Der Homberger 2015 08

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08/2015 09/2015 Fahrradfreundliches Homberg? Seit dem 20.11.2013 darf sich Ratingen 'fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt' nennen. Was hat Homberg davon? Das fragen sich Radfahrerinnen und Radfahrer aus unserem Stadtteil, wenn sie die Strecke zwischen der Kreuzung Fester Straße/Balcke-Dürr-Allee und der 'Krone' in Homberg benutzen. Zu den Zweiflern gehört Manfred Schweiker, der seine Beanstandungen vor fast 2 Jahren der Stadtverwaltung vortrug und jetzt endlich Resonanz bei der neuen Fahrradbeauftragten fand. Paula Stegert griff seine Kritik auf und befuhr mit ihm im Juni die genannte Strecke – natürlich mit dem Fahrrad. Gemeinsam fanden sie so viele 'Ungereimtheiten', dass hier nun ein Resümee gebracht werden kann!

VZ 237 Radweg

VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

VZ 241 Getrennter Rad- und Gehweg

© Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.

Vorab muss man als Radfahrer, aber auch als Autofahrer wissen, dass ein Fahrrad grundsätzlich auf die Fahrbahn, d.h. die Straße gehört, denn ein Fahrrad ist laut Straßenverkehrsordnung ein Fahrzeug! Ein Radweg muss immer dann benutzt werden, wenn ein blaues Gebotsschild (Fahrrad allein oder zusammen mit 'Mutter und Kind') das anordnet. Wenn ein ausgebauter Radweg vorhanden ist, aber keines der genannten Gebotsschilder, darf der Radfahrer selbst entscheiden, ob er den Radweg oder die Fahrbahn benutzt. Da hat also kein Autofahrer zu hupen! Für Kinder gelten besondere Vorschriften: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder (aber keinesfalls die Eltern) auf

dem Gehweg fahren, nicht auf der Straße und nicht auf dem Radweg. Ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen, können aber auch auf dem Radweg bzw. auf der Straße fahren. Die beiden 'Testfahrer' stellten fest, dass es an einigen Teilstrecken zwischen Ratingen und Homberg an Klarheit und Nachvollziehbarkeit mangelt. Radfahrer wissen dann nicht, ob sie sich richtig oder falsch verhalten. Der gesunde Menschenverstand hilft nicht unbedingt weiter. Da gibt es Passagen, die schon als Fußweg von grenzwertiger Qualität und gleichwohl verpflichtend blau beschildert sind, wo man sich auf der Straße direkt besser fühlen würde. Da werden Radwege mit einem blauen Schild eingeleitet, aber nicht mehr beendet. Oder enden an Querstraßen, werden aber nicht erneuert. Da endet der Radweg auf der einen Seite und wird auf der anderen fortgeführt – ohne Querungshilfe für die Homberger Straße. Da ist die Autobahnampel so programmiert, dass Radfahrer sehr lange warten müssen und leicht die Geduld verlieren. Es gibt also Prüfungs- und Handlungsbedarf bei der Ausschilderung! Die Fahrradbeauftragte sollte darauf hinwirken, dass Radwege nur noch an den besonders gefährlichen Straßenabschnitten beschildert werden. Nachweislich sind Radfahrer auf der Fahrbahn weniger gefährdet, von Rechtsabbiegern umgefahren zu werden. Gegenüber manchem Radweg ist die Straße nicht nur bequemer, auch Fußgänger werden weniger gefährdet. So meint Manfred Schweiker: "Auch mein ausdrücklicher Wunsch wäre, die ganze Gängelei zurückzufahren und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Also wirklich nur ganz wenige Pflichtkennzeichen." Dann wäre Homberg jedenfalls fahrradfreundlicher zu erreichen, wenn man von der Bergfahrt mal absieht. Mehr zum Thema: http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/ regeln-fuer-radfahrer Die Fahrradbeauftragte freut sich über Hinweise und Anregungen: paula.stegert@ratingen.de Hermann Pöhling


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