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Teleradiologische Netze optimieren

Erfolgreiche Auftaktveranstaltung der Veranstaltungs-Plattform „Zukunft Teleradiologie“

Das Krankenhauszukunftsgesetz bietet mit seinen Fördermitteln auch für die Weiterentwicklung der Teleradiologie viele Möglichkeiten. Darin waren sich alle Experten der mit 90 Teilnehmern gut besuchten virtuellen Auftaktveranstaltung der neuen Plattform „Zukunft Teleradiologie“ einig. Klar war allerdings auch, dass Krankenhäuser schnell handeln müssen, um Fördermittel zu erhalten. Aber, wie schafft man es am besten, mit dem Krankenhauszukunftsgesetz teleradiologische Netze zu optimieren, fragte Moderator und Mitbegründer von „Zukunft Teleradiologie“, Detlef Hans Franke, die Expertenrunde.

„Die Fördermittel werden nach dem Prinzip ‚first come first serve‘ verteilt. Wer zuerst Fördergelder beantragt, hat demnach auch gute Chancen diese zu erhalten. Doch Schnelligkeit allein reicht nicht aus“, erklärte Daniel Heine, Mitglied der Geschäftsleitung der Nexus AG. Auch sei eine zukunftsweisende Digitalstrategie nötig, um Fördermittel zu erhalten: „Jedes Krankenhaus, das Fördermittel beantragen möchte, braucht ein gutes Konzept und die Projekte müssen sinnvoll in die IT-Strategie des Krankenhauses eingebunden werden. Ein Projekt der Teleradiologie sollte in das Krankenhausinformationssystem (KIS) und das klinische Arbeitsplatzsystem (KAS) integriert sein, damit Insellösungen vermieden werden.

Außerdem sollte das Projekt in weitere telemedizinische Verfahren, Tumorkonferenzen sowie in interdisziplinäre Fallbesprechungen eingebunden sein. Insbesondere plattformübergreifende teleradiologische Konzepte, die offenen internationalen Standards folgen, werden bei der Vergabe der Fördermittel bevorzugt,“ erklärte Heine.

Strukturierte Bedarfsmeldungen sind nötig

Ferner sollten die Krankenhäuser bei ihren Anträgen für Fördermittel darauf achten, passgenaue Bedarfsmeldungen anzugeben und erläutern, inwiefern das zu fördernde Projekt dem Krankenhaus weiterhilft, das Pflegepersonal entlastet oder die Sicherheit der Patient:innen gewährleistet. Eine strukturierte Bedarfsermittlung und -anmeldung könne durch zertifizierte Berater:innen unterstützt werden, indem sie beispielsweise die digitale Reifegradmessung des Krankenhauses begleiten. Die Leistungen von Berater:innen seien ebenfalls förderfähig, erklärte Daniel Heine. Insbesondere bei der Teleradiologie sei außerdem darauf zu achten, welchem Fördertatbestand das jeweilige Projekt zugeordnet wird. So könne ein Förderantrag eines Projektes der Teleradiologie zum Fördertatbestand neun im Rahmen der elektronischen Übermittlung und digitalen Bereitstellung aller für die Einholung und Erbringung für Telekonsile relevanter Informationen gehören. Ebenso könnte ein Projekt aus der Teleradiologie aber auch dem Fördertatbestand vier mit dem Fokus auf Künstliche Intelligenz (KI) zugeordnet werden.

Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes liege darin, die Binnendigitalisierung zu fördern, erklärte Thomas Süptitz, Referatsleiter für den Bereich Digitalisierung im Bundesministerium für Gesundheit und einer der Entwickler des Krankenhauszukunftsgesetzes. Dafür werden von der Bundesregierung rund 3 Milliarden Euro zur Förderung bereitgestellt – Bundesländer und Krankenhausträger steuern ebenfalls 1,3 Milliarden Euro bei. Die insgesamt 4,3 Milliarden Euro Fördermittel dürften allerdings rasch verteilt sein. Thomas Süptitz rechnet mit einer großen Nachfrage. Für Anträge sei es allerdings noch nicht zu spät. Neben den Investitionskosten seien auch personelle und Beratungsleistungen förderfähig. Mindestens 15 Prozent der für die Förderung eines Projekts beantragtenMittel müssen allerdings dazu verwendet werden, die Informationssicherheit zu verbessern.

Bei der virtuellen Veranstaltung konnten die Referenten und Veranstalter zahlreiche Fragen der 90 Teilnehmer:innen beantworten.

Moderator Detlef Hans Franke

Dr. Torsten Möller

Dr. Uwe Engelmann

Daniel Heine

Thomas Süptitz

Das Antragsverfahren verläuft zweispurig. Zuerst muss der Antrag für die Fördermittel beim jeweilig zuständigen Bundesland gestellt werden. Diese prüfen den Antrag und stellen ihn dann wiederum an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches für die Ausschüttung des Krankenhauszukunftsfonds zuständig ist. Die Bundesländer müssen die Förderanträge bis zum 31. Dezember 2021 stellen. Daher müssen die Anträge weit vorher beim jeweiligen Bundesland eingehen – teilweise bereits bis Ende Mai. Die Fristen können in jedem Land unterschiedlich sein. Die Fördermittel verfallen allerdings nur dann, wenn das BAS den Antrag ablehnt. Daher müssen die Gelder nicht bis zum 31. Dezember verbraucht sein, sondern können auch über diese Frist hinaus noch verwendet werden. Ab 2023 werden die nicht genutzten Mittel vom BAS zurückgefordert. Einen Überblick über die zum Thema Teleradiologie gestellten Anträge gibt es derzeit noch nicht. Zu viel ist noch in Bewegung. Aber Ende 2021, wenn die Bewerbungsfrist ausläuft, dürten alle schlauer sein.

Dr. Torsten Möller, Vorstand der diagnostic-network AG und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Teleradiologie, und Dr. Uwe Engelmann, Geschäftsführer der NEXUS / CHILI GmbH, waren sich einig, dass im Bereich der IT bei einigen Krankenhäusern noch Verbesserungspotential besteht. Zwar haben viele Krankenhäuser in diesem Bereich bereits Fortschritte erzielt, allerdings gingen diese noch nicht weit genug. Das Krankenhauszukunftsgesetz könne dabei weiterhelfen, indem es die Digitalisierung und Vernetzung der Krankenhäuser fördere. „Zukunft Teleradiologie“ ist eine neue Veranstaltungs-Plattform für alle, die sich mit Teleradiologie und deren Weiterentwicklung durch Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigen. Initiatoren sind die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie, Reif und Möller – Netzwerk für Teleradiologie, die Nexus/Chili GmbH und die Fachagentur FuP Kommunikation.

Zum Erfolg der ersten Veranstaltung haben auch die Kompetenzpartner Eizo und Fuse-AI beigetragen. Eizo entwickelt und produziert seit 1968 hochwertige Monitore und Display-Lösungen für den Einsatz in teils hoch spezialisierten Märkten. Die Fuse-AI ist Spezialist für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft. Die Kompetenzen des Start-up-Unternehmens liegen in der Softwareentwicklung, also der intelligenten Bildanalyse mit den Methoden Deep Learning und Machine Learning, Software- und Schnittstellen-Engineering sowie Entwicklung grafischer Nutzeroberflächen. Bei der nächsten Veranstaltung im September geht es um offene KI-Plattformen und deren Nutzungsmöglichkeiten für die Teleradiologie.

Nächste Veranstaltung am 2. September

Weil die Künstliche Intelligenz in der bildgebenden Diagnostik eine immer wichtigere Rolle spielt, geht es bei der zweiten Veranstaltung im kommenden September um offene KI-Plattformen. Prominenter Hauptreferent ist Prof. Dr. med. Michael Forsting, Chef der Radiologie und Medizinischer Leiter der IT im Universitätsklinikum Essen. Der Träger des Titels „Vordenker des Jahres 2020“ hat sich schon vor einem Jahr für offene KI-Plattformen eingesetzt, die trainierte Algorithmen zur Verfügung stellen, die sich aber gleichzeitig Schwarmintelligenz öffnen. Es dürfte also spannend werden. Unter anderem werden Philips, Aidoc, deepc und Fraunhofer MEVIS ihre Konzepte offener KI-Plattformen vorstellen.

zukunft-teleradiologie.de

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