BKG INTERN 01|2013

Page 26

26 recht und versicherung

Aktuelles Praxisbeispiel: Unverschuldeter Autounfall Jedem kann es passieren: Ein unverschuldeter AutoAlles was Recht ist! unfall! Sei es durch Unachtsamkeit des Hintermannes, während man an der Ampel steht, sei es durch Vorfahrtverletzung anderer Verkehrsteilnehmer. Der Beitrag gibt einen Überblick, was in einem solchen Fall zu tun ist und welche Rechte man als Geschädigter hat.

§

praxisbeispiel

I. Beweissicherung Nach einem unverschuldeten Unfall ohne Personenschaden ist das allerwichtigste die Beweissicherung. Am besten umgehend Bilder vom Unfallort und von den beteiligten Fahrzeugen anfertigen und die Identität des Unfallgegners anhand des Personalausweises sicherstellen. Zudem ist es wichtig, das Fahrzeugkennzeichen und den Fahrzeugtyp zu notieren sowie Angaben zur Versicherung zu erfassen. Falls möglich sollten auch Namen und Anschriften von Zeugen notiert werden. Im

Einzelfall (je nach Schwere des Schadens, aber auf jeden Fall bei Personenschäden) sollte die Polizei gerufen werden: in der Praxis kommt sie bei bloßen Auffahrunfällen ohne Personenschaden nicht. Als Unfallgeschädigter hat man einen Direktanspruch auf Bezahlung seines Schadens durch die Pflichtversicherung des Unfallgegners. Deshalb wird jeder Geschädigte versuchen, sich dort schadlos zu halten. Natürlich kommt bei einem Autounfall auch eine Mithaftung des Fahrers

oder des Halters in Betracht. In der Praxis werden Unfallschäden immer über den Pflichtversicherer des Unfallgegners abgewickelt, es sei denn, der Unfallverursacher will den Schaden ohne Versicherung regeln (z.B. um seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu gefährden).


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.