Behörden Spiegel Mai 2020

Page 41

Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / Mai 2020

U

m den Prozess dennoch voranzubringen und die Vergabe der Frequenzen möglichst noch im laufenden Jahr abzuschließen, hat die für das Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzrechten zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Durchführung einer öffentlichen Konsultation zu Eckpunkten der künftigen Nutzung dieses Frequenzspektrums und der Veröffentlichung der Ergebnisse inzwischen weitere frequenzregulatorische Verfahrensschritte durchgeführt. In deren Mittelpunkt stand insbesondere der künftig vorgesehene Nutzungszweck des frei werdenden Frequenzspektrums. Weil ausfallsichere und bundesweit verfügbare Telekommunikationsnetze für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie zum Beispiel der Energie- und Wasserwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, sollen die Frequenzen aus dem Bereich 450 MHz nach den Vorstellungen der BNetzA künftig zur Errichtung eines bundesweiten Funknetzes mit hoher Netzstabilität und -verfügbarkeit bereitgestellt werden und vorrangig dem Ziel der Sicherstellung der Schwarzfallkommunikation dienen. So soll sichergestellt werden, dass im Fall eines Leitungsausfalls die Kommunikation weiterhin aufrechterhalten werden kann. Hier argumentieren die BOS, dass sie ein ausfallsicheres Netz hätten, das eben auch den Energieversorgern zur Verfügung stehen könnte. Zumal die Handynetze bei einem Blackout ausfallen würden. Das Vorhaben der BNetzA stützt sich unter anderem auf einen Bericht des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung aus dem April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5672) sowie auf mehrere einschlägige Gutachten und einstimmige Beschlüsse der

Nutzung der 450-MHz-Frequenzen Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen der Konsultation (BS/Gerd Lehmann/Uwe Proll) Seit nunmehr zwei Jahren schwelt ein Interessenkonflikt zwischen der Energiewirtschaft und den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) um das zum 1. Januar 2021 frei werdende Frequenzspektrum von 2 x 4,74 MHz im 450-MHz-Bereich. Nachdem auf ministerieller Ebene keine Lösung gefunden werden konnte, wurde nun auch eine politische Entscheidung erneut vertagt. Wirtschaftsministerkonferenz und des Beirats der BNetzA. Zudem schied die Berücksichtigung der Bedarfe der BOS wohl auch deshalb aus, weil weder für die den BOS bereits im Jahr 2018 gewidmeten 2 x 8 MHz im 700-MHz-Band noch für die nun 2021 freiwerdenden Frequenzen im 450-MHz-Bereich ein schlüssiges finanziell durch Bund und Länder unterlegtes Nutzungskonzept vorliegt. Eine Bevorratung von Frequenzen widerspricht den Regulierungszielen der Telekommunikationsgesetzgebung. Allerdings verweisen die BOS darauf, seinerzeit nicht wie gewünscht ein breites Spektrum, sondern nur “Randbereiche” der 700 MHz-Frequenzen erhalten zu haben. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation gaben insgesamt 132 Unternehmen und Verbände Stellungnahmen zu den Vorschlägen und Erwägungen der BNetzA ab. Die überwiegende Mehrzahl der Rückmeldungen kam von den Energie- und Wasserversorgern. Im Übrigen beteiligten sich an der Konsultation neben den Verbänden der Energie- und Wasserversorger auch die Verbände von Verkehrsunternehmen und des Professionellen Mobilfunks sowie alle deutschen Mobilfunkanbieter und Dienstleister. Zudem beteiligten sich die britische Telit Communications, die niederländische Utility Connect, das israelische Unternehmen Altair und die Interessenvertretung der Künstler und Kreativen “SOS – Save Our Spectrum”, die drahtlose Produk-

Der Konflikt um frei werdendes Frequenzspektrum im Bereich von 450 MHz, das auch von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt werden könnte, geht weiter. Foto: BS/benjaminnolte, Fotolia.com

tionsmittel (PMSE) nutzen. Den veröffentlichten Stellungnahmen zufolge haben sich die BOS nicht an der Konsultation beteiligt, ihren Bedarf aber gegenüber der BNetzA noch verdeutlicht. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Schweizer Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Das BABS hofft, dass im Falle einer Zuteilung der Frequenzen im 450-MHz-Bereich an die deutschen BOS viele europäische TETRA/TETRAPOLNationen diesem Beispiel folgen werden. Denn nur durch die Kooperation mehrerer europäischer Länder wurde die Finanzierung der erforderlichen Entwicklung von Endgeräten im 450-MHz-Bereich und die der sonstigen technischen Aufwendungen möglich sein. Mehr als 120 Teilnehmer an der Konsultation schlossen sich den Erwägungen der BNetzA

Wissenschaft versus Mainstream Predictive-Policing-Lösungen nicht immer zielführend (BS/Ute Last-Sack*) Wohnungseinbruchsdiebstahl: ein Delikt mit steigender Fallzahl und niedriger Aufklärungswahrscheinlichkeit. Ein Delikt, das bei jedem Bürger und jeder Bürgerin Ängste hervorruft, sich kurz- als auch langfristig negativ auf das subjektive Sicherheitsempfinden auswirkt und zur gesellschaftlichen Verunsicherung führen kann. Ein Delikt, dessen Bekämpfung bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen deshalb seit Jahren eine hohe Priorität hat. Vor diesem Hintergrund stieß die öffentlichkeitswirksame Ankündigung “Wohnungseinbruch lässt sich durch den Einsatz von Prognose-Software bestimmbar machen – ein Algorithmus berechnet, wann und wo der nächste Einbruch stattfindet” auf eine starke Resonanz sowie eine politische und mediale ÜberAufmerksamkeit. Nach einer ersten Sondierung des nationalen und internationalen Wissensstandes zu Predic­tive Policing sowie der Abwägung von Kosten und polizeilichem Mehrwert entschied sich die Polizei Hamburg für die Strategie, der Entscheidung pro oder contra Prognose-Software eine Grundlagenprüfung durch die polizeiinterne Kriminologische Forschungsstelle voranzustellen. Im Forschungsprojekt “Prädiktionspotenzial schwere Einbruchskriminalität” wurde der Umgang mit Wissen in der Einbruchssachbearbeitung mit Blick auf grundsätzliches Digitalisierungs- und Prognosepotenzial betrachtet.

Hohe Komplexität war pro­ blematisch Eine Online-Befragung aller Hamburger Einbruchssachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter zum Thema Informationsmanagement und Serienermittlung und eine Bestandaufnahme der für die Einbruchssachbearbeitung relevanten IT-Landschaft der Polizei Hamburg machte

Seite 41

deutlich: Die Schwachstellen der Einbruchssachbearbeitung sind die Komplexität sowie fehlende Akzeptanz und Standards digitaler Informationsverarbeitung. Die Untersuchung des Einbruchsphänomens zeigte, dass sich verbreitete Annahmen über das Täterverhalten nicht verallgemeinern lassen und in vielen Bereichen wesentliche Informations- und Wissenslücken bestehen. Handlungsleitend für Auswertung und Ermittlung sollten das Besondere eines Falles/eines Phänomens sein. Ein allgemeingültiges Modell für softwarebasierte Analysen und Prognosen kann auf der vorhandenen, defizitären Wissensbasis nicht entwickelt werden.

Zahlreiche Schwachstellen vorhanden Die Grundlagenprüfung zu Predictive Policing zeigte viele Schwachstellen und Optimierungsbedarfe von aktuellen Predictive-Policing-Lösungen auf, weshalb die an sie gestellten Erwartungen der Effizienzsteigerung, Verwissenschaftlichung und Modernisierung noch nicht erfüllt sind. Basierend auf diesen Erkenntnissen entschied sich die Polizei Hamburg, Digitalisierung und datenbasierte Polizeiarbeit Schritt für Schritt zu etablieren. Die Handlungsfelder der Professionalisierung der Informationsverarbeitung sowie der polizeilichen Lageauswertung werden in den

polizeiinternen Projekten “Digitale Ermittlungsunterstützung schwere Einbruchskriminalität” und “Entwicklung Berufsbild Kriminalitätsanalytik” bearbeitet. Darauf basierend kann per­ spektivisch eine softwarebasierte Ermittlungsunterstützung und Prognose der Kriminalitätslage erarbeitet werden.

Nur vermeintliche Innovation Predictive Policing wurde in deutschen Polizeien auch deshalb zu einem Trend, weil steigende Einbruchszahlen und die stärker in den Fokus gerückte Opferperspektive polizeilichen Handlungsdruck erzeugten. Zusätzlich entwickelte sich ein Konformitätsdruck, ausgelöst durch Erfolgsmeldungen nationaler und internationaler Anwender und Hersteller von Prognose-Software. In den kriminologischen Fachmedien mehrten sich zeitgleich bereits die kritischen und skeptischen Stimmen gegenüber dieser vermeintlichen Innovation. Rückblickend waren die Einsetzung eines Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Überprüfung des “Predictive-Policing Hypes” und die Fokussierung auf das digitale Wissensmanagement in der Einbruchssachbearbeitung die richtige Entscheidung. *Ute Last-Sack arbeitet als Sozialwissenschaftlerin in der Kriminologischen Forschungsstelle im Landeskriminalamt (LKA) Hamburg.

an und sprachen sich für den in den Eckpunkten vorgesehenen Anwendungszweck aus. In ihren Stellungnahmen wiesen sie darauf hin, dass nur mittels einer sicheren digitalen Kommunikationslösung Energiewende und Klimaschutz forciert, KRITIS geschützt und die Versorgungssicherheit in der zunehmend dezentral und digital gesteuerten Strom- und Wärmeversorgung gewahrt werden könnten. Auch sei eine allzeit funktionierende Ladeinfrastruktur für E-Mobilität die Voraussetzung für einen Erfolg der Verkehrswende und damit für Klimaschutz im Mobilitätssektor, so der Tenor

in ihren Stellungnahmen. Dies hatte kürzlich auch der Verband der Automobilbranche betont. Zudem haben inzwischen die vier Übertragungsnetzbetreiber 50hertz, Amprion, Tennet und TRANSNET BW interveniert und das Bundeskanzleramt in einer gemeinsamen Stellungnahme gebeten, sich für die Zuteilung der 450-MHz-Frequenzen für Anwendungen der Energiewirtschaft einzusetzen. Beworben hatten sich die BOS um die 450 MHz-Frequenzen schon 2013. Frei werden sie erst zum 1. Januar 2021. Vodafone, Telefonica und die Drillisch Netz AG sprachen sich in ihren Stellungnahmen gegen eine vorrangige Nutzung der frei werdenden Frequenzen für KRITIS aus. Sie befürchten Wettbewerbsverzerrungen und -benachteiligungen und fordern, die 450-MHzFrequenzen für den drahtlosen Netzzugang in einem offenen, transparenten Verfahren bundesweit zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz dazu unterstützt die Deutsche Telekom die von der BNetzA vorgeschlagene Ausrichtung der Widmung und Nutzung des 450-MHz-Bandes und stimmte in ihrer Stellungnahme allen zur Konsultation gestellten Vergabeeckpunkten für die Bedarfe der Nutzer KRITIS-konformer Anwendungen

vollinhaltlich zu. Für eine Mitnutzung der Frequenzen durch die BOS hält das Unternehmen verschiedene Kooperationsmodelle für denkbar. Zustimmend zu den Vorschlägen der BNetzA äußerte sich auch die e*Message Deutschland GmbH, die seit 20 Jahren bislang als einziges Unternehmen bundesweit Netze im 4xx-MHz-Bereich für spezielle Anwendungen, unter anderem auch für Energieversorger und Sicherheitsbehörden, betreibt. In seiner Stellungnahme bat das Unternehmen zugleich, im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden. Dem Vernehmen nach wird die BNetzA nun, gestärkt durch das eindeutige Ergebnis der Konsultation, den nächsten Schritt des Verfahrens vollziehen und eine Präsidentenentscheidung für die Durchführung des Vergabeverfahrens einholen. Unbeschadet dessen besteht weiterhin der Vorbehalt einer Entscheidung der Bundesregierung. Ob und wann diese erfolgt, ist offen. Immer noch hat Corona Vorfahrt. Im Übrigen hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur in Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass die Bundesregierung derzeit für den Fall einer Nichtberücksichtigung der BOS bei der Vergabe der 450 MHz-Frequenzen verschiedene Lösungsansätze prüfe, um den Interessen der Bedarfsträger Rechnung zu tragen. Die Prüfung, welche dieser Ansätze eine hinreichende Alternative darstelle, sei aber noch nicht abgeschlossen, heißt es.

Projektvorhaben initiiert Programm “Polizei 2020” läuft operativ (BS/mfe) Das Programm “Polizei 2020” befindet sich in der operativen Umsetzung. Erste Projekte sind initiiert. Das berichtet Gesamtprojektleiter Holger Gadorosi. So seien erste Vorhaben, insbesondere zu zentralen Querschnittsthemen, angegangen worden. Dabei stünde unter anderem die Weiterentwicklung des Datenmodells XPolizei hin zu einem einheitlichen Datenmodell, das alle Aufgabenbereiche abdecke, im Mittelpunkt. Ebenfalls sei ein Projekt für ein einheitliches Identitäts- und Zugangsmanagement gestartet worden. Zudem sagt Gadorosi: “Unser zentrales Anforderungsmanagement steht in den Startblöcken.” Dem komme es zugute, dass mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds durch die Finanzministerkonferenz inzwischen “ein tragfähiges und dauerhaftes Fundament für die Umsetzung der Programmvorhaben” zur Verfügung stehe.

Nicht alles in einem Schritt möglich Allerdings sei eine Transformation der Bestandsverfahren in Richtung des Zielbildes eines einheitlichen Datenhauses nicht in einem Schritt möglich. “Einen Big Bang wird es nicht geben”, unterstreicht Gadorosi. Aus diesem Grunde solle die polizeiliche

Systemlandschaft in Bund und Ländern schrittweise transformiert und langfristig betrachtet harmonisiert werden. Der Gesamtprojektleiter erläutert: “Dabei werden verschiedene Wege zum Ziel führen.” Jeder Teilnehmer könne eigenverantwortlich entscheiden, bis zu welchem Punkt er seine Systeme selbst weiterentwickele oder auf zen­ tral angebotene, neue Lösungen umschwenke.

Konkretes Abschlussdatum offen Die operative Steuerung des Programms “Polizei 2020” erfolgt durch eine Bund-Länder-Programmleitertagung, die strategische durch den Verwaltungsrat des IT-Fonds. In beiden Gremien sind alle Verbundteilnehmer vertreten. Jeder Programmteilnehmer kann die Federführung für einzelne Projekte übernehmen. Ein konkretes Abschlussdatum des Projektes kann und will Gadorosi nicht nennen. Zum einen sei das Programm ein langfristig

angelegtes Transformationsvorhaben: Die erforderlichen Anpassungen der heterogenen und hoch komplexen polizeilichen ITLandschaft würden viel Zeit beanspruchen. “Zum anderen unterliegen unser Arbeitsobjekt und unser Arbeitsumfeld naturgemäß einem stetigen Wandel”, erklärt der Gesamtprojektleiter. Anforderungen würden sich ebenso ändern wie technologische Möglichkeiten für deren Lösung. Eine Finalisierung noch in diesem Jahr ist unwahrscheinlich.

Die Informationstechnik und die Datenverarbeitungssysteme der deutschen Polizeien sind noch sehr heterogen. Das zu ändern, ist Ziel des Programms “Polizei 2020”. Foto: BS/Rainer Sturm, pixelio.de

MELDUNG

Sonderzulage für Polizeianwärter in Hessen (BS/mfe) In Hessen erhalten Anwärter für den Polizeivollzugsdienst ab September eine monatliche Sonderzulage in Höhe von 150 Euro. Damit werden sie im Ländervergleich am besten besoldet. Momentan erhalten Polizeianwärter in Hessen im ersten Ausbildungsjahr rund 1.345 Euro brutto. Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte dazu: “Mit unseren Sicherheitspaketen haben wir bereits seit 2015 für mehr Stellen denn je bei der hessischen Polizei gesorgt. Die personelle

Verstärkung führen wir auch in den kommenden Jahren fort.” Bis 2022 würden zusätzlich zu den altersbedingt ausscheidenden Kollegen jährlich 250 weitere Polizeianwärter gesucht. “Mit unserer Sonderzulage über 150 Euro für Polizeianwärterinnen und -anwärter stellen wir sicher, dass die angehenden Polizisten während ihrer Ausbildung in keinem anderen Bundesland so viel im Portemonnaie haben wie in Hessen”, so Beuth weiter. Zugleich wurden die Eingangsvoraussetzungen für den Dienst

bei der hessischen Polizei abgesenkt. So müssen Bewerber in Zukunft nur noch mindestens 1,55 statt 1,60 Meter groß sein. Außerdem wurde das Höchstalter von 32 auf 36 Jahre angehoben. Darüber hinaus werden Bewerber nun ohne Berücksichtigung der Sehstärke zum Eignungsauswahlverfahren eingeladen. Eine eventuell erforderliche Verbesserung der Sehstärke kann dann nach einem erfolgreich absolvierten Eignungsauswahlverfahren operativ erfolgen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.