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2.1 Das Feldblocksystem

2. Flächenreferenz 2022

2.1 Das Feldblocksystem

Der Feldblock (FB) ist eine von dauerhaften Grenzen umgebene räumlich zusammenhängende landwirtschaftlich bzw. naturschutzgerecht genutzte oder gepflegte Fläche, die von einem oder mehreren Landwirten mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt bzw. ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Grenzen sind z. B. Straßen, Wald, bebaute Flächen und Gewässer. Der Feldblock umfasst grundsätzlich nur eine Bodennutzung, z. B. Ackerland, Dauergrünland oder Flächen mit Dauerkulturen.

Flächen, die nicht im Hauptzweck einer landwirtschaftlichen Tätigkeit dienen oder Flächen, die der Landschaftspflege unterliegen, sind den Bodennutzungskategorien SO (sonstige Flächen) bzw. UN (Umwelt- und Naturschutzflächen) zugeordnet.

Hinweis: Die Gewährung von Direktzahlungen, Ausgleichszulage oder Agrarfördermaßnahmen ist von der Bodennutzungskategorie (BNK) abhängig (siehe auch Anlage 1).

Unabhängig von der jeweiligen Bodennutzungskategorie sind grundsätzlich folgende Flächen nicht beihilfe- und auch nicht förderfähig (Aufzählung nicht abschließend): ❚ Verkehrsanlagen für Wege und zu Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr gehörende Flächen; ❚ befestigte und nicht befestigte dauerhafte Wege; ❚ Gräben breiter als zwei Meter; ❚ dauerhafte Lagerflächen; ❚ dem Luftverkehr dienende Start- und Landebahnen; ❚ Freizeit-, Erholungs- und Sportflächen (mit Ausnahme von außerhalb der Vegetationsperiode für den Wintersport genutzten Flächen); ❚ Parkanlagen, Ziergärten; ❚ Flächen auf Truppenübungsplätzen, soweit die Flächen vorrangig militärisch genutzt werden; ❚ Flächen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie befinden (z. B. Photovoltaikanlagen);

Dies gilt auch, wenn diese Flächen durch landwirtschaftliche Unternehmen gepflegt werden. Tätigkeiten auf derartigen Flächen sind keine landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und der DirektZahlDurchfV.

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