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Familien-Ratgeber

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Landeskindergeld, Landesfamiliengeld und Bonus

Das Land Südtirol unterstützt Familien mit mehreren finanziellen Leistungen. Seit 1. Juli ist die Beantragung für Familien vereinfacht. Das Landesfamiliengeld ist eine monatliche Geldleistung im Ausmaß von 200 Euro. Diesen Betrag erhalten Familien pro Kind bis zu dessen Eintritt in den Kindergarten beziehungsweise bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Diese Landesleistung wird nun zu einer einkommensunabhängigen Leistung, die über einen Antrag angesucht werden kann. Es reicht das Ausfüllen eines Formulars, welches online oder über ein Patronat an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermittelt wird.

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Ab Juli bis Dezember um das Landeskindergeld ansuchen

Beim Landeskindergeld hat die Landesregierung festgelegt, dass für die Bemessung der Einkommenssituation einer Familie die gesamtstaatliche ISEE-Erklärung herangezogen wird, vorher erfolgte dies über die EEVE. Für die Familien hat dies den Vorteil, dass sie bereits für die Beantragung des gesamtstaatlichen Assegno Unico (einheitliches Familiengeld) eine ISEE-Erklärung vorweisen müssen. Zudem wurden die Beitragshöhen des Landeskindergeldes vereinheitlicht:

ISEE – Wert

Euro 0,00 – Euro15.000,00 Euro 15.000,01 – Euro 40.000,00

Minderjähriges Kind

Kind mit Beeinträchtigung, minderjährig oder volljährig

Euro 70,00 Euro 250,00

Euro 55,00 Euro 120,00

Foto: © Familienagentur/Harald Wisthaler

Änderungen bei Landesleistungen für Familien

Neu ist zudem, dass Familien mit einem Kind die Unterstützungsleistung bis zu dessen Volljährigkeit beantragen können (bisher war dies nur bis zum siebten Lebensjahr des Kindes möglich). Nachdem sich die Kriterien für das Landeskindergeld grundsätzlich geändert haben, ist es nötig, seit 1. Juli ein neues Ansuchen um diesen Landesbeitrag zu stellen. Dies gilt auch für Familien, die in Vergangenheit das Landeskindergeld bereits in Anspruch genommen haben. Das entsprechende Formular kann online unter https://idp5.

civis.bz.it/idp/discoveryservice/?return=https%3A%2F%2Fidp5.civis. bz.it%2FShibboleth.sso%2FLogin%3FSAMLDS%3D1%26target%3Dhttps%253A%252F%252Fidp5.civis.bz.it%252Fidp%252FAuthn%252FExternal%253Fconversation%253De5s1&lang=de&acceptedAuthTypes=SPID,CNS,EGOVC,authLevel:0&authType=ANONYMOUS&ser-

viceUid=SOZIALVORSORGE&spidLevel=0 oder über ein Patronat eingereicht werden. Um den Familien genügend Zeit für die Beantragung zu gewähren, wurde beschlossen, dass Ansuchen um das Landeskindergeld für das zweite Halbjahr 2022 im gesamten Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 möglich sind. Die Auszahlung des Landeskindergeldes erfolgt dann rückwirkend ab Juli, beziehungsweise ab dem Folgemonat nach der Geburt des Kindes.

Bezieher des Landeskindergeldes erhalten auch den Kinderbonus

Alle Bezieherinnen und Bezieher des Landeskindergeldes haben Anrecht auf den sogenannten Kinderbonus, eine einmalige Auszahlung von 400 Euro pro Kind. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, sondern wird mit einer der Monatsraten des Landeskindergeldes auf das angegebene Familienkonto überwiesen. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Antrag auf das Landeskindergeld innerhalb Dezember 2022 eingereicht wird. Im Jahr 2021 hat das Land Südtirol mit über 70 Millionen Euro Familien direkt finanziell unterstützt. Familienlandesrätin Waltraud Deeg ist überzeugt: "Finanzielle Leistungen sind ebenso wie die Förderung der Vereinbarkeit und die frühe Stärkung der Familien die Säulen unserer Familienpolitik. Wir investieren damit in die Zukunft unserer Gesellschaft und tun gut daran, an dieser Ausrichtung festzuhalten."

WEITERE INFOS

www.provinz.bz.it/familiengelder oder QR-Code scannen

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