48. Jahrgang
UnternehmerBrief Bauwirtschaft
Ratgeber für die Bauwirtschaft und die Wertschöpfungskette Bau

BVMB fordert bessere Rahmenbedingungen
„Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen!“
Was bringt #2025 für den Baumittelstand?
Gute Mitarbeiter? Schätze sie oder du verlierst sie!
Bau und Bahn setzen auf Partnerschaft
Geht Baulohn auch sexy?
Ein Zankapfel namens Grundsteuer
Schweigen ist keine Zustimmung - oder doch?
Voll elektrisch? Können wir!
JCBs kompakter Elektrolader 403E
NachhaltigkeitsLieferantenaudit steht vor der Tür?
Wir unterstützen Sie bei Vorbereitung und Umsetzung
!

In einer zunehmend nachhaltigkeitsbewussten Welt gewinnen Nachhaltigkeitsaudits von Zulieferern und Geschäftspartnern stetig an Bedeutung. Große und mittlere Unternehmen, auch öffentliche Auftraggeber (bspw. Deutsche Bahn AG) setzen verstärkt auf diese Audits. So stellen diese sicher, dass ihre Geschäftspartner nach den angemessenen
RICHTIG VORBEREITEN
Beispielsweise die Deutsche Bahn stellt ganz konkrete Anforderungen: Bei ecovadis sind 2025 mindestens 45 Punkte von 100 zu erreichen. Die umfassenden Anforderungen dieser Assessments an Themen wie auch Qualität und Aussagekraft der Antworten und Belegdokumente zeigen, dass eine Beantwortung von solchen NachhaltigkeitsAssessments einer guten Vorbereitung und sorgfältigen Umsetzung bedarf, die Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt.
Nachhaltigkeitsstandards und -anforderungen agieren. Einige Unternehmen gehen sogar noch einen Schritt weiter und erwarten von ihren Zulieferern bestimmte qualitative und quantitative Ergebnisse bei diesen Audits. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung fließt häufig aktiv in den Auswahlprozess von Lieferanten als ein entscheidendes Kriterium ein.
WIR BEGLEITEN SIE
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir einen Projektplan auf, erarbeiten eine Gap-Analyse und helfen Ihnen, die richtigen Antworten zu finden und Lücken zu schließen. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Nachhaltigkeits-Assessments, gerade auch in der Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, zurückgreifen.



Zum Titelbild
Dieses Bild zeigt eine futuristische Darstellung von vernetztem Verkehr und autonomen Fahrzeugen auf einer Autobahn. Die leuchtenden orangefarbenen Linien und Knotenpunkte symbolisieren die digitale Infrastruktur und die Kommunikation zwischen Fahrzeugen, Straßen und Verkehrsleitsystemen. In der dunklen, urbanen Szenerie vermittelt das Bild eine Vision der Zukunft, in der moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und das Internet der Dinge (IoT) den Verkehrsfluss optimieren und die Mobilität sicherer und effizienter gestalten. Die klare Struktur der Linien steht dabei für Präzision und Konnektivität in der vernetzten Welt.
Inhaltsverzeichnis
EDITORIAL
4 Alles neu macht der… Januar?
KURZ INFORMIERT
5 BVMB fordert bessere Rahmenbedingungen
5 Weiterer Tiefflug der Baukonjunktur
5 Weniger Bürokratie bei Vergaben
BAUBETRIEB
6 „Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen!“
9 BVMB: „Einen Stillstand können wir uns nicht leisten!“
10 Wenn Mitarbeiter gehen, weil der Betrieb versagt…
12 Großraum- und Schwertransporte: Novelle zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beschlossen
13 Bau und Bahn setzen auf Partnerschaft
16 Gemischte Stimmung und dunkle Wolken zum Jahresstart
BAUSTELLE
18 Geht Baulohn auch sexy?
BAUBETRIEB
20 Steuertelex I - kurz gemeldet
20 Neues zur Bau- und Montage-Betriebsstätte
21 Neue Spielregeln 2025 bei Betriebsprüfungen
22 Ein Zankapfel namens Grundsteuer
23 Gebäudetyp E: Leitlinien finalisiert und Vertragsrecht im BGB erleichtert
@ UBB-online
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48. Jahrgang
Januar 2025, Heft 1
© 2025
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Königswinterer Str. 329
D-53227 Bonn
Tel. +49 (0)228 911 85-0 unternehmerbrief.bauwirtschaft@bvmb.de www.bvmb.de
Bundesvereinigung
Mittelständischer Bauunternehmen e.V.
BAURECHT
24 Aktuelles aus der Rechtsprechung
BAUBETRIEB
28 Steuertelex II - kurz gemeldet
28 Verschärfung bei Dokumentation ab 2025
28 Förderung von E-Lastenfahrrädern
29 Neuregelungen 2025 für Kleinunternehmer
29 Neuregelungen 2025 zu Unterhaltsleistungen
BAUMASCHINE
30 Emissionsfreier kompakter Elektrolader 403E von JCB
31 BOMAG Walzenzug BW 177 BVO-5 PL: Vielseitigkeit trifft auf höchste Verdichtungsleistung
32 Ersteinsatz im Windpark Cascante in Navarra
33 Kraftpaket für Quarzit-Tagebau
Alles neu macht der… Januar?
Von Optimismus und Leerlauf

Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, jetzt hängt er wieder an der Wand, der große, neue, wieder 12 Blätter starke Kalender. „2025“ steht drauf. Immerhin: Der Optimismus der Deutschen ist, glaubt man diversen Umfragen, wieder etwas gewachsen. Angeblich schauen immerhin 48 % optimistisch und nur mehr 39 % pessimistisch auf das neue Jahr. Zu Beginn des Jahres 2024 war der Optimismus noch mit 43:45 unterlegen. Das Ampelchaos ist endlich zu Ende, wir dürfen im Februar neu wählen, und dann wird endlich alles wieder besser, wir bekommen eine neue Regierung, und die Baukonjunktur wird auch wieder anspringen.
Ist das wirklich so? Gut, tatsächlich werden wir eine neue Bundesregierung und einen neuen Bundestag bekommen. Inwieweit wirklich alles besser wird, wird sich allerdings erst einmal zeigen müssen. Wir haben im vergangenen Jahr in Brandenburg und Sachsen gesehen, dass Neuwahlen Politik nicht zwingend einfacher machen. Wie lange es dauern wird, bis auf Bundesebene endlich wieder eine zumindest auf dem Papier funktionierende Regierung ihre Arbeit aufnimmt, bleibt spannend. Ob diese Regierung dann mehr als nur auf dem Papier funktioniert, bleibt noch spannender.
Foto:
„Ein Jahr mit viel Leerlauf und Unsicherheit.“
Was bedeutet das für die Bauwirtschaft? 2025 wird möglicherweise erst einmal ein Jahr mit sehr viel Leerlauf und Unsicherheit. Der Bau braucht Durchhaltevermögen. Nachdem es jetzt mehrere Jahre lang abwärts und rückwärts gegangen ist in vielen Bereichen, erwartet die Branche ein vermutlich monatelanger Schwebezustand. Die nötigen Bauprojekte, die dringend auf dem Markt müssten (einmal, um den Sanierungsstau gerade im Bereich der Infrastruktur nicht noch größer werden zu lassen, und zum anderen, weil die Bauwirtschaft dringend auf diese Aufträge wartet), werden erst einmal in der Warteschlange verharren, bis irgendwann endlich einmal eine neue Regierung einen neuen Haushalt aufstellt. Das kann durchaus Herbst werden, und dann ist das Baujahr eigentlich ohnehin schon gelaufen. Und inwieweit im neuen Haushalt dann endlich der Mut für die nötigen Bauinvestitionen abgebildet wird, ist die nächste Frage. 2025 wird also mehr Durststrecke als Zündung. Keine wirklich überaus positiven Aussichten – ein weiteres Jahr. Ein Glück, dass insbesondere die Baumittelständler schon sehr intensiv sturmerprobt sind.
„Gut, dass der Baumittelstand sturmerprobt ist.“
Auch für den UBB war der Jahreswechsel ein ganz besonderer. Wir haben bewusst die Optik nicht intensiver verändert, damit sich jeder weiterhin auf Anhieb „zu Hause“ fühlt in dem Heft. Aber die Struktur im Hintergrund hat sich erheblich geändert. Nicht mehr ein Verlag ist Herausgeber, sondern jetzt die BVMB und der DVLV. Wir können so in Zukunft also dem Bau und seinen Themen noch näher rücken. Mein ganz persönlicher Dank gilt in diesem Zusammenhang vor allem Michael Gilka, seinem engagierten Team und dem BVMB-Präsidium für ihre Wertschätzung und ihren Mut, das Projekt UBB mit viel Herzblut weiterzuführen. So etwas ist heute nicht mehr selbstverständlich.
Insoweit wünsche ich allen „alten“ und neuen Lesern des UBB ungebremst viel Lesevergnügen. Wir bleiben für Sie am Ball!
Viel Freude mit Ihrem neuen UBB wünschen wir!

Prof. Dr. jur. Günther Schalk , Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt
BVMB fordert
bessere Rahmenbedingungen
„Es kann 2025 durchaus wieder leicht bergauf gehen mit dem Bau – aber diese Chance besteht nur, wenn die Politik die richtigen Weichen für die Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft stellt.“ Klare Worte richtet Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), an die politischen Entscheider. „Die Politik muss die Baufirmen einfach mal arbeiten lassen und sie nicht ständig zusätzlich belasten.“ Er verweist auf unzuverlässige Förderprogramme, die potenzielle Bauherren und Investoren verschreckten. Ferner fordert die BVMB von der Politik, nicht nur über Bürokratieabbau und schnellere Genehmigungsverfahren zu reden, sondern endlich die nötigen Regeln dafür zu erlassen, Planungskapazitäten deutlich auszubauen und einen investitionsfreundlicheren Weg bei der Steuerpolitik einzuschlagen.
„Baufirmen sind heute vielfach mehr damit beschäftigt, bürokratische Anforderungen abzuarbeiten, als sich mit dem Bauen zu beschäftigen“, kritisiert Gilka. Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettengesetz etwa seien „Papiertiger, die die Welt nicht braucht“. Immer mehr Baufirmen müssten viel unnötige Zeit und Geld verbrennen, um teure Nachhaltigkeitsberichte und Aufstellungen zu basteln. „Das liest nie im Leben ein Mensch, aber es muss gemacht werden – letztlich für den Papierkorb“, schimpft Gilka. Auch der von der in Teilen noch amtierenden Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieabbau sei ausgeblieben.
Ein „erheblicher Klotz am Bein“ für die Bauwirtschaft sind laut BVMB auch die Themen Planung und Genehmigung. „Die öffentliche Hand bekommt es immer weniger auf die Kette, zeitgerecht ausgereifte und umsetzbare Bauplanungen abzuliefern. Das verzögert viele Projekte ewig lange und sorgt für zahlreiche Nachträge. Die Verwaltung muss hier dringend ihre Kapazitäten ausbauen“, so Gilka. Auch hinsichtlich einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sei bislang nicht spürbar etwas passiert. Das liege zum Teil an überbordenden Paragrafenwüsten und
zum Teil daran, dass die Digitalisierung in den entsprechenden Ämtern immer noch „meilenweit hinterherhinkt“. Um Bauen wieder bezahlbar zu machen, brauche es auch einen korrigierenden Eingriff in die immer mehr werdenden Vorgaben zum Klimaschutz. „Natürlich ist das Thema wichtig, aber es braucht ein Regelsystem mit Augenmaß, das weder die Bauherren noch die Baufirmen überfrachtet“, fordert Gilka außerdem eine investitionsfreundlichere Steuerpolitik.
Weiterer Tiefflug der Baukonjunktur
Die Baukonjunktur hat auch zum Ende des Jahres 2024 erwartungsgemäß nicht mehr Fahrt aufgenommen. Das bestätigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Hauptsorgenkind bleibt der Wohnungsbau. Die Impulse aus der Politik, die so dringend erforderlich wären für eine Schubumkehr, sind weiter ausgeblieben. Das hatte zur Folge, dass die Zahl der neu genehmigten Wohnungen bis September schon um rund 120.000 unter den Werten beispielsweise aus den Jahren 2021 und 2022 lag. Der Rückgang der Genehmigungszahlen dauert nun schon rund 30 Monate an. In der Entwicklung vom ersten Quartal 2024 bis Ende des dritten Quartals gingen die Aufträge im Wohnungsbau um nominal 4,3 % (real 5 %) zurück. Das sind das fast 620 Mio. Euro Umsatz weniger.
Selbst der bisherige Hoffnungsträger Tiefbau hat in den letzten Monaten an Schwung verloren. In dem Sektor stützen aktuell noch Großprojekte aus der Energie- und Mobilitätswende die Nachfrage, während im kommunalen Bereich angespannte Haushalte immer weniger Investitionsspielräume zulassen. Gerade im Bereich der kommunalen Infrastruktur spielt aber vor allem für die Baumittelständler die Musik. Die Kommunen sind immer weniger in der Lage, ihre Infrastruktur in Ordnung zu halten. Ihnen fehlt schlicht das Geld. Im Tiefbau lagen die Order zum September aufgrund der Projekte im Bereich Energieund Mobilitätswende (insbesondere Ausbau ÖPNV und Schienenverkehr bei der DB) immerhin noch um real ca. 2 % über dem Vorjahresniveau.
Insgesamt lagen die Order im Bauhauptgewerbe per September um real 2 % unter dem Vorjahresniveau – und das war schon ein Minus um 10 %. Die schwache Auftragslage zeigt sich laut dem Statistischen Bundesamt auch bei der Umsatzentwicklung (minus 80 Mrd. Euro = real 1,4 %). Allein der Wohnungsbau verliert mit einem Umsatz von ca. 17 Mrd. Euro real ca. 13 Prozent. Der Hochbau hat mit einem Umsatz von ca. 40 Mrd. Euro per September etwa 3 Mrd. Euro an Volumen zum Vorjahr verloren; (nominal ca. -7 %, real ca. -8,0 %). Im Tiefbau sieht es mit einem nominalen Umsatzzuwachs um gut 8 % auf 39,5 Mrd. Euro etwas erfreulicher aus.
Weniger Bürokratie bei Vergaben
Das Bundeskabinett hat Anfang Dezember ungeachtet der anstehenden Neuwahlen eine Reform des Vergaberechts beschlossen. Durch ein Weniger an Bürokratie soll es öffentliche Aufträge für Unternehmen wieder interessanter machen. Mit dem Entwurf verfolgt das Bundeswirtschaftsministerium wichtige Ziele: Abbau von Bürokratie, bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Start-ups und den Mittelstand sowie eine praxisnahe Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien. Mehr als 450 Stellungnahmen aus öffentlichen Konsultationen wurden eingearbeitet.
Damit der Aufwand, sich an einer öffentlichen Ausschreibung zu beteiligen, für Bieter geringer wird, sieht die Novelle unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich sinken. Ferner sollen Gesamtvergaben erleichtert werden. So könnten besonders Infrastrukturprojekte oder Beschaffungen im Verteidigungsbereich schneller auf die Spur kommen. Geht es nach dem Entwurf, können kleinere Aufträge künftig auch einfacher als Direktaufträge vergeben werden. Ob das Vergabetransformationsgesetz noch in in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, ist fraglich. Es muss, wie auch andere Gesetzesvorhaben der ehemaligen Ampel, noch durch beide Kammern. Rot-Grün hat als die verbleibenden Regierungsparteien jedoch keine Mehrheit. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen und hat in seiner Stellungnahnme bereits auf die mögliche Kompetenzenproblematik hingewiesen.

„Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen!“
Was bringt 2025 für den Baumittelstand?
von
UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Ein neues Jahr ist vor wenigen Tagen durch die große, festlich geschmückte Tür getreten. Wie jedes Jahr, ist ein Jahreswechsel freilich ein nicht nur willkommener, sondern auch nötiger Anlass, einen hoffnungsvoll-kritischen Blick auf das zu werfen, was wohl das neue Kalenderjahr bringen könnte. Zugegeben: Die Zeiten waren nicht nur für die mittelständischen Bauunternehmen sicherlich schon einmal positiver, und die Aussicht auf das neue Jahr auf festeren Beinen gestanden. BVMB-Präsident Martin Steinbrecher sieht allerdings nicht nur Grund für Pessimismus: „Die Baumittelständler haben schon so manchem konjunkturellen Orkan in der Bauwirtschaft getrotzt. Ich bin mir sicher, sie werden auch dieses Konjunkturtal hinbekommen. Insoweit haben wir unseren Optimismus nicht verloren.“ Die Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) hat als Interessensvertretung von #### Betrieben mit rund 250.000 Mitarbeitenden und einem Umsatzvolumen von 30 Milliarden Euro pro Jahr vor allem eine zentrale Forderung insbesondere an die Bundespolitik: Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen!
Verlässlichkeit und Investitionsbereitschaft
Es ist ja nun nicht so, dass die Ursachen für die lahmende Baukonjunktur aus dem Reich der großen Unbekannten stammen würden. Was passieren müsste, ist durchaus bekannt. Über Jahre hinweg ist nun schon viel gesprochen, diskutiert und schwadroniert worden über den lahmenden Wohnungsbau, die Verkehrsinfrastruktur, den Bürokratieabbau, nötige schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, den Fachkräftemangel, der die Bauwirtschaft inzwischen immer mehr beeinträchtigt und betrifft – und natürlich Investitionsthemen. Auch hier ist in Richtung öffentliche Hand klar, wo die Probleme liegen: Viele Bundesfernstraßen und ebenso Landesstraßen und untergeordnete Straßen weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Rund 4000 Brücken in Deutschland sind akut beeinträchtigt bis bestandsgefährdet. Für das Eisenbahnnetz
gilt Ähnliches: Auch hier muss dringend saniert werden, darüber hinaus muss das Netz auch ausgebaut und zum Teil neu gebaut werden, damit die großen Pläne zur Verkehrswende in irgendeiner Form auch realistisch umsetzbar sind.
BVMB-Präsident Steinbrecher sieht die Entwicklung ebenso realistisch wie besorgt: „Schaut man sich genau an, was im Zeitraum von Jahresbeginn 2024 bis heute passiert ist, wird man zu den Themen der mittelständischen Bauwirtschaft feststellen müssen: Der Status hat sich von Anfang 2024 bis Anfang 2025 kaum verändert. Drei Jahre Ampelkoalition haben der Bauwirtschaft nicht wirklich Schwung verliehen, um das einmal vorsichtig zu formulieren.“ Gesetze mit handwerklichen Fehlern, eine Politik, die mehr auf Ideologie als auf das Funktionieren der Wirtschaft geachtet habe, missglückte Förderprogramme – all das habe in der Bauwirtschaft vor allen Dingen für sehr viel Verunsicherung gesorgt. „Und Verunsicherung ist in mehrfacher Hinsicht Gift für die Bauwirtschaft – zum einen für potentielle Investoren, die erst einmal auf die Handbremse treten, und zum anderen natürlich auch für die Bauunternehmen, die sich genau überlegen müssen, ob sie viel Geld für teure Maschinen ausgeben und neue Mitarbeiter einzustellen versuchen, wenn Sie nicht wissen, was an Bauprojekten tatsächlich auf den Markt kommt.“ Auf Platz 1 der Wunschliste für 2025 steht insoweit bei der BVMB: Verlässlichkeit und Bereitschaft für – ohnehin dringend nötige – Investitionen.
„Politik und Verwaltung müssen jetzt liefern!“
Dass die Ampelkoalition jetzt auch noch zerbrochen ist und unserem Land einige Monate ohne eine arbeitsfähige Bundesregierung bevorstehen, macht die Situation nach Einschätzung von BVMB-Präsident Michael Steinbrecher nicht wirklich besser. „Für unsere Branche ist es von zentraler Bedeutung, dass nach der
Bundestagswahl so schnell wie möglich wieder eine handlungsfähige Führung für dieses Land steht, die sich vom ersten Tag ihrer Arbeit an insbesondere auch für die Bedeutung und die Bedürfnisse der Bauwirtschaft für unser Land bewusst ist und mit Strategie konsequent die offenen Flanken schließt und die bestehenden Probleme echt angeht“, stellt der Verbandsvertreter klar. Nach viel Reden müssten jetzt Taten folgen: „Jetzt müssen die Politik und die Verwaltung endlich mal liefern. Nur dann kann das auch wieder etwas werden mit der Erholung der Bauwirtschaft in Deutschland. Vom Reden allein bessert sich die Lage keinen Millimeter“, beklagt Steinbrecher.
„Baugebiete dürfen nicht an Fledermäusen scheitern!“
Noch-Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat über Jahre unbeirrt 400.000 neue Wohnungen pro Jahr versprochen. „Hätte sie auf die von ihrer eigenen Regierung gesetzten Randbedingungen genau geschaut, hätte sie allerdings vom ersten Tag an merken müssen, dass das so nichts wird – insbesondere, wenn man nichts Fundiertes und strategisch Abgestimmtes unternimmt“, kritisiert Steinbrecher. Er verweist unter anderem auf KfW-Förderprogramme, die von einem Tag auf den anderen eingestellt wurden. „Das ist doch Gift für den Wohnungsbau. Wenn ich heute nicht weiß, ob ich morgen die einkalkulierte Förderung noch, baue ich nicht, wenn ich nicht muss“, bringt es der Präsident der BVMB auf den Punkt.
Der Verband fordere bereits seit Jahren Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau, einen Ausbau des Baukindergeldes und eine Senkung der Gewerbesteuer. Darüber hinaus müsse es Kommunen deutlich erleichtert werden, neue Baugebiete auszuweisen – auch das verspreche die Politik bereits seit langem. Bei der Novellierung des BauGB ist dieses häre Ziel allerdings erneut durch das Raster gefallen. „Bei allem Verständnis für Naturschutz darf die dringend nötige Schaffung von Bauland nicht an Lärmschutz und Fledermäusen scheitern“, kommentiert Steinbrecher. Aktuell dauere es in Deutschland viel zu lange vom Aufstellungsbeschluss der jeweiligen Kommune, bis endlich die erste Baugrube ausgehoben werden darf.
Bauunternehmen brauchen Planungssicherheit
Das Thema Wohnungsbau ist beileibe nicht das einzige Thema, bei dem sich in der Politik bislang nicht wirklich etwas getan hat „außer viel heiße Luft“, wie es BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka formuliert: „Die Bundespolitik redet seit mehreren Jahren von der Verkehrswende, aber ich frage mich schon, wie sie tatsächlich vonstatten gehen soll in der Praxis“, fragt sich Gilka. Bei dringend nötigen Entscheidungen für Investitionen in die Infrastruktur eiere die Regierung nur herum. „Wir haben einen inzwischen bedrohlichen Sanierungsstau sowohl bei den Bundesfernstraßen und den entsprechenden Brücken als auch beim Schienennetz. Fernstraßen sind leider bei der Ampelkoalition zu einem ungeliebten Schmuddelkind geworden. Im Bahnbau gab es ein Auf und Ab –erst war ein Investitionshochlauf versprochen, dann streute der monatelange Haushaltsstreit der Ampelkoalition wieder massiv Sand ins Getriebe, jetzt stehen wir wieder an einem Punkt, an dem man weiß, dass man nichts weiß“.

Sowohl Straßenbauer als auch Bahnbauer wissen laut Gilka nicht, wie es in den nächsten Jahren weitergehe mit Projekten, obwohl sie dringend auf Planungssicherheit angewiesen sind. Der Verband beklagt insoweit „das monatelange Gewürge um den Bundeshaushalt“ und jetzt das Problem, dass es erst einmal gar keinen Bundeshaushalt für 2025 gibt. „Bis der möglicherweise erst im Herbst 2025 beschlossen wird durch einen neuen Bundestag, ist der öffentliche Bau praktisch gelähmt, nachdem während der vorläufigen Haushaltsführung nur laufende Ausgaben möglich sind“, so Gilka weiter. Bis dann mit dem neuen Haushalt „das Schwungrad wieder anläuft“, werde es weitere zu lange Monate dauern.
„Dabei wissen wir doch alle, dass es mit unserer Infrastruktur im Land dunkelgrau bis schwarz ausschaut“, analysiert der BVMBHauptgeschäftsführer. Rund 4.000 Brücken seien in Deutschland allein bei Bundesfernstraßen momentan dringend sanierungsbedürftig, einige von ihnen sogar akut bestandsgefährdet. „Wenn dann plötzlich wieder eine große Autobahnbrücke wie etwa die Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid gesperrt werden muss für mehrere Jahre, ist das Wehklagen groß – aber vom Jammern allein kommen keine neuen Brücken.“ Dasselbe gelte für die Schiene. Dass nun konzertiert ein Hochleistungskorridor nach dem anderen einer intensiven Sanierung unterzogen wird, sieht die BVMB als eine sehr positive Entwicklung. „Allerdings dürfen wir zum einen nicht vergessen, dass auch zahlreiche andere Bahnstrecken bei uns im Land dringend saniert werden müssen. Zum anderen reicht es nach unserer Auffassung nicht aus, nur am Bestand herumzukurieren. Wenn die Politik eine Verkehrswende ernsthaft will, muss sie dafür sorgen, dass das Netz auch wächst und Strecken neu bzw. ausgebaut werden.“ Das allerdings habe die Bundesregierung offensichtlich aktuell überhaupt nicht auf dem Plan.
Planung und Genehmigungsverfahren als Flaschenhals
Apropos Planungssicherheit: Die öffentliche Hand schafft es laut BVMB immer noch nicht, endlich einmal fundierte und qualifizierte Planungen in einem erträglichen Zeitfenster zur Verfügung zu stellen. „Fehlende Planungen und mangelnde Planungsqualität sind nach wie vor der Flaschenhals für die Umsetzung von Projekten“, fasst BVMB-Präsident Martin Steinbrecher zusammen. „Wir brauchen ganz klar mehr Planungskapazitäten in der öffentlichen Hand, das fordern wir seit Jahren, und es tut sich nichts. Im Gegenteil: Wir stellen fest, dass die Qualität der Ausschreibung tendenziell
immer noch schlechter denn besser wird.“ Schlechte Planung sei aber der Grundstock dafür, dass die Baufirmen später Nachträge stellen müssten, wenn sie Fehler aus der Vorbereitungsphase als „Kindermädchen der Auftraggeber“ nachträglich ausbügeln müssten. „Dafür müssen sich unsere Betriebe dann oft auch noch schelten lassen, weil sie so viele Nachträge stellen. Dass mehr Leistung auch mehr kostet, diese Milchmädchenrechnung hat offensichtlich noch nicht jeder Auftraggeber verinnerlicht“, beklagt Gilka.
Ist eine Planung endlich einmal fertig, beginne das nächste Drama: „Jahrelang redet die Politik davon, dass die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden müssen. Richtig, das ist seit Jahren auch eine zentrale Forderung der BVMB. Die Politik verspricht auch hier, liefert aber nicht“, fordert Präsident Steinbrecher auch in diesem Bereich endlich eine Umsetzung der jahrelangen Ideen in Form von konkreten Gesetzesänderungen. Natürlich müsse sichergestellt bleiben, dass betroffene Bürger und Anwohner ihre Rechte wahren und sich gegen ein drohendes Bauprojekt in der Nachbarschaft mit entsprechenden Rechtsmitteln zur Wehr setzen können. Aber warum braucht es ein Dutzend Anhörungs- und Auslegungsrunden und warum müssen Verbände aus rein ideologischen Gründen auch die Möglichkeit haben, jedes Vorhaben über viele Jahre hinweg mindestens auszubremsen?“ Selbst die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für einfache Schwertransporte ziehe sich bereits seit Jahren hin und sei immer noch nicht zum Abschluss gekommen.
„Bürokratismus erdrückt den Baumittelstand geradezu“
Auch in Sachen Bürokratieabbau sieht die BVMB dringenden Handlungsbedarf. „Auch darüber redet jede Bundesregierung bereits seit vielen Jahren und weist darauf hin, dass die überbordende Bürokratie dringend reduziert werden müsse. Das Problem ist nur: Es kommt nichts, was wirklich eine Umsetzung in die Praxis darstellen würde“, sieht Präsident Steinbrecher auch hier massive Defizite. „Dieser Bürokratismus erdrückt die mittelständische Bauwirtschaft geradezu. Was liefert die Politik? Die Dokumentationspflichten und die bürokratischen Hindernisse werden immer noch mehr, Vorschriften und insbesondere Regelungen im Rahmen des Klimaschutzes nehmen geradezu überhand. So funktioniert Bauen nicht“, unterstreicht Steinbrecher.

„Dieser Bürokratiewahnsinn bremst, hemmt und nimmt Lust zu bauen. Klimaschutz ist freilich wichtig – er muss aber in einem Rahmen bleiben, der auch Bauherrn und Bauunternehmen Luft zum Atmen lässt.“ Tatsächlich sei der Weg „eher noch in die Gegenrichtung gegangen“, verweist Steinbrecher auf Themen wie das Lieferkettengesetz, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Ersatz Baustoffverordnung: „Das sind alles künstliche Gebilde, die in der Praxis niemandem helfen, für die mittelständischen Bauunternehmen aber eine massive und insbesondere unnötige bürokratische Belastung verursachen.“
Damit das System Bauen wieder ins Laufen komme, sei es 2025 auch dringend nötig, dass auch die Kommunalfinanzen von Bund und Ländern gestärkt werden. „Kommunale Auftraggeber sind gerade für mittelständische Bauunternehmen der Hauptauftraggeber. Gemeinde, Städten und Landkreisen pfeifen allerdings von ihrer Finanzkraft her aktuell aus dem letzten Loch. Wer kein Geld hat, baut logischerweise auch nicht.“ Die Folge sei, dass die Kommunen, um ihren Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten noch nachkommen zu können, vermeintliche Luxusprojekten wie die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes oder den Neubau von Straßen immer weiter verschieben. Hier brauche es ein neues Finanzierungsmodell, damit die Kommunen diese tatsächlich dringend nötigen Projekte auch zeitnah umsetzen können.
Mit der langen Stange im Nebel
Damit die Bauwirtschaft wieder die Trendwende nach oben schafft, müssen laut BVMB-Präsident Martin Steinbrecher freilich auch die weiteren Rahmenbedingungen passen. Ein wesentlicher Punkt sind die Arbeitszeitgesetze. Diese seien in Deutschland noch starrer, als es selbst die EU verlangt. Insbesondere die zu starren Tages- und Wochenarbeitszeiten machten Bauunternehmen zunehmend zu schaffen. „Mehr Flexibilisierung könnte auch dazu beitragen, dass wir am Bau noch attraktiver werden für Fachkräfte“, ergänzt Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Hier sei auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Thema, das zwar schon erste Hürden genommen habe, aber immer noch nicht spruchreif sei.
Welche Projekte kommen nun im neuen Jahr und in den nächsten Jahren? „Hier stochern wir immer noch mit der langen Stange im Nebel. Es fehlt die Struktur, es fehlt die Strategie. Bauunternehmen können nicht nur von der Hand in den Mund leben. Sie brauchen Planungssicherheit, müssen teure Maschinen mit entsprechender Vorlaufzeit beschaffen und Fachkräfte vorhalten. Das geht nicht, wenn die Politik nicht endlich einen klaren Projektplan mit einer gesicherten Finanzierung für insbesondere Straße und Schiene aufstellt, der dann aber auch verlässlich bestehen bleibt. Die Politik bekommt diese Vorgabe seit Jahren nicht auf die Reihe, erwartet dann aber, dass die Bauunternehmen sofort mit dem nötigen Equipment parat stehen, wenn es ihr dann doch plötzlich ein Feld, das jetzt eine Bahnstrecke oder Straße errichten braucht. BVMBPräsident Steinbrecher: „Die mittelständischen Bauunternehmen sind bereit für 2025. Sie stehen mit hochmotivierten Fachkräften und einer hochmodernen Geräteausstattung in den Startlöchern. Aber die Politik muss jetzt liefern, sonst wird das nichts.

BVMB: „Einen Stillstand können wir uns nicht leisten!“
AK Straße/Brücke der BVMB warnt vor Verzögerungen bei Neu- und Ausbau
Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
„Es darf nicht sein, dass der Bund 2025 nur Geld für die Sanierung von Brücken und andere Instandhaltungsmaßnahmen hat und der so wichtige Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen komplett zum Erliegen kommt“, kritisierten Daniel Jonas, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und Vizepräsident Jürgen Faupel bei der Herbsttagung des Arbeitskreises Straße/ Brücke des Verbands. Rund 90 Vertreter der dort organisierten mittelständischen Straßen- und Brückenbauunternehmen tauschten sich dabei zu aktuellen Themen aus. Eines davon ist eine drohende Unterfinanzierung von rund 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. „Wir brauchen mehr Klarheit über die Projekte und Finanzmittel für das kommende Jahr“, mahnen die beiden Experten. Die Planungen müssten trotz der vorläufigen Haushaltsführung unbedingt weitergeführt werden. Andernfalls bestehe die akute Gefahr, dass immer noch mehr Brücken und Strecken plötzlich gesperrt werden müssten, was für die Wirtschaft und die Bürger „dramatische Einschränkungen verursachen würde.
Verlässliche Finanzausstattung für Fernstraßenbau gefordert
„Wir haben größte Sorgen“, bringen Daniel Jonas und Jürgen Faupel die Stimmung der Straßen- und Brückenbauer in den Reihen der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen auf den Punkt. Dass nach dem Ampel-Aus über Monate hinweg erst einmal eine vorläufige Haushaltsführung im Bund bestehe, sehen sie als „erhebliche Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur unseres Landes“.
Der Arbeitskreis Straße/Brücke fordert eine verlässliche, realitätsnahe und bedarfsgerechte Finanzausstattung der Autobahn GmbH durch den Bund. „Bis der Bundeshaushalt 2025 irgendwann in der zweiten Jahreshälfte 2025 beschlossen wird, werden die
besonders im Bereich der Autobahn unzureichenden Haushaltsansätze des Vorjahres weitergeführt. Es werden mehrere Monate vergehen, in denen mutmaßlich deutlich weniger geplant und ausgeschrieben wird. Das ist Gift für die Infrastruktur und für die Straßen- und Brückenbauer“, kritisiert Jonas.
Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspielen
Im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung sind neue Maßnahmen in der Regel nur eingeschränkt oder unter bestimmten Bedingungen möglich. „Sollte das Investitionsbudget der Autobahn GmbH aber weiterhin nicht aufgestockt werden, besteht die Gefahr, dass die verfügbaren Mittel künftig fast ausschließlich in die Brücken fließen, während der Straßenoberbau stark vernachlässigt wird. Dies hätte schwerwiegende Folgen, denn ein Großteil der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft in Deutschland ist nun mal im Straßenoberbau tätig“, so Jonas. Dar-über hinaus seien Lösungen erforderlich, damit das jährliche Zittern um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ende und mehr Planungssicherheit für Auftraggeber und Bauwirtschaft erreicht werde.
„Die verschiedenen Verkehrsträger dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden“, ergänzt Faupel. Als Beispiel hierfür nennen sie den Aufbruch des Finanzierungskreislaufs Straße: Teile der Einnahmen aus der Lkw-Maut würden vom Straßenbau abgezogen und in den Bereich Schiene verlagert. Stattdessen fordert der BVMB-Arbeitskreis für jeden Verkehrsträger ein separates Finanzierungsgerüst, damit Auftraggeber und Bauwirtschaft mehr Planungssicherheit haben und die Funktionsfähigkeit der Verkehrswege nachhaltig gesichert wird.

Wenn Mitarbeiter gehen, weil der Betrieb versagt…
Eine Gehaltserhöhung reicht heute nicht mehr
von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Der Fachkräftemangel treibt nicht nur die Bauwirtschaft um. Freie Stellen können oft nicht besetzt werden – oder nur mit Kräften, die den Anspruch des Unternehmens vielfach nur bedingt erfüllen. Umso schmerzlicher ist es, wenn ein besonders wertvoller Mitarbeiter auf einmal die Kündigung auf den Tisch des Hauses legt. In der Regel gibt es dann kein Zurück mehr, was diesen konkreten Mitarbeiter angeht. Die Selbstberuhigung á la „Reisende soll man nicht aufhalten…“ hilft da allenfalls über das eigene verletzte Ego kurzzeitig hinweg. Aber ein solcher Einschnitt sollte für die Baufirma doch ein Anlass sein, über die eigene Rolle als Arbeitgeber nachzudenken. Möglicherweise liegt es ja nicht oder nicht nur am Mitarbeiter, sondern auch an der eigenen Rolle.
Gute Mitarbeiter? Schätze sie oder du verlierst sie!
„Top-Mitarbeiter flüchten, weil Arbeitgeber versagen“ – eine Schlagzeile im Internetportal „Arbeits-ABC“. Das Credo: Es fehlt nicht nur Personal. Es fehlen gute Arbeitgeber, die den Wert guter Mitarbeiter erkennen, Perspektiven bieten, Bedürfnisse und Wünsche verstehen. „Gute Mitarbeiter sind heute wertvoller denn je – doch das scheint bei vielen Arbeitgebern noch nicht ganz angekommen zu sein“, so das Fazit in dem Bericht. Bis 2035 fehlen rund sieben Millionen Fachkräfte. Umso wichtiger wird es für die Betriebe, ihre eigenen Mitarbeiter zu halten und neue Fachkräfte erfolgreich anzuwerben. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang, wie sich ein Unternehmen am Markt als Arbeitgeber platziert und wie der Ruf ist.
Für das Arbeits-ABC ist klar: Nicht mehr wie früher der Arbeitgeber, sondern die Mitarbeiter und potenziellen Arbeitskräfte bestimmten immer mehr, unter welchen Bedingungen sie arbeiten möchten. Eine Abstimmung mit Füßen, sozusagen. Mitarbeiter gehen heuer schneller und leichter als früher, wenn sie sich nicht mehr wohlfühlen. Und sie gehen dorthin, wo sie sich die besten Arbeitsbedingungen versprechen.
Gute Mitarbeiter sind laut Arbeits-ABC die wichtigste Ressource, um die Existenz eines Unternehmens zu sichern. Viel zu spät würden Betriebe mit „veralteten“ Unternehmenskulturen heute jedoch merken, dass diese guten Mitarbeiter Forderungen stellen, die erfüllt werden wollen. Werden sie es nicht, sei der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit nur eine Frage der Zeit – und die Uhr ticke schnell. Noch gebe es zu wenig Arbeitgeber, oder aber zu wenig gute Arbeitgeber, die den guten, qualifizierten Beschäftigten von heute das bieten können, was sie brauchen, um weiterzumachen.
Gute Mitarbeiter sind die Basis für das Unternehmen
Warum sind gute Mitarbeiter heute wertvoller denn je? Eigentlich müsste für eine versierte Führungskraft die Antwort auf der Hand liegen. Die Praxis zeigt allerdings, dass das Bewusstsein sich noch nicht überall ausreichend festgesetzt hat. Liest man beispielsweise Beiträge in social media Plattformen durch, liest man immer wieder Beiträge frustrierter Arbeitnehmer, die darüber schimpfen, welche alten Führungskulturen beim eigenen Arbeitgeber vorherrschen, wie unfair (aus ihrer Sicht) Mitarbeiter behandelt werden. Warum braucht also ein Unternehmen gute Mitarbeiter? Das Arbeits-ABC listet die Aspekte wie folgt auf:
1. Sie sind eine Rarität:
Aufgrund der hohen Personalnachfrage sind gute Mitarbeiter Leistungsträger, die heiß begehrt sind. Für Unternehmen sind sie eine Rarität. Wer eine qualifizierte Fachkraft für sich gewinnen kann, gewinnt damit nicht nur einen neuen Beschäftigten. Sondern einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil. Arbeitgeber bekommen heute das, was sie selbst bereit sind zu geben: Attraktive Arbeitsbedingungen locken an; veraltete, überholte Arbeitsstrukturen schlagen Fachkräfte in die Luft.
2. Sie beeinflussen die Außenwahrnehmung:
Mitarbeiter repräsentieren das Unternehmen bei Kunden, heute im digitalen Zeitalter sogar noch stärker. Gute Mitarbeiter bleiben als serviceorientierte, kompetente Arbeitskräfte in Erinnerung. Besonders in einer konsumorientierten Gesellschaft sind leistungsfähige Mitarbeiter deshalb essenziell, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern, indem sie für eine positive Außenwahrnehmung und Marke sorgen.
3. Sie sind die Zukunft:
Wer nicht nur überleben, sondern erfolgreich sein will, sollte das wichtigste Kapital seines Unternehmens kennen: Es sind die guten, qualifizierten, leistungsfähigen Mitarbeiter, welche die Zukunft bestimmen und das Unternehmen tragen. Vor allem Generation Z gehört dazu – denn die Digital Natives kennen Zukunftstrends nicht nur, sondern leben sie bereits im Alltag. Ob Nachhaltigkeit oder digitale Trends: Gen Z sollte keinesfalls unterschätzt werden, auch wenn sie mit dem einen oder anderen Klischee zu kämpfen haben.
Warum verlieren Baufirmen ausgerechnet gute Mitarbeiter?
Es passiert immer wieder: Gerade ein exzellenter Mitarbeiter kehrt der Firma plötzlich den Rücken, kündigt nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit. Warum ist das so? Das Arbeits-ABC hat analysiert, warum die Wechselbereitschaft immer mehr wächst:
1. Bad Boss – miese Führungsqualitäten:
Längst ist heute bekannt, dass Mitarbeiter mittlerweile nicht nur Unternehmen, sondern eigentlich den Chef verlassen. Dass Führungskräfte Einfluss auf die Entscheidung von Mitarbeitern nehmen, zeigt unter anderem ein Gallup-Report. Arbeitskräfte entscheiden sich gegen eine toxische Führungskultur und suchen Vorgesetzte, die fair, empathisch und tolerant führen können. Eine schlechte Beziehung zum Chef gehört also zu den Top-Wechselgründen.
2. Mental Health – mangelnder Fokus auf Gesundheit:
Arbeiten, schlafen, arbeiten? Nicht mit Gen Z und den Millennials. Denn die jungen Arbeitnehmer schätzen ihre mentale Gesundheit. Generation Y hat die Debatte um eine gesündere Work-Life-Balance ins Rollen gebracht und dafür gesorgt, dass Unternehmen moderne, gesunde Arbeitsmodelle anbieten. Arbeitgeber, welche diesen Zug verpasst haben, verpassen es auch, Mitarbeiter langfristig zu binden: Sie verlieren ihre guten Arbeitskräfte, weil diese woanders glücklicher und gesünder arbeiten und leben können. Und zwar bei der Konkurrenz, die heute bessere, gesündere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsseminare, Entspannung und Ausgleich anbietet. Dass psychische Gesundheit eine Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterzufriedenheit ist, wird zwar deutlich – doch noch immer gibt auf Seiten der Arbeitgeber Aufholbedarf: Die Zahl der Krankschreibungen, die aufgrund von Stress und psychischer Belastung erfolgen, steigt immer weiter an.
3. Zu wenig Flexibilität in Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit:
Remote Work und Homeoffice sind spätestens seit Corona üblich geworden. Mitarbeiter wünschen sich in dieser Hinsicht Flexibilität und Entscheidungsfreiheit. Sie wollen selbstständig und selbstbestimmt arbeiten, nicht nur im Büro, sondern auch mal in den eigenen vier Wänden. Nicht alle Unternehmen lassen sich auf diese Art von Flexibilität und Selbstbestimmung ein. Die Sorge, Mitarbeiter nicht mehr überwachen und Arbeitsfortschritte vor Ort kontrollieren zu können, Beschäftigte aus den Augen und auch die bisherige Arbeitskultur zu verlieren, spielt eine Rolle. Wer seinen Arbeitnehmern jedoch keine Flexibilität und damit beispielsweise keine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, muss damit rechnen, dass Mitarbeiter zur Konkurrenz abwandern. Vielfach eine Wahl zwischen Pest und Cholera also.
4. Mangelnde Wertschätzung der Arbeit, Zeit und Kraft von Mitarbeitern:
Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und Vorgesetzte, die die Zeit ihrer Angestellten respektieren, können dazu führen, die hohe Fluktuationsraten einzudämmen. Arbeitgeber verlieren gute Mitarbeiter, wenn sie der Ansicht sind, ihrer Arbeitsmoral stehe ein toxisches Arbeitsumfeld gegenüber. Wertschätzung ist hier ein entscheidendes Zauberwort.
5. Money Issues – unangemessene, unfaire Vergütung
Geld ist auch heute noch ein wichtiges Thema: Zahlt ein Betrieb zu wenig, gehen auch gute Fachkräfte. Eine faire Bezahlung gehört zu den Grundlagen einer guten Arbeitsbeziehung. Mehrarbeit ohne Bezahlung ist dennoch immer noch Realität. „Wer so seine Belegschaft vergrault, muss sich jedoch nicht wundern, dass auch gute Mitarbeiter schnell fliegen werden“, so das Arbeits-ABC.
6. Keine Chancen, aufzusteigen oder sich weiterzubilden
Mangelnde Weiterbildungsmöglichkeiten und fehlende Aufstiegschancen sind für viele Mitarbeiter ein Kündigungsgrund. Beschäftigte wollen heute regelmäßig keine Stagnation. Sie wollen sich weiterbilden können, Fähigkeiten erlernen und ihre (berufliche) Persönlichkeit weiterentwickeln. Um diese Bedürfnisse und Ansprüche ihrer (potenziellen) Mitarbeiter muss sich ein Betrieb kümmern.
Die Arbeitgeber sind jetzt also an der Reihe. Wenn sie sich ihre Existenz sichern wollen, sind sie darauf angewiesen, sich mit der neuen Arbeitswelt, die sich gerade verändert und von Arbeitnehmern zunehmend dominiert wird, auseinanderzusetzen. Eine einmalige Gehaltserhöhung reicht einfach nicht mehr. Es geht um Respekt, Fairness, Wertschätzung und um ein gesundes Arbeitsumfeld. Es geht auch um die Etablierung einer modernen, fortschrittlichen Führungskultur und um eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, mit dem Unternehmen zu wachsen.
Großraum- und Schwertransporte: Novelle zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beschlossen
von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beschleunigt und vereinfacht die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Dazu hat das BMDV eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die Anfang November 2024 vom Bundeskabinett und im Dezember vom Bundesrat beschlossen wurde.
Oliver Luksic, damals noch Parlamentarischer Staatssekretär beim BMDV und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik meinte dazu, man mache auf Bundesseite weiter Tempo bei der Beschleunigung der Erlaubnisverfahren für Großraumund Schwertransporte. Mit der Novelle entlaste man die Logistiker spürbar, weil man die Antragsverfahren weiter vereinfache und unnötige Bürokratie abbaue. „Wir arbeiten weiter mit den Ländern daran, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen“, so Luksic.
Die Novelle zur VwV-StVO sieht folgende Vereinfachungen vor:
– Ermöglichung der Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu maximal 40 t Gewicht bei GST-Leerfahrten: Damit werden vorhandene Lkw-Kapazitäten besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart.
– Einführung eines Richtwerts von zwei Wochen für die Dauer der Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern.
– Flexiblere Regelungen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung. Dadurch soll eine mehrfache Antragstellung bei Ungewissheit über die genauen Maße und Gewichte der Ladung seltener nötig werden.
– Streichung der Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrung von Autobahnbrücken: Durch den entfallenden Verfahrensschritt wird die Genehmigungserteilung beschleunigt und die beteiligten Behörden werden entlastet.
– Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrt auf 20:00 Uhr. Bisher ist für Nachtfahrten der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorgesehen. Durch das größere Zeitfenster sind die Transportunternehmen künftig flexibler in der Durchführung der Transporte.
– Lockerung der Sprachauflage bei anhörpflichtigen GST: Bisher ist vorgeschrieben, dass entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST sich auf Deutsch verständigen kann. Neben Deutsch wird nun auch Englisch zugelassen.
In seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat der Novelle nach Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:
– Der Innenausschuss hatte in seinen Ausführungen u. a. die Vorverlegung der Nachtfahrten auf 20:00 Uhr mit Blick auf etwaige Sicherheitsbedenken und den entstehenden Mehraufwand der Polizei kritisiert.
– Zudem lehnte er ebenfalls die vorgeschlagene alternative Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache ab. Begründung hierfür war eine befürchtete Sprachbarriere, die der Umsetzung der allgemeinen sowie besonderen Auflagen aus den Erlaubnis- beziehungsweise Genehmigungsbescheiden entgegenstehen würde.
Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten.
Seit Januar 2023 beteiligt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) an der Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST). Dieser Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden der deutschen Wirtschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, „verbesserte Bedingungen für Großraumund Schwertransporte zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft“ einzufordern und an Lösungen auf dem Weg dorthin aktiv zu arbeiten bzw. diese mitzugestalten.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl im nächsten Monat hat die Initiative folgende Forderungen formuliert (Auszug):
1. Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig finanzieren
Transportwege für Großraum- und Schwertransporte müssen dringend ertüchtigt werden. Daher fordern wir eine auskömmliche Finanzierung für den Erhalt und den gezielten Ausbau sowie die Modernisierung von Straßen, Brücken und Schienen- sowie Wasserwegen.
2. Antrags- und Genehmigungsverfahren reduzieren, vereinfachen und digitalisieren
Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Daher fordern wir schnelle, transparente, standardisierte und digitalisierte Antrags- und Genehmigungsverfahren, um die Planungssicherheit für Behörden und Unternehmen zu erhöhen und Verzögerungen zu vermeiden.
3. Enge Zusammenarbeit für gemeinsame Lösungen fördern Eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Unternehmen ist erforderlich. Daher setzen wir uns für den Dialog und starke Kooperationen ein, um gemeinsam praxisnahe Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die Vereinbarung von effektiven Standards.

Bau und Bahn setzen auf Partnerschaft
AK Bahn fordert Verlässlichkeit und Kontinuität im Bahnbau
Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Ein offener Dialog und Austausch zwischen Bahn und Bauwirtschaft auf Augenhöhe sind entscheidende Bausteine, damit Bahnbauprojekte zielgerichtet und schnell umgesetzt werden können. Das betonte Martin Steinbrecher, Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) bei der Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB in Berlin. „Wir können stolz sein auf das, was wir uns an Partnerschaft aufgebaut haben“, verwies Steinbrecher auf einen deutlich intensiveren und konstruktiveren Austausch in den vergangenen Jahren. Er unterstrich die Bedeutung der mittelständischen Bauwirtschaft als „Rückgrat des Bahnbaus in Deutschland“. Überschattet wurde die Tagung von der Unsicherheit, wann und wie es mit dem Bundeshaushalt nach dem Scheitern der Ampelkoalition nun weitergehen wird. „Beim aktuellen Zustand unseres Schienennetzes in Deutschland können wir uns weitere Verzögerungen nicht mehr leisten“, unterstrich der BVMB-Präsident. Von Bund und Bahn forderte er mehr Verlässlichkeit und Kontinuität bei der Planung von Bauprojekten. „Der politische Wille ist da, aber die Politik muss vom Reden ins Machen kommen“, so Steinbrecher.
Baumittelstand als Garant für eine zukunftssichere Schiene
Es war ein eindrucksvolles Bild inmitten der deutschen Bundeshauptstadt: Rund 250 Vertreter aller namhafter Bahnbauunternehmen vom Gleisbau bis zur Signaltechnik hatten sich bei der Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB in Berlin zum Austausch untereinander und mit Vertretern von Bahn und dem Verkehrsministerium getroffen. Sozusagen ein Stelldichein von allem, was im Bahnbau Rang und Namen hat. Die BVMB, u. a. auch
im Bahnbau sehr stark aufgestellt, bot die entsprechende Plattform und schiebt über das ganze Jahr hinweg kräftig an als Interessenvertreter der Bahnbau-Mittelständler.
„18 Milliarden Euro waren 2025 für Bauprojekte im Schienennetz fest eingeplant, und jetzt ist wieder alles in der Schwebe“, bewertete Präsident Steinbrecher die aktuelle Lage nach dem Aus der Bundesregierung. Er warb dennoch für Zuversicht und kündigte einen engen Schulterschluss zwischen Bahn und Bauwirtschaft an: „Da werden wir gemeinsam kämpfen!“ Tatsächlich stehen viele Zeichen auf noch mehr Zusammenarbeit zwischen DB und Bauunternehmen. Vertragsmodelle mit mehr Augenmerk auf Partnerschaft und eine frühzeitige Einbindung der Baufirmen in die Planung versprachen die DB-Vertreter. Bessere Ausschreibungsqualität, pünktliche Zahlung und eine schnellere Bearbeitung von Nachträgen fordert die Bauwirtschaft von der Bahn.
„Uns drückt vor allem die erneute Verzögerung“
Die Tagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB fand unter zu dieser Zeit noch taufrischen anderen politischen Umständen statt: Erst wenige Tage vor der Tagung war die Ampelkoalition auseinandergebrochen. Für die einen bedeutete das Regierungsende Erleichterung, für die anderen neue, andere Sorgen: Vor dem Aus der Ampel waren die Signale für einen Investitionshochlauf auf Grün gestanden – zumindest für die nächsten beiden Jahre. Wann und wie es nun mit einer neuen Bundesregierung weitergeht, ist aktuell völlig offen. „Uns drückt vor allem die erneute Verzögerung, wenn womöglich erst im Herbst der nächste Haushalt beschlossen wird“, kritisierte BVMB-Präsident Steinbrecher.
„Die mittelständische Bauwirtschaft ist stark, professionell und hochengagiert aufgestellt, sie ist der Garant für eine zukunftssichere Schiene, aber sie muss frühzeitig und zuverlässig wissen, was wann gebaut wird, um sich darauf einrichten zu können“, forderte Steinbrecher. Von Seiten der Politik müsse da „deutlich mehr passieren, wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen sollen“. Eine langfristige und zuverlässige Finanzierung sei hier unerlässlich. Er verwies unter anderem auf hohe Investitionen und lange Wartezeiten für Spezialmaschinen, die für den Bahnbau nötig sind. Zumindest im Bereich Instandhaltung rechneten die Bahnvertreter mit einer guten Auftragslage, weil andernfalls Teile des deutschen Schienennetzes in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar seien.
Schnellere Bearbeitung von Nachträgen gefordert
Der Bundesrechnungshof hatte es erst vor Kurzem auf den Punkt gebracht: Nach gut drei Jahren Ampelkoalition ist die Lage jetzt noch schlechter als vorher. Die Eisenbahn in Deutschland wird immer mehr zum Sanierungsfall. Die Politik schafft es nicht, in die Deutsche Bahn hineinzuregieren. Möglicherweise ist ein Grund dafür die für die DB nach wie vor durchaus gefällige Besetzung der Aufsichtsgremien. „Die Trennung von Netz und Betrieb mag eine Lösung sein“, sinnierte BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka im Rahmen der Arbeitskreistagung in Berlin, „aber eine Trennung und erneute tiefgreifende Neuorganisation würden faktisch erst mal wieder mindestens zwei Jahre kompletten Stillstand bedeuten, bis wieder jeder seinen Platz gefunden hat und arbeitet“, warnte er zugleich.
Die deutschen Bahnbauunternehmen, vorwiegend mittelständisch strukturiert, seien auf die Deutsche Bahn (DB) als starken Auftraggeber angewiesen, so Gilka. Dass die DB aufgrund des momentanen politischen Drucks bis Ende 2027 Tausende Arbeitsplätze abzubauen habe, darunter auch im Einkauf, schreckt den Bahnbau auf. Weniger Arbeitsplätze im Einkauf bedeutet weniger Ausschreibungen, weniger Ausschreibungen bedeuten weniger Aufträge, die für die Unternehmen auf den Markt kommen. „Die Bahn fordert ständig einen Aufbau von Kapazitäten bei den Bahnbauunternehmen, aber sie zeigt selbst keine Verlässlichkeit, was den Abruf dieser Kapazitäten angeht“, betonte Gilka. Die Qualität der Ausschreibungen gehe zudem immer weiter zurück – „und die Bahnbauunternehmen sollen es reparieren, da ist das System krank!“
Auch der Umgang mit Nachträgen bei der Deutschen Bahn stößt aktuell bei der BVMB nicht auf ungeteilte Gegenliebe. Nachträge würden laut Gilka oft verschleppt bei der Bahn. Bei rund 60 % der abgelehnten Nachträge hätten die Bahnbauunternehmen ihre Unterlagen ohne jegliche Begründung wieder zurückbekommen. In den Fällen, in denen die DB eine Begründung für die Ablehnung geliefert habe, sei diese in 90 % aller Fälle unbegründet gewesen. BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka beklagt in diesem Zusammenhang insbesondere mangelnde Kommunikation durch die Bahn mit den ausführenden Unternehmen. „Es ist offensichtlich noch nicht überall angekommen, dass wir bei Bahnbauprojekten nicht gegeneinander arbeiten, sondern miteinander, nur so kann es funktionieren!“, betonte Gilka im Rahmen der Tagung.
„Es fehlt nicht an Geld, es wird falsch verteilt!“
Woran liegt es, dass das System Eisenbahn in Deutschland zunehmend unter die Räder kommt? Am maroden Schienennetz? An fehlendem Geld? „Es fehlt nicht an Geld, es wird nur falsch verteilt“, bezog Thomas Schlager aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit sehr klaren Worten Stellung. Und auch mit Blick auf die Zukunft machte er aber eine klare Ansage: „Das Geld ist endlich und es wird immer endlicher werden, da sollten Sie sich darauf einstellen“, prognostizierte Schlager. 33 Milliarden Euro sei ein beachtlicher Schuldenrekord. Für die aktuelle Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) werde es weniger Leistung für das gleiche Geld geben. Das liegt laut Schlager an der Preissteigerung.
Die Deutsche Bahn sei ein „Kundenabschrecker“, beklagte Schlager den Ansehensverlust der Eisenbahn in Deutschland. Er räumte aber mit einem Vorurteil ganz klar auf: Das Netz sei nicht so marode, wie es landläufig behauptet werde. „Nur für 10 % der Verspätungen ist der Fahrweg verantwortlich“, stellte Schlager klar. Es sei eine unternehmerische Entscheidung der DB gewesen, dass das Netz heute nicht mehr ausreicht für die Anforderungen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sei das Netz um ca. 20 % Betriebslänge reduziert worden. Dass die Bahn immer nur mit dem Finger auf den Bund zeige, hält Schlager für verfehlt. „Es fehlt an betrieblicher Flexibilität bei der Bahn“, kritisierte er vor dem Arbeitskreis Fehlentscheidungen des Konzerns. Dass beispielsweise Tausende Betonschwellen schadhaft seien, sei der DB über 10 Jahre schon bekannt, „auch dem Bahnvorstand“, so Schlager. Seit DDR-Zeiten sei klar, dass mit Ostseesand keine Betonschwellen hergestellt werden konnten, die über Jahrzehnte lang halten würden.

Infrastrukturfonds und neue Baustellenstruktur
2028 sieht Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO AG als entscheidende Wendemarke – oder wie er bezeichnete, als „Abbruchkante“. Ab 2028 seien nach aktuellen Bundeshaushaltsplanungen nur etwa die Hälfte des Finanzbedarfs für das Bestandsnetz gedeckt. „Bis 2028 bleiben wir auf dem Gas“, versprach Bergmann. Für ihn sei eine Bremse für die Sanierung und Instandsetzung nicht denkbar. „Wir können uns auch nicht vorstellen, dass eine neue Regierung das anders sieht“, hoffte Bergmann auf eine beständige Finanzierung auch unter der künftigen Bundesregierung. „Wir wünschen uns einen Infrastrukturfonds, damit wir endlich überjährig über mehr als eine Legislaturperiode hinaus planen können“, betonte der DB-InfraGO-Vorstand.
Auch Dr. Katja Hüske, Leiterin Grundsätze Infrastrukturplanung und -projekte bei der DB InfraGO AG, warnte vor einer Baubremse: „Wenn wir bei der Instandhaltung nachlassen, müssen wir uns von Teilen des Schienennetzes verabschieden, weil wir es nicht mehr betreiben können“, stellte sie klar. Hüske sprach vor dem Arbeitskreis Bahn der BVMB insbesondere zu der neuen Baustellenstruktur der Deutschen Bahn. Die bisherigen punktuellen Bauleistungen würden zunehmend umgestellt in sogenannte Instandhaltungscontainer und ab 2027 zusätzlich in Investitionscontainer für gebündeltes, effizienteres Bauen. Fachlose würden für eine schnelle Bahnbaustelle nicht ausreichen. „Wir brauchen rechtlich andere Formen der Vergabe“, forderte sie.
Dr. Hüske versprach den Arbeitskreismitgliedern insbesondere auch eine intensivere Kommunikation in der Zukunft. „Wir reden, werden nicht immer einer Meinung sein, aber wir werden miteinander reden“, betonte sie. Sie musste sich aber auch durchaus Kritik aus dem Kreis des Arbeitskreises anhören. Ein Bahnbauer beispielsweise richtete einen deutlichen Appell aus der Praxis an die Vertreterin der DB InfraGO. Damit ein solcher „Container“ funktioniere, müsse es die Bahn endlich schaffen, ihre Fachabteilungen zu koordinieren, und dass bereits während der Planung. „Vielleicht sollte man einfach mal auf bewährte gute Erfahrungen aus der Ver-
gangenheit zurückgreifen“, gab der Bahnbauvertreter zu bedenken. Es habe schon mal Zeiten gegeben, in denen die Projektleiter über das Projekt Bescheid wussten. Daran fehle es heute vielfach.
„Beweisen Sie unternehmerischen Mut und investieren Sie!“
Traditionell lässt, dass sich auch die Deutsche Bahn nicht nehmen, beim Arbeitskreis Bahn der BVMB mit einem hochkarätigen Vertreter vor Ort zu sein. Man schätzt sich gegenseitig und man nimmt sich gegenseitig ernst und begegnet sich Respekt, das war auch bei der Herbsttagung 2024 des Arbeitskreises deutlich zu sehen. Uwe Neumann, Leiter Beschaffung Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, wies Kritik an einer zu großen Investitionszurückhaltung des Konzerns zurück. „Wir haben 2023 mehr geschafft als historisch“, räumte aber zugleich ein: „Es war weniger als eigentlich besprochen.“ Er appellierte aber klar an die Bahn Bauunternehmen im Saal unternehmerischen Mut zu beweisen und zu investieren. Er versprach eine Verbesserung der Planungsqualität durch eine frühere Beteiligung der Unternehmen. „Wir brauchen Sie!“, beschwichtigte Neumann. BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka nahm die Aufforderung des Bahnvertreters gleichauf: „Wir helfen Ihnen gerne, aber Sie müssen uns helfen lassen!“, entgegnete er Neumann.
Der BVMB-Präsident hob vor allen Dingen die neue Kultur der Zusammenarbeit hervor. „Wir können stolz sein auf das, was wir uns an Partnerschaft mit der Bahn den vergangenen Jahren aufgebaut haben.“ Aus dieser offenen Zusammenarbeit u. a. in der Zukunftsinitiative Bahnbau sei sehr viel Positives hervorgegangen. „Lassen Sie uns bitte auf Augenhöhe und immer offen miteinander umgehen“, merkte Steinbrecher an. Der politische Wille für mehr zuverlässige Schieneninfrastruktur sei da, „aber es muss noch deutlich mehr passieren, die Politik muss vom Reden ins Machen kommen“, betonte Steinbrecher. Nicht nur im Bahnbau nähmen die mittelständischen Bauunternehmen dabei eine bedeutende Rolle ein: „Sie sind mit ihrer hohen Flexibilität, ihrem hohen Engagement und Know-how der Garant für ein zukunftssicheres Schienennetz.“


Gemischte Stimmung und dunkle Wolken zum Jahresstart
Bauwirtschaft startet nur verhalten optimistisch ins Baujahr 2025
Von UBB-Chefredakteur Prof. Dr. jur. Günther Schalk
„Die Hütte brennt, die Straßen bröckeln“, titelt eine Pressemitteilung des Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. „Mehr als die Hälfte der Wohnungsbauunternehmen hat zu wenig Aufträge“, stellt das ifo-Institut aktuell fest. Der Bauindustrieverband Ost e.V. forderte einen „Ruck“, der durch den Freistaat Sachsen gehen müsse, um das Land trotz klammer Kassen insbesondere mit Blick auf die Infrastruktur wettbewerbsfähig zu halten. Die Herbstumfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat entsprechend ein „gemischtes Stimmungsbild“ bei der deutschen Bauwirtschaft ausgemacht. Das neue Baujahr startet mit schwacher Auftragslage, zunehmendem Fachkräftemangel, nicht ausgelasteten Kapazitäten und entsprechenden Hemmungen, im Betrieb zu investieren und neue Mitarbeiter einzustellen. Stattdessen schwebt das Schreckensgespenst Arbeitsplatzabbau und Insolvenz über immer mehr Betrieben der Bauwirtschaft.
„Die Krise ist inzwischen
chronisch geworden“
Rund 1.650 Unternehmen haben an der Herbstumfrage 2024 des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) teilgenommen und ein gemischtes Stimmungsbild gezeichnet. Eine schwache Auftragslage dominiert weiterhin das Geschäftsklima: Viele Betriebe können ihre Kapazitäten nicht vollständig auslasten, was die Investitionsbereitschaft sowie die Einstellung neuer Mitarbeiter hemmt. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel, insbesondere im Tiefbau, eine zentrale Herausforderung. Diese strukturellen Spannungsfel-
der belasten die Branche und erfordern dringend politische und wirtschaftliche Impulse, um die Bauwirtschaft zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen.
Wie sieht die konjunkturelle Lage am Bau zum Start des Baujahrs 2025 wirklich aus? Ist tatsächlich alles im Eimer oder wird einfach zu viel gejammert, wie auch so mancher politisch Verantwortlicher der Bauwirtschaft bisweilen vorwirft? Fakt ist, dass der Pfeil zumindest dezent nach oben zeigt. „Nach oben“ ist freilich relativ: Statt einem Umsatzrückgang von real weiteren 4 % im Jahr 2024 ist für 2025 ein – weiterer – Rückgang der Umsätze auf dem Bau von „nur“ mehr 2,5 % prognostiziert. Das klingt auf den ersten Blick gut, heißt übersetzt aber eigentlich auch nur, dass der Winkel für den Sturzflug flacher wird.
Aktuell ist noch eine Zweiteilung feststellbar hinsichtlich der Baukonjunktur, wobei leider auch das Delta zwischen den beiden Bereichen kleiner wird. Der Wohnungsbau ist nach wie vor komplett am Boden, während der sogenannte Wirtschaftstiefbau und der Bahnbau derzeit noch die Hoffnungsträger sind und die Fahnen hochhalten. Im Wohnungsbau hat der Auftragsmangel weiter zugenommen. 54 Prozent der Unternehmen gaben diese Rückmeldung im November 2024 noch einmal 5 % mehr als im Oktober. „Die Krise im Wohnungsbau ist inzwischen chronisch geworden“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Ohne neue Impulse drohe eine dauerhafte Lücke bei dringend benötigtem Wohnraum.
Weitere, zu lange Durststrecke im Wohnungsbau
Kein Wunder, dass sich auch das Geschäftsklima im Wohnungsbau im November 2024 weiter verschlechtert hat, nachdem es ein kleines Zwischenhoch im Monat davor verzeichnet hatte. Sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen wurden von den Unternehmen wieder schlechter beurteilt. Der Anteil der stornierten Aufträge sank leicht von 11,8 auf 10,5 Prozent. Dies ist der niedrigste Wert seit April 2022, als die Stornierungen merklich anstiegen. „Trotz gesunkener Zinsen bleiben große Herausforderungen im Wohnungsbau“, sagt Klaus Wohlrabe.
Das sieht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. nicht anders – sie befürchtet zudem ein politisches Vakuum nach dem Ende der Ampelkoalition, bis irgendwann in mehreren Monaten wieder eine funktionierende Bundesregierung gebildet ist. Und selbst wenn diese gebildet ist, heißt das noch lange nicht, dass sie dann auch bereits das Thema Baukonjunktur und Wohnungsbau mit der nötigen Priorität auf dem Schirm hat. Nicht nur für die Menschen, die in Deutschland dringend eine Wohnung benötigen, sondern auch für die Wohnungsbaufirmen bedeutet das eine weitere zu lange Durststrecke. Auch das Statistische Bundesamt spricht von einer weiteren Eintrübung der Konjunktur. Wir haben die aktuellen Zahlen und Daten in unseren Kurznachrichten ab Seite 5 dieses Hefts veröffentlicht.
Angespannte Lage auch in den Bundesländern
Die Lage in den Bundesländern schaut entsprechend spiegelbildlich aus. Ein Beispiel: Baden-Württemberg. Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedsbetrieben der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. belegt: Die Lage ist angespannt und verschlechtert sich zusehends. „Die Hütte brennt, die Straßen bröckeln“, so das Fazit von Hauptgeschäftsführer Thomas Möller. Der Wohnungsbau liegt auch dort am Boden, das habe die Umfrage klar untermauert. 71 Prozent beurteilten den Wohnungsbau als schlecht, den Wirtschaftsbau 56 Prozent und den öffentlichen Hochbau noch 66 Prozent der Teilnehmer.
Doch - und das ist laut Möller in der aktuellen Dimension neuauch in der Infrastruktur bleiben die Aufträge aus. Die Hälfte der Befragten halten die Geschäftslage im Straßenbau für besorgniserregend. „Diese Entwicklung ist dramatischer als selbst wir vermutet hatten“, betont Möller, „doch leider lügen Zahlen nicht.“ Die Aufträge brechen auch im Schwabenländle in allen Sparten weg. Drei Viertel der Befragten geben die Auftragsbestände als schlecht an; wobei die höchste Zahl im öffentlichen Hochbau liegt (81 Prozent), dicht gefolgt vom Wohnungsbau (77 Prozent). Und im Straßenbau sitzt mehr als die Hälfte der Unternehmen vor leeren Auftragsbüchern.
Dennoch hält in Baden-Württemberg gut die Hälfte der befragten Unternehmen die Zahl ihrer Mitarbeitenden stabil und möchte das im kommenden Jahr so belassen. 80 Prozent der Teilnehmenden haben 2024 kein Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Katastrophale Aussichten für die Branche, so das Urteil von Thomas Möller, der eine Anpassung der Rahmenbedingungen sowie die Senkung der Grunderwerbsteuer und eine zweckgebundene PkwMaut fordert
Einsturz der Carolabrücke als deutliches Warnsignal
Sachsen hat das zumindest auf Landesebene schon hinter sich, was die Bundesrepublik noch vor sich hat: Neuwahlen und die anschließende zähe Regierungsbildung. Der Präsident des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) Jörg Muschol, äußert sich anlässlich der Vorstellung des Entwurfes eines Koalitionsvertrages zwischen der CDU und SPD in Sachsen am 04.12.2024 und betont die Notwendigkeit einer Investitionsoffensive im Freistaat mit klaren Forderungen: „Der Freistaat steht vor sehr großen wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die von einer neuen Staatsregierung in den Fokus genommen werden müssen. Trotz klammer Kassen muss massiv in die landesweite Infrastruktur - sei es Straße, Schiene oder Brücke - investiert werden, um nicht zuletzt wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Der Teileinsturz der Carola-Brücke in Dresden sowie die Sperrung der Elbbrücke in Bad Schandau sollten den politischen Entscheidungsträgern als eindringliches Warnsignal für den maroden Zustand der Infrastruktur dienen und den dringenden Handlungsbedarf für deren Sanierung und Modernisierung unterstreichen, so Muschol.
„Bauen ist eine politische Querschnittsaufgabe, die bislang von der Planung über die Finanzierung bis hin zur Durchführung eine Vielzahl von Ministerien und Behörden auf mehreren Ebenen beschäftigt. Die stetige ministeriums- und behördenübergreifende Zusammenarbeit bindet Kapazitäten, verlangsamt den Bauprozess und birgt Risiken für Fehler. Die Bündelung der Zuständigkeiten und Ansprechpartner in einem neuen Infrastrukturministerium bewertet der Bauindustrieverband Ost daher als positiv.
Mittelausstattung hat zentrale Bedeutung
Von zentraler Bedeutung wird nach Einschätzung von Jörg Muschol jedoch die Mittelausstattung für Bauinvestitionen sein. Ohne ausreichend Finanzmittel bringt die beste Bündelung der Verwaltung wenig“, analysiert der sächsische Bauindustrieverbandschef. Der Schwerpunkt der bevorstehenden Novellierung des Vergabegesetzes liege auf dem Abbau von Bürokratie. Weitere vergabefremde Kriterien würden ausgeschlossen und für Kommunen wird das Gesetz nur fakultativ anwendbar sein. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen, stelle jedoch lediglich einen ersten Schritt dar, um die überbordende Bürokratielast durch Gesetze und Verordnungen zu reduzieren. Es sei entscheidend, die Überprüfung auf Bürokratiehemmnisse auch auf andere Gesetze auszuweiten.
„Die kommende Minderheitsregierung von Ministerpräsidenten Kretschmer muss in den kommenden fünf Jahren vor allem pragmatisch mit allen demokratischen Parteien zusammenarbeiten. Es gilt das parteipolitische Klein-klein zu überwinden und im Sinne einer starken regionalen Wirtschaft zu agieren. Die Bauindustrie Ost wird auch weiterhin ein verlässlicher Partner der Staatsregierung sein und mit Einblicken in die Baupraxis politische Entscheidungen richtungsweisend begleiten.“

1: Straßenbauarbeiten in Aachen. Rund 20 Anwender im Außeneinsatz, darunter Poliere, LKW-Fahrer und die Werkstattleitung, arbeiten bereits mit der App von Connect2Mobile.
Geht Baulohn auch sexy?
Wie moderne IT-Systeme die Baubranche für junge Leute wieder interessanter machen
von Verena Mikeleit
Die im Jahr 1955 gegründete Lube & Krings GmbH mit Stammhaus in Aachen deckt den gesamten Aufgabenbereich rund um das Thema Bauen ab. Das Leistungsportfolio erstreckt sich von Tiefbau, Straßenbau, Hochbau und Ingenieurbau über den Rohrleitungs- und Anlagenbau bis hin zum Maschinenbau, Stahlbau und Betonfertigteilbau. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit tätig, erzielte 2023 einen Jahresumsatz von 60 Mio. € und beschäftigt ca. 330 Mitarbeiter.
Vor etwa zehn Jahren begann die Lube & Krings GmbH mit der Digitalisierung und Modernisierung verschiedenster Prozesse im gesamten Unternehmen. Ziel war neben einem intuitiven und komfortableren Arbeitsalltag für die unterschiedlichsten Aufgaben und Unternehmensbereiche insbesondere auch, die alten, für das Baugewerbe typischen Muster nach und nach abzuwerfen. Auf diese Weise mauserte sich das Unternehmen in kurzer Zeit zu einem besonders attraktiven Arbeitgeber für junge Menschen. Viele junge Leute bereichern die Mannschaft von Lube & Krings heute, im Büro sowie auch auf den Baustellen. Einige fortschrittliche IT-Systeme wurden im Zuge dieser Neuausrichtung implementiert: Von neuen Programmen für Lohn- und Finanzbuchhaltung über die Lagerwirtschaft bis hin zu einer modernen Softwareanwendung
für die Erfassung von Arbeitszeiten: bau-mobil von Connect2Mobile. Abgerundet wurde die unternehmensweite Umstrukturierung durch ein alle Aufgabenbereiche umfassendes Employer Branding über Social Media.
Kampf dem angestaubten Image der Branche. Wie digitale Systeme helfen
Michael Amberg, Personal- und Ausbildungsleiter und seit mehr als 25 Jahren im Unternehmen tätig, weiß, warum das gerade für ein Bauunternehmen so wichtig ist: „Die Baubranche selbst hat für gewöhnlich kein so gutes Image und wirkt angestaubt und daher eher wenig interessant für junge Leute, die beispielsweise einen Ausbildungsplatz suchen. Dazu gehört auch, dass Baulöhne als sehr speziell gelten und die damit verbundenen Aufgaben nicht gerade favorisiert werden. Mit der Software bau-mobil ist es uns gelungen, den Tagesablauf für alle, die mit dem Thema Arbeitszeiten zu tun haben, um ein Vielfaches flexibler zu gestalten. Von Monteuren über Poliere und Bauleiter bis hin zur Personalabteilung“, freut er sich.
Seit etwa 1,5 Jahren ist die Software von der Connect2Mobile GmbH aus Stadtlohn zwischenzeitlich bei Lube & Krings im Einsatz. Für Amberg eine der einfachsten Software-Einführungen überhaupt mit nur minimalen Reibungseffekten, die allerdings schnell wieder beseitigt werden konnten. Innerhalb von nur drei Monaten starteten die ca. 20 Anwender im Außeneinsatz, darunter Poliere, LKW-Fahrer und die Werkstattleitung, direkt mit der produktiven Arbeit. Michael Amberg erinnert sich, dass insbesondere die Poliere sehr schnell mit dem System zurechtkamen. Dominik Hensgens, einer der Poliere bei Lube & Krings, ist froh, dass er seine Arbeitszeiten jetzt mit einigen wenigen Klicks auf dem Handy erfassen kann. Auch dann, wenn er an einem Tag auf mehreren Baustellen zu tun hat: „Dank bau-mobil haben wir viel weniger Schreibkram als in der Vergangenheit. Das ist eine gute App“, freut er sich. Besonders die zahlreichen neuen jungen Mitarbeiter, die das Unternehmen im Zuge der Neuausrichtung gewinnen konnte, leisteten einen erheblichen Beitrag zu diesem Erfolg. Sie nahmen Poliere, genauso wie Mitarbeiter aus anderen Bereichen, unmittelbar an die Hand und unterstützten tatkräftig bei der Arbeit mit dem neuen Android-Smartphone oder wahlweise Tablet-PC.
Teamarbeit mit dem Kumpel oder Support von Connect2Mobile
„Obwohl wir in einem Fachbereich bereits eine andere, am Markt etablierte Software für das Thema Arbeitszeiten im Einsatz hatten, haben wir uns bewusst für bau-mobil entschieden“, konstatiert der Personalleiter. Geschätzt wurde unternehmensweit die hervorragende Betreuung durch den Bausoftwareanbieter aus Stadtlohn und das immerzu teamorientierte Zusammenarbeiten mit dem Team von Connect2Mobile. „Ein großer Vorteil war der zentrale Ansprechpartner für uns. Wir alle tauschen uns bei Fragen immer wieder gern mit ihm aus und lösen Probleme, wann immer sie auftreten, gemeinsam spielerisch. Die Erfahrung, dass ich gerne beim Support eines IT-Anbieters anrufe, habe ich nicht häufig gemacht. Doch bei Connect2Mobile ist das tatsächlich, als ob ich einen guten Kumpel anrufen würde“, freut sich Michael Amberg.
Baulohn macht wieder Spaß und geht erheblich schneller
Die Zeit, die Amberg und sein Team im Bereich HR mit der Software einsparen, ist immens. Mit den in der Vergangenheit verwendeten Stundenkarten fiel im Hause Lube & Krings in der Regel zweimal pro Monat ein ganzer Tag für die Baulöhne zum Opfer. Jetzt mit bau-mobil genügen täglich ca. 15 Minuten und die Zeiten sind immerzu aktuell. „Wir haben allesamt sehr viel Flexibilität gewonnen“, resümiert der Ausbildungs- und Personalleiter. „Schön ist außerdem, dass wir beim täglichen Blick in das Programm sofort mit allen wesentlichen Informationen zu unserem Baustellenpersonal versorgt sind. Wir wissen nicht nur, wer gerade an welchem Ort arbeitet, sondern auch wer beispielsweise Geburtstag oder Firmenjubiläum feiert und können gratulieren, eine menschliche Note mit einbringen. Auch das schätzen wir sehr“, ergänzt Theresa Schmitz, Sachbearbeiterin im Bereich Lohn und Personal.
Alle Beteiligten sind Teil des Prozesses
Michael Amberg lobt, wie Einsatzplanung und bau-mobil-App ineinandergreifen. Es sei ein Vorteil für die Kolonnen, dass die Poliere jeden Tag über die Planung diejenigen Personen angezeigt bekommen, mit denen sie aktuell arbeiten. Die Planung erfolgt bei Lube & Krings zweimal wöchentlich über den Einsatzleiter Jörg Stamm und den technischen Leiter für den Bereich Tiefbau. „bau-mobil verschafft uns einen optimalen Überblick über die angefallenen Stunden jeder unserer Baustellen. Das ist vor allem für die Kostenkontrolle ein enorm wichtiges Mittel“, verrät der Einsatzleiter. An jedem Mittwoch erfolgt eine Abstimmung mit den Bauleitern. Auch diese sind über die Bauleiter-App und die einfache Kontrolle und Genehmigung der Arbeitsstunden unmittelbar in den Prozess eingebunden. „Wir bekommen die Stunden jetzt zeitnah und die Prüfung kann zügig und ohne Aufwand erfolgen“, vermeldet Janik Schöller aus der Bauleitung.
Derzeit findet bei Lube & Krings ein Lagerumbau statt. Sobald dieser vollzogen ist, steht die zusätzliche Aufnahme jeglicher Baumaschinen- und Geräte mit allen wichtigen Kennzahlen und Terminen in die Software an.
„Die Digitalisierung schreitet in unserem Unternehmen stetig voran, worauf wir sehr stolz sind. bau-mobil hat einen entscheidenden Beitrag zur Zufriedenheit unserer Mitarbeiter geleistet. Ja, Baulohn geht tatsächlich auch sexy“, fasst Michael Amberg zusammen.
www.connect2mobile.de; www.lukri.de

der
verschafft auf allen Baustellen einen Überblick über die angefallenen Stunden und bietet damit eine gute Grundlage für die Kostenkontrolle.
Steuertelex Ikurz gemeldet
01 Steueranrechnung: Strengere Regeln 2025
Seit 1. Januar 2025 müssen Privatkunden, die einen Handwerker mit Arbeiten in ihrem Privathaushalt beauftragen, steuerlich aufpassen. Denn die Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro im Jahr, gibt es ab 2025 nur noch, wenn die Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgt. Wird der Rechnungsbetrag auf das Konto eines Vermittlers überwiesen, kippt die Steueranrechnung in 2025.
02 Neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Benötigt ein selbstständiger Handwerker eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann er diese entweder bei Gründung direkt beim Finanzamt beantragen oder nach der Gründung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wer aktuell beim BZSt eine solche Nummer beantragt, muss aber Geduld haben. Darauf hat des BZSt in einem aktuellen Newsletter vom 13.09.2024 hingewiesen. Die Vergabe der USt-IdNr. verzögert sich, weil aktuell vorranging die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wird. Wer also in naher Zukunft eine USt-IdNr. benötigt, sollte diese unbedingt zeitnah beantragen und Wartezeit einplanen.
03 Höherer Sonderausgabenabzug 2025
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Altersvorsorge dürfen als Sonderausgaben steuersparend geltend gemacht werden. Es sind jedoch Höchstbeträge zu beachten. Im Jahr 2025 ist der Sonderausgabenabzug auf 29.344 Euro/58.688 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) begrenzt. Das bedeutet: Möchten Beschäftigte 2025 Sonderzahlungen zur Schließung ihrer Rentenlücke an die Deutsche Rentenversicherung oder selbstständige Handwerker Zahlungen in einen Basisrentenvertrag (sog. Rürup-Vertrag) leisten, müssen sie nachrechnen, wieviel von dieser Zahlung sich tatsächlich in 2025 als Sonderausgabe auswirkt. Im Zweifel empfiehlt es sich, hohe Beitragszahlungen auf mehrere Jahre verteilt überweisen.
04 Leser-Service
Haben Sie als UBB-Leser steuerliche Fragen, teilen Sie diese bitte unserer Redaktion mit. Wir werden diese Fragen gern aufgreifen und allen Lesern wertvolle Lösungsansätze an die Hand geben.
Neues zur Bau- und Montage-Betriebsstätte
Gewinnermittlung/Gewinnaufteilung
Am 18.12.2024 fand in München beim Bundesfinanzhof die mündliche Verhandlung zu einem für Bauunternehmen interessanten Streitfall statt. Es ging um die Revision mit dem Aktenzeichen I R 45/22. Vorausgegangen war ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27.09.2022 (Az. 1 K 1595/20). Hier geht es um die Frage der Gewinnaufteilung zwischen einer inländischen oder einer ausländischen Bau- und Montage-Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen (Stammhaus).
Darum ging es in dem Streitfall
In dem Streitfall hatte eine in Ungarn ansässige Kft (entspricht der Rechtsform einer GmbH) in Deutschland Bau- und Monateleistungen mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten erbracht. Es wurde für die deutsche Betriebsstätte eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Dabei wurden sowohl Verluste als auch kleine Gewinne ausgewiesen. Das Finanzamt führte eine Betriebsprüfung durch. Die in der Bilanz erfassten Einnahmen und Ausgaben wurden vom Prüfer nicht beanstandet. Der Betriebsprüfer ermittelte im Rahmen der Betriebsprüfung einen Gewinn im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode. Das begründete er damit, dass Bau- und Montage-Betriebsstätten nach § 32 Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGAV) lediglich Routineleistungen darstellen und dass ihnen dadurch ein stetiger, kleiner Gewinn zugeordnet werden muss.
Problem bei der Gewinnaufteilung
Das Finanzgericht Nürnberg hatte bereits in erster Instanz Zweifel an der Gewinnermittlung des Finanzamts nach der Kostenaufschlagsmethode. Zum einen hat der Prüfer die Zahlen der Bilanz nicht in Zweifel gestellt. Da die Korrektur von Betriebsstätteneinkünften ausschließlich nach § 1 AStG erfolgen kann, hätte er nicht nur auf die BsGAV hinweisen müssen. Er hätte zudem vielmehr nachweisen müssen, dass die Gewinnaufteilung für die reine Bau und Montage fremdunüblich ist. In der mündlichen Verhandlung beim Bundesfinanzhof am 18.12.2024 hat der Richter zwar klargestellt, dass sich der Betriebsprüfer nach den Buchstaben der BsGAV und nach den Verwaltungsgrundsätze zur Besteuerung von Betriebsstätten (BMF, Schreiben v. 22.12.2016) korrekt verhalten hat. Das große Aber: Es könnte jedoch sein, dass in § 1 AStG ein Hinweis fehlt, dass auch ohne nachgewiesene Mängel in der Betriebsstättenbilanz eine Gewinnaufteilung nach der Kostenaufschlagsmethode zulässig ist, weil Bau- und Montageleistungen reine Routineleistungen darstellen. Mit einem Urteil ist zum Jahreswechsel zu rechnen.
Ausblick
Dieses Urteil zum Jahreswechsel 2024/2025 dürfte erhebliche Rechtssicherheit zumindest für alle Fälle bis zum 31.12.2024 bringen. Sollten die Richter des Bundesfinanzhof die Korrektur des Finanzamts verwerfen, ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber reagieren wird und den monierten fehlenden Satz in § 1 AStG einfügen wird. Angesichts der neuen Regierungsbildung kann das möglicherweise aber bis zum 1. Januar 2026 dauern.
Neue Spielregeln 2025 bei Betriebsprüfungen
Betriebsprüfung des Finanzamts
Bereits seit Jahren werden die Neuregelungen zur Betriebsprüfung, die durch das DAC7-Umsetzungsgesetz verabschiedet wurden, kontrovers diskutiert. Zum 1. Januar 2025 trat nun der „Ernstfall“ ein, und viele dieser Neuerungen sind erstmals anzuwenden. Was neu ist und wie sich Unternehmen positionieren und organisieren sollten, verrät der folgende Praxisbeitrag.
Grundsätzliches zur Ablaufhemmung
Nach bisheriger Rechtslage konnte der Eintritt der Festsetzungsverjährung mit Beginn einer Außenprüfung verhindert werden (§ 171 Abs. 4 Satz 1 AO a.F.). Die Festsetzungsverjährung tritt in diesem Fall grundsätzlich erst mit Beendigung der Außenprüfung ein. Wie lange die Prüfung dauerte, war danach ohne Bedeutung.
In der Praxis kam es insbesondere bei Konzernprüfungen vor, dass die Dauer der Betriebsprüfung sieben bis zehn Jahre betrug. Und diese lange Prüfungsdauer soll durch die Neuregelungen im DAC7Umsetzungsgesetz verhindert werden.
Die folgenden Ausführungen zur Neuregelung des § 171 Abs. 1 i. V. m. § 197 Abs. 5 AO greifen erstmals für Steuern, Steuervergütungen und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Von den Neuregelungen dürften deshalb aktuell nur Unternehmen betroffen sein, bei denen das Finanzamt eine zeitnahe Betriebsprüfung durchführt.
Doch die Neuregelungen zur Betriebsprüfung sollten für alle Unternehmen zum Anlass genommen werden, eine Tax-CompliancePrüfung durchzuführen.
Neuregelungen zur Ablaufhemmung
Durch das DAC7-Umsetzugsgesetz greifen ab 1. Januar 2025 folgende Neuregelungen zur Ablaufhemmung:
– Es gilt grundsätzlich eine Ablaufhemmung von fünf Jahren (§ 171 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 AO).
– Die Ablaufhemmung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. – Ist Grundlage für die Außenprüfung ein aufgrund einer in § 149 Abs. 3 AO genannten Steuererklärung erlassener Steuerbescheid, soll die Prüfungsanordnung bis zum Ablauf des Kalenderjahrs erlassen werden, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem Steuerbescheid wirksam geworden ist.
– Wird keine Prüfungsanordnung erlassen, beginnt die Ablaufhemmung automatisch mit Ablauf des Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Steuerbescheid wirksam geworden ist (§ 197 Abs. 5 Satz 2 AO).
– Die neue fünfjährige Ablaufhemmung soll grundsätzlich für alle Steuern auf einer Prüfungsanordnung einheitlich enden (§ 197 Abs. 5 Satz 3 AO). Deshalb wirkt die Begrenzung der Ablaufhemmung nur für diejenige Steuer der Prüfungsanordnung, für die zuletzt ein Steuerbescheid ergangen ist.
Die Ablaufhemmung von fünf Jahren kann sich verlängern, wenn der Beginn der Prüfung auf Antrag des Unternehmens verschoben wird, wenn eine zwischenstattliche Hilfe in Anspruch genommen wird oder wenn ein Strafverfahren gegen das Unternehmen für Steuern eingeleitet wird und das Prüfungsgegenstand ist (§ 171 Abs. 4 Satz 4 bis 7 AO). Die Ablaufhemmung verlängert sich zudem, wenn gegen das Unternehmen ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wird (§ 200a Abs. 4 Satz 1 AO).
Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
In der Praxis könnte es nun natürlich vorkommen, dass Unternehmen und Steuerberater die Betriebsprüfung durch eine verzögerte Mitwirkung in die Länge ziehen, damit bestimmte Sachverhalte innerhalb der 5-jährigen Ablaufhemmung nicht mehr abschließend geprüft werden könnten. Aus diesem Grund wurde in § 200a AO eine Regelung zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen und zum Verzögerungsgeld eingeführt.
Die nachfolgenden Ausführung zum Mitwirkungsverlangen sind grundsätzlich auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Sie greifen allerdings auch für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 entstanden sind, wenn für diese nach dem 31.12.2024 eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde.
Das Finanzamt kann nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ein Unternehmen schriftlich oder elektronisch zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 AO auffordern.
Bei diesem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 200a Abs. 1 Satz 1 AO).
Es drohen Konsequenzen Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, zieht das folgende Konsequenzen nach sich:
– Bei Nichterfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens verlängert sich die Fünfjahresfrist der Ablaufhemmung um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr (§ 200a Abs. 4 Satz 1 AO). – Ist eine Mitwirkungsverzögerung eingetreten, hat der Prüfer des Finanzamts keinen Ermessensspielraum. Es ist ein Verzögerungsgeld festzusetzen (§ 200a Abs. 2 Satz 6 AO).
– Auch bei der Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgelds hat der Prüfer kein Ermessen. Das Verzögerungsgeld beträgt 75 Euro für jeden Tag der Mitwirkungsverzögerung, maximal für 150 Tage (§ 200a Abs. 2 Satz 2 AO). Das maximale Mitwirkungsverzögerungsgeld beträgt demnach 11.250 Euro.
Beachte: Das Finanzamt kann zusätzlich einen Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen (§ 200a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO). Hier könnte ein Zuschlag von 25.000 Euro für jeden Kalendertag der Mitwirkungsverzögerung, maximal für 150 Tage, festgesetzt werden.

Ein Zankapfel namens Grundsteuer
Die Inflation hat vieles in Deutschland teurer gemacht. Es sind aber nicht nur die Preise, die sich am Markt durch Angebot und Nachfrage bilden und die sich nun, etwa durch die Energieknappheit, erhöht haben.
Es besteht immer die Furcht, dass eine allgemeine Preissteigerung von vielen Anbietern genutzt wird, um höhere Angebotspreise und damit eine Erhöhung der Gewinnspanne durchzusetzen. So wundert es nicht, dass die Angst umgeht, mit der Grundsteuerreform werde auch diese ab dem Januar 2025 teurer.
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Die Einnahmen fließen den Gemeinden und Städten zu – in einer Summe von über 15 Mrd. Euro jährlich. Dass diese chronisch klamm sind und in vielen Fällen sogar überschuldet, ist bekannt und wurde in diesem Newsletter schon dargestellt. Die Gemeinden benötigen diese Mittel um Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder oder Museen zu unterhalten. Nicht zuletzt die lokale Infrastruktur, Brücken, Straßen oder in jüngster Zeit vermehrt Radwege sind zu finanzieren. Mit einem Wort: Die Mittel aus der Grundsteuer sind für die kommunale öffentliche Hand von hoher Bedeutung.
Karlsruhe hat gesprochen
Ins Rollen sind die Änderungen bei der Bewertung der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 gekommen. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen das grundgesetzlich verankerte Gleichheitsgebot fest und gab dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen. Die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland wurde über Jahrzehnte hinweg auf veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1935 für
Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland berechnet. Nun hat sich der Wert von Grundstücken und Gebäuden sehr unterschiedlich entwickelt. Der alte Einheitswert multipliziert mit einer Steuermesszahl und dem individuell durch die Gemeinde festzulegenden Hebesatz führte zu Verzerrungen. Nun sind unterschiedliche neue Berechnungsmodelle entwickelt worden – ein Bundesmodell und ein Ländermodell. Dieses wird von BadenWürttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verfolgt, basiert teilweise weniger auf den Grundstückswerten und berücksichtigt dafür zum Beispiel nur die Grundstücksgröße (Flächenmodell). Entscheidend für das, was letztlich an Grundsteuer ab dem nächsten Jahr zu entrichten ist, werden die Hebesätze der Gemeinden sein.
Kommunen in Geldnöten
Vom Gesetzgeber wurden die Kommunen gebeten, die Hebesätze entsprechend zu senken oder aber auch im Einzelfall zu erhöhen. Dabei ist aber festzuhalten – und genau hier liegen die Befürchtungen –, dass über die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die im Grundgesetz verankert ist, die Gemeinden über ihre Hebesätze und damit letztlich über die Höhe der Grundsteuer selbst entscheiden können. Das Finanzministerium beschwichtigt: „Nach steuerlichen Grundsätzen ergibt sich die Grenze für die Festsetzung der Hebesätze aus dem Gebot, die Steuerpflichtigen nicht übermäßig zu belasten und ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend zu beeinträchtigen. Die Grundsteuer darf also nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden. Darüber hinaus gilt in einem Rechtsstaat das Willkürverbot. Den Gemeinden werden bei einer Erhöhung der Hebesätze insoweit also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt […]. Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt.“
Wenig Klarheit bis jetzt
Die Verbände äußern ihre Skepsis, in den Medien kommen Betroffene zu Wort, die mit einem Vielfachen des ursprünglichen Betrags belastet werden. Alles in allem gilt, dass rund 90 Prozent der Grundstückseigentümer noch nicht wissen, wie hoch ihre Grundsteuer sein wird. So spricht Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, davon: „Dass drei Monate vor Beginn des neuen Jahres für die Bürgerinnen und Bürger immer noch nicht klar ist, was tatsächlich zu bezahlen ist, ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Behörden in diesem Land.“ Behäbigkeit im Zusammenhang mit der kurz bevorstehenden Einführung der neuen Sätze zur Grundsteuer zeigt sich aber auch bei der Behandlung der Einsprüche. Mehr als sechs Millionen Immobilien-Besitzer haben wohl Einspruch erhoben und noch keine Antwort erhalten. Dabei gab es in vielen Fällen nicht einmal eine Eingangsbestätigung für den Einspruch. Das Ministerium dazu: „Die Finanzverwaltung bearbeitet zurzeit vorrangig die eingegangenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts […]. Es ist daher möglich, dass das zuständige Finanzamt im Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung auf eine Eingangsbestätigung ihres Einspruchs verzichtet hat.“ Dabei war die Frist zum Einspruch nach Erhalt des Bescheides denkbar kurz –sie musste innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden. Der Einspruch sollte eine klare Begründung enthalten, warum die Berechnung fehlerhaft erscheint. Dazu wurde gebeten, Belege für die Beanstandungen beizufügen, etwa Wertgutachten.
Nebenkosten steigen
Dabei trifft die Grundsteuer nicht nur den Eigentümer, auch die Mieter sind betroffen, weil die Kosten zu den umlagefähigen Nebenkosten gerechnet werden und daher fast ausnahmslos auf Mieter umgelegt werden. Wenig verwunderlich, dass der Deutsche Mieterbund fordert, die Grundsteuer aus dem Katalog der umlagefähigen Nebenkosten zu streichen. Mit der neuen Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke können die Gemeinden auf der anderen Seite Mietpreissteigerungen entgegenwirken, wenn Grundstücke dazu genutzt werden, als baureife Objekte der Spekulation zu dienen. Auf der anderen Seite aber dürfte es für Mieter in den Ballungsgebieten noch teurer werden, wenn die entsprechenden Grundsteuerbescheide die tatsächlichen Wertentwicklungen widerspiegeln, was ja gerade der Sinn der Reform ist.
Nun sieht sich die öffentliche Hand einer Flut von Klagen ausgesetzt und die Finanzgerichte sind beschäftigt. Die Ineffizienz der Umsetzung der Vorgaben bei der Reform der Grundsteuer, der Flickenteppich, der sich durch die unterschiedlichen Hebesätze ergibt und die Langsamkeit bei der Behandlung der Einsprüche ziehen zurecht viel Kritik auf sich. 36 Mio. Grundstücke und Gebäude sind zu bewerten, schon jetzt aber liegen Urteile vor, die einen Einspruch nur zulassen, wenn die errechneten Werte eine Abweichung von etwa 40 Prozent aufweisen. Geringere Unterschiede werden wohl hinzunehmen sein.
Gebäudetyp E: Leitlinien finalisiert
und Vertragsrecht
im BGB
erleichtert
Das Bundeskabinett hat laut einer Meldung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 6. November 2024 den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das BMWSB die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen. Den Link zur „Einfach Bauen – Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“ finden sich auf der Website des Ministeriums zum Download.
Gebäudetyp E, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, stehe nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert. Gemeinsam mit der durch ihr Haus und ihre Partner erarbeiteten Leitlinie stelle die Vertragsrechtsänderung durch das BMJ einen wichtigen Schritt für einfacheres, kostengünstiges und innovatives Bauen dar. Die BGB-Anpassung ermögliche es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard abzuweichen. Das sei eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren.
Finalisierung der gemeinsamen Leitlinie „Einfach bauen“
Parallel dazu, so Geywitz weiter, habe man die gemeinsame Leitlinie „Einfach bauen“ finalisiert. Das Praxisdokument sei in Zusammenarbeit mit den Partnern im "Bündnis bezahlbarer
Wohnraum" entstanden und bilde durch seine Beispiele und Prozessempfehlungen das Fundament für die Zusammenarbeit beim Gebäudetyp E.
„Unser Ziel ist“, sagte Geywitz „auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch.“ Mit dem Gebäudetyp E überlasse man kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden solle, den Vertragsparteien. Das schaffe mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten. Ob jemand dann 47 Steckdosen in seiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, könne er in direkter Abstimmung und Abwägung mit seinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, z. B. die Statik oder der Brandschutz, bleibe davon unberührt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kein Sachmangel
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass bestimmte technische Normen und Regeln, wie z. B. solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind, eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.
www.bmwsb.de
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Günther Schalk, FA für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte schalk@topjus.de
Gefälleestriche mit zu wenig Gefälle – Bedenkenmitteilung hilft!
Es könnte eigentlich so einfach sein, aber doch geht es in der Praxis unzählige Male schief, weil so manche Baufirma einfach nicht gerne zum Stift respektive zum Tablet oder zu sonstigem Schreibgerät greift. So auch in einem Fall, den das OLG Brandenburg entschieden hat (Urteil vom 10.10.2024, 10 U 80/23). Eine Baufirma sollte einen Gefälleestrich auf einer Terrasse des Auftraggebers herstellen. So richtig viel Gefälle wurde es dann doch nicht: 0,9 % hat ein Gerichtsgutachter festgestellt. Die Regeln der Technik so der Gutachter, sehen 3 % vor. Deshalb funktioniert auch die Regenrinne nicht – das Gefälle reicht dem Wasser nicht. Also: ein Mangel. Aber die Baufirma ist der Überzeugung: Sie war es nicht. Der Architekt des Bauherrn habe das so vorgesehen, weil andernfalls durch den weiteren Bodenaufbau die Oberkante Fußboden über den Eingangsschwelle zur Terrasse gelegen wäre. Darüber hinaus habe der Auftraggeber das genauso haben wollen. Das sieht das Gericht grundsätzlich auch so, nimmt aber den Bauunternehmer keineswegs aus der Schusslinie:
1. Ein Gefälle von 0,9% unterschreitet die maßgebenden Vorschriften für genutzte Terrassen und begründet daher einen Mangel wegen Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Es steht den Parteien frei, im Einzelfall von einer anerkannten Regel der Technik abzuweichen. An eine solche Beschaffenheitsvereinbarung „nach unten“ sind wegen des damit einhergehenden Verzichts auf eine übliche Beschaffenheit strenge Anforderungen zu stellen. Sie kann nur angenommen werden, wenn der Besteller das damit einher gehende Risiko kannte. Der Besteller ist, selbst wenn er sachkundig sein sollte, umfassend über die Risiken und denkbaren Folgen der Bauausführung aufzuklären.
3. Im Werkvertragsrecht wird auch ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk im Sinne einer Erfolgshaftung geschuldet. Fehlt dem Werk die Funktionstauglichkeit, so ist es auch dann nicht mangelfrei, wenn es ansonsten der Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Ausführungsart genügt.
4. Ein Mangel liegt selbst dann vor, wenn die Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit auf der vom Besteller erstellten Planung beruht. Allerdings kann sich der Unternehmer von seiner Haftung befreien, wenn die Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit nicht in seiner Sphäre liegt. Dies ist dann der Fall, (1) wenn der Unternehmer seinen Prüfungs- und Hinweispflichten nachgekommen ist, (2) wenn keine Hinweispflicht besteht, weil er die Ungeeignetheit der Planung bei der gebotenen Prüfung mit dem von ihm erwartenden Fachwissen nicht erkennen kann oder (3) wenn im Einzelfall feststeht, dass der unterlassene Hinweis sich nicht ausgewirkt hat.
5. Unverhältnismäßig sind die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels nur dann, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht.
6. Dem Besteller obliegt es grundsätzlich, dem Unternehmer zuverlässige Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bedient er sich für die ihm obliegenden Planungsaufgaben eines Architekten, ist dieser sein Erfüllungsgehilfe im Verhältnis zum Bauunternehmer, so dass der Besteller für das Verschulden des Architekten einstehen muss. Dies gilt jedoch nicht für ein etwaiges Überwachungsverschulden des Architekten.
7. Die vollständige Ausführungsplanung beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, so dass auf Grundlage der ausführungsreifen Ausführungsplanung zunächst Leistungspositionen beschrieben sowie Mengen und Massen ermittelt werden können und schließlich auch die Bauausführung durch einen Unternehmer ermöglicht wird.
Das OLG Brandenburg vollführt keine großartigen Kunststücke, sondern verweist auf das kleine baurechtliche Einmaleins: Selbst wenn der Architekt murkst und abweichend plant oder der Bauherr sich etwas wünscht, was von den Normen nach unten abweicht, muss die Baufirma grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik einhalten, da beißt die Maus keinen Faden ab. Nachdem allerdings der Bauherr („wer zahlt, schafft an…!“) selbstverständlich genau das bauen lassen kann, was er sich vorstellt, kann er natürlich eine von den Regeln der Technik abweichende Leistung in Auftrag geben. Aber dann ist der Bauunternehmer eben in der Pflicht, bereits bevor er loslegt mit der Ausführung:
Er muss den Auftragnehmer mit einer Bedenkenmitteilung darauf hinweise, dass das, was er oder dessen Planer sich so vorstellen, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Und das sollte die Baufirma unbedingt schriftlich tun. Er muss den Auftragnehmer mit einer Bedenkenmitteilung darauf hinweise, dass das, was er oder dessen Planer sich so vorstellen, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Er muss den Auftragnehmer mit einer Bedenkenmitteilung darauf hinweisen, dass das, was er oder dessen Planer sich so vorstellen, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Und das sollte die Baufirma unbedingt schriftlich tun. Und das sollte die Baufirma unbedingt schriftlich tun. Beim VOB-Verträgen fordert das Regelwerk das bereits ausdrücklich. Aber auch in Nicht-VOB-Verträgen empfiehlt sich das dringend, damit die Baufirma am Ende ihren Bedenkenhinweis beweisen kann, sollte es drauf ankommen. Hat der Bauunternehmer vor der Ausführung Bedenken mitgeteilt, der Bauherr diese aber zurückgewiesen, ist die Baufirma für diesen Sachverhalt dann raus aus der Mangelhaftung.
Auftraggeber bockt bei Nachtrag: Ist ein Bummelstreik sinnvoll?
Ein Generalunternehmer hat den Auftrag, für den Bauherrn und Auftraggeber zwei Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten zu errichten für einen Nettopauschalfestpreis von 26 Mio. Euro. Der im Vertrag in Bezug genommene Bauzeitenplan sah eine Baustelleneinrichtung für den 04.05.2015 und eine Fertigstellung und Abnahme für den 30.12.2016 vor. Einzelheiten dazu, ob diese Fristen einvernehmlich geändert bzw. eingehalten wurden, waren zwischen den Parteien streitig. Weiterer Vertragsbestandteil ist ein vom GU erstellter Zahlungsplan. In der Folge nahm der GU die Arbeiten auf, wobei Einzelheiten zu dem genauen Beginn der Erdarbeiten streitig sind. Der Auftraggeber leistete Abschlagszahlungen.
Der GU verlangte schließlich die 11. Abschlagszahlung in Höhe von 772.376,49 Euro netto. In der Folge stritten die Parteien über den Fortschritt des Bauvorhabens, eine Änderung der Bauzeit und die Zahlung von Abschlägen. Danach mahnte der GU zur Zahlung der Vergütung mehrerer Nachträge und drohte an, andernfalls die Arbeiten einzustellen. Der Bauherr drohte ebenso – und zwar mit der Kündigung des GU-Vertrags, sollte der GU die Arbeiten einstellen. Das tat der GU, weil kein Geld kam. Der Bauherr kündigte und verlangte Vertragsstrafe. Beim LG Heidelberg (Urteil vom 20.06.2022, 3 O 340/18) war er damit noch auf die Nase gefallen. In der Berufungsinstanz (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2023 - 15 U 101/22) wendete sich das Blatt allerdings:
1. Für die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags auch als freie Kündigung verstanden werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich aus der Kündigungserklärung ergibt, dass der Bauvertrag unabhängig davon beendet sein soll, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund vorliegt.
2. Wird die Kündigung „ausschließlich aus wichtigem Grund“ erklärt, gibt der Auftraggeber unmissverständlich zu verstehen, dass die Kündigung nur für den Fall gilt, dass ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung besteht.
3. Der Auftraggeber kann einen Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftragnehmer die Vertragserfüllung unberechtigt und endgültig verweigert und es dem Auftraggeber deshalb nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
4. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und die Weigerung, die Leistung binnen einer angemessen gesetzten Frist wieder aufzunehmen, kann eine schwerwiegende Verletzung der bauvertraglichen Kooperationspflicht und damit einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen (hier bejaht).
Auch wenn es für die Baufirma verlockend wäre in vielen Fällen, dem Auftraggeber den Bettel hinzuschmeißen, wenn er sich weigert, einen Nachtrag anzuerkennen. Aber die Risiken sind einfach zu hoch für die Baufirma. Möglicherweise war das ja gar kein Nachtrag, weil der Bauunternehmer den Vertrag nur halbherzig gelesen hatte. Zumindest sollte sich eine Leistungsverweigerung, wenn sie schon sein muss, dann auf die streitige Nachtragsleistung beschränken.
Plan zu spät, Vorunternehmer zu spät – und die Baufirma ist „schuld“?
Dass eine Baustelle mal wieder länger dauert als geplant, ist keine Seltenheit. Dass die Baufirma für die Verlängerung der Bauzeit mehr Geld haben möchte (und braucht, weil sie schließlich ja auch mehr Aufwendungen hatte), ist auch nicht außergewöhnlich. Dass eine Baufirma mit solchen Ansprüchen
vor Gericht Probleme bekommt, ist leider auch nicht unüblich, weil die Rechtsprechung die Hürden für solche Ansprüche so hoch gesetzt hat, dass das System inzwischen massiv zu Gunsten der Auftraggeber verschoben hat. Ein Fall dieser Kategorie
Was war passiert? Eine Baufirma verlangte vom Auftraggeber eine Zahlung wegen einer Bauzeitverlängerung. In der ersten Instanz war sie damit bereits gescheitert. Also versuchte sie ihr Glück mit der Berufung beim OLG Dresden (Urteil vom 13.12.2023, 13 U 378/23, Revision vom BGH zurückgewiesen per Beschluss vom 19.09.2024, VII ZR 10/24). Und wieder drehte sich der Streit schon mal darum, welche Rechtsgrundlage eigentlich einschlägig ist – Vergütung für die Verlängerung (§ 2 Abs. 5 VOB/B, weil ein nachträglicher Eingriff und damit eine konkludente Anordnung des Auftraggebers die Verlängerung verursachte)? Oder Schadensersatz (§ 6 Abs. 6 VOB/B)? So hat das OLG Dresden entschieden:
1. Ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers aus § 6 Abs. 6 VOB/B wegen einer Bauzeitverlängerung setzt u. a. dass die Bauablaufstörung adäquat-kausal durch hindernde Umstände verursacht wurde, die auf der Verletzung einer Vertragspflicht des Auftraggebers beruht.
2. Ob und welche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestehen, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedarf der Vertrag der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Auftragnehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen.
3. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht hierfür nicht aus. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags verbindliche Ausführungsfristen, ist diese Regelung im Zweifel so auszulegen, dass sie nur für den Auftragnehmer Vertragspflichten begründet, nicht hingegen für den Auftraggeber. Für diesen ist die fristgemäße Kooperation nur eine Obliegenheit.
4. Auch bei sonstigen zur Erfüllung eines Bauvertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen handelt es sich regelmäßig nur um Obliegenheiten des Auftraggebers, sofern sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.
5. Soweit der Auftraggeber im Rahmen dieser Mitwirkungshandlungen dem Auftragnehmer zuverlässige Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, handelt es sich um eine Obliegenheit, die allerdings durch die vertragliche Vereinbarung zu einer Leistungspflicht erhoben werden kann.
6. Aus der Regelung des § 3 Abs. 1 VOB/B ergibt sich die Pflicht des Auftraggebers, die für die Ausführung nötigen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig zu übergeben.
Das Urteil geht rechtlich sehr in die Tiefe. Auch das OLG Dresden sieht also keinen Vergütungsanspruch. Es sei ungeklärt, ob das Anordnungsrecht des Auftraggebers auch bauzeitliche Anordnungen umfasse oder nur Anordnungen zur Leistung an sich. In der obergerichtlichen Rechtsprechung sei allerdings mehrfach angenommen worden, dass ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B gegeben ist, wenn der Auftraggeber die Verschiebung der vorgegebenen Bauzeit, insbesondere des Baubeginns, anordnet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs komme jedoch als Anordnung i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B nur eine Erklärung in Frage, die die vertragliche Leistungspflicht erweitere, die also eine neue Verbindlichkeit des Auftragnehmers begründen solle. Die Aufstellung eines Bauzeitenplans durch den Auftraggeber sei keine solche Anordnung.
Auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 6 Abs. 6 VOB/B) liege nicht vor. Die zu späte Vorlage von Ausführungsplänen sei zwar eine Vertragsverletzung des Auftraggebers. Die war hier aber nicht die alleinige Ursache dafür („adäquat-kausal“), dass die Baufirma nicht rechtzeitig ausführen konnte, sondern der weitere Umstand, dass eine Vorunternehmerleistung zu spät fertig war. Jetzt wird es wieder sehr juristisch: Der Vorunternehmer der klagenden Baufirma ist rechtlich nicht als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers anzusehen, so das OLG. Das heißt übersetzt: Wenn der andere Auftragnehmer des Bauherrn, der eine Vorleistung zu erbringen hatte, zu spät fertig wird, wird das im Sinne des Schadensersatzrechts nicht dem Bauherrn zugerechnet.
Diese sehr juristische Betrachtung der Materie führt leider erneut dazu, dass eine Baufirma ohne ihr eigenes Dazutun eine längere Bauzeit hinnehmen musste, aber zugleich auf diesen Mehrkosten und Mehraufwendungen ein weiteres Mal sitzenblieb, weil die Justiz immer noch nicht in der Lage ist, ein funktionierendes System zur Verfügung zu stellen, das in einem solchen Fall für „Gerechtigkeit“ sorgt. Es kann nicht sein, dass die Baufirma es alleine finanziell auszubaden hat, wenn wie im vorliegenden Fall der Auftraggeber sowohl Pläne unstreitig zu spät zur Verfügung stellt und seinen Auftragnehmer nicht ausreichend im Griff hat, sodass dieser die Vorleistung zu spät fertigstellt und die nunmehr klagende Baufirma erst mit Verzögerung losarbeiten kann.
Schweigen ist keine Zustimmung – oder doch?
„Wenn Sie auf unser Schreiben nicht binnen einer Woche widersprechen, gilt der Inhalt unseres Schreibens“ – funktioniert das so? Schweigen des Vertragspartners ist grundsätzlich keine Aussage, sagen die Juristen, keine Verneinung, aber erst recht keine Zustimmung. Es gibt aber Ausnahmen, wie auch das OLG Bamberg, Urteil vom 20.07.2023 - 12 U 9/22; BGH, Beschluss vom 07.08.2024 - VII ZR 167/23, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) bestätigt:
1. Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme hiervon besteht im Handelsverkehr nach den Grundsätzen über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
2. Der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss unverzüglich widersprechen, wenn er den Inhalt des Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Widerspricht er nicht, wird der Vertrag mit dem aus dem Bestätigungsschreiben ersichtlichen Inhalt rechtsverbindlich, es sei denn, dass der Bestätigende das Verhandlungsergebnis bewusst unrichtig wiedergegeben hat oder das Bestätigungsschreiben so weit vom Verhandlungsergebnis abweicht, dass der Absender vernünftigerweise nicht mit dem Einverständnis des Empfängers rechnen konnte.
3. Vereinbaren die Parteien eines VOB/B-Bauvertrag in einem Verhandlungsprotokoll handschriftlich, dass „Mengenänderungen mehr oder weniger als 10% die EPs nicht ändern“, handelt es sich um eine Individualvereinbarung, die eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B ausschließt und der AGBInhaltskontrolle entzogen ist.
Eine Baufirma hatte mit dem Auftraggeber telefoniert über die Behandlung ihrer Schlussrechnung. Vier Tage später hatte sie dem Auftraggeber in einem Schreiben bestätigt, was besprochen war. Der Auftraggeber hatte nicht widersprochen. Dass das Schweigen als Zustimmung gewertet wird, setzt allerdings voraus, dass beide Vertragsparteien als Kaufleute ins Handelsregister eingetragen sind.
UBB-Urteilsticker: Keine Gesamtvergabe von Bauleistungen!
Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.08.2024, Verg 6/24) betont, dass GU-Vergaben oft zu vorschnell und dann regelmäßig zu Lasten des Mittelstands angewendet werden. Wenn eine Baufirma einen solchen Fall mitbekommt, lohnt eine Vergaberüge:
1. Ist eine Fachlosbildung (hier: Fahrbahnrückhaltesystem, Verkehrssicherung und Weißmarkierung) möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht. Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat sich daher, wenn ihm eine Ausnahme von dem Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich erscheint, mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegensprechenden Gründen intensiv auseinanderzusetzen. Er hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.
3. Technische Gründe sind solche, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen (hier verneint).
4. Wirtschaftliche Gründe liegen vor, wenn eine Aufteilung in Lose mit wirtschaftlich nachteiligen Folgen für den Auftraggeber verbunden ist, die über das übliche in Kauf zu nehmende Maß hinausgehen (hier verneint).
5. Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht. Dabei müssen die für eine Gesamtlosvergabe angeführten Gründe auf den konkreten Auftrag bezogen und tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sein.
Steuertelex II –kurz gemeldet
01 Zeitfenster für Selbstanzeige vor einer Betriebsprüfung des Finanzamts
Meldet sich der Prüfer des Finanzamts telefonisch zu einer Betriebsprüfung an und der Unternehmer bekommt steuerlich ein schlechtes Gewissen, sollte keine Zeit verschwendet werden. Denn nur bis zum Eingang der Prüfungsanordnung hat ein Steuerzahler Zeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Zwar müssen dann für nicht erfasste Einnahmen Steuern nachgezahlt werden, es ist aber nicht mit einer Strafe zu rechnen.
UBB-Tipp: Da eine Selbstanzeige nur wirksam ist, wenn einige Spielregeln beachtet werden, empfiehlt sich umgehend der Kontakt mit einem auf Strafverfahren spezialisierten Steuerberater. Und wie gesagt: das sollte so schnell wie möglich nach dem Telefonat mit dem Prüfer passieren, sonst kann das zu spät sein.
02 Antrag auf Erstattung von Bauabzugsteuer
Hat ein Unternehmen Bauleistungen erbracht, und der Auftraggeber hat die Bauabzugsteuer einbehalten, kann der Handwerker einen Antrag auf Erstattung dieser Bauabzugsteuer beim Finanzamt beantragen. Das soll künftig nur noch gehen, wenn der Antrag elektronisch gestellt wird. Im Jahressteuergesetz 2024 wurde der Starttermin für die elektronische Antragstellung jedoch auf den 1.1.2026 verschoben.
UBB-Tipp: Wer also 2025 die einbezahlte Bauabzugsteuer erstattet haben möchte, kann das 2025 noch problemlos mit einem Schreiben oder einem Fax beantragen.
03 Einsprüche 2025: Ein Tag länger Zeit
Wer einen Steuerbescheid mit Datum 2025 erhält, hat einen Monat nach Bekanntgabe Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Die Bekanntgabe wird bislang berechnet, in dem zum Datum des Bescheids drei Tage hinzugerechnet werden. Bei Bescheiden aus 2025 werden aufgrund einer Neuregelung im Postrechtsmodernisierungsgesetz vier Tage zum Bescheiddatum hinzugerechnet.
Konkret: Bescheiddatum + 4 Tage = Bekanntgabe + einen Monat = letzter Tag, um Einspruch einzulegen. Endet diese 4-Tagesfrist oder die 1-Monatsfrist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Verschärfung
bei
Dokumentation ab 2025
Verrechnungspreisdokumentation
Nach § 90 Abs. 4 AO ist das Finanzamt ermächtigt, jederzeit die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation zu verlangen. Ohne gesondertes Verlangen ist die Verrechnungspreisdokumentation im Rahmen einer Betriebsprüfung binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen.
Unternehmen, die zur Ausfertigung einer Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO verpflichtet sind und bei denen aufgrund der Betriebsgrößenlasse dauerhaft eine Betriebsprüfung stattfindet, müssen also zeitnah zu einer Vereinbarung mit verbundenen Unternehmen mit Ansässigkeit im Ausland Nachweise zur Fremdüblichkeit in einer Verrechnungspreisdokumentation festhalten.
Neuregelung: Im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, dem der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt hat, ist geregelt, dass zumindest das Local File nicht ohne vorherige Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Es genügt die Vorlage einer Transaktionsmatrix, in der lediglich eine Übersicht über Geschäftsvorfälle dargestellt werden.
Diese „Entschärfung“ der strengeren Vorlagepflicht ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn problematisch dürfte in der Praxis sein, dass der Prüfer des Finanzamts die Verrechnungspreisdokumentation in der Regel niemals 30 Tage nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung im Detail überprüfen wird.
UBB-Tipp
Diese Neuregelung ist grundsätzlich erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Sie greift jedoch auch, wenn Steuern und Steuervergütungen vor dem 01.01.2025 entstanden sind, wenn diese aber in einer nach dem 31.12.2024 bekanntgegebenen Prüfungsanordnung enthalten sind.
Förderung
von E-Lastenfahrrädern
Förderung/Bilanzierung
Die Investition in gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder und ELastenanhänger wird weiterhin staatlich finanziell unterstützt. Förderanträge können seit dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (BAFA, Pressemitteilung v. 27.9.2024). Hier stellt sich die Frage: Wie sind
solche Förderbeiträge bzw. Zuschüsse des Staats steuerlich zu behandeln? Antwort: Unternehmer, die diese Förderung in Anspruch nehmen, haben steuerlich ein Wahlrecht. Erhält ein Unternehmer für Investitionen in E-Lastenfahrräder oder in E-Lastenanhänger einen Zuschuss der BAFA, besteht steuerlich nach Richtlinie 6.5 Abs. 2 EStR folgendes Wahlrecht:
– Betriebseinnahme: Ein Unternehmer kann den staatlichen Zuschuss als Betriebseinnahme erfassen. In diesem Fall berührt der Zuschuss nicht die Anschaffungskosten und somit auch nicht die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. – Minderung Anschaffungskosten: Alternativ zur Erfassung des Zuschusses als Betriebseinnahme kann der Unternehmer die Anschaffungskosten um den Zuschuss mindern. Dadurch mindert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
UBB-Tipp
Was in der Praxis häufig übersehen wird: Unternehmer, die E-Lastenfahrräder anschaffen, können neben der regulären Abschreibung auch eine 50%-ige Sonderabschreibung geltend machen (§ 7c EStG).
Die Sonderabschreibung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige die der Sonderabschreibung zu Grunde liegenden Anschaffungskosten sowie Angaben zu den in den Absätzen 1 bis 3 des § 7c EStG enthaltenen Voraussetzungen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermittelt (§ 7c Abs. 4 EStG).
Neuregelungen 2025 für Kleinunternehmer
Umsatzsteuer
Selbstständige Handwerker, Ingenieure und Architekten, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 nicht über 22.000 Euro lag und 2024 voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird, durften sich 2024 umsatzsteuerlich beim Finanzamt nach § 19 UStG als Kleinunternehmer registrieren lassen. Die Kleinunternehmerregelung bedeutet Folgendes: Ein Unternehmer darf in seinen Rechnungen an Kunden keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug hat er bei eigenen betrieblichen Investitionen keinen Anspruch auf eine Vorsteuererstattung. Diese steuerlichen Grundsätze änderten sich durch das Jahressteuergesetz 2024 am 01.01.2025.
Neue Umsatzgrenzen im Jahressteuergesetz 2024
Das Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt hat, sieht bei der Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2025 neue Steuerspielregeln vor. Von der Kleinunternehmerregelung profitieren selbstständige Handwerker im Steuerjahr 2025, wenn der Gesamtumsatz 2024 nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat und im Kalenderjahr 2025 voraussichtlich den Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten wird. Im Jahr 2025 dürften
durch die neuen Umsatzsteuerschwellen also deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer die Chance auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung bekommen.
Neue Definition des Gesamtumsatzes ab 2025
Nach bisheriger Rechtslage (also bis zum 31.12.2024) handelt es sich beim Gesamtumsatz um einen Bruttobetrag. Nach neuer Rechtslage spielt die Umsatzsteuer bei den Schwellenwerten keine Rolle mehr. Für die Frage, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2025 erfüllt sind, muss für die Umsatzhöchstgrenze 2024 (25.000 Euro) und für die Umsatzhöchstgrenze 2025 (100.000 Euro) auf die Nettobeträge zurückgegriffen werden.
Umsätze von Kleinunternehmern ab 2025 umsatzsteuerfrei
Nach bisheriger Rechtslage verzichtete das Finanzamt auf die Umsatzsteuer des Kleinunternehmers, obwohl dieser eigentlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbrachte. Ab dem Kalenderjahr 2025 sind die Umsätze eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei.
Überschreitung der Umsatzgrenze des laufenden Jahres – altes Recht
Wurde der Umsatz von 50.000 Euro nach altem Recht überschritten, war das für die Kleinunternehmerreglung unschädlich. Der Kleinunternehmer durfte die Kleinunternehmerregelung bis zum Ende des Kalenderjahrs weiterhin anwenden. Beispiel: Eine selbstständige Handwerkerin hatte 2023 einen Umsatz von 18.000 Euro und prognostizierte einen Gesamtumsatz 2024 von 40.000 Euro. Deshalb ließ sie sich beim Finanzamt für 2024 als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG registrieren. Der Umsatz 2024 betrug jedoch überraschenderweise 70.000 Euro. Folge nach altem Recht: Obwohl der Höchstbetrag von 50.000 Euro nach altem Recht im laufenden Jahr 2024 überschritten wurde, profitiert die Handwerkerin bis zum 31. Dezember 2024 von der Kleinunternehmerregelung.
Neuregelungen 2025 zu Unterhaltsleistungen
Unterstützen Eltern ein Kind finanziell, für das sie kein Kindergeld mehr bekommen, dürfen sie 2025 bis zu 12.084 Euro als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich absetzen. Dasselbe gilt, wenn Kinder Elternteile finanziell unterstützen. Der abziehbare Höchstbetrag mindert sich, wenn die unterstützte Person 2025 eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 624 Euro bezieht. Überhaupt nichts darf abgesetzt werden, wenn die unterstützte Person eigene Ersparnisse von mehr als 15.500 Euro hat.
Neu ist bei außergewöhnlichen Belastungen für Unterstützungsleistungen ab 01.01.2025 zudem, dass diese Steuervergünstigung bei Barzahlungen ausscheidet. Insbesondere in Fällen, in denen Kinder oder Eltern im Ausland finanziell unterstützt werden, erwartet das Finanzamt Nachweise, dass die Unterstützungsleistungen auf ein Konto der unterstützten Person geleistet werden.
Emissionsfreier kompakter Elektrolader 403E von JCB
Der erste vollelektrische Radlader von JCB bietet laut Unternehmensangaben die beste Leistung seiner Klasse und kann einen ganzen Arbeitstag lang eingesetzt werden – geräuscharm und emissionsfrei. Mit einer Kapazität von 20 kWh verfügt die Maschine, so der Hersteller, über das größte Standard-Batteriepaket ihrer Klasse.
Mit dem Radlader 403E erweitert JCB sein Angebot an vollelektrischen Maschinen und bietet eine weitere Lösung zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen. Die Maschine wird von einem 20-kWh-Lithium-Ionen-Batteriepaket angetrieben, welches sich bereits in anderen Maschinen der JCB E-TECH Range bewährt hat. Diese Batterien in Verbindung mit hocheffizienten Elektromotoren und optimierten Fahr- und Hydrauliksystemen sorgen für eine erstklassige Leistung.
Mit nur einer Batterieladung ist der Radlader in der Lage, einen ganzen Arbeitstag in einem gemischten Einsatz oder ca. 4 Stunden Dauerbetrieb zu absolvieren.
Wie alle JCB E-Tech-Modelle verfügt auch der 403E über ein integriertes Ladegerät zum Anschluss an unterschiedliche Stromquellen vor Ort. Eine 230-Volt-Industrie- oder Haushaltssteckdose lädt den 403E in nur 8 Stunden von 0 auf 100 % auf. Das externe JCB Schnellladegerät lädt die Maschine sogar in unter 2 Stunden vollständig auf.
Die Maschine ist mit zwei unabhängigen Elektromotoren ausgestattet – einem für den Antriebsstrang und einem für die Arbeitshydraulik. Der Antriebsmotor hat eine Spitzenleistung von 33,4 kW und verfügt über drei Fahrmodi, zwischen denen der Fahrer mit zwei Tasten oben auf dem Joystick umschalten kann.
Die Maschine ist serienmäßig mit ZF-Achsen ausgestattet, die mit offenem Differential oder Differentialsperre erhältlich sind. Ein integriertes Verteilergetriebe sorgt für permanenten Allradantrieb. Der Lader wird wahlweise mit schmalen oder breiten Rädern sowie mit Landwirtschafts- oder Industriebereifung angeboten.
Das vom Dieselmodell 403 übernommenen Hubgerüst ist als Standard- und High-Lift-Variante erhältlich. Das Standard-Hubgerüst hat eine Bolzenhöhe von 2,9 m, während das High-Lift-Modell eine Bolzenhöhe von 3,1 m erreicht. Beide Hubgerüst-Konfigurationen sind serienmäßig mit einem hydraulischen Schnellwechsler ausgestattet, und bieten eine echte Parallelhubfunktion.
Der kompakte Radlader 403E hat ein Transportgewicht von nur 2.671 kg. Damit kann der 403E auf einem handelsüblichen Maschinen-Transportanhänger innerhalb der 3,5 t Anhängelast transportiert werden. Als Option ist ein Zusatz-Kontergewicht erhältlich, das die Kipplast um 118 kg und das Transportgewicht um 121 kg erhöht.
Der kompakte Radlader 403E reiht sich in die schnell wachsende Palette vollelektrischer Maschinen in der JCB E-TECH Range ein. Diese bewährte Technologie ermöglicht ein Arbeiten ohne CO2Emissionen am Einsatzort.
Der 403E ist ein komfortabler, hoch produktiver, emissionsfreier Lader, dessen Geräuschpegel und Maschinenvibrationen reduziert sind. Mit einer Reihe unterschiedlicher Anbaugeräten garantiert der 403E zudem hohe Vielseitigkeit.


Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Der Walzenzug BW 177 BVO-5 PL mit drei einstellbaren Verdichtungsmodi – Oszillation, kleine Amplitude und große Amplitude. Damit ist die Maschine für unterschiedlichste Baustellenanforderungen gerüstet.
BOMAG Walzenzug BW 177 BVO-5 PL: Vielseitigkeit trifft auf höchste Verdichtungsleistung
Boppard – Der leistungsstarke und vielseitige Walzenzug BW 177 BVO-5 PL von BOMAG eignet sich für vielfältige Anwendungen auf kleineren und mittleren Baustellen für die Bodenverdichtung. Die Verdichtung mit Oszillationstechnik macht die Maschine explizit auf schwierigem Untergrund oder bei sensiblen Verdichtungsarbeiten in Gebäudenähe einsetzbar..
Der Walzenzug BW 177 BVO-5 PL zeichnet sich durch seine vielseitigen Einsatzmöglichkeiten aus. Mit drei einstellbaren Verdichtungsmodi – Oszillation, kleine Amplitude und große Amplitude –ist die Maschine für unterschiedlichste Baustellenanforderungen gerüstet.
Während die große Amplitude beeindruckende Tiefenverdichtung ermöglicht und Schichtdicken von bis zu 50 cm auf Kies und Sand sowie 40 cm auf Mischböden problemlos bewältigt, sorgt der Oszillationsmodus für sanfte, aber effektive Verdichtung in sensiblen Bereichen. Damit ist der BW 177 BVO-5 PL nicht nur für den klassischen Erdbau, sondern auch für Arbeiten über Rohrleitungen oder in der Nähe von Gebäuden ideal geeignet.
Die Bedienung des BW 177 BVO-5 PL ist besonders benutzerfreundlich gestaltet. Über einen einfachen Drehschalter kann der Maschinenführer mühelos zwischen den Verdichtungsmodi wechseln und die Leistung der Maschine an die jeweilige Baustellensituation anpassen. Diese intuitive Bedienung ermöglicht ein schnelles und effizientes Arbeiten, ohne dass der Fahrer komplexe Einstellungen vornehmen muss. Selbst bei längeren Einsätzen
bleibt der Bedienkomfort dank der ergonomisch gestalteten Kabine erhalten, die für ein ermüdungsfreies Arbeiten sorgt und dem Maschinenführer eine optimale Übersicht über das Arbeitsumfeld bietet.
Die im BW 177 BVO-5 PL integrierte ECOMODE-Technologie sorgt für eine intelligente Drehzahlregelung, die den Kraftstoffverbrauch um bis zu 30 % reduziert und gleichzeitig die Geräuschemissionen deutlich senkt.
Ergänzend dazu bietet der Hersteller das optionale ECOSTOP-System an, das den Kraftstoffverbrauch und den Verschleiß weiter minimiert. Diese fortschrittliche Motorentechnik trägt dazu bei, die Betriebskosten zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren, ohne dass dabei die Leistung der Maschine beeinträchtigt wird.
Dank der Doppelpumpentechnologie erreicht die Maschine eine Steigfähigkeit von bis zu 60 %, sowohl vorwärts als auch rückwärts, und gewährleistet dabei stets beste Traktion.
Der BW 177 BVO-5 PL ist wartungsfreundlich konzipiert. So kommt der Walzenzug beispielsweise ohne Abschmierpunkte aus, und alle wichtigen Komponenten wie Ölstab, Filter und Einfüllstellen sind bequem vom Boden aus zugänglich. Auch die Gummipuffer an der Bandage können ohne Demontage von Rahmenteilen ausgetauscht werden.
Ersteinsatz im Windpark Cascante in Navarra
Ehingen / Baden-Württemberg – Die Firmengruppe Aguado hat einen Liebherr LR 1700-1.0W übernommen. Mit dem neuen SchmalspurRaupenkran erweitert und modernisiert das spanische Unternehmen seinen leistungsstarken Maschinenpark. Der 700-Tonnen-Gittermastkran erfüllt die gewachsenen Anforderungen der Kunden und bietet ihnen innovative technische Lösungen. Der LR 1700-1.0W zeichnet sich durch Vielseitigkeit, einen wirtschaftlichen Transport, hohe Tragkräfte und ein hochmodernes variables Auslegersystem aus.
Bei der Windkraftsparte der Grupo Aguado hat man sich für die Investition in den Liebherr-Raupenkran LR 1700-1.0W entschieden, der jetzt der leistungsstärkste Schmalspurkran im Fuhrpark ist.
Der LR 1700-1.0W ist ein sehr vielseitiger Kran, der sich leicht versetzen lässt. Und er ist deutlich stärker als sein Vorgänger, der LR 1600/2W.
Die Beschaffung des Liebherr-Raupenkrans LR 1700-1.0W gehört zum Investitions- und Flottenerneuerungsplan des Unternehmens. Man müsse immer die bestmögliche Antwort auf die Bedürfnisse seiner Kunden geben. Dass man diesen Kran zusammen mit den Liebherr-Modellen LG 1750, LR 11000 oder LR 1600/2-W im Fuhrpark habe, zeige, dass man seinen Kunden stets die höchsten Qualitätsstandards bieten wolle.
Aguado schätzt die Liebherr-Gittermastkrane wegen ihrer hohen Tragkräfte, sowohl mit als auch ohne Derricksystem, ihrer Vielseitigkeit, ihrer modernen variablen Auslegersysteme sowie optimierten Abmessungen, die einen wirtschaftlichen Transport garantieren. Die Schmalspurversion des LR 1700¬-1.0 wurde Anfang 2024 auf den Markt gebracht und ist speziell für den Einsatz in Windkraft konzipiert. Es ist ein sehr spezifischer Kran für diese Aufgabe.

Aguados neuer Raupenkran LR 1700-1.0W kann seine Leistungsfähigkeit bereits bei seinem ersten Einsatz unter Beweis stellen:
Bei der Montage von acht Windkraftanlagen im Windpark Cascante in Navarra mit Nabenhöhen von 119 m. Damit kommt der neue 700-Tonner allerdings längst nicht an seine Leistungsgrenze, denn er ist auf die Montage moderner Windkraftanlagen bis Nabenhöhen von 170 m ausgelegt.
Er bietet deutlich höhere Tragkräfte und Hubhöhen als sein Vorgänger LR 1600/2-W. Die Basis dafür sind die stärkere Grundmaschine sowie die 3,5 m breiten H-Gitterstücke im unteren Bereich des Hauptauslegers, die die Seitenstabilität des gesamten Systems erhöhen. Liebherr bietet den LR 1700-1.0W auch mit Wippspitze an. Diese Option gab es beim Vorgänger nicht.
Der Liebherr-Fuhrpark bei Aguado umfasst verschiedene Modelle von Teleskopkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 500 Tonnen. Für große Tonnagen stehen die Liebherr-Raupenkrane LR 1600/2, LR 1600/2W, LR 1700-1.0W und LR 110000 sowie der Gittermastkran LG 1750 zur Verfügung.
www.liebherr.com



Kraftpaket für Quarzit-Tagebau
Argenthal / Rheinland-Pfalz – Für die thomas asphalt-stein GmbH & Co. KG ist der Cat 374 NG (Next Generation) das wirtschaftlichste und modernste Produkt seiner Klasse. Der Abbau des Argenthaler Quarzits ist eine wahre Kraftanstrengung. Das helle Gestein ist extrem fest und stellt daher hohe Ansprüche an die Maschine. Im Vergleich zum Kalksteinabbau etwa, muss das Gerät deutlich leistungsstärker und robuster sein. Und neben den wirtschaftlichen Kennzahlen gab nicht zuletzt der zuverlässige Zeppelin Service den Ausschlag.
Mit seiner Losbrechkraft von über 400 kN gepaart mit dem 4,6 cbm HD Felstieflöffel von LOC-matic ist das 75-t-Kraftpaket geradezu prädestiniert für den anspruchsvollen Einsatz.
Der hydrostatische Schwenkkreis sorgt für schnellere Ladezyklen, sodass bis zu 650 t Material pro Stunde auf die Cat Muldenkipper 772 geladen werden können.
Gerade vor dem Hintergrund der fordernden Abbaubedingungen machen sich die Verstärkungen der Grundrahmen von Ober- und Unterwagen sowie von Stiel und Ausleger des Cat 374 positiv bemerkbar. Verbesserte Filter mit längeren Serviceintervallen und weniger Hydrauliköl im System reduzieren die Wartungskosten zudem um bis zu 20 %. Insgesamt lassen sich so die Kosten pro Tonne deutlich senken.
Der Argenthaler Quarzit zeichnet sich durch eine besondere Materialhärte aus, dessen physikalische und chemische Eigenschaften ihn besonders als Zusatzstoff für die Herstellung von feuerfesten und keramischen Werkstoffen prädestiniert. Der 380 Millionen Jahre alte Quarzit eignet sich darum sehr für Straßenbaustoffe,
Zuschlagstoffe für Beton- und Asphaltherstellung, Sonderprodukte für industrielle Anwendungen sowie für Dekorsteine für den GaLaBau.
Die thomas asphalt-stein stellt sich auch der Verantwortung für die Umwelt. „Schonende Abbauverfahren sowie umfassende Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen im Argenthaler Steinbruch sind für uns selbstverständlich“, erläutert GF Udo Henn.
Seinen Dienst versieht der Cat Kettenbagger am Soonwaldkamm, einer Höhenlage im Hunsrück, wo er den unterschiedlichen Temperaturen und Witterungsverhältnissen stark ausgesetzt ist. Da spielen Ergonomie, Komfortsitz und Sicherheitsfeatures wie Steinschlagschutz und Beleuchtung eine große Rolle.
Und von den Fahrern kommen durchweg positive Rückmeldungen, denn die Kabine des Cat 374 ist besonders schall- und vibrationsgedämmt und überdies mit luftgefedertem Komfortsitz sowie Sitzheizung ausgestattet.
Neben dem gelben Eisen überzeugt die Verantwortlichen auch die Rundum-Betreuung durch die Zeppelin Niederlassung Koblenz und den Zeppelin Service. Insgesamt sind neben dem Cat 374 weitere Cat Baumaschinen, wie die beiden Cat Muldenkipper 772 und drei Cat Rad-lader, im Einsatz. So hat sich auf allen Ebenen, vom Vertrieb über die Administration bis hin zum Service, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt.
www.zeppelin-cat.de
Redaktion und Beirat Impressum
Chefredakteur UBB

Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (TOPJUS Rechtsanwälte München – Ingolstadt – Schrobenhausen –Pfaffenhofen); Honorarprofessor für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD); Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe-, Baugrund- und Tiefbaurecht an der TU Hamburg; Redakteur und ausgebildeter Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; Direktor der Akademie für Baumanagement an der TH Deggendorf; Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Landesjustiziar des Bayerischen Roten Kreuzes; zahlreiche Fachveröffentlichungen



Fachbeirat
Dirk Stauf
Geschäftsführer/Recht in der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB); Rechtsanwalt bei Schwager · Kromik · Stauf – Rechtsanwälte; Leiter des Arbeitskreises Recht und Mitglied des Berater-Teams der BVMB; Mitglied im DAV, im Verein Ökonomie im Unterricht e.V. sowie im Gesprächskreis Auftragsvergabe GKAV (BMVI, DB AG und Bauverbände); Seminar- und Referententätigkeit, Veröffentlichungen
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink
Inhaber des Instituts für Nachtragsmanagement, Abrechnung und Baubetriebsberatung (INA BAU); Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV); Mitglied des Beraterteams Bau der BVMB e.V.; Arbeitsschwerpunkte: Baubetriebsberatung, Bausoftwareentwicklung für Nachtragsmanagement, Baubetriebliche Stellungnahmen und Gutachten, Mediation im Bauwesen, Seminare und Schulungen
Prof. Dr.-Ing. Alexander Malkwitz
Leiter des Instituts für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg Essen, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen, Berater für Industrieunternehmen: Schwerpunkte sind Optimierung von projektorientierten Geschäften, Unterstützung und gutachterliche Bewertung von Forderungen und Baupreisermittlungen, Betreuung von Merger und Akquisitionsvorhaben, zahlreiche Veröffentlichungen
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Bei Fragen wenden sich die Mitglieder bitte an: Florian Gerz, BVMB e. V., Bonn; Tel. 0228 91185-29; florian.gerz@bvmb.de
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