Versicherungen in der Forstwirtschaft

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BĂźndner Wald

Versicherungen in der Forstwirtschaft

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Jahrgang 71 | Oktober 2018

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20 Inhalt Versicherungen in der Forstwirtschaft Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 GAV Forst Schweiz ein gemeinsames Projekt ������������������������������ 8 GAV Forstwirtschaft Freiburg ���������������������������������������������������� 12 Forstpersonal im Alter �������������������������������������������������������������� 16 Blick zurück in die Entstehungszeit der SUVA ���������������������������� 20 Die Unfallversicherung der Forstbranche ���������������������������������� 26 Krankentaggeldversicherung ���������������������������������������������������� 30 Der lange Weg zurück in den Berufsalltag �������������������������������� 34 Procap Grischun ����������������������������������������������������������������������� 40 Die SVA Graubünden stellt sich vor ������������������������������������������� 46 Grundstückversicherung «Wald» im Kanton Basel-Landschaft ���� 50 Sicherheit für Forstbetriebe ������������������������������������������������������� 54 Effizienter Schutz vor Naturgefahren ����������������������������������������� 56 99. Generalversammlung der Selva ������������������������������������������� 58 Comic Theo und Heinz ������������������������������������������������������������� 60 Sonderausstellung im Bündner Naturmuseum ���������������������������� 61 Waldknigge Feuer im Freien und im Wald ���������������������������������� 62 Vorschau ���������������������������������������������������������������������������������� 63

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Titelbild: Wasserentnahmestelle in San Vittore als Rückversicherung im Brandfall, Roveredo Laura 2018. (Bild: Thomas Käthner)

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Ein Restrisiko bleibt Trotz allen erdenklichen Sicherheitvorkehrungen bleiben oft Restrisiken. Tritt in diesem Fall ein Ereignis ein, schützen uns Versicherungsleistungen vor finan­ziellen Schäden und ermöglichen eine technische Wiederherstellung oder eine gesundheitliche Genesung. Kantonsstrasse Brienz, August 2018.

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(Bild: Mario Lucchinetti)

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Editorial Jeder ist im Leben bestimmten Risiken ausgesetzt. Um uns vor schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen, schliessen wir die unterschiedlichsten Versicherungen ab. Wir lassen uns, unsere Familie oder bestimmte Sachwerte versichern. In dieser Nummer befassen wir uns mit einigen Versicherungen, die in der Forstbranche üblicherweise abgeschlossen werden. Dabei steht im Zentrum vor allem der Mensch. Bedingt durch die gefährliche und körperlich sehr anstrengende Waldarbeit sind insbesondere die Forstwarte einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Diese werden dadurch vermehrt Opfer von Unfällen und Krankheiten. Was verschiedene Institutionen und Versicherungen in diesem Bereich leisten, möchten wir in dieser Nummer thematisieren. Wir werden erfahren, auf welchem Stand sich der GAV Forstwirtschaft Schweiz befindet und wie sich der GAV im Kanton Freiburg bis jetzt bewährt. Ich konnte mich mit Arnold Denoth, CO-Präsident des VSF, verabreden, um Näheres über die Thematik «Forstpersonal im Alter» zu erfahren. Der VSF möchte im Bezug zur Thematik sensibilisieren und aufzeigen, welche Herausforderungen für die Forstbranche bestehen, damit Perspektiven geschaffen werden für die älteren Forstarbeiter. Unsere Unfallversicherung Suva feiert in diesem ­ Jahr ihren 100. Geburtstag. Wir vom Bündner Wald gratulieren der Suva herzlich zum Geburtstag. Es freut uns, darüber zu berichten, wie die Suva die Arbeitssicherheit positiv geprägt und in den letzten 100 Jahren konstant weiterentwickelt hat. Jeder von uns kann durch schwere Schicksalsschläge

Opfer von Unfällen oder Krankheiten werden. Daher möchten wir aufzeigen, wer Betroffenen hilft und welche Leistungen in solchen Fällen durch Versicherungen erbracht werden. Sandro Krättli besuchte die Rehaklinik Bellikon und konnte Näheres über die tägliche Arbeit eines Jobcoachs erfahren und einen Betroffenen, der sich auf dem Weg der Besserung befand, begleiten. Die Procap Grischun, die sich als Verein für Behinderte einsetzt und Betroffene zwischen Krankheit/Unfall und IV unterstützt, wird über ihre Tätigkeiten informieren. In dieser Ausgabe erfahren wir mehr über die Tätigkeitsfelder und Leistungen der Sozialversicherung Graubünden. Fällt man krankheitsbedingt für längere Zeit aus, wird unser Lohn durch eine Krankentaggeldversicherung bezahlt, Anita Hartmann stellt uns diese näher vor. Durch die Strukturverbesserung im Kanton Graubünden stellt sich bei der Fusion von Forstbetrieben die Frage, wie das Versicherungswesen geregelt werden soll. Andrin Tarnutzer, der als Versicherungsbroker tätig ist, gibt Auskunft, welche Versicherungen in einem Forstbetrieb benötigt werden und wie dies am sinnvollsten geregelt wird. Nach dem Sturm Burg­ lind wurde allen wieder bewusst, welche Schäden im Wald durch Naturgewalten verursacht werden können. Die Kantone beider Basel haben ihre Wälder auf Elementarschäden durch die Gebäudeversicherung versichern lassen. Es freut uns, einen Artikel, der im Jahr 2016 im «Zürcher Wald» erschienen war, ebenfalls zu veröffentlichen. Redaktor Mario Lucchinetti

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GAV Forst Schweiz – ein gemeinsames Projekt Bereits Ende der 90er-Jahre und un­ mittelbar nach dem Sturm Lothar haben Forstfachleute erkannt, dass mit einer gemeinsamen Grundlage für sämtliche Arbeitsverhältnisse in der Schweizer Forstwirtschaft das Personal unterstützt werden sollte. Mit einem entsprechen-­ den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) könnten die Anstellungsbedingungen einheit­lich und verbindlich festgelegt und so unter anderem auch Billigangeboten aus dem nahe gelegenen Ausland aktiv begegnet werden. Patrik Hofer

Damals wurde, zur Abklärung der Rahmenbedingungen, vom Verband Schweizer Forstpersonal (VSF) eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Obwohl der Notwendigkeit bewusst, war das Projekt damals noch nicht spruchreif. Heute, fünfzehn Jahre später, zeigt uns die tiefpreisgesteuerte Marktrealität auf, dass bei der Rohstoffbereitstellung die Nachfrage nach Billiglohnanbietern bei verschiedenen Schweizer Waldeigentümern gestiegen ist und damit, unter anderem auch der Druck von ausländischen Forstunternehmern auf den Binnenmarkt zugenommen hat. In der Folge leiden sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Forstdienstleister, wie auch häufig die Arbeitsqualität darunter. Ein schweizweit gültiger GAV Forst Schweiz soll folgende Anforderungen erfüllen: Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und soziale Sicherheit In einem GAV wird mehr geregelt als nur Anstellungsbedingungen, Arbeitszeiten oder Spesenentschädigungen. Unbehandelte Themen wie etwa Pensionierungsalter, altersgerechte Ferienregelung

oder Mindestlöhne können aufgegriffen und allgemeinverbindlich festgehalten werden. Eine stabile Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden hilft mit, dass der Wald als vielfältiger Produktions-, Kultur- und Lebensraum langfristig gepflegt und erhalten wird. Rund 50 andere Branchen in der Schweiz haben die Notwendigkeit eines GAVs bereits vor Jahren erkannt und sind die anstehenden Probleme angegangen. Gemäss den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gelten allgemeinverbindliche GAV auch für ausländische Unternehmen sowie für Grenzgänger. Ein GAV stellt attraktive arbeitsvertragliche Grundlagen zur Verfügung, mit deren Unterstützung erfahrenen, qualifizierten Fachkräften eine Per­ ­ spektive innerhalb der Forstbranche geboten sowie soziale Absicherung und eine aussichtsreiche ­Zukunft ermöglicht werden kann. Gleich lange Spiesse für alle Ein GAV ist das wichtigste Instrument gegen Lohndumping und, beispielsweise im Baugewerbe, nicht mehr wegzudenken. Das hohe Preisniveau in der Schweiz verschafft unseren Nachbarn einen

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Wettbewerbsvorteil. Regelmässig gelangen auf Grossbaustellen Lohndumpingfälle ausländischer Arbeitskräfte ans Tageslicht. Dank des entsprechenden GAV können diese bei Kontrollen aufgedeckt und geahndet werden. Forstdienstleister geniessen diesen Schutz heute nicht. Viele Akteure aus dem Wald sind deshalb überzeugt, dass es für die Schweiz eine landesweite verbindliche Branchenregelung braucht, welche von der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr profitieren kann.

Professionalität Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben in der Forstbranche einen hohen Stellenwert. Dieser nimmt ab, wenn ungenügend ausgebildete Dienstleister Aufgaben wahrnehmen, wofür Forstfachkräfte benötigt werden. Waldbesitzer, die unseren Rohstoff zu Dumpingpreisen bereitstellen lassen, nehmen in Kauf, dass unser gut ausgebildetes Forstpersonal vom Arbeitsmarkt gedrängt wird. Natürlich leidet da auch die Ausbildung entlang der gesamten Berufslaufbahn. Ein allgemeinver-

Forstarbeiter bei Sicherheitsholzerei in Fideris. Dies ist einer der wenigen handwerklichen Berufe, die nicht einem GAV unterstellt sind.

(Foto: Sandro Krättli)

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bindlich erklärter GAV gibt arbeitsrechtliche Vorgaben, welche schweizweit und für alle am Markt Teilhabenden gleiche Gültigkeit haben. Umgesetzte GAV Forstunternehmen signalisieren zunehmend, dass der Druck ausländischer Mitbewerber, vor allem in den Grenzregionen, stark angestiegen ist. Um gut ausgebildete Fachkräfte anstellen und halten zu können, braucht es Beschäftigungssicherheit und sozialverträgliche Anstellungsbedingungen. Es ist bezeichnend, dass sich nun der Vorstand der Forstunternehmer Schweiz (FUS), Vertreter des Verbandes Schweizer Forstpersonal (VSF) sowie der Waldeigentümer (WaldSchweiz) der Problematik annehmen und den Weg hin zu einem schweizweit gültigen GAV-Forst gemeinsam angetreten haben. Verschiedene kantonale Sektionen des VSF haben diesbezüglich jahrelange Vorarbeit geleistet. Einige Kantone wie Wallis, Tessin oder Freiburg haben bereits einen gültigen kantonalen Forst-GAV oder stehen inmitten des Umsetzungsprozesses (Waadt, Neuenburg). Anlässlich der diesjährigen Präsiden-

tenkonferenz des VSF in Olten haben die Vertreter aller kantonalen Sektionen in einer Konsultativabstimmung grünes Licht für die Weiterentwicklung des Projekts GAV Forst gegeben. Branchenverbände an der Arbeit Momentan arbeiten VSF, FUS und WaldSchweiz mit Nachdruck daran, die Voraussetzungen für einen nationalen allgemeinverbindlichen GAV Forst Schweiz zu erfüllen. Ein breit abgestützter Ausschuss mit Fachexperten aus allen Fachgebieten begleiten die Partnerverbände bei ihren Abklärungen. Ist die Machbarkeit einmal nachgewiesen, so werden alle verfügbaren Kräfte eingesetzt, um den GAV-Forst Schweiz voranzutreiben, einzuführen und umzusetzen. Ziel soll es sein, dass bis im Jahr 2021 ein erster GAV Forst Schweiz allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Patrik Hofer ist Geschäftsführer des Verbands Schweizer Forstpersonal info@foresters.ch

Mittels GAV wird auch für die Zukunft gewährleistet, dass gut ausgebildetes Forstpersonal im Wald tätig sein wird.

(Bild: SUVA)

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GAV Forstwirtschaft Freiburg Im Jahr 2004 fanden die ersten Gespräche statt, mit dem Ziel, für das Freiburger Forstpersonal einen GAV zu erarbeiten. Im Frühling 2018 wurde dieser von allen Beteiligten unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber dem GAV Forstwirtschaft im Kanton Freiburg unterstellt. Kathrin Ackermann

Rückblick zum Start GAV Freiburg Das erste Treffen zwischen einer Forstarbeiter-­ Delegation und der Gewerkschaft Syna fand am 2. April 2004 statt. Daran nahm eine 24-köpfige Delegation teil. Der Vorsitzende zählte folgende Hauptargumente auf, weshalb er der Auffassung war, dass ein GAV für das Forstpersonal notwendig ist: – Im Obligationenrecht (OR) + Arbeitsrechtsgesetz (ArG) wird nur ein Minimum festgelegt, wie z. B. die wöchentliche Arbeitszeit (50 Stunden, ausser in der Industrie, dort sind es 45 Stunden pro Woche). – Die bilateralen Abkommen legen fest, dass bestehende GAV, die allgemeinverbindlich erklärt sind, von ausländischen Firmen und Angestellten eingehalten werden müssen. Ein Lohndumping kann in diesen Branchen nicht stattfinden. – Es wird gesamthaft bzw. kollektiv verhandelt, nicht jeder Arbeitnehmer muss mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln. – Leichte Verbesserungen zum Arbeitsvertrag werden schrittweise verhandelt. Wenn es das Ziel ist, dass alle Arbeitnehmenden 5 Wochen Ferien haben sollen, dann kann versucht werden, jährlich einige Tage auszuhandeln, sodass innert 2–3 Jahren das Verhandlungsziel erreicht wird.

– Ein Firmenreglement kann jederzeit von der ­Geschäftsleitung einseitig abgeändert werden. Hingegen eine Änderung des GAV setzt voraus, dass beide Parteien einverstanden sind und diesen bei einer neuen Regelung von allen Akteuren unterschrieben wird. – Als Feiertage gemäss ArG gelten 9 Tage im Kanton Freiburg. Sobald diese auf einen arbeitsfreien Tag fallen, sind sie für das betroffene Jahr verfallen. Wenn in einem Jahr der 1. August und der 15. August auf einen Sonntag fallen, sind es in diesem Jahr nur 7 Feiertage. Im GAV hingegen kann man die Anzahl fix festlegen, egal ob diese auf einen Sonntag fallen oder nicht. Jedermann hat Anspruch auf die vereinbarte Anzahl an Tagen. Schon damals bewies das Freiburger Forstpersonal einen Weitblick, den die Branche schweizweit erst viel später entwickelte. Am Ende dieser Sitzung stimmten alle Anwesenden einstimmig dafür, dass eine Freiburger Personalvereinigung für das Forstpersonal gegründet wird und dass die Syna als Sozialpartner in die GAV-Verhandlungen eingebunden wird. Erste Meilensteine Am 1.1.2013 trat der GAV in Kraft, hatte aber noch keine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Das bedeutet, der GAV musste nur von

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den Firmen eingehalten werden, die Mitglied einer der unterzeichnenden Vertragsparteien sind. Die AVE trat erst nach vielen Textänderungswünschen durch das Amt für Arbeitsmarkt sowie das Wirtschaftssekretariat des Bundes (Seco) am 1.4.2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, die im Kanton Freiburg Arbeiten ausführen, dem GAV unterstellt. Was sind die Vorteile des Freiburger GAVs? Die wichtigsten Vorteile eines GAVs mit AVE sind: – die Aufwertung der Forstberufe, um der Branche eine sichere Zukunft bieten zu können; – Vermeidung von Lohndumping; Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen – – gleich lange Spiesse für alle schaffen; – Zusammenschluss der Arbeitnehmervertretungen zu einem Personalverband; – Erstellen von einheitlichen Reglementen und Statuten; Klare Verhältnisse schaffen bezüglich öffent– lich-rechtliche und privat-rechtliche Anstellungsbedingungen; gleiche Rahmenbedingungen für alle (Lohn, – ­Ferien, Sozialversicherungen, wie Krankentaggeldversicherung etc.); – fairer Wettbewerb bzw. Chancengleichheit für die Arbeitgeber; – Kontrolle durch die Paritätische Berufskommission bei allen Arbeitgebern, mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen. Was sind die Erfolge des GAV? Die Sozialpartnerschaft wurde innerhalb der Forstbranche geschaffen. Diese gab es zuvor noch nicht. Damit ein GAV überhaupt zustande kommt, müssen sich alle Vertragsparteien vorgängig treffen und zusammen die Ziele definieren, die sie mit dem GAV erreichen möchten. Dadurch entsteht ein konstruktiver Dialog aller Beteiligten.

Unterzeichnung des GAV durch den Präsidenten der AREF Eric Pache. (FFP)

(Bild: Syna)

Vor dem GAV gab es mehrere Personalverbände sowie Untersektionen und Berufsverbände des Freiburger Forstpersonals, wie zum Beispiel die Forstwartevereinigung oder die Forstvorarbeitervereinigung etc. Durch den GAV schlossen sich alle Berufsverbände zusammen und bildeten den Personalverband «Freiburger Forstpersonal». Dieser verbindet alle Berufsleute noch mehr, dadurch wird die Solidarität zwischen verschiedenen Berufsgruppen massiv gesteigert. Alle Anlässe werden für alle Berufe gemischt organisiert und durchgeführt, dank dieser Bemühungen liessen sich einige Junge motivieren, Weiterbildungsangebote zu besuchen. Viele der Punkte, die unter den Vorteilen aufgeführt sind, können auch als Erfolge verzeichnet werden, insbesondere die gleich langen Spiesse. Dies gilt für Arbeitgeber gleichermassen wie für Arbeitnehmer. Die Kreation der Paritätischen Berufskommission ist ein weiterer wichtiger Erfolg. Diese ist dafür zuständig, dass der GAV eingehalten wird und besteht aus allen Akteuren (Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaft). Zusammen werden die Kontrolldossiers besprochen. Die Arbeitnehmervertreter müssen sich in die Pro-

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blematik der Arbeitgeber hineinversetzen und die Arbeitgebervertreter in die der Arbeitnehmenden. Das fördert das Verständnis für beide Seiten unge­ mein und trägt massgeblich zu einer guten Sozial­ partnerschaft bei. Wie gut kommt der GAV bei den Arbeitnehmenden an? Ein Gesamtarbeitsvertrag ist dafür da, die Arbeits­ bedingungen zu vereinheitlichen und zu verbes­ sern (im Vergleich zum Arbeitsgesetz und Obliga­ tionenrecht). In diesem Sinne ist es nur logisch, dass die Arbeitnehmerseite einen GAV voll und ganz unterstützt und überall dort anstrebt, wo es noch keinen gibt. Weiter werden gewisse Schutz­ mechanismen eingeführt, wie die Arbeitgeber­

kontrollen durch die Paritätische Berufskom­ mission. Diese schützen vor Lohndumping und Schwarzarbeit. Würden Sie einen Gesamtschweizerischen GAV unterstützen und wenn ja warum? Die Arbeiten für einen Gesamtarbeitsvertrag natio­ nal haben bereits begonnen und werden von Syna auf jeden Fall unterstützt bzw. begleitet. Als Grundlagenpapier wird der Freiburger GAV ge­ wählt, da dieser vom Seco überprüft und ange­ nommen wurde. Kathrin Ackermann ist die Zentralsekretärin der Syna und Branchenverantwortliche für die Forstindustrie kathrin.ackermann@syna.ch

Unterzeichnung des Freiburger GAV durch den Sekretär von WaldFreiburg Thierry Sottas. Von links Thierry Sottas, Gilles Schorderet (ehemaliger Präsident WaldFreiburg), Barbara Sibilla (ehemalige Juristin der AREF).

(Bild: Syna)

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Forstpersonal im Alter Arnold Denoth ist der Co-Präsident des VSF, er gibt zur Thematik Forstpersonal im Alter Auskunft und beantwortet uns zum Thema einige Fragen. Am 30. Oktober findet in Olten die Veranstaltung Forst im Alter statt. Mario Lucchinetti hat sich deswegen in Zernez mit ihm getroffen. Interview von Mario Lucchinetti

Weshalb hat der VSF (Verband Schweizer Forstpersonal die Thematik «Forst im Alter» aufgegriffen und welche Akteure sind beteiligt? Der VSF hat im Jahr 2012 mittels einer Umfrage das Forstpersonal befragt, wo die Bedürfnisse der Branche liegen, unter anderem wurde oft erwähnt, «welche Zukunft habe ich im Forst, wenn ich alt bin»? Aus diesem Grund hat der Verband beschlossen, die Thematik in diesem Jahr aufzugreifen. Als Interessengruppe sind an und für sich alle Forstberufe beteiligt, aber nicht alle sind gleich stark von der Thematik betroffen. Aber auch die Waldeigentümervertreter und der Forstunternehmerverband stehen im Spannungsfeld und sind von der Thematik betroffen. «Für mich ist dies eines der wichtigsten Themen, mit dem sich ein Forstpersonalverband zu befassen hat, und er muss sich ständig den Herausforderung stellen.»

«Für mich ist dies eines der wichtigsten Themen, mit dem sich ein Forstpersonalverband zu befassen hat, und er muss sich ständig den Herausforderung stellen.»

Arnold Denoth ist der Co-Präsident des Forstpersonalverbands.

(Bild: VSF)

Werden im Zusammenhang mit Forstpersonal im Alter Events auch Veranstaltungen in Graubünden organisiert? Am 30. Oktober 2018 wird in Olten ein Anlass stattfinden, wo verschiedene Vertreter der Forstbranche referieren werden. Unter anderem wird der Förster von Celerina JonAndri Bisaz ein Kurzreferat halten, was aus Sicht des Arbeitgebers unternommen werden kann. In diesem Forstbetrieb haben in den letzten Jahren drei Waldarbeiter das Pensionsalter erreicht. Ob nach diesem Anlass weitere Veranstaltungen folgen werden, wird sich nach dem Anlass zeigen. Hierbei kommt es vor allem auf den Anklang der Veranstaltung an. In Graubünden sind zurzeit keine Anlässe

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geplant, aber vermutlich wird in der West­ schweiz ein weiterer Anlass auf Französisch stattfinden. Da Graubünden nicht ganz zen­ tral liegt, ist dies gesamtschweizerisch gese­ hen kein allzu attraktiver Standort. Um mög­ lichst viele Teilnehmer anzusprechen, ist der Raum Olten ideal, da dies bahntechnisch ein Knotenpunkt ist.

der andere steht kurz vor der Pensionierung. Die beiden Referenten können von ihrer Erfah­ rung berichten, was es bedeutet, 40 Jahre im Wald tätig gewesen zu sein. Dass nach dieser langen Zeit einige körperliche Abnutzungser­ scheinungen auftreten können, ist verständlich. Wir möchten die Teilnehmer diesbezüglich sen­ sibilisieren und zum Nachdenken anregen.

Warum lohnt sich eine Teilnahme am Podiumsgespräch in Olten? Eine Teilnahme lohnt sich besonders, um mehr über die diversen Sichtweisen in den verschie­ densten Positionen zu erfahren und neue Im­ pulse zu dieser Thematik zu erhalten. Besonders interessant sind die Referate von zwei Forstwar­ ten. Der eine hat das Pensionsalter erreicht und

Was muss ein Waldarbeiter/Forstwart unternehmen, damit er das Pensionsalter erreichen kann? Was er muss, ist schwierig zu sagen, ein Patent­ rezept gibt es vermutlich nicht. Ich persönlich kenne einige Forstwarte, die älter sind oder das Pensionsalter erreicht haben. Vor allem eine ge­ wisse körperliche Fitness ist eine wichtige

Michael Jenal ist gelernter Forstwart und arbeitet seit über 30 Jahren für den Forstbetrieb Zernez.

(Bild: Mario Lucchinetti)

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Grundvoraussetzung. Empfehlenswert ist, eine Ausgleichssportart zu betreiben, um einer einseitigen Körperbelastung entgegenzuwirken. Aus meiner persönlichen Erfahrung habe ich festgestellt, dass Forstwarte, die Sorge zum eigenen Körper tragen und sich fit halten, meistens bessere Chancen haben. Wobei dies mit Sicherheit nur einer von zahlreichen Faktoren ist, die dazu führen können, dass man das Pensionsalter erreicht. Welche Herausforderungen bestehen für die Forstbetriebe und Forstunternehmer, damit ihr Forstpersonal das Pensionsalter erreicht? Insbesondere für Forstunternehmungen ist dies eine grosse Herausforderung. Zurzeit ist es eher so, dass sich viele Forstwarte nach 10 bis 20 Jahren Tätigkeit bei einem Forstunternehmer eine andere Stelle suchen und die Branche wechseln. Dies ist für die Unternehmungen besonders bitter, da in solchen Fällen viel Knowhow verloren geht. In den Forstbetrieben hingegen gibt es teilweise Möglichkeiten, dass die ins Alter gekommenen Forstarbeiter andere Aufgaben übernehmen können, die körperlich nicht ganz so anstrengend sind. Ich persönlich möchte an dieser Stelle nicht als Experte auftreten, da ich die Sachlage innerhalb einer Forst­unternehmung nicht allzu fundiert kenne. Doch mit Sicherheit können einige Referenten wertvolle Inputs liefern, die für einige Arbeitgeber von Nutzen sind.

«Ich würde es von Herzen jedem Forstwart gönnen, nach 40 Jahren Waldarbeit mit 60 Jahren in Pension gehen zu können. Leider ist dies noch Zukunftsmusik.»

Wo ist die Schnittstelle zum GAV? Wäre eine Frühpensionierung analog Baubranche eine denkbare Lösung? Wir kennen dieses Bedürfnis, doch leider ist dies eine zum Umsetzen schwierige Thematik. Die Baubranche ist im Vergleich viel grösser als die Forstbranche und verfügt über viel mehr Personal, das einzahlt. Daher ist dies in einem ersten Schritt leider mit Sicherheit nicht finanzierbar. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, muss durch die Begleitgruppe des GAV abgeschätzt und erarbeitet werden. Dies wird aber für den einzelnen Arbeitnehmer eine teure Lösung, in der Baubranche werden Lohnabzüge von rund zwei Prozent getätigt. Ich würde es von Herzen jedem Forstwart gönnen, nach 40 Jahren Waldarbeit mit 60 Jahren in Pension gehen zu können. Leider ist dies noch Zukunftsmusik, die sich vielleicht eines Tages umsetzen lässt. Doch für die jetzige GAV-Verhandlung ist diese Hürde noch viel zu hoch. Wo sieht der VSF das grösste Verbesserungspotenzial in der Forstbranche? Was wird mit dem Aufgreifen der Thematik beabsichtigt? Das Ziel ist vor allem, für ältere Forstarbeiter Perspektiven zu schaffen, um eventuell auch andere Aufgaben im Betrieb übernehmen zu können, damit diese sich nicht mit über 50 Jahren gezwungen sehen, die Branche zu wechseln. Uns ist es ein grosses Anliegen, die Arbeitgeber zu sensibilisieren, wie anspruchsvoll und körperlich anstrengend der Forstwartberuf ist. Wie beurteilen Sie die Situation in Graubünden? Was sind die Vorteile beziehungsweise die Nachteile des Bündner Modells gegenüber anderen Kantonen? Durch den hohen Anteil an Wald, der im öffentlichen Besitz ist, sind viele Forstarbeiter öffentlich angestellt.

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Der grosse Vorteil ist, dass die Arbeitgeber, in den meisten Fällen die Gemeinde, die Möglichkeit haben, in die Jahre gekommenen Forstwarte für andere kommunale Tätigkeiten einzusetzen, dadurch kann viel Erfahrung im Betrieb erhalten bleiben. Dies ist mit Sicherheit ein grosser Vorteil Graubündens gegenüber den Privatwaldkantonen oder Forstunternehmern, die nur forsttypische Arbeiten ausführen. Welche Rahmenbedingungen müssen vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber und von der Politik geschaffen werden, damit in den nächsten zehn Jahren die Anzahl der Forstwarte, die das Pensionsalter erreichen, gesteigert werden kann? In den nächsten Jahren kommen die grossen Forstwartjahrgänge in die Nähe des Pensionsalters. Gute Rahmenbedingungen müssen vor allem die Arbeitgeber schaffen. Diese in Bezug zur Thematik zu sensibilisieren, scheint uns ein sehr grosses Anliegen. Aber auch die Forstwar-

«Der grosse Vorteil ist, dass die Arbeitgeber, in den meisten Fällen die Gemeinde, die Möglichkeit haben, in die Jahre gekommenen Forstwarte für andere kommunale Tätigkeiten einzusetzen, dadurch kann viel Erfahrung im Betrieb erhalten bleiben.» te an und für sich sollen im Betrieb ihre Anliegen einbringen, damit wenn möglich für alle Beteiligten eine gute Lösung gefunden werden kann. Nicht zu vergessen ist die Suva, die in diesem Bereich einen wertvollen Beitrag leisten kann, der zu einer besseren Sensibilisierung der Betroffenen führt. Philipp Ritter, Bereichsleiter Holz und Gemeinwesen der Suva, wird in Olten ebenfalls zu dieser Thematik referieren. Was unternehmen Sie als Förster im Forstbetrieb Zernez, damit ihr Forstpersonal im Alter über eine berufliche Perspektive verfügt? In unserem Betrieb arbeitet ein Forstwart mit Jahrgang 1965, den wir anderweitig einsetzen. Im Winter fährt er mit der Pistenmaschine und im Sommer ist er hauptsächlich für den Unterhalt des Wanderwegs zuständig, zwischendurch unterstützt er nach wie vor gerne seine Arbeitskollegen bei der Holzhauerei. Wir haben durch die fusionierte Gemeinde Zernez eine ausgezeichnete Lage. Da wir ein Mischbetrieb sind, ist eine Rochade im Unterhaltsbetrieb problemlos möglich.

Mögliches Einsatzgebiet für einen ins Alter gekommenen Forstarbeiter.

(Bild: Forstbetrieb von Moos)

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Blick zurück in die Entstehungszeit der Suva Die Entstehung der Suva ist gleichzeitig ein Stück Sozialgeschichte. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war die Einführung einer Unfallversicherung und damit verbunden die Verbesserung der Arbeitssicherheit das Gebot der Stunde. Armut und eine fatalistische Haltung gegenüber Arbeits­un­fällen führten zu einer Zunahme der sozialen Spannungen. «Versicherung bedeutete den Frieden», so lautete die Parole des damaligen Nationalrats Ludwig Forrer. Serkan Isik

Forstarbeiter bei der Holzhauerei. Nicht zuletzt dank den Arbeitssicherheitskampagnen der Suva wurde das Risiko, Opfer eines Unfalls zu werden, massiv gesenkt.

(Bild: Suva)

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Die Industrialisierung des ausgehenden 19. Jahr­ hunderts ruft in uns Bilder von düsteren Fabriken mit dampfgetriebenen und rauchenden Maschinen wach. Weitgehend schutzlos waren Arbeiterinnen und Arbeiter den Gefahren und der infernalen Ka­ denz des technischen Fortschritts ausgesetzt. Die 1877 nach einer stark umkämpften Referendums­ abstimmung eingeführten Fabrikgesetze vermoch­ ten das Problem nicht zu lösen. Zwar wurden den Fabrikanten erstmals Vorschriften zur Arbeits­ sicherheit auferlegt, doch die Unternehmerhaft­ pflicht bei Unfällen und Berufskrankheiten erwies sich als wenig wirksam. Die Leistungen waren auf maximal 6000 Franken begrenzt und bei Mitver­ schulden oder gar Selbstverschulden gingen allzu oft die verunfallten Arbeitnehmenden gänzlich leer aus. Angeheizt durch immer grösser werdende soziale Spannungen, wurde der Ruf nach einer ­ ­obligatorischen Unfallversicherung laut. Steiniger Weg bis zum Gesetz Ludwig Forrer, Nationalrat und späterer Bundesrat, erkannte die Mängel des Haftpflichtsystems. Statt Linderung brachte es zunehmend Konflikte zwi­ schen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. 1890 wurde ein entsprechender Verfassungsartikel zur Schaffung einer Kranken- und Unfallversicherung vom Volk angenommen. Der erste Gesetzesentwurf scheiterte jedoch im Mai 1900 an der Urne. Erst 1912 gelang mit der Annahme des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes der Durchbruch. Es sah die Subventionierung der Krankenkassen durch den Bund sowie die Einführung der obligatorischen Un­ fallversicherung für einen namhaften Teil der Ar­ beitnehmenden vor. Die rechtlichen Rahmenbedin­ gungen für die Gründung der Suva waren gelegt. Da schon in der früheren, an der Urne verworfenen «Lex Forrer» Luzern als Sitz der neuen Unfallversi­ cherung vorgesehen war und sich die Stadt Aarau als Mitbewerberin nicht durchsetzen konnte, wurde Luzern Sitz der Versicherungsanstalt und gleichzei­ tig des Versicherungsgerichts.

Kriegsjahre verzögern die Eröffnung 1912 wurde der Ständerat Paul Usteri im Luzerner Grossratssaal feierlich zum ersten Verwaltungs­ ratspräsidenten gewählt. Noch hatte die Suva kei­ ne eigenen Räumlichkeiten, Usteri erledigte die Geschäfte von Zürich aus. Alfred Tzaut, bisheriger Präsident der Assurance Mutuelle Vaudoise aus Lausanne, nahm seine Arbeit als erster Direktor der Unfallversicherung im April 1913 auf. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 verzögerten sich jedoch die Aufbauarbeiten der Versicherungs­ anstalt. Der Bau des Suva-Hauptsitzes begann 1914. Nach der Fertigstellung Ende 1915 wurde ein Teil des Gebäudes als Spital für verletzte Kriegs­ gefangene umgenutzt. Am 1. April 1918 war es dann so weit, die Suva konnte ihren Betrieb mit über 30 000 Versicherungspflichtigen und in Ge­ fahrenklassen eingeteilten Betrieben aufnehmen. Rasantes Wachstum trotz schwieriger Startbedingungen Die Suva war für die Versicherung der Arbeitstäti­ gen in gefährlichen Berufen zuständig. Dazu zähl­ ten hauptsächlich Industriebetriebe, Verkehrs- und Transportunternehmen, das Bauhaupt- und Bau­ nebengewerbe sowie eine Reihe von Gewerbebe­ trieben mit erhöhten Gefahren. Für diese Branchen erhielt die Suva das Monopol. Nicht obligatorisch unterstellte Personen, vorwiegend aus der Land­ wirtschaft, konnten sich zudem freiwillig der neu­ en Versicherung unterstellen. 1920 zählten etwa die Hälfte aller Betriebe oder rund 61 Prozent der Beschäftigten zum Versichertenkreis der Suva. Die Kriegsjahre und der darauffolgende General­ streik von 1918 stellten nicht gerade ideale Start­ bedingungen für die noch junge Unfallversiche­ rung dar. Den einen waren die Prämien zu hoch, den anderen die Leistungen zu niedrig. Der wirt­ schaftliche Aufschwung ab 1923 verbesserte die allgemeine Lage, doch mit der Weltwirtschaftskrise der 30er-Jahre wurden wieder kritische Stimmen laut. Eine vom Bund eingesetzte Expertenkommis­

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Anstelle der heutigen Forwarder wurde zur Zeit der Gründung der Suva das Holz mit Schlitten und Pferden transportiert. Wie hier am Mittenberg in Chur.

sion setzte der Kritik ein Ende, indem sie der Suva gute Geschäftsführung attestierte und bestätigte, dass die Suva «gut und praktisch organisiert» und ihr Betrieb «straff» und «korrekt» sei. Neue Herausforderungen Die Suva war von Anfang an als selbstständiges Unternehmen, losgelöst von der Bundesverwaltung, konzipiert. Die Gründerväter wollten damit erreichen, dass die Suva ihren gesetzlichen Auftrag

(Bild: Staatsarchiv Sammlung Jakob Ryffel)

möglichst unabhängig und nach unternehmerischen Grundsätzen erfüllen konnte. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, getrieben durch den technischen und den medizinischen Fortschritt, nahm die Bedeutung der Unfallverhütung durch präventive Massnahmen und die Rehabilitation der Verunfallten an Bedeutung stark zu. Die Suva stellte sich diesen Herausforderungen und übernahm weitgehend die Führerschaft auf diesen Gebieten. Dies führte 1974 zur Eröffnung der

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ersten Rehabilitationsklinik im aargauischen Bellikon, wo Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit durch spezialisierte Teams stationär oder ambulant behandelt werden konnten – mit dem Ziel, eine möglichst rasche und gute Wiedereingliederung zu erreichen. 1999 folgte die Eröffnung der Clinique romande de réadaptation (CRR) in Sion. Systemwechsel im Jahr 1984 Die seit den 50er-Jahren geforderte Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes von 1911 führte mit der Verabschiedung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) von 1984 zu einem grundlegenden Systemwechsel. Das neue Gesetz weitete die Unfallversicherung auf sämtliche Arbeitnehmende aus und erfüllte damit die Forderung nach obligatorium. einem allgemeinen Versicherungs­ Gleichzeitig wurden jedoch auch Privatversicherungen und anerkannte Krankenkassen für die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zugelassen. Branchen mit hohen Unfallrisiken waren nach wie vor der Suva zugeteilt, insgesamt ging allerdings die Anzahl versicherter Betriebe und die Anzahl der bei der Suva versicherten Beschäftigten seit der Einführung des UVG zurück. Die Erfolgsgeschichte geht weiter Weder die Startschwierigkeiten am Anfang des Jahrhunderts noch die Weltwirtschaftskrise 20.  und die Kriegsjahre noch der herbeigeführte Systemwechsel durch das neue Unfallversicherungsgesetz änderten etwas am Erfolg des Unternehmens. Aus der Versicherungsanstalt entstand im Laufe der Zeit ein modernes Sozialversicherungsunternehmen, das sich durch Unabhängigkeit, Professionalität und Innovation auszeichnete. Das einzigartige Geschäftsmodell und die heutige Praxis im Bereich der Prävention werden in den nachfolgenden Artikeln näher beleuchtet. Der Blick auf die Entstehungszeit der Suva zeigt anschaulich, dass sich die Herausforderungen für eine Sozial-

versicherung im Laufe der Zeit änderten. Geblieben sind das Engagement und das Verantwortungsbewusstsein, welche bei der Suva seit der Anfangszeit bis heute weiterleben. Vier Fragen an Philipp Ritter, Bereichsleiter Holz und Gemeinwesen bei der Suva Wie zufrieden ist die Suva mit der Forstbranche in Sachen Arbeitssicherheit? Die Forstbranche unternimmt grosse Anstrengungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere in der Ausbildung der Lernenden. Zudem bringen neue Arbeitsverfahren wie die mechanisierte Holzernte Verbesserungen in der Arbeitssicherheit. Seit Beginn des Präventionsprogramms Vision 250 Leben hat die Anzahl Todesfälle und Schwerstunfälle massiv abgenommen. Dazu beigetragen hat der sehr hohe Bekanntheitsgrad der zehn lebenswichtigen Regeln für die Waldarbeit. Wo steht die Forstbranche im Vergleich mit anderen Berufsgattungen? Trotz kontinuierlicher Verbesserungen in den letzten Jahren hat die Forstbranche immer noch ein sehr hohes Fallrisiko von 320 (2017). Neben gefährlichen Arbeiten wie der Holzernte trägt beispielsweise auch das Bewegen in schwierigem Gelände zum hohen Risiko bei. Was hat sich verbessert, wo besteht Handlungsbedarf? Trotz einem deutlichen Sinken der Todesfälle und Schwerstunfälle gehören Forstarbeiten weiterhin zu den gefährlichsten Tätigkeiten, die bei der Suva versichert sind. In keiner Branche sind die lebenswichtigen Regeln besser bekannt. Mit einem konsequenten Befolgen dieser Regeln könnten Todesfälle und Schwerstunfälle verhindert werden. Ziel ist deshalb, die lebenswichtigen Regeln konsequent im Alltag zu verankern. Dazu müssen Ar-

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beitgeber und Vorgesetzte ihre Mitarbeiter regelmässig instruieren und die lebenswichtigen Regeln konsequent selber vorleben. Welches sind die häufigsten Unfälle in der Forstbranche? Am häufigsten verletzt werden Augen, Finger, Knie und Unterschenkel. In der Forstbranche sind Augenverletzungen durch Fremdkörper sehr häu-

fig. Diese können sich beispielsweise durch Sägespäne ereignen oder durch Zweige, die das Auge verletzen. Obwohl auch sehr häufig, kommt es bei Forstarbeiten zu weniger Fingerverletzungen als im Durchschnitt aller suva-versicherten Betriebe. Dagegen sind Knie- und Unterschenkelverletzungen überdurchschnittlich häufig. Serkan Isik ist Medienverantwortlicher bei der Suva.

Waldarbeiter beim Holzreisten in Ardez. Die Gefahr, sich dabei zu verletzen, war um einiges höher als mit den heutigen Mitteln.

(Bild: Archiv Mario Riatsch)

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Die Suva 1877–2018

1877

1912

1914

1. April 1918

Das Fabrikgesetz wird an der Urne angenommen.

Die obligatorische Unfallversicherung wird vom Stimmvolk angenommen. Dr. Paul Usteri obliegen die Vorarbeit und Einführung der Unfallversicherung.

Bezug des SuvaGebäudes in Luzern

Betriebsaufnahme der Unfallversicherung mit Hauptsitz in Luzern

1953

1938

Die Aktiven übersteigen 1 Mia. Franken.

Die letzten Ein ExpertenBundesbeiträge bericht des Bundes werden gestrichen. stellt der Suva ein gutes Zeugnis aus.

1937

1928 Einstieg in die Rehabilitation mit Übernahme der Bäderheilstätte «Zum Schiff» in Baden

1974

1984

1985

1992

1996

1999

Eröffnung Rehaklinik Bellikon

Die Suva verliert das Monopol für die Durchführung der oblig. Unfallversicherung.

Die Zahl der Freizeitunfälle übersteigt erstmals die Berufsunfälle.

Bezug des zweiten Verwaltungsgebäudes in Luzern

Suva führt die Unfallversicherung für Arbeitslose ein.

Eröffnung CRR (Clinique romande de réadaption)

2018

2017

2014

2009

2005

Das 100-JahrJubiläum steht an.

Das revidierte UVG tritt in Kraft.

Prämiensenkungen entlasten den Werkplatz Schweiz seit 2007 um 4,3 Mrd. Franken.

Der ESPRIX-Award, der besonders wettbewerbsfähige und erfolgreiche Unternehmen auszeichnet, geht an die Suva.

Suva übernimmt die Führung der Militärversicherung.

Zeitstrahl Entstehungsgeschichte der Suva.

(Grafik: Suva)

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Die Unfallversicherung der Forstbranche Was tun bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, der zu Arbeitsunfähigkeit führt? Mitarbeitende der Forstbranche sind bei der Suva versichert. Mit seinen Versicherungsleistungen hilft der grösste Unfallversicherer der Schweiz den Betroffenen auf dem Weg zurück an den Arbeitsplatz. Serkan Isik

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre, mitarbeitende Familienmitglieder sowie nebenerwerblich tätige Personen obligatorisch ­gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Gegen Unfälle in der Freizeit sind nur die Arbeitnehmenden obligatorisch versichert, die mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten. Gemäss Gesetz ist ein Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Als Berufskrankheit gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Beispiele sind ­Allergien oder Atemwegserkrankungen. Forstbranche obligatorisch bei der Suva versichert Die Suva versichert rund die Hälfte aller Berufstätigen in der Schweiz und gut einen Fünftel aller ­Betriebe gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Zu den rund zwei Millionen Suva-versicherten Personen gehören auch Mitarbeitende der Forstbranche. Denn sie sind in einem Betrieb tätig, der im Versicherungsbereich der Suva liegt. Dieser Tätigkeitsbereich ist im Unfallversicherungsgesetz definiert (UVG Art. 66). Es handelt

sich vor allem um Betriebe aus Industrie und Gewerbe sowie Teile der öffentlichen Verwaltung. In den letzten zehn Jahren ereigneten sich in den Suva-versicherten Betrieben durchschnittlich 180 000 Berufsunfälle pro Jahr. Die Unfallhäufigkeit in den Suva-versicherten Betrieben nimmt zwar erfreulicherweise kontinuierlich ab. Trotzdem enden ca. 80 Berufsunfälle pro Jahr tödlich. In den Hochrisikobranchen verunfallt noch immer jeder fünfte Bauarbeiter, jeder vierte Gerüstbauer und jeder dritte Forstarbeiter am Arbeitsplatz. Arbeitsunfähig? Wie weiter? Ein schwerer Unfall bedeutet für die Betroffenen und deren Angehörige schweres menschliches Leid. Um solches Leid bestmöglich zu lindern, bietet die Suva einen umfangreichen Leistungskatalog an. Im Falle eines Unfalls muss der Versicherte diesen dem Arbeitgeber bzw. der Versicherung umgehend melden. Die Versicherten haben Anspruch auf eine zweckmässige medizinische Behandlung, welche die Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ohne zeitliche und betragsmässige Beschränkung deckt. Sie dürfen den Arzt, den Zahnarzt, den Chiropraktiker, die Apotheke und die Heilanstalt frei wählen. Die Suva vergütet die Kosten für: – ambulante Behandlungen – Arzneimittel und Analysen Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in – ­einem Spital (allg. Abteilung)

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Die Suva unterstützt Betroffene bei der Wiedereingliederung im Alltag.

– ärztlich verordnete Nach- und Badekuren – der Heilung dienliche Mittel und Gegenstände Weiter übernimmt die Suva die Kosten für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen (z. B. Prothesen, Hörgeräte). Sie vergütet die notwendigen Reise-, Transportund Rettungskosten des Verunfallten und bietet als einzige Unfallversicherung mit den Rehakliniken in Bellikon und Sion eigene Institutionen an, die nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen, sozialen und beruflichen Aspekte eines Unfalls berücksichtigen. Diese ganzheitliche Wiedereingliederung trägt zu einer r­ascheren Genesung sowie zur sozialen und beruflichen Reintegration der Verunfallten bei – und ­damit zu neuer Lebensqualität. Schutz vor wirtschaftlichen Folgen Neben den Heilkosten zieht ein Unfall oder eine Berufskrankheit weitere wirtschaftliche Folgen wie Lohnausfall nach sich. Um die Verunfallten, ihre Angehörigen und deren Arbeitgeber auch vor sol-

(Bild: Suva)

chen Kosten zu schützen, kommen folgende Versicherungsleistungen zum Zuge: – Taggeld: Die Lohnentschädigung erfolgt ab dem 3. Tag nach dem Unfall bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, der Festsetzung einer Rente oder dem Tod. Die Entschädigung beträgt maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes bzw. der Höhe der Arbeitslosenentschädigung. – Eine Invalidenrente kann bei einer dauernden Erwerbsunfähigkeit ausgerichtet werden und beträgt max. 80 Prozent des versicherten Verdienstes. – Hinterlassenenrenten: Witwenrente 40 Prozent, Vollwaisenrente 25 Prozent, Halbwaisenrente 15 Prozent, zusammen max. 70 Prozent des versicherten Verdienstes der verstorbenen versicherten Person. – Eine Hilflosenentschädigung wird bei dauerndem Bedarf der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung ausserhalb einer Heilanstalt vergütet. Grundlage: maximal sechsfacher Tagesverdienst pro Monat.

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– Die Integritätsentschädigung ist eine einmalige Zahlung bei dauernder, erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität. Grundlage: maximal versicherter Jahresverdienst zur Zeit des Unfalls (aktuell 148 200 Franken). – Übergangsleistungen: Diese Leistungen stehen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. Arbeitnehmende können von einer sie gefährdenden Arbeit ausgeschlossen werden. Wenn durch eine Nichteignungsverfügung oder bedingte Eignungsverfügung erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen entstehen, be-

steht Anspruch auf Übergangsleistungen (Taggeld/Entschädigung). Damit solche Kosten erst gar nicht entstehen, investiert die Suva viel Herzblut in die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten. Denn weniger Unfälle bedeutet weniger Kosten und menschliches Leid. Zudem führen tiefere Kosten zu sinkenden Versicherungsprämien, denn die Suva gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien den Versicherten zurück. Serkan Isik ist Medienverantwortlicher bei der Suva.

Wenn doch ein Unfall passiert, unterstützen uns die Leistungen der Suva bei der Genesung.

(Bild: Suva)

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Krankentaggeldversicherung Fällt man am Arbeitsplatz für längere Zeit krankheitsbedingt aus, so wird der Lohnausfall durch die Krankentaggeldversicherung gedeckt. Damit für Arbeit­nehmer keine grossen Vorsorgelücken entstehen und für den Arbeitgeber das unter­nehmerische Risiko gesenkt wird, sind Versicherungsleistungen bei einer längeren Krankeheit unverzichtbar. Anita Hartmann

«Die Schweizer – eine Nation von rundum Versicherten». Hat dieses Klischee auch im Bereich der Deckung des krankheitsbedingten Lohnausfalls Gültigkeit? Mit fast 80 Prozent ist Krankheit der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit. Gleichzeitig ist dieses Risiko durch die gesetzlichen Sozialversicherungen suboptimal abgesichert: Die Betroffenen erleiden finanzielle Einbussen von 30 bis 40 Prozent des bisherigen Einkommens. Welche Leistungen dürfen Sie als Arbeitnehmer im Falle einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit erwarten? Nach den Regeln des Obligationenrechts (Art. 324a Abs. 2 OR) schuldet der Arbeitgeber dem ­Arbeitnehmenden im ersten Dienstjahr den Lohn für mindestens drei Wochen. Wie lange der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen muss, wird in unterschiedlichen Skalen definiert. Gemäss Berner Skala, welche für den Kanton Graubünden gilt, würden im ersten Dienstjahr drei Wochen Lohn bezahlt werden. Im zweiten Dienstjahr steigt der Anspruch auf vier Wochen, im dritten und vierten Jahr auf neun Wochen. Ab 35 Dienstjahren liegt der Anspruch bei 39 Wochen. Das Gesetz lässt eine von den Bestimmungen abweichende Regelung zu, sofern sie für den Arbeit-

Gesamtarbeitsverträge (GAV) Ein Gesamtarbeitsvertrag ist für Arbeitnehmende in der Schweiz die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Ein GAV garantiert angemessene Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen als die gesetzlichen Minimal­anforderungen. Im Bereich Forst sind Bestrebungen für einen GAV im Gange. An der Initiierung des Projekts sind der Verband der Forstunternehmer Schweiz (FUS), der Verband des Schweizer Forstpersonals (VSF) und Wald Schweiz (Verband der Waldeigentümer Schweiz) beteiligt. Auf kantonaler Ebene bestehen im Bereich Forstwirtschaft bereits GAV in den Kantonen Tessin und Wallis. In Graubünden verfügt das Forstpersonal der Waldeigentümer (Gemeinden) grundsätzlich über sehr gute und fortschrittliche vertragliche Anstel­ lungsbedingungen.

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her Anbieter soll gewählt werden?

ätzlich stehen ihnen für Lösungen Krankenversicherer wie Privatversicherer zur Verf bieten viele Gesellschaften Zusatzleistungen wie Ausschluss der Grobfahrlässigke eleistungen wie Präventionsberatung im Forstbetrieb an.

önnen diese Versicherungen über einen Versicherungsberater oder Versickerung essen. Auf jeden Fall sollten sie mehrere Offerten prüfen und dabei aber sicherstelle es mit Gleichem verglichen wird,oder dies wasist.denwieDeckungsund Leistungsumfang, die Wart nehmer mindestens gleichwertig besser private Versicherer bieten solche Verträge an. Solche Alternativen bieten viele Arbeitgeber ihren Die Krankentaggeldversicherung kann nach den orbehalte betrifft. Angestellten. Aktuell fordert der Verband Schweizer Forstwirtschaft (VSF) bessere soziale Bedingungen für die Schweizer Waldwirtschaft, dies über einen Gesamtarbeitsvertrag.

Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) oder als privatrechtlicher Versicherungsvertrag gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz VVG) abgeschlossen werden. Prüfen Sie als Arbeitgeber die Leistungsdauer in Koordination mit der Invalidenversicherung (IV) und der beruflichen Vorsorge (BVG). Profitieren Sie von günstigeren Prämien, wenn Sie gewisse Wartefristen einbauen und einen kurzen Erwerbsausfall eigenständig überbrücken. Wichtig ist, wie der

ange ist man über eine Kollektivkrankentaggeldversicherung versicher Unterschiedliche Versicherungsvarianten assiert bei langandauernder Krankheit? führen zu Verwirrung Arbeitgeber können für ihre Angestellten bessere

eisten Krankentaggeldversicherungen Leistungen über eine Kollektivkrankentaggeldver-zahlen in der Regel 80 % des Lohns währe sicherung vorsehen. Die Ausgestaltung dieser Ver. sicherung hat viele Gesichter. Krankenkassen so-

Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit.

(Grafik: Anita Hartmann)

keine solche Krankentaggeldversicherung besteht, so sind die finanziellen Ein 31 ondere bei wenigen Dienstjahren, massiv.

rsichtlich, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger andauert, so empfiehlt BuWa1805_031 31 10.10.18 13:45 öglichst schnell bei der IV-Stelle des Wohnkantons anzumelden. Diese zahlt einersei


Krankenbesuch im Spital.

Versicherer mit Vorerkrankungen und Vorbehalten umgeht, damit ihnen und ihren Mitarbeitenden keine Nachteile entstehen. Mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung überträgt der Arbeitgeber das Risiko der Lohnfortzahlung der Versicherungsgesellschaft. Ohne eine solche Versicherung trägt der Arbeitgeber das Risiko selbst. Das bedeutet die Bezahlung des vollen Lohnes, obwohl er keine Arbeitsleistungen des Arbeitnehmenden erhält. Durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zeigt der Arbeitgeber

(Bild: Suva)

weiter auch ein soziales Interesse gegenüber seinen Mitarbeitenden. Welcher Anbieter soll gewählt werden? Grundsätzlich stehen Ihnen für Lösungen Krankenversicherer wie Privatversicherer zur Verfügung. Dabei bieten viele Gesellschaften Zusatzleistungen wie Ausschluss der Grobfahrlässigkeit oder Serviceleistungen wie Präventionsberatung im Forstbetrieb an.

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Sie können diese Versicherungen über einen Versicherungsberater oder Versicherungsbroker abschliessen. Auf jeden Fall sollten sie mehrere Offerten prüfen, dabei aber sicherstellen, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, dies was den Deckungs- und Leistungsumfang, die Wartefristen oder Vorbehalte betrifft. Wie lange ist man über eine Kollektivkrankentaggeldversicherung versichert und was passiert bei lang andauernder Krankheit? Die meisten Krankentaggeldversicherungen zahlen in der Regel 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen. Falls keine solche Krankentaggeldversicherung besteht, so sind die finanziellen Einbussen, insbesondere bei wenigen Dienstjahren, massiv. Wird ersichtlich, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger andauert, so empfiehlt es sich, sich möglichst schnell bei der IV-Stelle des Wohnkantons anzumelden. Diese zahlt einerseits nach einem Jahr eine IV-Rente, kümmert sich aber auch um mögliche Umschulungsmassnahmen, falls eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist. Besteht nach zwei Jahren immer noch eine Erwerbs­unfähigkeit, so werden Leistungen aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) fällig, die Leistungen aus der Taggeldversicherung gehen entsprechend zurück. Zusammen mit den Geldern der IV erhält der erwerbsunfähige Arbeitnehmende ca. 60 Prozent des bisherigen Verdienstes. Eine persönliche, individuelle Vorsorgeanalyse ist auf jeden Fall empfehlenswert. Fazit Für Arbeitgeber: Der Abschluss einer kollektiven Krankentaggeldversicherung ist empfehlenswert. Durch den Abschluss einer Krankentaggeldversi-

cherung zeigen Sie ein soziales Interesse an Ihren Mitarbeitenden und reduzieren gleichzeitig auch Ihr unternehmerisches Risiko. Für Arbeitnehmer: Im Krankheitsfall bestehen oft grosse Vorsorgelücken. Dies kann innerhalb der ersten zwei Jahre, aber auch noch danach der Fall sein. Beurteilen können nur Sie, ob die zu erwartenden Gelder für Ihre Familienauslagen ausreichen. Überprüfen Sie Ihre persönliche Vorsorge­ situation. Dr. Anita Hartmann ist selbstständige Unternehmensberaterin und Ausbildnerin im Versicherungsbereich. Sie arbeitet als Fachvorsteherin Versicherungen und

Finanzberatung an der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz und ist Hauptexpertin im Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV).

Spezialität Berufskrankheit (Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 9) Berufskrankheiten werden einem Unfall gleichgestellt. Das bedeutet für die betroffene Person, dass sie entschädigungsmässig besser gestellt ist als im Falle einer Krankheit. Im Vergleich sind bei einem Unfall 80 Prozent des bisherigen Lohns und längerfristig sogar max. 90 Prozent gedeckt. Berufskrankheiten und Gesundheitsschäden können infolge physikalischer Einwirkungen (wie Lärm und Vibration) oder auch übermässiger körperlicher Belastung (wie Lastentransport) entstehen.

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Der lange Weg zurück in den Berufsalltag Lucian Berther erlitt einen tragischen Jagdunfall, der sein Leben veränderte. Schussverletzungen sind selten in der Schweiz. Der Genesungsprozess ist erschwert und verlangt vom Betroffenen einiges ab. Ein Gespräch an der Reha­klinik Bellikon gibt Einblick in den beson­ deren Fall eines jungen Forst­wartes, der zusammen mit Job-Coaches den Weg zurück in den forstlichen Alltag sucht und finden will. Interview von Sandro Krättli

Herr Berther, wir wollen mit dem heutigen Gespräch speziell beleuchten, was nach ­Ihrem Unfall geschah und wie Ihr Weg zurück in den Berufsalltag aussieht. Trotzdem ist es für die Leserschaft natürlich wichtig zu wissen, was vorgefallen ist.

September Lucian Berther: Ich war am 30.  2016, am letzten Jagdtag, auf einer normalen Treibjagd. Es ist üblich, dass wir uns in diesen Tagen auch mit anderen Jägern zusammenschliessen. Ich war Treiber auf einer mir bekannten Strecke. Und dann geschah es. Ein Knall! Ich bemerkte erst gar nicht, was geschehen war. Ich dachte nur, das war nah bei mir. Wenige Sekunden vergingen, bis ich meinen blutenden Oberschenkel sah. Ich stand auf mein Bein und sackte zusammen. Sofort dachte ich, das überstehe ich nicht. Den Rest erlebte ich nur noch im Schockzustand. Nach wenigen Minuten sah ich nichts mehr – wurde blind wegen des Blutverlustes. Es wurde ein Wettlauf gegen die Zeit. Das hört sich sehr dramatisch an. Wie ging es weiter? Lucian Berther: Ich lag da im Wald – meine Jagdkollegen kamen hinzu. Der Schmerz war

Lucian Berther (Mitte) mit Job-Coaches Maria Haldimann und Jonas Meier.

(Bild: Sandro Krättli)

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unglaublich stark. Ich verlor sehr viel Blut. Ich fühlte die Panik aller. Die Rega wurde alarmiert. Es vergingen etwa 20 Minuten, bis der Helikopter eintraf. Ich spürte den Wind der ­Rotoren auf meinem Gesicht. Kurz darauf erschien die Rega-Ärztin. Ich habe mitbekommen, dass dem Helikopter eine Winde fehlte, um mich zu bergen. Das war für mich der schlimmste Moment im Überlebenskampf. Ich spürte, wie meine Kräfte nachliessen. Ich wurde bewusstlos. Da stockt einem schon vom Zuhören der Atem. Es scheint mir fast ein Wunder, dass Sie nun mit uns hier sitzen und dies schildern können. Sie wurden bewusstlos. Wann kamen Sie wieder zu sich? Lucian Berther: Erst im Kantonsspital in Chur. Ich wusste aber nicht, wo ich war. Man wusste noch nicht, ob ich diesen Unfall überleben würde. Diese ersten Tage erlebte ich wie in Trance. Ich stand komplett neben mir und war ohne Hoffnung. Maria Haldimann, Sie als Job-Coach treten eigentlich erst am Ende des Prozesses in Aktion, den Betroffene durchleben müssen, bis sie in die Normalität bzw. in einen eventuell anderen Berufsalltag zurückkehren können. Wie wichtig ist für Sie als Job-Coach die Vorgeschichte eines Klienten? Maria Haldimann: Die Vorgeschichte ist natürlich auch für unsere Arbeit sehr wichtig. Schliesslich dominiert das Geschehene den ganzen Prozess, und es hilft zu verstehen. Jeder Unfall und seine Folgen sind unterschiedlich. Die jeweilige Ausgangslage ist wichtig für unsere Arbeit. Im Fall von Herrn Berther war es auch für mich eine besondere Ausgangslage. Wenn wir im Coaching stecken, schauen wir jedoch vor allem nach vorn. Wir wollen die ­unmittelbare Zukunft angehen. Die Arbeit hier,

in dieser letzten Phase in Bellikon zur beruflichen Wiederintegration, ist darauf ausgerichtet. Jonas Meier: Ja, hier bei der beruflichen Wiederintegration verfolgen wir einen zukunftsgerichteten Fokus. Wir befassen uns intensiv mit dem, was kommt. Die Patienten bereiten sich auf die künftige Arbeitswelt vor. Man beschäftigt sich damit, was allenfalls der Betroffene und der Arbeitgeber wollen. Was geht überhaupt noch? Beeinflussen Schmerzen eine Arbeitstätigkeit etc.? Maria Haldimann: Bei Herrn Berther sind Schmerzen ein dominantes Thema, was sich durch den ganzen bisherigen Prozess zieht. Die Schmerzen stressen permanent und beeinflussen die Konzentration und die Leistungsfähigkeit.

«Wenn wir im Coaching stecken, schauen wir jedoch vor allem nach vorne. Wir wollen die unmittelbare ­Zukunft angehen.» Jonas Meier, Sie leiten hier die Abteilung der beruflichen Wiederintegration. Wie muss man sich generell den Ablauf für einen Patienten vorstellen? Jonas Meier: Was ein Patient, respektive Klient hier erlebt, hängt stark von der jeweiligen Persönlichkeit und der beruflichen Perspektive ab. Viele müssen hier Dinge neu erlernen, die sie einmal aus dem ­Effeff beherrscht haben. So haben wir hier beispielsweise Schreiner, die nach einem schweren Unfall erstmals wieder in einer Werkstatt stehen. Sie verfolgen individuelle Ziele. Das kann für die Betroffenen äus-

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Werkstatt als Trainingsplatz in der Klinik Bellikon.

(Bild: Rehaklinik Bellikon)

serst anspruchsvoll sein – es ist aufreibende Knochenarbeit mit Rückschlägen! Das Zeitbudget für die Betroffenen ist eng bemessen. Es leuchtet ein, dass persönliche Ziele für den Weg zurück sehr wichtig sind. Wie war es bei Ihnen? Was waren Ihre Ziele nach der ersten Phase der Reha? Lucian Berther: Die Reha zog sich ja bei mir ziemlich lange hin – und sie dauert auch noch an. Es kam jedoch schnell die Zeit, wo ich wieder Hoffnung schöpfte und ich mir auch persönlich Ziele setzte. Meines mag erstaunen: Ich wollte unbedingt im nächsten Jahr wieder auf die Jagd! Tatsächlich? Dies erstaunt wirklich. Aber es war wohl nicht realistisch, oder? Lucian Berther: Nein, wahrscheinlich nicht. Es schien auch nur mir wirklich wichtig. Jedoch habe ich tatsächlich im Folgejahr das Jagdpatent wieder gelöst und war mit einer Spezialbewilligung dabei. Für mich war dies einfach enorm wichtig. So ähnlich wie bei einem Skifahrer, der gestürzt ist und wieder auf die Piste will. Wie ist so ein Ziel für euch Job-Coaches? Ist dies aussergewöhnlich? Jonas Meier: Der Ehrgeiz von Herrn Berther war sicherlich besonders ausgeprägt. Wir ha-

ben aber oft Leute, die sich hohe Ziele stecken. Das kann natürlich nicht nur vorteilhaft sein. Werden Ziele zu hoch gesteckt und dann nicht erreicht, kann schnell Ernüchterung eintreten. Erfahrungsgemäss ist das Erreichen von kleinen Schritten schon sehr motivierend. Man kann den Fokus immer wieder neu ausrichten. In unseren Werkstätten werden konkrete Ziele zu Arbeitsfähigkeiten gesteckt. Will man in eine spezifische Berufssparte zurückkehren, müssen handwerkliche Aufgaben zufriedenstellend ­gelöst werden. Solche konkreten Arbeitsziele können schon eine enorme Herausforderung sein. Maria Haldimann: Im Fall von Herrn Berther war es schon so, dass wir in verschiedenen ­Gesprächen die nächsten Schritte – aber auch langfristige Ziele – reflektiert und analysiert haben. Viele Dinge klären sich erst im Verlauf der Therapie oder wenn man auch konkrete Abklärungen mit den Versicherungen oder dem Arbeitgeber getätigt hat. Jonas Meier: Wir dürfen nicht vergessen, Arbeit ist mehr als Erwerb. Sie bedeutet Status und soziale Kontakte oder einen geregelten und sinngebenden Tagesablauf. Arbeit hat gerade in unserer Gesellschaft einen enorm wichtigen Stellenwert. Viele Leute haben eine ­grosse Identifikation mit ihrer Tätigkeit und oft auch mit ihrem Arbeitgeber. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: den Arbeitgeber. Wie können wir uns diese Zusammenarbeit vorstellen? Jonas Meier: Im Fall von Herrn Berther können wir von einem vorbildlichen Fall sprechen. Wir haben einen Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer, Herrn Berther, im Betrieb halten will und auch eine grosse soziale Verantwortung übernimmt. Die angezeigte Umschulung ist möglich und ein kooperatives Zusammenarbeiten gegeben. Wir können sagen, der Betrieb ist

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Fan von Herrn Berther. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler für die berufliche Rückkehr. Gerade in diesem Fall, wo klar ist, dass die berufliche Tätigkeit in der Forstbranche weitergehen soll. Unterscheiden sich die Arbeiten oder auch die Abläufe in der Rehaklinik Bellikon von anderen Rehakliniken? Jonas Meier: Es ist bestimmt eine Besonderheit, dass wir früh die berufliche Wiedereingliederung in den Fokus stellen. Dieses Vorgehen löst sehr viel aus; sicherlich eine direkte Konfrontation mit der Zukunft. Es kann auch Schmerz und Leid bedeuten, löst aber auch einen wichtigen Prozess aus, der sich aus unserer Sicht bewährt. Wir können ein sehr arbeitsorientiertes Rehabilitationsprogramm anbieten. So haben wir vorgängig auch eine Abklärung mit Herrn Berther getätigt, in welcher er auch von einer Berufsberaterin begleitet wurde.

auch sehr intensiv – aber für mich positiver. Schwierig war aus meiner Sicht an beiden Orten, dass ich von vielen Patienten umgeben war, die sich eher schon aufgegeben hatten. So war zumindest mein Eindruck. Das war auch demotivierend für mich. Vielleicht war ich auch ein besonderer Patient. Dies meinten auch die Ärzte. Man müsse mich eher bremsen. Sie waren davor Spitzen-Bodybuilder. War dies eine Hilfe? Lucian Berther: Auf jeden Fall! Ich denke, für mich war und ist dies eine entscheidende Triebfeder.

Wie haben Sie, Herr Berther, diese Phase erlebt? Lucian Berther: Ich hatte noch nie so viele Termine und Kontakte mit Spezialisten. Zuvor sah ich ja vorwiegend Bäume. Auch dadurch wurde ich ein anderer Mensch. Ich musste mich auf Beratungen und verschiedene Vorschläge und Perspektiven einlassen. Viele Waldleute sind eher verschlossene Typen, und so war das für mich eine besondere Erfahrung. Was war für Sie hier das Schwierigste in dieser neuen Phase der beruflichen Wiedereingliederung? Lucian Berther: Ich muss vielleicht vorwegnehmen, dass ich vorher noch in einer anderen Rehaklinik war. Dort war man eher überfordert mit meinem Fall. Ich hatte beinahe das Gefühl, man wolle mich nicht anfassen wegen der besonderen Verletzung. Das war dort schwierig. Hier in Bellikon war es dann ganz anders und

Einblick in die frisch renovierte Rehaklinik.

(Bild: Rehaklinik Bellikon)

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Jonas Meier: Dieses Phänomen, dass der Sport ein wichtiger Treiber sein kann, wird ständig bestätigt. Wir haben hier eine eigene sportmedizinische Abteilung, wo dies gefördert wird. Es muss nicht explizit Spitzensport sein wie bei Herrn Berther, sondern kann durchaus auch Breitensport sein. Wie ist es nun für Sie als Job-Coach, mit so unterschiedlichen Patienten zu arbeiten? Maria Haldimann: Grundsätzlich macht das ja das Coaching und unsere Aufgabe spannend und reizvoll. Die Stärken und Schwächen – aber auch individuelle Präferenzen – gilt es zu ergründen und darauf auch aufzubauen. Herr Berther ist wie gesagt ein Kämpfer, hatte aber grossen Respekt vor schulischen Aufgaben und seine Fähigkeiten eher unterschätzt. Da können wir natürlich als Coach sehr gezielt motivieren und allenfalls auch Rahmenbedingungen schaffen, die eine Situation entspannen. So erhielten wir beispielsweise bei den Computerkursen schwarz auf weiss den Beweis, wie viel er schon konnte oder neu erlernte. Was sind die aktuellen Herausforderungen? Maria Haldimann: Das Ziel ist die Försterausbildung für Herrn Berther. Das aktuelle Thema ist die Länge von kognitiver Arbeit. Konkret heisst das: lange Konzentrationsphasen, die für ihn äusserst anstrengend, aber besonders wichtig sind bei der schulischen Ausbildung zum Förster. Lucian Berther: Bereits vor meinem Unfall hatte ich im Hinterkopf, allenfalls die Försterschule zu absolvieren. Hier, während des Reha-Aufenthalts, wurde es zum konkreten Ziel. Ich wollte zurück in den Wald und nicht einen reinen Bürojob. Doch ich war verunsichert. Es gab ja Momente, da konnte ich mir kaum merken, was mir ein Arzt Neues geraten hatte. Das liess mich dann auch zweifeln am Ziel, Förster zu werden.

Der Neubau der Rehaklinik Bellikon wurde in diesem Sommer eröffnet.

(Bild: Rehaklinik Bellikon)

ÜBER Mit ihrem einmaligen Leistungsangebot – Prävention, Versicherung und Rehabilitation – bietet die Suva ihren Versicherten einen umfassenden Gesundheitsschutz. Eines ihrer Hauptanliegen ist die Rehabilitation verunfallter Menschen in ihren eigenen Kliniken, so auch in der Rehaklinik Bellikon. Sie ist die führende Spezialklinik für Unfall- und Sportrehabilitation, Berufliche Integration und Medizinische Expertisen und geniesst über die Landesgrenze hinaus hohe Anerkennung. Die Klinik verfügt über 222 Betten und behandelt jährlich 1500 Patienten stationär und 2800 Patienten ambulant. Sie erzielt mit ihren 550 Mitarbeitenden einen jährlichen Betriebsertrag von 76 Mio. CHF. Die Rehaklinik Bellikon verfügt über hochspezialisiertes Wissen und jahrzehntelange Erfahrung in der Unfallrehabilitation. Dies spiegelt sich in erstklassigen Behandlungsergebnissen und in der hohen Zufriedenheit ihrer Patienten und Zuweiser.

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Wie müssen wir uns das vorstellen? Wenn ein Patient so klare Visionen für seine Zukunft hat, sind Sie als Job-Coach darauf getrimmt, diese Ziele zu erreichen? Jonas Meier: Es ist natürlich eine zentrale Aufgabe von uns, im Rahmen einer beruflichen Abklärung zu prüfen, ob es realistisch ist. Grundsätzlich sollen natürlich berufliche Ziele verfolgt werden, die den Neigungen und Interessen des Patienten entsprechen. Doch das ist nicht immer möglich. Maria Haldimann: Im Fall von Herrn Berther wurden genau solche Abklärungen getätigt. Es zeigte sich, dass das Berufsbild des Försters HF sehr vielseitig und daher auch ein realistisches Ziel ist. Fachpersonen bestätigten uns das. Sie sind auch in den Prozess eingebunden. Somit unterstützte auch die IV dieses Ziel – was natürlich für die Finanzierung zentral ist. Jonas Meier: Hinzu kommt – was wir bereits erwähnt haben –, dass der Arbeitgeber während der ganzen Reha-Zeit der gleiche blieb. Das ist ein grosser Vorteil und macht die Sache in jeglicher Hinsicht einfacher. Da kann vielleicht Maria noch etwas ausführen … Maria Haldimann: … in der Tat, das ist wichtig. Da Herr Berther sehr geschätzt wurde als Mitarbeiter, setzte sich der Arbeitgeber sehr engagiert ein. Das ist besonders und äusserst wertvoll. Es wurden mit der IV stetig Lösungen gesucht in Form von Praktika und weiterführenden Möglichkeiten. Das Modell, beim bisherigen Arbeitgeber neue Tätigkeiten zu finden, ist eine ideale Ausgangslage. Jonas Meier: In anderen Fällen ist es natürlich eine Hauptaufgabe unsererseits, neue Arbeitgeber zu finden, die unseren Patienten eine Chance geben. Wir haben unsere Unterstützungsmöglichkeiten, aber es ist durchaus ­Knochenarbeit und nicht immer einfach.

Wie müssen wir uns die aktuellen Aufgaben des Job-Coaches im Fall von Herrn Berther vorstellen? Wie lange ist das Coaching überhaupt noch sichergestellt? Maria Haldimann: Wir haben eine komplexe Situation, weil sehr viele verschiedene Instanzen involviert sind. Wir stehen grundsätzlich allen in diesem Netz Beteiligten zur Verfügung. Natürlich steht Herr Berther im Mittelpunkt. Es können sich aber auch der Arbeitgeber, Berufskollegen oder Versicherungen bei uns melden. Dies ist gerade jetzt eine wichtige Aufgabe ­unsererseits. Herr Berther, aber auch sein Arbeitgeber, der Staatswaldbetrieb Zürich, wären mit allen Abklärungen und Schritten verständlicherweise überfordert.

«Es können sich aber auch der Arbeitgeber, Berufskollegen oder Versicherungen bei uns melden.» Jonas Meier: Die Dauer eines Coachings wird individuell und den Bedürfnissen entsprechend gemeinsam mit einem Kostenträger definiert. Oft dauert die Unterstützung zwischen 6 und 12 Monate. Lucian Berther: Es könnte ja den Anschein machen, ich sei schon bereit für die Rückkehr ins normale Leben. Aber ich sehe das komplett anders – ich stecke mitten im Prozess. Vor mir liegt noch ein langer und wohl auch anstrengender Weg. Der «Bündner Wald» bedankt sich ganz herzlich für das offene und wertvolle Gespräch. Wir wünschen Herrn Berther alles Gute für den weiteren Weg. Frau Haldimann und Herrn Meier wünschen wir viel Erfüllung bei ihrer wertvollen Arbeit zur Wiederintegration von Berufsleuten.

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Procap Grischun Procap Grischun ist eine Selbsthilfe­ organisation für Menschen mit Handicap. Damit die Betroffenen gleichberechtigt und möglichst selbstständig leben können, werden diese durch die Procap Grischun unterstützt. Philipp Ruckstuhl

Fallbeispiel: Autor Rechtsdienst Procap Schweiz, Olten

Procap Grischun – für Menschen mit Handicap Als Selbsthilfeorganisation ist Procap Grischun Interessenvertreter aller Mitmenschen mit einer Behinderung im Kanton Graubünden. Bei uns soll jeder Betroffene die nötige Unterstützung und die notwendige Zugehörigkeit finden. Die gegenseitige Achtung und die volle Integration sind für uns Ziele, die überall durchgesetzt werden müssen. Das Ziel von Procap ist es, dass alle Betroffenen möglichst selbstständig und gleichberechtigt leben können. Uns geht es um Kontakte, Entfaltung, Selbstwertgefühl und Gleichstellung.Ihren Mitgliedern bietet Procap Grischun professionwelle Dienstleistungen im Bereich Rechts- und Sozialversicherungsberatung. Dies umfasst folgende Versicherungen: Invalidenversicherung (IV), Obliga­ torische Unfallversicherung (UVG), Berufliche Vorsorge (BVG), Obligatorische Krankenversicherung (KVG), Ergänzungsleistungen (EL), Militärversicherung (MV). Mit verschiedenen Aktivitäten macht sich Procap Grischun zudem für einen gleichberechtigten Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur und Gesellschaft stark. Mit unserer Geschäftsstelle in Chur und den Regionalstellen in Davos, Samedan und Ilanz möchten

Anspruch auf Umschulung? Ich arbeite seit 20 Jahren als Forstwart bei einem Forstunternehmen. Wegen einer Rheumaerkrankung kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Daher habe ich mich bei der IV angemeldet. Dort sagte man mir, dass ich eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Bezahlt mir die IV eine neue Ausbildung? Rechtsdienst Procap Schweiz, Olten Den wichtigen ersten Schritt haben Sie getan, ­indem Sie sich für Leistungen der IV angemeldet haben. Die IV prüft nun, ob es eine berufliche Tätigkeit gibt, die sich für Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme besser eignet als die Arbeit als Forstwart. Zunächst wird Ihr Gesundheitszustand abgeklärt. Dabei wird festgestellt, was Sie noch machen können, wo Ihre Grenzen liegen und welches Pensum Ihnen zumutbar ist. In Ihrem Fall gibt der Arzt an, dass Sie in einem körperlich weniger anstrengenden Beruf und unter Berücksichtigung der körperlichen Einschränkungen Vollzeit arbeiten könnten.

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wir unseren Mitgliedern den regionalen Zugang zu unseren Leistungen erleichtern. Procap Grischun ist die grösste Selbsthilfe- und Mitgliederorganisation (3300 Mitglieder) im Kanton Graubünden von und für Menschen mit Handicap. Weitere Infos zu Procap Grischun finden Sie unter www.procapgrischun.ch. Procap Grischun gehört als Sektion zu Procap Schweiz. Voraussetzungen für eine Umschulung Damit die IV eine Umschulung finanziert, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: – Die Umschulung ist notwendig, da die bisherige Tätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr ausgeübt werden kann. – Vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung wurde eine Berufsausbildung abgeschlossen oder ein bestimmtes Einkommen erzielt. – Nur mithilfe einer Umschulung kann ein Einkommen erzielt werden, das gleichwertig ist mit jenem vor der Erkrankung. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die IV schaut, ob B. Sie über einen Berufsabschluss verfügen (z.  Forstwart EFZ). Ausserdem wird sie die finanziellen Kriterien prüfen. Anhand des Einkommens, das Sie vor der Erkrankung erzielt haben, ermittelt die IV, ob Sie eine Ausbildung benötigen, um ein gleichwertiges Einkommen zu erzielen, oder ob Sie auch ohne Ausbildung in etwa dasselbe verdienen würden. Für Personen mit einem hohen Einkommen stehen die Chancen somit besser, eine Umschulung bewilligt zu erhalten als für Personen mit einem bescheidenen Einkommen. Im Allgemeinen muss die Einkommenseinbusse mindestens 20 % betragen, damit Anspruch auf eine Umschulung besteht. Die Einbusse berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung und dem Einkommen, das Sie in einer zumutbaren Tätigkeit noch erzielen könnten.

Andere Massnahmen der IV Des Weiteren kann Ihnen die IV auch andere Eingliederungsmassnahmen anbieten: – Die Berufsberatung hilft Ihnen bei der Suche nach einer Tätigkeit, die Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung und Ihren Fähigkeiten Rechnung trägt. – Die Arbeitsvermittlung unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Beim Arbeitsversuch werden Sie von der IV – während maximal sechs Monaten an ein Unternehmen vermittelt und erhalten ein Taggeld der IV. Sie haben die Möglichkeit, Ihr berufliches Können zu zeigen und die Firma kann gleichzeitig Ihre Leistungsfähigkeit und Eignung prüfen. Falls Sie weitere Informationen brauchen oder ein Gespräch wünschen, können Sie gerne die Beratungsstelle von Procap Grischun kontaktieren. Verband Procap Schweiz, Olten Procap Schweiz – für Menschen mit Handicap Procap wurde vor rund 85 Jahren als Schweizerischer Invaliden-Verband gegründet. Heute ist Procap die grösste Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Handicap in der Schweiz. Der Verband zählt über 22 000 Mitglieder in rund 40 lokalen Sektionen und 30 Sportgruppen in allen Sprachregionen unseres Landes. Procap bietet ihren Mitgliedern eine basisnahe Struktur mit einem ­flächendeckenden Netz von Beratungsstellen an. Procap ist für Menschen mit Behinderung da und leistet: – Lebenshilfe vor Ort; – Beratung im hindernisfreien Bauen und Wohnen; – Rechtshilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts und der Integration; – Zugang zu Sport, Freizeit, Kultur und Gesellschaft; – Einfluss auf eine behindertenfreundliche Politik.

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Die Procap unterstützt Menschen mit Handicaps beim Bewältigen des Administrativdschungels.

Procap handelt schnell und unkompliziert überall dort, wo Menschen wegen ihrer Behinderung in Not geraten sind. Die Dienstleistungen von Procap im Überblick Rechtsdienst Die meisten Menschen mit einer Behinderung sind auf Versicherungsleistungen angewiesen. Für viele Betroffene ist es schwierig, sich im Paragrafen­ dschungel der Sozialversicherungen alleine zurecht­ zufinden. Procap bietet den Mitgliedern in diesen Fällen kompetente Beratung und Unterstützung. Die Fachleute der regionalen Beratungsstellen und die Rechtsanwälte von Procap Schweiz beraten Menschen mit den verschiedensten Behinderun­ gen. Sie führen die juristische Korrespondenz und vertreten berechtigte Ansprüche notfalls vor Ge­ richt. Mit entschlossenem und kompetentem Han­ deln in allen Fragen der Sozialversicherung ist Procap massgeblich dafür besorgt, dass die ein­ schlägigen Gesetze im Sinne der Menschen mit Behinderungen vollzogen werden.

(Bild: Procap)

Die häufigsten Themen der Beratung: – Invalidenversicherung – Unfallversicherung – Berufliche Vorsorge – Ergänzungsleistungen Neben den individuellen Beratungen organisiert der Procap-Rechtsdienst schweizweit Informations­ veranstaltungen und Vorträge für Betroffene und Fachleute. Auf Merkblättern und im Procap-Rat­ geber «Was steht meinem Kind zu?» veröffentlicht Procap regelmässig aktuelle Informationen zum Thema. Reisen und Sport Procap Sport fördert die sportlichen Aktivitäten von Menschen mit Handicap, unabhängig von ­Behinderungsform und Alter. Dabei stehen Ge­ sundheit, körperliches und psychisches Wohlbe­ finden, soziale Kontakte und die Erhaltung oder Verbesserung der persönlichen Fitness im Vorder­ grund. Procap Sport greift neue Trends auf und setzt sie behindertengerecht um. Organisiert werden regel­

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mässige Kurse in rund 30 regionalen Sportgruppen, attraktive Wochen- und Weekendangebote im In- und Ausland sowie Sportevents in der ganzen Schweiz. Ziel ist es, den Rahmen für eine sinnvolle Freizeitbetätigung mit hohem Erlebniswert zu schaffen. Procap Reisen ist die Schweizer Spezialistin für «barrierefreies Reisen». Das Reisebüro organisiert Ferien für Menschen mit Handicap im In- und Ausland. Die Angebotspalette reicht von Sportkursen für aktive Menschen über Badeferien für Geniesser/innen bis zu Entdeckungsreisen für Abenteurer/innen. Im jährlich erscheinenden Ferienkatalog finden sich neben betreuten Gruppenangeboten auch geeignete Feriendestinationen für Individualreisende. Im Reisebüro von Procap können alle im Ferienkatalog publizierten Destinationen und auch Angebote der renommierten Schweizer Reiseveranstalter gebucht werden. Aktuelle Projekte: – «Procap bewegt» dient der Gesundheitsförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung, die in Institutionen leben. Ziel ist es, gemeinsam mit Betroffenen optimale Voraussetzungen zu schaffen, damit sie sich im Alltag ausreichend bewegen und gesund ernähren können. – «LaVIVA» ist die Party, an der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam tanzen und feiern können. Sie findet regelmässig in Bern und Zürich statt. Wegen des grossen Erfolgs ist ein weiterer Ausbau der Partyserie in andere grössere Schweizer Städte geplant. – «Protrek» ermöglicht Menschen mit einer Behinderung Bergtouren, Waldspaziergänge oder Ausflüge in unwegsames Gelände. Der rollstuhl wurde gemeinsam mit der Trekking­ Fachhochschule Nordwestschweiz entwickelt und erfreut sich grosser Beliebtheit. Procap Reisen und Sport organisiert regelmässig Ausflüge

mit dem «Protrek» oder mit dem für den Winter umgerüsteten «Snowtrek». Bauen Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung sind auf hindernisfreie Zugänge zu Bauten und Transportmitteln angewiesen. Erst diese ermöglichen ein selbstständiges und unabhängiges Leben. Procap Bauen berät Betroffene und ihre Angehörigen in allen Fragen der Zugänglichkeit und steht auch Behörden und Fachleuten offen. Procap Bauen ­ setzt sich dafür ein, dass die gebaute Umwelt in der Schweiz hindernisfrei wird. Schwerpunkte: – Auskünfte und Kurzberatungen zum hindernisfreien Bauen Beratung von Planern/-innen, Behörden und – Institutionen bei Bauprojekten – Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit – Publikation von anwendungsorientierten Merkblättern und Umsetzungshilfen Dokumentation mit Gesetzen, Richtlinien, – Fachpublikationen Weiterbildungstagungen für die kantonalen – Netzwerk-Bauberatungsstellen – Vorträge und Schulungsveranstaltungen für Baufachschulen, Behörden, Organisationen – Beratung von Menschen mit Behinderung bei Wohnungsanpassungen Wohnen Rund eine halbe Million Menschen in der Schweiz sind aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingt durch eine Gehbehinderung eingeschränkt. Der grösste Teil der Betroffenen will aber weiterhin selbstständig leben können und ist deshalb auf eine angepasste und gut zugängliche Wohnmöglichkeit angewiesen. Procap entwickelte zusammen mit dem Onlinedienst Immoclick.ch eine Internet-Suchmaschine für barrierefreie Wohnungen.

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Bildung und Sensibilisierung Mit diesem Ressort unterstreicht Procap Schweiz die Bedeutung, die sie als Selbsthilfeorganisation dem Zugang zu sämtlichen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Angeboten beimisst. Nicht nur die baulichen Hindernisse, auch die Barrieren im Kopf müssen abgebaut werden. Nur dann sind alltägliche Begegnungen und echte Integration möglich. Das Ressort steht internen und externen Ansprechpartnern zur Verfügung, die Unterstützung und Beratung im Hinblick auf Zugänglichkeit und Sensibilisierung benötigen. Mit nachhaltigen Projekten trägt das Ressort Wissen und Informationen zum Thema in die Öffentlichkeit und erschliesst wichtige Anlässe für Menschen mit Behinderung. Sozialpolitik Procap ist Generalistin für alle Arten von Handicap und als vereinte Stimme der über 21 000 behinderten Mitglieder ein Schwergewicht in der Behindertenpolitik. Sie konzentriert ihre Aktivitäten in der

Die Procap Grischun berät ihre Mitglieder bei Problemen.

Sozialpolitik auf Fragen der rechtlichen Gleichstellung und auf die politische Vertretung von Betroffenen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Als Selbsthilfeorganisation ist sie in zahlreichen nationalen Interessensverbänden vertreten, beteiligt sich regelmässig an Vernehmlassungen, bearbeitet Themen fundiert in einer sozialpolitischen Fachkommission und ist aktiv in der politischen Interessensvertretung engagiert. Procap verfügt über eine starke Vernetzung in Politik, Wirtschaft und Verbandswelt. Diese Verbindungen und die Offenheit für eine Zusammenarbeit mit vielen Playern ermöglicht es Procap, den behindertenpolitischen Anliegen Gewicht und Gehör zu verschaffen. Im Dienste der Betroffenen und mit Blick auf eine solidarische Schweiz und echte Gleichstellung. Weitere Infos zu Procap finden Sie unter www. procap.ch. Philipp Ruckstuhl ist Geschäftsleiter der Procap Grischun.

(Bild: Procap)

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Die SVA Graubünden stellt sich vor Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) ist mit 185 Mitarbei­ tenden das Kompetenzzentrum für Sozial­ versicherungen. Unsere Dienstleis­tungen begleiten Sie von Geburt an, doch wissen wohl die wenigsten, welche Leistungen die SVA tagtäglich erbringt. Willi Lütscher, Margrith Schnyder

Die SVA koordiniert die Arbeiten der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Rahmen der Bundesgesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Erwerbsersatzordnung (EO), der Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV). Zudem ist sie verantwortlich für den Beitragsbezug im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV). Im Weiteren erfüllt die SVA folgende ihr vom Kanton Graubünden übertragene Aufgaben: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, Kinderzulagen (FAK) und die Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV). Eingliederungsleistungen der Invalidenver­ sicherung (IV) Die IV hat sich in den letzten Jahren von einer eher statischen Rentenversicherung zu einer dynamischen Eingliederungsversicherung gewandelt. Den Auftrag dazu erhielt sie mit Inkrafttreten der fünften IV-Revision im Januar 2008. So begleitet die IV heute erwerbstätige Menschen mit gesundheitlichen Schwierigkeiten sehr eng, sobald absehbar ist, dass sie ihre Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder vielleicht sogar überhaupt nicht mehr ausführen können. Nach einer Früherfassungsmeldung bei der IV klären Arbeitnehmende, Arbeitgebende und IV-Fachleute gemeinsam ab, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll ist. Ist dies zu bejahen, unterstützt die IV die bei ihr versicherte Per-

son und deren Arbeitgeberin mit dem Ziel, einen Stellenverlust vermeiden zu können. Jeder Verlauf ist individuell: Manchmal genügt es, das Aufgabenprofil eines Erkrankten anzupassen, manchmal ist eine neue Anstellung zu suchen oder es wird gar eine umfassende Neuausrichtung mit Umschulung erforderlich. Das Ziel der IV ist es dabei stets, ihre Versicherten im Arbeitsprozess halten zu können – eine sinnvolle und angepasste Erwerbstätigkeit führt nachweislich zu einer höheren Lebenszufriedenheit. Aber natürlich auch zu weniger Rentenzahlungen. Durch die Massnahmen der IV zur beruflichen Eingliederung haben während der vergangenen zehn Jahre zahlreiche Neuberentungen abgewendet werden können. «Du solltest diesen Beruf nicht mehr ausüben!» Das war nicht das, was Mario Egler, heute 32, hören wollte von seinem Arzt. Seit mittlerweile rund zehn Jahren war er berufstätig, hatte seinen Traumjob gefunden: Forstwart. Seit längerer Zeit machten sich aber Hüftbeschwerden bemerkbar. Diese wurden dermassen heftig, dass ein Gang zum Arzt unausweichlich wurde. Eine Operation folgte, half für kurze Zeit, die nächste stand wenige Jahre später an. «Wenn du diesen Beruf noch länger ausübst, wird das so weitergehen. Und für eine Hüfttransplantation bist du noch viel zu jung.» Sein Arzt liess ihn unmissverständlich wissen: Seinen Traumjob müsse er aufgeben, und das möglichst bald.

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Mario Egler sah ein, dass seine Gesundheit Vorrang haben muss. Er suchte sich eine passende Arbeit, war dann im Winter statt Snowboard-Lehrer Bahnbegleiter, war während zwei Sommern als Greenkeeper auf dem Golfplatz in Zuoz tätig. «Die Arbeit gefiel mir wirklich, mit dem Einkommen konnte ich

aber kaum meinen bescheidenen Lebensunterhalt decken.» Und zudem schmerzten seine Hüften noch immer. Es musste eine langfristige Lösung geben für den jungen Mann. Er meldete sich bei der IV an, und diese unterstützte Mario Egler bei der Umschulung zum Lastwagenfahrer. Dank seines Einsat-

Die IV prüft all diese Optionen bei der beruflichen Wiedereingliederung.

(Grafik: SVA)

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Mario Egler musste seinen Traumjob Forstwart aufgeben und sich umschulen lassen.

zes legte er sämtliche Prüfungen mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Im Anschluss daran hatte Mario Egler das Glück, in Versam einen Arbeitgeber zu finden, bei dem er sich sehr wohl fühlte. Doch es zog Mario Egler wieder zurück ins Engadin. Er war hier aufgewachsen. Seit Anfang Dezember 2017 arbeitet er nun bei der Gemeinde Silvaplana als Werkgruppenmitarbeiter, mittlerweile sogar als Werkgruppenmeister. Auch für diese Tätigkeit sind noch Ausbildungen zu absolvieren, diesmal aber ohne Unterstützung der IV, denn das Lastwagenführen gilt als seiner gesundheitlichen Situation angepasst. «Die Umschulung, die mir die IV ermöglicht hat, hilft mir auch in meiner neuen Anstellung.» In seiner neuen Führungsposition als Werkgruppenmeister kann er sich zudem seine Ar-

(Bild: SVA)

beit so einteilen, dass er seinen gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechend körperlich leichte und schwerere Tätigkeiten abwechselnd ausführen kann. Mario Egler hat noch viele Jahre Erwerbstätigkeit vor sich, auf die er sich heute wieder freuen kann. Was er zu tun hat, wenn er das Pensionsalter erreicht? Er weiss es: sich anmelden bei der SVA … Wann kann ich meine Altersrente beziehen? Das ordentliche Rentenalter der Frauen liegt aktuell bei 64 und jenes der Männer bei 65 Jahren. Den Zeitpunkt des Leistungsbezuges können sie teilweise flexibel wählen. Die Altersrente kann ein oder zwei ganze Jahre vorbezogen oder mindestens ein bis maximal fünf Jahre aufgeschoben werden.

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Der Vorbezug hat dabei eine lebenslängliche Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr zur Folge. Beim Rentenaufschub wird ein nach der Aufschubsdauer abgestufter Zuschlag von 5,2 Prozent bei einem bis maximal 31,5 Prozent bei fünf Jahren gewährt. Wie komme ich zu meiner Altersrente? Wie bei jeder Versicherung muss auch bei der AHV die Leistung beantragt werden. Dies geschieht mit dem offiziellen Formular, welches – ausgefüllt, unterschrieben und mit den nötigen Beilagen versehen der Ausgleichskasse eingereicht wird. Um rechtzeitig in den Genuss der Rente zu gelangen, empfiehlt es sich, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters vorzunehmen. So besteht die Gewähr, dass im Normalfall die Rente bereits ab dem ersten Monat des Anspruchs auf dem Konto eintrifft. Die Renten werden durch die AHV-Ausgleichskassen in den ersten 20 Tagen des betreffenden Monats ausbezahlt, erstmals im Monat nach Erreichen des Rentenalters. – ein Mann wird am 1. Juli 65 Jahre alt – Beginn der Rentenzahlung 1. August – eine Frau wird am 15. Dezember 64 Jahre alt – Beginn der Rentenzahlung 1. Januar Wie hoch ist meine zu erwartende Rente? Sie haben die Möglichkeit, bei der Ausgleichskasse kostenlos eine unverbindliche Rentenvorausbe-

rechnung zu beantragen. Eine Vorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familien­ zusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich. Wie und wo kann ich mich informieren? Die SVA betreibt eine übersichtliche und stets aktuelle Website – www.sva.gr.ch. Sie finden darauf viele wichtige Informationen und sämtliche Formulare. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch jederzeit telefonisch an unsere kompetenten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden oder einen Besprechungstermin vereinbaren. Wir sind gerne für Sie da, ganz nach unserem Motto: sozial.fair.engagiert Willi Lütscher ist Teamleiter bei der SVA und ist zuständig für die AHV/IV-Leistungen.

Margrith Schnyder ist Koordinatorin für die Wiedereingliederung und die Rente bei der IV.

(Bild: SVA)

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Grundstückversicherung «Wald» im Kanton Basel-Landschaft Im Kanton Basel-Landschaft ist der Wald seit 1972 bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) versichert. Die Klimaveränderung und die dadurch zu erwartende Häufung von Naturkatastrophen stellt dieses Modell für die Ver­sicherer und die Waldeigentümer vor grosse Herausforderungen. WaldBeiderBasel hat zusammen mit dem Amt für Wald beider Basel sowie der BGV versucht, das Beispiel des Kantons Basel-Landschaft zu erläutern. Raphael Häner, Peter Bächtold, Ueli Meier

Foto von «Joachim» im Raum Lauwil, Ulmet.

(Bild: Amt für WaldBeiderBasel)

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Wo liegt der Ursprung dieses Modells? Zur Gründungszeit (1941) war die Grundstückversicherung vor allem für Elementarschäden an Kulturland und Kulturen vorgesehen. Der Schutz der Landwirtschaft stand dabei im Vordergrund. Betrachtet man den Schadenverlauf von 1941 bis 1990, fällt auf, dass auf diese ursprünglich für den Versicherungsschutz vorgesehenen Objekte (Kulturland/Obstbäume) lediglich ca. 26 Prozent der Schadensumme entfielen. Der Versicherungsumfang wurde im Laufe der Zeit ausgebaut. Insbesondere Gemeinden und der Staat konnten ihren Land- und Waldbesitz ebenfalls einbringen (1972). Aber auch Privatpersonen konnten nun Schäden in Gärten, an Zierbäumen und im Wald anmelden. Betrachtet man wieder die Schadenstatistik von 1941 bis 1990, wird deutlich, dass die Schäden an Gartenanlagen, im Wald und an Zierbäumen insgesamt einen Anteil von ca. 74 Prozent ausmachten. Somit wurde die Grundstückversicherung im Laufe der Zeit eine wichtige Versicherung für die Waldbesitzer. Aber auch alle anderen Grundeigentümer profitieren von diesen besonderen Versicherungsbedingungen. Im Kanton Baselland gehören 72 Prozent der Waldfläche den Bürgergemeinden, 19 Prozent den Privatwaldbesitzern, 6 Prozent sind übrige entrichtungspflichtige (>25 ha Wald) Waldbesitzer, 2 Prozent sind Staatswald und 1 Prozent der Waldfläche gehört den Einwohnergemeinden. Die gesamte Waldfläche beträgt gut 21 000 ha. Mit der Ausweitung des Leistungsumfangs von der Landwirtschaft auf den Wald kommen demzufolge nicht ausschliesslich Privatpersonen in den Genuss dieser Leistungen, sondern auch die öffentlichen und institutionellen Waldbesitzer.

Was ist der Geltungsbereich, was sind die Leistungen? Mit der Grundstückversicherung ist der Wald heute gegen die Schäden der folgenden Naturgefahren versichert: – Sturmwind (>75 km/h) – Hochwasser, Überschwemmung – Übersarung von Schutt und Geröll – Erd- und Felsrutsch – Schneedruck, Duftbruch (Astbruch durch vereisenden Nebel), Eisregen – Bodensenkung – Blitzschlag an Waldbäumen Die Prämientarife für die Grundstückversicherung setzen sich aus einer Grundtaxe pro Eigentümerschaft und Rechnung sowie einem Flächenbeitrag zusammen: CHF 18.– Grundtaxe: Flächenbeitrag pro 10 Aren (1000 m2) Grundbesitz: HF 0.90 Bei Waldschäden ist der ausserordentliche Mehraufwand für Räumungsarbeiten sowie das Räumen von Kulturland, Strassen und Verjüngungsflächen, Bächen usw. gedeckt. Auch die erschwerte Holzhauerei und die Holzentwertung werden vergütet. Als erschwerte Holzhauerei wird der Mehraufwand für das Aufrüsten des «Sturmholzes» (z. B. erhöhte Sicherheitsaufwendungen/-massnahmen, Aufrüsten von Streuschäden, d. h. die Bäume sind an verschiedenen Stellen verteilt umgefallen, Seilzugarbeiten bei ungünstiger Fällrichtung usw.) verstanden. Dieser Mehraufwand wird vergütet, weil solche Arbeiten teurer ausfallen, als dies bei einer Normalnutzung von kontrolliert gefällten, unbeschädigten Bäumen der Fall ist. Mit der Abgeltung ­dieses Zusatzaufwandes leistet die Gebäudeversicherung nebenbei auch einen wichtigen Beitrag an die Arbeitssicherheit. Holzentwertung resp. Nutzholzverlust wird nur am Stammholz, d. h. an Stämmen von sehr guter Qualität und min. 30 cm Stammdurchmesser, vergütet.

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Nutzholzverlust resp. Holzentwertung kann es beispielsweise am Stock geben, da je nach Situation vor Ort (Geländeneigung) ein Stück des Stammes zur Sicherung des Wurzelstockes benötigt wird. Dieses «verlorene Stück Stammholz» wird vergütet. Wie wird die Versicherungsleistung eruiert? Grundsätzlich werden die Schäden von den Grundstückschadenschätzer/innen der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) am Schadenort anlässlich eines Augenscheines abgeschätzt. Bei den Grundstückschadenschätzer/innen der BGV handelt es sich meistens um ausgebildete Forstfachleute (Förster/innen, Forstwarte/-innen). Die Schadenshöhen der letzten 3 Jahre betrug: 2015 Total = ca. CHF 25 000.00 2014 Total = ca. CHF 175 000.00 2013 Total = ca. CHF 124 000.00 Die letzten drei Jahre waren extrem schadenarme Jahre. Im Vergleich dazu beliefen sich die Waldschäden beim Sturm «Joachim» im Jahr 2011 auf ca. CHF 1,2 Mio. Welche Rolle spielen die einzelnen Akteure (Waldeigentümer, Versicherung, Forstdienst) bei der Schadensabwicklung? Die Waldeigentümerschaft muss die eingetretenen Schäden der BGV melden. Die Grundstückschadenschätzer/innen prüfen die Deckung und schätzen den Schaden ab. Der Schaden wird den Eigentümerschaften schriftlich eröffnet. Diese können die Schäden anschliessend instandstellen und die Rechnungen bei der BGV zur Kontrolle und Zahlung einreichen. Im Wissen, dass ein Grossteil der Privatwälder nicht bewirtschaftet wird, ist davon auszugehen, dass hier oft der Schaden nicht gemeldet wird. So beträgt der Holzvorrat im Privatwald 450 m³/ha und im öffentlichen Wald 375 m³/ha. Ob und wie die öffentlichen Waldeigentümer ihren Schaden bei der Versicherung melden, kann nicht beurteilt

werden. Sicher ist, dass durch die professionelle Bewirtschaftung der öffentlichen Wälder durch einen Förster auch die Schäden tatsächlich gemeldet werden. Welche Erfahrungen wurden aus Sicht der Waldeigentümer gemacht (z. B. bei «Lothar»)? Infolge des Sturms Lothar wurden Waldschäden in der Höhe von ca. CHF 3,2 Mio. von der BGV an die Eigentümerschaften vergütet. Welcher Prozentsatz des Schadens konnte mit der Versicherung gedeckt werden? Es wurden ca. 90 Prozent der Schadensumme vergütet (100 Prozent abzüglich dem damals gültigen Selbstbehalt von 10 Prozent, Kosten: Stand 1999, nicht indexiert). Vor- und Nachteile des Modells gegenüber dem verbreiteten Modell, dass die Waldeigentümer bei Schadenereignissen direkt vom Kanton (in ver…) Unterstützung erhalten: schiedenen Formen  Die Kundschaft hat, weil es sich um eine Versicherung handelt, einen Anspruch zur Deckung des gesamten entstandenen Schadens. Sie hat den Schaden, gemäss den Bedingungen der Grundstückversicherung, abzüglich des aktuellen Selbstbehaltes von CHF 600.– vollumfänglich gedeckt. Die Gebäudeversicherung baut auf dem Solidaritätsprinzip auf. Für Grundstückeigentümer besteht losgelöst von den Zielsetzungen für die Waldbewirtschaftung eine «Zwangsmitgliedschaft». Damit können Waldeigentümer nicht nur im Falle eines Grossereignisses auf «Unterstützung» aufgrund eigener Versicherungsbeiträge aufbauen. Eine allfällige politische Diskussion über die Notwendigkeit von Unterstützungsbeiträgen entfällt oder sie beschränkt sich auf die Finanzierung von Wiederherstellungsmassnahmen. Nachteile einer Versicherungslösung können wir keine erkennen, da uns kein kantonales Modell ­bekannt ist, das Waldschäden vollumfänglich – wie bei einer Versicherungslösung – deckt.

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Windwurf, verursacht durch den Wintersturm Burglind.

Aus unserer Sicht hat das Modell mit Ausnahme des «Obligatoriums» keine Nachteile. Welchen Einfluss hat der Klimawandel mit der zunehmenden Frequenz von Naturkatastrophen auf dieses Modell? § 30 des Gesetzes über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken des Kantons Ba­ sel-Landschaft schreibt vor, dass die Grundstückversicherung selbsttragend sein muss. Die Prämien sind nach anerkannten versicherungstechnischen Grundsätzen so festzulegen, dass die Schäden bezahlt, ausreichende Reserven geäufnet und die Verwaltungskosten gedeckt werden können. Sollte sich bei den Grundstückschäden abzeichnen, dass aufgrund des Klimawandels die Schadenhäu-

(Bild: Sandro Krättli)

figkeit und die Schadenzahlungen dazu führen, dass der gesetzliche Auftrag nicht mehr wahrgenommen werden könnte, müssten Massnahmen ergriffen werden. Das heisst, dass dies zu einer grundsätzlichen Überprüfung der Prämien, der Bedingungen und des Selbstbehaltes führen würde, wie dies nach «Lothar» der Fall war. Damals wurde entschieden, zukünftig auf die Schadendeckung aus Waldbränden zu verzichten. Raphael Häner ist Geschäftsführer von WaldBeider-

Basel, Peter Bächtold ist Leiter des Geschäftsbereichs Versicherungen der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, Ueli Meier ist Vorsteher des Amts für WaldBeiderBasel.

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Sicherheit für Forstbetriebe Forstbetriebe sind vielen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Deswegen benötigt jeder Forstbetrieb einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, um sich vor finanziel­ len Einbussen zu schützen. Die unabhängi­ ge Beratung durch einen Versicherungs­ broker ermöglicht eine sorgfältige Auswahl der richtigen Versicherungslösung. Andrin Tarnutzer

Der Wald ist vielseitig. Vielen Menschen in der Schweiz dient er als Naherholungsgebiet: Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Biker, Pilzsucher finden ihren Ausgleich im Wald. Er bietet uns Schutz vor Naturgefahren und reinigt unsere Luft. Mit Wald verbinden wir eine verklärte, wildromantische Kulisse, ist er doch Sehnsuchtslandschaft in vielen Gedichten, Märchen und Sagen: Sein würziger Duft, das mystische Rascheln oder der säuselnde Wind in den Wipfeln. Der Wald ist aber auch der tägliche Arbeitsplatz für die Mitarbeitenden eines Forstbetriebs. Ein nicht ganz ungefährlicher obendrein, gilt doch Forstwart als einer der gefährlichsten Berufe in der Schweiz.

Mit einer gezielten Arbeitssicherheit und einem umfassenden Gesundheitsschutz lassen sich Unfälle vermeiden. Wenn der Unfall trotzdem passiert, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz sehr wichtig. Nebst der obligatorischen Unfallversicherung ist eine Unfallzusatzversicherung empfehlenswert. Aber nicht nur Unfälle bedrohen das Einkommen von Mitarbeitenden. Auch Krankheiten können zu längeren Ausfällen führen. Die Krankentaggeldversicherung schützt die Mitarbeitenden vor allfälligen Erwerbseinbussen und entlastet den Arbeitgeber von der Lohnzahlungspflicht. Dabei ist auf die Koordination mit der beruflichen Vorsorge zu achten.

Gefahren und Risiken Forstbetriebe sind vielseitigen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Nebst Unfällen stellen Schäden gegenüber Dritten, an den Betriebseinrichtungen und am Maschinenpark ein nicht unerhebliches ­finanzielles Risiko dar. Ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz sichert den Forstbetrieb vor finanziellen Einbussen ab.

Schutz des Eigentums und Absicherung von Ansprüchen Dritter Zerstörung oder Verlust der betrieblichen Einrichtungen, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge kann zu erheblichen finanziellen Einbussen führen. Dieses Risiko kann über die Sach- oder technische Versicherung abgewälzt werden. Aus der risikoreichen Tätigkeit können Personen oder Sachen einen Schaden erleiden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen von Dritten, die gegen den Forstbetrieb aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden.

Erwerbsausfall Die Mitarbeiter eines Forstbetriebs sollen nach einem Arbeitstag gesund nach Hause zurückkehren.

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Neugründung und Zusammenlegung Gemeinden lagern ihre Forstabteilung oft in einen Zweckverband aus. Die Gründung der Zweckverbände erfolgt aus wirtschaftlichen Aspekten und wegen dem enormen Kostendruck in der Holzbranche. Bei solchen Neugründungen und Zusammenlegungen sollte das Versicherungsthema rechtzeitig angegangen werden. Die Grundlagen für das Versicherungskonzept bilden die Tätigkeit, die Lohnsumme und das Betriebsinventar inklusive Maschinen und Fahrzeuge. Im Bereich der Personenversicherungen sind die Personalbestimmungen und die Arbeitsverträge einzubeziehen. Unabhängige Beratung Die unabhängige Beratung durch einen Versicherungsbroker ermöglicht eine sorgfältige Auswahl der richtigen Versicherungslösung. Der Versicherungsbroker erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Risikoberatung und Versicherung. Er verpflichtet sich seinem Kunden gegenüber einer qualitativ hochstehenden Beratung und Betreuung. Der Versicherungsbroker ist weder rechtlich noch wirtschaftlich an einen Versicherer gebunden. Er ist kein Versicherungsbroker, wenn ihm diese Unabhängigkeit fehlt. Die Entschädigung des Versicherungsbrokers ist in die Versicherungsprämie eingerechnet; die Auszahlung erfolgt durch den Versicherer an den Broker. Über das Entschädigungssystem von Courtagen und Provisionen muss der Broker den Kunden beim ersten Kontakt informieren.

Bestes Angebot wählen Der Versicherungsbroker verlangt von verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Angebote zum definierten Versicherungsbedarf. Diese Angebote wertet er aus und erstellt einen Vergleich, welcher als Entscheidungsgrundlage dient. Der Vergleich zeigt die Abweichungen im Versicherungsschutz und im Preis. Der Forstbetrieb wählt den Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Rundum-sorglos-Paket Die Tätigkeit des Versicherungsbrokers hört mit der Platzierung der Versicherungen nicht auf. Die Beratung und Betreuung wird weitergeführt. Auch im Schadenfall steht der Versicherungsbroker mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Der Versicherungsbroker hat die Interessen seines Kunden stets treu und sorgfältig zu wahren. Andrin Tarnutzer arbeitet bei der Firma Swissbroke AG Chur als Versicherungsbroker.

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Effizienter Schutz vor Naturgefahren Der Wald ist bekanntlich ein Multitalent. Er ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und Aufenthalts- und Erholungsraum für uns Menschen. Seine wichtigste Aufgabe ist und bleibt aber der Schutz vor Naturgefahren. AWN

Das Thema ist aktuell in aller Munde: Wegen der Klimaveränderung verändert sich zunehmend auch die Natur. Felsen werden brüchig und Hänge geraten ins Rutschen. Damit kommt dem Schutzwald, der rund zwei Drittel der Waldfläche in Graubünden ausmacht, je länger, je mehr eine besondere Bedeutung zu. Die Bäume im Schutzwald schützen Menschen, Tiere, Gebäude und Infrastrukturen vor Lawinen, Steinschlag, Murgängen, Rutschungen und Hochwasser. Lawinen werden beispielsweise bereits im Anrissgebiet verhindert, zudem bremst der Schutzwald gefährliche Energien ab, wie sie etwa bei Steinschlag auftreten.

Wettbewerb #MultitalentWald Zeigen Sie uns, welches Talent der Bündner Wald für Sie hat. Das Amt für Wald und Naturgefahren sucht die besten Waldbilder, die mit dem Hashtag #MultitalentWald auf Instagram gepostet werden. Während eines Jahres – von Juli 2018 bis Juni 2019 – wird jeden Monat eine Fotografin oder ein Fotograf für das Wald-­ Talent-Bild des Monats ausgezeichnet. Mehr zum Wettbewerb erfahren Sie unter www.multitalentwald.ch.

Schutzbauten sind teurer als Schutzwald Damit die Schutzwirkung erhalten bleibt, muss der Schutzwald intensiv gepflegt und regelmässig verjüngt werden. Im Kosten-Nutzen-Vergleich schlägt der Schutzwald trotzdem alle anderen Mittel und Möglichkeiten. Die Erstellung und der Unterhalt von Schutzbauten mit vergleichbarer Wirkung sind 25 Mal teurer als die nachhaltige Schutzwaldpflege. Ausserdem kann nur Schutzwald vor mehreren Naturgefahren schützen. Technische Verbauungen sind dazu nicht imstande. Wer bestimmt, was Schutzwald ist? Die Schutzwälder in Graubünden sind genau definiert und auf Karten eingezeichnet. Diese «Ausscheidung von Schutzwäldern» stammt aus dem Jahr 2012. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein einheitliches Vorgehen definiert – ausgehend von einer Schweiz ohne Wälder wurden die möglichen Auswirkungen bestimmt. Überall dort, wo von Menschen genutzte Infrastrukturen von Naturgefahren bedroht sind, wurde der darüberliegende Wald als Schutzwald bezeichnet. Schutzwald braucht Pflege Wald lediglich als Schutzwald zu bezeichnen, reicht nicht aus. Um die Schutzfunktion gewährleisten zu können, muss der Schutzwald regelmässig gepflegt werden. Das Bundesgesetz über den Wald verpflichtet die Kantone, eine minimale Pflege sicherzustellen, wenn dies die Schutzfunk-

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tion erfordert. Diese Pflegemassnahmen werden von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt. Für die Schutzwaldpflege in Graubünden sind derzeit 17 Millionen Franken pro Jahr budgetiert. 80 Prozent tragen Bund und Kanton, 20 Prozent die Gemeinden. Ausserdem werden in Graubünden jährlich bis zu 25 Millionen Franken in die Walderschliessung investiert, also in die Instandstellung sowie den Aus- und Neubau von Waldwegen. Nur stabiler Wald schützt Das oberste Ziel der Schutzwaldpflege ist ein stabiler Wald; also ein Wald, der aus gesunden Bäumen besteht und damit seinen Anforderungen gerecht werden kann. Erhaltung und Pflege stabiler Schutzwälder gehören im Gebirgskanton Graubünden zu den wichtigsten Aufgaben der Forstbranche. Wichtig sind dabei eine gute Durchmischung der Baumarten und eine grösstmögliche Vielfalt. Weil Käferbefall oder Krankheiten oft artspezifisch sind, ist in einem artenreichen Bestand nicht gleich der ganze Schutzwald infrage gestellt. Ebenso wichtig wie die Durchmischung

der Arten sind unterschiedlich alte Bäume. Ein nachhaltig aufgebauter Schutzwald setzt sich wie ein nachhaltig aufgebautes Dorf aus Individuen unterschiedlichen Alters zusammen. Immer dann, wenn ein Baum stirbt, hat es genügend andere, die seine Funktion übernehmen können. Das setzt eine genügende Verjüngung voraus, die möglichst natürlich erfolgen soll, denn naturgemäss setzen sich die stärksten Bäume durch. Drei forstliche Planungsinstrumente Schutzwaldpflege ist ein langfristiger, vorausschauender Prozess. Aufgrund der langen Lebensdauer der Bäume kann ein Förster während seines Berufslebens nur eine relativ kurze Zeitspanne der Waldentwicklung mitprägen und miterleben. Umso wichtiger sind die drei aufeinander abgestimmten forstlichen Planungsinstrumente «Wald­ entwicklungsplan» (WEP), «Betriebsplan» (BP) und «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald» NaiS. Die drei Instrumente zeigen mit zunehmendem Konkretisierungsgrad die Grobziele (WEP), einen Massnahmenplan (BP) und die detaillierte Handlungsanleitung dazu (NaiS).

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99. Generalversammlung der Selva in Chur Die diesjährige GV der Selva fand wie im Vorjahr am ibW statt, allerdings nicht im Bildungszentrum Wald in Maienfeld, sondern an der Höheren Fachschule Südostschweiz am Bahnhof Chur. Selva

Nach der Generalversammlung beim Mittagessen gab es für die Teilnehmer die Gelegenheit, sich gemütlich auszutauschen.

(Bild: Selva)

Die Selva hat ihre 99. Generalversammlung am Freitag, 27. April 2018, in Chur mit zahlreichen Teilnehmern und Gästen abgehalten. Die Mitglieder haben allen statutarischen Geschäften zugestimmt und die Organe entlastet. Grussworte kurz und bündig Dr. Mario Cavigelli, Bündner Regierungspräsident, überbringt der Versammlung die Grüsse der Bündner Regierung. Mario Cavigelli appelliert einleitend und mit Blick auf das Bergsturzereignis Bondo, die Aufmerksamkeit und das Engagement vermehrt auf die Naturgefahrenprozesse in unserem Bergkanton zu lenken. Das integrale Naturgefahren-Management muss laufend verbessert werden.

Er dankt an dieser Stelle allen an der Bewältigung des Bergsturzereignisses Bondo Beteiligten; insbesondere auch dem Forstdienst der Waldregion Südbünden. In seinen weiteren Ausführungen befasst sich Mario Cavigelli engagiert und sehr informativ mit den Themen Restrisiko/Nullrisiko, Waldentwicklungsplanung WEP, Waldbewirtschaftung, Landschaftsschutz sowie mit den Neuerungen bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund und den aktuellen Jagdinitiativen. Selva-Präsident Leo Thomann bedankt sich bei Mario Cavigelli insbesondere auch für die gute Unterstützung der Anliegen der Waldeigentümer durch sein Departement und durch das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden. Kaspar Reutimann, Präsident von WaldZürich und Mitglied des Zentralvorstandes von WaldSchweiz, überbringt die Grüsse des nationalen Verbandes und berichtet über aktuelle Themen bei WaldSchweiz und bei WaldZürich. Als Highlight für den Zürcher Verband erwähnt Kaspar Reutimann den Auftritt von WaldZürich am Sechseläuten 2019. Dies aus Anlass des 100-jährigen Bestehens von WaldZürich. Ein stürmischer Start ins neue Jahr Die Winterstürme Burglind, Friederike und Co. haben den Start ins neue Jahr trotz glimpflichem Ausgang in Graubünden geprägt, ebenso die schon fast ungewohnt starken Schneefälle. Ereignisse wie Stürme und Lawinenniedergänge rücken immer wieder die Bedeutung stabiler Schutzwälder in den Fokus.

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Und genau hier setzt auch das Dauerthema WaldWild der Selva an, welches den Verband der Waldeigentümer Graubünden wie in den vergangenen Jahren auch im kommenden Jahr intensiv beschäftigen wird, wenn sich die Selva für die bevorstehende Abstimmung vorbereitet und sich bei einer entsprechenden Kampagne einbringen will. Nachhaltigkeit im Wald sowie die wirtschaftliche und strukturelle Nachhaltigkeit der Forstbetriebe sind der Selva ein wichtiges Anliegen und stehen deshalb nach wie vor gross auf der Traktandenliste. FSC-Zertifizierung Einen grossen Schritt vorwärts ging es im vergangenen Jahr mit dem Projekt ARTUS, also dem Zusammenschluss der bestehenden Zertifizierungsgruppen in der Schweiz mit dem Ziel eines einzigen FSC-Zertifikats für die Schweiz. Die Grundlagen für die Umsetzung dieses Projekts wurden 2017 vervollständigt, der Verein Artus gegründet, und als erste FSC-Gruppe haben sich die Berner Wald-

besitzer unter dem Dach von Artus und mit der neuen Zertifizierungsfirma Din Certco rezerti­ fizieren lassen. Sieben von acht bestehenden FSC-Gruppen haben sich Artus angeschlossen. So auch die Selva, welche den bisherigen Zertifizierungsvertrag mit der SGS per Ende März 2018 gekündigt hat und seit April 2018 das neue FSC-Zertifikat der Gruppe Artus führt. Eindrückliches Begleitprogramm Anschliessend an die Generalversammlung erfolgten drei hochinteressante, mit Grafiken, Bildern und Kurzvideos ergänzte Referate, welche einen eindrücklichen Einblick in den Ablauf und die Bewältigung des grossen Bergsturzes in Bondo im Jahr 2017 gewährten. Als Referenten traten der Leiter der Waldregion Südbünden, Gian Cla Feuerstein, der Regionalforstingenieur und Obmann der Gefahrenkommission 3, Martin Keiser, sowie der lokale Naturgefahrenberater und Revierförster ­Andrea Giovanoli auf.

Gian Cla Feuerstein beim Vortrag über die Erfahrungen zum Grossereignis in Bondo.

(Bild: Selva)

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Comic Theo & Heinz

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Sonderausstellung im Bündner Naturmuseum Die Sonderausstellung «wild auf Wald» dauert vom 13. September 2018 bis 20. Januar 2019. Um mehr zu erfahren, lohnt sich ein Besuch im Bündner Naturmuseum. Ueli Rehsteiner

Wald ist in Graubünden allgegenwärtig – er be­ deckt beinahe 30  % der Kantonsfläche. Seine Funktionen sind äusserst zahlreich: Wald ist Roh­ stofflieferant, Wasserspeicher und Luftreiniger, er schützt vor Lawinen und Hangrutschen, ist Erho­ lungsraum und bietet einer Fülle von Tieren und Pflanzen Lebensraum. Die Sonderausstellung «wild auf Wald» lädt Kinder und Erwachsene ein zu einer Entdeckungsreise durch den Schweizer Wald. Sie gibt Antworten auf zahlreiche interessante Fragen: Was braucht es, damit aus einem Keimling ein grosser Baum wird? Welche Bedeutung haben Pilze im Wald? Wie be­ einflusst der Wald das Klima – und umgekehrt?

Sonderausstellung «wild auf Wald».

Was ist die Leibspeise der nachtaktiven Dachse? Welche Spuren verraten nächtliches Treiben am Boden oder schwindelfreie Bewohner der Baum­ kronen? Die Ausstellung öffnet Klein und Gross die Augen für die vielfältigen Facetten des Waldes. Die Ausstellung «wild auf Wald» ist eine Produk­ tion des Naturamas Aargau. Das Bündner Natur­ museum ergänzt sie in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Naturgefahren mit Informatio­ nen über Graubünden. Ueli Rehsteiner ist Direktor des Bündner Naturmuseums.

(Bild: Flurin Camenisch)

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Waldknigge Feuer im Freien und im Wald Feuern und feiern im Wald Was gibt es Schöneres, als gemütlich im Wald zu grillieren? Wer ein Fest im Wald feiern möchte oder einfach gemütlich mit Freunden zusammen um ein Feuer sitzen will, um zu singen und zu grillieren, der muss sich ebenfalls an ein paar einfache Regeln halten: – Es sollte eine schon bestehende Feuerstelle benutzt werden. Herumliegende Äste dürfen gesammelt wer– den, um ein Feuer zu machen. Falls es bei einer Feuerstelle bereitgestelltes – Holz hat, darf dieses massvoll genutzt werden.

– Beim Verlassen der Feuerstelle immer sichergehen, dass das Feuer gründlich gelöscht ist. – Bäume dürfen auf keinen Fall beschädigt oder gar gefällt werden; frisches Holz brennt ohnehin kaum. – Bei Trockenheit kann es sein, dass wegen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot herrscht. Falls ein Feuerverbot herrscht, ist dieses strikte einzuhalten. – Jeglicher Abfall ist wegzuräumen und fachgerecht zu entsorgen. – Dem Lebensraum Wald und fremdem Eigentum ist in jedem Fall Sorge zu tragen.

Illustration: Rolf Giger

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Vorschau Bündner Wald Dezember 2018 Wetter und Klima und die Rolle des Forstdienstes Gletscher ziehen sich in kleinste Refugien zurück. Wo wir als Kind im Sommer über ausgedehnte Firnfelder wanderten, stolpern wir heute stundenlang über Geröll. Föhren und Fichten leiden zusehends unter immer wiederkehrenden ausgeprägten Hitze- und Trockenperioden, Hausgärten gleichen ohne intensive Bewässerung der afrikanischen Savanne. Gebietsweise verschlingt im Sommer die Klimaanlage von Wohn- und Geschäftsgebäuden ebenso viel oder noch mehr Energie wie die Heizung im Winter. Viele, ja die meisten von uns merken, dass ein grosser und rascher Wandel eingesetzt hat. Was wissen wir darüber? Was nicht? Welche Konsequenzen haben diese Veränderungen für uns und unser berufliches Umfeld? Gehören Feuerverbote bald so zum Sommer wie der 1. August? Vorschau auf die nächsten Nummern: Februar 2019: Fotografie im Wald Redaktion: Jörg Clavadetscher April 2018: Versammlungsnummer «Graubündenwald» in Maienfeld Redaktion: Mario Lucchinetti

Herausgegeben von Graubünden Wald, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden und der SELVA. ahnhofplatz 1, CH-7302 Verleger: Südostschweiz Presse und Print AG,Wald, Südostschweiz CH-7007 Chur Sekretariat: SELVA, Christophe Herausgegeben von Graubünden Amt fürPrint, Wald und Naturgefahren Graubünden undTrüb, der­BSELVA. Landquart, Telefon + 41 (0)Production AG, 81 300 22 44, buendnerwald  Redaktoren: Jörg Clava­ etscher, Revier­Bforestal da Val Müstair,  selva-gr.ch CH-7007@Chur Sekretariat: SELVA, ahnhofplatz 1, CH-CH-7535 Verlag: © Somedia Urs dRutishauser, Valchava, Telefon + 41 (0) 81 858 58 21, forestal-muestair @ bluewin.ch. Sandro Krättli, AWN GR, Sagastägstrasse 96, CH-7220 Schiers, Telefon

7302 Landquart, Telefon + 41 (0) 81 300 22 44, buendnerwald @  selva-gr.ch Redaktoren: Jörg Clava­detscher,

+ 41 (0) 81 300 24 11, sandro.kraettli @ awn.gr.ch.

forestal-muestair @ bluewin.ch. Sandro Krättli, sandro.kraettli @ awn.gr.ch. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge

Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern Druckvorstufe (Satz, Lithos, Belichtung) : Südost-

in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern. ­Herstellung: Viaduct, 7000 Chur. Erscheint sechsmal jährlich.

schweiz Presse und Print AG, Südostschweiz Print, Antonin Friberg Druck: Südostschweiz Presse und Print AG, Süd­ostschweiz Print, Postfach 508,

Auflage: 1700 Exemplare Promotion, Telefon 51 11, Fax + 41 (0) 81+ 41 Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Inserate: Somedia Telefon + 41 (0) 81 255

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Postfach 508, Abo- und Zustellservice, Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Telefon + 41 (0) 81 255 50 50,

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Für Inseratetexte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung, auch muss die Meinung der Beiträge nicht mit der Ansicht der Redaktoren übereinstimmen. Autoren, die zu obenstehenden Themen publizieren möchten, sind herzlich eingeladen, ihre Vorschläge der Redaktion einzureichen.

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