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Chefsache

keine Stelle. Sie möchten mit ihren Bewerbungen einzig und alleine erreichen, dass sie in den Zwischensaisons, wenn keine Arbeit verfügbar ist, Leistungen von der Arbeitslosenkasse beziehen können. Der Anspruch ist legitim. Doch das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) sieht vor, dass sich Angestellte mit befristeten Verträgen drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages bewerben müssen, wenn sie in den Zwischensaisons kleine Erwerbslücken mit Arbeitslosengeldern überbrücken wollen. Erfolgen die Bewerbungen nicht frühzeitig, müssen Sperrtage und Kürzungen in Kauf genommen werden. Eine weitere Regel führt zu der Flut an «Pseudobewerbungen»: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht vor, dass nur Personen Anspruch auf Leistungen haben, die vermittlungsfähig sind. Und das sind Personen nicht, welche bereits einen Arbeitsvertrag in Zukunft unterzeichnet haben. Das Resultat: der künftige Job wird verschwiegen, Bewerbungen werden ergebnislos verschickt, und dann treten Mitarbeitende wie geplant in die nächste Saisonstelle ein, die sie längst zugesagt haben. Die Situation ist also unbefriedigend für alle: Für die Mitarbeitenden, für die Arbeitgeber und auch für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) der Arbeitslosenkasse.

Ein Pilotversuch soll Abhilfe schaffen Auf Initiative des Vereins Mitarbeiter-

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Sharing hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenkasse nun einen Pilotversuch in den Kantonen Graubünden und Tessin geprüft und genehmigt. Mitarbeitende, die sich im Mitarbeiter-Sharing-Modell für zwei Saisonstellen – eine Sommer- und eine Winterstelle – verpflichten, sollen belohnt werden. Denn diese Personen bemühen sich, den Grossteil des Jahres mit zwei Saisonjobs abzudecken und nicht über längere Perioden arbeitslos zu bleiben. Der Pilotversuch sieht vor, dass solche Mitarbeitenden kleine Erwerbslücken von bis zu sechs Wochen pro Jahr in den Zwischensaisons unbürokratisch mit Arbeitslosengeld überbrücken können, ohne dass sie sich bewerben oder andere Auflagen der Arbeitslosenkasse erfüllen müssen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass nebst der aktuellen Saisonstelle eine Anschlussstelle besteht. Und dieser Nachweis muss von den Arbeitnehmern gegenüber dem zuständigen RAV erbracht werden. Dies ist einfach möglich, indem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der MitarbeiterSharing-Plattform «jobs2share.ch» registrieren. Dort können aktuelle oder künftige Jobs registriert und passende Saisonstellen gefunden werden. Der Nachweis für das RAV wird automatisch erstellt, sobald ein Sommer/Winter-Jobpaket zustande kommt. Die Plattform geht Ende August 2018 online (mehr Infos später) und kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schweizweit genutzt werden. Vom ALV-Pilotversuch profitieren vorläufig allerdings nur Mitarbeitende mit

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