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2.3 Ökologische Vorrangflächen (EFA

❚ Sollten einzelne LE in der aktuellen Flächenreferenz noch nicht erfasst worden sein oder bei einzelnen LE die Abgrenzung nicht korrekt sein oder auch Angaben zu Typ, Länge und Breite angezeigt werden, die den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht korrekt widerspiegeln, setzen Sie bitte einen entsprechenden Korrekturpunkt.

2015 wurde die Ebene EFA-Referenz eingeführt. EFA steht dabei für Ecological Focus Area. In dieser Ebene werden alle zeitlich stabilen ökologischen Vorrangflächen geführt.

Was bedeutet zeitlich stabil?

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission sind grundsätzlich alle Landschaftselemente im Ackerland stabile Elemente. Darüber hinaus gelten Flächen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über mindestens drei Jahre auf derselben Fläche angebaut werden, als zeitlich stabil und sind dementsprechend in der Ebene EFA-Referenz ab dem ersten Jahr ihrer Beantragung als EFA aufzunehmen.

Dies betrifft ❚ geförderte Erstaufforstungsflächen ❚ Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb (KUP-Flächen) ❚ Flächen mit Miscanthus ❚ Flächen mit durchwachsener Silphie

Darüber hinaus werden als stabil all jene Flächen angesehen, die über (mindestens) drei Jahre auf ein- und derselben Fläche als EFA-Element beantragt werden.

Dazu zählen: ❚ EFA-Brachen ❚ EFA-Streifen ❚ EFA-Bienenweiden ❚ EFA-Leguminosen.

Diese Flächen werden ab dem dritten Jahr ihrer Beantragung auf derselben Fläche in die EFA-Referenz aufgenommen. Die Ebene EFA-Referenz unterliegt dementsprechend einem dynamischen Änderungsprozess. Bitte beachten Sie, dass Cross-Compliance-relevante Einzelbäume in der Ebene EFA-Referenz immer mit einer Fläche von 20 m2 vorgehalten werden und damit für die Anrechnung als EFA-Fläche mit einer gewichteten Fläche von 30 m2 (1,5-fache Anrechnung) in die Berechnung eingehen.

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