4 | Aus dem Koalitionsvertrag: ein Kompetenzzentrum für Stadt und Land.
5 | Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
6 | Bürgerservice als Teil des Ökosystems einer Kommune.
7 | Aus dem Rathaus: Bürgermeister Johannes Schurr erzählt von der Digitalisierung in seiner Gemeinde.
8 | Die bayerische Digitalagentur byte bietet ein Starter-Kit für die Dateninventur.
Praxis & Innovation
10 | Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen setzt auf KI.
11 | ÖFIT hat ein Whitepaper zum Thema „Datenbezogene Standards“ veröffentlicht.
12 | Effektive Kommunikation zeigt die Professionalität einer Behörde.
13 | Das GovTech-Potenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft.
14 | Das Vergaberecht als Use Case für Virtual Reality.
15 | Veranstaltungen für öffentliche Einrichtungen.
Impressum Seite 24
Wake-up-Call
Patrick van Rossum über seine Forderung, die Digitalisierung der Verwaltung neu auszurichten.
Elektronische Identitäten
GovTecHH
Im Interview erklärt Paulo Kalkhake, wie Venture Clienting in der Verwaltung funktioniert.
Bürgerservices allein reichen nicht
E-Health
Der Themenschwerpunkt befasst sich mit Lösungen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die eID ist sicherer als bisherige Identifikationslösungen wie VideoIdent-Verfahren. Dennoch greifen noch bisher wenige Bürger auf die neue Alternative zurück. Als Grund werden fehlende Anwendungsfälle genannt, doch sind es vielleicht nur die falschen?
Die eID gibt es seit nunmehr vierzehn Jahren – wirklich im Alltag der Bürgerinnen und Bürger angekommen ist sie jedoch noch nicht. Der Ruf nach einfachen Anwendungsfällen ist daher laut. Lydia Hüsken, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, erklärte das auf der eID-Fachkonferenz von buergerservice.org damit, dass das Ausweisen nichts Alltägliches sei. Sie veranschaulicht das Ganze anhand des Beispiels Flughafen: Hier seien die meisten Menschen auch eher selten, und bereits kleine Änderungen wie das eigenständige Wiegen des Koffers führten dazu, dass die meisten Reisenden gestresst seien. „Das ist ein Bild, dass wir uns, glaube ich, immer wieder vergegenwärtigen müssen, wenn wir über digitale Vorgänge sprechen, denn wir erwarten von den Menschen, dass sie etwas anders machen, als sie es bisher getan haben – und in diesem Fall etwas, dass sie eher selten im Jahr tun.“ Die Anwendungen müssen ihr zufolge daher „simpel“ sein.
Auch Robin Mesarosch, Mitglied im Ausschuss für Digitales und im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, plädiert dafür, endlich aus dem Teufelskreis – zu wenig Anwendungen, dadurch zu wenige Nutzer und somit wiederum keine Eile, neue Anwendungen zu entwickeln – auszubrechen. Doch gibt es wirklich keine Anwendungen für die eID? Bei der Betrachtung der Thematik konzentriere man sich zu viel auf Bürgerservices, aber darüber werde sich die eID nicht etablieren, ist Ralf Degner, Leiter Digital Offices bei der Techniker Krankenkasse, sicher. Bürger hätten schließlich im Schnitt lediglich 1,5 Kontakte pro Jahr mit den Behörden. „Deswegen wäre es umso wichtiger, dass wir in die Breite gehen“, folgert Degner. Das heiße auch, es sollten nicht mehrere Systeme gleichzeitig existieren. Dies würde die Verbreitung nur erschweren. „Wir als Gesundheitssektor gehören auch zur öffentlichen Verwaltung, wir unterliegen auch dem OZG, aber trotzdem
nutzen wir nicht einmal in diesem Bereich, wo es nur um Politik geht, nicht um Markt und Wettbewerb, das gleiche System.“ Dabei würde mit der Integration des Gesundheitssystems in die eID schlagartig ein ganzer Lebensbereich Einzug erhalten, mit dem die Leute weit öfter in Interaktion treten. Ein weiterer Aspekt, der zur Etablierung der eID beitragen kann, sind Anwendungsfälle aus der Privatwirtschaft. Das bestätigt im Grunde auch Staatssekretär Dr. Markus Richter, wenn er die europäischen Perspektiven durch das EUDI-Wallet hervorhebt. Hier geht es schließlich auch um Anwendungsfälle, die nicht mit der öffentlichen Verwaltung in Verbindung stehen. Unter anderem soll es möglich sein, ein Bankkonto zu eröffnen oder eine SIM-Karte zu aktivieren. Entsprechende Möglichkeiten werden aktuell im Rahmen der Large-Scale-Piloten des Konsortiums POTENTIAL erarbeitet. Die Notwendigkeit, die Wirtschaft miteinzubeziehen, sieht auch Christina Lang, CEO
Dr. Lydia Hüskens ist die Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.
beim DigitalService des Bundes: „In den Ländern, die bereits erfolgreiche staatliche digitale Identitätslösungen etabliert haben, zeigt sich ein deutliches Muster: Es gibt viele Anlässe, bei denen die Bürger diese Lösung verwenden – im Verwaltungskontext, aber auch im Privatsektor, etwa beim Online-Banking“, erklärt sie im eGovernment-Monitor 2023. Doch neu sind diese Anwendungsfälle nicht. So gibt es mit Authada einen zweiten durch das BSIzertifizierten und vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen eID-Lösungsanbieter, mit zahlreichen Cases im B2B-Bereich –etwa in den Sektoren Finanzen und Telekommunikation. Gründungspartner Jörg Jessen stellt daher auch klar: „Es liegt im Verständnis dann ein Missverhältnis vor, wenn die eID mit der AusweisApp gleichgesetzt wird.“ na
Erste Schritte hin zur föderalen Digitalstrategie Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der IT-Planungsrat beschlossen, eine föderale Digitalstrategie auszuarbeiten, um die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen und einen gemeinsamen Weg dorthin festzulegen. Nun hat der Bund gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und der FITKO (Föderale IT-Kooperation) einen ersten Vorschlag für die Erarbeitung der Strategie vorgelegt, der während der
Frühjahrssitzung des Gremiums besprochen wurde. Dieser sieht einen dreiteiligen Prozess vor, bei dem zunächst „das Zukunftsbild für die künftige Verwaltung sowie zentrale Werte und verbindliche Grundsätze“ erarbeitet und die Schwerpunktthemen sowie Synergien zu Länderstrategien berücksichtigt werden. Anschließend geht es an die Umsetzung. Die Strategie soll schlussendlich „konkrete Digitalisierungsprogramme, Reformvorhaben und Produkte“
umfassen und in einer ersten Version bis Ende des Jahres vorliegen. Diese wird dann kontinuierlich weiterentwickelt. Um einen Plan geht es auch in puncto Finanzen.
„Durch die Änderung des ITStaatsvertrags zur Einrichtung eines dauerhaften, gemeinsamen Digitalisierungsbudgets und eine anteilige Flexibilisierung der Finanzierung wird eine strategische Planung notwendiger denn je“, so FITKOPräsident André Göbel. Künftig soll es daher eine IT-basierte
strategische Finanzplanung geben. Da dies ermöglicht, die Mittel gezielt einzusetzen, erhofft sich Göbel, dadurch das Vertrauen in die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Um mehr Effizienz beim Austausch von IT-Leistungen geht es hingegen bei der verbindlichen Nutzung des „Marktplatzes für EfA-Leistungen“. Diese gilt bereits ab 1. April 2024. So soll eine einheitliche digitale Plattform für alle Beteiligten geschaffen werden. na
Ausgabe 04/2024
25. März 2024
Politik & Verwaltung
Den Bürgerservice als Teil des Ökosystems einer Kommune verstehen.
Wake-up-Call
Zeit für eine Neuausrichtung
Braucht es eine neue Digitalstrategie für Deutschland? Die Antwort der Jungen Liberalen Niedersachsen lautet hier eindeutig „Ja!“ Sie haben einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet. Wir haben mit dem Verantwortlichen, Patrick van Rossum, gesprochen.
Aufgewacht – das ruft Patrick van Rossum, Leiter des LAK Digitales und Netzpolitik der Jungen Liberalen Niedersachsen, mit seinem gerade von FDP Niedersachsen angenommenen Antrag „Wake-upCall: Wie wir die öffentliche Verwaltung jetzt endlich digitalisieren müssen“. Darin fordert er eine neue Digitalstrategie für Deutschland, die folgende Aspekte enthält:
W Registermodernisierung: Statt der Registermodernisierung wird ein Register-Domänen-Modell vorgeschlagen. Dadurch sollen die Register zentralisiert und damit eine effiziente sowie einheitliche Datenverwaltung ermöglicht werden.
W Moderne technische Standards: Der Antrag sieht vor, dass dauerhaft aktive Technical Design Authority Arbeitsgruppen unter der Koordination der Koordinierungsstelle für ITStandards fortlaufend neue Standards entwickelt, anstatt nur auf Bedarfsträger zu reagieren.
W Cybersicherheit: Die Cybersicherheit soll u.a. dadurch gestärkt werden, dass das BSI unabhängig wird und gleichzeitig in den Ländern zentrale Cybersicherheitsstellen aufgebaut werden. Es wird auch ein BugBounty-Programm für WhiteHat-Hacker vorgeschlagen.
W Technologische Souveränität: Für mehr technologische Unabhängigkeit wird z. B. vorgeschlagen, eine Besoldungsgruppe für IT-Personal einzuführen, finanzielle Förderprogramme wie den Sovereign Technology Fund auszubauen und die Entstehung von FOSSGemeinschaften (Free and Open Source Software) zu fördern.
W Agilität und Innovation: Es wird eine flexiblere und innovativere Gestaltung der Verwaltungsstrukturen angestrebt, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.
W Bürgerbeteiligung: Durch Beteiligungsformate und Zugang zu relevanten Protokollen soll mehr Transparenz und Offenheit in der Digitalisierung erreicht werden.
Im Interview erklärt van Rossum Details zu seinem Antrag:
Die geforderte Strategie soll sich an erfolgreichen Methoden von Unternehmen und anderen Nationen orientieren. Welche Beispiele schweben Ihnen hier vor?
Van Rossum: Der „Single Point of Truth“-Ansatz, bei dem Daten zentral verwaltet und bereitgestellt werden, hat sich in der freien Wirtschaft als Best Practice durchgesetzt, beispielsweise in der Form von Master Data ManagementSystemen (MDM). Ein ähnlicher
renden Stellen könnte, nach einem einmaligen Aufwand für die Daten- und Systemmigration, eine erhebliche Arbeitslast abgenommen werden. Jedoch gehört zur Wahrheit, dass die politischen Anstrengungen einen rechtlichen Rahmen für das Register-Domänen-Modell zu schaffen, wesentlich höher sind. Da die Registermodernisierung jedoch wahrscheinlich an der Skalierbarkeit und ihrer eigenen Komplexität scheitern wird, stellt sich für mich die Frage der zeitlichen Umsetzung nicht.
das auf die zeitliche Umsetzung auswirken?
Van Rossum: Meiner Einschätzung nach wird die Komplexität und der Kostenaufwand, die mit der dezentralen Architektur der Registermodernisierung und ihrem Betrieb verbunden sind, mas-
Ansatz in der Verwaltung würde gewährleisten, dass alle Verwaltungsstellen auf dieselbe, einheitliche Datenquelle zugreifen, was Inkonsistenzen und die Komplexität der gesamten Architektur reduzieren würde. Durch unsere aktuell dezentrale Datenhaltung, die wir aufgrund der rechtlichen Anforderungen der föderalen Strukturen aufrechterhalten, stehen wir vor sehr spezifischen technischen und organisatorischen Herausforderungen. Wenn wir Länder betrachten, die in der Digitalisierung besonders fortgeschritten sind, wie beispielsweise Estland und Dänemark, liegt deren Erfolg nicht daran, dass sie kompetentere Leute haben. Der Unterschied besteht einfach in den Rahmenbedingungen, die in diesen Ländern eine stärkere Zentralisierung und effektivere Strukturen ermöglichen. Wir müssen den politischen Mut haben, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, die den Respekt vor den föderalen Strukturen wahrt und uns gleichzeitig den Aufbau einer modernen IT-Architektur ermöglicht. Unser Papier macht hier einen Vorschlag.
Die Registermodernisierung läuft bereits und dennoch fordern Sie eine Abkehr von dieser hin zu einem Register-Domänen-Modell. Wo sind hier die Vorteile und wie würde sich
siv unterschätzt. Wir bauen ein extrem starres System, bei dem geringfügige Änderungen weitreichende Anpassungen mehrerer Schnittstellen nach sich ziehen können. Zudem wird bei bereits „modernisierten“ Registern deutlich, dass es noch an fachlichen Standards für eine konsistente Formatierung der Daten fehlt. Viele dieser Register antworten nach einer Abfrage mit einem PDFDokument, welches für eine echte Ende-zu-Ende-Kommunikation nicht geeignet ist. Üblicherweise sollte zuallererst ein gemeinsamer Standard festgelegt werden, bevor mit der eigentlichen Implementierung begonnen wird. Das Register-Domänen-Modell zielt durch eine stärkere Zentralisierung darauf ab, die Persistenz-Ebene vollständig zu harmonisieren. Dies beinhaltet, im Unterschied zur Registermodernisierung, auch einen stärkeren Fokus darauf, Informationen möglichst einheitlich in Register zu schreiben. Also, um es einfach auszudrücken, selbst wenn alle Verwaltungsstellen unterschiedliche Systeme nutzen, gewährleistet ein einheitliches Verfahren beim Schreiben und Auslesen der Register die Interoperabilität. Aus technischer Perspektive wäre die Umsetzung und der Betrieb des Register-Domänen-Modells wesentlich einfacher und kosteneffizienter. Gerade registerfüh-
Mit Ihrer Forderung, agiler zu arbeiten und analoge Prozesse nicht eins zu eins zu digitalisieren, stehen Sie nicht allein da. Wie lassen sich solche grundlegenden Änderungen in der Arbeitsweise der Verwaltung zielführend etablieren?
Van Rossum: Das Hauptproblem besteht darin, dass viele Fachverfahren von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und man sich nur schwer von ihnen lösen kann, da die gegebenen Strukturen und Insellösungen danach ausgerichtet sind. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, schlagen wir in unserem Papier die Einrichtung von Fachkompetenzzentren vor, die mit Unterstützung des Normenkontrollrates und der FITKO die Fachverfahren digital und vor allem übergreifend neu denkt. Die zentral bereitgestellten Lösungen würden dann genau diese Fachverfahren IT-technisch umsetzen. Selbstverständlich liegt es aber auch in der Verantwortung der Kommunen, diesen Findungsprozess zu begleiten und die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse später bei sich umzusetzen. Im Endeffekt muss allen Entscheidungsträgern klar sein, dass wir alle im selben Boot sitzen und jetzt gemeinsam Lösungen finden müssen. Bei der agilen Arbeitsweise gibt es wahrscheinlich kein Allheilmittel, da dies doch sehr fallspezifisch ist. Ich würde jedoch dafür plädieren, agile Arbeitsweisen nicht immer strikt nach dem Lehrbuch umzusetzen zu wollen, sondern sie individuell an die Bedürfnisse des Teams und die Anforderungen des Projekts anzupassen. Gerade bei Routineaufgaben ist eine agile Arbeitsweise oft nicht sinnvoll.
Sie sprechen in Ihrem Papier von einem „Deutschlandpakt“. Den hat Bundeskanzler Olaf Scholz bereits ins Gespräch gebracht – mit mäßigem Erfolg. Wie unterscheidet sich Ihre Vorstellung von der des Bundeskanzlers und wie lässt sich erreichen, dass parteipolitisches Gerangel hierbei keine Rolle spielt?
Van Rossum: Ich glaube, dass meine Vorstellungen und die des Bundeskanzlers gar nicht so unterschiedlich sind, aber der Erfolg eines „Deutschlandpakt“ sehr themenabhängig ist. Gerade im Bereich der Digitalisierung haben der Bund und die Länder im IT-Planungsrat in den letzten Jahren
Bürgermeister Johannes Schurr gibt einen Einblick in seine Gemeinde.
gezeigt, dass eine gemeinsame, konstruktive Zusammenarbeit auch parteiübergreifend möglich ist. Natürlich bin ich nicht so naiv zu glauben, dass parteipolitische Gerangel jemals vollständig verschwinden werden. In der freien Wirtschaft, besonders in größeren Unternehmen, ist das ja auch nicht wirklich anders. Wenn wir uns jedoch einmal gemeinsam auf eine umfassende Strategie für die Verwaltung einigen könnten und endlich einen klaren Fahrplan für die Digitalisierung festlegen, würden wir nicht in dem aktuellen Zustand verharren, mit dem wirklich niemand zufrieden sein kann. Ich habe den Glauben noch nicht aufgegeben, dass wir das schaffen und aus Gründen der Staatsverantwortung konstruktiv miteinander auf allen Ebenen zusammenarbeiten können.
Sie wünschen sich, dass die Verwaltungsdigitalisierung für Bürger transparenter wird – etwa dadurch, dass Protokolle und Unterlagen der Sitzungen des IT-Planungsrats und der FITKO für alle zugänglich gemacht werden. Diese Dokumente sind für Laien jedoch nicht unbedingt verständlich – wäre eine zielgruppengerechte Ansprache und ein gutes Marketing für Verwaltungsleistungen nicht zielführender?
Van Rossum: Um es kurz klarzustellen, der IT-Planungsrat und die FITKO stellen bereits viele Dokumente bereit, allerdings teilweise mit einer Verzögerung wie z.B. die OSCI-Studie des Bundesverwaltungsamts. Zudem haben wir dank Lilith Wittmann, einer Sicherheitsexpertin und Aktivistin, über die Plattform „FragDenStaat“ erfahren, dass es noch weit mehr Material gibt. Ich stimme Ihnen jedoch grundsätzlich zu, gegen ein gutes Marketing und zielgruppengerechte Ansprache spricht absolut nichts. Die Frage, die sich hier jedoch stellt, ist, in welchem Ausmaß dies im aktuellen, sehr technischen Projektstatus sinnvoll betrieben werden kann. Wenn man es schafft, zumindest für die „FachBlasen“ im ersten Schritt mehr Transparenz zu schaffen, wäre das bereits ein großer Gewinn. Perspektivisch müssen aber selbstverständlich alle Menschen mitgenommen werden. Der neue FITKO Präsident Dr. André Göbel hat ja bereits angekündigt einen stärkeren Fokus auf Transparenz und Teilhabe zu setzen. Das Interview führte Natalie Ziebolz
Weitere Informationen Den Beschluss der FDP Niedersachsen können Sie hier einsehen:
[ voge.ly/Wake-up-Call ]
Den digitalen Wandel gestalten
Ein Kompetenzzentrum für Stadt und Land
Aktuell wird das Kompetenzzentrum Smart City, das im Koalitionsvertrag steht, im Gremium zum Stufenplan Smart City/Region verhandelt. Die Tendenz: Das Zentrum wird nur im Rahmen des Ressorts gedacht. Doch die Trennung von Verwaltungsmodernisierung und Smart City/Region ist nicht zielführend. Vielmehr braucht es eine gemeinsame Struktur – die Grundlagen sind bereits vorhanden.
„Smart Country ist cool, weil es um die Lebenssituation der Menschen im ländlichen Raum geht“, rief FranzReinhard Habbel, damals Sprecher des Deutschen Städteund Gemeindebundes, 2014 in den großen Saal der Reinhardtstraßenhöfe. Spätestens damit war der ländliche Raum hörbar in der DigitalBlase von Berlin Mitte angekommen. Mit viel Sendungsbewusstsein startete vor zehn Jahren die Initiative zu „Smart Country“ des Vereins Internet & Gesellschaft Collaboratory e.V. Schließlich lebt in Deutschland der Großteil der Menschen außerhalb der Großstädte und wer will hier schon nur von smarten MegaCities sprechen? Ja, das leuchtete vielen sofort ein, verhinderte aber nicht, dass der GlasfaserAusbau in der Fläche Deutschlands dann doch nicht so rund verlief wie gedacht, und wie es dringend nötig gewesen wäre. Nichtsdestoweniger folgte eine digitale Renaissance der ländlichen Regionen. Auch das Fraunhofer IESE war 2014 dabei, startete gemeinsam mit dem Land RheinlandPfalz das Projekt „Digitale Dörfer” und landete direkt auf dem ITGipfel in Berlin. Seitdem ist es in vielen Bundesländern mit Lösungen wie DorfFunk oder BayernFunk nicht mehr wegzudenken. Doch das ist nur ein Beispiel unter vielen Initiativen, die aus Smart Country entstanden. Niemand kann mehr auf einer Bühne „Smart City“ sagen, ohne gleich auch „Smart Region“ hinterherzuschieben. Koalitionsverträge und Ministerien nahmen den Ball ebenso auf, und mittlerweile fördert quasi jedes Ministerium auf Bundesebene im Bereich der digitalen Daseinsvorsorge in Stadt und Land. Ergänzend dazu haben auch viele Bundesländer eigene Programme und Kompetenzen aufgebaut, um die Kommunen im digitalen Wandel zu unterstützen. Einige Bundesländer bauten dafür eigene Strukturen auf, wie zum Beispiel die Geschäftsstelle Smart Region in der hessischen Staatskanzlei oder die Digitalagentur in Brandenburg, die aber alle mehr Personal und Ressourcen nötig hätten. In den letzten Jahren standen somit so viele Fördermittel zur Verfügung – und damit Gestaltungsspielraum für Kommunen –wie noch nie zuvor.
Anfang 2024 blicken wir also auf zehn Jahre zurück und stellen uns
Folgenden Herausforderungen bilden den Ausgangspunkt:
W Strategien zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollten aufeinander aufbauen, W Parallele Entwicklung nicht operabler Lösungen für identische Probleme sollten verhindert werden,
W Koordination von dezentralen Kompetenzinstitutionen auf Ebene der Länder, W Auswahl und Verbreitung von Basisinfrastrukturen.
Das föderale Kompetenzzentrum muss eine Berliner Bundesgeschäftsstelle außerhalb der Förderlogik erhalten mit folgenden Aufgaben:
sierung Ernst Forsthoff vor etwas mehr als 100 Jahren dazu brachten, den staatlichen Aufgabenbereich um die Daseinsvorsorge zu erweitern, stellt die Transformation von Staat und Gesellschaft in das digitale Zeitalter neue Herausforderungen an die Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen sowie an die Förderpolitik. Auch wenn jede Projektpräsentation und jeder Förderantrag der „Smart City & Region“Förderprogramme mit dem unvermeidlichen Mantra „Mensch im Mittelpunkt“ oder „Probleme der Menschen lösen“ starten muss, um eine Abgrenzung zur Verwaltungsdigitalisierung gemäß Förderrichtlinien darzustellen, ist es doch offensichtlich, dass die derzeitigen HypeThemen wie urbane Datenplattformen, digitale Zwillinge und generell künstliche Intelligenz sich zuallererst und völlig zu Recht an die Verwaltung richten. Sind es doch genau die notwendige Basistechnologien, um Daseinsvorsorge in das digitale Zeitalter zu heben und Verwaltungen wieder zu befähigen, den Herausforderungen der Gegenwart auf Augenhöhe zu begegnen. Es geht darum, Verwaltungshandeln und Prozesse zu modernisieren und fit zu machen
Zeit, die durch Ressortzuständigkeiten entstandene Trennung von Verwaltungsmodernisierung und Smart City / Region zu hinterfragen, auch wenn im Bereich von Smart City/Region noch anderen Akteure des Ökosystems beteiligt sind, wie zum Beispiel die Stadtwerke, was auch wieder eine Chance für eine gemeinwohlorientierte Zusammenarbeit mit Unternehmen birgt.
Es ist an der Zeit, dass die grundgesetzliche festgehaltene Daseinsvorsorgepflicht, die im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankert ist, ernstgenommen wird und das stiefmütterlich behandelte Querschnittsthema Smart City / Smart Region einen gleichwertigen Status wie die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungsleistungen in Deutschland erhält, und zwar sowohl was die strukturelle Verankerung in der Bundesverwaltung betrifft als auch die Finanzierung angeht – allein für die Verwaltungsmodernisierung gab es im Jahr 2023 etwa 377 Millionen Euro. Während in den Organigrammen der Bundesländer bestenfalls eine Handvoll Menschen für Smart City/Region
verantwortlich ist, sind es in der Verwaltungsmodernisierung ungleich mehr. Es ist an der Zeit, die obligatorischen technischen Basisinfrastrukturen (wie zum Beispiel Referenzarchitekturen, Bürgerkonto, Bezahlfunktion und Co.) zentral bereitzustellen, um so offene Märkte für Lösungen der Daseinsvorsorge zu schaffen, die Kommunen zugleich entlasten und die bereits aufgebauten Strukturen der Länder zu stärken Entscheidend wird es aber sein, noch darüber hinaus zu gehen und ebenfalls die klassifügung stehen. Es wäre fatal, wenn Bund und Länder die Lehren aus dem OZG nicht auf die Daseinsvorsorge anwenden. Die Dresdner Forderungen und die Gutachten des Normenkontrollrates haben hier das meiste bereits gesagt (statt EfaLeistungen – EfaStandards und EfaBasiskomponenten). Dazu gehören verschiedenen Komponenten, allerdings soll in diesem Artikel nur das im Koalitionsvertrag festgehaltene Kompetenzzentrum thematisiert werden, das föderal gedacht werden muss. Mit diesem kann eine zentrale Anlaufstelle für angewandte Fragestellungen zu digitalen Strategien und Lösungen für Stadt und Land in Deutschland geschaffen werden, die sich jedoch nicht nur auf Bundesebene in Berlin, sondern auch in allen Bundesländern manifestieren muss. Es geht darum, dass die Länder dabei unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Kommunen den Menschen dienende Anwendungen mit modernster Technologie in die Fläche zu bringen. Aufgrund der Finanzlage in den Ländern ist eine finanzielle Unterstützung von Bundesseite in Bereitstellung einer zeitgemäßen Daseinsvorsorge unabdingbar.
Föderale Kooperation: Vernetzung der Akteure / Koordination der dezentralen Kompetenzen in den Ländern / Veranstaltungen, Roundtables / Newsletter über Fördermöglichkeiten / EUVernetzung uvm.
SmartCity und SmartRegion sowie die Daseinsvorsorge sollten stärker in die Verwaltungsdigitalisierung und die dort vorhandenen Strukturen eingebunden werden.
Förderale IT-Architekturen: Referenzarchitekturen, Standards und Basiskomponenten, damit alle Lösungen aus Steuergeldern auch die Voraussetzungen für die Teilnahme auf dem Marktplatz der Lösungen erfüllen.
Förderale Forschung und Projekte: Zentrale Forschungsprogramme mit LänderTandems, wie Digitale Zwillinge mit HamburgLeipzigMünchen. Allerdings gehört noch eine entscheidende Erweiterung dazu: Niederlassungen in den Bundesländern, die: vorhandene Strukturen der Länder stärken oder aufbauen, wie z.B. die Smart Region Geschäftsstelle in Hessen, die mit den ITDienstleistern zusammenarbeiten und eigene Förderprogramme für die Kommunen starten, um so Lösungen, die über Rahmenvereinbarungen abgerufen werden können, schneller in die Fläche zu bringen.
W standardisierte Beratung der Kommunen durch regionale Partner, wie ITDienstleister oder andere, zu orchestrieren.
W Qualifikationsmaßnahmen / Coaching im Bereich Innovation und Kulturwandel in Kooperation mit KGSt, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und Akademien der Stiftungen für die Angestellten der Kommunalverwaltungen zentral aufbereiten.
W Gremienarbeit leisten: Wirtschaftskreis mit ITUnternehmen, KommunalKreis, CDOKreis, Forschungskreis, Zivilgesellschaft. Alle entsenden jeweils Beauftragte in ein übergeordnetes Bundesgremium identischer Struktur. Es ist also klar, wir brauchen eine Struktur zur Koordinierung und Unterstützung von Bund und Ländern in Fragen der Digitalisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge. Und ja, Deutschland hat so ein Modell bereits, das grundsätzlich in seinem Aufbau und seiner Funktion als Vorbild dienen kann: Der ITPlanungsrat und die FITKO.
Der Entwurf für die vierte Iteration des BEG hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Durch das Maßnahmenpaket sollen rund eine Milliarde Euro bei Bürgern, Wirtschaft und Öffentlicher Verwaltung eingespart werden. Pro Jahr.
Eine Reduzierung von Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre, eine teilweise Aufhebung der Schriftformerfordernisse sowie eine Anpassung des Vergaberechts. Der Entwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 13. März in der Sitzung des Bundeskabinetts unter der Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) diskutiert und schlussendlich beschlossen. Insbesondere in der Öffentlichen Verwaltung sollen dadurch mittelfristig die Handlungsfähigkeit sichergestellt und die Folgen des demographischen Wandels abgeschwächt werden.
Mehr Bürokratieabbau
„Mit einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist das BEG IV ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagt Lutz Goebel, Vorsitzender des Normenkontrollrats (NKR). Das Gesetz sei ein starker Auftakt, um dem wachsenden Anstieg von Erfüllungsaufwand entgegenzuwirken. Diesem Auftakt müssten weitere ambitionierte Initiativen folgen. Nur so könne man sicherstellen, dass der Bürokratieabbau dauerhaft sei und die Belastungen bis zum Ende der Legislaturperiode spürbar und nachhaltig verringert werden. Goebel fordert weiterhin stärkere Anreize, um Bürokratie wirksam zu begrenzen und systematisch abzubauen. Insbesondere eine Schärfung der bestehenden „One in one out“Regel sollte laut des NKR auf der Agenda stehen. Neben den jährlichen Belastungen müssten zukünftig auch Umstellungsaufwände bilanziert und der Aufwand aus EURecht einbezogen werden.
Fortsetzung von Seite 4
Die Teilnahme von Kommunen an bundesweiten Förderprogrammen ist wichtig, aber häufig auch herausfordernd auf Grund der Erbringung von Eigenanteilen und dem modellhaften Charakter der Förderung. Parallel konkurriert das „Tagesgeschäft“ um die Priorität. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sollten Förderungen für SmartCity/Region/Daseinsvorsorge in die Verwaltungsdigitalisierung integriert werden – auch um die dort bereits vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und einzubinden.
Das BEG IV soll die Öffentliche Verwaltung mittelfristig entlasten und finanzielle Spielräume für die Digitalisierung eröffnen.
Beides bleibe bei „One in one out“ derzeit außen vor und verwässere die Wirksamkeit der Bürokratiebremse.
„Die Hälfte der Vorschläge wurde nicht ausreichend berücksichtigt“
Als weitere Empfehlung spricht sich der NKR dringend für eine Nutzung der zahlreichen weiteren Forderungen aus der Verbändeabfrage von 2023 aus. Laut des MonitoringBerichts der Bundesregierung gelte für über die Hälfte der rund 450 Vorschläge, dass sie bisher entweder nicht aufgegriffen werden sollen oder sich noch in der Prüfungsphase befinden. „Wir sehen in der Umsetzung von konkreten Vorschlägen aus der Praxis noch erhebliche Entlastungspotenziale, die in weiteren Bürokratieabbaugesetzen berücksichtigt werden sollten“, betont Goebel. Auch BitkomHauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder hat eine klare Meinung zum neuen BEG IV. Ihm zufolge bewege sich die Bundesregierung zu zögerlich und nur in „Trippelschritten“.
Das Bürokratieentlastungsgesetz werde an der einen oder anderen Stelle den bürokratischen Aufwand für Wirtschaft, Bevölkerung und Verwaltung reduzieren, ist sich Rohleder sicher. Es verpasse aber zugleich die Chance für einen echten Befreiungsschlag. So verzichte die Bundesregierung weiterhin auf die, im Koalitionsvertrag angekündigte, Generalklausel bei den Schriftformerfordernissen. „Dabei ist der Zwang zu händischer Unterschrift und Papier eines der größten Hemmnisse einer konsequenten Digitalisierung.“ Das bedeute beispielsweise, dass Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung ihre Beschäftigten weiter schriftlich auf Papier informieren müssten. Seiner Meinung nach müssten auch die, im Zuge der Haushaltsverhandlungen vorgenommenen, Budgetkürzungen zurückgenommen werden. Insbesondere bei der Umsetzung des Onlinezuganggesetzes. „Ausgaben für die Digitalisierung der Verwaltung gehören ohne Zweifel zu den lohnendsten Zukunftsinvestitionen.“ jk
In diesem eGovernment Live-Webinar stellen wir vor, wie das Berichtswesen in der öffentlichen Verwaltung effizienter und für alle Beteiligten einfacher werden kann. Die Vielzahl an Daten, die in den Fachabteilungen von Behördengesammelt,analysiertundberichtetwerdenmüssen, nimmt immer mehr zu. Entsprechend komplex gestaltet sich auch das Berichtswesen. Eine Vielzahl an Adressantensindzuversorgen.OfterfordertjederBerichteine andere inhaltliche Tiefe. Zuletzt kommt der zeitliche AspektunddieturnusmäßigeInformationsverteilungaufden Ersteller des Berichts zu. Und was passiert, wenn Messwerte eine Grenze überschritten haben? Wie erfährt man davon? Es sind viele Anforderungen, die es hinsichtlich des Berichtswesens gleichzeitig in der öffentlichen Verwaltungzumanagengilt.HilfestellunggibtdiesesWebinar, dasdasTrioausReporting,DashboardingundAlertingder BusinessundLocationIntelligence-PlattformdisyCadenzavorstellt.
IhreVorteile:
•Reporting, Dashboarding und Alerting sind zentrale Funktionalitäten von disy Cadenza, die das Berichtswesen in der öffentlichen Verwaltung effizient werden lassen.
•Plötzliche Abweichungen in den Daten können mit Alerting automatisiert an definierbare Personenkreise übermitteltwerden.
•Definierte Dashboards können zu Informationszwecken für internen und extern Einsatz komplett freigegeben oder einzelne Informationen in Portale und Anwendungeneingebettetwerden.
Lasst uns ernsthaft darüber diskutieren, was das Richtige für die Kommunen ist – das wünschen wir uns. Was könnte das Richtige sein? Effiziente Strukturen schaffen, eine gemeinschaftliche Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen auf die Beine stellen und sowohl Kompetenzschwerpunkte in den Ländern im Sinne einer Arbeitsteilung aufzubauen als auch einen Austausch zwischen Bund und Ländern zu etablieren, sind nur einige wenige Faktoren. Schön wäre es zu sehen, wenn die Länder die Digitalisierung von Smart Ci
ty & Region in die Fläche bringen und dem Bund dadurch die Fokussierung auf modellhafte Förderungen einfacher gemacht wird, die schlussendlich dann auch das Potential entfalten können, Deutschland im Bereich der Digitalisierung vor die Welle zu bringen.
Die Autoren
Gerald Swarat leitet das Berliner Kontaktbüro des Fraunhofer IESE und ist u.a. im Digitalrat des Landes Sachsen-Anhalt.
Steffen Hess leitet die Hauptabteilung„Digital Innovation & Smart City“ am FraunhoferInstitut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern.
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NatalieZiebolz RedaktionsleitungeGovernment
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OlafNölle
IHRE REFERENTEN
BürgerService 2030
Vernetztes Serviceverständnis ist gefragt
Wenn Kommunen einen leistungsstarken Bürgerservice aufrechterhalten wollen, der zu Mehrwerten für die Bürger, aber auch für die Verwaltung selbst führt, muss er weiterentwickelt und in ein wirksames Zukunftsbild überführt werden. Es ist eine Weiterentwicklung vom reinen Bürgerservice hin zu einem Service, der im kommunalen Ökosystem im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Akteuren vernetzt stattfindet.
Wer den Begriff Bürgerservice hört, denkt in der Regel an die klassischen Bereiche der Verwaltung, das Einwohnermeldeamt oder die Kfz-Zulassungsstelle zum Beispiel. Bürgerservice reduziert in diesem Sinne die Kund:innen der Verwaltung auf Antragsteller:innen mit einem Leistungsanspruch an die Verwaltung. Das ist nicht falsch, greift aber zu kurz. Genau aus diesem Grund hat die KGSt den kommunalen Service in ein vernetztes Verständnis überführt, das den Bürgerservice als Teil des Ökosystems einer Kommune versteht.
Zentrales Merkmal der kommunalen Daseinsvorsorge 2030: Verschiedene Service-Ebenen arbeiten zusammen.
1. Kern-Service-Bereich: Hierunter fallen alle Aufgaben, für die die Kommunen gesetzlich zuständig sind. Beispiele hierfür sind Melde- und Passangelegenheiten, Sozialleistungen oder Gewerbeangelegenheiten. Dieser Bereich repräsentiert das oben genannte klassische Verständnis von Bürgerservice.
2. Erweiterter Service-Bereich: Dazu gehören alle Services, die sich auf freiwillige Angebote einer Kommune beziehen. Dazu gehören zum Beispiel der Verkauf von Eintrittskarten für Museen und städtische Bäder oder die Ausgabe von Familienkarten.
3. Service im Netzwerk des kommunalen Ökosystems: Diese Ebene wird immer entscheidender für erfolgreiche Services in den Kommunen. Hier geht es darum, dass Kommunen gesellschaftliche Akteure wie lokale Vereine oder die lokale Wirtschaft stärker in die Leistungserbringung einbeziehen. Ein Beispiel für eine im Netzwerk erbrachte Dienstleistung ist die Einbindung von Ehrenamtlichen aus der Zivilgesellschaft in die Beratung von unterstützungsbedürftigen Antragsteller:innen.
Vier Entwicklungsstränge für den Service 2030
Vor dem Hintergrund der kommunalen Herausforderungen und der zuvor beschriebenen unterschiedlichen Leistungsebenen hat die KGSt für das Zielbild „Kommunaler Service 2030“ vier Entwicklungslinien definiert.
1. Ein Service muss konsequent von den Nutzer:innen her gedacht werden: User first und nutzerzentriertes Service Design sind das Gebot der Stunde. Dabei stehen interne und externe Nutzer:innen im Mittelpunkt, wobei Service Design und eine neue Haltung der Mitarbeitenden entscheidend sind. Die Anpassung von Verwaltungsservices erfolgt kontinuierlich im Arbeitsalltag, getrieben von technologischen Entwicklungen und sich wandelnden gesellschaftlichen Erwartungen.
2. Ein Service muss sich an den Menschen orientieren und seine Lebenslage in den Mittelpunkt stellen: Alle kommunalen Informationen, Produkte und Leistungen orientieren sich am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer. Der zentrale Servicekontakt fungiert als Leitmotiv und zentrales Aushängeschild der Verwaltung. Anstatt verschiedene Fachbereiche zu besuchen, erhalten die Nutzer:innen alle benötigten Dienstleistungen nach Lebenslagen organisiert an einer zentralen Stelle – real oder virtuell – für einen schnellen und qualitativen Service.
Im Kontext der Lebenslage sind Frontend und Backend differenziert zu betrachten. Die FrontendStrukturen sind z.B. ganz auf das Leitmotiv „zentraler Servicekontakt“ (auch „Single Point of Contact“) ausgerichtet. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel der Lebenslage Geburt verdeutlichen. Die Eltern eines Neugeborenen müssen sich nur an eine Anlaufstelle wenden. Diese Anlaufstelle kann zum Beispiel direkt im Krankenhaus oder digital über ein Serviceportal erreichbar sein. Alle Services rund um die Geburt werden darüber abgewickelt. Für den Backend-Bereich werden im Service 2030 Prozesse und Strukturen völlig neu gedacht. Über Organisationsgrenzen hinweg wird nutzer- und prozesszentriert zusammengearbeitet. Bestehende Organisationsstrukturen müssen vor diesem Hintergrund angepasst werden. Bei dem Beispiel der Lebenslage Geburt wurden bisher mehrere Behörden und Organisationseinheiten von den Eltern eines Neugeborenen kontaktiert. Durch die zentrale Anlaufstelle ist die Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Organi-
sationseinheiten erforderlich: Geburtsurkunde (Standesamt), Kindergeld (Agentur für Arbeit), Elterngeld (Elterngeldstelle im Jugend- und/oder Sozialamt), Familienkarte (freiwillige Leistung; z.B. Sozialamt oder Jugendamt). Im Service 2030 arbeiten diese Bereiche übergreifend in crossfunktionalen Teams zusammen, um sich dynamischen Situationen anzupassen und nutzerzentrierte statt verwaltungszentrierte Dienstleistungen anzubieten. Die übergreifende Zusammenarbeit wird auch durch einen automatisierten Datenaustausch sichergestellt.
einige Daten ergänzt werden, damit die Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann – etwa die Bankverbindung (IBAN). Ein konkretes Beispiel für diese Ausprägung ist das direkte Angebot eines Anwohnerparkausweises bei der Ummeldung einer Person. Proaktive Leistungserbringung ohne Zutun des Berechtigten: Die Kommune nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Daten systematisch und erbringt auf dieser Basis proaktiv eine Leistung, ohne dass der Berechtigte aktiv werden muss. Ein Beispiel wäre die pauschale Auszahlung einer Sozialleistung ohne Antrag. Entsprechende proaktive Verwaltungsdienstleistungen setzen jedoch eine funktionierende technologische Infrastruktur sowie eine systematische Datennutzung voraus. Zentraler Bestandteil der neuen Infrastruktur ist eine aktuelle, gepflegte und durchgängig verfügbare Datenbasis in Form eines verwaltungsweiten Datenregisters. Hier werden Daten nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal erfasst und mehrfach genutzt.
4.Ein Service muss von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit allen Akteur:innen im kommunalen Ökosystem erbracht werden: Die Netzwerkkommune stellt die Zusammenarbeit im kommunalen Ökosystem in den Mittelpunkt. Das
3. Ein Service muss sich durch ein hohes Maß an Proaktivität und Automatisierung auszeichnen: Um den Bürgerservice als zentrales Element der Daseinsvorsorge zukunftssicher und stark aufzustellen, muss die Leitidee der proaktiven Kommune stärker in den Fokus gerückt und umgesetzt werden. Dabei ist es sinnvoll, zwischen zwei Ausprägungen zu unterscheiden: Proaktive Informationen und Serviceangebote: In dieser Ausprägung kann die Verwaltung aufgrund der vorhandenen Daten entscheiden, ob eine Person einen Anspruch gegenüber der Verwaltung hat. Ist dies der Fall, wird die Person über den Anspruch informiert und erhält ein Angebot zur Annahme. Natürlich müssen noch
zunehmend verschiedene Rollen einnehmen und eine steuernde Funktion in dem Ökosystem übernehmen.
Leitmotiv „Service of the people, by the people and for the people“ prägt eine gesteigerte Servicequalität durch Kollaboration und Vernetzung aller Akteur:innen. Dies erfordert eine Anpassung der Kommunikations- und Interaktionsstrategie. Beispielhaft zeigen lokale Vereine, wie unterschiedliche Kompetenzen im digitalen Bereich genutzt werden, um die Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren zu verbessern. Weitere Umsetzungen des Leitmotivs sind bürgerschaftliches Engagement, Co-Creation mit Schulen und Unternehmen, dezentrale Verwaltungsdienstleistungen, interkommunale Austauschgruppen und die Bildung von kommunalen Dienstleistungszentren. Investitionen in dieses neue Selbstverständnis sind entscheidend, da die Kommunen
Darüber hinaus spielt in diesem Zusammenhang auch ein professionelleres Zusammenspiel im föderalen System eine wichtige Rolle. Gerade die Überlegungen zu den so genannten Dresdner Forderungen (DF) könnten ein Katalysator für einen zukunftsfähigen Bürgerservice sein. Die DF haben zwei Stoßrichtungen: Zum einen geht es um die zentrale Bereitstellung von OnlineDiensten, wenn es sich mit Blick auf den „Kernservicebereich“ einer Kommune um übertragene Aufgaben von Bund und Ländern handelt. Es geht also darum, dass Kommunen ihren Bürger:innen Online-Services schneller und einfacher als bisher zur Verfügung stellen können. Die zentrale Bereitstellung muss sich dabei nicht auf eine Anwendung oder ein Fachverfahren beschränken. Vielmehr kommt hier dem Gedanken der Cloud-Nutzung nach klar definierten Spielregeln (Standards) eine besondere Bedeutung zu. Dieser „neue“ Ansatz würde nicht nur zu einer Entlastung der Kommunen, sondern auch zu einem interkommunal und sogar bundesweit einheitlicheren Prozess führen. Dies hat eine starke Implikation für einen leistungsfähigen und modernen kommunalen Bürgerservice. Zum anderen geht es darum, Dienstleistungs- und Servicekompetenzen sowie Zuständigkeiten neu zu diskutieren. Wo und wie sollen welche Leistungen auch außerhalb der Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit erbracht werden, wenn sie sich z.B. aus bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen ergeben und den größtmöglichen Nutzen für die örtliche Gemeinschaft bringen und wirtschaftlich erbracht werden sollen? Aus dieser Überlegung, die anhand konkreter Prozessmerkmale geführt werden muss, ergeben sich noch einmal ganz andere Möglichkeiten für Kommunen, durch groß angelegte Bündelungsprozesse den Service für die Bürger:innen neu zu organisieren und die Produktivität erheblich zu verbessern. Der kommunale Service 2030 basiert vor allem auf einem professionellen Management und einer mutigen Politik. Das Zusammenspiel von Politik und Verwaltung, der Umgang mit Daten sowie der Blick auf Prozesse und die konsequente Umsetzung von Projekten spielen dabei eine zentrale Rolle. Eine enge interkommunale Zusammenarbeit und ein gutes Zusammenspiel im föderalen System, das auf Augenhöhe, Vertrauen und Umsetzungswillen basiert, sind dabei besonders wichtig.
Die Autoren
Marc Groß ist Programmbereichsleiter Organisationsund Informationsmanagement sowie Vertreter des Vorstands der KGSt.
Matthias Hörmeyer ist Referent Programmbereich Organisations- und Informationsmanagement bei der KGSt.
Der kommunale Service 2030 aus Sicht der KGSt.
Aus dem Rathaus
„Erst mal machen und notfalls entschuldigen“
Johannes Schurr ist Bürgermeister der Gemeinde Spraitbach. Mit seinem unkonventionellen Mindset treibt er die Digitalisierung in seinem Ort voran.
Um die Aufgabe hat er nicht gebeten, doch sie ist ihm irgendwie zugefallen: Johannes Schurr ist nicht nur Bürgermeister von Spraitbach, sondern quasi auch Digitalisierungsbeauftragter. In seinem 3.400-Seelen-Ort ist er mit Engagement dabei, Prozesse zu entschlacken und zu digitalisieren. Dabei sagt er ganz klar: „Ich habe keine Digitalisierungsstrategie, ich halte davon auch nichts.“ Seine Art, mit Digitalisierung umzugehen, mag unkonventionell erscheinen, kann aber durchaus mit dem modernen Begriff „agil“ beschrieben werden.
In seiner bislang sechsjährigen Tätigkeit als Bürgermeister ist er oft an Prozesse gestoßen, die ihm altmodisch und zuweilen unglaublich erschienen. „Bei manchen Prozessen dachte ich: Was, so macht ihr das? Was, das machen alle in allen Rathäusern so? Und ihr habt euch noch nie Gedanken darüber gemacht, dass das vielleicht blöd sein könnte oder so?“ Woraufhin Schurr im Internet nach Lösungen, nach Softwaremöglichkeiten oder einfach Workarounds suchte. Wenn er fündig wurde, gestaltete er die Prozesse um und dachte dann: „Ach guck, jetzt ist es doch nicht mehr so blöd.“
„So, das hört jetzt sofort auf“
Vor seiner Tätigkeit in der Verwaltung war Schurr Geschäftsstellenleiter bei der Sparkasse. „Ich habe damals mit Neid auf die Industrie geschaut, weil die uns zehn Jahre voraus sind“, sagt er mit Blick auf die Digitalisierung. „Und jetzt schaue ich mit Neid auf meinen alten Arbeitgeber und denke, dass die Sparkasse uns fünf bis zehn Jahre voraus ist.“ Die Verwaltung hinke also gut 20 Jahre der Industrie hinterher. „Und wenn uns die Industrie 20 Jahre voraus ist, dann kann es ja nicht sein, dass es für uns keine Lösungen gibt! Da muss doch alles da sein, da muss alles ausprobiert sein. Dann muss man es doch einfach nur noch anwenden können“, so Schurr. Dass die Realität anders aussieht, hat er schnell gemerkt. Beispiel: Formulare, die zwar elektronisch vorlagen, aber individuell verwaltet und damit auch individuell verändert wurden. Schurr: „Dann denkt einer: Ach, das Grün auf dem Formular sieht aber nicht gut aus, ich stelle das ein bisschen um – und schon habe ich plötzlich zwei verschiedene Formulare.“ Als er vor vier Jahren in Spraitbach an-
fing, war dies der Status quo. Das Problem: Ändert sich die Gesetzeslage oder auch nur die Telefonnummer, müssen alle Verwaltungsmitarbeiter die Änderungen mitbekommenundentsprechend alle Formulare einzeln ändern. „Dann habe ich gesagt: So, das hört jetzt sofort auf. Wir machen jetzt ein Dokumentenmanagement“, sagt Schurr. Wenn heute ein Formular verschickt wird, gibt es ein „wunderschön einheitliches Schreiben“ mit einer gleich mitentwickelten CI. Spraitbach hat noch weitere Digitalprojekte angestoßen: Das Dokumentenmanagement ist im Aufbau, mit digitalem Posteingang und Ratsinformationssystem. Bereits verfügbar ist ein Geoportal für die Bauplanverwaltung inklusive Straßenerfassung per iPhone, Cloud und KI. Und natürlich ist auch das OZG längst in Spraitbach angekommen.
„Macht bitte auch mal Fehler“
ten: Bitte fragt mich nicht ständig um Erlaubnis, sondern bittet ab und zu einfach hinterher um Entschuldigung. Macht einfach mal was selber. Macht bitte auch mal
Infos zur Gemeinde
Spraitbach
Spraitbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die im Jahre 1296 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Der Ort liegt zwischen 420 und 540 Meter über dem Meeresspiegel. Nach Norden grenzt Spraitbach an den Ort Gschwend, nach Osten an Ruppertshofen, nach Süden an Durlangen und in westlicher Richtung an Alfdorf. Das Markungsgebiet umfasst 1.239 Hektar, davon 466,5 Hektar landwirtschaftliche Fläche, 596,5 Hektar Waldfläche und 7,3 Hektar Wasserfläche. Spraitbach ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald. Die Gemeinde hat rund 3.400 Einwohner.
Leute, die sind unheimlich kreativ, aber das hat ihnen noch nie jemand gesagt.“ Oder es gibt Mitarbeiter, die beispielsweise gut Events planen können, dies selbst aber noch gar nicht richtig gemerkt haben. Schurr:
„Und dann sitzen die da ihr Leben lang und füllen Formulare aus und werden dann irgendwann depressiv oder kriegen Burnout, weil ihnen der Job keinen Spaß macht.“
nun im Detail ansehen will. „Wir arbeiten im Großen und Ganzen noch mit Prozessen aus dem Mittelalter. Viele Prozesse müssten in Gänze mal überprüft werden – und zwar bevor man sie digitalisiert“, sagt er. Das Problem dabei sei, dass jeder Prozess, auch wenn er in sich abgeschlossen ist, Auswirkungen habe auf Anbindungen, Schnittstellen oder Weiterverarbeitungen.
Die Formulare sind ein Beispiel dafür, wie engagiert und unbürokratisch Johannes Schurr die Digitalisierung in seiner Gemeinde vorantreibt. „Das sind einfache Lösungen, die sind alle schon da. Man muss die einfach nur einsetzen und schauen, wie die Leute damit klarkommen. Und wenn es nicht funktioniert, dann sag ich: Okay, das war jetzt nicht gut, da war ich einen Schritt zu schnell oder habe euch nicht gut genug mitgenommen, dann gehe ich einen Schritt zurück“, so Schurr. Auch seine Mitarbeiter motiviert er zu diesem Vorgehen: „Ich sage meinen Leu-
Fehler!“ Ein Fehler sei letztlich einfach nur ein Ausschlussverfahren, der zu der Erkenntnis führe, wie es schon mal nicht gehe. Für Schurr ist eine solche Fehlerkultur die Grundlage für kreatives, effizientes Arbeiten. Auch in den Kommunen sei es wichtig, Fehler machen zu dürfen und daraus zu lernen. Schurr: „Wenn Leben ein lebenslanges Lernen ist, und Lernen gleichzeitig Fehler machen ist, dann ist es klar, warum Rathäuser alle für tot gehalten werden, denn da werden keine Fehler gemacht.“
„Der Job muss Spaß machen“
Auch das Thema Mitarbeiterentwicklung liegt ihm am Herzen. Allerdings auch hier auf eine eher unkonventionelle Art. „Mein Ansatz ist zu sagen: Worauf habt ihr denn Bock? Was sind Eure Fähigkeiten?“, erklärt Schurr. „Es gibt
Ein solcher Spaß am Job sowie die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten einzubringen, hat einen attraktiven Nebeneffekt: Die Mitarbeiter arbeiten effizienter. Denn der Fachkräftemangel ist auch in Spraitbach ein Thema. „Jetzt gehen die Boomer in Rente, und jetzt fliegt uns der ganze Laden um die Ohren, und zwar vom Allerfeinsten“, meint Schurr. „Während Corona hat man das nicht so gemerkt, da war viel geschlossen. Aber jetzt, wo alles wieder aufmacht, merken wir: Shit, uns fehlen hinten und vorn die Leute.“
Was in Spraitbach auch fehlt, ist ein eigener IT-ler. Die Gemeinde teilt sich einen externen Dienstleister mit den Nachbarorten, doch ist dieser hauptsächlich für die Betreuung der Grundschulen verantwortlich. Nur 0,2 Prozent der letzten Abrechnung entfielen auf die IT-Betreuung für das Spraitbacher Rathaus. „Ich fände gut, wenn wir einen hausinternen IT-ler hätten“, sagt Schurr, denn der Externe kommt nur bei Bedarf, ist nicht vor Ort und rechnet nach Stunden ab. Da macht Schurr lieber vieles selbst. Zum Beispiel hat er „stundenlang damit zugebracht, mich mit Fake-Accounts bei tausenden Projektmanagementtools anzumelden“. So konnte er verschiedene Lösungen testen. Die endgültige Installation auf dem Server übernahm dann aber die IT.
„Uns fehlt der Blick von außen“
Schurr sieht aber auch den Vorteil eines externen IT-Dienstleisters, schließlich komme dadurch auch externes Know-how in die Verwaltung. „Uns fehlt oft der Blick von außen“, sagt er. Und mit „außen“ meint er nicht andere Verwaltungen, andere Kommunen, sondern andere Branchen. Konkret: die freie Wirtschaft. „Wir brauchen einen unvoreingenommenen Blick auf unsere Prozesse“, konkretisiert Schurr.
Und genau diese Prozesse sind es auch, die sich der Bürgermeister
„Wo bleibt unsere Dampfmaschine?“
An dieser Stelle kommt auch ein wenig Selbstkritik ins Spiel. So agil es auch war, Prozesse zügig und in Eigenregie zu verbessern – „ich hätte vorher vielleicht doch ein bisschen was konzipieren sollen, ich hätte mir ein bisschen mehr Zeit lassen sollen, mir diese Verwaltungsgeschichte anzuschauen“, sagt Schurr. Daher möchte er nun all seine Verwaltungsprozesse offenlegen. Egal, ob es sich dabei um die Frage handelt, wie die Glückwunschschreiben zum 80-jährigen Bürger kommen oder was mit den Beschlüssen nach einer Sitzung passiert. „Ich würde gern alle Prozesse, die es im Rathaus gibt, vor mir sehen und verstehen. Damit ich einen nach dem anderen smart machen kann“, präzisiert Schurr. „Und wenn sie dann smart sind, dann digitalisieren.“ Das wünscht er sich auch von der Landes- und Bundesregierung. Denn kein Unternehmen der Welt arbeite mit den immer gleichen Prozessen. „Wo bleibt unsere Dampfmaschine? Wo bleibt unser Fließband?“, fragt sich Schurr. „Auf die grundsätzliche Revolution warten wir seit 100 Jahren.“ Da sei vielleicht auch etwas schöpferische Zerstörung notwendig. „Es muss etwas kaputt gemacht werden, um etwas Besseres aufzubauen“, sagt Schurr. Oder anders gesagt: „Ich reiße meine alte Verwaltungsstruktur ein, um eine grundsätzlich neue aufzubauen. Anders kommen wir aus dem Bürokratieding nicht raus, wir drehen uns im Kreis. Wir haben genug Zeit verplempert!“ Und Schurr hat noch eine, gar nicht unbedingt unernst gemeinte Bitte Richtung Berlin: „Ich bin für ein Ministerium für Glücksangelegenheiten – mit ein paar Mitarbeitern, die nur dafür da sind, Fehler zu machen.“ su
Blick in die Gemeinde Mehr Infos gibt es auf der Website von Spraitbach.
Bei der digitalen Bürgerkommunikation stehen Behörden und öffentliche Verwaltungen vor einer Vielzahl von Herausforderungen – besonders im Hinblick auf die Sicherheit digitaler Datenübertragungen. Die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes für Daten sowohl innerhalb von Behörden als auch bei der digitalen Kommunikation mitBürgerinnenundBürgernisteinezentraleAufgabefür dieBehörden-IT.
Gleichzeitig führen mangelnde IT-Ressourcen, starre StrukturenundeinfehlendesSicherheitsbewusstseingerade in Behörden häufig dazu, dass nicht-autorisierte Software verwendet wird – die sogenannte Schatten-IT entsteht und birgt neue Risiken für die Integrität der sensiblen,personenbezogenenDaten.
Björn Röckle, Senior Account Executive und Experte für sicherenDatentransfer,zeigt,wieeinesicheredigitaleBehördenkommunikation mithilfe innovativer Lösungen wie FTAPI einfach und zuverlässig umgesetzt werden kann –ohnedieknappenIT-Ressourcenunnötigzubelasten.
SusanneEhness RedaktionsleitungeGovernment
Konferenz-Hotline:
Open-Data-Projekte: womit beginnen?
Wenn Kommunen erstmals ein Open-Data-Projekt planen, stellt sich
die Frage: Welche Daten sind überhaupt verfügbar und geeignet?
Die bayerische Digitalagentur byte empfiehlt als ersten Schritt eine Dateninventur und hat dafür eine Handreichung entwickelt.
Das noch junge Open-Data-Portal in Bayern, open bydata, umfasst inzwischen über 5.000 Datensätze, erst kürzlich kamen fünf neue Bereitsteller hinzu: Neben dem Bundesamt für Straßenwesen, dem Landesamt für Statistik und der Plattform Mobilithek auch die Gemeinde Haar und das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab. Für diese Auftritte sind im Portal spezielle Bereiche konzipiert, in denen die Verwaltungsstellen in Bayern kostenlos eine eigene Open-DataPräsenz mit individualisierten Inhalten aufbauen können. Aber womit sollten Kommunen als Erstes beginnen, wenn sie Daten für die Öffentlichkeit verfügbar machen wollen? Am besten mit einer Dateninventur und einem Datenkatalog – sagen die Experten von byte – der Bayerischen Agentur für Digitales, die das Portal betreibt. Das Open-Data-Team der Agentur stellt ein Starter-Kit auf der Website bereit und hat speziell für die Dateninventur eine neue Handreichung entwickelt. Darin wird zum Beispiel erklärt, welche Datenformate besonders geeignet sind, wie Daten beschrieben werden, aber auch, wann ein solches Projekt gestartet werden sollte. Denn die Argumente für die Bereitstellung offener Daten gelten zwar zeitlos: Open Data können von Unternehmen genutzt werden und somit die Wirtschaft vor Ort stärken, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft fördern und Verwaltung transparent machen; der richtige Startpunkt ist aber wichtig. Empfohlen wird, die Dateninventur mit einem Projekt zu verknüpfen. Das kann etwa die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie oder einer konkreten Anwendung, zum Beispiel eines Dashboards, sein.
Welche Daten sich eignen
Um zunächst eine Idee zu bekommen, welche Daten überhaupt vorliegen, wird die Orientierung an einem Musterdatenkatalog, zum
Beispiel dem der Bertelsmann Stiftung, empfohlen. In der Handreichung sind aber auch weitere Anknüpfungspunkte aufgeführt: So lässt sich zum Beispiel aus den verwendeten Antragsformularen erkennen, welche Daten in der eigenen Kommune oder Behörde vorliegen. Wiederkehrende Fragestellungen von Medien oder aus der Bevölkerung lassen darauf schließen, nach welchen Informationen zu suchen ist, die dann in einem Datenkatalog übersichtlich zusammengestellt werden können. Weitere Möglichkeiten sind eine Übersicht über die Leistungen der Fachabteilungen, am besten ein Produkt- und Leistungskatalog, sowie eine systematische Betrachtung der verwendeten Datenbanken, Applikationen und Register. Was ist bei einer Dateninventur zu beachten? Die Dateninventur ist in der Handreichung definiert als Prozess der Recherche, Erfassung und Beschreibung der vorhandenen (Roh)daten. Im Ergebnis entsteht ein Datenkatalog. Als Basis eignen sich vor allem maschinenlesbare Daten, also keine PDFs, denn ein solcher Katalog ist kein Schriftenverzeichnis. Passende Formate sind demnach Geodaten, Karten und strukturierte Textdateien wie CSV oder JSON.
Wichtige Metadaten
Für den schnellen Start empfiehlt die Agentur eine einfache, zugängliche Lösung, etwa eine Excel-Tabelle. Ein Muster dafür ist im Starter-Kit enthalten. Entscheidend ist eine strukturierte Datenbeschreibung. Dazu ist zunächst ein Metadaten-Set zu definieren, Hier wird zur Orientierung der deutsche Metadaten-Standard DCAT-AP empfohlen. In jedem Fall sollten mindestens die folgenden Punkte umfasst sein:
W Bezeichnung des Datensatzes, W Beschreibung des Inhalts, der Datenstruktur und Angaben zum Zeitpunkt der Datenerhebung,
Hintergrund
Musterdatenkatalog
Der Musterdatenkatalog wurde von der Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit GovData, dem KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung und der Open Knowledge Foundation Deutschland entwickelt.
Darin sind offene Daten der Kommunen aus dem GovData-Portal zusammengeführt. Über die Suchfunktion kann nach Kommune, Thema und Bezeichnungen innerhalb eines Themas gefiltert werden, zum Beispiel: Raumplanung – Bebauungsplan. Kommunen, die ein Open-Data-Projekt planen, erhalten so einen Überblick und Anregungen, welche Daten dafür genutzt werden können.
Der Katalog wird zweimal pro Jahr aktualisiert, in der aktuellen Version sind Daten berücksichtigt, die bis 17. Oktober 2023 über govdata.de verfügbar waren.
W datenliefernde Stelle sowie Kontaktdaten der verantwortlichen Person (E-Mail-Kontakt/ Funktionspostfach),
W Kategorien: thematische Einordnung mit Hilfe fester Kategorien, z.B. nach dem Musterdatenkatalog der Bertelsmann-Stiftung oder nach der genormten Kategorienliste der EU,
W Datum der letzten Aktualisierung W Verschlagwortung für eine einfache und schnelle Suche sowie
W Lizenz: Die Nutzungsrechte müssen geklärt sein, um später entscheiden zu können, für wen die Daten bereitgestellt werden dürfen.
Die Handreichung enthält zudem Tipps zur Teamarbeit und zur Kommunikation der Open-DataProjekte. nh
Weitere Informationen
Das Starter-Kit mit der Handreichung zur Dateninventur und der Mustertabelle finden Sie auf der Website von open bydata:
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Praxis & Innovation
Das LGLN setzt das erste Fachverfahren mit KI-gestützter Software ein.
Eine Studie zeigt die Lücke zwischen Innovationspotenzial und Auftragsvergabe.
GovTecHH
Venture Clienting in der Verwaltung funktioniert
„Mehr GovTech für Hamburg“ ist das Ziel der Venture-Client-Einheit GovTecHH. Projektleiter Paulo Kalkhake erklärt, wie das Konzept funktioniert – und warum er sich dringend Nachahmer wünscht.
GovTecHH wurde im April 2022 gegründet mit dem Ziel, die Hamburger Verwaltung und GovTech-Start-ups zu vernetzen. Wo liegen denn aus Ihrer Sicht die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit von Verwaltung und GovTech-Startups?
Kalkhake: Wir haben das auch im Rahmen unserer Initiative im IT-Planungsrat untersucht. Die hierzu von uns gegründete Arbeitsgruppe im Vorsitzjahr Hamburgs hatte vor allem drei Gründe gefunden: In der Verwaltung sind GovTech-Lösungen zu wenig bekannt, den Kolleginnen und Kollegen fehlt im Alltagsgeschäft oft die Zeit, sich mit neuen Lösungen auseinanderzusetzen. Auch risikoaverses Verhalten an bestimmten Stellen spielt eine Rolle. Und nicht zuletzt nehmen viele das Vergaberecht als Hürde wahr.
GovTecHH ist als VentureClient-Einheit konzipiert, d. h., die Verwaltung wird nicht selten zum ersten (großen) öffentlichen Kunden der Start-ups. Warum haben Sie sich gerade für diesen Ansatz entschieden, der zunächst nur aus der Privatwirtschaft bekannt ist, und von wem konnten Sie lernen? Kalkhake: Unser Ziel war es, die Innovationsbeschaffung zu intensivieren, und bei der Suche nach geeigneten Instrumenten dafür haben wir uns die Privatwirtschaft zum Vorbild genommen. Wir haben uns mit Venture-ClientEinheiten aus unterschiedlichen Unternehmen und Konzernen aus-
getauscht. Uns war es wichtig, Fach- und Praxiswissen explizit auch zu Venture Clienting für unsere Überlegungen verfügbar zu haben. Zudem hatten wir punktuell auch Unterstützung beim Aufsetzen des Modells und der Bewertung von Zwischenständen.
Aus meiner Sicht ist Venture Clienting eine sehr effiziente Art und Weise, Innovationen zu erproben: Es gibt einen klaren Produktfokus, der Nutzen einer erprobten Lösung ist schnell nachvollziehbar, und Marktwissen zu innovativen Ansätzen und Technologien ist an einer Stelle gebündelt.
Wie sieht das Modell von GovTecHH aus, wie gehen Sie vor? Sie begleiten ja nicht erst ab der Markterkundung, sondern setzen schon früher an... Kalkhake: Genau, wir setzen schon bei der Bedarfserkundung an, das ist auch eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Ausgangspunkt für uns ist immer ein Bedarf des jeweiligen Fachbereichs, denn die Zusammenarbeit mit Start-ups oder die Beschaffung von Innovationen ist kein Selbstzweck, sondern wir wollen echte Probleme der Kolleginnen und Kollegen lösen. Deshalb steht zu Beginn immer erst ein Interview mit dem Fachbereich, um die eigentliche Herausforderung zu definieren und zu verstehen, ob die Zusammenarbeit mit einem GovTechStart-up tatsächlich geeignet ist, um dieses Problem zu lösen.
Dabei werden Kriterien für die gesuchte Lösung definiert sowie tech-
nische, rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen. Insgesamt ist unser Vorgehen in fünf Schritte unterteilt: Auf die eben beschriebene Bedarfserkundung folgt die Markterkundung. Der dritte Schritt ist die sogenannte Pilotenvorbereitung, da geht es um Themen wie Sicherheit, Datenschutz, Anschluss an Fachverfahren – bevor die Lösung dann eingekauft wird. Im letzten Schritt ist dann der Fachbereich in der Verantwortung, die Lösung zu erproben und das Ergebnis zu bewerten.
Welche Ressourcen nutzen Sie für die Markterkundung?
Kalkhake: Zunächst greifen wir auf Datenbanken und Informationsdienste zurück, in einem zweiten Schritt nutzen wir klassisches Desk Research, um einen umfassenderen Überblick vom Markt und
Hintergrund
Im Vorsitzjahr Hamburgs hat eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats die Zusammenarbeit von Verwaltung und Start-ups untersucht und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Den Abschlussbericht „Verwaltung & externe Innovator*innen/Startups“ finden Sie hier: voge.ly/Abschlussbericht
Über GovtecHH
Als Venture-Client-Einheit vernetzt GovTecHH die Hamburger Verwaltung und GovTech-Lösungen. „Start-ups bieten oftmals effiziente und schnelle Lösungsentwicklungen an, die derzeit noch zu oft unberücksichtigt bleiben. Mit dem Projekt GovTecHH wollen wir das ändern“, so Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei.
Die Experimentierklausel
Um neue Technologien noch schneller erproben zu können, hat Hamburg im Januar 2024 als erste Verwaltung in Deutschland eine Experimentierklausel in die Vergaberichtlinie aufgenommen. Danach kann bei Auftragswerten bis zu 100.000 Euro auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden, wenn bei der Vertragsanbahnung oder -verhandlung das Projekt GovTecHH der Senatskanzlei beteiligt ist.
von relevanten Anbietern zu bekommen. Und schließlich aktivieren wir unser Netzwerk und suchen nach Best Practices, wir schauen also nach ähnlichen Problemstellungen und welche Lösungen dafür genutzt wurden.
Aus diesem Dreiklang kondensieren wir dann am Ende die Informationen, die wir gemeinsam mit dem Fachbereich diskutieren.
Welche Ergebnisse konnten Sie bisher erzielen?
Kalkhake: Wir haben eine niedrige zweistellige Zahl an Piloten begleitet und dabei auch die gesamte Bandbreite erlebt: Mehrere Projekte konnten wir bereits erfolgreich in die längerfristige Nutzung des jeweiligen Fachbereichs übergeben, in einigen Fällen haben sich die Erwartungen aber auch nicht erfüllt.
Die Hamburger Verwaltung ist noch in einer anderen Hinsicht Vorreiter: Seit Januar gibt es eine Experimentierklausel in der Vergaberichtlinie. Welche Verbesserungen können damit erreicht werden?
Kalkhake: Wir sprechen immer vom strategischen und dem operativen Teil der Beschaffung. Im strategischen Teil, bei dem es um Identifizierung des Bedarfs, Markterkundung, das Finden passender Lösungen geht, unterstützen wir von GovTecHH mit unserem standardisierten Prozess, indem wir die Fachabteilungen auf dem Weg zur Beschaffung begleiten. Der operative Prozess, die eigentliche Beschaffung hingegen, wird durch die Beschaffungsstellen sehr gut abgedeckt. Hier wollen wir uns mit der Experimentierklausel einfach mehr Geschwindigkeit zugestehen. Wenn wir eine Innovation am Markt finden, können wir sie somit auch zügig erproben und schnell belastbare Erfahrungen sammeln.
Wie würden Sie Ihre bisherigen Erkenntnisse zusammenfassen – und was hat Sie überrascht?
Kalkhake: Als Erfolgsfaktor konnten wir den klar definierten Bedarf im jeweiligen Fachbereich ausmachen, es hat sich aber auch gezeigt, dass die Fachbereiche explizit Zeit und Ressourcen für die Erprobung der Lösung einplanen müssen. Die wichtigste Erkenntnis aber ist: VentureClientinginderVerwaltung funktioniert! Das konnten wir in den zwei Jahren zeigen – mit Blick auf unsere Piloten, aber auch auf unsere interne Reputation. Überrascht hat mich die hohe Motivation vieler Kolleginnen und Kollegen, unser Angebot anzunehmen, aber auch die Vielfalt an Herausforderungen, bei denen innovative Anbieter möglicherweise unterstützen können.
Wie sehen Sie die künftige Rolle von Einheiten wie GovTecHH, welche Ideen und Wünsche haben Sie?
Kalkhake: Wir beobachten den Markt sehr aufmerksam, sehen auch,dassesAnsätzeundLösungen gibt, die Innovationsbeschaffung ein Stück weit zu automatisieren, zum Beispiel über Plattformen. Trotzdem denke ich, dass diese Matchmaking- oder Patenschaftsfunktion, die Einheiten wie GovTecHH wahrnehmen, für die Innovationsbeschaffung essenziell sind und auch bleiben werden. Ich wünsche mir also vor allem Nachahmer in den Verwaltungen. Insgesamt sollten wir meiner Meinung nach viel offener und auch offensiver kommunizieren, was uns eigentlich bewegt in der Verwaltung, was die Bedarfe sind. Eine Möglichkeit wären zum Beispiel Lieferantentage, wie sie große Unternehmen oder auch öffentliche Großkonzerne durchführen. Dazu müssten dann aber auch regelmäßig neue mögliche Lieferanten eingeladen werden. Je informierter GovTech-Unternehmen Entscheidungen bezüglich ihrer Produkt- und Angebotsstrategie treffen können, desto besser ist das für das gesamte Ökosystem. Das Interview führte Nicola Hauptmann
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen setzt auf Künstliche Intelligenz und arbeitet seit vier Jahren an entsprechenden Modellen. Nun ist das erste Fachverfahren im Einsatz.
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) arbeitet seit über vier Jahren an einer KI-gestützten Software, um Gebäude in Luftbildern zu erkennen. Bei dieser Bildanalyse werden drei Bereiche unterschieden:
W Bildklassifikation: Hierbei soll eine Künstliche Intelligenz unterscheiden können, ob auf dem Bild beispielsweise eine Katze oder ein Hund zu sehen sind.
W Objekterkennung: Hier kann die KI Personen, Fahrzeuge oder andere Objekte erkennen. Ein großer Anwendungsbereich hierfür ist beispielsweise das autonome Fahren.
W Bildsegmentierung: Jedes Pixel eines Fotos wird klassifiziert, zum Beispiel in die Klassen „Person“ oder „keine Person“, „gesundes Gewebe“ versus „krankes Gewebe“ oder in der Satellitenfernerkundung in „Wald“, „Siedlungsgebiet“, „Agrarfläche“ oder „Wasser“.
Die KI, die nun im LGLN zum Einsatz kommt, ist der Bildsegmentierung zuzurechnen. „Vereinfacht gesagt, klassifiziert sie jedes Pixel eines Luftbildes in die Klassen ‚Dach‘ und ‚kein Dach‘. Somit ist es der KI möglich, die Lage und Form jedes aus der Luft sichtbaren Gebäudes zu erfassen“, erklärt Dr. Jonas Bostelmann, Product Ower KI-Team im LGLN. Dabei nutze die KI sogenannte Digitale Orthophotos (DOP), also auf eine Referenzfläche entzerrte und damit lagerichtige Luftbilder. Verwendet man ein digitales Oberflächenmodell, spricht man von TrueDOPs. „Wie in den meisten Bundesländern haben diese TrueDOPs in Niedersachsen eine Bodenpixelgröße von 20 Zentimetern“, so Bostelmann.
Training für die KI
Wie jede KI muss auch die Lösung des LGLN mit Daten gefüttert und trainiert werden. In der niedersächsischen Verwaltung gibt es diese in großer Menge, da im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) die Lage und Form fast aller Gebäude bereits erfasst sind – „und seit 2023 ist ganz Niedersachsen erstmals vollständig mit TrueDOPs erfasst“, sagt Bostelmann. Auch ein Gelände- sowie ein Oberflächenmodell lägen bereits vor. Wie Bostelmann betont, seien für das Training solch großer KIModelle sehr leistungsstarke Grafikkarten mit viel Speicher nötig. Genutzt wird die NVIDIA A100,
Mit der Anwendung „KI-Gebäudeerkennung“ werden automatisch neue Gebäude gefunden.
die auf der Cloud-Plattform CODEDE für Behörden in Deutschland bereitsteht. „Im Ergebnis der neuesten KI-Generation zur Gebäudeerkennung, die vom LGLN trainiert wurde, sind die Gebäude mit einer sehr hohen Vollständigkeit und Korrektheit erkannt worden“, sagt Bostelmann.
„Um alle Gebäude in Niedersachsen zu finden, muss die KI rund 12.000 TrueDOP-Kacheln durchsuchen“, erläutert er. Jede Kachel habe eine Größe von zwei Kilometer mal zwei Kilometer. „Mit den aktuell verfügbaren Cloud-Ressourcen dauert die KI-Gebäudeerkennung für ganz Niedersachsen circa drei Tage.“ Diese Zeit ließe sich aber durch das Buchen weiterer Ressourcen nahezu beliebig reduzieren.
Wie Bostelmann erläutert, sind für die meisten Gebäude in Niedersachsen die Form und Lage durch die klassische Gebäudeeinmessung bereits sehr genau bekannt. Ein wichtiger Nachbearbeitungsschritt sei deshalb die geometrische Verschneidung der bekannten Gebäude, die im ALKIS gespeichert sind, mit den Gebäuden, die durch die künstlliche Intelligenz gefunden wurden. „Die dabei entstehenden Differenzen sind für das LGLN eine sehr wertvolle Information“, betont er.
Das Projekt
Zu Beginn, im Januar 2020, wurde gemeinsam mit IBM das Projekt zur Entwicklung eines Prototyps für die KI-Gebäudeerkennung gestartet. Dabei ging es auch um die Beschaffung von Cloud-Ressourcen sowie den Aufbau eigener Kompetenzen für eine moderne und agile Softwareentwicklung. Ein Jahr später gründete sich im LGLN ein eigenes KI-Team, das die Gebäudeerkennung seither unabhängig von IBM weiterentwi-
„Die KI-Gebäudeerkennung ist kein Projekt, sondern ein Produkt, welches weiterentwickelt und dauerhaft betrieben und angeboten wird. Mit der aufgebauten Kompetenz im Bereich KI wird das Team in Zukunft wertvolle Geoinformationen aus Fernerkundungsdaten auch für andere Anwendungen gewinnen.“
Ein weiteres Projekt, an dem bereits gearbeitet wird, ist die Erkennung versiegelter Flächen, zudem habe man „fertige Prototypen im Bereich der Waldschaden-Erkennung und der Klassifikation von 3D-Punktwolken.“
Austausch mit anderen Bundesländern
Laut Bostelmann wurde die KI-Gebäudeerkennung so entwickelt, dass sie auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden kann.
„Es gibt großes Interesse aus einigen Bundesländern, und Gespräche über mögliche Verwaltungsvereinbarungen wurden bereits geführt“, sagt er. „Für fünf andere Bundesländer wurde die KI bereits auf Testdaten angewendet.“
AKTUELL
Bundesportal: Siebenstellig!
ckelt. Das Team besteht aus acht bis zehn Personen und setzt gezielt auf Open Source und die Cloud. Seit 2022 arbeitet dieses KI-Team eng mit einer Projektgruppe im LGLN zusammen, welche die Einführung der Software an den über 50 Standorten des LGLN organisiert. Natürlich geht es hier auch um den fachlichen Austausch. „Das gewonnene, gemeinsame Verständnis ermöglicht es, eine Schnittstelle zwischen Mensch und KI zu entwickeln, die zur optimalen Lösung des technischen Problems führt: eine KI-basierte Anwendung als Entscheidungshilfe für Experten“, betont Bostelmann. Das KI-Team soll auch weiterhin bestehen bleiben. Bostelmann:
„Wir sind über unterschiedliche Projektgruppen im regelmäßigen Austausch über solche Web-Services, die dezentral von überall nutzbar sind“, sagt Bostelmann. „Insbesondere die AdV-Projektgruppe Cloud-Computing untersucht, inwieweit Web-Services nach dem Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip entwickelt und betrieben werden können. Andere Bundesländer entwickeln z.B. KI-Lösungen für die automatisierte Aktualisierung der Landbedeckung oder die Erkennung von Baumarten.“ Freie und offene Geodaten, die über geeignete Schnittstellen verfügbar seien, sowie Open-Source-Software und skalierbare Cloud-Infrastrukturen würden es in Zukunft erlauben, KI-Anwendungen zu skalieren und diese ohne großen Aufwand auf große Gebiete und viele Themen anzuwenden. su
Die Bürgerinnen und Bürger in jeder Lebens- und Arbeitslage begleiten. Das ist die Prämisse des Bundesportals, welches als zentraler Zugangspunkt zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen konzipiert wurde. Das Portal wird zunehmend besser von den Nutzerinnen und Nutzern angenommen. Seit Anfang des Jahres sind sogar mehr als eine Million Menschen darauf registriert. Im Vergleich zur Einwohnerzahl Deutschlands ist die Nutzerbasis zwar noch nicht sonderlich beeindruckend, jedoch bieten immer mehr Behörden ihre Online-Verwaltungsdienstleistungen ohne Umwege direkt über das Bundesportal an. Sollte eine Leistung nicht unmittelbar darüber abrufbar sein, wird zumindest ein Verweis, teilweise ein Direktlink zum jeweiligen Digital-Angebot bereitgestellt. jk verwaltung.bund.de
Bundesclient: In Berlin zum Anfassen Nicht weniger als die Standardisierung von mehreren hunderttausend Arbeitsplätzen innerhalb der Öffentlichen Verwaltung verspricht Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund, wenn er über die Vorteile des Bundesclients spricht. Dabei handelt es sich um eine ISO27001-zertifizierte, digitale Arbeitsumgebung, welche auf Windows 10 fußt. Sie besteht aus drei Komponenten: Im Hintergrund operiert eine sichere Backend-Lösung, die Anwenderinnen und Anwender arbeiten von einem speziell konfigurierten Basisclient aus, und das ITZBund stellt den First-Level-Support zur Verfügung. Obwohl vorwiegend mit Microsoft-Software auf den Clients gearbeitet wird, verhindern mehrstufige Authentifizierungsmaßnahmen und ein striktes Sicherheitskonzept, dass Datenpakete das Behördennetz verlassen. Zudem würden keinerlei Telemetriedaten mit Redmond geteilt, versichert ITZBund. In einem Showroom in Berlin können interessierte Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Public Sector den Bundesclient persönlich auf Herz und Nieren testen und sich darüber hinaus zu diversen Migrationsmöglichkeiten innerhalb ihres Hauses beraten lassen. jk itzbund.de
ÖFIT: mehr Transparenz bei den Standards
Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) hat ein Whitepaper zum Thema „Datenbezogene Standards“ veröffentlicht. Die Autoren Gabriele Goldacker und Christian Weidner beschreiben darin die Herausforderung durch das Erfassen, Speichern, Übermitteln und Weiterverarbeiten von Daten sowie entsprechende Thesen und Empfehlungen.
„Datensilos und Datenfriedhöfe werfen Fragen nach Sinn und Effizienz von Erhebung und Speicherung auf, während Datenschutzaspekte, bedenken und verstöße die oft noch nebulöse Diskussion um Datentreuhänderschaft befördern“, heißt es im Vorwort des ÖFITWhitepapers „Datenbezogene Standards“. Solche Standards seien die Voraussetzung für eine sinnvolle Datennutzung – egal ob digital oder nicht –, da sie die debattenreiche Thematik rund um Datenschutz, zugriff und nutzung einordnen. Auch das Thema Datenethik kommt im Whitepaper nicht zu kurz.
troffenen praxistauglich sein. Die Autoren plädieren für „das richtige Maß“ bei den Standards, aber auch bei deren Umsetzung. „Ein Standard, der absehbar nicht ausreichend zukunftsfest ist, ist ebenso unangemessen wie ein Standard, der weit mehr verpflichtend regelt, als in der Praxis notwendig ist“, heißt es im Whitepaper.
W Mehrere aufeinander aufbauende Standards sind besser als ein Alleskönner. Die Autoren empfehlen eine Modularisierung und eine Wiederverwendung von Modulen auch anderer Domänen: „Dies erleichtert die Erstel
Die Autoren Gabriele Goldacker und Christian Weidner stellen folgende Thesen auf:
W Aufgrund fehlender Informationen über existierende Standards wird zu oft „das Rad neu erfunden“. Die Autoren stellen fest, dass ein übergreifendes Wissensmanagement im Public Sector fehlt – sowohl zwischen den Behörden als auch zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
W Datenbezogene Standards müssen angemessen und für alle Be
lung in sich konsistenter Standards, deren spätere Anpassung an neue Anforderungen und technischen Fortschritt sowie den Austausch einzelner Komponenten.“
W Ohne standardisierte Metadaten keine Nachnutzung. Die Autoren betonen, dass Daten und auch bestimmte spezifische Metadaten in einem standardisierten Format vorliegen müssen, damit eine Nachnutzung möglich ist.
W Die Nutzung von datenbezogenen Standards erfordert Kenntnisse des funktionalorganisatorischen Rahmens. Die Autoren weisen darauf hin, dass es Spezifikationsstandards gibt – wie beispielweise Unified Markup Language (UML) –, die verstanden werden müssen. Und: „Für viele (Meta)Datenstandards gibt es wiederverwendbaren Referenzcode in gängigen Programmiersprachen oder Testumgebungen, in denen die Korrektheit eigener Implementierungen geprüft werden kann“, heißt es weiter.
W Auch für Daten gilt: Nicht alles, was möglich ist, ist auch zulässig und vertretbar. Die Autoren betonen, dass rund um das Thema Daten auch die Faktoren Angemessenheit und Risiken beachtet werden müssen: „So ist beispielsweise noch unbekannt, welche besonderen Kategorien personenbezogener Daten zukünftig, z. B. durch den Einsatz künstlicher Intelligenz, aus welchen Kombinationen von jeweils für sich genommen unkritischen Einzeldaten bestimmt werden können.“ Deshalb seien auch explizite Standards für den ethischen Umgang mit Daten notwendig. Das Whitepaper blickt konkret auf die Notwendigkeit datenbezogener Standards, auf deren Entwicklung sowie auf Kategorien und Kriterien. Zuden werden bestehende Standards wie XRechnung und OParl genauer analysiert. Abschließend fassen die Autoren übergeordnete Handlungsempfehlungen zusammen. Diese richten sich vor allem an Entscheider und Entscheiderinnen:
W „Verbündete“ für (datenbezogene) Standardisierungsbedarfe suchen. Knowhow zusammenbringen, verschiedene Perspektiven einbringen, Parallel und Fehlentwicklungen vermeiden –die Autoren betonen die Vorteile, Standardisierungsbedarfe öffentlich zu machen und damit andere Personen mit ins Boot zu holen.
W Etablierte (datenbezogene) Standards für den gesamten öffentlichen Sektor leicht, zentral und pauschal zugänglich machen. „Hilfreich ist dazu ein auf die Belange des öffentlichen Sektors abgestimmtes zentrales Portal mit zeitgemäßen Suchmöglichkeiten, sodass die Interessierten keine Vorkenntnisse über Standardisierungsgremien und Fachtermini benötigen“, schreiben die Autoren.
W Ansprechpartner:innen für (datenbezogene) Standards etablieren. Gerade für kleinere öffentliche Stellen seien übergreifend zuständige Ansprechpartner sinnvoll, meinen die Autoren. Auf diese Weise könne man „zügig und flächendeckend“ zu auf koordinierten Standards basierenden Lösungen gelangen.
W Verfolgung von Standardisierungsprojekten für alle Betroffenen ermöglichen. Die Autoren meinen, dass zumindest die Eckdaten von Standardisierungsprojekten, beispielsweise Zweck des Standards, Zeitrahmen, Beteiligte, Status und Kontaktmöglichkeiten, öffentlich und gut auffindbar sein sollten. Auch Beschlussprotokolle, aus denen ersichtlich wird, unter welchen Annahmen entschieden wurde, seien hilfreich. „Aktive Beteiligungsmöglichkeiten für öffentliche Stellen und Dritte sowie das öffentliche Zugänglichmachen von Entwurfsfassungen sollten der Normalfall sein“, so die Autoren.
Weiterlesen
Das ÖFIT-Whitepaper„Datenbezogene Standards“ ist kostenlos als PDF abrufbar:
[ voge.ly/Whitepaper ]
Hamburg in 3D
Im Auftrag des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) wurde das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Hamburg unter Verwendung von Luftbildern bildtechnisch erfasst. Anschließend wurden die Bilder – datenschutzkonform – zu einem dreidimensionalen Modell verarbeitet. Die Gebäude wurden mithilfe stereophotogrammetrischer Auswertung in 3D umgewandelt. Die Texturierung basiert auf Schrägluftbildern mit einer Bodenauflösung von 20 Zentimetern pro Pixel.
Zusätzlich zu den Gebäudemodellen wurden weitere Objekte wie Bäume, Litfaßsäulen und Bushaltestellen in das Modell integriert. Das entstandene Modell ermöglicht eine plastische Darstellung sämtlicher Straßenzüge und Geländeformationen aus diversen Blickwinkeln. Zur fehlerfreien Darstellung wird ein leistungsstarkes digitales Endgerät benötigt. Das 3D-Stadtmodell mit seinen 380.000 Gebäuden soll zukünftig vor allem in der Stadtplanung eingesetzt werden.
Gemäß des Open-Data-Prinzips ist das Hamburger Stadtmodell frei zugänglich und von jedermann – ohne Einschränkungen – verbreitund verwendbar. Dadurch können Unternehmen und Privatpersonen die 3D-Version Hamburg gleichermaßen zur Schaffung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Mehrwerte nutzen. Die 3D-Daten stehen als Open Data im Transparenzportal des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung zur Verfügung. Dabei setzt der LGV auf die Open-Source-Lösung der Masterportaltechnologie, um den Zugang zu den Daten zu erleichtern. jk
Die Autoren empfehlen mehr Transparenz und Austausch.
Effektiv kommunizieren
Mehr Durchblick mit klaren E-Mails
Verständliche Kommunikation spart Zeit. Sie verhindert Fehler, vermeidet Rückfragen, senkt den Aufwand für Mitarbeiter, Vorgesetzte und Kunden. Gidon Wagner zeigt, wie sich Behörden mit klaren E-Mails und Nachrichten die Arbeit erleichtern.
Laut McKinsey verbringt ein durchschnittlicher Mitarbeiter rund 28 Prozent seiner Zeit mit E-Mails, zusätzliche 20 Prozent mit der Suche nach internen Informationen. Eine Studie von REDDOX zeigt zudem: 77 Prozent der Nutzer suchen jede Woche nach alten EMails. Pro Suche braucht die Hälfte der Befragten bis zu zehn Minuten.
Täglich werden allein in Deutschland über zwei Milliarden E-Mails versendet.
Was bringt Transparenz in diese Informationsflut? Eine gute ITInfrastruktur ist wichtig. Doch Studien zeigen: Auch klare Sprache steigert die Effizienz, und das zu geringen Kosten. Intern wie extern: Produziert Ihre Behörde verständliche E-Mails und Nachrichten, sparen Sie Zeit und Mittel. Sie steigern die Produktivität und entlasten alle Mitarbeiter. So werden E-Mails zu einem effektiven Kommunikationsmittel. Auch Nachrichten über Intranet, Microsoft Teams oder WebEx werden durch klare Sprache effizienter.
Grundlagen klarer E-Mails
Klare E-Mails sparen Zeit für Sender und Empfänger: Sie senken die Lesezeit um bis zu 50 Prozent. Außerdem merken sich Menschen mit verständlicher Sprache wichtige Informationen um 41 Prozent besser. Effektive Kommunikation verringert zudem Missverständnisse und erhöht die Antwortrate. Wichtige Grundregeln dafür: Zielgerichtet kommunizieren Bevor Sie eine E-Mail schreiben, überlegen Sie, was Ihr Ziel ist. Was wollen Sie erreichen? Möchten Sie den Empfänger informieren, zu einer Aktion auffordern oder um Feedback bitten? Zielgerichtete Kommunikation hilft, damit Ihre E-Mail gelesen und entsprechend umgesetzt wird. Das Wichtige zuerst sagen. Die Botschaft einer E-Mail muss der Empfänger sofort verstehen. Stellen Sie das Ziel an den Anfang Ihrer Nachricht. Das erleichtert auch die spätere Recherche nach Informationen.
Klar und verständlich schreiben. Vermeiden Sie Fachjargon, Fremdwörter oder lange Wörter. Verwenden Sie keine langen, komplizierten Sätze. Einfache und direkte Sprache hilft dem Verständnis. Halten Sie also keine lange Vorrede: Das macht Ihre Nachricht leicht zu erfassen.
Konsequente Strukturierung E-Mails müssen übersichtlich sein – der Empfänger soll den Inhalt
überfliegen und dabei erfassen können. Das erhöht die Lese- und Antwortquote. Teilen Sie den Text in kleinere Abschnitte auf. Faustregel: Maximal sieben Zeilen pro Absatz. Benutzen Sie Aufzählungszeichen und verwenden Sie aussa-
tige Eingabe der E-Mail-Adresse ist grundlegend, um sicherzustellen, dass Ihre Nachricht den gewünschten Empfänger erreicht. CC und BCC sorgsam einsetzen: CC (Carbon Copy, steht für: Durchschlag oder Durchschrift)
gekräftige Zwischenüberschriften.
Auch vereinzelt fett geschriebene Wörter helfen beim Überblick. Persönliche Ansprache. Selbst in formeller Kommunikation kann eine persönliche Note helfen, eine stärkere Verbindung zum Empfänger aufzubauen. Die Anrede „Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name]“ passt meistens gut und drückt Respekt aus. Abhängig von der Beziehung zum Empfänger und dem Nachrichtenkontext können allerdings auch weniger formelle Anreden angemessen sein.
Vorsicht vor Bürokratendeutsch und Fachjargon
Komplizierte Sprache nutzt oft lange Wörter, viel Fachjargon und Fremdwörter. Um Ihre E-Mails klarer zu machen, sollten Sie folgendes tun:
W Schreiben Sie aktiv und direkt. Statt „Die Prüfung wird durchgeführt am...“ sagen Sie „Wir prüfen am...“.
W Vermeiden Sie Fachjargon und Fremdwörter so oft es geht. Verwenden Sie Fachbegriffe in EMails nur, wenn nötig. Erklären Sie die Begriffe.
W Vermeiden Sie den Nominalstil: Wörter mit den Endungen ung, heit und keit sind verdächtig.
Alle Funktionen von E-Mails ausreizen
Die Adresszeile – Ihr direkter Draht: Die korrekte und sorgfäl-
Hintergrund
DIN 5008 als Grundlage
Die DIN 5008 gibt Empfehlungen für das Design von Textdokumenten wie E-Mails und fördert damit professionelle schriftliche Kommunikation. Die Norm bietet Vorgaben für Formatierung, Anrede, Datums- und Telefonnummernformat sowie für Textgliederung.
strukturierter Text hilft dem Empfänger, die Hauptpunkte schnell zu erfassen.
W Liefern Sie Häppchen statt Bleiwüsten: Der Text muss leicht zu überfliegen sein, sodass der Empfänger die Informationen schnell erfassen kann. Verwenden Sie Listen und Tabellen.
W Aktive statt passive Satzkonstruktionen: Vermeiden Sie das Passiv. Es verschleiert Sachverhalte und liest sich langweilig. Aktive Sätze lassen Ihre Texte lebendiger und direkter wirken.
W An Zielgruppen orientieren: Machen Sie sich beim Schreiben bewusst, wer Ihre Zielgruppe ist. Kollegen brauchen Sie nicht jeden Fachbegriff erklären. Doch auch Experten bevorzugen leicht verständliche, prägnante Sprache und lesen Nachrichten in Klartext schneller. Laien schätzen eine alltagsnahe Sprache auf Augenhöhe. 84 Prozent machen davon ihr Vertrauen abhängig.
Überarbeitung und Kontrolle
Versenden Sie keine E-Mail, ohne sie kontrolliert zu haben. Zum Überarbeiten und Kontrollieren gehört:
W Kritische Selbstüberprüfung: Inhalt auf Vollständigkeit und Relevanz prüfen.
W Sprachliche und stilistische Feinabstimmung: Vermeiden Sie komplexe Sätze. Auf Rechtschreibung und Grammatik achten.
W Feedback einholen: Eine Kollegin oder einen Kollegen den Text prüfen lassen.
W Laut lesen: Die Wirkung eines Textes wird offensichtlich, wenn Sie ihn laut lesen.
„Klare
E-Mails sparen Zeit für Sender und Empfänger: Sie senken die Lesezeit um bis zu 50 Prozent.“
Gidon Wagner
Vermeiden Sie Langeweile
und BCC (Blind Carbon Copy) sollten sorgfältig verwendet werden. CC dient dazu, relevante Teilnehmer einzubeziehen. BCC schützt die Identität der Empfänger oder verschont sie vor Antworten an alle.
Die Betreffzeile – der Wegweiser: 77 Prozent der Nutzer suchen jede Woche nach alten E-Mails. Eine klar formulierte Betreffzeile hilft: Sie sagt dem Empfänger sofort, worum es geht und warum die Nachricht wichtig ist. Wählen Sie für den Betreff eine kurze, klare Aussage, am besten in höchstens fünf Worten. Die Anrede – der erste persönliche Kontakt: Die Anrede setzt den Ton für die gesamte Nachricht. Wählen Sie sie sorgfältig. Der erste Satz – einen Schritt weiter gehen: Der erste Satz nach der Anrede baut die Beziehung zum Empfänger weiter auf. Formulieren Sie Ihr Anliegen sofort, aber höflich.
Mehr Tipps für klare Sprache in E-Mails
Klare und verständliche Sprache hilft, Informationen schnell zu erfassen und effektiv umzusetzen. Diese Punkte sind dafür besonders wichtig:
W Kurze Sätze und Wörter: Kurze Sätze mit maximal 15 Wörtern tragen zur Klarheit Ihrer Nachricht bei.
W Ein Gedankengang pro Absatz: Ein klar und nachvollziehbar
W Nutzen Sie starke Verben statt Nominalisierungen.
W Machen Sie klare Aussagen. Regel: Ein Gedanke pro Satz. Satzbau: „Wer macht was?“
W Schreiben Sie in Hauptsätzen. Vermeiden Sie Schachtelsätze.
W Seien Sie konkret, geben Sie Beispiele – das verstärkt Ihre Botschaft.
W Wechseln Sie kurze und mittellange Sätze ab – das hält die Aufmerksamkeit.
W Sprechen Sie den Leser direkt an – das weckt Interesse.
Abschluss und Überarbeitung
Der Abschluss einer E-Mail hinterlässt den letzten Eindruck beim Empfänger und ruft am besten zu einer Aktion auf:
W Wählen Sie eine passende Schlussformel, die zum Ton der Nachricht passt. „Mit freundlichen Grüßen“ ist bewährt.
W Bringen Sie eine persönliche Note ein, um die Beziehung zum Empfänger zu verbessern.
W Bitten Sie um eine Aktion oder Antwort, wenn nötig. Erwähnen Sie das freundlich vor der Schlussformel. Zum Beispiel: „Bitte antworten Sie auf diese E-Mail bis zum…“
W Vergessen Sie niemals Ihre Signatur.
W Drücken Sie Dankbarkeit aus. Ein kurzes Dankeschön am Ende wirkt positiv auf den Empfänger.
W Lassen Sie wichtige Nachrichten einige Minuten liegen und prüfen Sie den Text mit frischem Blick. Fehler entdecken Sie noch besser, wenn Sie die Schriftart wechseln und so das Erscheinungsbild verändern. Viele versteckte Fehler oder Ungereimtheiten entdecken Sie auch, wenn Sie den Text ausdrucken – zum Beispiel auf Papier, dessen eine Seite bereits bedruckt wurde.
W Tools: Nutzen Sie Tools wie die Wortliga Textanalyse – damit verbessern Sie Ihre Verständlichkeit. Werkzeuge wie der Duden Mentor helfen gegen Fehler. Mit Software können Sie sich effektiv selbst verbessern. Wichtig: Prüfen Sie die Ergebnisse von Software und KI immer kritisch.
Für mehr Effizienz und Zufriedenheit
Effektive Kommunikation zeigt die Professionalität einer Behörde. Helfen Sie Ihren Mitarbeitern, in verständlicher Sprache zu schreiben. Das verbessert die Beziehungen zu Bürgern. Klare Sprache steigert die Effizienz und die Zufriedenheit von Mitarbeitern – sie ist ein strategisches Werkzeug für sämtliche Korrespondenz in Behörden.
Der Autor
Gidon Wagner ist Journalist, Dozent und Experte für verständliche Sprache. Er ist Gründer und Geschäftsführer des SoftwareHerstellers Wortliga. Die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. empfiehlt das Wortliga-Tool für bürgerfreundliche Texte und verständliche Verwaltungssprache.
[ wortliga.de ]
Wir möchten von Ihnen etwas wissen Auf welchen Wegen kommunizieren Sie intern? Nutzen Sie hauptsächlich E-Mails? Oder verwenden Sie interne Tools und Systeme wie WebEx oder Microsoft Teams?
Wir veröffentlichen die Ergebnisse der Umfrage in einem weiteren Artikel. Ihre persönlichen Daten bleiben natürlich anonym. Bitte richten Sie Ihre Antwort an den Autor dieses Artikels, Gidon Wagner, per E-Mail: gwagner@wortliga.de. Stichwort: eGovernment-Umfrage.
GovTech-Potenzial nicht ausgeschöpft
Ein Innovationsschatz in Europa
Nicht nur in Deutschland nutzen die öffentlichen Auftraggeber erst einen Bruchteil des Potenzials von GovTech-Lösungen. Wie groß die Lücke zwischen Innovationspotenzial und Auftragsvergabe in Deutschland und Europa tatsächlich ist, zeigt jetzt eine Analyse.
Anbieter von GovTech-Lösungen sind oft noch in der Start-up-Phase und wenig bekannt, bei Vergaben kommen sie selten zum Zug. Wie gering ihr Anteil bei öffentlichen Vergaben sei, könne niemand genau sagen, die Datenlage zum Vergabewesen in Deutschland sei dürftig, sagte GovMind-Geschäftsführer Manuel Kilian letztes Jahr im eGovernment-Interview. Doch jetzt liegen Zahlen vor: In einer gemeinsamen Analyse haben Sopra Steria und GovMind berechnet, wie groß das Potenzial an innovativen Lösungen für die Verwaltung ist und wie viel davon genutzt wird. Von 2,75 Billionen Euro, die öffentliche Verwaltungen in Europa jährlich für Waren oder Dienstleistungen ausgeben, entfallen demnach nur 6,4 Milliarden auf Govtech-Lösungen, kaum ein viertel Prozent.
Europa: Auftragslücke von 200 Milliarden Euro
Das eigentliche Potenzial liege jedoch bei 7,5 bis 9 Prozent. Basis
für diese Berechnung ist eine Studie der Universität der Bundeswehr und des Kompetenzzentrums InnovativeBeschaffung(KOINNO), die das innovationsrelevante Beschaffungsvolumens des öffentlichen Sektors untersucht und im Ergebnis mit 12 bis 15 Prozent ansetzt. Das schließt aber auch Bauleistungen ein, die rund ein Drittel des Beschaffungsvolumens ausmachen. Da es sich bei GovTech-Lösungen in erster Linie um digitale Produkte handele, sei ihre Anwendbarkeit auf öffentliche Bauleistungen begrenzt, deshalb wurde dieser Anteil herausgerechnet. Somit ergibt sich ein zusätzliches Auftragspotenzial von über 200 Milliarden Euro in Europa.
Potenzial in Deutschland
Wie sieht es in Deutschland aus?
Bei einem Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand von 350 Milliarden Euro wurden laut der Analyse 1,9 Milliarden Euro für GovTech-Produkte ausgegeben. Nach der angewandten Methodik
ergeben sich somit zwischen 27,7 und 34,7 Milliarden Euro für GovTech-Lösungen – im Schnitt 31,2 Mrd. Euro – ein zusätzliches Potenzial von fast 30 Milliarden Euro.
Das Angebot dafür ist da: Über 5.000 GovTech-Lösungen listet GovMind auf seiner Plattform auf, angeboten von über 2.000 Unternehmen – Start-ups und KMU mit
Kommentar
Es braucht mehr Transparenz
So hilfreich die vorgestellte Analyse ist, um überhaupt einmal die Ist-Situation zu beleuchten: Wenn mehr Aufträge für Govtechs das Ziel sein sollen, muss die Umsetzung auch nachverfolgbar sein. Das heißt, die Beauftragungen sollten erfasst und auswertbar sein. Mit dem Datenservice Öffentlicher Einkauf, zu dem auch der Bekanntmachungsservice gehört, gibt es in Deutschland immerhin eine zentrale Serviceplattform, in der veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden.
Ein Anknüpfungspunkt ist der Start-up-Beschaffungsindex von Staat-up e.V. und der Universität der Bundeswehr München. Als erster öffentlicher Auftraggeber hat Hamburg den Beschaffungsindex bereits eingeführt.
Den aktuellen Stand (Dezember 2023) finden Sie hier: voge.ly/vglEsXH
in der Übersicht in sieben Hauptbereiche untergliedert, wobei DefenseTech-Lösungen für den Verteidigungsbereich noch gar nicht berücksichtigt sind: Innere Verwaltung, Interaktion mit Bürge-
„Durch die Realisierung des GovTech-Potenzials von rund 200 Milliarden Euro kann Europa einen GovTechBinnenmarkt schaffen.“
Ronald de Jonge, Operating Officer & Deputy Head of Public Sector bei Sopra Steria
Hauptsitz in Europa. Damit hat sich die Zahl der Anbieter innerhalb von zehn Jahren zwischen 2011 und 2021 fast vervierfacht, so die Analyse. Auch die Vielfalt des Angebots ist gewachsen und deckt praktisch die ganze Bandbreite des Bedarfs der digitalen Verwaltung ab. Die Lösungen sind
Mecklenburg-Vorpommern
rInnen, Sicherheit und Ordnung, Bildung und Kultur, Gesundheit und Soziales, Gestaltung der Umwelt sowie Daseinsvorsoge. Damit ist praktisch die ganze Bandbreite des Bedarfs für die digitale Verwaltung abgedeckt.
Und während Eigenentwicklungen zeit- und kostenintensiv sowie risikobehaftet sein können, stünden diese GovTech-Lösungen dem öffentlichen Sektor direkt zur Implementierung und Nutzung zur Verfügung, wie die Studienautoren betonen. „Wir sitzen in Europa auf einem riesigen Innovationsschatz. Mehr als 5.000 GovTech-Lösungen sind ein großes Potenzial, das, richtig genutzt, den europäischen Public Sector in der Digitalisierung und nachhaltigen Modernisierung um Jahre voranbringt“, sagt Ronald de Jonge, Operating Officer & Deputy Head of Public Sector bei Sopra Steria. Durch die Realisierung des GovTech-Potenzials von rund 200 Milliarden Euro könne Europa einen GovTech-Binnenmarkt schaffen und dafür brauche es „keine langen Verhandlungen und Ratifizierungen, sondern eine
Digital – vom Antrag bis zum Bescheid
Digitalisierung ist ein dynamischer Prozess, auch die Gesetzgebung muss daher regelmäßig angepasst werden. So geschehen in MV. Das Ziel: mehr Effizienz und zugänglichere Verwaltungsleistungen
„Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die
Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Beschei-
de austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, ist sich Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister, Christian Pegel, sicher. Durch Anpassungen im E-Government-Gesetz kommt das Land diesem Ziel nun einen bedeutenden Schritt näher: Diese ermöglichen nun die Einfüh-
rung eines digitalen Behördensiegels sowie für Bürger und Bürgerinnen die Option, mithilfe eines sicher verschlüsselten Zugangs ihres Nutzerkontos rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Wegfall der Schriftformerfordernis
Gleichzeitig soll die bisherige Schriftformerfordernis für Anträ-
konsequente Nutzung des vorhandenen Innovationspotenzials“, so de Jonge weiter. Dazu müssten die öffentlichen Auftraggeber die Rahmenbedingungen verbessern, den Zugang für GovTechs zu öffentlichen Aufträgen erleichtern und ihren Verwaltungen Entscheidungshilfen für den Einsatz von Innovationen geben, sagt Darius Selke, Head of Sopra Steria Ventures Deutschland. Das genügt aber noch nicht, denn einzelne Verwaltungen können das Marktangebot kaum überblicken. „Es wäre unrealistisch, von der öffentlichen Beschaffung und den Kommunen zu erwarten, ein solches europaweites Scouting eigenständig zu bewältigen“, weiß Selke. „Das erprobte Venture-Clienting-Modell ist die effizienteste Methode, um diese Ventures mit ihren tausenden Lösungen zu scouten, zu evaluieren und mit den bestehenden Herausforderungen der Verwaltung zu matchen.“ nh
Weitere Informationen
Den Link zur Publikation„GovTech in der öffentlichen Beschaffung. Großes Potenzial“ finden Sie hier: [ voge.ly/GovTechStudie ]
Wie Venture Clienting in der Verwaltung funktioniert, lesen Sie auf Seite 9 dieser Ausgabe. Hintergründe zur Innovationsbeschaffung gibt es auch online im Interview mit Manuel Kilian: [ voge.ly/Interview_GovMind ]
ge und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen. Das heißt, die eigenhändige Unterschrift auf Bauanträge wird nicht mehr nötig sein. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister. Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entstehe ihm zufolge jedoch erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. na
Projekt der Hochschule Harz
Virtuelle Realitäten in der Lehre nutzen
Die Hochschule Harz geht neue Wege: Das Projekt DigiLehR verknüpft digitale Lernumgebungen mit praxisnahen virtuellen Realitäten. Im Interview spricht Pia Bothe über die ersten Ergebnisse und die nächsten Schritte.
Die Einsatzmöglichkeiten von VR sind vielfältig, aber an Verwaltungswissenschaft denkt man dabei eher nicht als Erstes. Wie kam es, dass gerade das Vergaberechtsszenario als Use Case für DigiLehR ausgewählt wurde?
Bothe: Wir wollten die drei Use Cases möglichst breit aufstellen, um zu verstehen, wann der Einsatz von Virtual Reality sinnvoll ist. Ziel des Projekts ist ja, dass Studierende auch Handlungskompetenzen erwerben. In unserem Vergaberechtsfall geht es darum, Handlungsspielräume zu nutzen: Die Anforderungen der Beschaffenden sind mit dem Vergaberecht in Einklang zu bringen, Lösungen müssen ausgehandelt werden. Der Verlauf der Übung hängt von den Entscheidungen der Lernenden ab. Am Ende steht die eine Lösung, die Wege dahin sind aber unterschiedlich. Und wir wollten auch, im Sinne von Serious Games, zur Auseinandersetzung mit den oft als „trocken“ wahrgenommenen Inhalten motivieren.
Sie haben in dem 30-minütigen Szenario eine reale Gesprächssituation abgebildet, kombiniert mit Fragebögen und verschiedenen Entscheidungsaufgaben – wie aufwendig war das?
das für Filme kennt, um möglichst realistische Interaktionen zu erzeugen, also auch ein recht aufwendiges Verfahren.
Mit welchen Ressourcen haben Sie das umgesetzt?
Bothe: Abgesehen von den Schauspielern arbeiten wir im Projekt nur mit internen Ressourcen. Wir haben drei Vollzeitentwickler und werden durch wissenschaftliche Hilfskräfte aus der Informatik und der Mediengestaltung unterstützt. Während der letzten zwei Jahre konnten wir zudem Studierende der Medieninformatik im Rahmen ihrer Studienprojekte in das Projekt einbinden; zwei der betreuenden Professuren dieses Studienmoduls sind Teil unseres Teams. Die Studierenden waren entsprechend intensiv an Gestaltung und Test der Module beteiligt.
Nun die spannende Frage: Wie kam das Projekt denn bei den Studierenden an?
Bothe: Wir haben unser VR-Szenario als eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung angeboten, die Teilnahme war freiwillig, 38 Studierende konnten wir für diesen ersten Test gewinnen. Die Studierenden konnten die Aufgaben in der VR-Umgebung und in konventioneller Textform in einem digitalen Lernmanagementsystem be-
begeisterte, wollte auch für die Klausurvorbereitung möglichst wenig Zeit aufwenden. Auf der anderen Seite waren aber gerade Spaß und Motivation die zwei großen Faktoren, die immer wieder genannt wurden. Häufig war auch die Aussage „Man ist mittendrin“; das, was wir „Immersion“ nennen, also das Eingebundensein in eine als fast real empfundene Umgebung, wirkt also. Was auch zurückgemeldet wurde: Wissen wird durch das Erleben viel besser verankert. In einem der Szenarien entsteht – durchaus auf Basis realer Erfahrungen – durch die Anforderung einer Führungskraft ein Handlungsdruck. Das Lehrziel ist hier, zu entscheiden, ob es sich tatsächlich um einen dringenden Fall handelt. In der VR-Situation waren viele Studierende verunsichert.InderAbschlussbesprechung konnten viele der Teilnehmenden reflektieren, welche Fehler in solchen Situation entstehen können.
Wie wurde das Projekt ausgewertetundwelcheErkenntnisse konnten Sie gewinnen?
Bothe: Wir nutzen zum einen Fragebögen für Pre- und Post-Tests, in denen unter anderem der wahrgenommene Kompetenzerwerb und die Zufriedenheit abgefragt wurden, zudem haben wir Gruppendiskussionen durchgeführt und
Vergaberecht, durch die VR-Brille betrachtet: Am virtuellen Besprechungstisch interagieren die Studierenden mit Avataren.
Bothe: Für diese erste Fassung haben wir knapp zwei Jahre gebraucht, wobei das zum Vergaberecht nur eins von drei parallel entwickelten Lernszenarios ist. Aufwendig war zunächst die Erstellung des Konzepts. Zweitens sind die Avatare von Schauspielern gesprochen und mit Motion Capture aufgenommen worden, wie man
arbeiten. Interessant war, wie stark die Wertung von der Einstellung zum Thema abhängt, wir haben diese Einstellung im Vorfeld auch erfragt. Um mal ein Feedback zu zitieren: „Es ist halt immer noch Vergaberecht.” Und die Dialoge in Textform durchzulesen, geht einfach schneller. Wer sich also schon zuvor nicht für das Thema
Hintergrund
Über das Projekt DigiLehR
Im Projekt DigiLehR – Digitales Lehren und Lernen in erweiterten Realitäten – werden Methoden untersucht, um zwei Ansätze miteinander zu verbinden: das Lernen in digitalen Lernumgebungen, etwa über Lernplattformen wie ILIAS, und das Agieren in virtuellen praxisnahen Umgebungen. Studierende sollen so nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch Handlungskompetenzen erlangen. Im Projekt werden unter der Leitung von Prof. Dr. Simon Adler Szenarien für drei Anwendungsfälle erprobt:
W Use Case 1: Automatisierung (Prof. Dr.-Ing. Simon Adler), W Use Case 2: Verwaltungswissenschaften (Prof. Dr. Jens Weiß, Prof. Dr. Christian-David Wagner), W Use Case 3: Mediengestaltung (Prof. Daniel Ackermann, Prof. Martin Kreyssig).
Das Szenario für Use Case 2: In einer Stadtverwaltung wird die Beschaffung einer Spracherkennungssoftware diskutiert. Mit dabei: ein Mitarbeiter der Fachabteilung (Bedarfsträger) und die Leiterin der Vergabestelle, telefonisch zugeschaltet ist der Leiter der Rechtsabteilung. Die Lernenden agieren als Mitarbeitende der Vergabestelle. Sie sollen während des Gesprächs Fragen beantworten, etwa den Auftragswert schätzen und bei der Wahl der Verfahrensart mitentscheiden.
Pia Bothe ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt DigiLehR, Bereich Didaktik mit VR und ILIAS & Evaluation der Hochschule Harz.
grafische Aufbereitung. Die Lernenden wünschen sich aber eine Anzeige des Lernfortschritts und vor allem mehr Feedback, warum bestimmte Entscheidungen richtig oder falsch sind, – und mehr Szenarien, mehr solcher Übungsanwendungen, zum Beispiel eine Haushaltssitzung.
Kann das denn umgesetzt werden, eine Haushaltssitzung abzubilden wäre doch sicher aufwendiger?
senschaften, zum anderen aber auch als mobile Version – also ohne VR-Brille. Das VR-Szenario soll perspektivisch auch für Prüfungen genutzt werden.
Im Projekt soll auch ein Leitfaden für die Erstellung von VRProjekten entwickelt werden?
Bothe: Ja, unser Ziel ist es, eine interaktive Anwendung zu erstellen, mit der Lehrende weitgehend selbstständig ein Konzept erstellen können, das sie direkt an die Entwickler geben können. Auch die neuen Erkenntnisse zum Nutzerverhalten sollen in den Leitfaden mit einfließen.
ausgewertet. Wesentliche Erkenntnisse sind: Viele Studierende sagten, sie hätten schon lange nicht mehr mit einer solchen Intensität und Konzentration gelernt, aber nach 20 Minuten lässt die Konzentration stark nach, es sind also Pausen einzuplanen; die Umsetzung der Arbeitsumgebung ist gelungen, es braucht keine detailliertere
Bothe:Tatsächlich geht das Projekt in die Verlängerung, wir haben eine weitere Förderzusage von August 2024 bis Ende 2025 erhalten und in dieser zweiten Phase wollen wir uns auf die technische Optimierung und Reduzierung des Aufwands für die Erstellung der Module konzentrieren. Das heißt, die Szenarien werden in einzelne Module geteilt, die dann zu neuen Szenarien kombiniert werden können. Und um noch schneller zu werden, sollen verstärkt KI-generierte Inhalte eingesetzt werden statt der aufwendigen Motion-Capture-Aufnahmen. Zunächstaberwerdendiebestehenden Szenarien anhand der Evaluierungsergebnisse angepasst und dann noch einmal erprobt. Wir wollen auch weitere Angebotsarten testen: zum einen in Form einer VR-Station in der Bibliothek des Fachbereichs Verwaltungswis-
LießensichsolcheVR-Szenarien nicht auch nutzen, um Studierende auf anstehende Veränderungen in der Verwaltung vorzubereiten, indem man zum Beispiel Ausschreibungen für GovTech-Startups trainiert? Bothe: Ja, solche Anwendungen sind selbstverständlich möglich. Damit ließen sich Problemlösungskompetenz und innovative Ansätze erlernen. Studierende unserer Studiengänge Verwaltungsdigitalisierung und Verwaltungsinformatik haben in der Evaluation die Idee entwickelt, mit Hilfe von VRSzenarien abzubilden, wie sich Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung verändern. Ein wesentlicher Aspekt für die Nutzung von VR in der verwaltungswissenschaftlichen Lehre wird aber auch sein, die Schere zwischen Verwaltungspraxis und Hochschule nicht zu groß werden zu lassen. Das heißt, wir müssen auch darüber nachdenken, wie VRTechnologien im Rahmen von Weiterbildungen für Verwaltungsbeschäftigte und in der Verwaltungspraxis genutzt werden können. Das Interview führte Nicola Hauptmann
Weitere Informationen ... zum Projekt DigiLehR sowie zur ersten Workshop-Messe„xR & Lehre – Augmented & Virtual Reality in Aus- und Weiterbildung“: [ voge.ly/HochschuleHarz ]
3. bis 4. Juni
MEMO-Tagung 2024
„BürokraKI : Zwischen Fachverfahren und ChatGPT“. Unter diesem Motto treffen Anfang Juni Entscheiderinnen und Entscheider des Public Sector an der Universität Münster aufeinander und diskutieren innovative Lösungen für digitale Kommunen.
Am 3. und 4. Juni 2024 jährt sich die eGovernment Fachtagung MEMO unter der Schirmherrschaft von Dr. Markus Richter, CIO des Bundes, bereits zum 17. Mal. Die zentrale Podiumsdiskussion wird sich der Frage nach der Kompetenzverteilung im föderalen System widmen. Welche Infrastruktur benötigt die Verwaltungsdigitalisierung? Welche Aufgaben könnten zukünftig zentral erfolgen? Die aktuelle Lage wird auf dem Podium von den Referenten beleuchtet und eingeschätzt, wie eine Modernisierung von Verwal-
Überblick
MEMO-Tagung 2024
3. & 4. Juni
Historische Reithalle
10 48149 Münster
Veranstaltungszeiten:
8.30 bis 17 Uhr (Tag 1) und 9 bis 16 Uhr (Tag 2)
Veranstalter: Universität Münster
Eintrittspreise: 59 Euro (Frühbucher), ab 14.05. 99 Euro 490 Euro (FB Unternehmen), ab 14.05. 595 Euro [ memo-tagung.wwu.de ]
tung im Föderalismus gestaltet werden kann. Als weitere Speaker werden unter anderem Julia Eisentraut (MdL NRW), Sabine Meigel (Abteilungsleiterin Digitale Agenda Stadt Ulm) und Moritz Ahlers (FITKO) erwartet. Die MEMO-Tagung wird von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und dem ihr angeschlossenen European Research Center for Information Systems (ERCIS) gemeinsam mit dem Nationalen E-Government Kompe-
tenzzentrum NEGZ e.V. jährlich auf dem Leonardo-Campus der Universität Münster veranstaltet. Experten für Modernisierungswerkzeuge aus Forschung und Praxis sowie Nutzer aus der öffentlichen Verwaltung werden abseits typischer Kongresszentren in den historischen Reithallen auf dem Leonardo-Campus in Münster zusammengebracht, um sich interdisziplinär auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende Kontakte zu pflegen. jk
Expo Living & Care 2024
Termine kompakt
29. und 30. Mai
NØRD 2024
Drei Bühnen, eine Female Area und eine Co-Working Lounge sind nur einige der Besonderheiten der diesjährigen Ausgabe der NØRD. Der Cross-border Day und der Digital Start-Up Day erlauben den Blick über den Tellerrand der Öffentlichen Verwaltung.
Der Kongress NØRD Digital Convention 2024 lädt Ende Mai zum dritten Mal Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Public Sector nach Rostock ein. Diskussionsrunden, Keynotes und die Präsentation technischer Neuheiten bestimmen die beiden Kongresstage. Veranstaltet wird die NØRD von digitalesMV. Hierbei sollen innovative, kreative Ideen aus Mecklenburg-Vorpommern präsentiert werden. Weiterhin soll der Blick auf die weiteren Bundesländer und deren Lösungen gelingen. Auf drei Bühnen erhalten die Fachbesucherinnen und Fachbesucher fundierte Einblicke in neue Entwicklungen der digitalen Welt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Lösungen von Startups entdecken und mit Vertretern der Politik ins Gespräch kommen. Auf einem digitalen Marktplatz gibt es weiterhin die Gelegenheit, Innovationen und Projekte zu präsentieren und zu erwerben. Zum
weiterenProgrammgehörenWorkshops, die sich interaktiv mit aktuellen Themen der Digitalisierung sowie technischen Fortschritten innerhalb der Öffentlichen Verwaltung beschäftigen und zur Mitarbeit einladen. Der Veranstalter rechnet in diesem Jahr mit einer deutlichen Steigerung sowohl der Speakerinnen und Speaker sowie der Zahl der Fachbesucherinnen und Fachbesucher. Neben der Mainstage, auf der die Keynotespeeches durch eine knapp 80 Quadratmeter große Videoleinwand medial unterstützt werden, verfügt die NØRD über eine sogenannte „Silent Stage“. Diese bietet bis zu 200 Zuhörerinnen und Zuhörern Raum. Die Besonderheit hierbei: Es gibt keine Beschallungsanlage. Vielmehr erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kopfhörer, über die sie den Worten der Speakerinnen und Speaker folgen können. Der Vorteile hierbei liegen auf der Hand. Die niedrige Ge-
räuschkulisse ermöglicht Fachgespräche an den umliegenden Messeständen und steigert zudem die Aufnahmefähigkeit aller Teilnehmer. Ein weiteres Highlight der NØRD 2024 stellt ein beleuchtetes Iglu, Pitch Palace genannt, dar. Dort haben Start-ups die Möglichkeit in persönlicher Atmosphäre mit bis zu 70 Interessierten in Austausch zu treten. jk
Überblick
NØRD 2024 29. & 30. Mai
Zur Hansemesse 1-2 18106 Rostock
Versanstaltungszeiten: 10 bis 20 Uhr
Veranstalter: Digitales MV
Eintrittspreise: Die Teilnahme ist kostenfrei möglich.
[ digitalesmv.de/noerd ]
Der Pflegesektor befindet sich im Umbruch. Der demographische Wandel, Investitionsstaus sowie neue Vorschriften und Regularien in hoher Frequenz belasten Fachangestellte wie Entscheider gleichermaßen. Die mäßige gesamtwirtschaftliche Lage des Gesundheitswesens belastet die Pflege zusätzlich.
Ende Mai trifft im Berliner Estrel Hotel das Who-is-Who des deutschsprachigen Pflegesektors aufeinander und diskutiert die aktuellsten Branchentrends.
28 und 29. Mai 2024
Estrel Berlin
Sonnenallee 225 12057 Berlin
expo-living.care
polisMOBILITY 2024
Veranstaltungspreis:
749 Euro (Pflegebranche) 349 Euro (Behörden) 1.449 Euro (Industrie)
Wie kann man die Mobilität für eine lebenswerte, nachhaltige Stadt von morgen gestalten? Welche Konzepte müssen umgesetzt werden, um umwelt- und klimaverträgliche Transportund Logistikprozesse innerhalb eines Smart-City-Konzepts zu realisieren? Welche bestehenden Prozesse können optimiert, welche müssen neugestaltet werden? Diese Fragen und mehr werden auf der diesjährigen polisMOBILITY diskutiert. Sie stellt eine sektorübergreifende Dialogplattform für die urbane Verkehrswende dar. Dabei wird ein zentrales Forum für Verantwortliche aus verschiedenen Branchen und Sektoren geschaffen. Privatwirtschaft und der Public Sector kommen ins Gespräch, um ganzheitliches Planen und Handeln in Bezug auf die Schlüsselthemen „urbane Antriebs- und Energiewende“, „kommunale Mobilitätswende“ und „ÖPNV & Mobilitätsdienstleistungen“ zu fördern. Um die Verkehrswende zu meistern, stehen die Entscheiderinnen und Entscheider des Public Sector vor der Herausforderung, Antriebe auf klimaneutrale Technologien umzustellen. Das Gelingen der Antriebswende ist wiederum auf den Umbau der Energiesysteme angewiesen. Im urbanen Raum wird dieser Wandel – zum Beispiel beim Ausbau von Ladeinfrastruktur – zu einer stadtplanerischen Aufgabe, die sich entlang des Spannungsfeldes von öffentlichem und privatem Interesse bewegt.
Die Mobilitätsdienstleistungen der Zukunft sind durch ihre Multimodalität, digitale Vernetzung, Nachhaltigkeit und gemeinsame Nutzung geprägt – vor allem aber durch Einfachheit und Erschwinglichkeit. Um öffentliche Mobilität anzubieten, ist eine reibungslose Integration herkömmlicher öffentlicher Verkehrsmittel mit neuen Mobilitätsservices erforderlich. Auf diese Weise erhalten die Nutzer maximale Flexibilität und gleichzeitig werden Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllt. Die nahtlose Verknüpfung der verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Betreibermodelle ist nur durch den Einsatz digitaler Plattformen möglich.
22. und 23. Mai 2024
Messe Köln Messeplatz 1 50679 Köln
Veranstaltungspreis:
120 Euro, 61 Euro (ÖD)
180 Euro (Dauerticket)
12 Euro (Studierende)
Auf der Memo-Tagung 2023 wurde unter anderem über das Thema Transformation innerhalb der Öffentlichen Verwaltung gesprochen.
Lösungspartner
Nortal AG
Ansprechpartner: Martin Rebs Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de CONSULTING
Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.
Weniger warten, mehr erledigen! JCC Software hilft Ihnen dabei die Verwaltungsprozesse in Ihrer Gemeinde für Bürger und Mitarbeiter zu digitalisieren: Von der Terminvergabe über die Personalplanung bis zur Besuchersteuerung und Zahlungsabwicklung. Seit über 30 Jahren entwickeln wir unsere Software gemeinsam mit Kommunen für Kommunen. Jetzt kostenlose Vorführung vereinbaren: www.bit.ly/jcc-software-demo
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OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.
E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG
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ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT
Fabasoft
Deutschland GmbH
THE SQUAIRE 13, Am Flughafen
KOMPLETT-DIENSTLEISTER
AKDB
Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de
Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste
Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.
E-PAYMENT
PayPal PLC, German Branch
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Mit PayPal können Dienstleistungen im Verwaltungsbereich online, mobil und rund um die Uhr bezahlt werden.
IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE
procilon – Technologie für Informationssicherheit und Datenschutz
Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung. Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government
Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.
Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.
Interoperabilitätsplattformen und Gesundheitscloud
Vernetzt in die Zukunft: Projekte der Länder
Eine Gesundheitscloud für Forschung und Versorgung, landesweite Interoperabilitätsplattformen statt vieler Einzellösungen: In den aktuellen Projekten mehrerer Bundesländer zeichnet sich schon ab, wie das Gesundheitssystem von morgen aussehen kann.
Für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung braucht es Vernetzung über Klinik- und Sektorengrenzen hinweg. Unter diesem Aspekt erscheint es sinnvoll, statt vieler Einzellösungen gleich gemeinsame Plattformen zu planen. Bei Aufbau und Betrieb der nötigen Strukturen lassen sich zudem Ressourcen bündeln und Mittel effizienter nutzen, das zeigen Projekte in mehreren Bundesländern. Zuletzt hat Baden-Württemberg mit einer Ankündigung auf sich aufmerksam gemacht: Im Februar gab das Kabinett grünes Licht für den Aufbau einer landesweiten Plattform für Gesundheitsdaten.
MEDI:CUS ist ein Großprojekt mit vielen Stakeholdern, allein fünf Landesministerien sind beteiligt. Mit dem Projektziel „Effektive Daten- und IT-Nutzung für eine Spitzenmedizin in Versorgung und Forschung“ sind hohe Erwartungen verknüpft: bessere Gesundheitsversorgung, schneller und sicherer Austausch von Forschungs- und Versorgungsdaten zwischen Spitzenmedizin und Krankenhäusern sowie attraktive Arbeitsbedingun-
gen für die Mitarbeitenden sollen erreicht werden. Entsprechend lang ist die Liste möglicher Use Cases: Neben typischen Anwendungen wie Tumorboards, Telekonsilen oder dem Austausch von Gesundheitsdaten über die Plattform gehören dazu auch ein vernetztes, KI-basiertes Frühwarnsystem, ein Online-Portal und/oder Rahmenverträge für den Bezug von Krankenhausanwendungen und IT-Hardware und eine Weiterbildungsplattform. Die Plattform-Infrastruktur soll zudem auch als schnell nutzbarer Service für Speicherplatz und Rechenkapazität verfügbar sein. Ein ambitionierter Plan also – aber noch ein langer Weg. Zunächst stehen der Aufbau der Projektstruktur, „die fachliche und technische Ausdetaillierung der Basisinfrastruktur und initialer Fachdienste sowie die Suche nach Implementierungspartnern“ an, wie es aus dem Innenministerium heißt. Ab 2025 soll dann die Basisinfrastruktur implementiert werden und somit initiale Fachdienste in ersten Kliniken genutzt werden können.
Das Berliner Modell
In Berlin begann die Vernetzung der Krankenhäuser mit der digitalen Kooperation der Charité und der Vivantes GmbH. In einem ersten Projekt von 2019 bis 2021 wurde zunächst der digitale Austausch von Behandlungsdokumenten etabliert, in einem Anschlussprojekt dann auch der Austausch von strukturierten Daten wie Laborwerten und Vitaldaten. Die Datenhaltung ist dezentral, die Einwilligung der Patienten wird eingeholt. Aus diesem Projekt heraus entstand die Idee, die Kooperation für weitere Träger zu öffnen. Charité und Vivantes initiierten dafür Ende März 2023 ein Symposium zur digitalen Vernetzung der Berliner Kliniken, unter Schirmherrschaft der damaligen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Berliner Krankenhausgesellschaft. Dabei wurden technische und rechtliche Fragen geklärt und bereits die ersten klinischen Use Cases definiert: Die Verlegung aus und zwischen Rettungsstellen,
Patientenfallkonferenzen und „Smart in die Geriatrie“. Die Resonanz war groß: Inzwischen umfasst das Projekt „Digitale Gesundheitsregion Berlin/Brandenburg bereits 15 Träger, das entspricht fast 90 Prozent der Krankenhausbetten in Berlin. „Im laufenden Projekt erarbeiten wir derzeit das technische und fachliche Konzept, um sukzessive die weiteren Träger anzubinden und dann die Anwendungsfälle, auf die man sich im ersten Schritt verständigt hat, zu modellieren“, erläutert Nils Alwardt, Ressortleiter IT & Digitalisierung und Prokurist der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH. So solle etwa im Use Case „Smart in die Geriatrie“ gemeinsam mit den betroffenen Abteilungen konzeptioniert werden, wie ein Überleitungssatz von der Akutversorgung in die Geriatrie aussehen soll. Für die Anbindung an die bestehende Interoperabilitätsplattform von Charité und Vivantes braucht es die entsprechenden technischen Voraussetzungen. Kliniken, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, können dafür Fördergelder aus dem Krankenhausstrukturfonds beantragen. Das organisiere jeder Träger selbst, „im Rahmen des Projektes entwickeln wir aber ein Konzept für die Anträge, um die Antragsteller zu unterstützen“, so Alwardt. Und noch eine Aufgabe ist zu lösen: Der Abgleich der Patientendaten, der zwischen den zwei Trägern gut funktioniert, würde bei 15 Beteiligten zu lang dauern. Dafür braucht es noch eine zentrale Komponente mit MasterPatient-Index und Registry. „Wir gehen davon aus, dass wir erste Krankenhäuser noch 2024 anbinden können“, sagt Alwardt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Häuser werde sich die schrittweise Anbindung aber bis 2025 hinziehen.
Health Harbor Hamburg
Diese beiden Punkte – den zentralen Datenabgleich bei dezentraler Datenhaltung und die großen Unterschiede in der Systemlandschaft der einzelnen Häuser – sieht man auch im Norden Deutschlands als Herausforderungen. Hier haben sich 18 Träger im Projekt Health Harbor Hamburg vernetzt. „Die Daten sollen weiter in der Hoheit der einzelnen Häuser bleiben“, erläuterte Norman Freier, Projektleiter bei Albertinen-Zentrale Dienste, beim ZTG-Telemedizin Kongress Nord im Dezember 2023. Eine Direktverbindung zwischen allen Häusern sei nicht umsetzbar, „weshalb wir uns dann dazu entschlossen haben, eine zentrale Komponente zu definieren". Diese solle Patienten zwischen den Häusern identifizieren und eine
Registry zur Verfügung stellen, eine Art „Meldestelle“ für die Datenobjekte, die Krankenhäuser für die Patienten vorhalten. Für die technische Ausgestaltung sind zwei Varianten vorgesehen: Einmal für Häuser, die schon eine Interoperabilitätsplattform haben und nur eine Art Gateway zur zentralen Komponente benötigen, und eine Lösung für kleinere Teilnehmer, die technisch noch nicht so fortgeschritten sind und somit eine kleine „All-in-one-Lösung“ benötigen.
Patientenportal in Bayern
Während auch in Hamburg das Projekt schon 2019 mit den ersten Projektskizzen begann, waren solche Vernetzungsprojekte in Bayern zu der Zeit noch Wunschdenken, denn Daten durften das Krankenhaus nicht verlassen. Das änderte sich erst mit der Anpassung des bayerischen Krankenhausgesetzes 2022. Dann aber ging es zügig: Im Sommer 2022 wurde die Idee einer gemeinsamen Klinik-IT erstmals vorgestellt, im Mai 2023 schlossen sich zunächst 16 Gründungspartner zur Klinik-IT Genossenschaft zusammen, koordiniert von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Klinik-Kompetenz-Bayern e. G. Parallel wurde bereits das Vergabeverfahren zum Aufbau eines gemeinsamen Patientenportals gestartet. Im Oktober 2023 erhielt Siemens Healthineers als Generalunternehmer den Zuschlag für den Aufbau der interoperablen Plattform des Portals – für inzwischen über 110 Kliniken. Fördermittel von Bund und Ländern im Rahmen des KHZGs könnten so sehr effizient eingesetzt werden, sagte KKB-Vorstandsmitglied Manfred Wendl, der die gemeinsame Ausschreibung koordiniert hat: „Es wäre für eine einzelne Klinik kaum möglich gewesen, ein Portal mit diesen vielfältigen und umfassenden Funktionalitäten und diesen Konditionen aufzubauen. Durch die Bündelung kann auch der Support für das Patientenportal gewährleistet werden, was angesichts des Fachkräftemangels in den Kliniken kaum realisierbar wäre.” nh
Weitere Informationen
Mehr über die Klinik-IT Genossenschaft, das geplante Patientenportal in Bayern und die Cybersicherheit hören Sie im Interview mit BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen in unserem Podcast Healthcare Digital.
[ voge.ly/PodcastHCD9 ]
Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 29. April 2024.
Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema IT- & eGovernment Consulting
Seit Anfang 2024 läuft das E-Rezept. Endlich, nach rund zehn Jahren Vorbereitung, ist das rosa Zettelchen passé. Wenn die weitere Modernisierung durch Digitalisierung im Gesundheitswesen aber auch zukünftig im gleichen Tempo läuft, könnte die UNESCO das deutsche Gesundheitssystem irgendwann zum historischen Welt-Dokumentenerbe ernennen.
Aber so weit wird es nicht kommen. Es ist nämlich Schwung im System. Dieser Schwung ist sogar gesetzlich verordnet im „DigitalGesetz“, im „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ vom 14.12.2023. Nach den niedergelassenen Praxen stehen jetzt verstärkt Krankenhäuser und Kliniken im Fokus. Das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit klingt so simpel wie selbstverständlich: Die Digitalisierung böte „große Chancen: nicht nur für schnellere Kommunikation und effizientere Verwaltungsabläufe, für die Abschaffung von Faxnachrichten und Papierformularen, sondern auch für die Bereitstellung von Patientendaten immer dann und dort, wo sie benötigt werden, als Voraussetzung für eine gute und wirksame Behandlung.“
Empfehlungen geeigneter IT-Lösungen am Horizont Aber was steht der Erreichung dieser Ziele im Wege? Und wie sollen die Hürden genommen werden? Patientendaten sind sensible Daten. Deren Sicherheit steht entsprechend an erster Stelle. Kompromisse gibt es nicht. Ein Krankenhausinformationssystem (KIS), das korrumpierbar ist, darf es nirgendwo geben. Dem hohen Stellenwert der Datensicherheit folgend, hat sich im November 2023 eine Taskforce gebildet, die den KI-Systemen strukturiert auf den Zahn fühlen wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das „FraunhoferInstitut für Sichere Informationstechnologie SIT“ damit beauftragt, die Sicherheitseigenschaften von bestehenden Krankenhausinformationssystemen, wie sie in der Praxis eingesetzt werden, zu prüfen. Bereits im November 2024, nach nur zwölf Monaten, will das BSI einen Abschlussbericht vorlegen. Der soll für Krankenhäuser und Kliniken klare Empfehlungen für ihre Digitalisierungsstrategie bieten. Damit hätten die knapp 1.900 Krankenhäuser und Kliniken idealerweise weniger Aufwand für die Evaluation von IT-Lösungen. Sie könnten sich an den Analyse-Ergebnissen des Fraunhofer SIT orientieren.
Stresstest für Krankenhausinformationssysteme
Unter dem Projekttitel „SiKIS“ gehen die Experten vom e-HealthTeam des Fraunhofer Instituts in Krankenhäuser und Kliniken und erheben in der ersten Phase, wel-
che Computersysteme eingesetzt werden, welche Standards beim Nachrichtenaustausch verwendet werden, welche Software und welche Schnittstellen überwiegend vorhanden sind. Letztere sind in den historisch gewachsenen Geräte-Strukturen ein Problem, das einem reibungslosen Datenfluss im Wege steht.
Diejenigen Software-Anbieter und Gesundheitseinrichtungen, die an dem Projekt SiKIS teilnehmen, erhalten nach den Penetrationstests der Software ein Prüfzertifikat. Die Zertifizierung ist jedoch lediglich ein Anreiz für die Teilnahme. Viel wichtiger ist es, in bestehenden Systemen den Sicherheitsproblemen auf die Spur zu kommen und natürlich sie zu beseitigen.
Sicherheitsprobleme vorab auffinden
Das Bundesministerium hat also durchaus seine Lehren aus der Einführung des E-Rezepts gezogen. Die Verzögerung dessen Starts war unter anderem der Tatsache geschuldet, dass immer wieder Sicherheitslücken auftauchten, die gefixt werden mussten. Jetzt sollen mögliche Sicherheitsprobleme vorab, im großen Stil und kompakt für alle Krankenhäuser und Kliniken identifiziert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Projekts SiKIS:
1. Analyse: Welche Standards und welche Software werden zum Nachrichtenaustausch verwendet? Welche Schnittstellen werden eingesetzt, wie zum Beispiel HL7, DICOM, FHIR, DICOMWeb?
2. Welche Architekturen sind im Einsatz? Werden Daten lokal und im eigenen Rechenzentrum oder in der Cloud bei einem externen Anbieter gehostet?
3. Erfassung und Beschreibung von Schwachstellen in der Softwaresicherheit im KIS. Sie werden dem Hersteller mitgeteilt mit der Bitte, sie zu beseitigen. Warum ist die Analyse bestehender KIS so entscheidend für die Digitalisierung des Gesundheitswesens? Ein Krankenhausinformationssystem ist kein homogenes Gebilde aus einem Guss. Es besteht aus vielen unterschiedlichen Software-Modulen, aus Subsystemen verschiedener Hersteller. Wo bestimmte Systeme nicht interoperabel sind, beginnt die manuelle Arbeit: Dokumente und Daten müssen neu abgetippt oder per copy-paste in neue Dokumente übertragen werden. Aber dafür fehlt den Mitarbeitenden die Zeit, der Druck ist hoch und wo die Zeit
drängt, passieren Fehler. Das ist menschlich verständlich, aber nicht gut.
Reibungsloser Datenaustausch hängt von offenen Schnittstellen ab
Die Stammdaten von Patienten müssen jeder Abteilung, die an einer Behandlung beteiligt ist, jederzeit komplett zur Verfügung stehen. Befunde, bildgebende Verfahren, wie Röntgen, CT, MRT und Laborergebnisse zum Beispiel,
menbedingungen und Kundenanforderungen laufend weiterentwickelt. Sie ist eine softwarebasierte Lösung für Netze, die auf dem Internet-Protokoll basieren. Die OfficeMaster Suite liegt aktuell in der Version 8 vor und gewährleistet einen manipulationssicheren und datenschutzkonformen Dokumententransfer in IP-Umgebungen und vernetzt verschiedene Kommunikationskanäle wie Next Generation Document Exchange (NGDX), Fax, Voicemail oder SMS auf einer Plattform. Der Austausch
müssen reimportiert werden können. Diesen reibungslosen Datenaustausch blockieren aber meistens historisch gewachsene Insellösungen mit inkompatiblen Schnittstellen. In diesem Fall, wenn der automatische Transfer nicht möglich ist, sind manuelle Aktionen notwendig, die die Fehleranfälligkeit erhöhen.
Sicherer Dokumentenaustausch spielt Schlüsselrolle
Bestehende Dokumente aus den Fachabteilungen sollen nicht nochmals angefasst und bearbeitet werden können. Zum Beispiel müssen die Laborwerte eins zu eins so in der Patientenakte landen, wie sie erstellt wurden. Es geht also um einen durchlässigen Dokumententransfer, der digitale Dokumente absolut sicher überträgt. Durch eine tiefe Integration und offene Schnittstellen wird das möglich. Reibungslos soll auch die Praxis funktionieren. Idealerweise fügen sich neue Programme so unbemerkt geschmeidig in vorhandene Arbeitsprozesse, dass sie von den Usern kaum bemerkt werden. Mitarbeitende müssen so nicht langwierig eingearbeitet und laufend geschult werden.
Die OfficeMaster Suite des Berliner Softwareanbieters Ferrari electronic ist seit Jahrzehnten auf dem Markt und wird seitdem gemäß den neuesten technischen Rah-
spielt dabei keine Rolle. Selbst die Übertragung umfangreicher Patientenakten ist kein Problem. Damit der Sender sicher sein kann, dass das Dokument sein Ziel erreicht hat, erhält er einen qualifizierten Sendebericht, der den erfolgreichen Transfer bestätigt.
Entlastung durch automatisierte Datenverarbeitung
Für eine wirklich vollständige Digitalisierung der Prozesse ist es aber entscheidend, dass Dokumente nicht nur digitalisiert werden. Wichtig ist auch, dass sie automatisch ausgelesen und verarbeitet werden können. Nur so ist es möglich, Dokumente zu durchsuchen und rechtssicher zu archivieren. Bei Dokumenten, die einen gemischten Inhalt aus Bild und Text haben, wird der Textteil automatisch gescannt. Die OfficeMaster Suite bietet dafür eine integrierte Optical Character Recognition (OCR), um in Dokumenten Texte zu erkennen und für die digitale Verarbeitung vorzubereiten, wenn der Versand nicht über NGDX erfolgt. Damit können Informationen aus Texten extrahiert und in elektronische Patientenakten übertragen werden, ohne dass medizinisches Personal diese Informationen eintippen muss.
Kein eigenes Rechenzentrum notwendig
der Dokumente wird über den Standard NGDX realisiert. Damit gehen sie als Original-PDFs mit Metadaten und Verschlagwortung zum Beispiel im E-Mail-Postfach des Empfängers ein. Anschließend können sie nahtlos und automatisiert im Krankenhausinformationssystem gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Die OfficeMaster Suite verschlüsselt jedoch nicht nur das Dokument selbst. Auch der Transportweg wird chiffriert. Zusätzlich dienen so genannte Hashes zur Überprüfung der Dokumentenintegrität, um Manipulationen oder Veränderungen am Dokument vollkommen auszuschließen. Hashwerte sind einmalige und eindeutige numerische Werte, die einer Datei zugewiesen werden. Anhand der Hashes werden Daten und Datenübertragungen verifiziert.
Potenziell gefährliche Inhalte deaktiviert
Zur Sicherheit gehört auch, dass aktive Inhalte wie Hyperlinks oder Applikationen, die potenziell Schadsoftware enthalten könnten, vor dem Versand deaktiviert werden. Alle anderen Eigenschaften des Dokuments wie Format und Farbigkeit bleiben so, wie es der Sender erstellt hat. Patientendaten, Arztbriefe und Laborergebnisse werden verlustfrei weitergegeben. Die Größe der Dokumente
Da im Gesundheitswesen, wie in jeder anderen Branche auch, ITPersonal Mangelware ist, verlagern viele Unternehmen, Behörden und Organisationen ihre IT in die Cloud. Immer häufiger nutzen Anwender die OfficeMaster Suite über den Azure-Marketplace von Microsoft. Für die Installation und die Nutzung muss die bestehende IT-Infrastruktur nicht verändert werden. Die Anwender bleiben weiterhin in ihrer gewohnten PC-Umgebung und nutzen all ihre Devices wie bisher auch – stationäre Endgeräte, Tablets oder Smartphones.
Fazit
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland hat das Potenzial, die Versorgung der Patienten wesentlich zu verbessern. Der Schutz und die Sicherheit der Gesundheitsdaten haben dabei jedoch höchste Priorität. Ein sicherer Dokumentenaustausch, wie ihn die OfficeMaster Suite ermöglicht, spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer erfolgreichen Digitalisierung. Manipulationssichere, datenschutzkonforme und effiziente Lösungen tragen dazu bei, dass die Herausforderungen bewältigt und die Vorteile der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden können. Krankenhausinformationssysteme gehen so einen weiteren Schritt auf dem Weg der zeitgemäßen Modernisierung im Gesundheitswesen.
Terminhinweis
Ferrari electronic ist auf der DMEA, die vom 09.04.2024 bis 11.04.2024 in Berlin stattfindet, auf dem Gemeinschaftsstand Berlin-Brandenburg in Halle 3.2/Stand D-103 zu finden.
[ https://ngdx.ferrari-electronic.de/ ]
Psychotherapie
Digitalisierung unterstützt, ersetzt aber nicht
Der Bedarf an psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen nimmt stetig zu. Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), spricht im Interview über die Versorgungslage in Deutschland sowie über Potenziale, aber auch die Grenzen digitaler Lösungen.
Wie würden Sie die derzeitige Lage der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschreiben?
Benecke: Psychische Erkrankungen sind ausgesprochen häufig. Nach epidemiologischen Studien leiden innerhalb eines Jahres rund 20 Millionen Menschen unter einer psychischen Erkrankung. Entsprechend ist auch der Bedarf an psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung weiter angestiegen. Infolgedessen haben sich die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz verlängert.
Schon vor der Pandemie betrugen die Wartezeiten ab dem Erstgespräch bis zum Beginn einer Behandlung im Durchschnitt knapp 20 Wochen (142 Tage). Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der KBV zu Patient:innen, die im ersten Quartal 2019 erstmals in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren und bei denen eine psychische Erkrankung und ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf festgestellt worden ist.
Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber auch im Ruhrgebiet reicht die Anzahl an Kassensitzen für Psychotherapeut:innen nicht aus, um Menschen mit psychischen Erkrankungen zeit und wohnortnah eine Psychotherapie zukommen zu lassen. Ursache hierfür sind die Vorgaben der BedarfsplanungsRichtlinie. Diese legt fest, wo in Deutschland sich wie viele Psychotherapeut:innen niederlassen dürfen. Diese Psychotherapeutendichte ist in ländlichen Regionen, aber auch im Ruhrgebiet trotz vergleichbarer Krankheitslast deutlich niedriger als in Großstädten.
Welche Probleme sollte die Politik möglichst schnell angehen – und wie?
Benecke: Einer aktuellen Prognose des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge wird die Nachfrage nach einer ambulanten Psychotherapie bis 2030 um 23 Prozent ansteigen. Das liegt auch an der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und dem gewachsenen Wissen um die Wirksamkeit der Psychotherapie. Hinzu kommt eine deutliche Präferenz von Patient:innen für eine psychotherapeutische Behandlung im Vergleich zu einer Pharmakotherapie. Daraus folgt, dass es dringend zusätzliche Kassensitze für Psychotherapeut:innen, insbe
sondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen braucht. Gleichzeitig müssen die Gruppenpsychotherapie weiter ausgebaut und die Versorgungsangebote für schwer psychisch Erkrankte weiterentwickelt werden.
Wenn nichts passiert, werden die Wartezeiten immer weiter steigen, psychische Erkrankungen häufiger chronifizieren und immer mehr Patient:innen bleiben unversorgt.
Ab 2025 soll in einem Testlauf in Nordrhein-Westfalen die Versorgungsqualität in der ambulanten Psychotherapie erfasst und bewertet werden, danach dann bundesweit. Ein Schritt in die richtige Richtung?
Benecke: Die Erprobung des QSVerfahrens in einem Bundesland ist sicherlich besser als eine sofortige Umsetzung im Bundesgebiet. Aber so unausgereift, unwissenschaftlich und aufwendig, wie das QSVerfahren in seiner aktuellen Version ist, stellt es für Patient:innen wie Psychotherapeut:innen in NRW eine Zumutung dar.
Der gesamte Ansatz dieses QSVerfahrens wird keine validen Schlüsse zulassen, bei welchen Patientengruppen in einer Praxis gegebenenfallseinVerbesserungsbedarf besteht. Die Ergebnisse liegen den Praxen zudem erst Jahre später in stark zusammengefasster Form vor und ermöglichen keine Rückschlüsse auf die einzelne Behandlung.
Im Rahmen eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuss wurde kürzlich ge-
fordert, dass es auch schon während einer Krankenhausbehandlung psychotherapeutische Sprechstunden brauche. Kann hier die Digitalisierung helfen, zum Beispiel in Form telemedizinischer Angebote?
Benecke: Für den ersten Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde lohnt es sich aus verschiedenen Gründen, die psychotherapeutische Praxis persönlich aufzusuchen – auch während einer Krankenhausbehandlung. So kann die Patient:in sich einen guten Eindruck verschaffen, ob die spezifische
chotherapeutische Behandlung ersetzen. DiGA können nach der Diagnose und Indikationsstellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde genutzt werden, um die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz zu überbrücken.
Bevor eine DiGA eingesetzt wird, müssen insbesondere zwei Fragen geklärt werden: „Leidet die Patient:in unter einer psychischen Erkrankung?“ Und wenn ja: „Was ist die beste Behandlung für sie?“ Um diese Fragen zu beantworten, muss eine fachgerechte Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung durch eine approbierte Psychotherapeut:in oder Ärzt:in erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient:innen die für sie passende DiGA erhalten und
„Misserfolge durch nicht wirksame DiGA untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.“
Dr. Andrea Benecke
Psychotherapeut:in für sie infrage kommt, und auch ganz praktisch feststellen, ob das regelmäßige Aufsuchen der Praxis für sie möglich sein wird oder ob sie gegebenenfalls noch Unterstützung benötigt, zum Beispiel durch eine Soziotherapeut:in.
Viele Patienten müssen sehr lange auf freie Termine in psychotherapeutischen Praxen warten. Was halten Sie von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – wenn auch nur zur Überbrückung der Wartezeit?
Benecke: Digitale Gesundheitsanwendungen bieten Chancen für die psychotherapeutische Versorgung, sie können aber keine psy
nichts gegen die Nutzung der DiGA (Kontraindikation) spricht. Wenn eine DiGA infrage kommt, können Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen diese auf Kosten der Krankenkasse verordnen. Patient:innen dürfen jedoch nicht einfach mit einer DiGA allein gelassen werden, sondern diese müssen in eine psychotherapeutische Behandlung integriert werden. Das ist auch wichtig, um den Krankheitsverlauf zu überwachen. Während einer Behandlung kann es zu psychischen Krisen kommen, in denen die Patient:in kurzfristig eine qualifizierte Ansprechpartner:in benötigt. Patient:innen müssen, auch wenn sie DiGA nutzen, darüber informiert sein, was sie in psy
chischen Krisen tun sollten und an wen sie sich wenden können. Eine solche qualifizierte Unterstützung für Krisen muss auch bei einer OnlineBehandlung sichergestellt sein.
Wichtig ist, dass nur DiGA eingesetzt werden, deren Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Wirkungslose Apps können schädlich sein: Eine DiGA, die gar nicht oder zu wenig wirkt, kann zum Beispiel den Eindruck verstärken, nicht gegen die eigenen depressiven Stimmungen anzukommen. Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz überwältigender Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame DiGA untergraben die Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen. Wenn eine DiGA nicht wirkt, kann es sein, dass Patient:innen entmutigt werden, sich andere Hilfe zu suchen, weil „es eh nichts bringt“ etc.
Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten bietet die Digitalisierung gerade im psychiatrischen und psychotherapeutischen Umfeld?
Benecke: Auch Videobehandlungen sind nach den Erfahrungen von Psychotherapeut:innen eine wichtige Ergänzung für die psychotherapeutische Versorgung. Mit Videobehandlungen können die psychotherapeutische Versorgung und die Behandlungskontinuität verbessert werden. Für Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen oder Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit viel reisen müssen, ersparen sie Wege zur Praxis oder machen es möglich, überhaupt Behandlungstermine wahrzunehmen.
Gleichzeitig ist bei Videobehandlungen die nonverbale Wahrnehmung eingeschränkt und es können nicht alle psychotherapeutischen Interventionen durchgeführt werden. Zudem haben nicht alle Patient:innen die nötige digitale Infrastruktur zur Verfügung oder es fehlen zu Hause die nötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ungestört an einer psychotherapeutischen Sitzung teilzunehmen. Die BPtK fordert, dass Psychotherapeut:innen je nach Patient:in eigenverantwortlich entscheiden können müssen, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Dabei sollte eine Psychotherapie aus einer Hand gewährleistet werden, unabhängig davon, ob sie als Präsenz oder Videobehandlung durchgeführt wird. Menschen müssen bei Krisen ihre Psychotherapeut:in kurzfristig in ihrer Praxis aufsuchen können. Dafür ist eine räumliche Nähe zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in notwendig. Videobehandlungen müssen deshalb regional verankert werden. Das Interview führte Susanne Ehneß
Die Gesprächspartnerin
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer [ bptk.de ]
Austausch mit der Justiz so einfach wie eine E-Mail
Digitale Kommunikation mit der Justiz ist nicht neu: Die in der Justiz etablierte EGVPInfrastruktur wurde bereits 2004 eingeführt und wird seither kontinuierlich ausgeweitet und weiterentwickelt.
Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung (den Empfang) von und die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte zu eröffnen. Die EGVP-Infrastruktur kann aber auch zur Kommunikation mit der Verwaltung und anderen Teilnehmenden des EGVPs verwendet werden.
Diese Verpflichtung gilt auch für gesetzliche Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser. Für privatrechtliche Versicherungen gibt es ebensolche Verpflichtungen: Seit dem 1. Januar 2024 sind auch alle anderen an einem Prozess beteiligten Personen, Vereinigungen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet.
Die gesetzliche Regelung umfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtliche Einrichtungen sowie Betreuer:innen und bevollmächtigte Personen. Darüber hinaus ist die Nutzung eines sicheren elektronischen Kommunikationsweges nicht nur aus Gründen des Datenschutzes im Gesundheitsbereich unabdingbar: Sie ist ein wesentlicher Baustein bei der Umstellung von analoger auf digitale Datenhaltung.
Für den Versand sensibler Daten, wie er im Gesundheitsbereich regelmäßig erfolgt, sollte nach der Empfehlung des BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit) das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden.
Die „Rollen“ der EVGP-Kommunikation
Eine Besonderheit der EVGP-Kommunikation ist die Existenz verschiedener „Rollen“ für unterschiedliche Nutzer:innengruppen. Die Rollen sind mit einer bestimmten Postfachart verbunden, deren Nutzung jeweils eine eigene technische Lösung erfordert.
Für die Nutzung im Gesundheitswesen sind dies das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), das Organisationen des öffentlichen Rechts vorbehalten ist, und das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), zur Anwendung durch Bürger:innen und Organisationen.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein eBO zur eBOKommunikation nur eingeschränkt
möglich ist. Während das beBPo uneingeschränkt mit sämtlichen Rollen kommunizieren kann.
Lösungen für die EGVP-Kommunikation im Überblick
Für die Kommunikation mit der Justiz und der Verwaltung stellt Governikus verschiedene Lösungen zur Verfügung. Welche Lösung für Anwender:innen die richtige bzw. optimale ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
W Die Rolle in der EGVP-Kommunikation: Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind kraft Rechtsform berechtigt, ein beBPo zu nutzen, haben aber alternativ oder zusätzlich die Möglichkeit ein eBO einzurichten. Privatrechtlich organisierte Unternehmen bzw. Privatpersonen können (nur) das eBO nutzen.
W Anforderungen an die Lösung: Die intensive Nutzung der EGVPKommunikation mit vielen Anwender:innen erfordert eine komfortabel zu bedienende „EMail“-Lösung oder eine Direktanbindung an die vorhandenen IT-Systeme über XTA2. Diese kann durch Einsatz des Governikus MultiMessengers (GMM) in Eigenbetrieb oder als Software as a Service-Lösung erfolgen.
W Technische und fachliche Rahmenbedingungen:
Für den Eigenbetrieb des GMM sind sehr hohe Anforderungen (auch organisatorisch, personell) zu erfüllen. Der Betrieb als Software as a Service kann hier eine gute Alternative sein.
Auswahl der geeigneten Lösung
W DurchdieGovernikusasaService Lösungen werden die EGVP(eBO- oder beBPo) Nachrichten als E-Mails an ein „öffentliches“ Postfach zugestellt, sodass die Nachrichten wie jede andere EMail verarbeitet und gesendet werden können. Zum Senden können mehrere separate (EMail-)Postfächer verwendet werden, für die unabhängige Berechtigungen vergeben werden können. Zur Lösung gehört auch ein Adressverzeichnis (Live-Abfrage) und ein Tool zur Erstellung von elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEBs) und XJustiz-Strukturdatensätzen (für den Verkehr mit Gerichten). Technische Voraussetzung ist ein eigener E-Mail- oder ProxyServer (zum Aufbau eines VPNTunnels).
W GMM on prem: Der Governikus MultiMessenger (GMM) ist ein Multikanal-Enterprise-System. Es ist in der Lage, zwischen sämtlichen gesetzlich vorgesehenen Kommunikationskanälen auf der einen Seite und E-Mail oder XTA2 auf der anderen Seite „zu übersetzen“. Der Funktionsumfang geht also deutlich über die reine Justizkommunikation hinaus. Es ist aufwändig und damit kostenintensiv in der Pflege und erfordert entsprechende Expertise. Der Einsatz wäre erst bei einer sehr hohen Anzahl von Nutzer:innen, Nachrichten und Postfächern und darüber hinaus bei einer Nutzung auch außerhalb der Justizkommunikation sinnvoll. Der Betrieb liegt in der Verantwortung der nutzenden Stelle.
Postfächer bietet Governikus sowohl das eBO als auch das beBPo als Software as a Service Lösungen an. Den Service kennzeichnen eine sehr einfache Handhabung und geringer Aufwand auf Seiten der Anwender:innen. Grundlage des Serviceangebots sind dabei ausschließlich von Governikus entwickelte, etablierte und vielfach eingesetzte Softwareprodukte (für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr durch die Justiz registrierte Drittprodukte).
Der komplette Service basiert auf dem Produkt des IT-Planungsrats „Anwendung Governikus MultiMessenger (GMM)“. Er steuert die Kommunikation von und mit den beteiligten Stellen zentral, führt Zertifikats- und Viren-Prüfungen durch, protokolliert diese und überführt die auf dem EGVP-Sys-
lich) integriert werden. Die Verwaltung der Zertifikate erfolgt durch Governikus, sodass die ununterbrochene Nutzung sichergestellt ist.
Durch die Nutzung etablierter und für den Einsatz im Elektronischen Rechtsverkehr zugelassener Produkte erfüllen eBO aaS und beBPo aaS immer die aktuellsten gesetzlichen und fachlichen Anforderungen. Die Basis-Software GMM sowie die zusätzlich im elektronischen Rechtsverkehr benötigten Anwendungen werden von Governikus im Auftrag von Bund und Ländern kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt. Neue Funktionalitäten stehen automatisch im Rahmen von eBO bzw. beBPo as a Service zur Verfügung.
Sichere Langzeitaufbewahrung
Akteure des Gesundheitswesens sind per Gesetz zur Aufbewahrung unterschiedlichster Dokumente für diverse Zeiträume verpflichtet. Governikus bietet hierfür ein beweiswerterhaltendes System an, das z. B. an ein bestehendes Dokumentenmanagementsystem angebunden werden kann.
Ein sog. TR-ESOR-System (Technische Richtlinie BSI TR-03125), wie u. a. auch im Prüfleitfaden für Elektronische Kommunikation und Digitalisierung in der Sozialversi-
W COM Vibilia (je nach Ausprägung eBO; beBPo) – Clientsoftware: Die Kommunikation mit dem Vibilia ist dem analogen Postverkehr nachempfunden. Es kann nur eine Person zur selben Zeit am System angemeldet sein. Die abgeholte Nachricht liegt auf dem „Schreibtisch“ des/der Nutzer:in und ist von dort zu exportieren. Eine automatische Virenprüfung findet nicht statt. Die Lösung eignet sich für einen kleines Nutzerkreis mit geringem Nachrichtenaufkommen. Die technischen Anforderungen sind gering. In der Variante COM Vibilia beBPo Edition ist sie für bezugsberechtigteStellenkostenfrei.
Einfach und sicher: eBO aaS und beBPo aaS
Zur einfachen Einführung und sicheren Nutzung der besonderen
tem basierenden Nachrichten in die vorhandene E-Mail-Infrastruktur. Die Anbindung eines besonderen Postfachs erfolgt unter Nutzung des bestehenden E-Mail-Servers, sodass Mitarbeitende für den elektronischen Rechtsverkehr die gewohnte E-Mail-Infrastruktur nutzen können. Sowohl ein- als auch ausgehende Nachrichten können in bzw. mit Microsoft Outlook oder anderen E-Mail-Systemen empfangen und versendet werden. Das elektronische Empfangsbekenntnis kann mit einem komfortablen Client angezeigt, bestätigt und per Drag&Drop via E-Mail an die Justiz zurückgesandt werden. Durch den zentralen Eingang der Nachrichten und offene Schnittstellen kann die Lösung problemlos in die bestehende IT-Infrastruktur (wie Firewall, Backup-Systeme, Langzeitaufbewahrung, Anbindung von DMS oder Fachverfahren auch über XTA2 mög-
cherung empfohlen, ermöglicht eine nahezu automatisierte Langzeit-Beweiswerterhaltung der Daten. Auch im Kontext des elektronischen Rechtsverkehrs kommen Signaturen und Siegel zum Einsatz, die in der Folge über lange Zeiträume prüfbar zu halten sind. Die Software-Lösung Governikus DATA Aeonia gewährleistet die langfristige und sichere Aufbewahrung elektronischer Dokumente.
Brainlab Spine Symposium
Mensch und Maschine müssen sich ergänzen
Roboter, bildgebende Verfahren und KI-basierte Assistenzsysteme halten in immer mehr Fachrichtungen der Medizin Einzug. Hochpräzise Hilfsmittel – Made in Germany – erleichtern weltweit die Arbeit von Fachärzten. In der Wirbelsäulenchirurgie verbessert der Einsatz von Technologie das Outcome signifikant.
„Zurücktreten vom Tisch bitte.“ Für etwa dreißig Sekunden bewegt sich im Operationssaal im Münchener Osten kein Mensch. Dafür verrichtet ein mannshoher Körperscanner, der auf den ersten Blick wie der kleine Bruder eines Kernspintomographen anmutet, piepsend und blinkend sein Werk. Kurz darauf bringt ein Chirurg einen, in sterilem Weiß gehaltenen, Roboterarm in Stellung. Einmal, zweimal, dreimal weist das System den Chirurgen an, die Position des Arms zu korrigieren. Schließlich signalisiert ein durchgängig grün leuchtendes Lämpchen vollständige Einsatzbereitschaft. Nun geht es sehr schnell. Der Chirurg setzt ein medizinisches Instrument in die dafür vorgesehene Halterung ein und kann direkt mit dem Setzen der ersten Schraube an der Wirbelsäule beginnen. Während die anwesenden Fachkollegen anerkennend Beifall klatschen, wandert der Roboterarm zum nächsten Wirbel, und es kann erneut geschraubt und verdrahtet werden.
Telematikinfrastruktur
Die OP-Situation findet während des Spine Symposiums 2024 im Hightech-Keller der Brainlab-Firmenzentrale in München statt. Der „Patient“ ist ein Plastikdummy, die Gerätschaften hingegen sind echt und auf dem neuesten Stand der Technik. Operationen am offenen Rücken, die bis vor wenigen Jahren mindestens zwei Chirurgen und mehrere Stunden hochkonzentriertes und stark körperliches Arbeiten in schweren Anzügen anforderten, können dank der eben präsentierten Technologie von einem einzelnen Chirurgen in weniger als einer Stunde durchgeführt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die eingesetzten Roboter keinerlei Pausen benötigen, kaum Fehler begehen und auch keine Ermüdungserscheinungen an den Tag legen, steigen auch die Operationserfolge, das sogenannte Outcome, signifikant an. Im Gespräch berichten zwei Professoren über ihre Erfahrungen mit moderner Technik im Operationssaal, ihre Prioritä-
ten und ihre Erwartungen an die Zukunft.
„Zunächst benötigt man eine gewisse Lernkurve“
Professor Dr. Maria Wostrack ist leitende Oberärztin am Münchener Klinikum rechts der Isar. Die Neurochirurgin, deren Spezialität hochkomplexe Eingriffe an der Wirbelsäule sind, schätzt die Erleichterung, die die Digitalisierung im Klinikalltag mit sich bringt.
„Zunächst benötigt man eine gewisse Lernkurve für den Umgang mit neuen Technologien – im Nachgang profitiert man allerdings immens davon, insbesondere zeitlich.“ Auch die Tatsache, dass bereits während des Medizinstudiums stets mit dem neuesten Stand der Technik gearbeitet werde und die Lehrinhalte rasch an medizintechnische Innovationen angepasst werden können, spiele dem Healthcare-Sektor in die Karten. Die gebürtige Moskauerin, die bereits zum Einsatz von Augmented
Reality im Gesundheitswesen geforscht und veröffentlicht hat, geht zwar nicht davon aus, dass im Laufe der Dekade jeder Arzt, jede Ärztin mit einer AR/VR-Brille operieren wird, für gewisse Operationen stelle die Technik bereits jetzt ein „erfreuliches Add-On“ dar, das den Leistungserbringern die Arbeit erleichtere. Ihrer Meinung nach können zwei Bereiche des Gesundheitswesens zukünftig besonders stark von Digitalisierungsmaßnahmen profitieren. Zum einen wäre das das Zusammenspiel verschiedener digitaler Module, sodass ein standardisiertes interoperables digitales Netzwerk entstehe. Andererseits müsse man – laut Dr. Wostrack – den Hemmschuh Datenschutzabstreifen.Dadurchkönnten erleichterte und ineinander verzahnte Kommunikationskanäle zwischen verschiedenen Organen des Healthcare-Sektors stattfinden und die gesamte Patientjourney sowie das generelle Outcome positiv beeinflusst werden.
„Technik ist wichtig –Menschen sind wichtiger“
Professor Dr. Roger Härtl ist Lehrstuhlinhaber am New Yorker Weill Cornell Medical College, welches über eine der renommiertesten medizinischen Fakultäten in den Vereinigten Staaten verfügt. Der gebürtige Deutsche weiß um die Sonderstellung der Wirbelsäulenchirurgie. Im Gegensatz zu anderen medizinischen Fachbereichen, wie etwa der Herz-, oder Gehirnchirurgie, bei denen oftmals Operationen unabdingbar und meist lebensentscheidend sind, stehe man als Wirbelsäulenchirurg oft vor der schwierigen Abwägung
Durch ein Gateway in die TI
Weniger operativer Aufwand, weniger Probleme, zentrale ServerInfrastrukturen: Der Weg geht in Richtung TI-Gateway und TIPlattform. Frédéric Naujokat, Geschäftsführer der eHealth Experts GmbH, spricht über die Entwicklung des TI-Gateways und die Pläne der Gematik.
„Die Evolution der Konnektoren geht klar zum TI-Gateway“, sagt Frédéric Naujokat. Er ist Geschäftsführer der eHealth Experts GmbH (ehex), deren Produkte rund um die Telematikinfrastruktur (TI) derzeit in über 90.000 Praxen zum Einsatz kommen. Sein Unternehmen hat seinerzeit gemeinsam mit Hardware-Hersteller Secunet den ersten Konnektor entwickelt. Mittlerweile sind rund 80 Mitarbeiter bei ehex beschäftigt, die sich ausschließlich um die TI kümmern.
„Wir kennen alle Dienste, viele von uns waren mal in der Gematik. Wir sind sozusagen ein TI-Softwarehaus“, betont Naujokat. Das aktuelle Projekt von ehex heißt TI-Gateway. „Das TI-Gateway ist der Türöffner zur Telematikinfrastruktur“, erklärt Naujokat. Dieses „multimandantenfähige System“
soll die bisherigen Einbox-Konnektoren ablösen und Anfang des dritten Quartals 2024 in die Fläche kommen. Derzeit wird ein Test mit mehreren Leistungserbringern vorbereitet: Beteiligt sind das Klinikum Ingolstadt, zwei DialyseAmbulanzen, zwei Arztpraxen und eine Pflegeeinrichtung.
Naujokat: „Vieles, was die Gematik gerade plant, geht darum, die Dienste aus der dezentralen Welt in eine zentrale zu bringen. Und mit den Konnektoren beginnt es jetzt, dass die Dienste komplett herausgelöst werden.“ Die Konnektoren sollen stattdessen über eine Server-Infrastruktur betrieben werden. Das TI-Gateway könne die Praxen dann „sauber anbinden und verwalten“. Laut Naujokat sei die jetzige Entwicklung ein wichtiger Schritt für die Gematik.
Die Gematik habe gemerkt, dass es zu Problemen beim Rollout neuer Anwendungen führe, wenn es beispielsweise keine Aktualisierungen der Firmware gebe.
Technische Evolution
Für den Unmut mancher Praxen, die bereits viel Geld in Konnektoren & Co. stecken mussten und nun ihre dezentralen Geräte wieder abbauen dürfen, hat er Verständnis, doch er sagt auch: „Was jetzt passiert, ist einfach eine technologische Weiterentwicklung.“ Die ersten Geräte, die 2018 ausgegeben wurden, seien schon 2016/2017 designt worden und nun einfach veraltet. Hardwaretechnisch, aber auch, was die Zertifikate betreffe. Zudem sei 2018 die Cloud-Technologie noch nicht so weit gewe-
zu operieren. In der Vergangenheit waren die Erfolgschancen bei bestimmten Krankheitsbildern maximal als mittelmäßig zu bewerten. Dank Technologien, wie sie etwa in München entwickelt werden, könne viel häufiger mit positivem Ausgang operiert werden. Insbesondere bei degenerativen Krankheitsbildern, bei denen die Patientinnen und Patienten Schmerzsymptome aufweisen, die allerdings nicht lebensbedrohlich und durch eine Medikation theoretisch zu behandeln wären, sei die Indikation hin zur Operation nun häufiger gegeben, meint Härtl. Möglich hätten dies insbesondere die technischen Fortschritte der letzten 20 Jahre gemacht. Vor allem das flächendeckende Aufkommen von bildgebenden Verfahren sei in seinen Augen ein echter „Game-Changer“ gewesen. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht Härtl Parallelen. Ob automatische Protokollierung von Arbeitsschritten, das Erkennen von komplexen Mustern oder die tatsächliche Unterstützung während einer OP. Die Möglichkeiten seien schier unbegrenzt, und seiner Meinung nach befindet sich die Digitalisierung im Bereich Healthcare noch in den Kinderschuhen. Bei allen Möglichkeiten und aller Technikaffinität möchte Härtl allerdings betonen, dass das wertvollste Kapital des Gesundheitswesens nicht die technischen Gerätschaften, sondern das Personal sei. „Letztendlich geht es um die Menschen, die in der Pflege arbeiten, die sich um die alte Generation kümmern, die Rehabilitationsmaßnahmen begleiten. Und um die Ausbildung einer neuen Generation von Ärztinnen und Ärzten.“ jk
sen. „Wir lernen aus der Vergangenheit, schauen, was wir jetzt technologisch können und bringen das Ganze dann auf einen neuen Weg – und halten nicht an alten Sachen fest“, macht er klar.
„Die Richtung, in die auch die Gematik will, ist die GesundheitsCloud. Betrieben in Deutschland nach allen Anforderungen inklusive Zugang zur TI nach zentralen Mechanismen. Das ist der Weg, der jetzt eingeschlagen wird. Das ist nicht mehr änderbar“, bekräftigt Naujokat. Bei den Praxen, mit denen ehex in direktem Kontakt steht, gibt es laut Naujokat aber durchaus den Willen zur Veränderung: „Da ist es eher so, dass die Praxen sich darüber freuen, weniger an technischer Komplexität in der Praxis zu haben. Wir rennen damit teilweise offene Türen ein.“
Er selbst war ab 2006 zehn Jahre bei der Gematik als Externer beschäftigt und hat dort die TI mit aufgebaut. Der Kontakt zur Gematik ist nach wie vor gut. „Wir machen der Gematik auch keine Vorwürfe, denn wir saßen selbst auf
der anderen Seite. Deswegen können wir mitfühlen und kennen den Shitstorm, den man da oftmals abkriegt“, sagt Naujokat. In den vergangenen Jahren habe sich bei der Gematik „sehr viel getan“, sie sei offener geworden – auch ein Verdienst von Markus Leyck Dieken, der die Gematik bis Dezember 2023 führte.
Card-Link
Wenn das TI-Gateway im Sommer ausgerollt wird, ist die Entwicklung noch lange nicht vorbei. Zunächst sollen Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser angebunden werden, dann folgen Hebammen und Psychotherapeuten. Auch weitere Services sollen implementiert werden, beispielsweise das laut Naujokat „brandheiße Thema CardLink“. Damit soll ein digitales Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte und damit die Identitätsprüfung der Versicherten möglich sein. Auch die von ehex entwickelte Software easyTI soll in das TI-Gateway integriert werden und damit die Nutzung der ePA für alle einfacher machen.
„Wir haben einen Blumenstrauß an neuen Anwendungen, die wir ins Gateway reinbringen. Wir erweitern das peu à peu, sodass es am Ende eine TI-Plattform wird“, sagt Naujokat. su
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