1 minute read

2.2 Landschaftselemente (LE

Ein Feldblock ❚ kann durch einen oder mehrere Nutzer bewirtschaftet werden, ❚ kann aus einem oder mehreren Feldstücken bestehen, die in ihrer Gesamtgröße die maximal beihilfefähige Feldblockfläche nicht überschreiten dürfen, ❚ besitzt eine feste Größe in Hektar gerundet auf vier Nachkommastellen, ❚ wird über eine Nummer, den Flächenidentifizierungscode (FLIK), identifiziert. ❚ wird an der Landesgrenze durch die Fördergebietsgrenze begrenzt.

Das sächsische Feldblocksystem liegt auf Brutto-Basis als Referenzfläche vor. Es besteht aus Feldblöcken, Landschaftselementen, ökologischen Vorrangflächen und diversen Kulissen wie beispielsweise Dauergrünland (DGL). Feldblöcke (FB) werden durch den FLIK (z. B. Kurz-FLIK AL-194-102 oder Lang-FLIK DESNLI0360000102) eindeutig identifiziert. Im sächsischen Antragsverfahren findet nur die Kurzform des FLIK Verwendung. Jedes Landschaftselement (LE) hat einen Flächenkennzeichner (FLEK) (z. B. DESNLE0000087385) zur eindeutigen Identifizierung. Nicht beihilfefähige Elemente und Flächen wie beispielsweise Strommasten oder auch versiegelte Flächen innerhalb eines Feldblocks werden seit dem Jahr 2020 als Löcher aus der Geometrie ausgestanzt.

Alle Änderungen an den Feldblockgeometrien, die bis November 2021 in den FBZ/ISS des LfULG vorgenommen wurden, sind in der Flächenreferenz 2022 berücksichtigt. Dieser Datenbestand ist in DIANAweb vorhanden und bildet die Grundlage der Antragstellung 2022. Änderungen, die nach dem Termin vorgenommen wurden, werden erst im Antragsjahr 2023 wirksam (siehe auch Abschnitt Setzen von Korrekturpunkten (KP)).

Das Landschaftselementekataster liegt als Teil der Brutto-Referenz vor, d. h. alle Landschaftselemente liegen innerhalb eines Feldblocks. Dies trifft auch für die LE zu, die sich in Randlage befinden. Informationen zu Typ und Größe des LE sind jeweils im Maptipp hinterlegt. Diese werden Ihnen darüber hinaus auch zu all den Landschaftselementen, die in Feldblöcken liegen, in denen Sie Flächen bewirtschaften, in der linken Informationsleiste angezeigt.

Hinweis:

❚ Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine genaue Schlagabgrenzung angeben müssen, ob LE im

Sinne des § 8 der AgrarZahlVerpflV Bestandteil Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsflächen sind.

This article is from: