04/2011 05/2011
A 44 – Bezirksregierung schließt Baustelle Bedrückende Stimmung herrschte auf der Baustelle der A44 an der Straße nach Heiligenhaus, nachdem die Polizei die Verfügung der Bezirksregierung überbracht hatte: die Baustelle ist sofort zu schließen. Es ist das übliche Katz-und-Maus-Spiel, das hier die Baubehörde StraßenNRW betreibt. Eigentlich hätte überhaupt nicht mit dem Bauen angefangen werden dürfen, wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ausdrücklich verfügte, bevor nicht alle Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden sind, mit andern Worten, bevor nicht die Landwirte einen akzeptablen Ersatz für die von ihnen zur Verfügung gestellten Ländereien erhalten haben. Das interessierte die Behörde StraßenNRW nur am Rande. Man fing einfach schon mal an, nahm die Ländereien für die Baustellenzufahrten in Besitz und errichtete die Baustellenzufahrt ohne Baurecht. Als dagegen der betroffene Landwirt vor das Oberverwaltungsgericht Münster zog, stellte das Gericht fest, dass der Bebauungsplan für
die A44 überhaupt noch nicht in Kraft sei, also jegliche Bauarbeiten einzustellen sind. Nach einer kurzen Schrecksekunde – die Bauarbeiten wurden tatsächlich für kurze Zeit eingestellt – baute man weiter. Ein leitender Bauingenieur verkündete vor der Presse, ihn interessiere nicht, was das Gericht gesagt habe, er baue weiter. Dies ist der Stil, mit dem die Bürger zu rechnen haben, ihre Interessen werden übergangen, solange bis ein angerufenes Gericht einschreitet. Und das kann dauern. Inzwischen schafft man vollendete Tatsachen. Dahinter steckt die Sorge, dass angesichts der enormen finanziellen Probleme, die der Bund zu stemmen hat, verschärft durch den vorzeitigen Atomausstieg, dieses Teilstück der A44 nicht mehr vollendet wird, denn die Kosten für dieses Teilstück mit seinen zahlreichen Brücken und dem unsicheren Untergrund sind bis heute nicht bezifferbar. Die Politiker müssen sich fragen lassen, ob diese unkalkulierbaren Kosten das Projekt überhaupt noch recht-
fertigt, zumal das Teilstück durch fehlende Anbindungen, auf die das Land NRW aus Geldmangel bereits verzichtet hat, ohnehin seinen Sinn verloren hat. Derweil versucht die Baubehörde durch sogenannte „Deckblattverfahren“, d.h. durch Ergänzungen des Bauantrags Baurecht zu erhalten. Inzwischen ist man beim 8. Deckblattverfahren. Die Klagen der Städte Düsseldorf und Ratingen wegen der Einleitung des Regenwassers in die Anger sind auch noch anhängig. Zwar heißt es, dass diese Klagen für die Fortsetzung des Baus nicht entscheidend seien, aber die Städte sind gut beraten, darauf zu dringen, dass vor dem Richterspruch nicht weitergebaut werden darf. Denn ist die Autobahn erstmal gebaut, lassen sich weitere Ansprüche kaum noch durchsetzen. Das wusste auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, als es verfügte, dass vor Baubeginn alle Ansprüche abgegolten sein müssen. Die Redaktion
SEIFENKISTENRENNEN
25. September 2011 in Ratingen-Homberg