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2.5 Potentielles Dauergrünland (PotDGL

Hinweis: Eine Grasnarbenzerstörung durch Wildschwein-, Mäuse- oder Hochwasserschaden kann sowohl auf (normalem) DGL als auch auf umweltsensiblem DGL (in FFH-Gebieten) als Fall höherer Gewalt anerkannt werden. Die Rechtsfolge besteht darin, dass die erforderliche mechanische Bodenbearbeitung für die Wiederherstellung der Grasnarbe dann nicht als genehmigungsbedürftige Umwandlung von DGL gilt. Bitte beachten Sie die Regeln hinsichtlich Anzeige der höheren Gewalt!

Soll umweltsensibles Dauergrünland einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden und befindet sich die Fläche weiterhin in der Verfügungsgewalt des Landwirts, so ist hierfür sowohl die Aufhebung der Bestimmung der Fläche als umweltsensibel als auch die Genehmigung zur Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung zu beantragen. Die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise, wie Genehmigungsbescheid eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens, die Anzeige eines anzeigepflichtigen Bauvorhabens, die Anzeige eines anzeigepflichtigen Projekts im Naturschutz sowie ggf. Nachweise der Erfüllung gebietsspezifischer Erhaltungsziele im jeweiligen FFH-Gebiet sind dem Antrag beizufügen. Eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche Nutzung ist generell ausgeschlossen.

Neben dem Dauergrünland steht Ihnen mit der Ebene Potentielles Dauergrünland (PotDGL) eine Information zum Dauergrünland, welches sich in Entstehung befindet, zur Verfügung. In dieser Ebene sind alle Geometrien (Antragsschläge) enthalten, die – beginnend ab Antragsjahr 2010 ff. – mit einer der sogenannten GoG-Kulturen (Gras- oder andere Grünfutterpflanzen) oder als Brachen beantragt/ bewirtschaftet wurden. Für jedes Polygon wurde – in Abhängigkeit von den Beantragungen der Jahre ab 2010 - ein „Zähljahr“ zwischen null und fünf ermittelt und als solches ausgewiesen. Dabei erhält eine Fläche das „Zähljahr“ = 1, wenn eine der o. g. Kulturen im Vorjahr erstmals beantragt/festgestellt wurde und es keine Gründe für ein Aussetzen der Zählung gibt. Eine erneute Bewirtschaftung der Fläche mit einer der o. g. Kulturen schreibt das Zähljahr mit „2“ fort. Das „Zähljahr“ = 2 wird dann im kommenden Jahr in der Ebene PotDGL ausgewiesen. In der Anlage NC wird Ihnen über die Spalte „PotDGL-Kultur“ angezeigt, ob diese Kulturart zur Entstehung von Dauergrünland hinzugezählt wird.

Sobald eine PotDGL-Fläche im aktuellen Jahr mit einer anderen als den gekennzeichneten Kulturen, also z. B. mit Getreide beantragt/bewirtschaftet wird, wird die Zählung unterbrochen. Die Fläche ist dementsprechend im Folgejahr nicht mehr in der Ebene PotDGL enthalten.

Wird eine Fläche mit „Zähljahr“ = 5 im aktuellen Jahr erneut mit einer der o. g. Kulturen bewirtschaftet, so wird im aktuellen Jahr das Zähljahr auf „6“ hochgezählt und die Fläche wird zu ordentlichem Dauergrünland. In DIANAweb und InVeKoS Online GIS erfolgt die Ausweisung dieser Fläche in der Ebene DGL dann ab dem Folgejahr.

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