Gmeindsposcht September 2013

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SCHULE

Schule Meggen

Freiwillige Schulimpfungen werden wieder eingeführt An der Schule Meggen werden ab dem Schuljahr 2013/2014 die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Basisimpfungen wieder eingeführt. Die Impfungen sind freiwillig und werden, falls von den Erziehungsberechtigten gewünscht, durch den Schularzt durchgeführt. Die Impfungen sind – auch bei Durchführung beim Hausarzt – für die Erziehungsberechtigten kostenlos. Im Mai 2013 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern informiert, dass im Rahmen der letzten Masernepidemie in der Schweiz die Mehrzahl der Fälle im Kanton Luzern zu verzeichnen war. Die tiefe Durchimpfung im Kanton Luzern wurde 2009 zum Politikum, und das im Kantonsrat eingereichte Postulat über die Wiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen wurde durch den Regierungsrat als erheblich erklärt.

Wie die Dienststelle Gesundheit und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) erklärt, hat eine Fachgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Volks-, Kantons- und Sonderschulen, der Schulärzteschaft und dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) unter Federführung der Dienststelle Gesundheit (DIGE) in der Folge die Umsetzung für die Wiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen in den Luzerner Gemeinden auf das Schuljahr 2013/2014 vorbereitet. «Das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) sowie die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, die Verei-

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nigung Luzerner Hausärzte (VLuHa) sowie die Kinderärztevereinigung Zentralschweiz (Sektion Luzern) unterstützen die Wiedereinführung der freiwilligen Schulimpfungen. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Basisimpfungen werden neu allen Schülerinnen und Schülern im letzten Kindergartenjahr (bzw. im Jahr vor Eintritt ins 1. Schuljahr), im 4. und im 8. Schuljahr angeboten.» (Aus einem Informationsschreiben der Dienststelle Gesundheit Luzern und des VLG vom Mai 2013) Durchführung ist freiwillig und kostenlos Auch an der Schule Meggen wird die freiwillige Schulimpfung auf das Schuljahr 2013/14 wieder eingeführt. Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Wird eine Impfung durch den Schularzt von den Erziehungsberechtigten gewünscht, wird diese in seperaten Terminen in Begleitung eines Elternteils in der Praxis des Schularztes Dr. Christoph Plattner durchgeführt. Diese Impftermine beim Schularzt sind für die Eltern kostenlos. Die Impfungen können auch beim eigenen Hausarzt durchgeführt werden. Hierbei werden die entstehenden Kosten vollumfänglich durch die Krankenversicherungen übernommen. Durch den niederschwelligen Zugang zur Schulimpfung für alle Kinder und Jugendlichen wird eine verbesserte Durchimpfung angestrebt. Ziel ist die Reduktion bzw. die Vermeidung von impfverhütbaren Krankheiten und Epidemien sowie die dadurch entstehenden Leiden und Kosten. Claudia Senn-Marty, Präsidentin Schulpflege Hinweis: Weiterführende Informationen zur Schulimpfung und deren Organisation an der Schule Meggen im Web: http://schule-meggen.ch/schularzt

Dr. med. dent. Alexandrina Walmer und Dr. med. dent. Claudiu Walmer.

Zwei weitere Schulzahnärzte Die Schulpflege hat Dr. med. dent. Alexandrina Walmer und Dr. med. dent. Claudiu Walmer als neue Megger Schulzahnärzte gewählt. Die beiden haben im Januar 2013 die ehemalige Zahnarztpraxis von Dr. Eggenschwiler am Lerchenplatz 2 übernommen. Ihre Zahnpraxis Dres. Walmer & Partner bietet das ganze Spektrum der Zahnmedizin an. Wir freuen uns, unseren Schülerinnen und Schülern eine weitere Möglichkeit für die Durchführung der obligatorischen Zahnuntersuchungen anbieten zu können und gratulieren Herr und Frau Walmer herzlich zu ihrer Wahl. Der jährliche Untersuch beim Schulzahnarzt Die Kindergarten- und Schulkinder haben im Kanton Luzern Anspruch auf einen jährlichen Untersuch bei einer Schulzahnärztin oder einem Schulzahnarzt. Dieser Untersuch ist für die Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Gemeinde übernimmt dafür die Kosten. Die Eltern können den Schulzahnarzt frei wählen. Ebenso wird während der obligatorischen Kindergarten- und Schulzeit die zahnmedizinische Prophylaxe in den Klassen mehrmals durchgeführt. Auch dabei handelt es sich um ein obligatorisches Angebot, zu welchem die Gemeinde verpflichtet ist. Die gesetzliche Grundlage für die Schulzahnpflege ist im Gesundheitsgesetz verankert. Claudia Senn-Marty, Präsidentin Schulpflege

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