eGovernment 7/2024

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Ausgabe

In dieser Ausgabe

Politik & Verwaltung

5 | Von den Vorteilen der Cloud profitieren zunehmend auch öffentliche Verwaltungen.

6 | Als jüngstes Mitglied einer Länderkooperation nutzt Sachsen-Anhalt ein Beteiligungsportal, das ursprünglich in Sachsen entwickelt wurde.

7 | Rückblick zum eGovernment Summit 2024.

8 | Die acatech-Studie „Effizienz und Agilität der öffentlichen Verwaltung erhöhen“ untersucht das „Innovationssystem Deutschland“.

9 | Die Kolumne von Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves.

Praxis & Innovation

12 | Die „Flotte PIN“ könnte den PIN-Rücksetzdienst adäquat ersetzen.

13 | In einer Studie wurden Methoden entwickelt, um Auswirkungen von Smart-City-Maßnahmen auf den öffentlichen Raum zu untersuchen.

14 | Government Site Builder: Das TYPO3-CMS für Behörden ist da.

15 | Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing treibt die KI-Nutzung in seinem Ressort voran.

Impressum Seite 24

Engagement

Nürnberg hat sich früh auf den Weg gemacht, Prozesse zu überprüfen und bei Bedarf zu digitalisieren.

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Onlinezugangsgesetz

Archiv

Ein Bericht von Possible und der Bundesdruckerei zeigt Potentiale der KI-Nutzung im Archivwesen.

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Monatelange Hängepartie

um das OZG ist beendet

Der Weg für das OZG 2.0 ist frei. Bundesrat und Bundestag stimmten für das Änderungsgesetz, nachdem der Vermittlungsausschuss eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt hatte. Jetzt geht es an die eigentliche Aufgabe: die Umsetzung.

Bundesrat und Bundestag haben dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugestimmt. Damit ist die Hängepartie um das OZG 2.0 beendet.

Nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung vom 22. März nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der in seiner Sitzung vom 12. Juni schließlich einen Kompromiss erzielte. Zwei Tage darauf passierte das Gesetz Bundesrat und Bundestag. Das OZG 2.0 kann somit im Juli in Kraft treten. Die Erleichterung ist spürbar. „Erstmal aufatmen und Luft holen. Anstrengende Wochen des Ringens um einen inhaltlichen Konsens zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern liegen hinter uns“, kommentiert Fedor Ruhose, CIO von Rheinland-Pfalz, auf Social Media. Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigt sich ebenfalls erleichtert: „Unser Gesetz ist ein Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland.“ Auch Bundes-CIO

Dr. Markus Richter freut sich über die Einigung: „Das bringt uns im Bund, bei den Ländern und Kommunen Rückenwind bei der Digitalisierung.“

Im OZG-Nachfolger wurde nun beispielsweise ergänzt, dass die BundID unter dem Namen

„Die Umsetzung des OZG 2.0 stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, auch und gerade in finanzieller Hinsicht.“

Prof. Dr. Kristina Sinemus

„DeutschlandID“ zu einem deutschlandweiten Angebot weiterentwickelt wird und die Länder mehr Flexibilität bei der Umstellung erhalten. Zudem soll das Once-Only-Prinzip konsequent umgesetzt werden, wobei Bund und Länder in einem Staatsvertrag die für ein Nationales OnceOnly-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

FITKO wird Mitglied des GovTech Campus

Der GovTech Campus erhält

Zuwachs: Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) wird vom Fördermitglied zum ordentlichen Mitglied. Ammar Alkassar, Mitglied des Vorstands des Campus, freut sich über die neue Partnerschaft: „Als ‚Arbeitsmuskel des IT-Planungsrates‘ kommt der FITKO eine wichtige Bedeutung bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu.“ Die erweiterte Zusammenarbeit werde

„viele neue Möglichkeiten“ bieten. FITKO-Präsident Dr. André Göbel betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der GovTech-Szene. „Das Innovations-Ökosystem, das der GovTech Campus aufgebaut hat, ermöglicht uns, Synergien für eine moderne, resiliente Verwaltung zu bilden – und auf diese Weise letztlich auch das Vertrauen der Bürger:innen in den Staat zu stärken“, sagt Göbel. su govtechcampus.de

„Eine vollumfängliche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist Standort- und Resilienzfaktor“, heißt es in der Erklärung des Vermittlungsausschusses. Der Ausschuss appellierte zudem an den IT-Planungsrat, „seine Arbeitsweise transparenter zu gestalten, seine Verfahren klarer zu strukturieren und seine Entscheidungswege weiter zu optimieren“. Nun steht also der Nachfolger des Gesetzes, doch die größere Challenge steht noch bevor: die Umsetzung. Zum Stichwort „Finanzen“ gab es rund um die OZG-Einigung auch mahnende Stimmen. „Gerade bei der kostenintensiven Umsetzung der sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist es elementar, dass es Mechanismen geben muss, die eine einseitige Abwälzung von Kosten durch den Bund auf die Länder verhindern“, sagt zum Beispiel Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Die Umsetzung des OZG 2.0 stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, auch und gerade in finanzieller Hinsicht.“ Sine-

NEGZ gründet CDO-Zirkel

Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat am 13. Juni einen neuen Arbeitskreis für CDOs gegründet. Der gewählte Sprecher des „CDO-Zirkels“ ist Prof. Dr. Christian Schachtner, Professor für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt „Digitalisierung in der Verwaltung“ an der Hochschule RheinMain. Die Co-Sprecherinnen und -Sprecher des CDO-Zirkels sind Philipp Stolz, Leitung der Stabsstelle Digitalisierung der

Digital Education

In unserem Themenspezial informieren wir diesmal rund um das Thema „digitale Bildung“.

Prof. Dr. Kristina Sinemus, Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation

mus fordert, dass „als erste Konsequenz ein substantieller Betrag für die Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt 2025“ vorgesehen werde. In SchleswigHolstein – eines der Länder, die im März gegen das OZG stimmten – sieht man es positiv, dass die Mitwirkungsrechte der Länder gestärkt wurden. Digitalminister Dirk Schrödter betont, dass ein Gesetz allein aber nicht automatisch bedeute, „dass Dinge schneller oder besser umgesetzt werden“. „Bund, Länder und Kommunen müssen ihre gemeinsam getragene Verantwortung für die digitale Transformation des öffentlichen Sektors auch wahrnehmen“, sagt Schrödter. su

Weitere Informationen

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses und die Inhalte des OZG 2.0 finden Sie hier:

[ voge.ly/vgllVym ]

Stadt Schorndorf, Antje Voß, CIO beim Kreis Schleswig Flensburg, Falk A. Schmidt, CDO bei Computacenter, und Andreas Steffen, Gründer von 5STEP. Der neue Arbeitskreis soll einen exklusiven Austausch zwischen CDOs, Mitarbeitenden von CDO-Offices, Verantwortlichen in der ITSteuerung und weiteren Digitalentscheidern aus Kommunen, Ländern und Bund ermöglichen. su negz.org

© Staatskanzlei / Paul Schneider

13. & 14. Juni in Berlin

Die Digitale Verwaltung – und sie bewegt sich doch!

WIR BEDANKEN UNS

bei allen Teilnehmenden und Veranstaltungspartnern.

Politik & Verwaltung

Länder kooperieren beim Beteiligungsportal. Neu dabei ist Sachsen­Anhalt.

Digitalisierung in der Kommune

„Wir könnten technisch mehr, als wir dürfen“

Die Stadt Nürnberg hat sich schon früh auf den Weg gemacht, ihre Prozesse zu überprüfen und bei Bedarf zu digitalisieren. Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums Bürgerservices, Digitales und Recht, und Matthias Latus, Leiter des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation, sprechen über die Strategie der zweitgrößten Stadt Bayerns und die vielen kleinen Stolpersteine auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist nicht erst seit Beschluss des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 ein Thema für die Stadt Nürnberg. Bereits 2005 ging es los mit der Modernisierung der einzelnen Dienststellen. Olaf Kuch, damalsLeiterdesEinwohnermeldeamts, empfand dies zur damaligen Zeit als Belästigung, ist heute aber froh darüber: „Dieses ständige Nachbohren war die Basis für den Stand, den wir jetzt haben.“ 2019 kam dann die in einem partizipativen Prozess erarbeitete Agenda „Digitales Nürnberg“ hinzu, mit den drei Säulen W Digitalisierung der Stadtverwaltung, W Einbindung der Bürger (Bürgerportal, Online­Assistenten), W Kontakt zu den Stakeholdern der Stadt (wie Hochschulen, Wirtschaft).

„In den letzten fünf Jahren haben wir die strategischen Weichenstellungen und die Rahmenbedingungen für die gesamte Stadtverwaltung geschaffen, damit wir unsere Digitalisierungsziele auf den Weg bringen können“, sagt Matthias Latus, Leiter des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation. Insgesamt gibt es in der Nürnberger Stadtverwaltung derzeit 70 Dienststellen mit rund 12.000 Beschäftigten. Im Amt für Digitalisierung sind mit 50 vergleichsweise wenig Personen angestellt. „Aber

im Rahmen dieser Möglichkeiten haben wir unser Amt in seinen Strukturen auf die stadtweiten Herausforderungen ausgerichtet“, sagt Latus. Schwerpunktmäßig kümmert sich das Amt um die Themen eGovernment, Geschäftsprozessmanagement und Prozessautomatisierung sowie Organisations­ und Projektmanagement. „Gemeinsam mit den Dienststellen schauen wir die Prozesse an, optimieren diese und digitalisieren anschließend. Voneinander lernen und gute Lösungen übertragen ist unser Ziel“, betont Latus.

Hilfreicher Austausch mit Augsburg und München

Mit Augsburg und München, den anderen beiden großen bayerischen Städten, ist Nürnberg regelmäßig im Austausch. „Wir haben einen sehr guten fachlichen Austausch, arbeiten eng kooperativ“, sagt Latus. Die drei Städte eint mit dem Freistaat Bayern der einheitliche Ansprechpartner und Geldgeber sowie die gleichen Rechtsgrundlagen. Dennoch habe beispielsweise München als Landeshauptstadt andere Rahmenbedingungen. „München hat ganz andere finanzielle Ressourcen, daher müssen wir schauen, dass wir Synergien schaffen und mit kleinen Themen anfangen“, sagt Kuch. Aber bei den strategischen The­

sehr angesagtes Modell, in verschiedensten Varianten. Aber unsere Strategie stammt aus der Zeit davor“, erklärt Kuch. Die Stadt pflege ihren Austausch eher auf professioneller Ebene, beispielsweise mit Wirtschaftsverbänden oder den Hochschulen. „Die Digitalstrategie für die Stadt Nürnberg wurde in einem partizipativen Prozess mit Stadtverwaltung, Wissenschaft und Praxis erarbeitet", ergänzt Latus.

Die Schätze der Verwaltung

Die Digitalisierung ist seit ein paar Jahren direkt im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters verortet, dort ist eine Bündelung in der orga­

menstellungen stehe Nürnberg den anderen Städten in keiner Weise nach. „Mit der Durchschlagskraft der drei größten Städte wirst du natürlich schon gehört“, sagt Olaf Kuch, der mittlerweile das Direktorium Bürgerservices, Digitales und Recht leitet, und bezieht sich dabei sowohl auf das Bundesland als auch auf den Deutschen Städtetag. „Die sind sehr daran interessiert, was wir miteinander besprechen“, betont Kuch. Einen ehrenamtlichen Digitalrat, wie ihn beispielsweise die Stadt Augsburg hat, gibt es in Nürnberg nicht. „Bürgerräte sind gerade ein

Offener Austausch und Inspiration: Das war der eGovernment Summit 2024.

Verwaltung eigentlich sitzen“, sagt Kuch. Schätze, die teilweise auch eifersüchtig bewacht würden. Hier spiele oftmals die Angst vor Bedeutungsverlust mit. „Wissen als Macht zu begreifen, das ist unnötig, vor allem innerhalb derselben Stadtverwaltung. Hier braucht es einen ‚Kulturwandel‘. Hilfreich ist immer, wenn alle Beteiligten einen Mehrwert von der Datennutzung haben“, sagt Kuch. „Es ist immer ein Geben und Nehmen“, fasst es Latus in einem Satz zusammen.

Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat auch Nürnberg vor sich her getrieben. „Wir realisieren weiterhin Online­Dienste, 294 haben wir bereits. Aber jetzt müssen diese oft angepasst werden – aufgrund von Gesetzesänderungen oder Entwicklungen, die wir aufoktroyiert bekommen von Freistaat oder Bund“, sagt Kuch. Dies seien Entwicklungen, die wohl alle erleiden müssen, die vorangehen, doch bedeuteten sie im Kern ein Aus­

„Nürnberg hätte das OZG gar nicht nötig gehabt.“

nisatorischen Bezeichnung „Direktorium“ erfolgt. Laut Kuch hat dies den Vorteil, dass es kaum Hierarchien gebe, die man erst überzeugen müsse. Dinge, die hier neu gedacht würden, könnten direkt ausprobiert werden. Und dadurch, dass das Amt direkt beim OB angesiedelt sei, schaue die restliche Stadt sehr genau hin. „Wenn es funktioniert, wollen sie es auch“, freut sich Kuch.

An Ideen und Projekten mangelt es den Nürnberger Verantwortlichen nicht. Aktuell stehen Themen wie Registermodernisierung, Social Intranet, moderne Bezahlverfahren, LoRaWan, aber auch Prozessautomatisierung auf der Agenda. „Robotereinsatz beschäftigt uns ganz stark“, erläutert Latus. „Wir haben im Wohngeldbereich damit erste Erfahrungen gesammelt und auch interkommunal große Aufmerksamkeit bekommen. Das rollen wir jetzt aus.“

In der Stadt kommen an verschiedenen Stellen Roboter zum Einsatz, und mit künstlicher Intelligenz (KI) werden erste Themenstellungen erprobt – wie die Vollständigkeitsprüfungen von Dokumenten oder eine Klassifizierung von Bürger­Feedback sowie Schulungsunterlagen.

Die Grundlage für den KI­Einsatz sind qualitativ hochwertige und strukturierte Daten. Nürnberg baut dazu eine technische Infrastruktur auf und erarbeitet ein Datenethikkonzept. „Dabei merken wir jetzt, auf welchen Schätzen wir als

bremsen. „Wir könnten technisch mehr, als wir dürfen“, macht Kuch klar. „Ausgebremst fühle ich mich durch den Gesetzgeber, der einerseits das Digitale vorantreiben will, andererseits nicht die Fachgesetze entsprechend anpasst“, moniert Kuch. Nürnberg hätte das OZG gar nicht nötig gehabt. Auch mit der Umsetzungsfrist hadert er. „Ich glaube, dass die OZG­Frist dazu geführt hat, dass die Kommunen einfach losdigitalisiert haben, um überhaupt etwas digitalisiert zu haben, um einen Haken dransetzen zu können“, erklärt Kuch. Es gehe aber nicht darum, etwas um des Digitalisierens willen zu digitalisieren.

Dennoch: Dass bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht jede Kommune, jede Stadt ihr eigenes Süppchen kochen darf, unterstützt er – „weil wir ja auch fordern, dass sich die ganze Landschaft voran entwickelt“. Der Bund und der Freistaat müssten naturgemäß zentralistischer denken. „Für uns ist das vielleicht gefühlt ein Rückschritt, aber den nimmt man im Sinne der Gesamtentwicklung in Kauf“, verdeutlicht Kuch.

Prozessmanagement

„Wir haben von Anfang an gesagt: Wir wollen die Liste nicht nur abarbeiten“, ergänzt Latus mit Blick auf das OZG. „Bei der Auswahl, welche Dienste wir digitalisieren wollen, haben wir immer auf Fallzahlen, Digitalisierungspotenziale und möglichen Mehrwert geschaut. Also das rausgezogen, wo wirklich eine Entlastung für die Nutzenden und die Verwaltung entsteht.“

Matthias Latus (l.), Leiter des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation, und Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums Bürgerservices, Digitales und Recht.
Olaf Kuch

Fortsetzung von Seite 3

Prozesse und EfA

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, den das OZG nicht abdecke, sei das Thema Prozessmanagement. Der vielgehörte Satz „Wer einen schlechten Prozess digitalisiert, bekommt einen schlechten digitalen Prozess“ könnte auch aus Nürnberg stammen. „Unsere Herangehensweise war schon immer: einen Prozess erstmal angucken und schauen, was kann man erstens verbessern, ganz unabhängig von Digitalisierung, und zweitens: Was muss man verändern, um ihn digital abbilden zu können?“, führt Kuch aus.

„Das OZG ist in dieser Hinsicht nicht ausgereift“, ergänzt Latus. Das OZG frage nicht, was bei der Sachbearbeitung passiert. „Wenn wir Prozesse verbessern und dadurch Potenziale heben wollen, müssen wir auch die Sachbearbeitung in den Blick nehmen“, mahnt Latus. „Deshalb war es unser Ansatz von Anfang an, den ganzen Prozess anzuschauen, dann zu optimieren und erst im Nachgang zu digitalisieren.“ Eine Prozessoptimierung habe auch Phasen, wo es nicht um Digitalisierung gehe, sondern um organisatorische Dinge, um das Hinterfragen der Abläufe.

Erwartungshaltung der Bürger

steller, ich bin eine Kundin/ein Kunde“. Dennoch sei eine Behörde nicht mit einem Unternehmen gleichzusetzen. Kuch: „Behörden müssen insbesondere darauf achten, dass Dokumente verlässlich sind, Rechte und Regeln eingehalten werden, doch das geht auch digital sehr gut." Dennoch habe natürlich auch die Verwaltung ein Interesse daran, dass die Bürgerinnen und Bürger digital einreichen und nicht alle aufs Amt kommen. „Uns ist hierbei besonders wichtig, dass unsere digitalen Angebote gut gefunden und verstanden werden“, ergänzt Latus. „Sie müssen einfach zu bedienen sein. Daher legen wir sehr viel Wert auf bürgerfreundliche Sprache, informative Internetseiten und übersichtliche OnlineDienste.“

Föderalismus

Service

Pop-up-Bürgerbüro

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Stadt Nürnberg eine ehemalige Sparkassenfiliale in eine Bürgerbüro-Außenstelle umfunktioniert. Dieses Provisorium lief gut und wurde gut angenommen, daher hat man beschlossen, es weiterzuführen. „Es wird auch demnächst erweitert“, sagt Udo Uebersohn, stellvertretender Leiter des Nürnberger Bürgeramts, „wir haben nebenan den Kosmetiksalon übernommen.“ Allerdings nur aus Platzgründen, der Service wird nicht entsprechend erweitert, wie Uebersohn schmunzelnd betont. Derzeit verfügt das Bürgerbüro über sieben Schalter. Das Besondere: Hier ist nur bargeldlose Zahlung möglich, und dank der Dokumentenausgabeboxen stehen beantragte Pässe und Ausweise rund um die Uhr parat. Die hinterlegten Dokumente verbleiben zehn Tage in der Ausgabebox und können in diesem Zeitraum per PIN-Eingabe und gegen Abgabe des alten Passes abgeholt werden. Eine weitere Ausgabebox steht in einer Sparkassenfiliale in der Stadt. „In erster Linie ist das ein Service für die Bürger“, sagt Uebersohn, „aber es ist auch ein Zeitgewinn für die Mitarbeiter.“

Zur Komplexität trägt auch der Föderalismus bei. „Die Verwaltungsstruktur in Deutschland basiert auf dem Gedanken, dass Bürger vor Ort zu ihrem Rathaus laufen können und nicht nach Berlin, Bonn oder München müssen. Aber diese Argumentation der RathausNähe macht im digitalen Zeitalter keinen Sinn mehr“, verdeutlicht Kuch und nennt als Beispiel den Personalausweis, der in allen Bundesländern gleich sei. „Warum kann man hier keine zentrale Por-

ben die Gemeinden genügend eigene Aufgaben und eigene Angebote.“ Auch im Hinblick auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel sei hier ein Umdenken notwendig. Gleichwohl gebe es auch Kommunen, die Services nicht abgeben wollen – einerseits aufgrund eines „falschen Verständnisses von kommunaler Selbstverwaltung“, andererseits aufgrund einer diffusen Furcht vor Veränderung. „Es ist für eine Behörde ganz schwer, wenn die Mitarbeitenden, die ihre Arbeitsumgebung gewöhnt sind, das plötzlich umschmeißen sollen“, verdeutlicht Kuch. Zumal dieses „Umschmeißen“ nicht unbedingt funktioniere. Stichwort: Schnittstellen. Eine zentrale Leistung müsse offen gestaltet sein, damit sie sich leicht an die bestehenden Fachverfahren anbinden lasse. Doch die Einer-für-AlleLösungen, die von den Bundesländern entwickelt werden, seien hierfür nur bedingt geeignet.

EfA-Leistungen

Abholstation für Pässe und Ausweise im Pop-up-Bürgerbüro.

Und hier kommen die Bürger ins Spiel, für die die Verwaltungsservices ansprechend gestaltet sein müssen. „Die Bürger müssen es nutzen wollen und einfach nutzen können“, erläutert Latus. „Das schafft man nur, wenn man die Sachbearbeitung und den gesamten Prozess im Blick hat und dem Bürger das Leben einfacher macht. Große Versandunternehmen machen das, und das ist der Maßstab.“ Diese Erwartungshaltung vonseiten der Bürgerschaft kommt bei Kuch und Latus deutlich an. Sie sprechen von einer Ungeduld und einer klaren Erwartungshaltung, nach dem Motto „Ich bin kein Bitt-

tallösung, die zentral finanziert und gewartet wird, zur Verfügung stellen?“, fragt er sich. Das Gleiche gelte bei landesweiten Services wie Bauantrag oder Gaststättenerlaubnis: „Wieso muss jedes Landratsamt, jede Kommune selber tätig werden?“

Was der Staat zentral vorgebe und auf die Gemeinden verteilt werde, sei im digitalen Bereich gar nicht mehr nötig. Kuch: „Selbst die kommunalen Melderegister sind staatliche Aufgaben, die den Gemeinden übertragen wurden. Dabei ha-

„EfA ist der richtige Ansatz, denn wir müssen Fachkräftemangel und demographischen Wandel abfedern“, sagt Kuch. „Das bisherige Vorgehen ist ein erster, wichtiger Schritt in diese Richtung. Doch unterschiedliche Standards, Schnittstellen zu Fachverfahren et cetera passen noch nicht in die sehr heterogene kommunale Welt. Da müssen die Verantwortlichen in Land und Bund nachbessern“, stimmt Latus zu. Nürnberg nutzt als EfA-Dienst derzeit die Wohnsitzanmeldung und das Bafög nach. Mit deren Einführung habe man nicht nur positive Erfahrungen gemacht. „Die Anbieter haben gar nicht den Auftrag, einen EfA-Dienst an die jeweiligen Bedürfnisse der Kommunen anzupassen. Sie haben einen Dienst gebaut und diesen zentral zur Verfügung gestellt. Jetzt kommen die Kommunen mit der Bitte um Hilfe beziehungsweise Anpassung. Das ist aber gar nicht das Ziel von EfA-Diensten“, führt Kuch aus. „Es wird im Vorfeld wenig kommuniziert, wir dürfen die Dienste nicht auf unsere Anforderungen anpassen und Fragen der Finanzierung sind ungeklärt bzw. ändern sich noch“, ergänzt Latus. „Das ist für uns als Stadtverwaltung nur schwer plan- und kalkulierbar.“

Kommunen früh einbinden

Wie könnte man es besser machen? „Die Kommunen sollten stärker und frühzeitiger in den Gestaltungsprozess einbezogen werden“, sagt Latus. „Mit München und Augsburg, aber auch im und über den Städtetag versuchen wir, unsere Belange frühzeitig zu platzieren und auf unsere technischen Erfordernisse aufmerksam zu ma-

Vor dem Pop-up-Bürgerbüro: (v. l.) Michael Summerer, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation – Leiter Projektmanagement; Udo Uebersohn, stellv. Leiter des Bürgeramts der Stadt Nürnberg und Leiter der Abteilung Bürgerdienste; Susan Ertl, Mitarbeiterin im Bürgeramt Mitte.

chen.DieAufwände,nachzubessern oder zu heilen sind ungleich größer und teurer“, gibt Latus zu bedenken. Kommunen setzen ihre eigenen Aufgaben um, müssen zudem aber Bundes- und Landesgesetze erfüllen. „Auf diesen Ebenen kommen unsere Bedarfe und Anforderungen aber nicht oder zu spät an“, sagt Kuch. Das Bewusstsein für die kommunalen Belange sei auf Bundes- und Landesebene oftmals auch nicht vorhanden. „Ich wünschte mir, dort würde sich die Frage gestellt: Was würde das für euch bedeuten, wenn wir jetzt dies oder jenes machen?“, sagt Kuch. Denn oft spiegele das, was an Gesetzen produziert werde, nicht die Möglichkeiten oder Anforderungen der Praxis wider. „Ein gutes Beispiel dafür ist die Registermodernisierung. Als Zielsetzung absolut sinnvoll und –wenn alle mitmachen – eine echte Erleichterung für Verwaltung mit großem Potenzial für die Nutzenden“, so Kuch. „Aber genau hier liegt das Problem. Der Bund darf den Kommunen vorschreiben, die Registermodernisierung umzusetzen. Er nimmt jedoch keinen Einfluss darauf, dass alle mitmachen und treibt die Entwicklung zu we-

nig voran. Effizienzgewinne ergeben sich aber erst, wenn alle mitmachen und wir bei anderen Registern Daten abfragen können. Derzeit sollen wir also in eine technische Entwicklung investieren, ohne zu wissen, ob diese rechtlich gedeckt ist und wann wir eine Digitalisierungsrendite erwarten dürfen. Das ist problematisch“, führt Kuch aus.

Die Stadt wünsche sich „auf allen Ebenen, Kommunen, Landes- und Bundesebene, einen Bewusstseinswandel“, sagt Latus. „Mehr miteinander reden, aufeinander hören und vertrauen, dass andere auch gute Ideen haben“, fasst Latus zusammen. su

Weitere Informationen

Mehr Infos zur digitalen Transformation Nürnbergs gibt es hier:

[ nuernberg.de/internet/ digitales_nuernberg ]

© Susanne Ehneß
© Susanne Ehneß

Mehr Vertrauen in die öffentliche Verwaltung

Tempo, Skalierbarkeit, Effizienz: Cloud Computing birgt das Potenzial, viele Digitalisierungshürden in der öffentlichen Verwaltung endlich zu überwinden. Doch viele Führungskräfte aus der Branche zögern aufgrund von Sicherheitsbedenken. Dabei ist der richtige Ansatz für eine sichere Transformation kein Hexenwerk.

Anwendungen, Services und ITInfrastrukturen aus der Cloud stehen hoch im Kurs: Laut dem Cloud Business Survey 2024 von PwC Deutschland setzen hierzulande bereits 61 Prozent der Unternehmen in Teilen oder sogar schon vollständig auf die Technologie. Von den Vorteilen profitiert auch die öffentliche Verwaltung: Der Abschied von lokaler Hardware im Rechenzentrum verspricht einen flexibleren, besser skalierbaren und günstigeren IT-Betrieb. Durch den Einsatz von Cloud-Technologien können Organisationen ihre IT-Ressourcen je nach Bedarf anpassen, ohne hohe Investitionen in die Infrastruktur tätigen zu müssen. Der Vorteil: eine schnellere Reaktion auf die Bedürfnisse der Bürger:innen und eine deutlich effizientere Nutzung der Ressourcen. Hinzu kommt der Zugriff auf innovative Services und Anwendungen innerhalb der Cloud-Ökosysteme, ohne dass Unternehmen selbst die Entwicklung und Wartung übernehmen müssen. Dies führt zu Vorteilen im Wettbewerb mit anderen Kommunen oder Städten und ermöglicht es Organisationen, sich besser auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Das ist von großer Bedeutung, denn laut einer PwC-Prognose könnten im Jahr 2030 mehr als eine Million Fachkräfte im öffentlichen Sektor fehlen. Effizienz wird damit zu einem zentralen Hebel. Viele der Vorteile haben insbesondere für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung einen besonderen Mehrwert. Denn dort sind nicht nur die IT-Fachkräfte in der Regel knapp, sondern häufig auch die Budgets. Wartungsarme, leicht skalierbare Cloud-Lösungen ermöglichen es, die Digitalisierung trotz dieser Hürden voranzutreiben und schnell auf die veränderten Bedürfnisse der Bürger:innen zu reagieren. Gängige Beispiele aus der Praxis sind beispielsweise Onlineplattformen, über die Anträge und Dokumente eingereicht werden können. Viele Kommunen realisieren mit der Technologie auch cloudbasierte Kommunikationssysteme, die es ermöglichen, schnell und effizient mit Bürger:innen in Kontakt zu treten. Die Nachfrage ist da: 92 Prozent der Befragten einer PwC-Studie würden Behördengänge online erledigen. So vielfältig die Anwendungsfälle für die Cloud in der öffentlichen Verwaltung sind, so komplex sind bisweilen auch die Herausforde-

rungen. Denn mit der Transformation geht eine große Anzahl an Vorgaben in Bezug auf Sicherheit und Compliance einher. Zudem müssen Organisationen in diesem Zuge oft bestehende Fachverfahren oder sogar ganze IT-Architekturen neu aufbauen. Hinzu kommt die aktuell sehr dynamische Regulierungslandschaft, die zu wechselnden Vorgaben und Anforderungen führt. Und nicht zuletzt bleibt die öffentliche Verwaltung bei Cyberkriminellen ein beliebtes Ziel. Dementsprechend wichtig ist es,

Organisationen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme sicher aufzusetzen und damit vor einer Vielzahl von Cyberbedrohungen zu schützen. Er bietet eine strukturierte Herangehensweise an die IT-Sicherheit und beinhaltet Empfehlungen, Maßnahmen und Best Practices, die den Verantwortlichen dabei helfen, ihre IT-Infrastruktur sicherer zu gestalten. DamitgehenauchspezifischeEmpfehlungen und Best Practices für den Aufbau einer sicheren Cloud-Infrastruktur im Verantwortungsbe-

Nicht zuletzt beinhaltet auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU viele wichtige Prinzipien, die dabei helfen, eine Cloud-Umgebung sicherer zu gestalten. Von Zugriffskontrollen über Verschlüsselung bis hin zur Minimierung von Daten zahlen die meisten Vorgaben klar auf den Schutz der Infrastrukturen ein. Hierbei müssen sowohl Cloud-Nutzer als auch Cloud-Anbieter sich ihrer jeweiligen Verantwortung bewusst sein und entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Datenkontrolle erhöhen

Weil Standards allein nicht genügen, um Risiken im Kontext der Cloud-Transformation vollständig zu mitigieren, müssen Organisationen der öffentlichen Verwaltung eine Reihe von Anforderungen mitdenken. Besonders wichtig: ein ganzheitliches Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Damit können Unternehmen die Sicherheit ihrer Cloud-Infrastruktur verbessern, indem sie klare Richtlinien und -verfahren festlegen, Risiken proaktiv identifizieren und behandeln sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen

den Umstieg auf neue Technologien so sicher wie möglich zu gestalten. Laut dem aktuellen Digital Trust Insights Survey von PwC planen die meisten der befragten Organisationen aus Deutschland, Cloud Security bei ihrer Budgetverteilung zu priorisieren. Das zeigt, dass das hiesige Adaptionstempo weiter an Fahrt aufnimmt. Die Chancen sind groß –auch für Behörden und öffentliche Stellen.

Auf vorhandene Standards aufsetzen

Organisationen, die sicher in die Cloud wechseln möchten, sollten sich im ersten Schritt mit den etablierten Standards beschäftigen, um die richtigen Maßnahmen abzuleiten. Dies gilt sowohl für die Organisationen, die die Cloud einsetzen möchten (Cloud-Nutzer) als auch Organisationen, die die Cloud als Service anbieten (Cloud-Anbieter). Für Cloud-Nutzer, vor allem in der öffentlichen Verwaltung, bildet beispielsweise der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine wichtige Basis. Das ist ein umfassender Leitfaden, der

reich des Cloud-Nutzers einher. Der Leitfaden enthält etwa Richtlinien zur Auswahl vertrauenswürdiger Cloud-Anbieter, zur sicheren Konfiguration von Cloud-Diensten und zur Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Auf der anderen Seite gibt es auch Standards, nach denen ein CloudAnbieter seine Cloud-Infrastruktur aufbauen soll. Diese Standards sind die Grundlage für Zertifizierungen, mit denen ein gewisser Grad an Sicherheit gegenüber Cloud-Nutzern nachgewiesen werden können. Ein Beispiel für einen solchen Standard für Cloud-Anbieter ist der BSI-Kriterienkatalog Cloud Computing C5, der die Mindestanforderungen für einen sicheren Betrieb weiter spezifiziert. Er umfasst verschiedene Bereiche, darunter Datenschutz, Datensicherheit, Compliance, Verfügbarkeit, Integrität und Transparenz. CloudNutzer wie Organisationen der öffentlichen Verwaltung können wiederum von einem solchen Standard bewährte Kriterien ableiten, um geeignete Anbieter zu finden, Dienste richtig zu konfigurieren und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Sicherheitskonzept, das die Schutzmaßnahmen für Daten und Systeme in der Cloud definiert und gemäß relevanten Standards wie dem BSI-IT-Grundschutz aufgebaut ist. Mit einem Härtungsleitfaden, der einzelne Maßnahmen des Sicherheitskonzeptes konkretisiert und auf spezifische Konfigurationen abzielt, stellen Organisationen zudem sicher, dass ihre Cloud-Infrastruktur entsprechend der besten Sicherheitspraktiken konfiguriert ist. Dieser Leitfaden definiert spezifische Maßnahmen zur Absicherung von Cloud-Ressourcen, einschließlich Netzwerkkonfigurationen, Zugriffskontrollen, PatchManagement und Logging. Damit können Organisationen sicherstellen, dass ihre Infrastruktur gegen bekannte Schwachstellen und Angriffsvektoren geschützt ist. Die Vorgaben für die Härtung bilden eine wichtige Ergänzung zum Sicherheitskonzept und unterstützen Unternehmen dabei, die Sicherheit ihrer Cloud-Umgebung kontinuierlich zu verbessern. Wie die Härtung im Detail gelingt, ist wiederum stark von der bevorzugten Cloud-Architektur abhängig. Während Unternehmen mit einer souveränen Cloud die volle Kontrolle über Daten, Funktionen und Ressourcen behalten, sind die Möglichkeit der Konfiguration bei Public-Cloud-Modellen deutlich eingeschränkter. Bestimmte Funktionalitäten zwecks Härtung einzuschränken, ist dort nicht immer möglich. Mittelwege bieten PrivateCloud-Lösungen oder die hybride Kombination verschiedener Modelle.

Vertrauen stärken

implementieren, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Daten in der Cloud zu gewährleisten.

Zugleich gilt es von Anfang an, ein hohes Maß an Souveränität im Zusammenhang mit der Cloud zu wahren. Das spielt eine entscheidende Rolle, um die volle Kontrolle über die Daten zu behalten – unabhängig von ihrem Standort oder dem Cloud-Anbieter. Für Unternehmen bedeutet Cloud-Souveränität, dass sie flexibel entscheiden können, wo und wie sie ihre Daten speichern, verarbeiten und verwalten. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Datenstrategie entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen anzupassen und ihre Datenschutzund Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Um die Vorgaben aus der DSGVO auch in der Cloud einzuhalten, müssen Organisationen zudem auch ihr Datenschutzkonzept entsprechend ausrichten.

Systemhärtung im Fokus

Um die Cloud-Transformation im Sinne der geschilderten Standards und Anforderungen umzusetzen, braucht es eine Reihe konkreter Maßnahmen. Zentral dafür ist ein

Um die Sicherheit und Compliance von Cloud-Umgebungen in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen, sollten Organisationen im ersten Schritt ein Multi-Compliance-Management-System aufbauen. Das hilft nicht nur dabei, Vorgaben und Anforderungen richtig umzusetzen und zu steuern, sondern auch, eine enge Verbindung mit bestehenden Systemen wie dem ISMS zu gewährleisten. Zusätzlich können Check- und Mängellisten für verschiedene Standards und Anforderungen als nützliche Werkzeuge dienen, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen Aspekte übersehen werden. Greifen sämtliche Maßnahmen wirksam ineinander, können öffentliche Organisationen und Unternehmen von den Vorteilen der Cloud profitieren, ohne neue Risiken einzugehen. Damit stärken sie nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bürger:innen in die Transformation des öffentlichen Sektors –neben den digitalen Fähigkeiten ebenfalls ein wichtiger Faktor, um im zunehmenden Standortwettbewerb die Nase vorne zu haben.

Die Autoren

Aleksei Resetko und André Glenzer, Partner im Bereich Cyber Security & Privacy bei PwC Deutschland.

[ pwc.de ]

Einmal entwickelt, vierfach genutzt

Eine Länderkooperation zum Beteiligungsportal

Als jüngstes Mitglied einer Länderkooperation nutzt Sachsen-Anhalt seit kurzem ein Beteiligungsportal, das ursprünglich in Sachsen entwickelt wurde. Und es gibt bereits zwei weitere Interessenten, wie Ralf Pietsch, Projektleiter in Sachsen, im Interview verrät.

Seit April ist in Sachsen-Anhalt ein neues Online-Beteiligungsportal in Betrieb. Alle Landes- und Kommunalbehörden können darüber Beteiligungsverfahren etwa zur Bauleitplanung oder Planungsverfahren digital abwickeln, sie können das Portal aber ebenso für Dialoge, Veranstaltungsplanung oder Abstimmungen nutzen. „Mit dieser neuen Form der digitalen Bürgerbeteiligung schaffen wir eine ganz neue Qualität der Zusammenarbeit von Bürgern, Politik und Verwaltung“, sagte Sachsen-Anhalts Digital-Ministerin, Dr. Lydia Hüskens, zum Start des Portals. Etwa zwei Monate später zieht Tobias Krüger, Landes-CDO im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, eine erste Bilanz: „Das Beteiligungsportal ist, auch im Vergleich mit anderen Online-Diensten, sehr gut angelaufen, allein in den ersten zwei Monaten wurden mehr als 200 Beteiligungsverfahren durchgeführt.“ Über die Hälfte der Kreise in Sachsen-Anhalt seien bereits auf dem Portal vertreten sowie mehrere kreisangehörige Kommunen. Besonders freue ihn, dass auch fast alle anderen Ressorts bereits Mandanten angelegt haben. Denn während sich im Bereich Infrastruktur ein klarer Schwerpunkt im Bereich Bauen und Bauplanung abzeichnet, gibt es auch in den anderen Ministerien Bedarfe an Beteiligungsmöglichkeiten. Deshalb wurde mit den anderen Ressorts, ebenso wie mit den Kommunen, von Anfang an zusammengearbeitet. Vor allem für die Kommunen sollte die Teilnahme möglichst einfach und niederschwellig gestaltet werden. So gebe es auf dem Portal auch ein Informationsportal, Kommunen könnten einfach per OnlineFormular einen Mandanten beantragen. „Besonders attraktiv für die Kommunen ist, dass das ein EGovernment-Basisdienst des Landes Sachsen-Anhalt ist, nach EGovernment-Gesetz, sodass es für die Kommunen auch kostenfrei ist. Sie finden auf dem Portal gleichzeitig auch Schulungsunterlagen und Anleitungen, sodass sie schnell mit verschiedenen Beteiligungsformaten auch selbst starten können“, so Krüger. Als besonders praktikabel habe sich erwiesen, dass es für alle Anwendungen auch schon Praxisfälle gibt. Diese können kopiert und an die eigenen Anforderungen angepasst werden. Und noch aus einer anderen Richtung kommt Unterstützung beim Einsatz des Beteiligungsportals, denn Sachsen-Anhalt nutzt das Portal als Mitglied einer Länder-

kooperation. Tobias Krüger, der das Vorbereitungsprojekt in Sachsen-Anhalt leitete, berichtet, dass es zwar entsprechende Tools gab, es sich dabei jedoch um Teillösungen handelte. Im Gespräch mit dem Land Sachsen zeigte sich: Es gibt

Nutzenden sei durchweg positiv, besonders die intuitive Benutzerführung und die einfache Handhabung des Portals würden immer wieder lobend erwähnt. „Auch für interne Verwaltungsprozesse, wie Einladungen und Abfragen, stellt

bereits eine erprobte Gesamtlösung, die nach Sachsen auch bereits Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen. Über eine Verwaltungsvereinbarung schloss sich Sachsen-Anhalt an. „Uns hat sehr geholfen, dass dieses Tool eine Länderkooperation ist, die wir zusammen mit Sachsen, NRW und Hessen betreiben und dass uns diese Länder sehr unterstützt haben mit Best Practices, mit Schulungsunterlagen, auf die wir dann zurückgreifen konnten“, so Krüger. Auch Fragen der Kommunen hätten so schnell und gut beantworten werden können.

In Hessen, das der Kooperation im Herbst 2022 beitrat, stand zunächst die Landesverwaltung im Fokus. „Das Portal stellt umfangreiche Beteiligungsformate zur Verfügung, die derzeit in Hessen insbesondere von den Regierungspräsidien und den Ressorts der Landesverwaltung eingesetzt werden“, erklärte Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus gegenüber eGovernment. So ließen sich beispielsweise online Themen diskutieren sowie formelle Beteiligungen zu Planungsverfahren, Umfragen oder Meldeverfahren durchführen. Die Resonanz der

Weitere Informationen

OZG-Umsetzung

Mit dem Beteiligungsportal konnten in Sachsen-Anhalt mehrere Leistungsbündel aus dem OZG umgesetzt werden. Dazu gehören:

W Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung,

W Amtsblattveröffentlichung,

W Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung,

W Einwohnerfragestunde und -versammlung,

W Planfeststellung und Beteiligungsverfahren im Bereich Verkehr.

Sachsen-Anhalt steht dabei auch im Austausch mit den Themenfeldführern aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

sodass jede Behörde in einem abgeschlossenen Bereich nach dem Selbst-Service-Prinzip eigenverantwortlich agieren kann. Durch zahlreiche Auswertungs- und Statistik-Funktionen kann jede Behörde den Erfolg jedes Vorhabens selbst analysieren. Selbstverständlich kann sie neben den quantitativen auch die qualitativen Merkmale eines Beteiligungsverfahrens bestimmen. Dafür verwenden viele Behörden das integrierte Abwägungsmodul.

Aus Sicht der Gesamtanwendung werten wir es als großen Erfolg, dass mit dem Portal seit dem Start im Jahr 2014 insgesamt 450 Behörden über 24.000 Beteiligungsverfahren durchgeführt und dabei über eine Million Reaktionen von Nutzerinnen und Nutzern erhalten haben.

Wie kann das Portal, auch durch die Unterstützung aus SachsenAnhalt, für die OZG-Umsetzung genutzt werden?

Was muss ein Bundesland unternehmen, um der Kooperation beizutreten und das Beteiligungsportal nutzen zu können, und worauf kommt es an, um das Portal erfolgreich einzusetzen?

das Portal einen echten Mehrwert dar“, so die Ministerin. Künftig soll das Beteiligungsportal nicht nur der hessischen Landesverwaltung dienen, sondern auch den hessischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. „Damit wird es noch mehr Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, sich aktiv einzubringen“, erklärte Sinemus.

Erfahrung aus Sachsen

Die meiste Erfahrung mit dem Portal hat jedoch der Freistaat Sachsen, denn hier wurde die Anwendung entwickelt und zuerst eingesetzt. Wir haben nachgefragt bei Ralf Pietsch, Projektleiter Beteiligungsportal in der Sächsischen

Staatskanzlei:

Wie evaluieren Sie den Erfolg des Beteiligungsportals und insbesondere die Bürgerbeteiligung?

Pietsch: Das Beteiligungsportal unterstützt staatliche und kommunale Behörden des Freistaates Sachsen, damit sie Vorhaben der Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen können. Als sogenannte EGovernment Basiskomponente ist die Anwendung mandantenfähig,

Pietsch: In Sachsen haben wir das Portal im Jahr 2014 an den Start gebracht. Das war also noch, bevor das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen existierte. Wir haben einfach nicht darauf gewartet, dass uns ein Gesetz dazu verpflichtet, sondern wir wollten unseren Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen möglichst schnell verschaffen. Durch diesen strategisch langfristigen Ansatz war es für uns in einigen Bereichen sehr einfach, die OZG-Anforderungen zu erfüllen. Denn viele OZG-Leistungen waren in dem Portal bereits umgesetzt. Die erfolgreichen Beispiele der Leistungen zu kommunalen Mängelmeldern und Bauleitplanverfahren seien hier nur stellvertretend genannt.

Durch den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zu unserer Länderkooperation wird es uns nun noch besser gelingen, die bestehenden funktionalen Leistungen auch an die formellen Anforderungen des OZG anzupassen. Ebenso entwickeln wir Funktionen und Angebote gemeinsam weiter. So stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen aus dem Kontext der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend zur Verfügung, unabhängig davon, ob ein Angebot in der bestehenden oder in künftigen OZG-Listen enthalten ist. Schließlich definieren sich Beteiligungsformate nicht ausschließlich durch Verwaltungsleistungen.

Pietsch: Wir haben eine Länderkooperation zwischen Sachsen und Nordrhein-Westfalen, zu der bereits die Länder Hessen und jüngst Sachsen-Anhalt beigetreten sind. Zudem führen wir intensive Gespräche mit zwei weiteren Ländern. Beide Länder haben zunächst auf Arbeitsebene ihr Interesse an unserer Anwendung formuliert. Es gab bereits erste Workshops und Teststellungen, damit sich die interessierenden Länder ein möglichst umfassendes Bild von der Leistungsfähigkeit des Beteiligungsportals machen können. Zudem bringt jedes Land einen eigenen Beitrag in die Kooperation ein. Der kommt dann allen Ländern zugute. Sollten sich die Länder entscheiden, der Kooperation beizutreten, werden wir auch die formalen Voraussetzungen dafür schaffen. Ein neues Bundesland kann der Kooperation dann beitreten, wenn alle bereits beteiligten Länder dem Beitrittsersuchen zustimmen.

Jedes Land ist für den Betrieb der Anwendung selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass es zunächst die technischen Voraussetzungen in einem Rechenzentrum schaffen muss. Daneben sind für einen erfolgreichen Betrieb auch zahlreiche organisatorische Bedingungen zu schaffen. Laufender Anwendungssupport, Schulungsangebote und Administration sind dabei genauso zu organisieren wie die strategische und operative Mitarbeit in der Kooperation selbst. Dabei kann ein neues Bundesland auf die Erfahrungen und auf zahlreiche Materialien der bereits kooperierenden Länder zurückgreifen, um diese Aufgaben in kurzer Zeit und mit überschaubarem Aufwand zu bewältigen. nh

Weitere Informationen

Hier kommen Sie zum Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt:

[ voge.ly/Beteiligungsportal ]

Mehr zum Thema gibt es in unserem PodcastInterview mit Tobias Krüger:

Ralf Pietsch, Projektleiter Beteiligungsportal in der Sächsischen Staatskanzlei

Die Digitale Verwaltung – und sie bewegt sich doch!

Am 13. Juni war es wieder so weit: Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft trafen sich zum eGovernment Summit. Die zwei Tage in Berlin waren geprägt von intensiven Diskussionen und offenem Erfahrungsaustausch.

„Die Digitale Verwaltung – und sie bewegt sich doch!“: Das Motto beim diesjährigen eGovernment erinnerte an einen Satz, der dem berühmten Astronomen und Mathematiker Galileo Galilei zugeschrieben wird. Während sich das heliozentrische Weltbild inzwischen durchgesetzt hat, ist für die Idee der digitalen Verwaltung oft noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Vor allem gilt es, die Menschen in den Verwaltungen, besonders in den Fachressorts, bei der Um­

gehört der lang fällige Kompromiss zum OZG­Änderungsgesetz, auf den sich Bund und Länder am Vorabend des Summit geeinigt hatten (s. a. Titel dieser Ausgabe). Staatssekretär Dr. Markus Richter, der Schirmherr der Veranstaltung, äußerte sich in seiner Impulskeynote erfreut über die Einigung im Vermittlungsausschuss. Er gab einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen der Verwaltungsdigitalisierung und ging dabei auch auf die Herausforderungen, etwa die

zur Registermodernisierung.

setzung mitzunehmen. Das kam in den Statements und Diskussionsrunden immer wieder zur Sprache. Und die Zeit drängt, denn die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dringend nötig, um die Verwaltung, auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel, leistungsfähig zu halten. Eine effiziente Verwaltung gehört zu den Grundvoraussetzungen für das Vertrauen der Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates. Diese Außenwirkung, die Reflexion auf die eigentlichen Ziele der Verwaltungsdigitalisierung bildete auch die Klammer beim diesjährigen Event – das mit einer verwaltungsexternen Sicht startete: Christoph Bornschein, Mitgründer und Chairman der Agenturgruppe TLGG Gruppe Deutschland, setzte sich in seiner Impulskeynote „Deutschland, deine Digitalisierung: besser spät als nie eine wettbewerbsfähige Zukunft gestalten“ mit dem aktuellen Zustand kritisch auseinander. Er mahnte unter anderem Erfolgskontrolle und mehr staatliche Investitionen an. Das Motto „...sie bewegt sich doch“ meinte aber auch die tatsächlichen Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung. Die großen Spielfelder sind bekannt: OZG, Marktplätze für die Umsetzung, Digitale Identitäten und die Registermodernisierung. Darum ging es in den Vorträgen und Workshops am ersten Tag. Zu diesen Fortschritten

nötige Priorisierung, ein. Ernst Bürger, Ministerialdirektor, Leiter der Abteilung Digitale Verwaltung, Steuerung OZG beim BMI, erläuterte die Kernpunkte im neuen OZG­Kompromiss. Ein weiteres Update aus dem BMI war dem Thema Digitale Identitäten gewidmet. Der zuständige Referatsleiter Hagen Saxowski stellte den aktuellen Stand und die Entwicklungen im Hinblick auf die Einführung der EU­Wallet vor.

Bernd Schlömer, Staatssekretär und CIO im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen­Anhalt, erläuterte, wie das Standardisierungsboard arbeiten soll.

Die Rolle der Marktplätze

EfA­Leistungen, GovTech­Lösungen, Angebote in der Deutschen Verwaltungscloud: Wie sollten Marktplätze funktionieren und wie viele davon braucht es? Diese Fragen kamen in mehreren Diskussionsrunden auf. Den Anstoß gab FITKO­ Präsident Dr. André Göbel mit seinem Impulsstatement. Auch in der Roundtable­Diskussion zum öffentlichen Einkauf als Beschleunigung für die Digitalisierung stand zur Debatte, wie und mit Hilfe welcher Plattformen Verwaltungen überhaupt einen Überblick über verfügbare digitalen Lösungen erhalten können. Ging es beim vorigen Summit noch

darum, die Registermodernisierung als „Elefant im Raum“ in den Fokus zu nehmen, so hat sich inzwischen einiges getan. Nicht nur gab und gibt es inzwischen viele Vorträge und auch spezielle Online­Veranstaltungen zum Thema, wie Dr. Brigitte Klamroth, Federführerin Hamburg, Gesamtsteuerung Registermodernisierung, berichtete; es laufen auch bereits Erprobungsprojekte. Mit seiner Keynote „Die Registermodernisierung – mehr als Digitalisierung?!“ setzte Michael Pfleger, Gesamtprogrammleiter Registermodernisierung FITKO, erste Impulse für die Gespräche. Ein sehr anschauliches Bild zur laufenden Arbeit und den Herausforderungen vermittelte die anschließende Podiumsdiskussion. Im Spannungsfeld von zentraler Bereitstellung der technischen Systeme und dezentraler Umsetzung ist zum Beispiel die Frage zu klären: Welche Akteure müssen überhaupt welche Entscheidungen treffen – und wie können sie dazu befähigt werden? Einen weiteren Aspekt brachte Dr. Hans Michael Strepp, Ministerialdirektor und Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Digitales, mit seinem Vortrag ein: Er sprach über die „Cloud als Enabler der Registermodernisierung“.

Lebenszeit statt Warteschlange?

Wie und wann nehmen wir die Bürgersicht und Bürgerwünsche endlich ernst? Das fragten Martina Nolte, Stadt Mönchengladbach,

Dr. Markus Richter, Staatsekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

Demokratie, wie beide zuvor in einem Impulsstatement deutlich machten.

Den Abschluss des Programms am ersten Tag bildete die Übergabe des eGovernment Awards „CIO des Jahres“. Über die Wahl können die Leserinnen und Leser der eGovernment alljährlich in einer OnlineUmfrage abstimmen. In diesem Jahr wurde Martina Klement geehrt, Chief Digital Officer des Landes Berlin und Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung. Sie freue sich sehr über die Wahl, so Klement. „Unser Fokus gilt der benutzerfreundlichen Digitalisierung von Behördendienstleistungen." Darin stecke ein riesiges Potenzial: für die Beziehung zwischen Bürgern und Ämtern wie auch für die Arbeit der Behörden selbst. Am zweiten Tag standen die Themen Daten, KI und Cybersicherheit im Fokus. Spannend waren die Einblicke in die Arbeit der Datenlabore der Bundesregierung von Frederik Blachetta, CDO im Bundeskanzleramt, ebenso wie die Impulsstatements zu KI­Anwendungen. Dazu wurden gleich drei Erfahrungsfelder vorgestellt:

und Jan Klumb, Landeshauptstadt Wiesbaden, beim Roundtable unter dem Motto „Lebenszeit statt Warteschlange“. Behördengänge sollten Bürgerinnen und Bürger eben nicht wertvolle Zeit kosten. Vielmehr liegt in nutzerzentrierten digitalen Bürgerservices ein Schlüssel zu Vertrauen in Staat und

W Elena Yorgova­Ramanauskas, Staatssekretärin und CIO im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, berichtete über Chancen und Herausforderungen für KI­Kompetenzen am Beispiel des Saarlandes, W Dr. Alfred Kranstedt, Direktor

des ITZBund, stellte die KI­Plattform des ITZBund vor und W Dr. Beate Ginzel, Referatsleiterin „Digitale Stadt“ der Stadt LeipzigsprachüberAnwendungsfelder und Erkenntnisse beim Einsatz von KI und ging dabei auch auf die positiven Erfahrungen im Rahmen des Programms Modellprojekte Smart Cities ein. Sie moderierte auch die anschließende Roundtable­Diskussion zu KI­Enwicklungen in der Praxis, dabei ging es vor allem um die Schaffung replizierbarer Lösungen.

„Kein digitaler Staat ohne resilienten Staat“ lautete die Ausgangsthese von Prof. Dr. Dennis­Kenji Kipker, Research Director, cyberintelligence.institut. In seinem Impulsstatement erläuterte er, warum Cybersicherheit eine ganzheitliche Perspektive erfordert. Mit welchen Herausforderungen Land und Kommunen in Bezug auf die Cybersicherheit konfrontiert sind, davon berichtete Niedersachsens CIO Dr. Horst Baier. Praxisnah war auch das anschließende Impulsstatement von Sabine Griebsch, Managing Director, Senior Advisor, GovThing, zum ITNotfallmanagement.

Mit der Abschlusskeynote von Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin, NExT e.V, schloss sich der Kreis. Unter der Überschrift „Die Digitale Verwaltung als Demokratieretter?!“ verdeutlichte sie, wie entscheidend eine funktionierende Verwaltung dafür ist, dass Vorhaben oder Gesetzesänderungen auch umgesetzt werden können. Ein Ansporn also, weiter mit aller Kraft gemeinsam an der Verwaltungsdigitalisierung zu arbeiten. nh

Sabine Griebsch, Managing Director, Senior Advisor, GovThings.

acatech-Studie

Die „Regelwerke auf Diät setzen"

Die acatech-Studie „Effizienz und Agilität der öffentlichen Verwaltung erhöhen“ untersucht das „Innovationssystem Deutschland“ und zeigt auf, wie Verwaltungen innovationsfreundlicher werden können.

Die Leistungen der öffentlichen Verwaltung werden oft danach bewertet, wie einfach und nutzerfreundlich sie für Bürgerinnen und Bürger sind. Eine Anfang Juni veröffentlichte Studie der acatech –Deutsche Akademie der Technik-

auch Handlungsoptionen, untergliedert in die drei Teilbereiche Beschäftigte, Strukturen und Technologien, wobei die einzelnen Bereiche aufgrund der Wechselwirkungen nicht isoliert voneinander reformiert werden können.

demnach entscheidend, Führungspositionen sollten nicht einseitig mit Juristinnen und Juristen besetzt, sondern auch für externe Bewerbungen geöffnet werden. Wie stark die einzelnen Teilbereiche miteinander verflochten sind,

wissenschaften wählt einen anderen Blickwinkel und untersucht, wie die öffentliche Verwaltung innovationsfreundlicher werden kann.

Davon ausgehend, dass Innovationen der Schlüssel zur nachhaltigen Festigung und zum Ausbau unseres Wohlstands sind, werden Zustand und Leistung der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf Innovationsfreundlichkeit bewertet und Handlungsoptionen ausgesprochen. Es mangele in Deutschland nicht an Ideen, doch gelinge die Umsetzung häufig nicht – oder nur zu langsam. Zum einen seien die öffentliche Verwaltung mit ihrer Ausrichtung auf Beständigkeit und Gesetzlichkeit und die dynamischen, unvorhersehbaren, oft auch disruptiven Innovationsprozesse von „nahezu gegensätzlicher Natur“. Das eigentliche Hemmnis aber wird in der ständig wachsenden Anzahl von Auflagen und Berichtspflichten gesehen, die innerhalb der Verwaltungen ineffizient umgesetzt werden.

Die Autor:innen der Studie beschreiben den Status quo, aber

Kompetenzen aufbauen

Der demografische Wandel und der drohende Fachkräftemangel sind bekannte Fakten; die Studie geht von einem Personalbedarf im öffentlichen Dienst von mehr als 550.000 Stellen aus, legt den Fokus aber nicht auf die Quantität. Denn vor allem fehle es an Transformations- und Digitalisierungskompetenz. Der demografische Wandel wird daher auch als Chance gesehen, diese Kompetenzen in die Verwaltung zu holen, dazu müsse aber der Kompetenzbedarf erst einmal erfasst werden, um dann Lücken schließen zu können. Als wirksame Maßnahmen für Weiterbildung und Kompetenzaufbau werden Fellowship-Programme, wie etwa Work4Germany der DigitalService GmbH des Bundes, Lernplattformen, aber auch Austausch und Kollaboration über Netzwerke und Podcasts genannt. Um Fachkräfte von extern zu gewinnen, sollten sowohl prosoziale als auch monetäre Anreize gesetzt werden. Auch die Entwicklung und Befähigung der Führungskräfte ist

zeigt sich an den Vorschlägen zur Umgestaltung der Strukturen. Maßnahmen wie die Einführung einer Fehlerkultur, Schaffung von Freiräumen für innovative Ideen oder der Einsatz agiler Lotsen für dieöffentlicheVerwaltungbetreffen auch unmittelbar die Arbeit und Qualifikation der Beschäftigten.

Statische Strukturen aufbrechen, Digitalisierung vorantreiben

Weitere Vorschläge betreffen die Neugestaltung der föderalen Zusammenarbeit. So sollten zum Beispiel Kommunen bei der Regulierung frühzeitig einbezogen sowie die Auswirkungen von Gesetzgebung auf Handhabung, Prozesse und Finanzen geprüft werden. Ausführlich diskutiert wird die Verwaltungsdigitalisierung, die „als zentrales Modernisierungsvorhaben auf allen Verwaltungseben“ einen gesamtstaatlichen Ansatz erfordere. Entscheidungsbefugnis und Handlungsfähigkeit des ITPlanungsrats werden als noch nicht ausreichend erachtet für eine

Hintergrund

Über die Studie

Die Studie „Effizienz und Agilität der öffentlichen Verwaltung erhöhen“ ist Bestandteil eines mehrjährigen Projekts. Im Rahmen dieses Projekts untersucht die acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften die Herausforderungen des deutschen Innovationssystems unter jährlich wechselnden Schwerpunktthemen. Diese Diskussionen sollen dazu beitragen, „dass das Innovationssystem seine Rolle als nachhaltiger Innovations- und Wohlstandsmotor bestmöglich erfüllen kann.“

Methodik

Die Studie basiert zum einen auf der Beschreibung und Analyse des aktuellen Standes auf Basis verfügbarer Befragungen und Daten. Die zweite Quelle sind qualitative Interviews mit über 50 Stakeholdern des deutschen Innovationssystems. Darauf aufbauend präsentieren die Verfasser Handlungsoptionen, die in den Interviews erörtert wurden.

Autorinnen und Autoren der Studie:

W Dr. Gerhard Kussel, acatech Geschäftsstelle

W Sandra Pavleka, acatech Geschäftsstelle

W Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V./acatech

effektive Arbeit, die Autor:innen plädieren für mehr Entscheidungskompetenz und „politische Durchgriffsmacht“ des IT-Planungsrats. Auch dessen Gremienstruktur sei zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die FITKO solle ausgebaut werden: „Ziel sollte die Schaffung einer leistungsfähigen Digitalisierungsagentur sein, die sowohl die FITKO als auch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) umfasst.“ Zum Vergleich wird die Agency for Digital Government in Dänemark mit 400 Beschäftigten genannt. Zudem sollten Digitalisierungsstrategien in allen Verwaltungsebenen etabliert, Digitalisierungsbeauftragte (CDO) auch in den Kommunen eingesetzt und die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden. Eng verknüpft mit dem Thema Verwaltungsdigitalisierung ist der Bereich Technologien. Die in der Studie zusammengetragenen Initiativen, Ansätze und Best Practices sind insgesamt umfangreich und lesenswert, für das Kapitel „Technologien“ gilt das besonders. Die Autoren sehen die größte Herausforderung bei der Ende-zuEnde-Digitalisierung in der sehr heterogenen IT-Struktur der öffentlichen Verwaltung, entsprechend wichtig sei die Definition einheitlicher Standards und Schnittstellen. Wo immer möglich, sollen Cloudlösungen eingesetzt und bei Entwicklungen im staatlichen Auftrag Open-Source-Produkte genutzt werden.

Innovationen beschaffen

Schließlich widmet sich die Studie zum Innovationssystem einem ganz zentralen Punkt: der Rolle der öffentlichen Beschaffung in diesem System. „Verwaltungsleitungen

könnten die strategische Beschaffung als Innovationsmotor für die Verwaltung und Impulsgeber für das Innovationssystem etablieren“, heißt es. Strategische Beschaffung und digitale Verwaltungsprozesse seien auch die Voraussetzungen, um innovative, meist KI-basierte GovTech-Lösungen nutzen zu können. Empfohlen werden interkommunale Zusammenarbeit, aber auch Venture-Client-Einheiten, wie in Hamburg mit GovTecHH bereits umgesetzt.

Die Studie lege nahe, durch technische Modernisierung, agilere Strukturen und kluge Personalentwicklung die Effizienz der Verwaltung zu steigern, fasste acatechPräsident Jan Wörner zusammen: „Unabhängig davon wünsche ich mir, dass Regelwerke auf Diät gesetzt, also vereinfacht und reduziert werden.“

Die in der Studie aufgeführten Handlungsoptionen sind umfangreich und in vielen Fällen auch durch Best Practices belegt. Sie sind aber nicht als „apodiktische Handlungsempfehlungen“ zu verstehen. Mit der Studie wollen die Autor:innen vielmehr eine Grundlage schaffen für einen informierten gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskurs. nh

Weitere Informationen

Die acatech-Studie„Innovationssystem Deutschland. Effizienz und Agilität der öffentlichen Verwaltung erhöhen“ finden Sie hier zum Download: [ voge.ly/acatech-Studie ]

Was ist ein Single Digital Gateway? Oder wissen Sie mit LoRaWAN oder ZITIS oder CRISP etwas anzufangen? Diese und viele andere Fragen können Sie auf eGovernment Computing nachschlagen. Eine Vielzahl an Fachbegriffen erklärt Ihnen unser Glossar auf eGovernment.de. www.eGovernment.de/specials/definitionen

Kolumne

GovTech und die Grenzen des europäischen Binnenmarktes

Scheitert die europäische Verwaltungsdigitalisierung an nationalen Interessen? Professor Niehaves präsentiert aktuelle Forschungsergebnisse und fordert ein Umdenken. Für die europäische Idee und auch für eine bessere Verwaltung vor Ort.

Dass externe Dienstleister oft einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung leisten, dürfte selbst dem kritischsten Auge nicht verborgen bleiben. Zu oft mangelt es der Verwaltung an internen Personalkapazitäten oder schlicht an spezifischem Fachwissen für sehr spezielle Aufgabenstellungen. Manchmal überzeugt aber auch die Außensicht und „Objektivität“ der Externen, die es braucht, um festgefahrene Argumente wieder zu lösen oder durch schwierige Interessenlagen zu navigieren. Externe Expertise bringt oft frische Perspektiven und innovative Ansätze mit, die intern möglicherweise fehlen. Durch ihre Erfahrung in verschiedenen Projekten und Kontexten können Externe bewährte Praktiken und neue Technologien einführen, die den Digitalisierungsprozess erheblich beschleunigen.

Dass die Betriebsgröße oder Mitarbeitendenzahl der externen Dienstleister für diese potenziell wertvollen Beiträge nicht entscheidend ist, dürfte in den meisten Fällen ebenso nachvollziehbar sein.

den entscheidenden Unterschied machen. Start-ups bringen eine Kultur der Innovation und Risikobereitschaft mit, die für die öffentliche Verwaltung von unschätzbarem Wert sein kann.

Dass sich innovative Ideen einschlägiger Start-ups nicht nur in Deutschland finden lassen, dürfte Sie auch nicht überraschen. Der Markt an GovTech-Lösungen (die Kurzform von Government Technology) boomt weltweit, und viele Start-ups in Europa und darüber hinaus entwickeln ständig neue, zukunftsweisende Ansätze. Diese internationalen Unternehmen bringen frischen Wind in die öffentliche Verwaltung und bieten Lösungen an, die über nationale Grenzen hinweg genutzt werden können.

Es wäre wichtig, dass wir dieses länderübergreifende Innovationspotenzial erkennen und nutzen, um die besten Lösungsansätze für unsere Verwaltungsdigitalisierung zu integrieren. Und das sollte doch mindestens mal im europäischen Binnenmarkt sehr gut möglich sein. Wenn Sie die drei Argumen-

eigenen Bundeslandgrenzen oder der eigenen nationalen Grenzen.

derungen wie die Notwendigkeit lokaler Niederlassungen, die Überbetonung der Wichtigkeit lokaler Sprach- und Verwaltungskulturkenntnisse sowie komplexe Vorgaben im Beschaffungsprozess machen es schwierig für ausländische Start-ups, Fuß zu fassen. Versuche, die besten ausländischen

„Unsere Studie für die Europäische Kommission umfasst über 110 Interviews mit europäischen GovTech-Start-ups in 18 Ländern und zeigt, dass die Realität ernüchternd ist. Statt eines offenen, grenzüberschreitenden Marktes, der die besten GovTech-Lösungen aus ganz Europa integriert, dominieren Maßnahmen der lokalen Wirtschaftsförderung.“

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Universität Bremen

Dies würden Sie – vermutlich – erwarten: Einen funktionierenden mindestens mal europäischen Markt.

Nationaler Fokus verlangsamt Fortschritt

Doch was würden Sie wirklich vorfinden? Unsere Studie für die Europäische Kommission umfasst über 110 Interviews mit europäischen GovTech-Start-ups in 18 Ländern und zeigt, dass die Realität ernüchternd ist. Statt eines offenen, grenzüberschreitenden

Gerade Start-ups denken sich oft mit großem Engagement in konkrete Aufgabenstellungen der öffentlichen Verwaltung hinein und bringen mit Tatkraft hochinnovative Lösungen hervor. Ihre Agilität und Bereitschaft, neue Wege zu gehen, ermöglichen es ihnen, schnell und effizient auf spezifische Anforderungen zu reagieren. Oftmals sind es genau diese jungen, dynamischen Unternehmen, die durch ihre unkonventionellen Ansätze und ihre Fähigkeit, schnell auf Veränderungen zu reagieren,

te oben nachvollziehen können, dann würden Sie vermutlich ähnliche Erwartungen entwickeln, wie wir es im Rahmen einer umfassenden Studie für die Europäische Kommission getan haben. Sie würden erwarten, dass Bemühungen, die wirklich auf eine effektive Verwaltungsdigitalisierung ausgerichtet sind, von externer Expertise Gebrauch machen, die auch (!) bei Start-ups zu finden ist. Und zwar nicht nur bei heimischen Start-ups, sondern auch (!) bei denen außerhalb der eigenen Stadtgrenzen, der

Marktes, der die besten GovTechLösungen aus ganz Europa integriert, dominieren Maßnahmen der lokalen Wirtschaftsförderung. Viele Staaten, Städte und regionale BehördenlegenihrenFokusdarauf, ihre eigenen heimischen Start-ups zu unterstützen und deren Lösungen zu exportieren. Diese Exportorientierung einerseits geht oft mit fast schon protektionistischen Maßnahmen andererseits einher, die auswärtige Start-ups vor große Herausforderungen stellen. Hohe beziehungsweise überhöhte Anfor-

AKTUELL

IT-Standardisierungsboard nimmt Arbeit auf

GovTech-Lösungen zu importieren, sind hingegen selten und die wenigen guten Ausnahmen – Grüße z.B. nach Hamburg gehen raus – sind nicht die Regel. Aus Sicht der befragten GovTech-Unternehmerinnen und -Unternehmer befinden wir uns daher nicht in einem freien europäischen GovTechBinnenmarkt, sondern in einem durch nationale und regionale Wirtschaftsförderungsinteressen geprägten Umfeld. Diese Fragmentierung behindert den Austausch und die Verbreitung innovativer Lösungen und verlangsamt somit den Fortschritt in der Verwaltungsdigitalisierung erheblich.

Die Potenziale ausschöpfen

Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlen zum Europaparlament verdeutlichen die Studienergebnisse, dass ein Umdenken erforderlich ist. Für die europäische Idee und auch für eine effektive Digitalisierung der Verwaltung vor Ort. Nur durch die Schaffung eines wirklich offenen und kooperativen europäischen Marktes können wir das volle Potenzial der GovTech-Innovationen ausschöpfen und die Verwaltungsdigitalisierung bestmöglich vorantreiben. Es liegt an uns, die Barrieren zu überwinden und eine integrative, zukunftsorientierte Herangehensweise an den Tag zu legen, die sowohl heimische als auch ausländische europäische GovTech-Lösungen gleichermaßen berücksichtigt. Die Studie erscheint im Sommer 2024.

Der Autor

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe„Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.

[ voge.ly/vglaCrp ]

Anfang Juni kam erstmals das neu gegründete Föderale IT-Standardisierungsboard zusammen. Dieses hat sich die Erarbeitung strategischer Leitlinien und die Festlegung eines verbindlichen Prozessmodells zur föderalen IT-Standardisierung zur Aufgabe gemacht. Es wird über neue Standardisierungsbedarfe entscheiden und Beschlüsse des ITPlanungsrats vorbereiten, um die verbindliche Nutzung zukünftiger IT-Standards sicherzustellen. Dabei ist Agilität gefragt. „Wir wollen und müssen die Governance entschlacken, indem nicht immer 16 Länder und der Bund alles bis ins letzte Detail in epischer Breite erörtern, sondern kleinere Teams mit unterschiedlicher Perspektive professioneller zusammenwirken und auch mal auf bestehende Industriestandards verweisen“, erklärte Sachsen-Anhalts CIO, Bernd Schlömer. Schlömer und Fedor Ruhose, CIO des Landes Rheinland-Pfalz, übernahmen bei dem Treffen den Vorsitz. Daneben waren Vertreter von Bund und den Ländern Bayern, BadenWürttemberg und Thüringen sowie der Kommunen, öffentlicher und privater ITDienstleister, das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) und institutionelle Mitglieder wie FITKO und KoSIT anwesend. „Wir wollen die etablierten und guten Beteiligungsverfahren des DIN für den dringenden Standardisierungsbedarf nutzen sowie auch dadurch den Anschluss an die europäischen Entwicklungen besser ausschöpfen“, so Schlömer. In seiner ersten Sitzung konzentrierte sich das Board jedoch auf organisatorische Themen wie die Verabschiedung der Geschäftsordnung. Es wurden strategische Leitlinien entwickelt und eine IST-Analyse der Standardisierungslandschaft durchgeführt. Ruhose betont die Bedeutung dieser ersten Schritte: „Die Konstituierung des Standardisierungsboards ist ein wichtiger Schritt für eine zielgerichtete Umsetzung der Standardisierungsagenda. Gemeinsame Standards bilden die Basis der Verwaltungsdigitalisierung.“ Bisher sei man hier zu langsam vorangekommen. Die nächste Sitzung ist für September geplant. Dann sollen erste Zwischenergebnisse bewertet und weitere Schritte besprochen werden. na

Tagesaktuell

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Praxis & Innovation

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Digitalisierung von Archiven

Fürs Morgen bereit

Deutschland ist Europameister. Und Weltmeister. Zumindest, wenn es um die Anzahl der archivierten Akten in der Öffentlichen Verwaltung geht. Diese endlosen Regalkilometer zu digitalisieren stellt eine Mammutaufgabe dar. Oder?

Wenn man im Duden das Wort „Superlativ“ nachschlägt, müsste eigentlich ein Bild des deutschen Bundesarchivs in Koblenz erscheinen. Schließlich verfügt es über mehr als 540 Regalkilometer an Akten. Zum Vergleich: Die Internationale Raumstation (ISS) bewegt sich in einem Orbit von etwa 400 Kilometern. Hinzu kommen rund 60 Petabyte an bereits digitalisierten Archivaten. Tendenz stark steigend. Pro Jahr kommen zwischen 12 und 15 Petabyte hinzu. Um diese neu anfallenden Daten herunterzuladen, wären 1.000 durchschnittliche deutsche Internetanschlüsse rund um die Uhr beschäftigt. Das Archivwesen hat eine lange Tradition in der Bewahrung und Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten, Informationen und kulturellem Erbe. Mit den beständigen technologischen Fortschritten, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI)

wird, irrt. Der sogenannte vorarchivarische Prozess beschreibt diejenigen Aktionen und Handlungen, die, wie es der Name schon nahelegt, vor dem eigentlichem Akt des Archivierens stattfinden. Dazu zählen unter anderem eine fundierte Beratung der Behörden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des – für die Aufbewahrung in Frage kommenden –Archivs. Bei einem derartigen Beratungstermin werden den Verwaltungsfachangestellten Handreichungen und Schulungen zur Schriftgutverwaltung, der Aktenplanung sowie der Langzeitspeicherung von digitalen Unterlagen mit auf den Weg gegeben. Dadurch sollen in einem ersten Filter Redundanzen reduziert und bereits existierende Dubletten identifiziert werden.

Als zweiter Schritt auf dem Weg zur Archivierung steht die Bewertung von bestehenden Ak­

ral Language Processing, also die Fähigkeit (einer Maschine), natürliche Sprache zu erkennen und iterativ zu verarbeiten. Dazu müssen „klassische“ Machine Learning Engines mit einem – auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten –Datensatz trainiert werden. Im Nachgang ergeben sich daraus zwei unterschiedliche Herangehensweisen. Diejenigen Akten, die für archivwürdig befunden werden, werden der Übernahme, die restlichen, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, der Aktenvernichtung – im Archivarjargon Kassation genannt – zugeführt.

Schritt drei stellt die sogenannte Bestandserhaltung dar. Hierbei werden von den Archivarinnen und Archivaren Maßnahmen durchgeführt, die sicherstellen, dass das Archivgut möglichst ohne Langzeitfolgen eingelagert, digitalisiert und archiviert werden kann. Zu diesen Maßnahmen zählen ne­

sowie der Digitalisierung im Allgemeinen, ergeben sich neue Möglichkeiten und Herausforderungen für die Archivierung. Doch nur weil ein Prozess innerhalb des Archivs digital abgebildet wird, bedeutet das nicht, dass diese neue Lösung per definitionem auch die effizientere Variante darstellt.

Step-by-Step zum Archiv

Das Archivwesen lässt sich seit jeher in fünf wesentliche Schritte unterteilen.Wer nämlich denkt, dass schlichtweg jedes „Stück Papier“, jede Akte, jeder Vermerk undifferenziert gescannt und so für die Nachwelt dauerhaft archiviert

ten nach archivarischen Gesichtspunkten an. Dieser umfasst im Wesentlichen die Identifikation, Sammlung sowie die anschließende Überprüfung archivwürdiger Unterlagen. Unter anderem werden dabei die Kriterien „dauerhafter archivarischer und rechtswahrender Wert“, „Dokumentation eines besonderen Ereignisses“ oder „Funktionsbeschreibung einer öffentlichen Stelle“ berücksichtigt. Diese – durchaus zeitaufwändigen – Arbeitschritte können mittlerweile unter Zuhilfenahme von Klassifizierungsalgorithmen sowie sogenannter NLP­Technologie beschleunigt werden. NLP steht in diesem Zusammenhang für Natu­

ben der Prävention auch die Reprographie sowie unter Umständen die Instandsetzung. Der Bereich Prävention ist hierbei selbsterklärend. Es wird versucht, sicherzustellen, dass das Archivgut unabhängig von äußeren Einflüssen, wie etwa Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen oder Luftfeuchtigkeit gelagert wird. Zudem wird auf Schutz vor Schädlingen, der peniblen Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen sowie Prävention vor Wasserschäden, Diebstahl und Vandalismus geachtet. Unter der Reprographie versteht man die rechtssichere Umwandlung von analogen zu digitalen Archivgütern mittels Fotogra­

fie. Der letzte Punkt der Bestandserhaltung stellt die Instandsetzung dar. Hierbei werden archivierte Dokumente und Unterlagen restauriert, gegebenenfalls deren Oberfläche gereinigt oder eventuelle Schäden repariert. Dies wird jedoch von Fall zu Fall neu bewertet und entschieden und orientiert sich zudem an den zur Verfügung stehenden Mitteln der Archive.

Die KI nimmt Archivaren viel Arbeit ab

Auf technischer Seite kann insbesondere durch den Einsatz von hybriden Cloudlösungen dafür gesorgt werden, dass die Risiken für die langfristige Archivierung minimiert werden. Dr. Paolo Cecconi vom Stadtarchiv Chemnitz sagte zu diesem Thema beispielsweise, dass unerlässlich sei, „ die digitale Infrastruktur des Archivs für die digitale Welt vorzubereiten“. Ohne die entsprechende Infrastruktur seien jegliche weiteren Schritte nicht umsetzbar.

An vierter Stelle folgt im Archivierungsprozess die Erschließung Darunter versteht man das Anlegen und Verwalten von sogenannten Findmitteln. Diese bilden die Bestandsstruktur eines Archivs auf einer Metaebene ab und gestatten eine stichwortspezifische Suche innerhalb der Archivalien. Derart klassifizierte und recherchierbare Bestände können auf diese Art und Weise auch – je nach Bedarf – in verschiedene historische Kontexte gesetzt oder losgelöst von ihren eigentlichen Strukturen betrachtet werden. Meistens werden Archivgüter zunächst händisch nach Herkunft beziehungsweise Entstehungsgeschichte katalogisiert. Unter Zuhilfenahme digitaler oder gar KI­basierter Tools sollen derartige Arbeitsschritte zukünftig der Vergangenheit angehören und Wissenschaftlern neue Sichtweisen auf Bestandsmaterial gewähren. Im finalen fünften Schritt wird auf die Bereitstellung und Nutzung archivierter Dokumente eingegangen. Dank technischer Zugriffsbeschränkunge, wie etwa der Role Based Access Control (RBAC) kann zeit­ und standortunabhängig die automatisierte Bereitstellung von Informationen gesteuert werden. Schließlich haben alle deutschen Bürgerinnen und Bürger laut Paragraph 10 Absatz 1 Bundesarchivgesetz das Anrecht –ein vorheriger Antrag vorausgesetzt –, Archivgut des Bundes und daraus resultierende Informationen ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses zu nutzen. Das rechtskonforme Aufbereiten undBereitstellenvonDaten(sätzen) bildet daher – zeitlich betrachtet – einen Großteil des Arbeitsalltags von Archivaren ab.

Worauf beim Umstieg auf das neue TYPO3­CMS für Behörden zu achten ist.

Das Archiv der Zukunft

Denn Archive sind nicht nur für Organisationen und Institutionen von unschätzbarem Wert. Sie bewahren wichtige Dokumente und Daten über einen langen Zeitraum hinweg auf und sind in vielen Fällen die letzte Anlaufstelle für verloren geglaubte Informationen. Dank Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnen sich stetig neue Möglichkeiten, Archive effizienter zu verwalten, zu durchsuchen, zu nutzen. In einem gemeinsamen Bericht von Bundesdruckerei und Possible stellen die Autorinnen und Autoren die Vorzüge, Möglichkeiten, aber auch die Risiken des Einsatzes neuartigen Technologien innerhalb des Archivprozesses dar. Laut ihnen könnten Archive durch den Einsatz von KI automatisiert werden. Dies würde zu einer signifikant beschleunigten Indexierung und Kategorisierung von Inhalten führen, wodurch den Archivarinnen und Archivaren mehr Zeit für andere Aufgabenbereiche verbleiben würde. Weiterhin seien KIAlgorithmen dazu in der Lage, Texte zu analysieren, relevante Metadaten zu generieren und je nach Anwendungszweck gewünschte Informationen zu extrahieren. Dies ermögliche es, Archive mit einer systematischen Struktur zu versehen und den Zugriff auf diese zu erleichtern. Darüber hinaus könne KI dazu beitragen, die Langzeitarchivierung zu optimieren, indem sie bei der Erkennung und Behebung von Datenverlusten oder ­beschädigungen unterstützt. Durch regelmäßige Überprüfungen und Analysen seien KI­Systeme geradezu prädestiniert, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Sicherung der Daten zu ergreifen. Dr. Maria von Loewenich vom Bundesarchiv in Koblenz betont allerdings auch, dass die digitale Transformation bei den Produzenten von potentiellem Archivgut dazu führe, dass die Methoden der archivischen Bewertung kritisch hinterfragt werden müssten. Das Fortführen von analogen Prinzipien könne der Qualität der Überlieferung schaden und sogar dazu führen, dass es zu inhaltlichen Verzerrungen komme. Archive gelten oftmals als verstaubt und antiquiert. In Zeiten von Desinformation und Fake­News sind sie jedoch wichtiger denn je und haben sogar das Zeug zum Innovationstreiber für die Öffentliche Verwaltung. jk

Weitere Informationen

Den Bericht lesen Sie im Volltext auf der Webseite von Possible.

[ possible-digital.de/insights/archive-alszukunftsressource-auf-dem-weg-zurintelligenten-wissensplattform ]

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Online-Ausweis

Die PIN to go

Ob Kfz-Zulassung oder Wohnsitzummeldung – Dienstleistungen der Verwaltungen werden immer häufiger digital angeboten. Eine fehlende oder vergessene PIN für den Online-Ausweis kann da schnell zum Problem werden. Die „Flotte PIN“ ermöglicht es Bürgern jedoch, diese schnell, ortsunabhängig und ohne Terminvereinbarung zu setzen. Augsburg macht es vor.

Haben Sie Ihren Online-Ausweis sofort aktiviert oder irgendwann verzweifelt den PIN-Brief gesucht? Oder Ihre PIN einfach vergessen? Damit sind Sie auf jeden Fall nicht alleine. Von Februar 2022 bis Dezember 2023 wurden von Bürgerinnen und Bürgern rund zwei Millionen PIN-Rücksetzbriefe angefordert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage – die Kosten für den Dienst beliefen sich für diesen Zeitraum auf fast 30 Millionen Euro –hat der Bund den Service mittlerweile allerdings eingestellt. „Daher gibt es seither nur noch zwei Möglichkeiten, um die PIN für die eID-Funktion zu setzen: Einerseits mit dem PIN-Brief, den jeder Bürger bei Antragstellung des Ausweises von der Bundesdruckerei erhalten hat, andererseits nach Terminvereinbarung in einem Bürgerbüro“, erklärt Frank Pintsch, Berufsmäßiger Stadtrat der Stadt Augsburg. Eine alternative Lösung wird aktuell noch gesucht (siehe Kasten). Nach Einschätzung von buergerservice.org wird es jedoch auf ein sogenanntes SelbstzahlerModell hinauslaufen, das heißt, der PIN-Rücksetzdienst wird zwar wieder angeboten, die Kosten jedoch auf die Antragssteller übertragen. Der Verband geht hierbei von rund 15 bis 20 Euro aus, da der Brief persönlich zugestellt werden muss, um eine Identitätsprüfung vorzunehmen. Hinzu kommt: „In vielen Fällen ist die Person gerade nicht zu Hause, wenn der Postbote mit dem PIN-Rücksetzbrief an der Haustüre klingelt, das heißt, sie muss aufs Postamt fahren, sich anstellen und kann dann den PINRücksetzbrief in Empfang nehmen“, ergänzt Rudolph Philipeit, Vorsitzender des Vorstandes bei buergerservice.org. Bequem – und vor allem schnell – geht anders. Da man sich ohnehin überlegen müsse, ob da nicht der Weg zum Bürgeramt klüger sei, schlägt Philipeit die sogenannte „Flotte PIN“ als Alternative vor. „Die ‚Flotte PIN’ ist gegenüber dem PIN-Rücksetzdienst kostenfrei und schneller zu bekommen, also wesentlich attraktiver. So kann sie den PIN-Rücksetzdienst in vielen Fällen, aber nicht in allen Fällen, ersetzen.“

Der schnelle Weg zur PIN

Hinter der „Flotten PIN“ steckt dabei kein aufwendiges, technologisches Verfahren, sondern ein Vorgehensmodell, bei dem es darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Gelegenheiten zu bieten, um vorausschauend oder situationsgetrieben eine PIN für die Online-Ausweisfunktion

(eID) zu setzen – ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen. Das kann beispielsweise am Informationsschalter im Eingangsbereich der Bürgerbüros sein, oder auch auf Messen und Veranstaltungen. Da nahezu jedes Bürgeramt in Deutschland diesen Service jedem Ausweisinhaber anbie-

sel.“ Während eines Ämtergangs oder an Event-Tagen vorausschauend schnell eine PIN zum Personalausweis zu setzen, beziehungsweise in relevanten Situationen schnell eine fehlende PIN zum Personalausweis zu bekommen, werde massenhaft Bedeutung erlangen.

Online-Ausweis

Alternativen zum PIN-Brief?

Auf dem Augsburger Neubürgerempfang: Am Bürgerkoffer mit Änderungsterminal konnten Besucher eine PIN für ihren OnlineAusweis setzen.

ten kann, ist für die Bürgerinnen und Bürger auch die PIN-Rücksetzung am Arbeitsort oder innerhalb Deutschlands sogar am Urlaubsort möglich. „Dort wird die Zugehörigkeit des Personalausweises zur Person geprüft. Im Anschluss kann der Ausweisinhaber kostenfrei eine neue PIN an einem speziellen Terminal setzen. Der ganze Vorgang dauert nicht länger als zwei Minuten“, so Philipeit. Notwendig sei dies, da die eID-Anwendungsfälle ab dem Jahr 2025 dauerhaft sehr stark zunehmen würden. „Die bequeme OnlineAusweisfunktion im Personalausweis, im Elektronischen Aufenthaltstitel (EAT) und der ID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger erlangt für die Menschen immer mehr an Bedeutung.“ Die BundID – benötigt für die Kfz-Zulassung, Wohnsitzummeldung, Ehe-Online usw. –, die GesundheitsID – für eRezept und Gesundheitskarte –, das Bankkonto, das Organspenderegister und viele andere seien erste Vorboten, erklärt Philipeit. „Bereits in wenigen Jahren wird die EU-Brieftasche für digitale Identität (EUDI-Wallet) ein Alltagsinstrument für die Bevölkerung der EU werden. Damit werden wir uns nicht nur digital ausweisen, sondern auch sämtliche Urkunden (Zeugnisse, ärztliche Befunde, den Führerschein usw.), aber auch die rechtsgültige elektronische Unterschrift digital unter der eigenen Souveränität verfügbar halten. Für all diese Entwicklungen und Funktionen ist in Deutschland die Online-Ausweisfunktion der Schlüs-

Augsburgs Bürgerkoffer

© buergerservice.org

Der kostenlose PIN-Rücksetzdienst stellte eine einfache und bequeme Möglichkeit dar, bei Verlust des Aktivierungsbriefes oder Vergessen der sechsstelligen PIN, die Online-Funktion des Ausweises dennoch wieder nutzen zu können. Da der Dienst aus Kostengründen eingestellt wurde, braucht es dringend eine Alternative. Aktuell wird innerhalb der Bundesregierung ein Selbstzahler-Modell diskutiert, bei dem die Bürgerinnen und Bürger die Zustellung per Post-Ident-Verfahren selbst finanzieren. Gezahlt werden könnte die Gebühr direkt über die „Ausweis App“. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine alternative, möglichst digitale Zustellmethode zu wählen. Dafür ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, denn die aktuelle rechtliche Lage lässt keine elektronische Übermittlung zu, da eine Identitätsprüfung des Ausweisinhabers bei der Übergabe vorgeschrieben ist. Das BMI hat jedoch bereits die Absicht erklärt, mit dem BSI über mögliche Lockerungen der Sicherheitsvorgaben zu verhandeln. Ein neues Verfahren müsste jedoch auch von der EU notifiziert werden. Ohne entsprechende Anpassungen kämen hingegen geprüfte Privatunternehmen, die das Rücksetzen als Dienstleister übernehmen, in Betracht. Alternativ könnte die PIN auch in Filialen von Kreditinstituten vor Ort beantragt und abgeholt werden. Das Auslesen des Ausweises in einer Sparkassen-Filiale ist bereits heute ohne die Eingabe einer PIN durch den FilialIdent-Service möglich. Der Service könnte um eine Aktivierungs- und Rücksetzfunktion erweitert werden. Darüber hinaus könnte auch die Ausweis-App zur PIN-Anforderung genutzt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten sich dabei direkt in der App über ein Login in ihr Online-Banking legitimieren. Die Governikus GmbH, Anbieter der Ausweis App, müsste dazu zum Third Party Provider (TPP) werden und die XS2A-Schnittstelle nutzen, die die meisten Banken anbieten.

In Augsburg hat man das Konzept beim diesjährigen Neubürgerempfang getestet. Dafür kam der sogenannte Bürgerkoffer zum Einsatz: „Der Bürgerkoffer wird häufig auch als ‚Bürgerbüro to go’ oder ‚rollendes Rathaus’ bezeichnet: Er ist etwa 16 Kilogramm schwer und standardmäßig mit Notebook, Drucker, Scanner, Fingerabdrucksensor sowie einem Änderungsterminal ausgestattet. Für biometrische Fotos gibt es zudem eine Kamera mit Stativ. Mit dem Bürgerkoffer können alle melderechtlichen sowie pass- und ausweisrechtliche Vorgänge durchgeführt werden. Haupteinsatzgebiet des Bürgerkoffers sind derzeit Messen und Veranstaltungen“, erklärt Pintsch.

Das Angebot auf dem Neubürgerempfang war spontan, „es gab keinerlei vorbereitende Kommunikation zum Angebot Flotte PIN in Richtung der Besucherinnen und Besucher“. „Trotzdem haben im Zeitraum von 10 Uhr bis 18 Uhr zwanzig Personen die Gelegenheit genutzt, um sich eine neue PIN zu setzen. Bei entsprechend vorbereitender Kommunikation zu derartigen Event-Tagen kann man von einem Vielfachen dieses Wertes ausgehen“, resümiert Philipeit. „Die Resonanz war hervorragend“, bestätigt Pintsch.

Die Kolleginnen und Kollegen des Bürgeramtes seien in der Vergangenheit bei der Präsentation der digitalen Angebote in der Regel auf großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestoßen, „echte Vorgänge“ konnten dann aber häufig wegen der vergessenen PIN nicht ausprobiert werden. Auf dem Neubürgerempfang war dies nun anders. Innerhalb von 90 Sekunden konnten die Interessierten eine

PIN setzen. „Anschließend konnten dann vor Ort einzelne Dienste wie z.B. die Punkteabfrage des KBA oder die Einsichtnahme in das Rentenkonto selbstständig durchgeführt werden. Dadurch konnten Berührungsängste abgebaut und mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftige Nutzer für unsere Onlinedienste gewonnen werden“, so Pintsch.

Die „Flotte PIN“ soll in Augsburg daher künftig weiter zum Einsatz kommen. Aktuell erarbeite das Bürgeramt ein Konzept für die Umsetzung im täglichen Betrieb in den Augsburger Bürgerbüros, bestätigt der Stadtrat. „Das Angebot soll voraussichtlich im Sommer zunächst im Bürgerbüro Stadtmitte starten. Wenn es wie erwartet angenommen wird, folgen dann die übrigen vier Bürgerbüros. Der Service wird dann auch entsprechend beworben werden.“ Bei Messen und Veranstaltungen solle zudem weiterhin der Bürgerkoffer zum Einsatz kommen. na

Digitalisierung in der Kommune

Auswirkungen von Smart-CityMaßnahmen auf Städte

Städte, Gemeinden und Landkreise nutzen zunehmend digitale Lösungen, um ihre Kommunen zeitgemäß und attraktiv zu gestalten. Bei der Frage, ob sich die geplanten Maßnahmen lohnen, kann nun eine Praxishilfe unterstützen.

In einer Studie haben das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und das Fraunhofer IAO in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Methoden entwickelt, um Auswirkungen von Smart-CityMaßnahmen auf den öffentlichen Raum zu untersuchen. Die Publikation ist als schrittweises Handlungsmodell mit Praxisbeispielen konzipiert.

„Während deutsche Kommunen zunehmend mit digital gestützten Maßnahmen zur Entwicklung lebenswerter und nachhaltiger Städte beitragen, scheint die Wirkungsmessung dieser Maßnahmen bislangnichtstandardmäßigverankert zu sein“, heißt es im Vorwort der Publikation. Die entsprechenden Indikatoren zur Erfolgsbewertung der Maßnahmen würden nicht zwangsläufig aus den stadtentwicklungspolitischen Zielen abgeleitet, denen die Maßnahmen eigentlich dienten. „Häufig handelt es sich stattdessen um reine ‚Output-Indikatoren‘, wie etwa Downloadoder Klickzahlen auf einer Webseite, aus denen allein sich meist keine Aussagen zur Wirkung im Stadtraum ableiten lassen.“

Künstliche Intelligenz

Die aktuelle Veröffentlichung von Difu, Fraunhofer IAO und BBSR will diese Lücke nun schließen. Sie besteht aus zwei Bausteinen: einem Vorgehensmodell der Veränderungs- und Wirkungsmessung für kommunale Smart-City-Vorhaben sowie einer Methodensammlung, die während der Strategieentwicklung sowie während der Planung, Umsetzung und Evaluation von Smart-City-Maßnahmen zum Einsatz kommen kann. Der erste Baustein, das Vorgehens-

modell, führt in sechs Schritten durch die Messung. Es können aber auch Schritte übersprungen und später nachgeholt werden. Die sechs Schritte als idealtypische Abfolge sind:

1. Gesamtstrategie mit übergeordneten Zielen erarbeiten und Smart-City-Maßnahmen definieren.

2. Raumwirksamkeit der SmartCity-Maßnahmen abschätzen.

3. Raumwirksame Maßnahmenziele formulieren, Schlüssel-

indikatoren ableiten und Status quo messen.

4. Smart-City-Maßnahme umsetzen und Daten erheben.

5. Schlüsselindikatoren messen und Raumwirksamkeit überprüfen.

6. Raumwirkungen mit den übergeordneten Zielen abgleichen und Maßname bei Bedarf anpassen.

„Für Kommunen ist es wichtig, vorab raumwirksame Ziele zu definieren sowie geeignete Schlüsselindikatoren festzulegen“, erklärt Wissenschaftler Jan Abt vom Deutschen Institut für Urbanistik. „Diese sind die Grundlage, um räumliche Wirkungen überhaupt messen zu können.“ In der Publikation

VITAKO und govdigital testen KI für die Verwaltung

Generative KI-Systeme, basierend auf leistungsfähigen Sprachmodellen (LLMs), gewinnen in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Verbesserte Bürgerdienste, effizientere Prozesse und die Bewältigung des Fachkräftemangels sind die Hauptziele. Mitarbeiter können bei Routineaufgaben wie E-Mail-Verkehr und Informationsrecherche durch KI-basierte Anwendungen unterstützt werden.

Eine klare und verständliche Interaktion von Verwaltungs-KI mit Bürgerinnen und Bürgern sowie umfassende Schulungen sind entscheidend, um eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen. Effektives Datenmanagement soll bestehende Verzerrungen (Biases) in den Daten bereinigen, damit KIAnwendungen möglichst diskriminierungsfrei sind. Die Ergebnisse verwaltungsinterner Abläufe mit KI-Einsatz müssen für Mitarbeiter nachvollziehbar sein, damit vorgeschlagene Lösungen inhaltlich geprüft werden können.

govdigital unterstützt durch KI-Ökosystem

Die govdigital hat als Genossenschaft öffentlicher IT-Dienstleister gemeinsam mit ihren Mitgliedern in einem Machbarkeitsprojekt erste Services entwickelt, um die Nutzung von LLMs zu erleichtern. Dies ist der Startschuss für ein KI-Ökosystem der govdigital. Mit dem gd.KI-Ökosystem unterstützt, begleitet und berät die govdigital ihre Mitglieder bei der Entwicklung und Erprobung von KIAnwendungen. Durch die Bereitstellung von technischen und

personellen Ressourcen und den gemeinsamen Wissensaufbau, wird eine effiziente und sichere Implementierung von KI-Anwendungen ermöglicht, die speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten sind.

VITAKO erprobt erste KI-Projekte

Auch die Mitglieder der BundesArbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V, VITAKO, erproben erste KI-Projekte im öffentlichen Sektor. Dabei stehen Transparenz, Einfachheit in der

werden die einzelnen Stufen des Modells anhand folgender drei Smart-City-Beispiele konkret dargestellt:

W ERZmobil (Zwönitz, Sachsen), W Talking Trees (Ulm, BadenWürttemberg), W Smart Field Wirtschaftsquartier (Halle, Sachsen-Anhalt). In der Studie gibt das Forschungsteam außerdem Empfehlungen, wie Kommunen ihre Ziele erreichen können. Dazu zählt beispielsweise, dass die Wirkungsmessung nicht als Nice-to-have, sondern als politische Verpflichtung verstanden werden muss. Da die Wirkungsmessung langfristig verankert sein soll, müssen außerdem finanzielle und personelle Ressourcen eingeplant werden. In der Studie wird zudem empfohlen, eine zentrale Stelle für das SmartCity-Management einzurichten. Das Forscherteam betont, dass die Erfassung, Messung und Bewertung der Wirkungen Daueraufgaben seien. „Kommunen sollten das Verfahren als Steuerungs- und Optimierungsinstrument verstehen und es langfristig und unabhängig von Einzelmaßnahmen umsetzen“, betont Janika Kutz, Teamleiterin am Fraunhofer IAO. su

Weiterlesen

Die Publikation„Räumliche Wirkungen von Smart-City-Maßnahmen“ inklusive der detaillierten Beispiele gibt es kostenfrei als PDF zum Beispiel auf der Seite des BBSR: [ bbsr.bund.de ]

Bedienung und Diskriminierungsfreiheit im Umgang mit KI im Vordergrund.

VITAKO setzt sich dafür ein, KIAnwendungen auch auf kommunaler Ebene breit einzuführen, damit möglichst viele Verwaltungsmitarbeitende von den Vorteilen profitieren können. Eine standardisierte Anbindung an Fachverfahren und die Deutsche Verwaltungscloud sind dabei entscheidend. Die Vorgaben des AI Acts müssen möglichst schnell auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Hierbei sind eindeutige Vorgaben für die Implementierung von KI-Anwendungen wichtig. Außerdem bedarf es klarer Ansprechpartner in der Governance-Struktur, um eine effektive Ressourcenplanung und

einen breiten Rollout zu ermöglichen. Die Arbeit von govdigital und VITAKO markiert jeweils einen Schritt hin zu einer digitalisierten und zukunftsorientierten öffentlichen Verwaltung, die auf KI-Technologien setzt, um effizientere und bürgernahe Services zu gewährleisten.

Die Autoren

Philipp Gärtner, Referent und Projektleiter govdigital eG

Julius Gmeinwieser, Manager Verwaltungsdigitalisierung VITAKO e.V.

[ govdigital.de ] [ vitako.de ]

Das IOOI-Modell veranschaulicht die Unterscheidung zwischen dem, was eine Maßnahme als Leistungen erbringt und dem, was sie tatsächlich bewirkt.

GSB 11: Das TYPO3CMS für Behörden ist da

Für Behörden-Websites werden die Weichen neu gestellt: Das ITZBund hat Anfang Juni den GSB 11 veröffentlicht – und damit einen technologischen Shift weg vom dokumentenbasierten CoreMedia CMS hin zum objektbasierten TYPO3 CMS eingeleitet. Warum der GSB 11 eine gute Wahl für Bundesbehörden ist und worauf beim Umstieg zu achten ist.

Der Government Site Builder (GSB) ist die vom Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zentral bereitgestellte CMS-Lösung für Websites von Behörden der Bundesverwaltung. Diese müssen nicht aufwändig eigene CMS-Lösungen einsetzen, sondern können ein Framework für ihre OnlineKommunikation nutzen, das lizenzfrei nutzbar und in Sachen Sicherheit, Datenschutz und Funktionalität auf die Bedürfnisse von Behörden abgestimmt ist. Für Bundesbehörden führt mittelund langfristig kein Weg am GSB 11 vorbei. Denn mit dem TYPO3basierten GSB 11 wird der GSB 10 nicht mehr weiterentwickelt und nur noch bis 2025 unterstützt. Websites auf Basis des GSB 7 können noch bis Ende 2028 mit Support des ITZBund rechnen.

Open-Source-Basis

Mit der Wahl von TYPO3 als technologischem Fundament geht eine willkommene strategische wie auch politische Entscheidung einher: Ein bewusster Schritt in Richtung Open Source und damit die Erschließung einer großen Ent-

Ostwestfalen-Lippe

wickler-Community, deren bereitgestellte Extensions einfach nachnutzbar sind. Zudem: Als Open-Source-CMS bietet TYPO3 ein hohes Maß an Sicherheit. Die Stabilität des Systems wird laufend von der Community optimiert, Sicherheitslücken schließt ein eigenes IT-Security-Team sehr schnell. Im Falle technischer Fragen oder Herausforderungen steht ein großes Netz an Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung bereit. Denn TYPO3 ist kein Ni-

schen-CMS: Aktuell wird es auf über 500.000 Websites genutzt.

GSB 11 in zwei Varianten

Der GSB 11 kommt in zwei Varianten: eine beim ITZBund gehostete Version und eine Self-HostedVersion für die lokale Installation auf dem eigenen Server. Beide sind in ihrer grundlegenden Basis identisch und basieren auf dem seitenbasierten, modularen CMS-Kern von TYPO3, im Frontend vorbe-

Eine Low-Code-Plattform für die Öffentliche Verwaltung

Vorhandenes Fachwissen und gelebte Expertise in digitale Prozesse umwandeln. Unter dieser Prämisse hat die Ostwestfalen-LippeIT (OWL-IT) ein Schweizer Low-Code-System beschafft, erprobt und schlussendlich für gut befunden.

Nicht erst seit Modul-F ist das Thema Low-Code für die Öffentliche Verwaltung relevant. Die Möglichkeit – auch ohne ausgefeilte Programmierkenntnisse – Fachverfahren für den operativen Betrieb eigenständig kreieren zu können, sorgt für Flexibilität und eine erhöhte Autarkie innerhalb der Verwaltungen. Nun wurde in Ostwestfalen-Lippe ein derartiges Projekt umgesetzt. Es wurde von den 2024 fusionierten IT-Dienstleistern GKD Paderborn, krz Lemgo und OWLIT gemeinsam ins Leben gerufen. Durch die Beteiligung von verschiedenen Kreisen und Kommunen aus

dem Verbandsgebiet konnte ein breites Spektrum an verschiedenen Interessen repräsentiert und dementsprechend ein passgenaues System angeschafft werden. Die Wahl fiel auf die Automatisierungsplattform des Schweizer Softwareherstellers Axon Ivy. Diese hatte die beteiligten Organe durch Skalierbarkeit, Flexibilität sowie letztlich einen wettbewerbsfähigen Preis überzeugen können. Mit Hilfe von Low-Code ermöglicht sie die Entwicklung maßgeschneiderter Anwendungen sowie die Automatisierung wiederkehrender Tätigkeiten innerhalb der Öffentlichen

reitet mit dem einheitlichen Corporate Design der Bundesregierung. Entscheidet man sich für die beim ITZBund gehostete Variante, erhält man einen gut abgestimmten CMS-Baukasten, der die Kernfunktionen von TYPO3 bereitstellt – darüber hinaus allerdings in seiner Flexibilität stark beschränkt ist. Für komplexere Funktionen, Plugins oder auch die umfassende Nutzung von TYPO3-CommunityExtensions sollten Behörden die Self-Hosted-Variante des GSB 11 in Betracht ziehen. Diese „öffnet“ gewissermaßen den gesamten TYPO3-Funktionsfundus und ermöglicht somit die vollumfängliche Nutzung des TYPO3-Portfolios ohne nennenswerte Einschränkungen. Gerade für komplexere Behördenwebsites oder solche, die es in Zukunft werden sollen, lohnt sich der Blick auf diese Variante.

Migrationspfade

Die Ankündigung des GSB 11 hat im Public Sector für viel Gesprächsstoff gesorgt. Entsprechend ist auch der Aufklärungs- und Beratungsbedarf durch unser TYPO3-Team hoch: Wie funktioniert das CMS und an welchen Stellen tickt es anders? Wie aufwändig wird der CMS-Wechsel? Was leisten die angekündigten, automatisierten Migrationsskripte?

Die Fragen sind berechtigt: Alleine der Umzug vom GSB 7 oder 10 auf den neuen GSB 11 zieht eine umfangreiche Migration von nicht selten hunderten Seiten und mehreren tausend Medienelementen nach sich. Denn hinsichtlich der CMS-Struktur gibt es so gut wie keine Gemeinsamkeiten zwischen dem bisher genutzten CoreMedia CMS und TYPO3. Projektverantwortliche müssen sich in die neue CMS-Logik erst einmal eindenken, Funktionsmodule neu konzipieren

Verwaltung. Die Implementierung von Axon Ivy soll den Kommunen dabei helfen, den Digitalisierungsgrad ihrer Prozesse und Dienstleistungen zu steigern. Die Plattform erleichtere, laut den Verantwortlichen, die Gestaltung von Workflows, reduziere repetitive Aufgaben und fördere die Zusammenarbeit zwischen den IT-Abteilungen und den verschiedenen Fachbereichen. Langfristig sei geplant, eine Entwickler-Community aufzubauen, um den Austausch zwischen

und nicht selten vollständig neu entwickeln lassen.

Der Aufwand zahlt sich aus. Nur wer den breiten Extension-Fundus und großen Gestaltungsreichtum von TYPO3 vollumfänglich für sich nutzbar macht, kann von den neuen Möglichkeiten und Vorteilen des Open-Source-GSB richtig profitieren – gerade in der Self-Hosted-Variante des GSB 11. Für andere typische CMS-Umgebungen in der öffentlichen Verwaltung, wie etwa Drupal, existieren aktuell keine bekannten und erprobten Migrationspfade zum GSB 11. Hier müssen Website-Verantwortliche das Quellsystem technologisch und redaktionell bewerten, Migrationskonzepte entwickeln und im besten Fall automatisierte Migrationsskripte nutzen. Der Wechsel kann daher vor allem bei komplexen Websites wesentlich mehr Zeit, Aufwand und Kosten verursachen als das Upgrade von einer bestehenden GSB-Version.

Viele Wege, ein Ziel Egal, ob Sie direkt auf den GSB 11 migrieren oder mit TYPO3 starten – beide Wege führen zum Ziel. Denn der GSB 11 ist keine Eigenentwicklung, sondern erweitert das TYPO3-Kernsystem um für Websites der Bundesverwaltung notwendige Funktionen. Deshalb wird die Migration gewissermaßen zum Kinderspiel, wenn Sie aktuell in einem TYPO3-Relaunch sind oder das CMS bereits einsetzen. Sie können dann durch die Self-HostedVariante des GSB 11 mit wenig Zusatzaufwand umsatteln und sind fortan immer auf einer Version, die entlang der Bedürfnisse von Behörden weiterentwickelt wird.

OWL-IT-Mitarbeitern und Beschäftigten der Verbandsmitglieder zu fördern. Entstandene Anwendungen sollen innerhalb der teilnehmenden Kommunen zur kostenfreien Nachnutzung freigegeben werden. jk

Weitere Informationen

Der Zweckverband OWL-IT

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Leitlinienpapier

KI in der Verwaltung

Eine verbesserte Datenbasis, mehr Freiräume für Testläufe und signifikant erweiterte Kompetenzbereiche für die Beschäftigten in der Öffentlichen Verwaltung. Ein neuer 8-Punkte-Plan soll den zukünftigen Einsatz von KI – zunächst im BMDV – regeln.

Innovation, Vertrauen, Technologie, Nachhaltigkeit. Unter diesem Titel hat Verkehrs- und Digitalminister Dr. Volker Wissing (FDP) am 17. Juni ein neues Leitlininienpapier zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Öffentlichen Verwaltung präsentiert. Es soll „den Rahmen für einen mehrwertstiftenden, sicheren und nachhaltigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Ressort BMDV“ definieren. Gültigkeit soll es zunächst für das BMDV und dessen 19 nachgeordnete Behörden haben; eine Ausweitung auf die gesamte Öffentliche Verwaltung ist durchaus im Bereich des Denkbaren. Durch diese Reglementierung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – laut Wissing – signifikant entlastet werden, sodass

sie mehr Kapazitäten für die grundlegende Arbeit in den entsprechenden Ressorts haben.

8 Punkte für KI

1. Durch KI sollen neue Potentiale erschlossen und die digitale Transformation vorangetrieben werden. Ziel hierbei: die Optimierung von Arbeitsabläufen.

2. Künstliche Intelligenz soll nutzerzentriert entwickelt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausdrücklich entlastet und nicht mittelfristig durch KI ersetzt werden.

3. Der Entwicklungsprozess von KI-basierten Lösungen soll ohne bürokratische Hürden ermöglicht werden.

4. Unter Wahrung der digitalen

Souveränität sollen jeweils die qualitativ hochwertigsten und innovativsten Lösungen für die Öffentliche Verwaltung herangezogen werden. Dadurch soll sich der Public Sector zum technischen Vorreiter lancieren.

5. Durch den Einsatz einer gemeinsamen Datenbasis soll die Verwendung von KI Systemen besonders rechtssicher und transparent möglich sein.

6. Ein Schulungskonzept soll die Mitarbeiter ideal auf den Arbeitsalltag mit KI-Support vorbereiten und mögliche Fallstricke proaktiv beseitigen.

7. Die verwendete Künstliche Intelligenz soll vorrangig unter Nachhaltigkeitsaspekten stattfinden. Gemeint ist, dass geplante, entwickelte und finanzierte

Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing möchte in seinem Ressort den Megatrend KI forcieren.

Lösungen nicht als Brückentechnologie, sondern als langfristige Unterstützung gedacht sind.

8. Ein ressortweites KI-Netzwerk namens KInet soll – analog zum Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) –die Nachnutzung von entwickelten Lösungen ermöglichen und darüber hinaus auch als Austauschplattform dienen. Die Einbindung nationaler wie internationaler Partner in dieses Netzwerk soll für zusätzliche Erkenntnissgewinne sorgen. Minister Wissing erhofft sich persönlich viel von der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Verwaltungsalltag. Bei der Vorstellung kommunizierte er daher eine kla-

Sicher und sofort: Maßgeschneiderte 5G-Netze für Einsatzkräfte

Mit5GNetworkSlicingondemandistesmöglich,hochperformanteMobilfunkverbindungen fürunterschiedlichesicherheitskritischeSzenarienbereitzustellen–aufAbruf.

Die Drohne liefert Bilder von der Fanmeile in Echtzeit, die Polizei hat immer den Überblick und kann sofort reagieren. Bei einem Hochwasser muss der Einsatzleiter genau wissen, wo sich die einzelnen Helfer befinden und ob sie unversehrt sind. Sensoren in der Schutzkleidung der Feuerwehrleute erheben während des Einsatzes Vital- und Umgebungsparameter und senden sie in Echtzeit an die Einsatzleitung. Ramp Agents am Flughafen müssen exakt im vorgesehenen Zeitfenster die Maschine abfertigen.Dafürmüssenvieleunterschiedliche Akteure permanent kommunizieren und ihre Informationen abgleichen. Mobile Leitstellen oder sicherheitskritische Infrastruktur – sie alle benötigen für ihre Arbeit ein zuverlässiges Mobilfunknetz mit jeweils spezifischenLeistungsmerkmalen.

Das öffentlich 5G-Netz in Deutschland ist sehr leistungsstark, weil es über eine hohe Bandbreite und niedrige Latenzen verfügt. Die Betriebsparameter orientieren sich allerdings an der herkömmlichen Nutzung.FürspezielleAnforderungen in einsatzkritischen Szenarien wie unmittelbare Verfügbarkeit, höchste Sicherheit, automatische Priorisierung bestimmter Nutzergruppen oder garantierte Kapazitäten sind sie nicht ausgelegt. Mit

5G Network Slicing ist es möglich, das Mobilfunknetz exakt für den Bedarf von BOS, Behörden oder Klinikenzukonfigurieren.

Beim 5G Network Slicing wird das öffentliche Netz in beliebig viele virtuelle Netze – die Slices – unterteilt. Jedes Slice kann mit unterschiedlichen Eigenschaften ausgestattet werden: Bandbreite, Latenz oder Sicherheit lassen sichexaktfürdieBedürfnisse der jeweiligen Nutzergruppenkonfigurieren.

So nutzen beispielsweise Unternehmen, Rechenzentren oder Uni-

versitäten 5G-Campusnetze. Das sind räumlich begrenzte, geschlossene 5G-Netze, die speziell für sie eingerichtet und konfiguriert wurden – beispielsweise zu Forschungszwecken oder für die VernetzungunterschiedlicherWertschöpfungsstufen. Um diese Network Slices einzurichten, ist aber Vorlaufzeitnotwendig.

Das perfekte Netz – ad hoc und unabhängig vom Einsatzort Fußballspielesindplanbar,dieEinsätze von Feuerwehr oder Rettungskräften aber nicht. Insbesondere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) benötigen hochverfügbare Netze – und zwar genau auf den Punkt dann,

NetworkSlicingondemandkann nutzerspezifische5G-Netzebereitstellen

Virtuelleprivate Netzwerke

On-demandBereitstellung

Nutztbestehende Infrastruktur

Individuell konfigurierbar

Garantierte Ressourcen

Separate Netzinstanzen

wennesdaraufankommt.Siemüssennicht24/7vorgehaltenwerden. Die Kapazitäten dauerhaft quasi auf Verdacht zu reservieren, wäre kostenintensivundwenigeffizient.

O₂Telefónica arbeitet an einer Lösung, mit der BOS speziell für sie konfigurierte5G-Netzenutzenkönnen, die sich exakt dann aktivieren lassen,wennsiegebrauchtwerden – ein Network Slicing auf Abruf. „Konzeptionvon5GNetworkSlicing on demand in einsatzkritischen Szenarien“ heißt ein Forschungsprojekt von O₂Telefónica. Es wird im Rahmen des Konjunkturpakets 45(KoPa45)vonderBundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben(BDBOS)gefördert.

Ziel der Telefónica-Forschung ist es, die individuell konfigurierten 5G-Slices rund um die Uhr und ad hoc mit Schnittstellen zum öffentlichenNetzzurVerfügungzustellen.

O₂Telefónica entwickelt mit Partnern im Rahmen der KoPa-45Förderung weitere innovative 5G-Lösungen für BOS. Der Telekommunikationsanbieter arbeitet

DirektzudenLösungen fürdenöffentlichenSektor vonO₂Telefónica

re Erwartungshaltung: Unter steter Berücksichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen soll die Nutzung von KI mutig und vor allem zügig voranschreiten. jk

Weitere Informationen

Das Leitlinienpapier des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum Einsatz Künstlicher Intelligenz können Sie hier abrufen. [ bmdv.bund.de ]

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„Mit der Entwicklung der automatisierten Bereitstellung von Network Slices könnte die Mobilfunkkommunikation von BOS in einsatzkritischen Situationen aufgrund schnellerer Reaktionzeiten deutlich verbessert werden – ohne hohe Kosten im Nicht-Bedarfsfall“,erklärt PiavonHouwald,DirectorB2P DigitalProcesses&Servicesbei TelefónicaDeutschland,denAnsatzdesForschungsprojektes.

gemeinsam mit Airbus Secure Land Communications an einem technologieübergreifenden System fürdieintelligentstrukturierteVerwaltung von Teilnehmern mit ihrenindividuellenGeräten,Applikationen, Diensten und Gruppen. Mit Dataport wird die Resilienz privater 5G-Netze für den Ondemand-Einsatz von BOS getestet undverbessert.

Künstliche Intelligenz

Der Einfluss von KI auf das Gesundheitswesen

Es steht außer Frage, dass KI in den kommenden Jahren auch einen massiven Einfluss auf die Gesundheitsbranche haben wird. Entscheidend ist jedoch vor allem, wie sich KI auf medizinische Einrichtungen und Patienten auswirken wird.

Obwohl es künstliche Intelligenz (KI) in technischer Hinsicht schon seit einigen Jahrzehnten gibt, ist sie erst seit der Veröffentlichung von ChatGPT so richtig populär geworden. Seither versuchen Innovationsmanager aller Branchen, die Technologie in ihren Unternehmen zu integrieren – so auch im Gesundheitswesen.

Experten schätzen daher, dass der Beitrag von KI zur Weltwirtschaft bis zum Jahr 2030 rund 15,7 Billionen US-Dollar ausmachen wird. Die Auswirkungen von KI in naher Zukunft auf das Gesundheitswesen lassen sich anhand von vier Beispielen erläutern.

1. Verschärfte regulatorische Kontrollen

Mit der wachsenden Popularität generativer KI steigt auch der Bedarf an regulatorischer Kontrolle. Obwohl KI-Technologie schon jetzt ungeahnte Möglichkeiten bietet, ist sie auch anfällig für Fehlbewertungen, Halluzinationen und die Verfälschung von Datensätzen. Dies ist vor allem in der medizinischen Diagnostik problematisch, wo eine falsche Berechnung zu dauerhaften negativen Konsequenzen führen kann.

Um sicherzustellen, dass der Gebrauch von künstlicher Intelligenz sicher und ethisch vertretbar bleibt, wird der Einsatz von KI zukünftig mehr reguliert werden. Aufsichtsbehörden werden dann zum Beispiel insbesondere auf die Modellvalidierung achten, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt verarbeitet werden. Außerdem müssen die Transparenz bei algorithmischen Entscheidungen erhöht und Datenschutzbestimmungen für Patientendaten eingehalten werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass KI-gestützte Diagnosen und Behandlungsempfehlungen immer häufiger zum Einsatz kommen, müssen medizinische Anbieter verstehen, wie der Algorithmus zu seinen Ergebnissen kommt. Das bedeutet, dass KI-Systeme klare Erklärungen für ihre Entscheidungsprozesse und die Ergebnisse von Algorithmen des maschinellen Lernens liefern müssen. Ebenso gilt, wenn medizinische Anbieter KI-Technologie einsetzen wollen, müssen sie zunächst ihre Unfehlbarkeit beweisen. Dabei schafft ein offenes und transparentes System Vertrauen zwischen Anbietern und Patienten, weil es sicherstellt, dass die Modelle als Hilfsmittel und nicht als intransparente Entscheidungsträger fungieren.

2. Zweckgebundene statt allgemeine KI

Während allgemeine KI wesentliche, sich wiederholende Funktionen und Analysen durchführen kann, können spezialisierte Modelle oder speziell trainierte KI komplexe, hochtechnische Aufgaben in engen Anwendungsbereichen bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel Aufgaben im Bereich Patientenmanagement, Krankheitsdiagnostik und Behandlungsvorschläge.

Im Gegensatz zu allgemeiner KI können zweckgebundene KI-Modelle auch bei komplexen Aufgaben äußerst präzise arbeiten. So wurde beispielsweise in einer Studie des Journal of the National Cancer Institute nachgewiesen, dass die KI bei der Unterscheidung zwischen gesundem und krebsartigem Gewebe eine Trefferquote von fast 80 Prozent aufweist. In

Kombination mit einem menschlichen Mediziner liegt die Genauigkeit bei nahezu 100 Prozent. Da gut trainierte, spezialisierte Modelle zu komplexen Schlussfolgerungen fähig sind, können sie technische Spezifikationen, medizinische Protokolle und Datenschutzgesetze strikt einhalten. Somit bieten sie medizinischen Einrichtungen die Chance, die Behandlungsergebnisse zu verbessern, während die Sicherheit der Patienten und die Vertraulichkeit ihrer Daten gewährleistet werden kann.

Mit Hilfe von KI-Teams, die zusätzlich mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind, können IT-Führungskräfte spezialisierte Strategien entwickeln, die konkrete Erkenntnisse und einen spürbaren Mehrwert wie zum Beispiel höhere Durchsatzraten liefern –allerdings ohne die Kosten, den Ressourcenverbrauch und das Risiko, wie es bei allgemeineren KI-Modellen üblich ist.

Zudem hat OpenAI vor kurzem angekündigt, es Anwendern ermöglichen zu wollen, eigene GPT-Modelle zu erstellen, die auf spezifische Zwecke zugeschnitten werden können, inklusive kundenspezifischer Wissensdatenbanken und Fähigkeiten.

3. KI-getriebene Überweisungsverarbeitung

Auch wenn sich ein Großteil der KI-Trends im Gesundheitswesen um modernste medizinische Verfahren dreht, werden die größten Auswirkungen eher hinter den Kulissen sichtbar. Denn neben der Interaktion mit Patienten ist die Verwaltungsarbeit eine der zeitaufwändigsten Aufgaben. Eine algorithmusgesteuerte Überwei-

sungsverarbeitung ist unkompliziert und führt zu weniger Wartezeiten und schnelleren Bewilligungen. Dies verbessert die Patientenversorgung. Darüber hinaus führt es zu einer 50-prozentigen Senkung der Betriebskosten und zu einer 20-prozentigen Steigerung der Einnahmen.

4. Unterstützung bei administrativen Aufgaben Langwierige Verwaltungsprozesse haben nicht nur Auswirkungen auf die Patienten. Wenn man bedenkt, dass Ärzte etwa 30 Prozent ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben und dem Erfassen von Daten in der elektronischen Patientenakte verbringen, ist es nicht überraschend, dass diese mit den aktuellen Prozessen unzufrieden sind.

KI-gestützte Automatisierung bietet hier eine gute Möglichkeit, der hohen Arbeitsbelastung, der Jobunzufriedenheit und einem Burnout entgegenzuwirken. Da Algorithmen Entscheidungen treffen und komplexe Aufgaben selbstständig ausführen können, können sie medizinisches Fachpersonal bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben unterstützen und so entlasten. Genauer gesagt, unter menschlicher Aufsicht kann eine gut trainierte KI nahezu jeden Prozess, von der Entschlüsselung von Akten bis zur Bearbeitung von Patienten, verbessern. Überweisungsformulare und Anträge können beispielsweise von einer KI 50 Prozent schneller bearbeitet werden als manuell von einem Menschen. Darüber hinaus beinhalten Dokumente wie handschriftliche Arztbriefe zahlreiche Daten, die oft unentdeckt und ungenutzt bleiben. Mithilfe von KI können Gesundheitseinrichtungen auch das Potenzial dieser Daten ausschöpfen und so die Patientenversorgung verbessern, beschleunigen und möglicherweise sogar Leben retten.

Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch zweckmäßige KI

Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, müssen Gesundheitsdienstleister einen strategischen und gezielten Ansatz verfolgen. Viele Unternehmen scheitern mit ihren Versuchen, KI einzusetzen, weil ihnen eine klare Vision oder ein konkreter Fahrplan zum Erfolg fehlen.

Zweifellos wird KI zunehmend erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche haben. Ganz gleich, ob Mitarbeiter in der Notaufnahme oder Mitarbeiter in der Terminplanung Unterstützung benötigen: KI ist vielseitig und anpassungsfähig genug, um alle Beteiligten zu unterstützen, wenn sie für ihre spezifischen Arbeitsabläufe trainiert und auf diese ausgerichtet wird.

AKTUELL

Telemedizin für Senioren mit Sehschwäche

Zur Hochrisikogruppe für Augenerkrankungen zählen Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder deren Verwandte und Menschen hohen Alters. Allein in Deutschland leben über 800.000 Senioren in über 13.600 Pflegeeinrichtungen. Gerade für diese Gruppe ist die medizinische Versorgung eine Hürde: immobile Patienten, aufwendige Transporte, fehlende Unterstützung, kaum Aufklärung und wenig Vorsorgeuntersuchungen. Es ist aber wichtig, nicht nur betroffene Menschen mit Sehverlust oder -behinderung, sondern vor allem auch Risikogruppen regelmäßig zu untersuchen, um eine mögliche Erkrankung zu verhindern. Dr. Leon von der Emde, Assistenzarzt der Augenklinik am UKB Universitätsklinikum Bonn, untersuchte in einer Studie, wie die Telemedizin helfen kann, um die ophthalmologische Versorgung von älteren Menschen zu gewährleisten und so einen möglichen Sehverlust zu verhindern. Dabei wurden im März 2023 verschiedene Augenuntersuchungen an über 100 Senioren aus drei verschiedenen Altersheimen in Bonn vorgenommen.

Zu den Untersuchungen zählten Sehtests, eine Augeninnendruckmessung, ein Amsler-Gitter-Test, eine Spaltlampenuntersuchung, eine OCT des Augenhintergrundes und andere. Durchgeführt wurden die Tests von speziell geschultem, aber nicht-augenärztlichem Personal. Die Ergebnisse wurden daraufhin über eine Telemedizinplattform an Augenärzte übermittelt und diagnostiziert.

Die Studienergebnisse zeigen, dass Telemedizin für Untersuchungen am Auge durchaus geeignet und erfolgreich ist: Die Patienten waren zufrieden und wiesen eine „sehr hohe Akzeptanz für telemedizinische Beurteilungen auf, ohne den Arzt persönlich gesehen zu haben“, so von der Emde. 96 Prozent gaben an, dass sie definitiv noch einmal teilnehmen würden.

Eine Kombination von Untersuchungen vor Ort und telemedizinischen Diagnosen ist noch effizienter, denn nicht alle Krankheiten lassen sich per Telemedizin diagnostizieren oder behandeln. Auch ist noch nicht geklärt, wie bettlägerige, immobile Menschen am besten telemedizinisch untersucht werden können. se

28. und 29. August

KOMMUNAL

Veranstaltungen

2024

Unter dem Motto Informieren – Netzwerken – Inspirieren wird auf der „Kommunal“ Experten aus der Wirtschaft sowie Entscheidern aus den Kommunalverwaltungen gleichermaßen eine Bühne geboten. In diesem Rahmen findet zudem die Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes statt.

Ende August findet in Oldenburg, weniger als einen Kilometer vom Hafen entfernt, die Verwaltungsmesse Kommunal statt.

Ende August werden die WeserEms-Hallen in Oldenburg zum Mittelpunkt der niedersächsischen Kommunalpolitik. An zwei Messetagen können sich interessierte Fachbesucherinnen und Fachbesucher kostenfrei auf rund 5.400 Quadratmetern Ausstellungsfläche bei über 100 Austellern aus der kommunalen Familie zu den aktuellen Trends und Innovationen aus dem Public Sector informieren. Neben Branchengrößen wie Bechtle, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) oder Wolters Kluwer sind auch zahlreiche mittelständische Unternehmen sowie

ISX 2024

Start-ups aus dem Großraum Oldenburg auf der Messe mit kreativen Ansätzen für den Verwaltungsalltag vertreten. In zahlreichen Keynotes und Podiumsdiskussionen sowie etlichen Fachvorträgen erfahren die Entscheiderinnen und Entscheider der Komunnalverwaltungen ein breites Spektrum an Informationen rund um den Themenbereich der Verwaltungsdigitalisierung. Der direkte Praxisbezug steht bei all diesen Formaten stets im Vordergrund, sodass gewonnene Erkenntnisse – im Anschluss an die Messe – direkt in den kommunalen Alltag implementiert werden können.

Nach Stationen in Hamburg sowie Frankfurt am Main gastiert die IT-Security Conference ISX 2024 auch in München. Besonderheit hierbei: Die Konferenz kombiniert in einem hybriden Modell Best Practices und Fachvorträge für Cybersecurity-Verantwortliche.

Das Thema IT-Security ist aktueller denn je. Beinahe täglich finden virtuelle Angriffsversuche auf Strukturen der Industrie, des Gesundheitswesens und der Öffentlichen Verwaltung statt. Immer raffinierter werdende Angriffsvektoren und Cyberkriminelle erfordern dabei regelmäßig innovative Ansätze und Methodiken, um diese abzuwehren.

Für IT-Entscheiderinnen und Entscheider bedeutet das, dass eine engmaschige Cyber-Security-Strategie unerlässlich ist, bei der alle Komponenten mit chirurgischer Präzision aufeinander abgestimmt sind. Stichwort Zero Trust und KI-

basierter XDR. Solche Lösungen müssen dabei nicht unbedingt kostspielig sein. Insbesondere Unternehmen aus dem Mittelstand, die lediglich über begrenzte Budgets für die Installation und Wartung eines CyberSecurity-Systems verfügen, können davon profitieren, einen Managed Security Service Provider (MSSP) zu engagieren. Dieser kann sich remote oder on-premise um die Absicherung der Systemlandschaft sowie der internen wie externen Daten kümmern. Auf der ISX 2024 treffen IT-Entscheider aus dem Public Sector, IT-Consultants, MSSPs sowie zahlreiche

Durch den unmittelbaren Kontakt zu zahlreichen anderen Entscheiderinnen und Entscheidern können Use-Cases, Best Practices, aber auch Pain-Points mit anderen Kommunalverwaltern ausgetauscht werden.

Jahresversammlung NSGB

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) vertritt die Interessen von über 360 Kommunen. Innerhalb dieser Städte und Gemeinden leben in etwa 3,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Die diesjährige Mitgliederversammlung findet im Rahmen der Messe in Oldenburg statt. jk

Überblick

KOMMUNAL 2024 28. und 29. Augsust

Weser-Ems-Hallen Europaplatz 12 26123 Oldenburg

Veranstaltungszeiten: 9 bis 17 Uhr (Tag 1) bzw. 18 Uhr (Tag 2)

Veranstalter: Zimper Media GmbH

Veranstaltungspreise: Die Teilnahme an der Kommunal 2024 ist kostenfrei möglich. [ messe-kommunal.de ]

Experten aus der Welt der Datensicherheit aufeinander, um sich zu den neuesten Branchentrends zu informieren und um wertvolle Strategie-Tipps zur Stärkung der eigenen Cyber-Resilienz auszutauschen. Als Speaker werden unter anderem Professor Dr. DennisKenji Kipker, wissenschaftlicher Direktor des cyberintelligence.institute Frankfurt, Christian Nern, Head of Security bei KPMG im Bereich Financial Services, sowie der Cyber-Security Experte Thino Ullmann erwartet. jk

Überblick ISX 2024 4. Juli

smartvillage Bogenhausen Rosenkavalierplatz 13 81925 München

Veranstaltungszeit: 9 bis 17 Uhr

Veranstalter: Vogel IT-Akademie

Veranstaltungspreis:

KeinAnschlussunterdieserNummer

WarumTelefon&Faxin Behördenabgelöstwerdensollten

MarkusHegewald ProfessionalAccount ExecutiveundExpertefür sicherenDatenaustausch FTAPISoftwareGmbH

DieKommunikationzwischenBehördenundBürger:innen gestaltetsichoftnichtsoreibungslos,wiebeideSeitenes sich wünschen würden. Da ist es wichtig, nach Lösungen zu suchen, die das Leben einfacher machen können. Fax und Telefon sind schon seit längerem nicht mehr wirklich zeitgemäß, aber dennoch häufig vorzufinden. Besonders das Fax ist aus DSGVO-Sicht kritisch einzustufen, da es die Sicherheit personenbezogener Daten nicht garantieren kann und Dokumente leicht in falsche Hände geraten können.

Viel sicherer und flexibler können digitale Lösungen sein, dieeinendirektenDrahtzwischenAmtoderBehördeund Bürger:innen herstellen. Heutzutage können auch große DateienbeispielsweiseperE-Mailversendetoderempfangenwerden–unddaszusätzlichsogarDSGV-konform!So werden keine Termine mehr benötigt, um Bescheinigungen auszuhändigen oder Unterlagen bei Behörden einzureichen. Weder Fax noch Telefon müssen bemüht werden, um Dokumente auszutauschen oder Termine zu vereinbaren.DennalldaskannüberdigitaleLösungenvereinfachtundbeschleunigtwerden.

Wie der Austausch von Daten zwischen Behörden und Bürger:innen einfach in den Arbeitsalltag der BehördenMitarbeitenden integrierbar ist, zeigt Markus Hegewald, ExpertefürsicherenDatenaustausch,indiesemWebinar. ErlebenSieanhandpraxisnaherBeispielewieSieZeiteinsparen können, ohne dabei auf die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu verzichten - dank zertifizierter Software-Lösung.

Hauptmann RedaktioneGovernment Jetztanmeldenunter https://voge.ly/webinar020724/

4. Juli

Lösungspartner

Nortal AG

Ansprechpartner: Martin Rebs Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de CONSULTING

Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.

DIGITALE BÜRGERDIENSTE

JCC Software GmbH

Ansprechpartner: Maik Osterholt Mendelstraße 11 48149 Münster Tel. 0251/980147-0 info@jccsoftware.de www.jccsoftware.de

Weniger warten, mehr erledigen! JCC Software hilft Ihnen dabei die Verwaltungsprozesse in Ihrer Gemeinde für Bürger und Mitarbeiter zu digitalisieren: Von der Terminvergabe über die Personalplanung bis zur Besuchersteuerung und Zahlungsabwicklung. Seit über 30 Jahren entwickeln wir unsere Software gemeinsam mit Kommunen für Kommunen. Jetzt kostenlose Vorführung vereinbaren: www.bit.ly/jcc-software-demo

DMS, WORKFLOW UND ARCHIV

PDV GmbH

Haarbergstraße 73 99097 Erfurt Tel. +49 361 4407 100 Fax. +49 361 4407 299 info@pdv.de

Mit der Lösungsplattform VIS-Suite zählt die PDV GmbH zu den renommiertesten E-Akte-Anbietern in Deutschland. Die mit dem E-Akte-Award bereits 7-mal ausgezeichnete Produktfamilie hält Module gemäß dem Organisationskonzept E-Verwaltung bereit und ist in Bundesbehörden, Landesund Kommunalverwaltungen sowie im kirchlichen Umfeld, in der Polizei und in der Justiz erfolgreich im Einsatz. Das standardbasierte System erlaubt eine schnelle und allen voran wirtschaftliche Umsetzung der E-Verwaltung.

xSuite Group GmbH

Ansprechpartner: Daniel Petersen Hamburger Str. 12 22926 Ahrensburg Tel. 0173/7208949 info@xsuite.com www.xsuite.com

Als Softwarehersteller der SAP-zertifizierten xSuite® bieten wir für öffentliche Auftraggeber eine standardisierte, SAP-integrierte Lösung zur Rechnungsverarbeitung. Angesprochen werden die SAP-Module FI, MM, PSM und PSCD sowie der Kommunalmaster Finanzen. Es können alle Rechnungsformate wie Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD, etc. verarbeitet werden.

OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft mbH Hannover

Ansprechpartner: Björn Wittneben Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel: +49 511 123 315-0 hannover@optimalsystems.de www.optimal-systems. de/hannover

OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.

E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG

FORMCYCLE (XIMA MEDIA GmbH) Sudhausweg 9 01099 Dresden

FORMCYCLE ist eine Low-Code-Lösung, die Verwaltungen dabei hilft, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und zu automatisieren. Mit FORMCYCLE können Verwaltungen, mit nur wenigen Klicks und ohne Programmierkenntnisse, PDF-Formulare durch digitale Formulare ersetzen, Daten weiterverarbeiten und Prozesse automatisieren. Testen Sie FORMCYCLE unverbindlich oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Präsentationstermin unter www.formcycle.eu!

ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT

Fabasoft

Deutschland GmbH

THE SQUAIRE 13, Am Flughafen

KOMPLETT-DIENSTLEISTER

AKDB

Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de

Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste

Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner

60549 Frankfurt/Main

Tel: +49 69 6435515-0

Fax: +49 69 6435515-99 egov@fabasoft.com www.fabasoft.com

Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.

E-PAYMENT

PayPal PLC, German Branch

33 Millionen Kunden in Deutschland vertrauen bereits auf PayPal, denn sie bezahlen weltweit einfach, sicher und schnell. Bieten auch Sie Ihren Bürgern ein neues Maß an Service und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter.

Ansprechpartner: PayPal E-Government-Team Marktplatz 1 14532 Kleinmachnow verwaltung@paypal.com www.paypal.de/ verwaltung

Mit PayPal können Dienstleistungen im Verwaltungsbereich online, mobil und rund um die Uhr bezahlt werden.

IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE

procilon – Technologie für Informationssicherheit und Datenschutz

Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung. Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government

procilon GmbH

Ansprechpartner: Falk Gärtner Leipziger Straße 110 04425 Taucha Tel. +49 34298 4878 31 Fax +49 34298 4878 11 anfrage@procilon.de www.procilon.de

Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

Hochschulring 4 28359 Bremen Tel. 0421/20495-0 Fax 0421/20495-11 kontakt@governikus.de www.governikus.de

PROSOZ Herten GmbH

Ansprechpartnerin:

Andrea Forst Ewaldstraße 261 45699 Herten Tel. 02366/188-419 Fax 02366/188-111 a.forst@prosoz.de www.prosoz.de

ECM & DMS

SPEZIAL – VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG

DIGITAL EDUCATION

Bildungs-Apps

Schul-Netzwerk

IT-Administration

Digital Classroom

Schul-Cloud

DigitalPakt Schule

Bildungsplattformen

IT-Infrastruktur & Standards

IT-Sicherheit & Datenschutz

E-Learning

Digital Education

Digitales Lernen mit Virtual Reality

„Dass die Menschen sich mehr Führung und Lenkung in ihrer Lernreise wünschen, war die erste wichtige Erkenntnis, die wir in der weiteren Gestaltung berücksichtigt haben.“ Malte Teichmann, Projektleiter und Mitglied der Forschungsgruppe „Bildung für die digitale Welt“ am Weizenbaum Institut Berlin, sprach in einem Interview über die Chancen von Virtual Reality im Bildungswesen und in der Arbeitswelt.

Im Bildungswesen sind digitale Formate bereits angekommen, zum Beispiel solche, die Präsenzveranstaltungen nicht mehr notwendig machen. Informations- und Kommunikationstechnologien vermitteln Wissen und vereinfachen sogar das Lernen. Innerhalb der Forschung betrachtet man, wie diese eingesetzt werden können, um das Lernen künftig zu verbessern. Virtual Reality (VR) hat das Potenzial, um individuelles Lernen möglich zu machen, spielerische Effekte zweckmäßig einzusetzen und eine Lernumgebung zu schaffen, in welcher man sich frei und aktiv bewegen kann. VR-Technologien ermöglichen das zum Beispiel, indem sich Simulationen einfach wiederholen, Podcasts noch einmal abspielen und Stationen auch überspringen lassen.

Forschungsgruppe „Bildung für die digitale Welt“ am Weizenbaum Institut Berlin, Malte Teichmann:

„Uns war von Beginn an klar: VRTechnologien bieten tolle Potenziale für Lernprozesse, aber wir wussten auch, dass sie keine Selbstläufer sind. Dafür müssen alle wichtigen Akteure an den Tisch –aus der Forschung, der Technologieentwicklung und vor allem aus der Praxis.“

Ein Prototyp für die Arbeitswelt

„Technologische Innovation allein macht keine gute Bildung – es geht darum, sie didaktisch klug einzusetzen.“ Die Lösungen müssen sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe und der entsprechenden Einrichtung orientieren und dazu

retischen Ansätzen kombiniert, um Virtual Reality lerntheoretisch gestalten zu können. Der studierte Erziehungswissenschaftler hatte sich über sieben Jahre intensiv mit der Erwachsenenbildung beschäftigt und bezog sich in seiner Forschung auf konstruktivistische, kognitions-, subjektwissenschaftliche und ursprünglich auch auf behavioristische Ansätze. Nur Letztere wurden schnell wieder verworfen, weil sie nicht in die Plattform integriert werden konnten.

Ziele des Experiments

In dem Projekt wurde die VR-Brille sowohl unter Studierenden, aber auch unter älteren Mitarbeitern im Unternehmen getestet. „Ziel war es unter anderem, Erfahrungswissen zu sichern und Personen, die

Eine Forschungsgruppe der Universität Potsdam hat es sich zur Aufgabe gemacht das Lernen mit VR-Brille und Podcast zu untersuchen. Digitale Werkzeuge wie diese können vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch eine Methode sein, um diesen entgegenzuwirken. Wie genau, das erzählt der Projektleiter von „ReWork:KMU“ und Mitglied der

braucht man Selektionskriterien.

Um einen Prototypen zu entwickeln, der später richtig eingesetzt werden kann, hat sich die Forschungsgruppe zunächst mit einer einfachen Grundfrage beschäftigt: „Wie kann diese Technologie gestaltet werden?“ Zuerst wurden Design-Guidelines aus der Literatur identifiziert und diese mit verschiedenen Lehr- und Lerntheo-

sen selbst aufzubauen“, so Teichmann. Unter der Annahme, dass alle Teilnehmenden genau so viel Vorwissen in den Arbeitsprozessen haben wie die Forscher selbst, wurde die VR-Brille schließlich in der Be- und Verarbeitung von Klebeband getestet.

„Wir wollten die Maschine brennen lassen“

In einem Katastrophenszenario wollte die Forschungsgruppe zunächst mit visuellen Effekten zeigen, dass eine Maschine brennt. Die Teilnehmer wurden darauf gefragt, wie sie handeln würden. Dabei wurden ihnen möglichst viele Freiheiten gelassen, z.B. gab es eine Löschdecke, die virtuell über das Feuer gelegt werden konnte, einen Eimer Wasser, „das aber keine gute Idee ist, wenn die Maschine unter Strom steht“ und noch andere Elemente. Die Feuerdecke stellte sich bei der Implementierung als kleine Herausforderung heraus, da viel Programmierarbeit geleistet werden musste, um diese zum Beispiel mit einer PhysikEngine – also einer Art Spielphysik zur Simulation physikalischer Prozesse – über eine brennende Maschine legen und das Feuer löschen zu können. „Neben dem didaktischen Rahmen und den Praxisanforderungen muss immer die technische Machbarkeit mitgedacht werden. Wir haben die Möglichkeiten der Technologie richtig eingeschätzt. Aber noch ist es enorm herausfordernd, sie auch voll zur Geltung zu bringen.“

habe ich zum ersten Mal richtig verstanden, wo die Teile, die ich tagtäglich konstruiere, in der Maschine wirklich gebraucht werden und wie diese Maschine in diesem übergeordneten Veredelungsprozess von Klebebändern positioniert ist.‘“ Dieser Mitarbeiter war laut Teichmann begeistert von der Vorstellung, seine Arbeit nochmal aus einer ganzheitlichen Perspektive zu betrachten. „Die Mitarbeiter sind gut in dem, was sie machen, also in den kleinen Produktionsschritten. Viele Unternehmen haben nicht die Zeit, ihren Leuten ein übergeordnetes Verständnis zu vermitteln, wie die Anwendung später in einer Maschine aussieht. Dass das aber sinnvoll wäre, haben wir in unserem Experiment und im Austausch mit unseren Multiplikatoren gesehen.“ Auch das schnelle Onboarding kann bei der Umschulung von langjährigen Arbeitnehmern von Vorteil sein. Hier ist lediglich zu beachten, dass VR nur ein Instrument ist, was in einem übergeordneten Plan eingearbeitet werden muss. VR leistet im digitalen Lernprozess somit einen wichtigen Beitrag, denn der Anwendungsfall kommt zu den Leuten und nicht umgekehrt. Das einzige, was man dazu braucht, ist eine VR-Brille.

Aussichten und Potenziale

schnell in die Produktionsprozesse einsteigen, ein schnelles Onboarding zu gewährleisten. Aber auch ältere Mitarbeiter sollten geschult werden.“ Denn bisher werden ältere Menschen in der Weiterbildung oft noch vernachlässigt. Dabei sind sie es, die mit der Digitalisierung Schritt halten müssen. „Wir versuchen vor allem die Leute dabei zu unterstützen, das Wis-

Ein weiterer Konflikt-Faktor sind die Enduser: „Dass die Menschen sich mehr Führung und Lenkung in ihrer Lernreise wünschen, war die erste wichtige Erkenntnis, die wir in der weiteren Gestaltung gewonnen und berücksichtigt haben“, sagte Teichmann. In der dritten Evaluationsrunde und in der dritten Version des VR-Raums sind alle Teilnehmer gut durch die Prozesse gekommen – bis auf zwei, die Probleme mit der Steuerung hatten. „Natürlich kann das erste Mal mit so einer Steuerung zur Überforderung führen, doch diese Überforderungen muss man im Blick behalten“, erzählte Teichmann. Insgesamt kam das Experiment aber sehr gut an. Unter den Teilnehmern war ein Mitarbeiter, der bereits seit über acht Jahren im Unternehmen tätig war. „Er ist durch den Feuerraum gelaufen, hat die Brille abgesetzt und gesagt: ‚Super Leute, jetzt

Das Zeigen von dem, was möglich ist, funktioniert nicht nur bei Menschen, die schon seit 8 Jahren im Unternehmen sind, sondern auch bei Menschen, die gar nicht wissen, dass es bestimmte Produktionsprozesse gibt: „In einem anderen Projekt haben wir uns mit einem Unternehmen aus der Fensterfertigung auseinandergesetzt. Hier arbeiten viele Fachbereiche zusammen. Trotzdem wissen viele Schüler aber nicht, dass es diesen Ausbildungsberuf überhaupt gibt. Mit einer guten VR-Lösung kann gerade im Handwerk gezeigt werden, dass es wirklich spannende Ausbildungen gibt und dass es nicht immer ein Studium sein muss.“ Die VR-Brille wurde in verschiedenenEventsund Eröffnungsparties vorgestellt. „Dort hat sich herausgestellt, dass wirklich ein großes Interesse besteht. Es gab Bier, es gab einen Grill, aber die Leute wollten lieber über die Beund Verarbeitung von Klebeband sprechen.“ Das zeigt, dass Virtual Reality gerade für die Nachwuchsgewinnung auch großes Potenzial hat. Wenn noch die Ausbildungsverordnung modernisiert wird und die staatlichen Rahmenbedingungen dafür geöffnet werden, kann Virtual Reality neue Bildungswege aufzeigen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Lernprozesse ankurbeln. se

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 22. Juli 2024.

Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema KI- & Automatisierung

Anzeigenschluss ist der 8. Juli 2024.

Anzeigenhotline: 0821/2177-212, Lesertelefon: 0821/2177-194

Digitale Schule

Schule auf dem Weg in die Zukunft

Die digitale Ausstattung an den Schulen schreitet voran und hat sich besonders durch den Digitalpakt Schule deutlich verbessert. Es gibt aber noch Handlungsbedarf an verschiedenen Stellen.

Mit dem Digitalpakt Schule wurde die Digitalisierung der deutschen Schulen ab 2019 mit insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro gefördert. Vor allem die Ausstattung mit PCs, Laptops und Tablets hat sich dadurch deutlich verbessert: Verfügten 2020 lediglich 37 Prozent der Schulen über Klassensätze mit digitalen Endgeräten, so sind es laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) inzwischen immerhin 90 Prozent – was aber auch bedeutet, dass an jeder zehnten Schule noch Geräte fehlen (siehe auch Seite 22).

Der Hersteller Dell Technologies sieht Handlungsbedarf in folgenden sechs Bereichen:

W Endgeräte für alle Schulen: Dass zehn Prozent der Schulen noch keine Klassensätze an Endgeräten haben, ist ein Missstand, der dringend behoben werden muss. Hier geht es auch um Bildungsgerechtigkeit, denn ob Schüler den Umgang mit digitalen Medien und Informationen erlernen, darf nicht von der Schule abhängen, die sie besuchen. Das Mitbringen eigener Geräte kann nicht die Lösung sein, da nicht sichergestellt ist, dass alle Schüler über Geräte verfügen, und die Vielfalt an Systemen zu Problemen im Unterricht führt.

W Mehr Fokus auf die Infrastruktur: In den vergangenen Jahren stand – nicht zuletzt aufgrund der Pandemie – in vielen Schulen die Anschaffung von Endgeräten im Fokus. Eine klare Strategie, was darüber hinaus

an IT erforderlich ist, gab es hingegen nicht, wodurch die Infrastruktur häufig vernachlässigt wurde. Für reibungslose und sichere digitale Erfahrungen im Unterricht benötigen Schulen jedoch leistungsfähige Netzwerke,

erschwert auch die Nutzung digitaler Medien im Schulalltag, weil nicht alles optimal zusammenarbeitet und sich einheitlich bedienen lässt. Das Ziel sollte daher eine homogenere IT-Landschaft sein. Eine solche würde

übernehmen. Das führt dann zu Bastel-Lösungen, die ineffizient und aus Security-Sicht fragwürdig sind, weil beispielsweise Schwachstellen nicht konsequent gepatcht und keine regelmäßigen Backups angelegt werden. Hier sind Schulen auf professionelle Unterstützung durch interne oder externe IT-Experten angewiesen, die die gesamte IT mit bewährten Lösungen zentral verwalten, schützen und sichern. W Kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte: Zwar haben laut der VBE-Umfrage in 80 Prozent der Schulen mindestens die Hälfte bis fast alle Lehrkräfte an Fortbildungen zum Thema Digitalisierung teilgenommen und teilen ihr Wissen dann üblicherweise auch im Kol-

heißt auch, dass alle

Security-Lösungen und BackupKonzepte. Zudem kann – je nach Größe der Schule oder Bandbreite der Internetanbindung – der Einsatz eigener Server- und Storage-Systeme sinnvoll sein.

W Etablierung von Standards: Da die IT nicht immer koordiniert angeschafft wurde, gibt es derzeit zu viele verschiedene Geräte, Plattformen und Anwendungen. Das macht nicht nur die Verwaltung aufwendig, sondern

auch die Entwicklung von schuloder sogar länderübergreifenden Lernanwendungen und Lerninhalten erleichtern.

W Professionalisierung des ITBetriebs: Die Verwaltung und der Schutz der digitalen Geräte und Infrastrukturen sollte nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein, da ihnen sowohl die Zeit als auch die tiefgehende IT-Expertise dafür fehlt. Dennoch ist es allzu oft Realität, dass sie den IT-Support

legium. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Lehrkräfte mit der Technik kämpfen und die Pädagogik zu kurz kommt. Mehr und vor allem kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen sind daher notwendig – zumal sich die Technologien schnell weiterentwickeln, wie es zuletzt beispielsweise KI-Tools wie ChatGPT gezeigt haben. Hilfreich wäre es zudem, den Umgang mit digitalen Medien bereits in der

Lehrkräfteausbildung stärker mit pädagogischen Konzepten zu verknüpfen.

W Langfristige Budgets für die IT: Digitale Endgeräte und Infrastrukturen werden nicht nur einmal angeschafft und laufen dann jahrelang wie von selbst. Sie benötigen Wartung und Support –und müssen in der Regel nach einigen Jahren erneuert werden. Ohne IT-Budgets geht das nicht. An den ausgelaufenen Digitalpakt sollte sich daher möglichst bald ein weiterer Digitalpakt anschließen, der eine dauerhafte Förderung festschreibt, damit Schulen ihre noch bestehenden Digitalisierungsrückstände aufholen und digitale Medien nachhaltig im Unterricht verankern können.

Joachim Rieß, Account Executive bei Dell Technologies, resümiert: „IT-Kenntnisse und Medienkompetenz sind heute in fast allen Berufen wichtig. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass Kinder bereits in der Schule den Umgang mit digitalen Geräten, Anwendungen und Informationen erlernen.“ Dafür müsse allerdings weiter investiert werden – „in die Ausbildung der Lehrkräfte, in die digitale Ausstattung der Schulen und in den professionellen IT-Betrieb“. Er mahnt: „Wenn wir uns jetzt zurücklehnen und auf dem Digitalpakt Schule ausruhen, fangen wir in ein paar Jahren wieder ganz von vorne an.“ su

Digitalpakt Schule

Der Digitalpakt Schule war die Initialzündung für einen bundesweiten Modernisierungsprozess der Schulen. Die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder sicherte den Schulen ab 2019 massive Unterstützung zu und sollte dafür sorgen, die Schulen mit zeitgemäßer Technik auszustatten. Fünf Milliarden Euro wurden für die Digitalisierung bereitgestellt, im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Budget nochmals um drei Zusatzvereinbarungen aufgestockt. Dadurch gab es weitere 500 Millionen für Lehrer-Tablets, 500 Millionen für Schüler-Endgeräte und 500 Millionen für die IT-Administration. Damit standen satte 6,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Der Digitalpakt Schule ist Mitte Mai 2024 ausgelaufen, ein Nachfolger wurde noch nicht beschlossen.

[ digitalpaktschule.de ]

Bildungsgerechtigkeit
Schüler aller Schulen digitale Medien nutzen können.

Digital Education

Befragung von Schulleitungen

VBE fordert „Digitalpakt für die Ewigkeit“

antrag gestellt zu haben. Drei Viertel der Befragten gaben hingegen an, weitere Mittel zu benötigen. Brand: „Zum einen haben noch nicht alle Schulen Klassensätze an Geräten, zum anderen wissen wir aus vorhergehenden Befragungen, dass auch die Infrastruktur mit Breitbandinternet und WLAN in den Räumen noch nicht

Der VBE formuliert folgende Forderungen:

W Lehrkräfte entlasten, entweder durch externe Unterstützung oder Entlastungsstunden in Höhe der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.

Eine repräsentative forsa-Befragung von über 1.300 Schulleitungen im Auftrag des VBE zeigt, dass bei der Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten noch Luft nach oben ist: An zehn Prozent der Schulen waren zum Zeitpunkt der Befragung noch keine Klassensätze an Endgeräten verfügbar. Die forsa-Umfrage fand im September und Oktober 2023 statt. Im Zuge dessen fordern die Schulen weitere finanzielle Hilfen des Bundes ein – auch im Hinblick auf neue Technologien wie die künstliche Intelligenz.

„Ineffektiv, fehleranfällig und unwürdig“

„Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist eklatant“, kommentiert Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE. „Während die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz in einer Stellungnahme empfiehlt, ab der weiterführenden Schule den Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu trainieren, steht jede zehnte Schulleitung ohne Geräte da.“ An dieser Stelle ende die Gleichwertigkeit der Lernverhältnisse. „Mit dem, was die Schülerinnen und Schüler an Endgeräten mitbringen und den dazugehörigen, verschiedensten

Systemen muss die Lehrkraft dann umgehen. Das ist eine Zumutung, ineffektiv, fehleranfällig und unwürdig für das Jahr 2024“, kritisiert Brand.

Vonseiten der Schulen ist das Engagement vorhanden. 80 Prozent der befragten Schulleitungen gaben an, dass „mindestens die Hälfte“ bis „fast alle“ der Lehrkräfte ihrer Schule bereits Fortbildungen zum Thema Digitalisierung wahrgenommen haben. Laut Brand könne man also davon ausgehen, dass an diesen Schulen ein „solider Kenntnisstand zum Arbeiten mit digitalen Endgeräten gewährleistet sei. „In Zeiten des Lehrkräftemangels ist es zudem nicht selbstverständlich, dass Lehrkräfte an Fortbildungen teilnehmen kön-

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordert einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen, um Infrastruktur, Ausstattung, Wartung und Support zu gewährleisten und die Ausführung durch externe Fachkräfte zu ermöglichen. Bayern

nen“, sagt Brand. „Umso mehr freut es uns, dass die Entwicklungen

„Es fehlt an einer nachhaltigen Vision für eine stets auf einem guten technischen Stand ausgestattete Schule.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE

deutlich in die Richtung eines immer stärkeren Wissenszuwachses gehen.“

„Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen“

Auch der Digitalpakt Schule wurde gut angenommen. Laut Befragung haben nur wenige Schulleitungen angegeben, keinen Förder-

optimal ist. Und während die letzten noch keine Geräte haben, veralten die zuerst ausgegebenen schon wieder.“ Der Verbandsvorsitzende moniert, dass es an einer nachhaltigen „Vision für eine stets auf einem guten technischen Stand ausgestattete Schule“ fehle.

„Digitale Schule der Zukunft“ geht in die Umsetzung

„Es ist wichtig, kräftig in die Digitalisierung an unseren Schulen zu investieren, um unsere Kinder und Jugendlichen auf die immer digitaler werdende Lebens- und Ar-

Im Rahmen des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“ haben staatliche Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie Gymnasien in Bayern ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit, jährlich jeweils bis zu zwei Jahrgangsstufen mit mobilen Endgeräten auszustatten.

beitswelt von morgen vorbereiten zu können“, sagt Bayerns Kultusministerin Anna Stolz zum Projekt „Digitale Schule der Zukunft“. Nach einer zweijährigen Pilotphase startet ab dem kommenden Schuljahr die Einführung einer 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten an staatlichen Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie

Gymnasien in ganz Bayern. Nichtstaatlichen Schulen dieser Schularten und Freien Waldorfschulen soll ab dem Schuljahr 2025/2026 die Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ermöglicht werden. Stolz nennt dies einen „Meilenstein für unsere gesamte Schullandschaft“ und betont, dass die Umsetzung sorgfältig vorberei-

W Gleichwertigkeit der Lernverhältnisse sichern, indem die Infrastruktur entsprechend optimiert wird (Glasfaserausbau/ Breitbandinternet).

W Rechtssicherheit schaffen (Datenschutz und Haftbarkeit).

W Fortbildungsangebote sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter ausbauen und die Nutzung der Angebote möglich machen.

W Digitalisierung als Thema in der Lehrkräfteausbildung fest verankern und methodisch gut aufbereitet vermitteln.

„Ausstattung, Wartung, Support: All das darf nicht auf den Schultern einzelner Engagierter liegen“, betont Brand. Es brauche externe Unterstützung durch Fachkräfte und Entlastungen in Höhe der tatsächlich benötigten Zeit für die Lehrkräfte. „Was nun notwendig ist, ist ein Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen, die gemeinsam und nachhaltig, flächendeckend und langfristig die Digitalisierung an Schulen sichern. Ein Digitalpakt für die Ewigkeit, wenn man so möchte“, sagt Brand. su

Die Umfrage

Die Ergebnisse der Befragung sind unter dem Titel„Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter“ auf der Website des VBE zu finden.

[ vbe.de/service/meinungsumfragen/ berufszufriedenheit-/-schulleitung-2023 ]

tet und geplant werde. „Dabei bekommen die Schulen größtmöglichen Gestaltungsspielraum: Sie entscheiden beispielsweise, wann sie starten, mit welchen Klassen und mit welchen Geräten“, betont Stolz. Es soll eine intensive Begleitung und Beratung der Schulen geben, aber auch Fortbildungen für die Lehrkräfte. Neben der Unterstützungsangebote können die Schulen auch von den Erfahrungen aus der Pilotphase profitieren. Um dies zu vereinfachen, hat das Bayerische Kultusministerium den Praxisleitfaden „In fünf Schritten zur Digitalen Schule der Zukunft“ zusammengestellt:

2. Rahmenbedingungen: Den passenden Weg für die eigene Schule identifizieren.

3. Gerätebeschaffung: Den Beschaffungsprozess organisieren.

4. Planung: Die Prozessschritte zeitlich verorten und ausgestalten.

5. Unterricht: Den Einstieg bewusst gestalten. Der Leitfaden soll den Schulen Orientierung geben – quasi aus der Praxis für die Praxis. Neben der guten Vorbereitung und Begleitung betont die Kultusministerin Anna Stolz auch die Sinnhaftigkeit und den Anspruch eines Einsatzes digitaler Endgeräte. Es gelte der „Grundsatz, dass digitale Bildung immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen muss“. su

Praxisleitfaden

Der Leitfaden„In fünf Schritten zur Digitalen Schule der Zukunft“ steht hier zum Download bereit:

[ mebis.bycs.de/digitale-schule-der-zukunft/ leitfaden/start ]

1. Start: Die Chancen der 1:1-Ausstattung für die eigene Schule erschließen und gemeinsam ausgestalten.

Anna Stolz, Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus.

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