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Richtlinie Laborbauten der ETH Zürich
Bild 2. Die Funktionseinheit ist ab sofort als gesamtheitlich zertifiziertes Produkt erhältlich und kommt als komplette Entsorgungseinheit unter Laborabzügen und an Gefahrstoffarbeitsplätzen zum Einsatz (Fotos: asecos GmbH)
dung einer explosionsfähigen Atmosphäre. Er erfüllt – inklusive aller Entsorgungs und Signalleitungen – jegliche Anforderungen der europäischen Norm (EN 14470 Teil 1) für einen zertifizierten Brandschutz von 90 Minuten. Zudem zeichnet sich das neue asecos System durch seine sichere und nutzerfreundliche Ausführung aus.
Sicherheit mit Brief und Siegel
Ziel der Entsorgungsschränke von asecos und der Firma S.C.A.T. Europe GmbH ist es, größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die vollständige Funktionseinheit besitzt folgende Zertifizierungen: – Herstellererklärung – IBExU Sicherheitstechnische Bewertung – MPA Dresden – EN 144701 (Brandkammertest) – GS Zertifizierung, inklusive jährlicher Fertigungsstättenkontrolle – BG RCI Testbericht Entsorgungssysteme – Dokumentation zur Prüfung nach EN 16121/16122 (Norm für Behältnismöbel) – CE Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
asecos Herstellererklärung
Eine Vielzahl unterschiedlicher Gutachten, Prüfzertifikate und Konformitätserklärungen bilden die Grundlage der umfangreichen Dokumentation der Entsorgungssysteme. Sie bestätigen:
– 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit trotz Durchführung von Schläuchen und Kabeln – Verhinderung explosionsfähiger Atmosphären – Verhinderung des Austritts von Gasen und Dämpfen in die Raumluft oder den Schrankinnenraum durch technische Entlüftung.
Weitere Informationen:
asecos GmbH Sicherheit und Umweltschutz Weiherfeldsiedlung 16–18, 63584 Gründau Tel. (06051) 92 20-0, Fax (06051) 92 20-10 info@asecos.com, www.asecos.com
Die Richtlinie der ETH Zürich findet Anwendung bei Neubauten und Sanierungen. Die Vorgaben sind auf das jeweilige Projekt sinnvoll anzupassen. Abweichungen müssen erläutert und konzeptionell dargelegt werden. Die konkrete Laborausführung ist in einem Pflichtenheft durch die Projektleitung, Nutzer, SGU, Betreiber und Planer zu definieren.
Im Mittelpunkt steht der Nutzer mit seiner Tätigkeit als Forscher. Der Laborausbau muss eine große Flexibilität zulassen. An der ETH Zürich sind vermehrt die nutzerspezifischen Ausbauten erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Somit müssen zum Grundausbau auch Reserven für spätere Ausbauten berücksichtigt werden. Diese Nutzerspezifischen Ausbauten sind jeweils frühzeitig mit der Projektleitung festzulegen. Dies insbesondere unter der Beachtung der Flexibilität, Systemgarantie und Kostenkontrolle im Verlauf des jeweiligen Projektes. Bezüglich Arbeitssicherheit in den Laboren ist die Abteilung SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt) der ETH Zürich zuständig. Es ist wichtig, dass die SGU für alle sicherheitsrelevanten Themen frühzeitig in das Projekt eingebunden wird. Das Projekt ist vor Ausführung zur Kontrolle der SGU vorzulegen (Pläne, Standorte der Komponenten, etc.). Für Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte ist die SGU zuständig. Gesetzliche Vorgaben für die Labore sind nach dem gültigen Stand der Technik zu erstellen. Insbesondere sind die ETHRichtlinien sowie die einschlägigen EN und SN Normen einzuhalten. Im Weiteren gelten die EKAS und SUVARichtlinien sowie die VKFVorschriften und das Arbeitsgesetz. Die aktuellen ETHRichtlinien sind auf der Homepage der ETH abrufbar. Weitere Merkblätter und Konzepte der SGU sind auf der Homepage der SGU abrufbar. http://www.sicherheit.ethz.ch. Für Laborgebäude werden die Label SGNI, Minergie Eco und GI angestrebt
Des Weiteren werden in der Richtlinie Hygienezonen, Labortypen und Versuchswerkstätten und LaborInfrastrukturräume sowie Architektur/Layout/Medienerschließung beschrieben. Weitere Themen: Bestimmung und Größe eines Labors, Anpassung der Flächen (Flexibilität), Laboreinheiten, Raumtypen/Raumgrößen, Möblierung, Technische Installationen, Medienerschließung und Anforderungen an das Gebäude sowie Medien, Raumkonditionen, Lüftung, Kühlung, Sanitär und Elektroinstallationen beschrieben und Richtwerte für die Medienversorgung definiert.
Weitere Informationen:
https://ethz.ch/content/dam/ethz/main/campus/campus-entwickeln/ bauprojekte/richtlinien/allgemein/2019_01_RL_Laborbauten.pdf