Behörden Spiegel März 2018

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Verfahren beschleunigen (BS/mfe) Oberverwaltungsgerichte sollen in Asylsachen künftig Grundsatzentscheidungen treffen können. Dies soll durch die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln erfolgen. Dadurch könnten die Gerichte der zweiten Instanz zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen klären. Auf diese könnten sich dann die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte, bei denen inzwischen 324.000 Asylverfahren anhängig sind, berufen und damit die Verfahren beschleunigen. Das versprechen sich zumindest Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen durch eine entsprechende Bundesratsinitiative, die nun im Innenausschuss der Länderkammer behandelt wird. Ein weiteres Ziel der Länder ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit.

Ladesäule 2.0 (BS/ab) In jeder Kommunen stehen sie: Verteilerkästen für das Internet und die Telefonkommunikation. Aber inwieweit diese noch andere Zwecke erfüllen können, wurde länger diskutiert. Nun besteht Gewissheit. Die Verteilerkästen sollen zu Stromtankstellen umgerüstet werden. Bei 12.000 Kästen neuerer Bauart soll dieses Konzept funktionieren, sodass ab Sommer die ersten zur Verfügung stehen könnten. Dann können Fahrer eines E-Autos ihr Fahrzeug daran laden. Aber ein genauer Zeitplan besteht laut Telekom nicht. Denn dieser hängt von Absprachen mit den Kommunen und dem magentafarbenen Konzern ab. Auch inwieweit der Strom dann abgerechnet werde, müsse noch geklärt werden. Der Bund selbst fördert bis 2020 den Bau von mindestens 100.000 Ladesäulen.

Landesweite

Einführung geplant

(BS/mfe) Ab Anfang kommenden Jahres sollen Polizisten in ganz Bayern mit Körperkameras ausgestattet werden. Die Einführung soll, nachdem sich die Bodycams in einem Pilotversuch “in jeder Hinsicht bewährt” hätten, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deutlich machte, stufenweise erfolgen. Zunächst sollen jene Polizeiinspektionen mit den Geräten ausgestattet werden, in denen es die meisten Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gibt.

Ressortchef Herrmann rechnet mit Kosten von circa 1,5 Millionen Euro für den Freistaat, sofern alle bayerischen Polizeiinspektionen mit durchschnittlich vier Systemen ausgestattet und weitere Technik und Ausrüstung für die Kameraführer angeschafft würden.

Mehr gewichten?

Belange des Öffentlichen Dienstes im Bundestag

(BS/Jörn Fieseler) Die Linke votiert für die Einsetzung eines ständigen Ausschusses für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung. Auch für einen ständigen Ausschuss zum Öffentlichen Dienst, ganz nach bayrischem Vorbild, gibt es außerparlamentarische Forderungen. Alternativ wäre auch ein Modell möglich, wie es in Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen umgesetzt worden ist. Entscheidend ist jedoch etwas anderes.

Die Zuordnung des Bau-Themas zum Innenausschuss sei weder sachgerecht noch zielführend, begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Etwas differenzierter erläutert der Bundesvorsitzende vom DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach, den zweiten geforderten Ausschuss: Es sei nicht immer davon auszugehen, dass die Bundespolitiker immer gleich von sich aus auf die Interessenvertretungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zugingen, um sich Beratung zu holen. Deshalb solle das Gremium eingerichtet werden, das in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden sei. Die Forderung kommt nicht von ungefähr: “Dadurch könnten wir unseren Input und die Qualität der Gesetze sicher verbessern”, nimmt der DBBChef die eigenen Einflussmöglichkeiten und die Belange von Tarifbeschäftigten und Beamten gleichzeitig in den Blick. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, müsste dafür das Plenum die Einsetzung beschließen. Das ist im ersten Fall unwahrscheinlich, weil es um einen Antrag der Linken geht, der wohl kaum die parlamentarische Mehrheit erreicht. Und im zweiten Fall? “Der Innenausschuss ist ausreichend, um auch das Recht des Öffentlichen Dienstes ausführlich und umfassend zu beraten”, sagt der

Kommentar

Die Frage, ob die Belange des Öffentlichen Dienstes in der parlamentarischen Diskussion stärker betont und sich in der Ausschussstruktur des Deutschen Bundestages wiederfinden müssen, können nur im Parlament geklärt werden. Die Bereitschaft, einen zusätzlichen Ausschuss einzurichten, hält sich jedoch in Grenzen. Foto: © 0605alex, Fotolia.com

Innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka. Seine Fraktion werde in der aktuellen Wahlperiode darauf achten, dass die Herausforderungen und Bedürfnisse des Öffentlichen Dienstes umfassend und ausgiebig im Innenausschuss behandelt werden. Ähnlich äußert sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzen-

Es ist die Qualität, die zählt

de für die Bereiche Innen und Recht der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Stephan Harbarth. Außerdem hatte der Bundestag in der letzten Legislatur insgesamt 28 Ausschüsse, anders als der bayerische Landtag, der aktuell 13 ständige Ausschüsse eingesetzt habe, ergänzt Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen. Wenn

kein ständiger Ausschuss, dann vielleicht ein Unterausschuss “Öffentlicher Dienst” im Innenausschuss? Diese Variante haben Hamburg und NRW (angegliedert an den Haushaltsausschuss) und Berlin (angegliedert an den Hauptausschuss) gewählt. Ein solches Gremium ließe sich laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

leichter einrichten. Jeder Ausschuss kann Unterausschüsse mit bestimmten Aufgaben einrichten.

“Damit die Belange des Öffentlichen Dienstes die ihnen zukommende Beachtung finden, wollen wir sie in einem ständigen, zentralen Ausschuss behandeln, der über alle Rechte eines vollwertigen Ausschusses verfügt, und sie nicht an einen Unterausschuss mit eingeschränkten Kompetenzen delegieren”, erteilt Harbarth auch diesem Vorschlag eine Absage. Mihalic bringt es auf den Punkt: “Respekt und Anerkennung für die Leistungen der Menschen, die für unser Gemeinwesen arbeiten, sind wichtig. Dieser Respekt bemisst sich jedoch nicht daran, ob zu einer bestimmten Materie ein gesonderter Ausschuss eingerichtet wird.” Das sei eine Frage der Selbstorganisation des Bundestages und müsse allen zu behandelnden Themen Rechnung tragen. Stattdessen drückten sich Stellenwert und Wertschätzung des Öffentlichen Dienstes durch die Behandlung in Initiativen und Anfragen aus. “Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Parlament Informationen und Diskussionen in die Öffentlichkeit trägt. Hier sind alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefragt§, so die Grünen-Politikerin.

(BS) Trennscharf zwischen gewinnorientierten und nicht-kommerziellen Veranstaltungen zu unterscheiden, fällt schwer. Das zeigt nicht zuletzt das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zu Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit Fußballspielen. Schließlich wohnt jeder Veranstaltung eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht inne.

Und sei es nur aufgrund des Verkaufs von Speisen und Getränken oder dem Sammeln von Almosen. So ist der Richterspruch als Ermahnung an Veranstalter wie DFL und DFB zu verstehen, eindeutig mehr für die Sicherheit ihrer Spiele selbst zu sorgen. Als eindeutig gewinnorientiert dürfte eine Veranstaltung gelten, wenn für sie Eintritt erhoben wird. Doch was ist mit Events, die kostenlos für Teilnehmer sind aber Millionen durch Sponsoren einnehmen. Diese Unschärfe macht deutlich, dass es bei der Sicherheit von Veranstaltungen und einer eventuellen Beteiligung des Veranstalters an polizeilichem Mehraufwand nicht auf Teilnehmerzahlen ankommt. Es ist egal, ob die Grenze bei 1.000, 3.000 oder, wie Bre-

men es versucht hat, bei 5.000 Personen fest gemacht wird. Die tatsächlichen Mehrkosten eines Polizeieinsatzes lassen sich im Vorhinein ohnehin nicht exakt bestimmen. Der Kräfteansatz ist abhängig von den jeweiligen Erkenntnissen der Behörden und dem Ergebnis des Sicherheitsgesprächs. Entscheidend sind die Vorkehrungen vor Ort. Werden etwa Zutrittsverbote konsequent durchgesetzt, ist der Sicherheit deutlich mehr geholfen, als wenn nur darauf abgestellt wird, dass ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5.000 Personen verschärfte Anforderungen gelten. Dann würden sich auch Diskussionen erübrigen, ob B rauchtumsveranstal tungen künftig einer Gebührenpflicht

unterlägen oder nicht. Ist das Konzert mit Volksmusik traditionelles Brauchtum, der Karnevalsumzug mit Schlagermusik ein kommerzielles Event? Wollen Veranstalter Kostenbescheiden entgehen, müssen sie selbst deutlich mehr Engagement zeigen als bisher. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung und natürlich auch der Gesetzgeber sind gefordert, sich von willkürlich erscheinenden, quantitativen Maßstäben zu lösen.

Über die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen entscheidet ihre Qualität, nicht ihre Quantität. Das gilt nicht nur für Fußballspiele.

S001_BS03_All_cl Nr. III / 33. Jg / 10. Woche www.behoerdenspiegel.de
ISSN 1437-8337 G 1805 Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst
Berlin und Bonn / März 2018
Freie Fahrt im ÖPNV Peter Beuth zum Nahverkehrsticket in Hessen ....... Seite 4 Auf Vertrauen aufgebaut Paul Chaffey zum norwegischen E-Government .. . Seite 26 “Der BRH hält jung!” Silke Steiert über ihre Ausgabenkontrolle bei den Vereinten Nationen Seite 47
No NOGROKO
Marco Feldmann

Personal und Arbeit 4.0

Kein einfacher Weg

Bundesweite Warnstreiks als Druck- und Werbemittel Seite 3

Freie Fahrt im ÖPNV

Nahverkehrsticket als Meilenstein der umwelt- und verkehrspolitischen Ziele Seite 4

Zahlen & Fakten

Finanzverwaltungen der Länder im Vergleich Seite 6

Einnahmen gespart Blauäugiges Sparen zeigt verheerende Wirkung in der Finanzverwaltung Seite 7

Fachkräftemangel so nicht lösbar Verwaltungen benötigen trotzdem mehr Personal Seite 27

Arbeit 4.0: Alle Räder stehen still… ...solange die Verwaltung nicht weiß, wohin sie will Seite 27

Der Öffentliche Dienst muss sich weiterentwickeln. Die Digitalisierung zwingt zur weiteren Professionalisierung. Gleichzeitig müssen Arbeitsbedingungen attraktiv bleiben, damit für bestehende und wiederkehrende Aufgaben gutes und motiviertes Personal vorhanden ist. Foto: BS/allvision, fotolia.de

Von der Manufaktur zur Fabrik Land und ITDZ Berlin wollen Quantensprung in der Verwaltungs-IT machen Seite 32

Allein unter Männern

Franziska Bauer ist die einzige Frau im GMLZ Seite 43

Präsidentin des BAIUDBw im Gespräch

“Wir können die Flüchtlingsorganisation jederzeit hochfahren” Seite 46

Innen Spiegel

Social Media im Fokus

Behörden Spiegel-Community wächst stetig

(BS/ har) Der Social-Media-Auftritt des Behörden Spiegel hat sich zu einer echten Marke entwickelt. Auf zahlreichen Plattformen werden aktuelle Themen, die die Verwaltung betreffen, aufgegriffen. Als Ergänzung zur textlastig-fundierten Print-Ausgabe werden auf Twitter, Facebook und Instagram ausdrucksstarke Posts veröffentlicht.

Auf Twitter hat sich mittlerweile eine treue Community gebildet: So hat der Account BehoerdenNews mehrere Tausend Follower, die retweeten, liken und kommentieren. Der begleitende Kanal zum Berliner Fachkongress “Digitaler Staat” hat mehrere Hundert User, die sich zum Fortschritt der Verwaltung in Zeiten der Digitalisierung inspirieren lassen. Die Multimedia-Inhalte sind dabei eine beliebte Quelle. Auf reges Interesse stieß zum Beispiel das Video der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, die über die Digitalisierung ihres Amtes in Zeiten großer Migrationsbewegungen spricht.

Sowohl der Digitale Staat als auch der Behörden Spiegel sind mit Facebook-Seiten präsent, auf denen wiederum zahlreiche Inhalte gepostet werden, die im Printbereich anzutreffen sind – Artikel zu Finanzen, Verwaltungsmodernisierung sowie Innere und Äußere Sicherheit werden regelmäßig publiziert.

Insbesondere bei den großen Kongressen wird das Veranstaltungsgeschehen online in Wort und Bild begleitet. Die crossmediale Streuung der Inhalte hat

eine übergeordnete Bedeutung gewonnen. Beim Europäischen Polizeikongress (Februar 2018) und bei der Berliner Sicherheitskonferenz (November 2017) verfolgten viele User das Geschehen online. Bei kontroversen Diskussionen meldeten sich sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort. Die gefällten Kommentare waren niemals unterhalb der Gürtellinie. Die Social-MediaFairness – ohne Hate-Kommentare und Fake News – wurde von der Community hochgehalten. Social Media lebt von der Diskussionskultur! Beim Digitalen Staat wird immer wieder Raum für Meinungen geschaffen. Auf der Webpräsenz des Fachkongresses Digitaler Staat, www. digitaler-staat.org/dialog, findet man unter dem Reiter “Dialog” die Möglichkeit, zu den dort beschriebenen Themenkanälen Stellung zu beziehen.

Fotoquellen Seite 1

Foto 1: BS/HMdIS

Foto 2: BS/Minsterium für Kommunalverwaltung und Modernisierung Norwegen

Foto 3: BS/Fieseler

Beilagenhinweis

Einer Teilauflage liegt eine Beilage der Technischen Akademie Wuppertal bei.

Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de Herausgeber und Chefredakteur R. Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Adrian Bednarski, Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), R. Uwe Proll (Politik, Parlament), Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/ 726262212, Fax 030/72626-2210

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Behörden Spiegel / März 2018 Seite 2 Inhalt S002_BS03_All_dach

Aktuelles Öffentlicher Dienst

Berlin und Bonn / März 2018

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Kein einfacher Weg

Bundesweite Warnstreiks als Druck- und Werbemittel

(BS/Jörn Fieseler) Die erste Verhandlungsrunde verlief wie immer. Die gewerkschaftlichen Forderungen wurden vorgelegt und erörtert, die Arbeitgeberseite legte kein Gegenangebot vor. Deshalb werden die Verhandlungen nicht einfacher werden, wie schon das Beispiel der Forderung nach mehr Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschichtdienst zeigt.

“Wir werden die weiteren Gespräche ergebnisorientiert und konstruktiv führen. Wenn es nach uns geht, werden die Verhandlungen nach der dritten Runde erfolgreich abgeschlossen sein”, sagt Dr. Thomas Böhle, Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), nach der ersten Gesprächsrunde. Derzeit lägen beide Parteien noch weit auseinander.

Finanziell angespannt

“Angesichts einer starken Konkurrenz um Fachkräfte muss mehr getan werden für die Attraktivität des Öffentlichen

Dienstes”, forderte der Bundesvorsitzende der Vereinten D i enstleistungsgewerkschaft (Verdi), Frank Bsirske. Und:

“Bund und Kommunen profitieren stark vom Konjunkturboom, die Steuereinnahmen sprudeln, es ist also reichlich Geld vorhanden, um die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes angemessen für ihre gute Arbeit zu bezahlen.” Das sieht Böhle anders. Die kommunale Finanzsituation sei nicht so rosig, wie sie mit “sprudelnden Steuereinnahmen” (Bsirske) dargestellt werde. Nach wie vor liegt die Gesamtverschuldung der kommunalen

Haushalte bei über 140 Mrd. Euro. 2015 war der Höchststand bei 144,2 Mrd. Euro. Ähnlich sieht es bei den Kassenkrediten aus: Diese belaufen sich laut VKA auf 47,4 Mrd. Euro (Stand 21. September 2017, aktuelle

Kommentar

Am Ziel vorbei

Zahlen liegen vom Statistischen Bundesamt noch nicht vor).

Mindestbetrag versus IT-Fachkräfte

Aufgrund der prekären Haushaltslage und der angespannten Situation in den Sparten vor allem bei den Krankenhäusern seien die Forderungen deshalb schlichtweg nicht zu stemmen, so Böhle. Deshalb lehne er auch den Mindestbetrag ab. Dieser wirkt bis in die Entgeltstufe 12. Für die genauere Aufschlüsselung siehe Behörden Spiegel, Februar-Ausgabe 2018, Seite 3. Darüber hinaus würde dieser Mindestbetrag auch in der Ent-

(BS) Nach dem “Ja” der SPD steht einer neuen schwarz-roten Bundesregierung nichts mehr im Wege. Und damit auch nichts mehr der Verschärfung im Befristungsrecht entgegen. Genauer gesagt der Quotierung der sachgrundlosen Befristung auf 2,5 Prozent bei allen Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten. Notwendig ist diese Regelung für den Öffentlichen Dienst aber dennoch nicht.

Das Übel ist nicht die gesetzliche Regelung der sachgrundlosen Befristung. Das Übel ist die praktische Anwendung. Eine Befristung ohne Angabe von Gründen gilt als rechtssicher. Kein Wunder, wenn Arbeitgeber lieber einen solchen Vertrag unterschreiben, als einen Sachgrund anzugeben. Die Quotierung wird aber nur dazu führen, dass Arbeitgeber öfter einen Sachgrund angeben, als das in der Vergangenheit der Fall war. Auch die Verkürzung der Befristungszeit von 24 auf 18 Monate wird daran nichts ändern. Wer aber dauerhaft die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse eindämmen will, wird mit diesem Vorhaben nicht viel erreichen. Das Ziel sogar verfehlen. Natürlich ist es ein Unding, dass tarifliche Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis angeboten bekommen. Dies lässt sich auch nicht damit begründen, dass man sich noch einen Eindruck von der Person verschaffen müsse. Einen Eindruck sollte jeder Personalverantwortliche nach einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung gewonnen haben. Für die weitere Lebensplanung ist

KNAPP

Mehr Frauen ins Parlament

Monate Schichtdienst je einen Arbeitstag Zusatzurlaub.

Würde die Forderung nach sechs Tagen Zusatzurlaub für den Schicht- und neun Tagen für den Wechselschichtdienst erfüllt, ergäbe sich bei gleichen zusammenhängenden Monaten ein Zusatzurlaub von zwei Tagen (Schichtdienst) und 1,5 Tagen (Wechselschichtdienst).

Aber: Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Tage. Ergibt sich ein Zusatzurlaubsanspruch mit einem Bruchteil, der mindestens einen halben Tag ergibt, wird dieser auf einen ganzen Tag aufgerundet. Bei weniger als der Hälfte verfällt er.

(BS/jf) Die Fraktion Die Linke beabsichtigt, den Frauenanteil im Deutschen Bundestag zu erhöhen. Mit einem Antrag soll so der Verfassungsauftrag im Parlament erfüllt werden. Schließlich befördere ein ungleichberechtigt besetztes Parlament ungleichberechtigte Entscheidungen und Gesetze, heißt es zur Begründung. Außerdem hätte die Einführung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich 2001 gezeigt, dass seitdem die Wahlbeteiligung wieder angestiegen war. Für die antragstellenden Abgeordneten Beweis genug, dass das Parlament dadurch wieder mehr Menschen erreiche.

geltgruppe 9c Stufe eins (entspräche einer Entgelterhöhung von 6,74 Prozent) und zwei (6,21 Prozent) wirken. Stattdessen müsse vor allem für Fachkräfte etwas getan werden, etwa im IT-Bereich: “Gerade ihnen müssen kommunale Arbeitgeber attraktive Angebote machen. Sonst orientieren sie sich in Richtung Privatwirtschaft. Was wir mit den Gewerkschaften dringend auf den Weg bringen müssen, ist die Besserstellung von Fach- und Führungskräften im Öffentlichen Dienst”, so Dr. Thomas Böhle Das sieht Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik beim DBB Beamtenbund und Tarifunion, zwar ähnlich, hier seien viele Gemeinden schon heute nicht mehr konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft. “Um ihre Finanzen zu sanieren, sollten die Kommunen stärkeren Druck auf die Länder und den Bund ausüben. Von dort sollten mehr Gelder für Entschuldung und

Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, nicht durch die Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Betrieben und Verwaltungen.”

Beispiel Zusatzurlaub

“Das wird ein hartes Stück Arbeit”, lautet deshalb das Fazit des DBB-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach. Dem ist nicht zu widersprechen. In den letzten fünf Jahren wurden erst die strukturellen Forderungen verhandelt. Anschließend diese Einzelergebnisse in einen prozentualen Anteil der linearen Entgelterhöhung umgerechnet und diese abschließend verhandelt. Kein einfacher Weg. So wird etwa die Forderung nach erhöhtem Zusatzurlaub für Schicht- und Wechselschichtdienst nur durch die Tarifarithmetik zu lösen sein. Derzeit gibt es laut § 27 TVöD-VKA für je zwei zusammenhängende Monate Wechselschichtdienst und für je vier zusammenhängende

Entweder müsste die Phase der zusammenhängenden Monate Wechselschichtdienst anders definiert werden oder die Zahl der Zusatzurlaube erhöht werden. Was am Ende bei rauskommt, werden die Verhandlungen zeigen.

Friedenspflicht beendet

Bis zu Runde zwei führen die Gewerkschaften erste Maßnahmen durch. “Ich denke, wir müssen schon vor der nächsten Verhandlungsrunde Druck aufbauen und die Kolleginnen und Kollegen zu Protestaktionen auf die Straße rufen”, schließt Silberbach Dementsprechend begannen pünktlich zum 1. März Kundgebungen und Warnstreiks, unter anderem in Göttingen, Salzgitter, Peine, Hamburg und Augsburg. Einerseits, um den Druck aufseiten der Arbeitgeberseite zu erhöhen. Andererseits erhöht sich aber auch die Wahrnehmbarkeit der Gewerkschaften. Neben der Rechtsberatung für Mitglieder sind Tarifrunden und Warnstreiks das beste Werbemittel, um neue Mitglieder zu gewinnen, wie ein Interessenvertreter uns gegenüber mitteilte.

Dabei hat Die Linke gut lachen, beträgt der Frauenanteil bei ihren Abgeordneten 53,6 Prozent. Übertroffen wird sie nur von den Grünen (58,2 Prozent). Während die SPD immerhin noch einen Frauenanteil von 42,2 Prozent aufweisen kann, beträgt er bei der FDP 22,5 Prozent. Unter 20 Prozent liegen die Unionsparteien (19,9 Prozent gesamt; 20,5 Prozent bei der CDU, 17,4 Prozent bei der CSU). Den geringsten Frauenanteil hat die AfD mit 11,7 Prozent.

Unterschiedliche Zahlen

(BS/jf) Der Personalbestand der Deutschen Telekom AG soll sich von 2006 (rund 92.500 Mitarbeiter) in zehn Jahren um fast 75 Prozent reduziert haben (2016: rund 22.500 Beschäftigte). Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag hervor. Das Unternehmen selbst weist für das Jahr 2016 jedoch insgesamt 105.000 Beschäftigte aus. Wie aus dem Personalbericht des Unternehmens hervorgeht, befinden sich darunter 27.716 Beamte. Insgesamt sei der Anteil der Beamten von 2012 zu 2016 um knapp sechs Prozent auf 26,48 Prozent gesunken.

die Situation unbefriedigend. Ebenso für jemanden, der von einer befristeten Anstellung zur nächsten zieht.

Leider kommt es viel häufiger vor, dass eine Befristung angeboten wird, weil eine Planstelle im Haushalt fehlt. Hier muss angesetzt werden. Die in der Tarifrunde diskutierte Wiedereinführung der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn im Rahmen des zunehmenden Wettbewerbs um die besten Köpfe ist eine unbefristete Anstellung ein weiteres Merkmal für attraktive Arbeitsbedingungen. Nicht nur für die Jugend, sondern auch für Quereinsteiger.

Dafür ist eine ausreichende Finanzierung von genügend Planstellen unabdingbar. Außerdem sind Lösungen für Vertretungen und Personalübergänge zu schaffen. Einstellungskorridore sind dafür ein gutes Beispiel. Der im Rahmen der DemografieStrategie des Bundes geschaffene Stellenpool ist ein anderes. Ihn gilt es auf Bundesebene auszuweiten und andernorts – bei Ländern und Kommunen – einzuführen.

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Tarifverhandlungen sind nie einfach. Auch in diesem Jahr ist es noch ein steiniger Weg, bis die Verhandlungsführer von Bund und Kommunen auf der einen Seite und den Gewerkschaften auf der anderen Seite am Ziel ankommen. Foto: BS/Andreas Morlok, pixelio.de

Freie Fahrt im ÖPNV

Nahverkehrsticket Hessen als Meilenstein der umwelt- und verkehrspolitischen Ziele

(BS/Peter Beuth*) In Hessen heißt es seit dem 1. Januar 2018 für die Beschäftigten des Landes Hessen: bitte einsteigen. Für sie gilt seither freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr – und das nicht nur für den Arbeitsweg. Rund 90.000 Beamtinnen und Beamte, mehr als 45.000 Tarifbeschäftigte und etwa 10.000 Auszubildende profitieren vom LandesTicket Hessen. Unsere Beschäftigten müssen nun nicht mehr am Ticketschalter anstehen und sie können auch den Stau “umgleisen”. Dadurch bleibt den Beschäftigten mehr Geld im Portemonnaie, mehr Zeit mit der Familie und die Umwelt hat auch noch was davon.

Viele Bundesländer interessieren sich jetzt für den hessischen Weg. Am Anfang dieses Weges standen die politischen Ideen, zum einen umweltfreundliche Mobilität zu fördern und zum zweiten, im Wissen um die besonderen Anforderungen an den Öffentlichen Dienst, das Land bestmöglich im Wettbewerb um die klügsten Köpfe zu positionieren. Da ich als Innenminister auch die Verhandlungen mit den hessischen Tarifpartnern führe, war es mir ein Anliegen, mich auch dort für diese politischen Zielsetzungen einzusetzen. Das Angebot, den Beschäftigten freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen, war neu. Bei den Tarifpartnern stieß es auch zunächst auf Skepsis, fand aber im vertrauensvollen Dialog bald Anklang, da die Kostenersparnisse und die positiven Effekte für die Beschäftigten überdeutlich wurden. Es galt zwar auch sicherzustellen, dass aus der freien Fahrt im ÖPNV kein steuerlicher Nachteil für jene entsteht, die weiterhin auf das Auto angewiesen sind.

Individueller Hessentarif

All diese Aspekte wurden klug durchdacht und haben schließlich zu einer sehr guten Einigung geführt. Der individuelle Hessentarif hat sich auch hier als flexibler und innovativer erwiesen, als es ein bundeseinheitlicher Tarif sein kann. Im Rahmen eines Gesamtpakets haben sich letztlich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung des LandesTickets verständigt und hierzu einen Tarifvertrag –TV LandesTicket Hessen – geschlossen. Wir haben die Form eines gesonderten Tarifvertrages nach dem Vorbild des hessischen Entgeltumwandlungstarifvertrages gewählt, um die Beschäftigtengruppen aus den unterschiedlichen Tarifwerken, wie etwa die Auszubildenden oder die Forstbeschäftigten, unkompliziert einbeziehen zu können. Im Anschluss an die Entgeltrunde 2017 wurde das LandesTicket inhaltsgleich auch auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten, Richterinnen und Richter im aktiven Landesdienst sowie die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare übertragen.

Wertschätzung erfahren

Es ist uns so gelungen, wichtige politische Zielsetzungen der hessischen Landesregierung in idealer Weise auch im Tarifabschluss widerzuspiegeln.

Wir haben mit dem LandesTicket Hessen die optimale Ver-

Die Frage der Anwesenheit

Geschlechtergerechte Beurteilung Aufgabe des BMI (BS/jf) “Das Ziel der Landesregierung ist, faire Aufstiegschancen für Beamtinnen und Beamte sicherzustellen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht dabei ganz oben”, sagt die NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach. Es komme auf die Arbeitsplatzgestaltung und das Beurteilungswesen an.

Präsentierten das Nahverkehrsticket für Hessens Beschäftigte (v.l.n.r.): Volkhard Malik, Geschäftsführer Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN); Hessens Innenminister Peter Beuth; Prof. Knut Ringat, Geschäftsführer Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV); Steffen Müller, Prokurist und Leiter des Bereiches Personal und Organisation (NVV).

Foto: BS/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

quickung von Ökologie und verantwortungsvollem Haushalten mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes um die klügsten Köpfe geschafft.

Hessen zeigt damit, dass das Land ein moderner, zuverlässiger und familienfreundlicher Arbeitgeber ist. Mit dem letzten Tarifabschluss haben wir so auch weit über die hessischen Landesgrenzen hinaus zum Ausdruck gebracht: Wer für das Land Hessen arbeitet, erfährt Wertschätzung. Denn mit dem LandesTicket würdigt die Landesregierung die Leistungen der Frauen und Männer, die sich tagtäglich für Hessen mit Leidenschaft und Engagement einsetzen.

Pünktlich zugestellt Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum LandesTicket Hessen war das gute Mitwirken der Verkehrsverbünde. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden wurden verschiedene Konzepte entworfen und auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Ziel war es, ein Modell zu finden, das einerseits die Bediensteten wesentlich entlastet und die Umsetzung ohne größere administrative Aufwände ermöglicht sowie andererseits den durch die Hessische Landesregierung verfolgten Zielen im Bereich Umweltschutz, Immissions- und Verkehrsvermeidung Rechnung trägt. Besonders hilfreich erwies sich dabei, dass sich die beteiligten Verkehrsverbünde untereinander abstimmten und dem Land ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stand, der die Koordinierungsfunktion aufseiten der Verkehrsverbünde wahrnahm. Nur so konnte es gelingen, dass ohne größeren administrativen Mehraufwand der personalverwaltenden Dienststellen jeder Landesbedienstete sein Lan-

desTicket pünktlich vor dem 1. Januar 2018 zugestellt bekam. Durch den engen Kontakt mit den Verkehrsverbünden wurden zudem Lösungen entwickelt, damit jeder Landesbedienstete vom LandesTicket profitiert und zugleich kein Pendler deshalb übervolle Züge in Kauf nehmen muss.

Über 1.700 Euro Ersparnis

Mit dem LandesTicket wird den Beschäftigten des Landes Hessen nun eine bundesweit einmalige Leistung angeboten: Neben den Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort ist es auch möglich, die Leistungen der Verkehrsverbünde im Nah- und Regionalverkehr innerhalb der hessischen Landesgrenzen kostenfrei und ohne steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu nutzen. Dies erspart vielen Landesbeschäftigten Kosten für die Mobilität.

Darüber hinaus können die Beschäftigten im Rahmen der Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbünde werktags nach 19 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags ihre Kinder sowie einen Erwachsenen mitnehmen. Die Ersparnis einer Jahreskarte beispielsweise von Frankfurt nach Wiesbaden (1.760 Euro) oder von Rotenburg an der Fulda nach Kassel (1.795 Euro) macht bei einem Beamten in der Stufe A8 fast fünf Prozent vom Jahresbrutto aus. Das LandesTicket bietet den Beschäftigten damit einen wirklichen Mehrwert und stellt einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Landes als Arbeitgeber dar, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung und langfristige Bindung von Fachkräften.

Neben diesen Vorteilen für den einzelnen Beschäftigten markiert das LandesTicket auch einen Meilenstein zur Erreichung

der umwelt- und verkehrspolitischen Ziele der Hessischen Landesregierung. Durch die zu erwartende Verkehrsentlastung, gerade auch in den Ballungsräumen, profitieren davon auch die Anwohner in den Innenstädten durch die aktive Vermeidung von Lärm- und Abgasemissionen. Mit der Einführung des LandesTickets erfüllt das Land somit auch eine Vorreiterfunktion im Bereich des Klimaschutzes und der Verkehrsvermeidung. Hier setzt nun Hessen ein Zeichen und schafft Anreize für ein geändertes, ökologisch verträgliches Mobilitätsverhalten im Individualverkehr.

Gesellschaftlichen

Wandel vorleben

Der Öffentliche Dienst eignet sich in besonderer Weise dafür, gesamtgesellschaftliche, zukunftsweisende Weichenstellungen einzuleiten: Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes haben, nicht nur was die Gehaltsanpassungen angeht, Vorbildfunktion für viele gesellschaftliche Bereiche, sie können als eine der größten Berufsgruppen gesellschaftlichen Wandel aktiv gestalten und vorleben. Insofern wurde neben dem außerordentlichen Mehrwert für die Bediensteten auch die Voraussetzung geschaffen, durch eigenes Handeln einen aktiven Beitrag zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung – unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen – erbringen zu können. Um Änderungen im Mobilitätsverhalten nachvollziehen zu können, wurden die Bediensteten noch vor der Einführung des LandesTickets zur Teilnahme an einer Begleitumfrage eingeladen. Die Teilnehmer werden im Herbst 2018 erneut befragt. Dann werden auch empirisch belegbare Daten zum Mobilitätsverhalten der hessischen Landesbediensteten und zu den Auswirkungen des LandesTickets vorliegen. Leerere Parkplätze, entspanntere Beschäftigte Ohne den politischen Willen, gepaart mit der Offenheit der Tarifpartner für neue Ideen und der Flexibilität der Verkehrsverbünde, wäre das Projekt wohl nur eine Idee geblieben. Heute erkennen wir, wie unsere Idee dazu geführt hat, dass nun Mitarbeiterparkplätze der Landesbehörden und Ministerien leerer und die Beschäftigten entspannter unterwegs sind.

*Peter Beuth ist Hessischer Minister des Innern und für Sport.

Studie ”Azubi-Recruiting Trends 2018“

DOPPELPERSPEKTIVISCH:

Ausbilder und Bewerber/Azubis

WISSENSCHAFTLICH: Mit Prof. Dr. Christoph Beck

ABWECHSLUNGSREICH: Neue spannende Themen

Für die Ministerin ist die Digitalisierung ein entscheidender Faktor. So könne durch eine gezielte und ausgewogene Weiterentwicklung von Telearbeit die Familie unterstützt werden. “Wir brauchen einen modernen Öffentlichen Dienst, um weiterhin im Wettbewerb um die besten Köpfe Schritt halten zu können”, so Scharrenbach Das Ansinnen stößt beim DBB Beamtenbund und Tarifunion NRW generell auf Zustimmung. Allerdings macht Landeschef Roland Staude auf den Zusammenhang zwischen Arbeitsplatzgestaltung und Aufstiegschancen aufmerksam. Die Beurteilung durch Vorgesetzte von Mitarbeitern im Home Office ist nicht unproblematisch. Wie jemanden beurteilen, der körperlich nicht oder nur selten anwesend ist? Diese Frage sei vor allem bei den sogenannten Befähigungskriterien wie Arbeitsmotivation, Leistungsbereitschaft oder Teamfähigkeit schwer zu beantworten. Zudem habe die Studie “Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW” gezeigt, dass Beschäftigte in Teilzeit “nachweislich schlechter beurteilt werden”. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der DBB Bundesfrauenvertretung sieht ihren Landsmann, den designierten Bundesinnenminister Horst Seehofer, in der

Pflicht. Seine Aufgabe sei klar, Er müsse die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren auf geschlechterspezifische Diskriminierungen hin prüfen und korrigieren. Dabei “muss er sich an den fortschrittlichen dienstrechtlichen Lösungen in Bayern messen lassen”, unterstreicht Wildfeuer. Schließlich sei das bayrische Dienstrecht 2016 mit dem ersten Preis der der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) ausgezeichnet worden. Mit Blick auf das Beurteilungswesen sei im bayerischen Dienstrecht der berücksichtigungsfähige Umfang von Kindererziehungszeiten von zwei auf drei Jahre pro Kind erhöht und in den Verwaltungsvorschriften ein Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten etabliert worden.

“Da ist es nur folgerichtig, dass diese von Horst Seehofer als bayerischem Ministerpräsidenten gebilligten deutlichen und klar formulierten dienst- und laufbahnrechtlichen Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung auch auf Bundesebene umgesetzt werden”, sagt Wildfeuer Staude sieht hingegen NRW in einer Vorreiterrolle, “sich als modernes Bundesland und attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren”. Schließlich habe man in den letzten zwei Jahren schon genügend darüber diskutiert.

Aktuell 478 Plätze

Kinderbetreuung bei der Truppe

(BS/jf) Die Bundeswehr finanziert bei Bedarf Kitaplätze für Angehörige der Streitkräfte und das zivile Personal durch sogenannte Belegrechte. 478 Plätze sind aktuell dafür vorgesehen und es sollen noch mehr werden.

“Für die Bundeswehr mit ihren herausfordernden spezifischen Anforderungen ist es essenziell, dass die Angehörigen der Streitkräfte ihre dienstliche bzw. berufliche Tätigkeit uneingeschränkt motiviert und leistungsstark erfüllen können”, heißt es in einer Antwort (Drucksache 19/797) auf eine kleine Anfrage im Bundestag. Deshalb entwickle man als Arbeitsgeber seit Jahren Maßnahmen für eine bedarfsorientierte und wirksame Betreuung und Fürsorge für die zivilen und militärischen Beschäftigten und ihre Familien. Von den rund 480 Plätzen sind zurzeit 439 Plätze in 14 Bundesländern belegt bzw. in 41 Betreuungseinrichtungen für die U3/Ü3-Betreuung vorgesehen. Lediglich in Bremen und in Sachsen-Anhalt gibt es keine Standorte.

In diesem Jahr sollen in vier weiteren Einrichtungen zusätzliche 52 Plätze finanziert werden. Zudem bestehe an 114 weiteren Standorten in sieben Bundesländern zusätzlicher Be-

MELDUNG

Keine Verringerung

(BS/jf) Der Antrag der Fraktion Die Linke zur Reduzierung der Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden ist gescheitert. Die übrigen Fraktionen des Parlaments stimmten geschlossen gegen den Vorschlag.

Nicht die Höchstarbeitszeit sei entscheidend, sondern die flexible Arbeitszeitgestaltung, waren sich die ablehnenden Parteien einig. Seitens der SPD wurde

darf. Hier sind die Planungen jedoch noch nicht weiter fortgeschritten. Beliefen sich die Kosten im Jahr 2016 für die Belegrechte noch auf knapp 987.000 Euro, sind die Ausgaben im letzten Jahr auf 1,331 Mio. Euro gestiegen. Für dieses Jahr wird im Verteidigungsressort mit einem finanziellen Aufwand von rund 1,47 Mio. Euro gerechnet. Parallel zu den Belegrechten unterhält die Truppe in fünf Bundesländern an 13 verschiedenen Standorten eigene Betreuungseinrichtungen mit insgesamt 110 Plätzen. Fünf davon sind sogar für Nichtangehörige der Streitkräfte offen, in zwei Fällen aber nur, wenn die Plätze nicht durch angehörige der Bundeswehr genutzt werden. Mittel von örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bekommt die Bundeswehr nicht.

Gefragt hatte die Fraktion Die Linke, die in den Belegrechten einen privilegierten Zugang zu Betreuungsplätzen in Kita-Einrichtungen sieht.

betont, dass man jedoch jenseits starrer Gesetze darüber nachdenken müsse, wie man den Bedürfnissen der Beschäftigten in verschiedenen Lebensphasen gerecht werde, heißt es aus dem Bundestag. Noch einen Schritt weiter geht die CDU/CSU-Fraktion. Nicht nur die Arbeitnehmer bräuchten “Instrumente der Flexibilisierung”, sondern auch die Arbeitgeber.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 4 Aktuelles Öffentlicher Dienst S004_BS03_All_cl
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Zwischen Auftrag und Verantwortung

Beteiligungsbericht des Bundes 2017 erschienen

(BS/kh) Der diesjährige Bericht zu Beteiligungen des Bundes legt zum ersten Mal beim Monitoring einen Fokus auf Geschäftstätigkeiten der Deutschen Bahn AG. Zudem stellt er dar, in welchem Maße sich der Frauenanteil in Überwachungsgremien und Geschäftsführungen der Unternehmen mit Bundesbeteiligungen entwickelt. Darüber hinaus legt er offen, wie viele dieser Unternehmen Aspekten der Nachhaltigkeit folgen.

Zum Stichtag 31. Dezember

2016 gab es insgesamt 106 unmittelbare Beteligungen des Bundes und seiner Sondervermögen, wie aus dem aktuellen Beteiligungsbericht 2017 hervorgeht. Davon hält der Bund 80 unmittelbare Beteiligungen. Unter den privatrechtlich organisierten gibt es 58 mit und acht ohne Geschäftstätigkeit. Dazu kommen 26 unmittelbare Beteiligungen der Sondervermögen des Bundes an privatrechtlich organisierten Unternehmen.

Davon 24 mit und zwei ohne Geschäftstätigkeit. Mittelbare Beteiligungen mit einem Nennkapital von mehr als 50.000 Euro und mehr als 25 Prozent Anteilsbeteiligung liegen bei insgesamt 469.

Die überwiegende Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von insgesamt 81 Gesellschaften geführt. Davon sind 25 gemeinnützige GmbHs (gGmbH). Darüber hinaus finden sich 17 Genossenschaften und fünf Aktiengesellschaften.

Spezifisches Monitoring

2016 wurde dem Bericht zum ersten Mal ein Standardisiertes Beteiligungsmonitoring (SBM) hinzugefügt, das als Instrument für eine verbesserte Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen und der Risikominderung beim Bund dienen soll. Der diesjährige Bericht gewährt einen tieferen Einblick, indem ein speziell für die Deutsche Bahn AG und ihre Tochterunternehmen konzipiertes Monitoring vorgestellt wird.

Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 5,1 Milliarden Euro der größte Zuwendungsnehmer

2016. Ihr spezifisches Monitoring erfolgt auf Grundlage der gleichen Kennziffern wie beim SBM: Ertrags-, Vermögens- und wirtschaftliche Analysekennziffer. Darüber hinaus wurde es um den “Return on Capital Employed” (ROCE) erweitert. Diese Kennzahl misst, wie effizient und profitabel das Unternehmen mit seinem eingesetzten Kapital umgeht und dieses verzinst. Hinzu kamen Angaben zum Auslandsgeschäft der DB AG. Auch Bruttoinvestitionen in Form von Investitionen in die Sachanlagen und in die immateriellen Vermögensgegenstände wurden im Datenblatt ergänzt.

Der Untersuchungsausschuss und alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft fordern den mittlerweile fraktionslosen Patrick Öztürk nachdrücklich auf, sein Mandat abzugeben. “Ansonsten gab es bislang keine personellen Konsequenzen”, lässt der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Nelson Janßen (Die Linke), verlauten.

Die FDP-Fraktion fordert den Magistrat zudem auf, zu prüfen, ob Schadensersatzforderungen an die drei im Bericht benannten Verantwortlichen aus den zuständigen Behörden bestehen können. Der Geschäftsführer des Jobcenters Bremerhaven, Johann-Friedrich Gruhl, die Leiterin des Sozialamtes Astrid Henriksen und der zur damaligen Zeit für die kommunalen Aufgabenbereiche des Jobcenters zuständige Sozialdezernent Klaus Rosche sind frühzeitigen Hinweisen auf den Betrug nicht oder zu spät nachgegangen. Prof. Dr. Hauke Hilz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP Bürger-

Der Anteil an Frauen in allen Überwachungsgremien unmittelbarer Beteiligungen des Bundes ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. 2015 lag er bei 28 Prozent, 2016 erhöhte er sich auf 31,9 Prozent. In den Geschäftsführungspositionen unmittelbarer Beteiligungen des Bundes befinden sich 17,7 Prozent Frauen.

Fruchtet Frauenförderung?

Der Frauenanteil in Überwachungsgremien unmittelbarer Mehrheitsbeteiligungen des Bundes liegt mit 34,1 Prozent noch etwas höher (2015 waren es 29,4 Prozent). Allerdings ist der Anteil in den entsprechenden Geschäftsführungen mit 16,5 Prozent geringer. Gegenüber dem Vorjahreswert gab es eine Steigerung um 0,7 Prozent. Im Vergleich zur durchschnittlichen Steigerung des Frauenanteils hier zwischen 2011 und 2016 von 1,9 Prozent, fällt diese Erhöhung gering aus.

Auch aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geht hervor, dass 2017 insgesamt von 150 Geschäftsführerpositionen in allen unmittelbaren Bundesbeteiligungen nur 26 mit Frauen besetzt sind. 2015 lag der Frauenanteil noch bei 18,2 Prozent von 132 Personen in der Geschäftsführung. Ein “echtes Trauerspiel” nennt die Grünen-Bundestagsabgeordnete

Kerstin Andreae diesen Trend und betont: Wenn solche Entwicklungen nicht konsequent für die Einsetzung von Frauen genutzt würden, dann sei es kein Wunder, wenn es mit der gleichberechtigten Besetzung von Top-Positionen in Unter-

nehmen nicht vorangehe. Die DBB-Bundesfrauenvertretung schlägt vor: “Man könnte die etablierten zentralen Beteiligungsmanagementstrukturen in den Verwaltungen um ein “Gleichstellungsmanagement” erweitern, das zusätzlich zu den wirtschaftlichen Indikatoren um Gleichstellungsindikatoren ergänzt wird.”

Des Weiteren werden Unternehmen, die den Deutschen Nachhaltigkeitsindex (DNK) anwenden, hervorgehoben. Deren Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um zwei weitere gestiegen. Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH und die BwConsulting GmbH (ehemals Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH) orientieren sich nun ebenfalls an ökonomischen, sozialen und ökologischen Kennzeichen. Damit sind es insgesamt elf Unternehmen beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts mit nennenswerter unmittelbarer Bundesbeteiligung, die anhand von 20 Kriterien aus den vier Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten darlegen.

Um die Beteiligungsberichte künftig besser und schneller vergleichbar zu gestalten, plant das Finanzministerium die Entwicklung einer einheitlichen Datenbank. Das BeteiligungsMonitoring- und Informationssystem mit dem Namen “BeMIS” soll IT-gestützt und ressortübergreifend agieren, lässt Dr. Michael Offer, Ministerialdirigent und Leiter der Unterabteilung Privatisierungsaufgaben und Beteiligungsführung im Bundesministerium der Finanzen, verlauten.

Die Region entscheidet Selbstbestimmt dank Regionalbudget

(BS) Das Modellvorhaben “Land(auf)Schwung” ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es hat zum Ziel, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern. “Land(auf)Schwung” bietet ein Experimentierfeld zur Erprobung neuer Lösungswege. Dafür erhält jede der 13 Förderregionen Bundesmittel für ein Regionalbudget, mit dem zuvor definierte Entwicklungsziele eigenverantwortlich umgesetzt werden können.

Neben mehr Verantwortung erhalten die Regionen somit auch mehr Flexibilität in der Regionalentwicklung. Das Modellvorhaben läuft von Juli 2015 bis April 2020. Auf der Grundlage eines Entwicklungsvertrages steuern die Land(auf)Schwung”-Regionen selbstständig die Projektförderung vor Ort. Dabei erhalten sie Unterstützung vom Projektträger, dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Regionen stehen zudem im intensiven Austausch und profitieren so gegenseitig von ihren Erfahrungen.

“Land(auf)Schwung” ist nicht das erste Bottom-upProgramm für den ländlichen Raum. Aber was unterscheidet das Modellvorhaben von anderen Förderprogrammen? Was macht es erfolgreich? Welche Rahmenbedingungen braucht ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum? Dies waren die Fragen, die in der Begleitveranstaltung auf dem 11. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung diskutiert wurden. Verschiedene Akteure aus den “Land(auf)Schwung”-Regionen wurden zu ihren Erfahrungen mit den Kernelementen des Modellvorhabens befragt. Im Folgenden die Ergebnisse:

Das Beteiligungsmonitoring im diesjährigen Beteiligungsbericht des Bundes legt ein besonderes Augenmerk auf die Deutsche Bahn AG.

BS/Roel Hemkes, CC BY 2.0, flickr.com

Ein Regionalbudget als Instrument für die ländliche Entwicklung ist an sich nichts Neues und wird bereits in anderen Programmen wie zum Beispiel LEADER eingesetzt. Jedoch werden dort auf Landesebene rechtsverbindliche Förderrichtlinien vorgegeben, die die Spielräume der Regionen einengen. In “Land(auf)Schwung” legen die Regionen ihre Förderbedingungen nach regionsspezifischen Merkmalen selbstständig fest. Folglich kann zeitnah eine Nachsteuerung erfolgen, um etwa Fehlentwicklungen oder Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Zudem sitzt die Bewilligungsstelle beim Landkreis, wodurch viele Entscheidungswege verkürzt werden. Das Modellvorhaben soll Freiheiten bei der Projektplanung

Erst der Anfang vom Ende

gewähren und zugleich messbare Projektergebnisse liefern. Übergeordnete strategische Ziele und messbare operative Ziele, die regelmäßigen Überprüfungen standhalten, sind Grundlage hierfür. Dies schafft Verbindlichkeit und vertieft das Verantwortungsbewusstsein bei allen Akteuren. Obwohl das Herunterbrechen komplexer Sachverhalte auf messbare Indikatoren durchaus kritisch gesehen wird, ist eine detaillierte Zielsteuerung dennoch von entscheidender Bedeutung für “Land(auf)Schwung”. So bleibt die Entwicklungsstrategie stets im Auge und nur Projekte, die auch im Interesse der Region liegen, werden gefördert. Im Gegensatz zu starren Förderrichtlinien können Ziele im Modellvorhaben – schlüssige Begründungen vorausgesetzt –im Prozess flexibel angepasst werden. Damit kann die Region zeitnah nachsteuern, falls sich Ziele als nicht umsetzbar oder als nicht (mehr) sinnvoll herausstellen. Das Modellvorhaben aktiviert neue Akteure für die Regionalentwicklung. Durch den flexiblen Mitteleinsatz können Maßnahmen schnell umgesetzt werden. Dies wird den Bedürfnissen vieler ansonsten schwer motivierbarer Akteure gerecht. Die baden-württembergische Region Sigmaringen hat etwa das Ziel, Jugendliche an der Entwicklung ihrer Heimatgemeinde zu beteiligen. “Mit dem durch “Land(auf) Schwung”geförderten Projekt “14er-Räte” ist es uns gelungen, Jugendliche für Kommu-

nalpolitik zu begeistern. Wir hoffen, dass sich die jungen Menschen so noch mehr mit ihrer Heimat verbunden fühlen, in der Region bleiben und Verantwortung übernehmen”, erklärte Landrätin Stefanie Bürkle (CDU). Voraussetzung für die Projektförderung ist eine Förderlücke. Die Umsetzung vieler Projekte scheitert, da diese keinem Förderprogramm zuzuordnen sind. “Land(auf)Schwung” lässt mehr Freiräume für die Projektentwicklung und ermöglicht die Umsetzung komplexer, ressortübergreifender Vorhaben. Auch die überregionale Zusammenarbeit, zum Beispiel über Verwaltungsgrenzen hinweg, wird erleichtert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch das Regionalbudget in “Land(auf)Schwung” die Regionen selbstbestimmt und auf ihre jeweiligen regionsspezifischen Bedürfnisse ausgerichtet agieren können. Dabei ist ein gut konzipiertes, regelmäßig überprüftes Zielerreichungssystem von entscheidender Bedeutung. Dank der hohen Flexibilität können die Regionen ansonsten schwer zu fördernde regionale und überregionale Projekte passgenau unterstützen sowie neue und mit bestehenden Förderprogrammen schwer zu aktivierende Personen einbinden.

Weitere Infos unter: www. land-auf-schwung.de Beitrag vom Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung, BLE

Konsequenzen aus dem Sozialleistungsbetrug in Bremerhaven (BS/kh) Die personellen Konsequenzen, die bisher aus dem millionenschweren Sozialleistungsbetrug (siehe Behörden Spiegel, Februar 2018, Seite 7) gezogen wurden, beschränken sich auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Patrick Öztürk und seinen Vater Selim Öztürk als Drahtzieher. Alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft fordern aber ebenfalls strukturelle Konsequenzen. Bei Fragen nach weiteren personellen Folgen sind sie sich uneinig. Derweil gibt es Hinweise auf eine Fortsetzung des Betruges.

schaftsfraktion, wirft Henriksen vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. “Es ist klar, dass 2014 bereits genügend Anhaltspunkte vorlagen, um zu handeln und die Zahlungen zu stoppen!”

Antje Grotheer, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Obfrau im Ausschuss, argumentiert: “Wir haben uns als SPD-Fraktion den weitergehenden Forderungen nach personellen Konsequenzen gegenüber Johann-Friedrich Gruhl und Klaus Rosche nicht angeschlossen. Herr Rosche ist inzwischen aus dem Amt geschieden. Die Frage nach Konsequenzen stellt sich also nicht.” Die Fraktion der Bürger in Wut (BIW) hingegen fordert, der Magistrat solle gegen Rosche ein Dis-

ziplinarverfahren einleiten. Der Vorsitzende, Jan Timke, erklärt: “Pensionierung schützt nicht vor einer Disziplinarmaßnahme” und verlangt eine Kürzung der Ruhestandsbezüge. Neben personellen fordern die Fraktionen ebenso strukturelle Konsequenzen. So müsse das Jobcenter die Personalstärke erhöhen. Hilz gibt zu bedenken, dass diese bisher nur an positiv beschiedenen Fällen bemessen werde, negative aber eine viel längere Bearbeitungszeit benötigten. Er bemängelt zudem, es gebe keine konkrete Stelle für Verdachtsfälle mit jemandem mit juristischem Sachverstand. Sülmez Dogan, Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Parlamentarischen Untersu-

chungsausschuss, drängt auf Schulungen der Mitarbeiter, um organisierten Sozialleistungsbetrug frühzeitig zu erkennen. Es sei aber mittlerweile ein monatlich tagender Arbeitskreis des Jobcenters, der Polizei, des Zolls und des Finanzamtes eingerichtet worden. Dennoch sind sich alle Fraktionen einig, dass die innerbehördliche Zusammenarbeit noch verstärkt werden müsse. Auf kommunaler Ebene müsse der Umgang mit dem Bildungsund Teilhabepaket verändert werden, um Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren. Bildungsgutscheine stammen aus den kommunalen Mitteln des Sozialamts, aber “niemand überprüft, ob Nachhilfestun-

den etc. wirklich stattgefunden haben”, moniert Hilz. Die Linke fordert darüber hinaus eine Ausweitung des Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. “Arbeitgeber und Vermieter setzen in diesem Segment darauf, dass über Sozialleistungen ungenügende und teilweise rechtswidrige Löhne und die Vermietung von unbewohnbaren Schrottimmobilien staatlicherseits quersubventioniert wird”, wirft Janßen vor.

Es stellt sich zudem die Frage nach Konsequenzen für die betroffenen Bulgaren. “Im Magistrat gab es Leute, die die Bulgaren schnellstmöglich aus der Stadt haben wollten. Zu direkten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kam es letztlich aber

nicht. Trotzdem seien alle Jobcenter-Zahlungen, die aufgrund der gefälschten Arbeitsverträge der Vereine gewährt wurden, zurückgefordert worden, erklärt Janßen Thorsten Raschen von der CDUFraktion hat der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Kenntnis des Magistrats über eine Fortsetzung des Sozialbetrugs gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass es nicht bestätigte Hinweise auf eine Ausbeutung von Moldawiern mit rumänischen Pässen in Arbeitsverhältnissen bei Bremerhavener Betrieben gebe. Hinzu komme eine auffällige Anschriften- und Arbeitgeberkonzentrierung bei EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien. Schließlich gebe es Aussagen von Ratsuchenden in der EUBürger-Beratungsstelle “zu unveränderten “Machenschaften” des Vorsitzenden des im Bericht des Untersuchungsausschusses genannten und für den Sozialbetrug verdächtigten Personenkreises”. Den Hinweisen werde nachgegangen, heißt es vom Magistrat.

Seite 5 Behörden Spiegel / März 2018 Bund / Länder S005_BS03_All_cl
Foto: BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden (1. v. r.) und Katrin Franke, BMEL (4. v. l.), gemeinsam mit Akteuren des Modellvorhabens “Land(auf) Schwung” Foto: BS/M. Stolte

Finanzver waltungen der Länder im Vergleich

(BS/lkm) Steuer vollzug ist Ländersache. Die Ausstattung der Finanzverwaltungen ist dabei sehr unterschiedlich. Kritiker sehen darin eine unfaire Standortpolitik der Länder. Aber wie sieht das Verhältnis der Länder untereinander aus? Wo werden Stellen abgebaut und wo nicht? Wo wird häufiger geprüft? Vergleichszahlen dazu gibt es nicht. Mit einer Abfrage unter allen Bundesländern werden hier Vergleiche möglich.

Anzahl der Finanzbeamten sowie eingenommene SteuernAnkauf von Steuer-CDs

Die deutschen Finanzbehörden haben seit 2006 sog. Steuer-CDs angekauft. Als Käufer traten seit 2010 Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf. Die Kosten der CD-Erwerbe wurden seitens des Bundes und der Mehrzahl der Länder jeweils zur Hälfte getragen. Die Aufteilung des Länderanteils erfolgte nach dem Königsteiner Schlüssel.

für

Ausgaben für CDs in Mio. Euro Bundesweit sind seit 2010 durch Er werb von Steuer-CDs und dadurch ausgelöste Selbstanzeigen und Bußgelder geschätzte Mehreinnahmen von sieben Milliarden Euro entstanden.

der Finanzverwaltungen der Länder (2009–2016)

Im Bundesdurchschnitt reduzierte sich das Personal in den Finanz verwaltungen von 2009 bis 2016 um rund

-0,98 % Hessen

-1,54 % Thüringen**

-2,05 % Hamburg*

-4,29 % Baden-Wür ttemberg

-6,02 % Niedersachsen

-6,54 % Sachsen

-8,04 % Rheinland-Pfalz

-10,61 % Saarland

-11,24 % Sachsen-Anhalt

-13,20 % Schleswig-Holstein

-13,39 % Brandenburg

-14,74 % Mecklenburg-Vorpommern

-16,71 %

Im Bundesdurchschnitt stellten die Betriebsprüfer ein Mehrergebnis von rund 871 Mio. Euro für das Jahr 2016 fest. Je Betriebsprüfer lag das durchschnittliche Mehrergebnis bei 776.500 Euro

Bei den Steuerfahndern lag das festgestellte Mehrergebnis im Bundesdurchschnitt bei 195 Mio. Euro. Je Steuer fahnder lag das durchschnittliche Mehrergebnis bei 1,1 Mio. Euro

Quellen: Finanzämter der Länder, Destatis, eigene Berechnungen

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 6 Zahlen & Fakten S006_BS03_All_cl
05 10 15 100 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 10,74 11,55 20,14 12,27 12,08 18,44 13,58 11,29 11,97 13,53 11,37 11,59 11,38 12,37 12,02 12,25 Finanzbeamte je 10.000 Einwohner Eingenommene Steuern 2016 in % des BIP Bundesdurchschnitt 15,75 % 20,52 % 11,40 % 14,81 % 9 % 14,69 % 20,31 % 11 % 8,02 % 14,44 % 17,56 % 9,08 % 11,20 % 9,80 % 10,91 %
12,91 Finanzbeamte 13,2 % Eigenommene Steuern 12,98 % ** Personalentwicklung von 2013 -2016 * Personalentwicklung von 2011-2016 Quellen: Finanzämter der Länder, Destatis, eigene Berechnungen Quellen: Finanzverwaltung Niedersachsen, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Landtag Rheinland-Pfalz Rechnungshof Saarland Quellen: Finanzämter der Länder, Statista Quellen: Finanzämter der Länder, Bayerischer Oberster Rechnungshof, eigene Berechnungen Illustration: BS/Liesegang unter Verwendung von © macrovector Fotolia.com; © Rudie, Fotolia.com Alle Graÿken und bildlichen Darstellungen unterliegen dem Copyright. Nachdruck oder andere Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Behörden Spiegel. Prüfquote Einkommensmillionäre 2016 Personalentwicklung
BE 14 % NI 13,3 % SN 10,9 % RhP 10,8 % SH 10,6 % NRW 8,0 % ST 6,4 % SL 5,3 % HB 15,5 % HE 15,2 % BW 10,7 % TH* 5,0 % MV 4,2 % HH 3,5 % BB 1,5 % *Daten von 2011 Im Bundesdurchschnitt betrug die Prüfquote
BY* 16 % Mehreinnahmen durch CDs in Mio. Euro NRW 2.400 Mio NI 386 Mio RhP 21,5 Mio
Einkommensmillionäre im Jahr 2016 10,3 Prozent.
BW BY BEBBHBHHHEMV NI NRWRhPSLSNSTSHTH Betriebsprüfer je 10.000 Einwohner Steuer fahnder je10.000 Einwohner Bundesdurchschnitt 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 Anzahl Betriebsprüfer
Steuerfahnder
1,57 Betriebsprüfer 0,43 Steuerfahnder
/
je 10.000 Einwohner 2016
6,5
Prozent.
0,07
5,51 %
% -0,02 % Berlin Bayern Nordrhein-Westfalen
0,9
Bremen RhP 4,4 Mio NI
Mio NRW 19 Mio

Standortpolitik über Steuergerechtigkeit?

Ungleicher Steuervollzug auf Landesebene

(BS/lkm) Die Aufsplittung in 16 Steuerverwaltungen der Länder mit unterschiedlicher Vollzugs- und Prüfungspraxis – z. B. beim Personaleinsatz und der Prüfungsfrequenz – führt zu Vollzugsunterschieden, die immer wieder den Vorwurf an die Länder provozieren, den Unternehmen damit Standortvorteile zu verschaffen. Laut Bundesrechnungshof sind in den Ländern Unterschiede tatsächlich nicht abzustreiten.

Bereits 2006 hat der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht kritisiert, dass die Prüfquote der Steuerpflichtigen mit besonders hohen Einkünften, die sogenannte Prüfquote der Einkommensmillionäre, nur 15 Prozent betragen habe. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müsste eine Prüfung häufiger erfolgen. Doch es hat sich seitdem wenig in den Ländern getan. Die Prüfquote reduzierte sich im Jahr 2016 im bundesweiten Schnitt sogar auf 10,3 Prozent. 2017 wollte die Fraktion Die Linke deshalb ein Mindestprüfintervall gesetzlich in der Abgabenordnung statuieren. Der Bund habe hierfür die Gesetzgebungskompetenz. Es handelt sich dabei jedoch um ein im Bundesrat zustimmungsbedürftiges Gesetzesvorhaben. Der Vorstoß scheiterte daher bereits in den Beratungen im Finanzausschuss.

In einem weiteren Bericht kritisierte der Bundesrechnungshof erneut die Unterschiede beim Steuervollzug in den Ländern: Der Steuervollzug auf Landesebene sei nicht vereinbar mit der Verpflichtung, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen. Viele Stimmen sehen eine Lösung des Problems daher in der Verlagerung der Zuständigkeit für die Steuerverwaltung auf den Bund. Diverse Studien haben zudem ergeben, dass eine Zersplitterung der Steuerverwaltungen auf die Länder zu Effizienzverlusten führt. Dem Beratungsunternehmen Kienbaum zufolge ließen sich mit der Einführung einer Bundessteuerverwaltung bis zu elf Milliarden Euro jährlicher Steuermehreinnahmen erzielen.

Auch bei den Verhandlungen um einen neuen Bund­LänderFinanzausgleich brachte der damalige Bundesfinanzminis­

ter Wolfgang Schäuble deshalb die Bundessteuerverwaltung ins Gespräch. Doch der Widerstand der Länder war hier größer. Während finanzschwächere Länder durchaus bereit wären, Kompetenzen an den Bund abzutreten, seien es insbesondere die starken Länder gewesen, die sich vehement dagegen aussprachen. Auch die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wenigstens einen BenchmarkingProzess einzuführen, der die Länder jährlich dazu verpflichtet, die finanzielle und personelle Ausstattung ihrer Steuerverwaltungen offenzulegen und die Daten in vergleichender Form zu veröffentlichen, verhallte am Widerstand der Länder. So lange diese hier aber nicht transparent werden, müssen sie sich weiterhin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Standortpolitik über Steuergerechtigkeit stellen.

“Mehrwert” durch aktive Steuerung

Königsdisziplin eines erfolgreichen Beteiligungsmanagements

(BS/Prof. Dr. Michèle Morner/Bettina Klimke-Stripf) Ein Großteil der öffentlichen Daseinsvorsorge findet heutzutage nicht mehr in der Kernverwaltung, sondern in ausgelagerten Einheiten statt. Hierzu zählen beispielsweise Verkehrsgesellschaften, Stadtwerke und Abfallunternehmen. Um zu gewährleisten, dass sich die von Geschäftsführern geleiteten Unternehmen den Zielsetzungen der Stadt als Gesellschafterin nicht entziehen, sollte jede Stadt über ein gut funktionierendes Beteiligungsmanagement verfügen.

Interviews, die wir im Rahmen einer Studie mit elf Beteiligungsmanagern verschiedener Städte führten, deuten allerdings darauf hin, dass wenige Städte ihre aktiven Steuerungsmöglichkeiten ausnutzen, um entsprechenden “Mehrwert” für ihre Beteiligungsgesellschaften und den “Konzern Stadt” zu generieren. Im Folgenden möchten wir auf drei Steuerungsmöglichkeiten eingehen, die wir hier als wesentlich erachten: Formulierung einer Stadtstrategie, professionelle Aufsichtsratsarbeit und Kommunikation von Interessenskonflikten.

Formulierung einer Stadtstrategie

In der Fachliteratur wird deutlich, dass es wichtig ist, die Aktivitäten möglichst aller Teileinheiten eines Konzerns aufeinander abzustimmen, um “Mehrwert” für den Gesamtkonzern zu stiften. Überträgt man dies auf den “Konzern Stadt”, wäre es wichtig, dass die Stadt selbst über eine klar formulierte Stadtstrategie verfügt, auf Basis derer die verschiedenen Unternehmensstrategien abgeleitet und abgestimmt werden können. Wie die Interviewergebnisse zeigen, scheinen viele Städte die Potenziale einer klaren Stadtstrategie noch nicht erkannt zu haben. Dies wäre jedoch wichtig, damit auch die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften wissen, wie sie zur Steuerung beitragen können.

Professionelle Aufsichtsratsarbeit

Fast jedes städtische Beteiligungsunternehmen hat einen Aufsichtsrat, welcher die Geschäftsführung des Unternehmens beraten und kontrollieren soll. Der Aufsichtsrat ist meist durch Stadtratsmitglieder besetzt und stellt demzufolge aus Sicht vieler Interviewter ein bedeutendes “Steuerungsorgan des Gesellschafters” dar. Aufsichtsräte können jedoch nur so gut sein wie ihre Mitglieder. So wird häufig kritisiert, dass viele Aufsichtsräte die Komplexität der betriebswirtschaftlichen

Einnahmen gespart

Blauäugiges Sparen zeigt verheerende Wirkung in der Finanzverwaltung

(BS/Thomas Eigenthaler) Deutschlands Steuerverwaltung ist kompliziert aufgebaut. Dies liegt an der föderalen “Finanzverfassung” unseres Grundgesetzes, die wiederum ein Ergebnis alliierter Vorgaben nach dem II. Weltkrieg ist. Es geht um ein vielfältiges Geflecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Im Zentrum stehen die rund 600 Finanzämter in der Bundesrepublik. Es sind Behörden der Länder, die die Steuergesetze des Bundes ausführen. Bei den großen Steuern redet der Bund zwar mit. Aber die Einrichtung der Behörden und die Personalausstattung bestimmen die Länder autonom. Das Recht, dies eigenständig zu regeln, führt zu Problemen.

Prof. Dr. Michèle Morner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und wissenschaftliche Leiterin des Wissenschaftlichen Institutes für Unternehmensführung und Corporate Governance.

Bettina Klimke-Stripf ist Diplom-Handelslehrerin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Morner.

Fotos: BS/Universität Speyer

Aufgaben nicht hinreichend verstehen. Sie sind in der Regel “demokratisch legitimiert”, da sie von den Bürgern gewählt und von den Stadtratsfraktionen für verschiedene Aufsichtsratsposten benannt werden. Um die Aufsichtsratsarbeit, bei gegebener Besetzung, weiter zu professionalisieren, sehen die befragten Beteiligungsmanager verschiedene Strategien – beispielsweise indem sie die Aufsichtsräte durch Weiterbildungen und Informationen auf ihre Mandatsausübung vorbereiten oder mit Gaststatus selbst an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Darüber hinaus scheinen einige Städte erkannt zu haben, dass externe, politisch neutrale Personen eine sinnvolle fachliche Ergänzung zu den städtischen Aufsichtsratsmitgliedern sein können. Grundsätzlich deuten die Interviewergebnisse allerdings darauf hin, dass es hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten der Aufsichtsräte in einigen Städten nicht ausgeschöpfte Potenziale gibt.

Klare Kommunikation gegenläufiger Interessen Regelmäßig stehen die städtischen Aufsichtsräte bei ihrer Arbeit aus Sicht einiger Beteiligungsmanager vor der He­

rausforderung, dass sich die Gesellschaften “in anderen Rechtskreisen” bewegen und “dem Gesellschaftsrecht zuallererst mal unterworfen” sind.

So wird beispielsweise von Aufsichtsräten eine Ve r schwiegenheitspflicht erwartet. Im Sinne des öffentlichen Interesses und zur gesamtstädtischen Steuerung wird von ihnen allerdings ein gewisses Maß an Berichterstattung im Stadtrat und den Fraktionen verlangt. Diesem Problem gehen Städte bislang unterschiedlich nach. Welche Kommunikationsstrategie letztendlich die richtige Wahl ist, muss jede Stadt für sich selbst entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass diese gegenüber allen Betroffenen klar vereinbart wird und Vor- und Nachteile entsprechend abgewogen werden.

Die Forschung vermag bislang noch nicht zu sagen, welche Steuerungskombinationen am erfolgreichsten sind. Der fortlaufende Austausch zwischen Wissenschaftlern, Verwaltungsmitarbeitern, Beteiligungsmanagern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten trägt aber dazu bei, das Beteiligungsmanagement weiter zu professionalisieren. Die Speyerer Tagungsreihe zu Public Corporate Governance, welche in diesem Jahr vom 16. bis 17. April stattfindet, hat sich hierfür zu einem maßgeblichen Forum entwickelt.

Weitere Informationen zur Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung sind über die Webseite der Universität Speyer (www. uni-speyer.de) und das Tagungssekretariat (06232/654226 oder -269 oder -175; tagungssekretariat@uni-speyer. de) möglich.

Viele Bundesländer hatten in den letzten 20 Jahren die blauäugige Neigung, Personal(­kosten) zu sparen. In der Finanzverwaltung geschah dies zumeist ohne Sinn und Verstand. An der Einnahmeverwaltung zu sparen, führt jedoch automatisch dazu, dass “Einnahmen erspart” werden. Ein geradezu fahrlässiges Verhalten. Und ein Ergebnis kurzsichtiger kameralistischer Haushaltsführung, die nur auf das laufende Jahr schaut, aber nicht darüber hinaus. Ausgeblendet wurde völlig, dass sich Investitionen in die Finanzverwaltung bestens rechnen. So erbringt die Tätigkeit eines Betriebsprüfers locker pro Jahr eine Million Euro an Mehrsteuern, ein Vielfaches seines Gehaltes. Personalplanung nach Kassenlage Oberflächliches Sparen war angesagt. Je nach Kassenlage wurde an den Personalstellen gedreht. Ohnehin schon “arme” Länder sparten noch mehr und hofften, die damit verbundenen Steuerausfälle durch den Länderfinanzausgleich ersetzt zu bekommen. Die Folge war, dass sich die Personalausstattung weder bundesweit homogen noch aufgabenorientiert entwickelte.

Hinzu kam, dass das Steuerrecht von Jahr zu Jahr als immer komplizierter wurde. Der Bund produzierte immer kompliziertere Regeln, während die Länder nicht bereit waren, für ausreichend Personal zu sorgen. Durchweg fehlen 20 Pro­

Thomas Eigenthaler ist Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG).

zent der notwendigen Stellen. Es entstanden Vollzugsdefizite. Zwei Beispiele: Mittelgroße Unternehmen müssen nur alle 15 Jahre mit einem Besuch des Betriebsprüfers rechnen. Und viele bargeldintensive Betriebe tricksen und manipulieren, ohne dass der Fiskus sich darum kümmern kann. Und die Bürgerinnen und Bürger machten es der Politik relativ leicht, sie hielten sich mit Rufen nach mehr Steuerpersonal auffallend zurück. Die Verwaltungen, die das Geld ausgeben, stehen offenbar in weit höherem Ansehen als diejenigen, die das Geld hereinholen.

Riesiger Aderlass an Know-how

Inzwischen hat der Bund mehr Verantwortung übernommen und den Ländern auch Grenzen aufgezeigt. Er hat entschieden, beim Bundeszentralamt für Steuern eine 500 Stellen starke Bundesbetriebsprüfungsgruppe aufzubauen. Diese wirkt bei Betriebsprüfungen der Länder bei Konzernen und Großbetrieben mit. Auch hat der Bund im Wege von Zielabsprachen mit den Ländern für gleichmäßige­

Foto: BS/DSTG

re Leistungsziffern gesorgt. Die Länder behalten ihre Kompetenz über Personalstellen, aber über gemeinsame Vollzugsziele wird indirekt eine steuernde Wirkung erzeugt. Für eine Entspannung sorgte auch, dass sich durch die Schuldenbremse die Haushaltssituation fast aller Bundesländer wesentlich verbessert hat. Bund und Länder wurden damit gezwungen, die sprudelnden Steuereinnahmen der letzten Jahre nicht einfach auszugeben, sondern zur Haushaltssanierung zu verwenden. Aber nun kommen neue düstere Wolken auf die Finanzverwaltung zu. Circa ein Drittel der Beschäftigten, manchmal noch mehr, verlässt altersbedingt in den nächsten Jahren die Finanzverwaltung. Ein riesiger Aderlass, nicht nur an Menschen, sondern auch Know-how. Diesen Verlust auszugleichen, wird die drängendste Herausforderung der nächsten Jahre. Allein auf die Digitalisierung zu setzen, reicht nicht aus. Ohne gut ausgebildete Menschen in ausreichender Zahl können wir unseren gesetzlichen Auftrag aber nicht erfüllen. Ein gesetzmäßiger und gleichmäßiger Steuervollzug stünde dann nur auf dem Papier. Das darf nicht sein. Es geht um Steuergerechtigkeit. Und Steuergerechtigkeit geht uns alle an!

Der neue § 2b UStG und seine Umsetzung Ergebnisse einer Experten-Fachtagung (BS/Dr. Gitte Halder*) Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand stellt die juristischen Personen des öffentlichen Rechts vor große Herausforderungen. Der umsatzsteuerliche Unternehmensbereich wird durch den § 2b UStG erheblich ausgeweitet. Damit muss die Verwaltung ihre gesamten wirtschaftlichen Tätigkeiten neu bewerten.

Das Land Hessen muss – wie alle Gebietskörperschaften, die die Option des verlängerten Übergangszeitraums gewählt haben – das neue Recht für alle ab dem 01.01.2021 ausgeführten Umsätze anwenden. Darüber hinaus sollte bereits jetzt grundsätzlich über die Etablierung von Mechanismen nachgedacht werden, welche die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten in der Verwaltung sicherstellen (sog. “Tax Compliance Management”). In der (Verwaltungs-)Praxis mangelt es vielerorts noch an konkreten Umsetzungsstrategien und Erfahrungen. Das Land Hessen hat auf Initiative von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer bereits im April 2017 ein Projekt für die Umsetzung des § 2b UStG in der Landesverwaltung gegründet. Die Projektleitung liegt – organisatorisch von der Steuerabteilung getrennt – in der Zentralabteilung des Finanzministeriums und wird durch eine steuerliche Fachgruppe bei dem Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung operativ unterstützt. Die zentrale Ausrichtung des Projekts gewährleistet eine einheitliche Rechtsanwendung des § 2b UStG in der Landesverwaltung. Ein weiteres wesentliches Element der hessischen Strategie liegt in der Nutzung der Chancen der Digitalisierung. Auf Grundlage der Daten im SAPSystem des Landes lassen sich

die relevanten Geschäftsvorfälle zu Fallgruppen bündeln und auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2b UStG überprüfen. Dabei soll eine neue ITAnwendung eine systematische Prüfung der komplexen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2b UStG ermöglichen. Zugleich beinhaltet die IT­Anwendung eine Dokumentations­ und Auswertungsfunktion. Mit dieser klaren Strategie, einem strukturierten Vorgehen unter Nutzung der Möglichkeiten der IT, ist Hessen bundesweit zum Vorreiter bei der Umsetzung des § 2b UStG geworden. Ein weiterer Baustein im Projekt ist die Einführung eines Tax Compliance Management Systems in der gesamten Landesverwaltung.

Um einen breiten Erfahrungsaustausch von Verwaltung, Wissenschaft und Praxis auf allen Ebenen zu ermöglichen, hat das Hessische Ministerium der Finanzen am 15.11.2017 zu einer Fachtagung mit 120 Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet eingeladen. Schwerpunkt war neben den aktuellen Entwicklungen zu § 2b UStG das Thema “Tax Compliance”.

Mit Prof. Thomas Küffner konnte einer der deutschlandweit anerkannten Experten und Praktiker auf dem Gebiet der Besteuerung der öffentlichen Hand gewonnen werden. Er zeigte an vielen Beispielen aus seiner Erfahrung, wie schnell man sich

auch als kleine Kommune unwissentlich auf strafrechtlich relevantes Terrain begibt und gab den Teilnehmern hilfreiche Empfehlungen aus Steuerberatersicht. Laut Prof. Küffner bestehen die Schwierigkeiten unter anderem in den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen des § 2b UStG. Leider lässt auch das BMF­Schreiben vom 16.12.2016 viele Fragen offen, sodass es derzeit nicht in jedem Fall möglich ist, vor der Erbringung von Leistungen Klarheit über die umsatzsteuerliche Würdigung zu erlangen. Die Podiumsdiskussion zum Thema Tax Compliance bestritten, neben Prof. Küffner, Klaus Olbrich (Steuerberater und Senior Tax Specialist bei SAP) und Peter Ballwieser (Steuerberater, Rechtsanwalt und Director Tax bei KPMG). Obwohl sich die Experten grundsätzlich einig waren und die Notwendigkeit eines Tax Compliance Management Systems bejahten, waren sie bezüglich des Vorgehens bei der Implementierung unterschiedlicher Auffassung. Olbrichs Einschätzung, eine ITUnterstützung sei unabdingbar, wurde von den anderen beiden Experten zurückhaltend bewertet und führte zu einer durchaus lebhaften Diskussion.

*Dr. Gitte Halder ist Referentin im Hessischen Ministerium der Finanzen.

Seite 7 Behörden Spiegel / März 2018 Finanzen S007_BS03_All_dach

Entscheidungen zum Vergaberecht

► ABFALL

Pyrrhussieg

Fehlerhafte Kooperation

Der Landkreis beabsichtigte, seine Abfallwirtschaft zu rekommunalisieren. Dazu will er die bestehenden Verträge mit privaten Dienstleistern nicht mehr verlängern. In einer großen kreisangehörigen

Stadt war bislang der städtische Betriebshof Subunternehmer der privaten Abfallsammler. Jetzt soll er für den Landkreis tätig werden. Stadt und Kreis wollen dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation regeln.

Dabei übersehen sie, dass allein der Landkreis durch Landesgesetz Entsorgungsträger ist. Diese Pflichtaufgabe hat der Kreis nicht wirksam auf die Stadt übertragen.

Das ist der Hebel, mit dem ein privater Entsorger erfolgreich gegen den öffentlichrechtlichen Vertrag der beiden Gebietskörperschaften vorgeht. Mangels gleichgerichteter gesetzlicher Verpflichtung zur Abfallsammlung fehlt es auch nach Auffassung der Vergabekammer an der nötigen Zielidentität der Beteiligten bzgl. der Kooperation. Insofern stellt sich die Vereinbarung, die ansonsten alle Merkmale einer Kooperation erfüllt, als öffentlicher Auftrag dar, der hätte ausgeschrieben werden müssen. Der siegreiche Privatunternehmer dürfte sich dennoch zu früh gefreut haben. Denn der Beschluss des Kreistages zur Rekommunalisierung ist ja dadurch nicht vom Tisch. So ist die Kreisverwaltung nun aufgrund dieses Beschlusses gehalten, die formalen Fehler der Zusammenarbeit zu beseitigen. VK Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 11.12.2017, Az.: VK 2-29/17)

► NACHWEISE

Mehr Zeit für Nachunternehmer

Vorlage erst nach Aufforderung

Für die Lieferung von Verbandsmaterial im Rahmen von Rabattverträgen hatte eine Krankenkasse gefordert, dass die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sog. “Drittunternehmen”, die sie in die Auftragsausführung einzubeziehen gedenken, bereits bei Angebotsabgabe zu benennen hätten und von diesen entsprechende Leistungsverpflichtungen und andere Eignungsnachweise vorlegen müssten. Nur die Hersteller, Großhändler und Spediteure seien davon ausgenommen. Was dann allerdings ein “Drittunternehmen” sein sollte, blieb offen. Infrage kämen solche Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe für den Bieter tätig würden, wie auch reine Nachunternehmer. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, das aus ganz anderen Gründen geführt wurde, bemerkte die Vergabekammer des Bundes diese Bestimmung in der Angebotsaufforderung und griff sie von Amts wegen auf.

Dies sei nämlich ein so wesentlicher Verstoß gegen geltendes Recht, dass er eine Fortführung des Verfahrens unmöglich mache. Wenn das “Drittunternehmen” nämlich ein reiner Nachunternehmer sei, dürfe nur in Ausnahmefällen überhaupt verlangt werden, dieses Unternehmen schon bei Angebotsabgabe zu benennen. Ausdrücklich untersagt

ist es, dessen Eignungsnachweise bereits in diesem frühen Stadium zu fordern. Vielmehr dürften diese Nachweise erst von denjenigen Bietern angefordert werden, welche in die “engere Wahl” kämen – also erst nach einer ersten Angebotsprüfung. Von Unternehmen, die zur Eignungsleihe herangezogen werden sollen, dürften diese Unterlagen jedoch schon vorher verlangt werden. Weil die Vergabeunterlagen insofern aber nicht zwischen den verschiedenen “Drittunternehmen” differenzieren, seien sie in Bezug auf die Nachunternehmen unzulässig. VK Bund (Beschl. v. 28.09.2017, Az.: VK 1-93/17)

► AUFKLÄRUNG

Alte Preise Aktuelle Marktsituation ist gefragt

Vor mehreren Jahren hatte der Auftraggeber Verträge zum Betrieb einer Kompostierungsanlage geschlossen, die nun auslaufen. Für die erforderliche Neuausschreibung nimmt er denjenigen Auftragswert an, welchen der alte Vertrag zum Gegenstand hatte. Anhand dieses Wertes will er auch die Auskömmlichkeit eingehender Angebote beurteilen. Der bisherige Auftragnehmer gibt ein Angebot ab, welches den Wert des alten Vertrags um fast 90 Prozent überschreitet. Ein Konkurrent bietet zu einem Preis an, der weniger als 50 Prozent teurer ist als der Vorauftrag. Er soll nach dem Willen des Auftraggebers den Zuschlag erhalten. Dagegen wendet sich der Vorauftragnehmer. Er weist darauf hin, dass die Anlage des Auftraggebers inzwischen stark abgenutzt sei, was den Betrieb erheblich verteuere. Es würden, gemessen an den alten Auftragskonditionen, monatliche Verluste in fünfstelliger Höhe beim Betrieb entstehen. Das Angebot des Konkurrenten sei daher unauskömmlich. Das habe der Auftraggeber wegen seiner veralteten Kostenschätzung offenbar nicht erkannt. Die Vergabekammer bestätigt die Ansicht bezüglich der veralteten Schätzung. In der Zwischenzeit gebe es viele Faktoren, die auch das Marktgeschehen ändern könnten. Deswegen sei der Rückgriff auf den Vorauftrag grundsätzlich problematisch. Erfolg hatte der Vorauftragnehmer dennoch nicht: Der Auftraggeber hatte trotz der Fehlschätzung eine hinreichende Preisaufklärung durchgeführt – wegen des großen Abstandes zwischen den beiden Angeboten. VK Lüneburg (Beschl. v. 13.07.2017, Az.: VgK-17/2017) ► RÜGE

Schädliche Höflichkeit

Abhilfe muss gefordert sein

Des Bieters Höflichkeit kann sein Verhängnis sein, jedenfalls dann, wenn es um die Rügeverpflichtung geht. Zwei Entscheidungen der Vergabekammern zeigen die Grenzen der gepflegten Ausdrucksweise auf. Die VK Bund weist darauf hin, dass es nicht nötig ist, eine Rüge als solche zu bezeichnen oder gar ein Nachprüfungsverfahren anzudrohen. Hier hatte ein Bieter seine Einwände mit der Überschrift “Verständnisfragen” betitelt. Als Schlusssatz schrieb er, der Auftraggeber möge seine

Einwände “in gewisser Weise berücksichtigen”. Das sei zwar nicht mit der wünschenswerten Klarheit formuliert, meint die Vergabekammer dazu, aber es weise (gerade noch) darauf hin, dass eine Abhilfe erwartet werde. Das müsse auch der Auftraggeber erkennen. Der Rügepflicht sei demnach noch entsprochen worden.

Anders ein Fall in Thüringen: Auch hier hatte der Bieter Unklarheiten in der Begründung seines Ausschlusses bemerkt. Er fragt beim Auftraggeber nach und fordert Aufklärung über das, was ihm unklar erscheint. Dabei beließ er es. Nachdem er keine ihm genügende Antwort des Auftraggebers erhält, beantragt er die Nachprüfung. Die Vergabekammer stellt den Antrag nicht einmal zu, weil er offensichtlich unbegründet ist: Allein Fragen zu stellen, genügt eben gerade nicht mehr, wenn ein Abhilfebegehren nicht einmal im Wege der Auslegung in die Fragestellung hineininterpretiert werden kann. VK Bund (Beschl. v. 16.10.2017, Az.: VK 1-103/17) VK Thüringen (Beschl. v. 12.10.2017, Az.: 250-4002-7955/2017-E-014-GTH)

► PERSONAL

Bäumchen wechsle Dich Geheimwettbewerb gefährdet?

Bei der Bezirksregierung arbeitete ein Angestellter A, der im weitesten Sinne mit der Auftragsbearbeitung für die Sicherheitsdienste in Aufnahmeeinrichtungen befasst war. A war nebenberuflich auch für den Sicherheitsdienst S tätig. Von dieser Doppelbeschäftigung wollen beide Arbeitgeber nichts gewusst haben. Nachdem eine erste Staffel an Auftragsvergaben an Sicherheitsdienste abgeschlossen war, bewarb sich A bei verschiedenen Unternehmen. Er trat schließlich bei S eine neue hauptberufliche Stelle an und schied in der Bezirksregierung aus. Danach erfolgte die Ausschreibung für eine zweite Staffel an Auftragsvergaben. Darauf bewarben sich unter anderem S und ein weiteres Unternehmen U, bei dem sich A ebenfalls beworben hatte. Der Zuschlag sollte an S ergehen. Aufgrund des Bewerbungsschreibens von A, das U vorliegt, geht U davon aus, dass A Kenntnis von den Angeboten der ersten Staffel haben könnte. Jedenfalls hatte A sich so präsentiert, dass dies vermutet werden könnte. Liegt hier ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor? Nein, meint die VK Westfalen. Die Angaben der Beteiligten, welche Kenntnisse A hatte, waren widersprüchlich. Selbst wenn A einschlägiges Wissen mitgenommen und bei S eingesetzt haben sollte, stammte es jedoch eindeutig aus einem anderen als dem aktuellen Vergabeverfahren. Deswegen wäre dies jedenfalls nicht vergaberechtlich zu würdigen. Einschlägig wäre allenfalls ein lauterkeitsrechtlicher Verstoß durch S, der aber von den Zivilgerichten zu untersuchen wäre.

VK Westfalen

(Beschl. v. 28.11.2017, Az.: VK 1-28/17)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)

jeden Monat im Behörden Spiegel ◄

Nettopreisangabe ist richtig!

Umkehr der Steuerschuld bei ausländischen Bietern (BS/Dr. Lars Hettich) Kehrt sich die Steuerschuld unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem sog. Reverse-Charge-Verfahren dahin um, dass nicht der Auftragnehmer die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Auftraggeber als Leistungsempfänger, ist im Angebotspreisblatt des Bieters die Umsatzsteuer mit null Prozent auszuweisen. Eine Besserstellung bei der Angebotswertung ist damit aber nicht verbunden (VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017, VK 2-94/17).

Dr. iur. Lars Hettich ist Fachanwalt für Vergaberecht bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

In einem Vergabeverfahren über die Aufbereitung und Herstellung von Schriften zur wöchentlichen Erstellung von Publikationsprodukten wendet sich ein Bieter gegen die Nichtberücksichtigung seines Angebots wegen fehlender Eignung. Fehlen wesentlicher Angabe?

In dem sich entwickelndenVergabenachprüfungsverfahren erhält der Bieter durch die Akteneinsicht Kenntnis davon, dass der Bestbieter – ein Unternehmen aus dem EU-Ausland – die in Deutschland gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht in seinem Angebotspreis berücksichtigt hatte. Die Angabe des jeweils einschlägigen Umsatzsteuersatzes war in den Vergabeunterlagen jedoch, wie üblich, ausdrücklich gefordert worden und sollte der Angebotswertung auch zugrunde gelegt werden.

Der Antragsteller ist der Auffassung, dass das Angebot des Bestbieters bereits aus diesem Grund wegen Fehlens wesentlicher Angaben gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV hätte ausgeschlossen werden müssen.

Auftraggeber in der Pflicht Die VK Bund sah dies anders. In einem Preisblatt seien ausschließlich solche Positionen auszuweisen, die der Bieter im Auftragsfall dem öffentlichen Auftraggeber auch in Rechnung stellen werde. Da der Bieter als ausländisches Unternehmen bei einer Leistungserbringung im Inland gemäß § 13b UStG keine Umsatzsteuer vereinnahmt und auch keine Umsatzsteuer an die inländischen Steuerbehörden abzuführen habe, sei es daher richtig gewesen, in dem Preisblatt als Umsatzsteuersatz “null Prozent” anzugeben und mithin auf der Grundlage eines Nettopreises anzubieten. Gemäß diesem Reverse-Charge-Verfahren werde der öffentliche Auftraggeber selbst zum Umsatzsteuerträger. Demzufolge wäre es falsch, wenn ein Bieter aus dem EU-Ausland in dem Preisblatt die für die Leistung in der Sache wirtschaftlich zulasten des Auftraggebers anfallende und von diesem zu entrichtende Umsatzsteuer angeben würde. Denn der Bieter sei aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht berechtigt, dem Auftraggeber die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Dem Preisblatt falle auch nicht die Funktion zu, dem öffentlichen Auftraggeber die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer vor Augen zu führen. Gleichzeitig stellt die VK Bund aber klar, dass das nach dem Reverse-Charge-Verfahren gebotene Vorgehen ausländischer Bieter, ihre Leistungen zu Nettopreisen anzubieten, keinesfalls eine Besserstellung bei der Angebotswertung begründe. Öffentliche Auftraggeber müssten die von ihnen selbst zu entrichtende Umsatzsteuer bei der

Wertung der Angebotspreise ausländischer Bieter mit einbeziehen. Denn der öffentliche Auftraggeber sei im Falle der Inanspruchnahme der Leistungen des ausländischen Bieters als direkter Steuerschuldner mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent für ebendiese Leistung belastet. Das ReverseCharge-Verfahren nach § 13b UStG diene lediglich einer Vereinfachung des Steuerverfahrens für die Finanzbehörden sowie für den Leistungserbringer. Es stelle also nur eine andere Art der Abwicklung der Umsatzsteuerentrichtung dar, ohne an der Tatsache etwas zu ändern, dass der Leistungsempfänger materiell die Umsatzsteuerlast trage.

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Keine Wettbewerbsverzerrung

An die Entscheidung der VK Bund knüpft die Frage an, wie mit den Angeboten solcher Unternehmen bei der Angebotswertung umzugehen ist, die nach dem deutschen Steuerrecht

beispielsweise durch einen ermäßigten Umsatzsteuersatz im Vergleich zu ihren Mitbewerbern tatsächlich finanziell bessergestellt werden. Die überwiegende Rechtsprechung sieht in dieser – außerhalb des Vergabeverfahrens angelegten – Ungleichbehandlung keine vergaberechtsrelevante Wettbewerbsverzerrung. Demzufolge besteht auch keine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, diese staatlich ausdrücklich gewollte Privilegierung bei der Angebotswertung zum Beispiel durch einen Vergleich nur der Nettopreise oder durch eine fiktive Angebotspreiserhöhung zu kompensieren (so u. a. 2. VK Bund, Beschluss vom 07.03.2017, VK 2 – 13/08; VK Nordbayern, Beschluss vom 24.11.2006, 21.VK – 3194 – 38/06; 1. VK Bund, Beschluss vom 09.11.2006 – VK 1 – 118/06; a. A. jedenfalls für den Postsektor: VK Arnsberg, Beschluss vom 13.01.2009 – VK 31/08). Da hier – anders als beim Reverse-Charge-Verfahren – der Auftraggeber keine zusätzlichen Zahlungen vornehmen muss, kann der Wettbewerbsvorteil in diesem Fall bei der Angebotswertung auch genutzt werden.

Ausländische Unternehmen müssen bei Angeboten keine Umsatzsteuer angeben. Diesen preislichen Vorteil können öffentliche Auftraggeber nutzen.

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qanuun-aktuell

Den Seinen nimmt’ s der Herr bei Tag von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Managervergütungen sind ein Thema, an dem sich die Gemüter gerne erhitzen. Viel zu hoch, nicht gerechtfertigt, sozial inakzeptabel und was sonst noch gesagt wird, um Jahresgehälter zumindest theoretisch zu begrenzen. Die öffentliche Empörung ist auch deshalb so groß, weil Vorstände sich in der Vergangenheit nicht scheuten, Boni und Gratifikationen auch dann einzustreichen, wenn ihre Arbeit nachweislich nicht erfolgreich war. Schadensersatz wurde von den Verantwortlichen erst recht nicht verlangt, selbst wenn sie erhebliche Fehler begangen hatten. Doch diese Praxis scheint sich zu ändern. Nachdem bereits die Siemens AG nach einem großen Korruptionsskandal vor einigen Jahren ihren ehemaligen Finanzvorstand zur Kasse bat, weil er schwarze Kassen geduldet hatte, schreitet jetzt auch die Bilfinger SE zur Tat. Vorstände und Aufsichtsräte, die in der Vergangenheit nicht dafür gesorgt haben, ein effektives Compliance-System zu etablieren, sollen Schadensersatz leisten. Korruptionsfälle, vor allem bei Tochterunternehmen in Nigeria und Brasilien, führten

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.

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zu Schäden von mehr als 100 Mio. Euro. Demzufolge könnte die ehemalige Führungsriege ein mehr oder weniger bewusstes Wegschauen teuer zu stehen kommen. Sollte die Bilfinger SE mit ihren Forderungen Erfolg haben, wird das für die Privatwirtschaft nicht ohne Folgen bleiben. Und Politik und öffentliche Hand? Sie haben ebenfalls Projekte zu verantworten, die durch Korruptionsskandale und inkompetentes Management vorgegebene Zeit und Kosten gesprengt haben. Wann werden sie erkennen, dass es langfristig nicht genügt, die daraus resultierenden Schäden für die Steuerzahler zu sozialisieren?

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 8 Beschaffung / Vergaberecht S008_BS03_All_swm

Wider das Maverick-Buying

Öffentlicher Einkauf beim NDR-Norddeutschen Rundfunk

(BS) Manuela Haddadzadeh, Leiterin der Abteilung Einkauf & Logistik beim NDR-Norddeutschen Rundfunk (NDR) nahm den Hamburger Vergabepreis 2018 entgegen (siehe Februar-Ausgabe, Seite 9). Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel berichtet sie über Reaktionen auf den Preis und gibt Einblick in die Umstrukturierungsprozesse, denen die Einkaufsabteilung beim NDR in den letzten Jahren unterworfen war, und wo die Reise hingeht. Die Fragen stellte Jörn Fieseler.

Behörden Spiegel: Frau Haddadzadeh, welche Reaktionen gab es bislang auf die Auszeichnung mit dem Hamburger Vergabepreis 2018?

Haddadzadeh: Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Der NDR bekommt für Filme und Produktionen für Hörfunk und Online im Wochentakt Auszeichnungen. Dass aber die Verwaltung einen Preis bekommt, und dann auch noch ohne aktive Bewerbung, ist schon außergewöhnlich. Deshalb gab es auch ein großes Lob unserer Verwaltungsdirektorin Angela Böckler und von vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem NDR. Des Weiteren bekommen wir jetzt auch zahlreiche Anfragen für Vorträge und dergleichen.

Behörden Spiegel: Der Preis wird für herausragende Beschaffungsprojekte verliehen. Was haben Sie beim NDR in der Einkaufsabteilung konkret verändert?

Haddadzadeh: Die größte Herausforderung für den NDR, wie auch für alle anderen öffentlichen-rechtlichen Rundfunksender, war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Dezember 2007, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum öffentlichen Auftraggeber wurde. Deshalb mussten wir sehr kurzfristig sämtliche Beschaffungsprozesse und die Aufbau- und Ablauforganisation umstrukturieren, unsere Beschaffungsordnung auf das Vergaberecht anpassen sowie die Abläufe u. a. mit den Personalvertretungen, dem Verwaltungsrat, der internen Revision überprüfen und verändern.

Umfangreiche Schulungen der Einkaufsmitarbeiter und der Fachbereiche waren erforderlich. In dieser Zeit haben wir sehr viel Unterstützung durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg von Herrn Hans Randl und seinem Team bekommen, wofür ich

mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bedanken möchte.

Die größten Herausforderungen innerhalb des Prozesses waren die EU-weiten Ausschreibungen an sich, die Bündelung von Bedarfen und das Einfangen von Maverick-Buying. Hier mussten die Prozesse zwischen den drei Landesfunkhäusern des NDR in Hannover, Kiel und Schwerin und der Zentrale in Hamburg vereinheitlicht werden. Jetzt beschaffen die Landesfunkhäuser nur noch bis zu einem Wert von 25.000 Euro, sämtliche Verfahren darüber wickelt die zentrale Vergabestelle ab. Dazu haben wir über drei Jahre intensiv mit den einzelnen Fachbereichen zusammengearbeitet, um die Bündelungen von gleichwertigen Leistungen zu erreichen und auch erstmalig Leistungen, die bisher nicht über den Einkauf liefen, vergaberechtskonform abzuwickeln. Schließlich musste jedes Formular und Verfahren geprüft und angepasst werden. In der Einkaufsabteilung wurde deshalb personell aufgestockt und ein Vergabejurist zusätzlich im Einkauf eingestellt.

Behörden Spiegel: Sie nannten das Stichwort Bündelung. Beschaffen Sie auch für andere Rundfunkanstalten oder allgemeiner Bedarfsträger?

Haddadzadeh: Ja. Innerhalb der ARD gibt es die Arbeitsgruppe Koordinierte Beschaffung mit den Einkaufsleitern der neun Landesrundfunkanstalten – Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie den Anstalten Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Deutsche Welle (DW) und Deutschlandradio (DRadio) so-

Erläutert das Beschaffungswesen beim NDR und innerhalb der ARD: Manuela Haddadzadeh. Foto: BS/privat

wie den österreichischen (ORF) und Schweizer Kollegen (SRG). Eine Hauptaufgabe ist die gebündelte Ausschreibung von Leistungen für mehrere und idealerweise alle Rundfunkanstalten. Hier hat meine Abteilung einige Federführungen inne, so z. B. für die Rundfunknetze der ARD, Versicherungsdienstleistungen, einige spezielle Softwares für Redaktionssysteme und Nachrichtenagentur-Verträge, wobei letztere nicht dem Vergaberecht unterliegen, sondern privilegiert sind. Darüber hinaus haben wir zwei tiefer gehende Kooperationen: Für Radio Bremen führen wir sämtliche europaweiten Ausschreibungen durch und für die beiden Standorte Köln und Berlin des DRadio alle Vergaben über der Schwelle von 125.000 Euro (diese Wertgrenze stellt die vorherige Genehmigungspflicht des Verwaltungsrats bei DRadio dar). Wir führten in der zentralen Einkaufsabteilung des NDR mit circa. 15 Vollzeitäquivalenten (darunter elf Einkäufer) rund 50 europaweite und über 200 Unterschwellenvergaben im Jahr 2017 durch.

Behörden Spiegel: Welche Besonderheiten gibt es bei Rundfunkausschreibungen im Vergaberecht zu beachten?

Haddadzadeh: Eine Besonderheit ist der sogenannte Pro-

Postdienstleistungen im Wandel

Aktuelles zur Beschaffung von Postdienstleistungen

19. forum vergabe Gespräche

Vergabe des International Public Procurement Awards

(BS/Prof. Dr. Mark von Wietersheim*) Die aktuellen rechtspolitischen Fragen des deutschen und europäischen Vergaberechts werden bei den 19. forum vergabe Gesprächen vom 18. bis 20. April 2018 in Fulda im Mittelpunkt stehen.

gr amm-Ausnahmetatbestand (Erwerb, Entwicklung und Produktion oder Koproduktion von Sendematerial...) gem. §116 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Hierunter fallen einige Leistungen, die trotzdem über den Einkauf abgewickelt werden, wie z. B. Anmietung von EB-Firmen (Elektronische Berichterstattung) oder Wetterdienstleistungsverträge. Des Weiteren gab es auf dem Sektor der Verbreitungsleistungen bis zur Vergaberechtsreform im April 2016 die Unterscheidung in Distribution (privilegiert gemäß des Programm-Ausnahmetatbestands) und Kontribution (ausschreibungspflichtig). Seitdem werden auch die Distributionsleistungen wie UKW, DAB+ gebündelt und vergaberechtskonform europaweit ausgeschrieben. Ansonsten haben wir es zum Beispiel im Broadcast- und im Senderbereich mit einem sehr begrenzten Markt zu tun. Das hindert uns aber nicht, vom offenen Verfahren abzuweichen. Nur manchmal müssen diese Ausschreibungen mit klaren Produktvorgaben (insbesondere bei Hörfunk- und Fernsehsoftware) erfolgen.

Behörden Spiegel: Letzte Frage: Wie geht es weiter?

Haddadzadeh: Es gibt ein “Strukturprojekt ARD”. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und die Politik haben eine Überprüfung der Finanzbedarfe der ARD angemahnt, mit dem Ziel weiterer Effizienzsteigerungen. Innerhalb dieses Projektes gibt es ein Projekt Einkauf mit einer Task Force, deren Leitung ich übernommen habe. Darin entwickeln wir u. a. ein LeadBuyer-Konzept, mit dem die bereits angesprochenen koordinierten Beschaffungen weiter und strukturierter ausgebaut werden sollen. Weitere Projekte bestehen insbesondere zum Thema Zentralisierung von Aufgaben, Shared Services usw.

Eröffnen wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Unter den Podiumsteilnehmern wird die zuständige Direktorin der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Marzena Rogalska sein. In einem einleitenden Vortrag wird sie die aktuellen vergaberechtlichen Vorhaben der EU-Kommission darstellen. Außerdem werden weitere, aktuell diskutierte Themen zur Diskussion gestellt. In unterschiedlich besetzen Workshops werden Themen wie die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Angeboten, die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, die Möglichkeit innovativer Beschaffung dargestellt und mit sachkundigen und profilierten Referenten diskutiert. In einer weiteren Podiumsdiskussion geht es um Stand und Perspektive der Einführung der neuen Un terschwellenvergabeordnung (UVgO). Diskutieren werden unter anderem Vertreter von BMWi, BMUB sowie erfahrene Praktiker und Berater. Der Wissenschaftliche Beirat des forum vergabe wird sich mit den zahl-

MELDUNG

reichen Verbindungen des Vergaberechts mit anderen Gebieten wie dem Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht befassen. Ein weiterer Höhepunkt ist die Verleihung des International Public Procurement Awards, der mit 5.000 Euro dotiert ist. Er wird vom gemeinützigen forum vergabe aufgebracht und dient dazu, die wissenschaftliche Befassung mit dem Vergaberecht zu fördern.

Die forum vergabe Gespräche finden seit 1990 statt und bieten seitdem die Möglichkeit, sich in einem neutralen Rahmen zu den aktuellen, zukunftsweisenden Themen des Vergaberechts auszutauschen.

*Prof. Dr. Mark von Wietersheim ist Geschäftsführer des forums vergabe e. V.

Zentrale Vergabestellen in Berlin

(BS/jf) Berlins Behörden sollen künftig zentrale Vergabestellen in eigener Verantwortung einrichten können. Der Senat hat dazu eine entsprechende Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karin Lompscher, zur Kenntnis genommen.

Ziel ist die Bündelung und effizientere Beschaffung in den Behörden der Bundeshauptstadt. Diese sollen durch die Einführung einer landesweiten einheitlichen E-Vergabe-Lösung weiter entlastet werden. Die Vorlage muss noch den Rat der Bezirksbürgermeister passieren.

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen

(BS) Das Gros der Behördenpost wird nach wie vor konventionell, also schriftlich, an den Adressaten versandt. Deshalb ist die Beschaffung von Postdienstleistungen unverändert eine Standardnachfrage öffentlicher Auftraggeber. Neben den Besonderheiten der post- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und des Marktes für Postdienstleistungen gilt es auch Neuerungen bei den Produkten zu beachten.

Behördenpost ist Vertrauenssache. In der Praxis muss der öffentliche Auftraggeber erhebliche rechtliche und tatsächliche Hürden nehmen, um die erwünschte Postdienstleistung vergeben zu können. Und der eingeschaltete Postdienstleister muss nicht nur über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügen, er muss auch hohe Qualitätsstandards einhalten.

Wandel im Postmarkt

Ausgangspunkt von allem ist die Definition des Beschaffungsgegenstands. Die Leistungsbeschreibung ist insofern relativ einfach formuliert, als es um Standardpost geht. Doch schon die Einschreibearten richtig auseinanderzuhalten oder auch die Feinheiten von (elektronischen) Postzustellungsaufträgen auszutarieren, fällt mancherorts schwer. Hinzu kommen neue Produkte wie die “hybride” Post. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass der öffentliche Auftraggeber dem Dienstleister einen Text auf digitalem Weg zur Verfügung stellt und der Dienst-

Dr. Klaus Greb ist Fachanwalt für Vergaberecht bei avocado rechtsanwälte, Berlin. Foto: BS/avocado rechtsanwälte

leister diesen Text ausdruckt, kuvertiert und dem Adressaten zustellt. Auch hier muss der Auftraggeber klare Leistungsanforderungen vorgeben.

Diese Neuerungen im Produktbereich bringen es mit sich, dass sich der Postmarkt weiter wandelt. Zwar ist die Deutsche Post AG unverändert marktbeherrschend. Jedoch gelingt es anderen Marktteilnehmern immer mehr, bedeutende Aufträge zu erhalten. Mit den neuen Produkten kommen auch neue Angebote hinzu, die den Wettbewerb weiter beleben.

Das hat Folgen auch für die Frage der Losbildung. Klar ist

insofern nur, dass eine Gesamtvergabe, die im Ergebnis nur dem marktbeherrschenden U nternehmen zugute kommt, gegen das Gebot der mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen kann. Vielmehr sind viele Varianten denkbar, z. B. eine Aufteilung nach Leitbereichen und / oder Fachlose etwa für Postzustellungsaufträge.

Ebenso interessant ist die Frage, in wieweit die Postdienstleistung eine besondere Dienstleistung ist. Dann würde ein ungleich höherer EU-Schwellenwert von 750.000 Euro im klassischen Bereich und eine Mio. Euro im Sektorenbereich gelten. Zwar hat die VK Bund sich in einem Fall gegen die Einordnung von Postdienstleistungen als besondere Dienstleistung entschieden, allerdings ohne überzeugende Begrün-

dung. Deshalb gibt es auch hier Spielraum. Die über viele Jahre offene Frage der Mehrwertsteuerpflicht ist immerhin für alle Postsendungsarten final entschieden. Durch entsprechende gesetzliche Änderungen gilt diese nun auch für Postzustellungsurkunden und damit für die gesamte Produktpalette. Diese und viele andere Aspekte werden in einem Seminar “Beschaffung von Postdienstleistungen” im September in Bonn behandelt. Als Dozenten treten, Manfred Schäfer (ehem. Referatsleiter für Postangelegenheiten in der Bundesnetzagentur), Steffen Jäger (Stabsstelle Innere Verwaltung, Landratsamt Heilbronn) und der Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb (avocado rechtsanwälte) auf. Dieser Dreiklang von Regulierungs-, Beschaffungs- und Beratungspraxis sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine praxisnahe Kenntnisnahme aller wichtigen Aspekte bei der Beschaffung von Postdienstleistungen ermöglichen.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 9 Beschaffung / Vergaberecht S009_BS03_All_cl
Veranstaltung am 20. September 2018 in Bonn We itere Informat ionen un d Anmeldung unter: www.fuehrungskraeft e- forum.de
von Postdienstleistungen Fo to © Kzen on, o Fo to ia com
Beschaffung

Sie kommen aus dem Öffentlichen Dienst

(BS/jf) Welche Bundestagsabgeordneten kommen aus dem Öffentlichen Dienst? Eine ganze Menge. Von den 709 Parlamentariern der 19. Legislatur haben 193 (rund 27 Prozent) in ihrem beruflichen Werdegang eine oder mehrere Stationen im Öffentlichen Dienst vorzuweisen. Darunter 37 Lehrer, 17 Zeit- und Berufssoldaten, sieben Ärzte, fünf von öffentlichen Banken, ebenso fünf aus dem öffentlichen Rundfunk, vier Pflegekräfte, zwei Erzieher. Außerdem – wie im Folgenden genauer aufgeführt – zwölf Polizisten, 13 Richter bzw. Justizangehörige, 41 Kommunalbedienstete und 53, die in Bundes- und/oder Landesverwaltungen tätig waren. Zwei weitere haben ihre Karriere im außerdeutschen Öffentlichen Dienst begonnen.

BUNDES- / LANDESVERWALTUNG

Dr. von Abercron, Michael (CDU)

Wahlkreis 7

Pinneberg

Angestellter im Öffentlichen Dienst, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, Abteilung Technischer Umweltschutz / Energiewende / Klimawandel

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Dr. Bartke, Matthias (SPD)

Wahlkreis 19

Hamburg-Altona

Diverse Leitungspositionen in der Hamburger Sozialbehörde

Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE)

Wahlkreis 5

Nordrhein-Westfalen

Persönlicher Referent der Berliner Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner Ausschuss für Arbeit und Soziales (Obmann)

Brandt, Michel (DIE LINKE)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Festes Ensemblemitglied am Badischen Staatstheater Karlsruhe Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Obmann)

Dr. Christmann, Anna (GRÜNE)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Referentin im Wissenschaftsministerium

BaWü

Ausschuss Digitale Agenda, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Dr. Diaby, Karamba (SPD)

Wahlkreis 15

Sachsen-Anhalt

Referent im Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt / Stadtrat in Halle (Saale)

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (stellv. Vorsitz), Ausschuss für Bildung, Forschung, und Technikfolgenabschätzung

Dröge, Katharina (GRÜNE)

Wahlkreis 5

Nordrhein-Westfalen

Persönliche Referentin im NRW-Umweltministerium für Umweltminister Johannes Remmel

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Ebner, Harald (GRÜNE)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Landschaftsökologe in der staatlichen Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (Obmann)

Feiler, Uwe Wolfgang Werner (CDU)

Wahlkreis 58

Oberhavel – Havelland II

Dipl.-Finanzwirt bei der Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt

Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, Finanzausschuss

Dr. Friedrich, Hans-Peter (CSU)

Wahlkreis 239 Hof

Beamter im Bundeswirtschaftsministerium Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU)

Wahlkreis 280 Calw

Ministerialbeamter im Landtag Baden-Württemberg

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dr. Gauland, Eberhardt Alexander (AfD)

Wahlkreis 12

Brandenburg

Jurist, Mitarbeiter im BMU, Leiter Hessische Staatskanzlei Fraktionsvorsitzender

Gröhler, Klaus-Dieter (CDU)

Wahlkreis 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Regierungsrat in der Senatsbauverwaltung Berlin Haushaltsausschuss

Dr. Hendricks, Barbara (SPD)

Wahlkreis 5

Nordrhein-Westfalen

Ministerialrätin im Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referatsleiterin für grenzüberschreitende Planungen geschäftsführende Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Heveling, Ansgar (CDU)

Wahlkreis 110

Krefeld I – Neuss II

Referent und stellvertretender Leiter im Ministerbüro des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen / Oberregierungsrat

a. D.

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Hoffmann, Alexander (CSU)

Wahlkreis 249

Main-Spessart

Juristischer Staatsbeamter des Freistaates Bayern in der inneren Verwaltung / Regierungsrat am Landratsamt Miltenberg / Leiter des Fachbereichs Allgemeine Bürgerdienste bei der Stadt Würzburg, Oberrechtsrat

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Dr. Hoffmann, Christoph (FDP)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Leiter des staatlichen Forstamtes Großbottwar

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dr. Högl, Eva (SPD)

Wahlkreis 75

Berlin-Mitte

Referentin und Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit Stellv. Fraktionsvorsitzende

von Holtz, Ottmar (GRÜNE)

Wahlkreis 3

Niedersachsen

Referent und Referatsleiter im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ihnen, Ulla (FDP) Wahlkreis 3 Niedersachsen

Referatsleiterin für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Ministerkonferenzen im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, später Abteilungsleiterin Haushaltsauschuss, Rechnungsprüfungsausschuss (Obfrau)

Kaczmarek, Oliver (SPD)

Wahlkreis 144 Unna I

Oberregierungsrat im Schulministerium

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Obmann)

Klingbeil, Lars (SPD)

Wahlkreis 35 Rotenburg I – Heidekreis

Büroleiter des nordrhein-westfälischen

Wirtschaftsministers Garrelt Duin Generalsekretär der SPD

Kluckert, Daniela (FDP)

Wahlkreis 11 Berlin

Ministerialreferentin im Sächsischen Wirtschaftsministerium

Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur (stellv. Vorsitz)

Künast, Renate (GRÜNE)

Wahlkreis 11

Berlin

Sozialarbeiterin im Justizvollzug

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Graf Lambsdorff, Alexander (FDP)

Wahlkreis 5

Nordrhein-Westfalen

Diplomatischer Dienst im AA Stellv. Fraktionsvorsitzender

Prof. h. c. Dr. Lamers, Karl (CDU)

Wahlkreis 274

Heidelberg

Ministerialrat im Landtag von BadenWürttemberg: Leiter des Persönlichen Büros des Landtagspräsidenten Verteidigungsausschuss (stellv. Vorsitz)

Lämmel, Gottfried Andreas (CDU)

Wahlkreis 159 Dresden I Leiter des Referates Grundsatzfragen im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und Leiter der Abteilung Unternehmensansiedlung bei der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Obmann)

Lange, Christian (SPD)

Wahlkreis 8 Baden-Württemberg

Tätig im Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg, zunächst als Landesbeauftragter beim Bund und Bundesratsreferenten, dann Referent für Handwerk und Mittelstand; Oberregierungsrat a. D. Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Dr. Lindner, Tobias (GRÜNE) Wahlkreis 7 Rheinland-Pfalz Technischer Angestellter an der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Haushaltsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss (stellv. Vorsitz), Verteidigungsausschuss (Obmann)

Dr. de Maizière, Thomas (CDU) Wahlkreis 155 Meißen

Berliner Landesdienst, Mitarbeiter des Regiernden Bürgermeisters / Mitglied der Verhandlungsdelegation für den deutschen Einigungsvertrag, Chef der Staatskanzlei Mecklenburg Vorpommern und Sachsen Geschäftsführender Bundesminister des Innern

Dr. Middelberg, Mathias (CDU) Wahlkreis 39 Stadt Osnabrück Leiter Ressortkoordinierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsische Staatskanzlei, Büroleiter des Bremer Wirtschaftsenators Finanzausschuss

Dr. Müller, Gerd (CSU) Wahlkreis 256 Oberallgäu Oberregierungsrat a. D., Bayerisches Wirtschaftsministerium Geschäftsführender Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dr. Mützenich, Rolf (SPD) Wahlkreis 95 Köln III

Referent und Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), Referatsleiter im Ministerium Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW / Leiter des Büros des Präsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags Stellv. Fraktionsvorsitzender

Rouenhoff, Stefan (CDU) Wahlkreis 112 Kleve Referent und Ministeriumssprecher im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Tourismus

Saathoff, Johann (SPD) Wahlkreis 24 Aurich – Emden Regierungsinspektoranwärter bei der Bezirksregierung Lüneburg / Ernennung zum Regierungsinspektor z. A. bei der Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Aurich als Gruppenleiter in der Beamtenbesoldung Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Dr. Schäuble, Wolfgang (CDU) Wahlkreis 284 Offenburg Steuerverwaltung des Landes BadenWürttemberg zuletzt Regierungsrat beim Finanzamt Freiburg Bundestagspräsident

Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) Wahlkreis 13 Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsangestellte Deutsche Rentenversicherung, gehobener Dienst Haushaltsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss (Obfrau), Ausschuss für Arbeit und Soziales

Schulz-Asche, Kordula Anna Paula (GRÜNE) Wahlkreis 6 Hessen Angestellte bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit Ausschuss für Gesundheit

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 10 Personelles S010_BS03_All_swm

Seitz, Thomas (AfD)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Eintritt in den höheren Dienst des Landes BaWü, Verwendung beim Landgericht Rottweil, Amtsgericht Spaichingen, Landgericht Offenburg / Staatsanwaltschaft

Freiburg

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsführung

Sorge, Tino (CDU)

Wahlkreis 69

Magdeburg

Referent im sachsen-anhaltischen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft

Ausschuss für Gesundheit

Stein, Jens Mathias (SPD)

Wahlkreis 5

Kiel

Wasserbauer Kanalverwaltung, Personalrat der Bundesverkehrsverwaltung

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stier, Dieter (CDU)

Wahlkreis 73

Burgenland – Saalekreis

Arbeitsgruppenleiter beim Land

Sachsen-Anhalt

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Sportausschuss (stellv. Vorsitz)

Storjohann, Gero (CDU)

Wahlkreis 8

Segeberg – Stormarn-Mitte

Beamter der Deutschen Bundespost / Sachbearbeiter im Kostencontrolling

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Petitionsausschuss (Obmann)

Stracke, Stephan (CSU)

Wahlkreis 257

Ostallgäu

Jurist bei der Landesbaudirektion München / Leiter der Abteilung Recht im Staatlichen

Bauamt München 1. / Oberregierungsrat in der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Ausschuss für Arbeit und Soziales

Tack, Kerstin (SPD)

Wahlkreis 41

Stadt Hannover I

Nds. Landesamt f. Soziales, Jugend und Familie (Beratung Nds. Jugendämter) Ausschuss für Arbeit und Soziales (Obfrau)

Teuteberg, Linda (FDP)

Wahlkreis 12 Brandenburg

Beschäftigt im Bundesministerium für Bildung und Forschung Innenausschuss (Obfrau)

Tillmann, Antje (CDU)

Wahlkreis 193

Erfurt – Weimar – Weimarer Land II

Finanzbeamtin im Thüringer Ministerium für Finanzen / Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Weimar und Erfurt Finanzausschuss

Uhl, Markus Alexander (CDU)

Wahlkreis 299

Homburg

Projektleiter E-Government und elektronisches Dokumentenmanagement beim IT-Innovationszentrum des Saarlandes / Referatsleiter Staatskanzlei des Saarlandes

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Unterausschuss zu Fragen der europäischen Union

Veith, Oswin (CDU)

Wahlkreis 177

Wetterau I

Referent für Staats- und Verfassungsrecht, Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt sowie Rechtsdozent für den Bundesminister der Verteidigung

Verteidigungsausschuss

Dr. Verlinden, Julia Maria Kornelia (GRÜNE)

Wahlkreis 3

Niedersachsen

Wissenschaftliche Angestellte am Umweltbundesamt in Dessau

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Vogel, Johannes (FDP)

Wahlkreis 5

Nordrhein-Westfalen

Leiter Strategie- und Geschäftsentwicklung der Internationalen Abteilung (ZAV) bei der Bundesagentur für Arbeit und als Geschäftsführer der Arbeitsagentur Wuppertal-Solingen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

De Vries, Christoph Bernhard (CDU)

Wahlkreis 2 Hamburg

Angestellter in der Finanzbehörde Hamburg und dort zuletzt stellvertretender Referatsleiter im Amt für Haushalt Innenausschuss

Weeser, Sandra (FDP)

Wahlkreis 7

Rheinland-Pfalz

Vizepräsidentin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, RLP Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Obfrau)

KOMMUNALVERWALTUNG

Arndt-Brauer, Ingrid (SPD)

Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen

Sachgebietsleiterin für “Kommunales Marketing” beim Kreis Steinfurt Finanzausschuss

Barnett, Doris (SPD)

Wahlkreis7

Rheinland-Pfalz

Leiterin Sozialverwaltungsamt der Stadt Ludwigshafen Haushaltsausschuss, Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union (Vorsitz)

Behrens, Manfred (CDU)

Wahlkreis 67

Börde – Jerichower Land Verwaltungsvollzugsbeamter Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur

Bellmann, Veronika (CDU)

Wahlkreis 161

Mittelsachsen

Jugendgerichtshilfe / Sozialarbeiterin im Landratsamt Flöha Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur

Dr. Berghegger, André (CDU)

Wahlkreis 38

Osnabrück-Land

Dezernent für Finanzen und Wirtschaft bei der Stadt Melle / Bürgermeister Haushaltsauschuss, Rechnungsprüfungsausschuss (Obmann)

Biadacz, Marc (CDU)

Wahlkreis 260

Böblingen

Stadt Sindelfingen, Amtsleiter – Büroleiter des Oberbürgermeisters und strategische Planung

Ausschuss für Arbeit und Soziales, Petiotionsausschuss

Brehmer, Heike (CDU)

Wahlkreis 68 Harz

Haushaltssachbearbeiterin beim Rat des Kreises Staßfurt / Gemeindedirektorin in Tarthun / Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Bördeaue Petitionsausschuss (Vorsitz), Ausschuss für Tourismus

Daldrup, Bernhard (SPD)

Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen

Leiter des Amtes für Stadtentwicklung der Stadt Beckum Finanzausschuss

Djir-Sarai, Bijan (FDP)

Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen

Hauptamtlicher Dezernent für Informationstechnologie, Infrastruktur, Technik, Controlling und Organisation im RheinKreis Neuss Ausswärtiger Ausschuss (Obmann)

Donth, Michael (CDU)

Wahlkreis 289

Reutlingen

Verwaltungswirt Stadt Metzungen und Pfullingen Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur

Glaser, Albrecht Heinz Erhard (AfD)

Wahlkreis 6 Hessen

Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt/Main Finanzausschuss (stellv. Vorsitz, Obmann)

Glöckner, Angelika (SPD)

Wahlkreis 7 Rheinland-Pfalz

Angestellte der Stadtverwaltung Pirmasens Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union

Gnodtke, Eckhard (CDU)

Wahlkreis 66

Altmark

Angestellter Landkreis Salzwedel Verteidigungsausschuss

Grübel, Markus (CDU)

Wahlkreis 261

Esslingen

Leiter des Grundbuchamtes Dresden /

Referent für EDV, Organisation und Grundbuchwesen im Sächsischen Staatsministerium der Justiz Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung

Grund, Manfred (CDU)

Wahlkreis 189

Eichsfeld – Nordhausen –Kyffhäuserkreis Dezernent Kreisverwaltung Heiligenstadt Ältestenrat, Auswärtiger Ausschuss

Haase, Christian (CDU)

Wahlkreis 136

Höxter – Lippe II Dipl.-Verwaltungswirt Kreis Höxter Haushaltsausschuss, Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Held, Marcus (SPD)

Wahlkreis 7

Rheinland-Pfalz

Pers. Referent des Landrats der Kreisverwaltung Alzey-Worms Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Hitschler, Thomas (SPD)

Wahlkreis 7 Rheinland-Pfalz

Kommunalverwaltung Landau / Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters der Stadt Landau / Persönlicher Referent des Präsidenten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt (ehem. Bezirksregierung) Verteidigungsausschuss

Junge, Frank Michael (SPD) Wahlkreis 13 Mecklenburg-Vorpommern Pressesprecher und Leiter des Amtes für Presse, Tourismus und Stadtmarketing der Hansestadt Wismar Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Tourismus

Karl, Alois (CSU) Wahlkreis 232 Amberg Leiter Rechtsamt Stadt Nürnberg Haushaltsausschuss, Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Kauder, Volker (CDU) Wahlkreis 285 Rottweil – Tuttlingen Sozialdezernent und stellvertretender Landrat des Landkreises Tuttlingen Fraktionsvorsitzender

Koob, Markus Benjamin (CDU) Wahlkreis 176 Hochtaunus

Persönlicher Referent des Landrats Hochtaunuskreis / Pressesprecher Hochtaunuskreis Auswärtiger Ausschuss

Körber, Carsten (CDU) Wahlkreis 165 Zwickau

Leiter des Büros für Wirtschaftsförderung der Stadt Zwickau Haushaltsausschuss, Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union, Rechnungsprüfungsausschuss

Korkmaz, Elvan (SPD) Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbeamtin in der ARGE (heute: Jobcenter) / Projektmanagerin in der Stadtentwicklung im Bauamt der Stadt Bielefeld (Bauamt, Gesamträumliche Planung und Stadtentwicklung) Ausschuss für Digitale Agenda, Ausschuss für die Angelegenheitden der Europäischen Union

Lehmann, Sven (GRÜNE) Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen Angestellter beim Landschaftsverband Rheinland Petitionsausschuss, Verteidigungsausschuss

Maag, Karin (CDU) Wahlkreis 259 Stuttgart II Justiziarin Landeshauptstadt Stuttgart / Leiterin des Büros des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart, Prof. Dr. Wolfgang Schuster Ausschuss für Gesundheit

Prof. Dr. Neumann, Martin (FDP) Wahlkreis 12 Brandenburg Stadtbaudirektor in Lübbenau Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Hinweis:

Die Redaktion hat sich um aktuelle Fotos aller Abgeordneten bemüht. Leider sind nicht alle Fraktionen / Abgeordneten dieser Aufforderung gefolgt. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Oster, Josef (CDU) Wahlkreis199 Koblenz Dipl.-Verwaltungswirt Kreisverwaltung Cochem Zell Petitionsausschuss, Innenausschuss

S011_BS03_All_swm
Seite 11 Behörden Spiegel / März 2018 Personelles

Personelles

Weiler, Albert Helmut (CDU)

Peterka, Tobias Matthias (AfD)

Wahlkreis 9

Bayern

Jurist im Öffentlichen Dienst

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Dr. Pfeiffer, Joachim (CDU)

Wahlkreis 264

Waiblingen

Leiter der Wirtschafts- und Arbeitsförderung Stuttgart

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Riebsamen, Lothar (CDU)

Wahlkreis 293

Bodensee

Angestellter der Stadtverwaltung Überlingen und Pullach / Spitalverwalter bei der Stadt Meersburg

Ausschuss für Gesundheit

Schäfer, Axel (SPD)

Wahlkreis 140

Bochum I

Referent im Kulturdezernat

Ausschuss für die Angelegenheitden der Europäischen Union

Schreiner, Felix (CDU)

Wahlkreis 288

Waldshut

persönlicher Referent von Bürgermeister

Thomas Schäuble / Hauptamtsmitarbeiter in der Kommunalverwaltung von Lauchringen

Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Schweiger, Torsten (CDU)

Wahlkreis 74

Mansfeld

Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Sangerhausen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Spangenberg, Detlev (AfD)

Wahlkreis 14

Sachsen

Amt für Wirtschaftsförderung Kreisverwaltung Montabaur Ausschuss für Gesundheit, Petitionsausschuss

Stein, Peter (CDU)

Wahlkreis 14

Rostock – Landkreis Rostock II

Angestellter Stadtplaner der Hansestadt Rostock

Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dr. Tiemann, Dietlind (CDU)

Wahlkreis 60

Brandenburg an der Havel –Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I

Beschäftigte im Landbaukombinat

Potsdam

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Dr. Ullrich, Volker Michael (CSU)

Wahlkreis 252

Augsburg-Stadt

Ordnungsreferent (berufsmäßiger Stadtrat) der Stadt Augsburg

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Wahlkreis 195

Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis

Diplom-Verwaltungswirt, Lokomotivführer bei der Deutschen Bahn / Geschäftsleitender Beamter der Stadt Kahla (Leiter Haupt-/ Ordnungsamt und Kämmerer in Personalunion)/Leitung der Verwaltungsgemeinschaft “Bergbahnregion/Schwarzatal” in Oberweißbach

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Dr. Wildberg, Heiko (AfD)

Wahlkreis 7

Rheinland-Pfalz

Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter im Landkreis Germersheim

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE)

Wahlkreis 14 Sachsen

Arbeit im Landratsamt in der Oberpfalz (Neustadt an der Waldnaab)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

EUROPA

Alt, Renata (FDP)

Wahlkreis 8

Baden-Württemberg

Lebensmittelchemikerin im diplomatischen Dienst der Slowakei

Auswärtiger Ausschuss

Altmaier, Peter (CDU)

Wahlkreis 297

Saarlouis

Mitarbeiter der EU-Kommission geschäftsführender Chef des Bundeskanzleramtes

POLIZEI von Gottberg, Wilhelm (AfD)

Wahlkreis 3

Niedersachsen

Polizist beim BGS

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Grötsch, Uli (SPD)

Wahlkreis 9 Bayern

Polizeibeamter in Bayern Parlamentarisches Kontrollgremium, Innenausschuss

Hartmann, Verena (AfD)

Wahlkreis 14 Sachsen

Polizistin in Berlin

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Herrmann, Klaus Lars (AfD) Wahlkreis 14 Sachsen

Polizeibeamter bei der Bundespolizei Innenausschuss

Hess, Martin Alexander (AfD) Wahlkreis 8 Baden-Württemberg

Polizeibeamter in Baden-Württemberg

Innenausschuss

Hilse, Karsten (AfD)

Wahlkreis 156 Bautzen I

Polizeibeamter in Sachsen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Obmann)

Hohmann, Martin (AfD) Wahlkreis 6 Hessen Kriminaloberrat im BKA Haushaltsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss

Lühmann, Kirsten (SPD) Wahlkreis 3 Niedersachsen Polizistin / Sachbearbeiterin beim Polizeirevier Bergen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (Obfrau)

Mihalic, Irene (GRÜNE)

Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen

Polizeibeamtin in NRW (Köln) Innenausschuss

Mittag, Susanne (SPD) Wahlkreis 3 Niedersachsen

Polizeibeamtin in Niedersachsen (Delmenhorst)

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Innenausschuss

Neumann, Christoph (AfD)

Wahlkreis 14 Sachsen

Polizeibeamter im Bundesgrenzschutz, Berlin / Verwaltungsbeamter der Landeshauptstadt München

Ausschuss für Tourismus (Obmann)

Schuster, Armin (CDU)

Wahlkreis 282

Lörrach – Müllheim

Leiter des Bundespolizei-Amtes /-Inspektion

Weil am Rhein / Polizeidirketor / Stv. Leiter der Bundespolizei-BereitschaftspolizeiAbteilung Bad Bergzabern Parlamentarisches Kontrollgremium (Vorsitz), Innenausschuss (Obmann)

RICHTER

Dr. Barley, Katarina (SPD)

Wahlkreis 7 Rheinland-Pfalz Wissenschaftlicher Dienst, Landtag RLP, Bundesverfassungsgericht, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Dr. h.c. Renate Jaeger, Richterin am Amts- und Landgericht (Wittlich und Trier) geschäftsführender Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Breymaier, Leni (SPD)

Wahlkreis 8 Baden-Württemberg

Richterin am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Brunner, Karl-Heinz (SPD)

Wahlkreis 9

Bayern

Rechtspfleger am Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Verteidigungsausschuss

Dr. Launert, Silke (CSU)

Wahlkreis 237

Bayreuth

Richterin beim Amtsgericht Hof / Richterin am Landgericht Hof

Rechnungsprüfungsausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Obfrau)

Maier, Jens (AfD)

Wahlkreis 14 Sachsen

Zivilrichter am Dresdner Landgericht / Staatsanwalt, Referent im Staatsministerium für Kultus, Sachsen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Obmann)

Dr. Malsack-Winkemann, Birgit (AfD) Wahlkreis 11 Berlin

Richterin am Landgericht Berlin Haushaltsausschuss, Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

Müller, Axel (CDU) Wahlkreis 294 Ravensburg Landgericht Ravensburg als Richter / Pressesprecher des Gerichts. Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart / stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Tettnang / Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Innenausschuss

Oppermann, Thomas (SPD) Wahlkreis 53 Göttingen Richter am Verwaltungsgericht Hannover und Braunschweig Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Reusch, Roman Johannes (AfD) Wahlkreis 12 Brandenburg Beamter / Oberstaatsanwalt in Berlin Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Parlamentarisches Kontrollgremium

Straetmanns, Friedrich (DIE LINKE) Wahlkreis 5 Nordrhein-Westfalen Richter am Sozialgericht Detmold Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Thies, Hans-Jürgen (CDU) Wahlkreis 146 Soest Rechtsanwalt beim OLG Hamm Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Wellenreuther, Ingo (CDU) Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt Richter am Landgericht Karlsruhe Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Winkelmeier-Becker, Elisabeth (CDU) Wahlkreis 97 Rhein-Sieg-Kreis I Richterin am Landgericht Bonn und am Amtsgericht Siegburg Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

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Fotonachweise, Seite 10: ©BY-SA 3.0 DE: 1, 9, 11, 13, 16, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 36 ©Susie Knoll: 2, 6, 14, 28 DIE LINKE im Bundestag: 3, 4 GRÜNE - Bundestag: 5, 7, 8, 19, 24, 29, 38 Henning Schacht: 10 Benno Kraehahn: 18, 21, 22, 33, 35 Joachim Giesel: 20 www.ansgar-heveling.de: 15 www.fdpbt.de: 17, 23, 25 Thommy Weiss, Pixelio.de: 12, 37 Fotonachweise, Seite 11: ©BY-SA 3.0 DE: 2, 4, 6, 9, 10, 11, 14, 18, 19, 21, 22, 25, 28, 29, 30, 31, 35, 36, 41, 43 ©Susie Knoll: 7, 17, 23, 32, 33, 39 GRÜNE - Bundestag: 12, 40 Benno Kraehahn: 3, 16, 34 www.gero-storjohann.de: 5 Karoline Wolf: 8 Sandra Weeser: 15 www.andre-berghegger.de: 10 www.fdpbt.de: 24 SPD-Fraktion: 27 Jan Kopetzky: 37, 38 Deutscher Bundestag, Achim Melde: 42 Thommy Weiss, Pixelio.de: 1, 13, 26 Fotonachweise, Seite 12: ©BY-SA 3.0 DE: 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 31, 38, 39, 40 ©Susie Knoll: 17, 28, 29, 35 DIE LINKE im Bundestag: 13, 37 GRÜNE - Bundestag: 24 Benno Kraehahn: 4, 23, 25, 30 www.fdpbt.de: 14 Armin Schuster, privat: 27 Thommy Weiss, Pixelio.de: 1, 7, 12, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 32, 33, 34, 36 Behörden Spiegel / März 2018 Seite 12

Der 51-Jährige ist seit über 20 Jahren im diplomatischen Dienst. Gleich nach dem Jurastudium kommt er ins Innenministerium, dann zur UNO in New York, nach Paris, wieder ins heimische Außenministerium und ist von 2014, bis zu seiner Akkreditierung in Berlin, Botschafter in Spanien. Hierzulande findet er ein “gut bestelltes Haus” vor, denn die bilateralen Beziehungen zwischen Berlin und Wien gelten als eng und vertrauensvoll, wie bei “verfreundeten” Nachbarn eben.

“Die enge Verbundenheit unserer Länder spiegelt sich auch in den intensiven wirtschaftlichen Beziehungen wider: Der Warenaustausch zwischen Deutschland und Österreich steigt kontinuierlich. Knapp über 30 Prozent unserer Exporte gehen nach Deutschland, das sind über 40 Milliarden Euro pro Jahr. Die Automobilindustrie und der Maschinenbau sind die wichtigsten Branchen. Ebenso der Tourismus. Im letzten Jahr kamen über 13 Millionen deutsche Gäste zu uns, so viele wie aus keinem anderen Land.”

“Den regen Austausch im Wissenschaftsbereich möchte ich hier nicht unerwähnt lassen: Mehr als 500 österreichische Professoren unterrichten an deutschen Hochschulen, in Österreich zählt man an die 700 deutschen Lehrenden.”

Österreich fit machen

Und da gibt es allenthalben genug zu tun für die kleine Koalition aus ÖVP und FPÖ, wo doch in den letzten 44 Jahren der Zweiten Republik immer eine Große Koalition die Regel war.

In der Regierungserklärung hat Bundeskanzler Kurz die Schwerpunkte für die Regierungsarbeit der nächsten fünf Jahre genannt:

• Senkung der Steuer- und Abgabenquote Richtung 40 Prozent,

• Aufbau eines treffsicheres Sozialsystems,

• Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenze und der Kampf gegen illegale Migration,

• Bildungsoffensive,

• bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung.

Im Wesentlichen geht es darum, Österreich für die aktuellen Herausforderungen in einer globalen und digitalen Welt fit zu machen. Abgesehen davon blickt man an der Donau mit

Beziehungen dürfen überdacht werden

Ein Gespräch mit dem österreichischen Botschafter in Berlin, Dr. Peter Huber (BS/ps) Österreich ist ein schönes, wohlhabendes Land, führend beim Ausbau Erneuerbarer Energien und genießt einen ausgezeichneten Ruf als gemütvolles Musik-, Kultur- und Reiseland. Wenn es eine “Leitkultur” gäbe, dann zählten die Lipizaner, Walzer, der Schmäh, das Granteln samt der Wiener Kaffeehäuser, seit 2011 immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe, unbedingt dazu. Doch die letzten beiden Jahre sind turbulent in felix Austria. Auf die Flüchtlingskrise folgen der harte Kampf um die Wahl des Bundespräsidenten und dann die Nationalratswahlen. Sebastian Kurz, 31, wird der juvenilste Kanzler aller Zeiten und Dr. Peter Huber, sein Frontmann in Berlin seit letzten Dezember, (nur) zweitjüngster Spitzendiplomat, der Österreich hier je repräsentierte. Was nicht heißt, dass er, ähnlich dem Hausherrn am Wiener Ballhausplatz, Anfänger wäre.

der Europäischen Union.” Ein solcher ist im Übrigen für Dr. Huber und seine Botschaft, den 220.000 Landsleuten, die hier leben, einen optimalen Service zu leisten. “Das reicht von der Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe, Personalausweise, Staatsbürgerschaftsnachweise, über die Beschaffung von Urkunden, Ehefähigkeitszeugnissen und Auszügen aus dem Geburtenregister, der Beglaubigung von Dokumenten und der Ausstellung von Lebensbestätigungen bis zur Unterstützung der Auslandsösterreicher bei der Ausübung des Wahlrechts.” Besonders wichtig sei auch die rasche und unbürokratische Hilfeleistung in konsularischen Notfällen, erklärt der Botschafter. Ziel seiner Arbeit ist auch, das Interesse an Österreich zu stärken, die Vielfalt des Landes zu präsentieren und das Wissen darüber zu vertiefen. “Letztendlich geht es mir darum, in einem sich ständig verändernden Umfeld die ausgezeichneten Beziehungen neu zu denken, neu zu definieren und an die aktuellen Entwicklungen in unseren Ländern wie auch in Europa und der Welt anzupassen.”

Seit über 20 Jahren im diplomatischen Dienst und derzeit als österreichischer Botschafter in Berlin:

großem Interesse auf “die Deitschen”, wie sie sich redlich um eine Große Koalition (GroKo) mühen und raunen: “GroKo, oder nicht GroKo...” Das ist die Frage, aber eigentlich eine andere Geschichte. “Aufgrund der bilateralen Bedeutung und der Rolle Deutschlands in Europa und der Welt hoffen wir, dass die Regierungsbildung bald abgeschlossen ist. Was die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern betrifft”, so Dr. Huber, “finden weiterhin intensive Kontakte auf allen politischen Ebenen statt.” Business as usual. Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Merkel und Co. hin oder her, in der Finanzpolitik, bei Migrationsthemen, wie auch in vielen anderen Bereichen liegt man eng

beieinander, tauscht sich regelmäßig aus und kooperiert wie eh und je. Bundeskanzler Kurz meinte neulich in einem Interview mit der “Bild am Sonntag”: “In den Budget- und Finanzfragen bin ich eher durch Wolfgang Schäuble geprägt. Befürchtungen vor einer deutschen Hegemonie gibt es sicher nicht.”

Vor allem mit Blick auf die richtige Strategie in der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik. Da mangelt es Wien (oder anderwärts) nicht gerade an Konzepten, Strategien und Botschaften.

Kontroverse nachhaltig entschärfen

“Österreich unterstützt konstruktiv die Bemühungen um eine Reform des Europäischen Asylsystems, das sowohl einen effektiven Schutz der EUAußengrenze wie auch die Eindämmung der irregulären Migration, konsequente Rückführungen und die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten enthält. Es geht uns darum, dass die Europa polarisierende Kontroverse über Flüchtlingsquoten nachhaltig und solidarisch entschärft wird. Wir haben bereits lange vor der sogenannten Flüchtlingskrise das Grundrecht auf Asyl und den Schutz von politisch Verfolgten zu einem Grundprinzip des österreichischen Selbstverständnisses erhoben und dieses auch gelebt: Ich erinnere z. B. an unsere aktive Rolle als Aufnahme- und Transitland während des Kalten Kriegs oder während der Kriege in BosnienHerzegowina und im Kosovo. Seit der Jahrtausendwende wurden jährlich über 10.000 und 2002 sogar über 39.000 Asylanträge in Österreich gestellt. Diese Zahlen haben sich seit 2015 massiv erhöht. Österreich, genauso wie Deutschland, befindet sich unter den am stärksten davon betroffenen Ländern Europas.” Die Bundesregierung hat daher im Januar 2016 beschlossen, den Flüchtlingsstrom zu reduzieren und, als Signal für die nächsten Jahre, Richtwerte und Ober-

Botschafters Rezepte

GRIESSNOCKERL-SUPPE

Zutaten: 70 g grober Grieß, 40 g Butter,1 Ei, 1 Prise Muskatnuss, Salz

Zubereitung: Zimmer warme Butter cremig rühren, Ei, Salz, Muskat und Grieß dazugeben und gut vermengen, 20 Minuten in den Kühlschrank stellen. Mit zwei nassen Löffel gleich große, dreikantige Nockerl formen, in der Suppe 5 Minuten kochen und 20 Minuten ziehen lassen.

KAISERSCHMARRN

Zutaten für 4 Personen: 150g glattes Mehl, 400g Milch,

grenzen festzulegen: “Bis zum Jahr 2019 sollen in Österreich maximal 127.500 Flüchtlinge (d. h. zum inhaltlichen Verfahren zugelassene Asylwerber) aufgenommen werden. Sollte die Obergrenze erreicht werden –, was weder 2016 noch 2017 der Fall war – wird die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat weitere Schritte beraten und beschließen. Es geht dabei nicht um eine erste Notversorgung von Menschen, sondern darum, sie erfolgreich in Gesellschaft mit Sprache, Bildung und dem Arbeitsmarkt zu integrieren.” Und das ist derzeit alles andere als angesagt in der EU, denn bei einigen Mitgliedsländern scheint schon eine Art “innerer Exit” zu herrschen. “Wahrscheinlich ist im Zusammenhang mit Europa das Wort Krise zu oft gefallen: Flüchtlingskrise, Bankenkrise, Eurokrise, Brexit. Wir sollten davon abkommen, Europa für alles verantwortlich zu machen und erkennen, dass gerade bei Migration, Sicherheit, Wachstum und Wohlstand nur gemeinsame Lösungen erfolgreich sind. Gerade als kleiner Staat kann Österreich diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen. Hier sind alle Mitgliedsstaaten aufgerufen, aufeinander zuzugehen,

1 kräftige Prise Salz, 3 große Eier, 30g Butter, Staubzucker zum Bestreuen, 1 Glas Zwetschkenröster (gedünstete Pflaumen oder Früchtekompott)

Zubereitung: Mehl in eine Schüssel geben und mit Milch und Salz glatt rühren. Die Eier kräftig unterschlagen, bis eine luftige, cremige Konsistenz erreicht ist. In einer passenden Pfanne die Butter schmelzen, die Schmarrnmasse eingießen und einen Deckel aufsetzen. Den Schmarrn auf kleiner Flamme solange backen, bis die Unterseite goldbraun ist und der Teig schön aufgegangen ist.

zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.”

Dem Subsidiaritätsprinzip stärker Rechnung tragen

Gleichzeitig sollte sich aber Europa in Fragen, die regional oder kommunal effizienter und besser zu lösen sind, zurücknehmen und dem Prinzip der Subsidiarität stärker Rechnung tragen. “Österreich wie Deutschland sind föderale Staaten und wissen, wie effizient und selbstbewusst regionale bzw. kommunale Ebenen arbeiten. Die Aufgabenverteilung ist definitiv ein Mehrwert, die Subsidiarität daher ein wichtiger Grundsatz

Botschafter will keinen Tausch Seine Arbeitstage sind daher zwar alle gleich lang, aber häufig unterschiedlich breit gefächert. Der große, schlanke Mann sieht das nicht so eng, mag seinen Job und möchte mit niemandem tauschen. “Ich bin mit meiner Rolle sehr zufrieden.” Oiso, olles leiwand” (ganz ausgezeichnet, toll) – a bissl wos, geht ollerweil. Für den Privatmann Peter Huber ist z. B. “Schifoan des leiwandste, wos ma si nur vuastan kann”. Er stammt aus Kitzbühel, wie die Skilegenden Anderl Molterer, Toni Sailer und Hansi Hinterseer, und steht seit dem dritten Lebensjahr auf Skiern. “Mit vier habe ich mir zum ersten Mal das Bein (österreichisch: Haxn) gebrochen.” Für das neue Jahr hat er sich übrigens vorgenommen, “Berlin und Deutschland zu entdecken, am liebsten auf dem Fahrrad”.

Letzte Frage: Was macht den Österreicher eigentlich zu dem, was er ist? Weil er Pilze Schwammerl, Tomaten Paradeiser, Aprikosen Marillen nennt, den Quark Topfen und unser Viertel vor Fünf dreiviertel Fünf und sich so gegen die Piefkenisierung seiner Sprache stemmt?

“Meine Großeltern stammen aus Slowenien, Tschechien, Ungarn und Wien – ich aus Tirol.” Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat holländische Vorfahren, die ins russische Zarenreich auswanderten, er selbst ist in Wien geboren und in Tirol aufgewachsen. Ähnliche Familiengeschichten teilen wohl viele Österreicher. “Diese verschiedenen Identitäten und Einflüsse grenzen sich nicht aus, sie greifen ineinander, ergänzen sich, überlagern sich. Wir sind, so glaube ich, mit einer gehörigen Portion Humor ausgestattet, der manchmal auch sehr schwarz sein kann, und können vor allem über uns selber lachen”, sagt Huber

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 13 Diplomaten Spiegel S013_BS03_All_cl
Dr. Peter Huber. Fotos BS/Dombrowsky Historisches Zeugnis in der Botschaft: Eine Skulptur des österreichisch-ungarischen Botschafters Ladislaus von Szögyény-Marich (1892–1914), der für die K.u.K.-Monarchie im Zuge der Julikrise 1914 den “Blankoscheck” Deutschlands entgegennahm, wodurch der Erste Weltkrieg ausgelöst wurde. Bei dem Kunstwerk handelt es sich um eine Schenkung der Enkelkinder des Botschafters. Dieses Bild der österreichischen Künstlerin Monika Fioreschy schmückt das Foyer der Botschaft. Ausgehend von der Webkunst hat sie in dem Werk eine neue Technik entwickelt, die sie Transfusionsbild nennt.

Burnout: Chance im Leben

Dreifacher Therapieansatz in Urbachtal

(BS/ Dr. med. Volker Reinken*) Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Rund 23 Prozent der Berufstätigen fühlen sich laut der Stress-Studie 2016 der Techniker-Krankenkasse gestresst. Aber auch viele körperliche Erkrankungen können Erschöpfungssyndrome erzeugen, die denen des Burnout-Syndroms ähneln.

Burnout selbst ist laut der Weltgesundheitsorganisation keine Krankheit, sondern ein Problem bei der Lebensbewältigung. Betroffene können aufgrund von Überforderung nicht mehr abschalten, entwickeln Schlafstörungen und in der Folge chronische Müdigkeit, Energiemangel und psychosomatische Beschwerden wie Spannungskopfschmerzen oder Rückenbeschwerden. Konzentrationsfähigkeit und Kreativität lassen nach.

Ein “Teufelskreislauf”

Die Spannkraft sinkt, Freudlosigkeit und Reizbarkeit nehmen zu. Die Leistung lässt nach und ein Gefühl von Sinnlosigkeit entsteht. Dass abends keine Kraft mehr übrig ist, um sich mit Freunden und Bekannten zu treffen, führt letztendlich zu sozialem Rückzug und zu einem “Teufelskreislauf”, da man die Menschen, die einem zu Veränderung im Lebensstil motivieren

könnten, nicht mehr trifft. In der Folge kommt es zu Erkrankungen wie Depression oder Angstund Panikstörungen.

Therapie-Dreiklang

Die Burnout-Therapie erfolgt dabei auf drei Ebenen, die alle drei gleichermaßen wichtig sind. Zentral in der ersten Ebene der Behandlung ist es, sich durch

Anstieg bei Personal und Kosten

Statistiker nehmen Gesundheitsausgaben unter die Lupe (BS/jf) Zwischen 2008 und 2015 sind die Gesundheitsausgaben um rund 30 Prozent von 266,77 Mrd. Euro auf 344,15 Mrd. Euro gestiegen. Dies geht aus einer Studie der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) hervor. Erstmals liegen damit vergleichbare Gesundheitsdaten für alle Länder vor.

die eigene Symptomatik innerlich berühren und aufrütteln zu lassen. Sich selbst gegenüber das Herz zu öffnen, in einer selbstannehmenden, selbstfürsorglichen und letztlich selbstliebenden Art und Weise.

Im weiteren Verlauf geht es, in der zweiten Ebene der Therapie, darum, die neuen Ideen sozialkompetent einzufädeln. Hier werden Konfliktthemen, mit Mitarbeiten, Kollegen und Vorgesetzten deutlich und deren Führen zu Lösungen im Sinne von einem win-Win-Ergebnis geübt.

Parallel hierzu ist das Befassen mit der dritten Ebene, der Werteebene, wichtig. Sich den eigenen Werten emotional zu öffnen und sie sich wieder bewusst zu machen, schafft dann die Grundlage für das Gelingen der Work-Life-Balance.

*Dr. med. Volker Reinken ist Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Akutklinik Urbachtal.

Die Studie enthält für alle 16 Bundesländer Deutschlands vergleichende Ergebnisse zur Entwicklung der Gesundheitsökonomie in den Jahren von 2008 bis 2015. Aktuellere Daten lagen den Statistikern nicht vor. Bundesweit sind die Gesundheitsausgaben in diesem Zeitraum von knapp 30 Prozent von 266,77 Mrd. Euro auf 344,15 Mrd. Euro gestiegen. Damit trägt die Gesundheitswirtschaft mit rund elf Prozent zum jährlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei. Steigerungen zwischen 22 und 30,6 Prozent

Die geringsten Steigerungsraten verzeichneten Sachsen-Anhalt (22 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (25,2 Prozent) und Thüringen mit 26,2 Prozent. Demgegenüber stiegen in fünf Ländern die Ausgaben um knapp über 30 Prozent: Bayern (30,6), Hessen (30,5), BadenWürttemberg (30,2), Niedersachsen (30,1) und Sachsen (30).

Höchste Pro-Kopf-Ausgaben in Brandenburg

Allerdings relativiert sich das Bild ein wenig, wenn man die Zahlen hinsichtlich der ProKopf-Gesundheitsausgaben betrachtet. Hier führt Brandenburg mit den höchsten Ausgaben je Einwohner (4.483 Euro) das Feld an. Auf Platz zwei folgt das Saarland mit 4.391 Euro sowie auf Platz drei Sachsen-Anhalt (4.339 Euro). Die geringsten Pro-Kopf-Gesamtausgaben ver-

Gesundheitsausgaben in Deutschland 2015 nach Ländern in Euro je Einwohner Grafi k: © Statistische Ämter der Länder

zeichnet mit deutlichem Abstand zur Freien und Hansestadt Hamburg (4.026 Euro) die Hansestadt Bremen mit 3.794 Euro. Nach Hamburg kommt Baden-Württemberg (4.088 Euro). Der bundesweite Durchschnitt der Pro-Kopf-Ausgaben liegt bei 4.213 Euro.

16 Prozent Personalanstieg

Parallel zu den Ausgaben ist auch der Personalbestand in dem Sieben-Jahres-Zeitraum

gewachsen. Über alle Bereiche, also bei Arzt- und Zahnarztpraxen, im Gesundheitsschutz, in Apotheken, der ambulanten Pflege, in Krankenhäusern, bei Rettungsdiensten sowie in der Verwaltung verzeichnen die Statistiker einen Zuwachs von rund 16 Prozent (2008: 4,595 Mio. Menschen, 2015: 5,333 Mio. Menschen). Saarland mit geringstem Zuwachs Dabei reicht die Spannweite von 8,8 bis 20,5 Prozent. Den höchsten Zuwachs bei den Ländern verzeichnet Brandenburg mit einem Anstieg von 20,5 Prozent, gefolgt von MecklenburgVorpommern (18,7 Prozent) und Sachsen (17,7 Prozent). Am anderen Ende des Vergleichs stehen Sachsen-Anhalt (13,2 Prozent) und Bremen (11,6 Prozent). Den geringsten Aufwuchs markiert das Saarland mit lediglich 8,8 Prozent. Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit unter: www.ggrdl.de

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 14 Gesundheit S014_BS03_All_dach

Kommune

Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / März 2018

Gratis-ÖPNV und Fahrverbote

Wo liegt die Zukunft der Kommunen?

(BS/Antonios Marinidis) Die Luft in Großstädten muss sauberer werden. Stickoxid-Grenzwerte sollen deswegen einheitlich eingehalten werden. Sollten ältere Diesel-Fahrzeuge, ohne stickoxidreduzierende SCR-Kats, nun aus Deutschlands Großstädten verbannt werden? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab den Kommunen dafür grünes Licht. Oder kann man solch ein Verbot mit der Einführung eines gebührenfreien Nahverkehrs abwenden?

Von einem Gratis-ÖPNV erhofft sich die Bundesregierung einen Fahrgastanstieg, welcher zu einer Reduzierung privat genutzter Fahrzeuge führen soll – so ihre Vorstellung. Beide möglichen Vorgehensweisen bergen für die Kommunen Komplikationen, zudem droht eine Klage der EU wegen Nichteinhaltung der Luftreinheitsgrenze.

Hürden für Gratis-Nahverkehr

Die Forderung nach unentgeltlichem Personennahverkehr ist leichter gesagt als getan. Aktuell sind die Kapazitäten der Verkehrsunternehmen vielerorts ausgelastet. Mit einem potenziellen Fahrgastanstieg, würde es zur Überlastung der Systeme kommen, so der Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Jürgen Fenske Die Kapazitäten im Nahverkehr müssten vorab dringend ausgebaut werden, so Fenske weiter. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, fordert mehr Konkretisierung in Bezug auf die Umsetzung: “Die Idee, Tickets im Nahverkehr günstiger zu machen, gibt es in der Tat in einigen Städten. Wer kostengünstigen Nahverkehr will, muss das aber auch finanzieren können. Das gilt erst recht für kostenlosen Nahverkehr. Wenn also der Bund jetzt den Vorschlag macht, über solche Wege nachzudenken, erwarten wir eine klare Aussage, wie das finanziert werden soll.” Die jährlichen Einnahmen der Verkehrsbetriebe belaufen sich auf rund 13 Mrd. Euro. Eine entsprechende Gegenfinanzierung müsste beim Wegfall der Ticketeinnahmen organisiert werden, denn die Verkehrsunternehmen brauchen das Geld, um auf schadstoffarme oder

Ob ein gebührenfreier ÖPNV die Fahrgastzahlen bei solchen Bildern wirklich steigen lässt, ist strittig. Foto: BS/Alper Çuˇgun/illustir,cc by 2.0,flickr.com

schadstofffreie Verkehrsmittel umzurüsten, zudem für laufende Betriebsausgaben. Kritiker befürchten außerdem einen “sorgloseren” Umgang mit Bussen und Bahnen, da für die Nutzung des Gutes keine Gegenleistung mehr erbracht werden müsse, also höhere Reinigungsund Reperaturkosten. Gänzlich kostenlosen Nahverkehr wird es vorerst in keiner Kommune geben. Die von der Bundesregierung ausgewählten fünf Modellkommunen – Essen, Bonn, Mannheim, Reutlingen und Herrenberg – winkten alle ab. Die ausgewählten Städte repräsentieren exemplarisch verschiedene Situationen bei der Luftbelastung. Als Modellstädte sollten sie testen, ob kostenlose Busse und Bahnen für eine Verbesserung der Luft sorgen. Anstelle Bus und Bahn kostenfrei anzubieten, unterbreiteten die fünf Städte bei einem gemeinsamen Treffen mit der Bundesregierung andere Vorschläge für

11. Bürgermeisterkongress

Pilotvorhaben. So könnten alle Einwohner, die nachweislich auf den Pkw verzichten und auf das öffentliche Bus- und Bahnangebot oder den Radverkehr umsteigen, Vergünstigungen bei der Nutzung des ÖPNV, beim Carsharing und bei Fahrradverleihsystemen erhalten. Dies soll mit einer stärkeren Taktung des Nahverkehrs einhergehen. Fahrverbote als besserer Ansatz?

Das Bundesumweltministerium hält kostenlosen Nahverkehr dennoch für denkbar, sofern eine Stadt einen entsprechenden Vorschlag einbringt. Die Bundesregierung sagte jedenfalls zu, modellhaft zeitlich begrenzte, besonders günstige ÖPNV-Angebote erproben zu lassen und zu unterstützen, sofern sie von den Kommunen vorgeschlagen werden. Sind Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge, welche Hauptemittenten gesundheitsschädli-

Risiken und Katastrophen

in Deutschland

16. – 17. April 2018

Bad Neuenahr-Ahrweiler

www.buergermeisterkongress.de

Top-Themen:

• Kommunikation in der Krise – was erwartet die Bevölkerung?

cher Stickoxide sind, die bessere Option für die Kommunen zur Luftreinhaltung? Nach dem Gerichtsurteil des BVerwG hat Hamburg als erste Stadt angekündigt, ab Ende April streckenbezogene Fahrverbote für Lastwagen und Diesel-Pkws, die nicht die Abgasnorm Euro VI oder Euro 6 erfüllen, einzuführen. Berlin hat dies ebenfalls angekündigt. Weitere Städte könnten folgen, denn noch immer überschreiten knapp 70 Kommunen die EU-Stickoxidgrenzwerte. Thomas Strobl, stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender und baden-württembergischer Innenminister, kann sich Fahrverbote nur in Verbindung mit der Einführung der Blauen Plakette vorstellen. “Wer Fahrverbote einführt, muss sie auch kontrollieren, aber wie das praxistauglich ohne Blaue Plakette funktionieren soll, sehe ich im Moment nicht.” Doch selbst dies wird praktisch schwierig, denn die Polizei hat schon abgewun-

KNAPP

ken. Bliebe zur Kontrolle der kommunale Ordnungsdienst. Ein Großteil der behördlichen Fahrzeuge, wie beispielsweise der kommunale Fuhrpark, Polizeifahrzeuge oder die Müllabfuhr, erfüllen auch nicht die verlangte Abgasnorm und wären somit von den Verkehrsverboten betroffen. Um kein Chaos in den Städten zu verursachen, würden für diese Fahrzeuge Sonderregelungen geschaffen werden. Das muss die Kommunalpolitik ihrer Bürgerschaft aber erst noch vermitteln, dass, neben dem Wertverlust und dann Fahrverbot, die private “Dreckschleuder” – bisher von der Politik gefördert – nicht, die gleichen “Drecksschleudern” mit Stadtwappen oder Polizeilackierung dennoch fahren dürfen. Hinzu kommen viele Handwerksbetriebe, die mit älteren Dieselfahrzeugen unterwegs sind. Auch sie werden Ausnahmen fordern. Zum Diesel-Transporter gebe es keine Alternative, sagt der Geschäftsführer der Kreishandwerkschaft Rureifel, Uwe Günther. Ohne einen Sonderstatus für Fahrzeuge dieser Branche werden laut Günther Nachteile auf die Kundschaft zukommen. “Fahrverbote werden zu Mehrkosten führen, die letztendlich auf die Kunden zurückfallen.”

Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, will die Automobilhersteller, die manipulierte DieselFahrzeuge verkauft haben, in der Verantwortung sehen: “Die Autoindustrie ist selbstverständlich gefordert, da, wo manipuliert worden ist, kostenlos Hardwarelösungen anzubieten, damit die Grenzwerte bei den betroffenen Fahrzeugen wieder eingehalten werden können.”

19,7 Mio. Euro mehr (BS/ab) Mit dem Inkrafttreten des neuen Kommunalen Finanzausgleichs erhalten Thüringens Kommunen 19,7 Millionen Euro mehr Geld. “Dies ist eine gute Nachricht für die Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Gelder sind nicht zweckgebunden, können daher dort verwendet werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden”, so der Innenminister Georg Maier Die Finanzausgleichsmasse des aktuellen Jahres steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 79 auf 1.980 Millionen Euro. Ein Teil der Mittel wird durch die Festsetzungsbescheide an Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich ausgezahlt. Ein weiterer Teil wird dem Stabilisierungsfonds entnommen, um die Verluste von kleineren Gemeinden zu kompensieren. Die restlichen Einnahmen werden über Sonderlastenausgleiche wie beispielsweise Pauschalen nach dem Thüringer Kitagesetz ausgereicht.

Bürger sind gefragt!

(BS/ab) Bis zum 15. April 2018 kann Brandenburgs Bevölkerung Anregungen, aber auch Kritik zu den Handlungsempfehlungen des Zwischenberichts der Enquete-Kommission zur “Zukunft der ländlichen Räume vor dem Hintergrund des demografischen Wandels” abgeben. Der Vorsitzende der Kommission, Wolfgang Roick, betont: “Ziel ist es, den Menschen vor Ort mehr Mitsprache-, Handlungsund Entscheidungsspielräume zu eröffnen.” Damit sollen die ländlichen Regionen in Brandenburg praxisnah gestärkt werden.

Die von den Bürgern auf dem Dialogportal www.dialog.land tag.brandenburg.de geäußerten Positionen sollen in die Erarbeitung der abschließenden Handlungsempfehlung einfließen. Anfang 2019 soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

• In der Katastrophe /nach der Katastrophe – Hilfen für Opfer und Einsatzkräfte

• Das Risiko neu bewertet – Veranstaltungen in Städten und Kommunen

Eine Veranstaltung des

Beratend: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bernd Kasper, pixelio.de; Lichtkunst.73, pixelio.de; panimia, pixabay.com; M.Großmann, pixelio.de

Von der Optimierung zur Digitalisierung

Geschäftsprozesse in der Verwaltung gemeinsam entwickeln

(BS/Katarina Heidrich) Die Stadt Neu-Isenburg in Hessen hat innerhalb von vier Monaten einzelne Leistungen der öffentlichen Verwaltung digital verfügbar gemacht. Neben dem Anmeldeverfahren zur Kinderbetreuung, der Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt, der Bezahlung eines Strafzettels über E-Payment und der Fundsachen-Recherche bei verschiedenen Fundbüros kann die Bevölkerung nun auch Bewohnerparkausweise online beantragen und verlängern.

Des Weiteren hat die Stadt eine Online-Befragung zum Haushaltsetat durchgeführt. Weitere Onlineprozesse sollen folgen. “Wir dürfen uns heute nicht ausruhen, sondern sind bestrebt, uns ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir werden kontinuierlich unsere Prozesse auf den Prüfstand stellen und optimieren“, verspricht Bürgermeister Herbert Hunkel. Zukunftsorientierte Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung sind ohne Umstellungen auf digitale Prozesse kaum denkbar. Aber oftmals wird lediglich von einer Benutzerfreundlichkeit für die Bevölkerung ausgegangen. Interne Prozessstrukturen geraten häufig aus dem Fokus. Selbst wenn elektronische (Service-) Angebote vorhanden sind, scheitern sie nicht selten an technischen oder personellen Rahmenbedingungen.

Erwartungen durch die Bevölkerung an digitale Verwaltungsdienstleistungen spielen eine wichtige Rolle. Hier sei es sinnvoll, nicht nur Spekulationen anzustellen, sondern gezielt Umfragen und Studien zu erstellen sowie sich von der Privatwirtschaft “inspirieren” zu lassen. “Man muss das Rad nicht neu erfinden und nicht um jeden Preis alles digitalisieren”, betont Jonas Wucherpfennig, Finanz- und Projektcontroller beim Landkreis Göttingen.

System zur Geschäftsprozessdigitalisierung

Abseits von Vorteilen durch die digitale Transformation für die Bevölkerung fehle oftmals der Fokus auf der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Verwaltung, bemängelt Wucherpfennig im Rahmen des Praxisseminars “Digitalisierung von Verwaltungsprozessen” vom Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (vhw). Hierfür sei beispielsweise die Einführung eines Doku-

Die Geschäftsprozessdigitalisierung in der öffentlichen Verwaltung ist ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung.

menten-Management-Systems (DMS) unverzichtbar. Ein solcher zuverlässiger und rechtssicherer Speicher für anfallende Daten und Dokumente sei eine notwendige Voraussetzung für E-Government-Verfahren.

Erwartungen erfüllen und Widerstände auflösen

Wucherpfennig gibt zu bedenken, dass die Verwaltungen nach Paragraf 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und Paragraf 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet sind, digital signierte Dokumente anzunehmen und anzuerkennen. Das bedeute, digital signierte Dokumente müssten zwingend digital gespeichert und verwaltet werden.

Neben diesen sei ein DMS auch notwendig, um Datenbestände mit einem erheblichen Wert – wie Stammdatensätze, digitale Kartenwerke oder Berechnungsdaten – adäquat zu sammeln und zu bearbeiten. Carsten Dambor, Abteilungsleiter in der Stadtkämmerei Leipzig, bemerkt, dass dort oftmals interne Infos digital und parallel nochmals in Papierform versendet werden. Er ist der Meinung, die Umstellung auf digitale Prozesse habe auch mit der Überzeugungsarbeit und einem “Vorleben” durch die Führungskräfte zu tun.

Um möglichen Blockadehaltungen oder Bedenken seitens

Motor für Innovationen im ländlichen Raum

Frauen und Ehrenamt stärken dank ELER?

(BS/Brigitte Scherb) Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist ein ganz zentrales Förderinstrument, um die Lebensqualität und die Arbeitsbedingungen aller Frauen auf dem Land zu verbessern. Im Augenblick jedoch birgt die Förderung viele Hürden – sowohl für Projekte, die Frauen initiieren wie auch für die Aktivitäten von Ehrenamtlichen.

Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken bei der Vergabe von Fördermitteln und erwarten von der geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union auch einen Neuanfang für ELER. Im Augenblick wird der ELER nur von den Menschen genutzt, die sich durch die überbordende Bürokratie nicht abschrecken lassen. Oder die sich die Vorfinanzierung leisten können oder, oder, oder.

Brigitte Scherb ist seit 2007 Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands e. V. (dlv).

Foto: BS/Marcus Müller-Witte

der Mitarbeiter vorzugreifen, sei es zudem nötig, diese in die Auswahl solcher Systeme einzubeziehen, fordert Wucherpfennig Auch Frank Leonhardt aus der Abteilung Verwaltung und Baurecht der Stadt Dresden sieht externe Prozessmodellierungen als wenig sinnvoll an. Frühzeitige Informationen zu internen Systemumstellungen, fortlaufende Schulungen zum Umgang mit diesen und das Kommunizieren der Vorteile seien dabei Aufgabe der jeweiligen Führungskräfte. Der konkrete Nutzen für den einzelnen Mitarbeiter müsse klar kommuniziert und auch demonstriert werden. Im Falle des DMS seien das zum einen die Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Systems und zum anderen die intelligenten Funktionen und übersichtlichen Oberflächen.

Auch insgesamt müsse der Öffentliche Dienst die Verwaltungsstellen attraktiver gestalten, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, so der Verwaltungs- und Betriebswirt. Darüber hinaus müssten technische Rahmenbedingungen überhaupt die Möglichkeit hin zur Geschäftsprozessdigitalisierung bieten. Zwar gebe es ein E-Government-Gesetz, doch kein flächendeckendes Breitband-Angebot, um dieses auch umzusetzen, kritisiert Wucherpfennig.

Immobiliengipfel Öffentliche Hand

19. April 2018, Königswinter bei Bonn

Vom Verwalter zum Manager: Effizientes Liegenschaftsmanagement in Bund, Ländern und Kommunen

Öffentliche Immobilien sind ein weites Feld: von Militärflächen bis hin zu erstklassigen Innenstadtgrundstücken, von kommunalen Wohnungen über Schulen bis hin zu Rathäusern ist das Portfolio äußerst vielfältig. Genauso vielfältig sind daher die Anforderungen an den Bau und ein effizientes und effektives Immobilien- und Facility-Management. Diese Themen greift der Immobiliengipfel Öffentliche Hand unter dem Motto

„Vom Verwalter zum Manager: Effizientes Liegenschaftsmanagement in Bund, Ländern und Kommunen“ auf, zu dem der Behörden Spiegel recht herzlich am 19. April 2018 nach Königswinter einlädt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.immobiliengipfel.de

Ines Kinsky von der Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen schließt sich unseren Beobachtungen an. Ihrer Meinung nach gibt es einen Generalverdacht gegenüber Antragstellerinnen und Antragstellern. Ein grundlegendes Misstrauen, das zum einen nicht gerechtfertigt ist und zum anderen der Entbürokratisierung im Weg steht. Wie wäre es denn zum Beispiel, wenn Kleinprojekte bis 25.000 Euro anders eingestuft würden und auf eine kleinteilige Rechnungsprüfung verzichtet würde?

Auch Dr. Martin Scheele, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission, wünscht, dass der EU-Rahmen für ELER stark vereinfacht wird. Die Berichterstattung sollte ergebnisorientiert erfolgen, um das Erreichte zu verdeutlichen. Die Ausgestaltung der Verordnung könnte auf der nationalen Seite liegen. Auch er hält ein Umdenken auf allen Ebenen für erforderlich. Gleichstellung als Zielbereich Petra Raue vom Thünen-Institut evaluiert Bundesprogramme im Norddeutschen Raum und bestätigt, was der dlv schon lange moniert: Frauen werden entweder gar nicht oder nur am Rande berücksichtigt. Um Frauen in ländlichen Räumen und in der ELER-Förderung sichtbarer zu machen, fordern wir gendersensible Berichterstattungen und Evaluierungen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR). Denn aus einer Gleichbehandlung von Männern und Frauen folgt keineswegs automatisch eine Gleichstellung. Hier werden Chancen verschenkt, wenn Frauen nicht dabei unterstützt werden, zur Wertschöpfung auf dem Land beizutragen, Arbeits-

plätze zu schaffen und damit die Zukunft des ländlichen Raums zu sichern. Ein Beispiel, wie das gelingen kann, sind die “Innovativen Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum” (IMF) im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum BadenWürttembergs. Nach Angaben von Joachim Hauck, Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, handelt es sich dabei um ein “Exotenprogramm” im Rahmen von ELER. Es richtet sich nur an Frauen und setzt so Innovationspunkte im ländlichen Raum. Durch das Programm entstanden von 2007 bis 2013 rund 470 Arbeitsplätze für Frauen und rund 1.400 Frauen wurden im Bereich der Diversifizierung qualifiziert. Neue Dienstleistungen und Produkte sind entstanden. Der dlv vertritt die Position, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen als Zielbereich der Förderung der ländlichen Entwicklung in die nächste ELER-Verordnung aufgenommen werden muss. Nur so ist eine geschlechtergerechte Wirkung auf allen Ebenen des Programms möglich. Die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum müssten dann auch umfassend darstellen, wie sich der ELER geschlechterspezifisch auswirkt.

Der Frauenanteil muss nicht nur bei der Inanspruchnahme von ELERFördermi ttel n deutlich erhöht werden, auch in den ELER- und LEADER-Gremien sind Frauen nach unseren Erfahrungen unterrepräsentiert. Daher brauchen wir Fördermittel speziell für Frauen, um sie in die Gremien zu bringen und zu stärken. Es kann nicht sein, dass die Perspektive der Hälfte der Bevölkerung dort keine Repräsentanz hat.

Und generell gilt es auch unabhängig vom ELER, die europäische Interessenvertretung für Frauen in ländlichen Regionen stärker zu fördern. Zudem fordert der dlv die Wiedereinsetzung des Beraterinnengremiums für die Belange der Frauen auf dem Land bei der EU-Kommission (Civil Dialogue Group on Women in Rural Areas), das im Zuge der Umstrukturierung der Advisory Groups in Civil Dialogue Groups nicht wiedereingesetzt wurde.

Ob Fördermaßnahmen zur Erhöhung der weiblichen Beschäftigungsrate, Hilfen beim Aufbau genossenschaftlicher Strukturen oder auch Kampagnen zur Gleichstellung – der Bedarf im ländlichen Raum ist vielfältig. Wenn es uns gemeinsam gelänge, durch die verschiedenen Fördermaßnahmen die Infrastruktur für Familien zu verbessern, die Landflucht zumindest zu verringern und Rückkehrperspektiven zu schaffen, dann wäre der ELER das erhoffte zentrale Förderinstrument, um Probleme im ländlichen Raum beiseite zu räumen.

Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv)

(BS) Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) ist der bundesweit größte Verband für Frauen, die auf dem Lande leben, und deren Familien. Ziel ist, die Lebensqualität und die Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Der dlv vertritt die politischen Interessen aller Frauen in ländlichen Regionen und den Berufsstand der Bäuerinnen. 500.000 Mitglieder, 12.000 Ortsvereine, 22 Landesverbände bilden zusammen ein starkes Netzwerk. Der Verband nutzt seine gesellschaftliche Kraft, um die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Situation der Frauen zu verbessern.

Mehr erfahren Sie unter: https://www.landfrauen.info/

Eheschließungen gestalten

Der schönste Tag im Leben zweier Menschen beginnt mit der Traurede (BS/Astrid Lohrer) Vorbei sind die Zeiten, in denen die standesamtliche Trauung ein reiner Verwaltungsakt im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit war. Der gesellschaftliche Wandel hat auch vor dem Standesamt nicht haltgemacht. Daher ist es umso wichtiger, dass sich engagierte und qualifizierte Eheschließungsstandesbeamte mit dem Thema “Traurede” intensiv auseinandersetzen.

Viele Paare heiraten nicht mehr kirchlich und haben daher den Wunsch nach einer besonderen, unvergesslichen standesamtlichen Trauung. Die Traurede soll den festlichen und feierlichen Rahmen der Trauung unterstreichen und so für das Brautpaar ein unvergessliches Ereignis werden. Es kommen viele unterschiedliche Paare mit unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen zu Standesbeamten. So individuell wie jedes einzelne Paar ist, kann auch die Traurede, ja die komplette Eheschließung sein.

In der täglichen Arbeit gibt es nicht nur den “Normalfall”: Zwei Deutsche, Mitte Zwanzig bis Mitte Dreißig, ledig, ohne Kinder. Vielmehr kommen Paare, die z. B. aus unterschiedlichen Kul-

Astrid Lohrer leitet das Standesamt und das Sozialamt der Gemeinde Krailling. Foto: BS/privat

turkreisen stammen oder gar beide ausländische Staatsangehörige sind. Ebenso Paare mit großem Altersunterschied oder ganz junge Menschen. Seniorentrauungen oder auch der Kreis der gleichgeschlechtlichen Paare können wirkliche Herausforderungen darstellen.

Ziel des Seminars “Traureden modern und anspruchsvoll hal-

ten” des Behörden Spiegel ist, den Aufbau einer individuellen Traurede zu erlernen und hierbei einen eigenen Stil zu entwickeln. Dazu gehören sicheres und überzeugendes Auftreten, in dem Rhetorik und Körpersprache gekonnt eingesetzt werden. Ein weiterer Punkt dieses Seminars am 17. und 18. September 2018 in Bonn ist die Ausgestaltung einer Eheschließung von der Anmeldung bis zum Ja-Wort.

Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefte-forum. de, Suchwort “Traurede”

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 16 Kommunalpolitik S016_BS03_All_dach
Foto: BS/Christan Schnettelker, CC BY 2.0, flickr.com

Auf diese Fragen wollen der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Handelsverband Deutschland (HDE) im Sinne einer nachhaltigen Handels- und Stadtentwicklung Antworten finden. Dazu ist bereits im Jahr 2016 die gemeinsame Initiative “Allianz für Innenstädte” ins Leben gerufen worden. Beide Verbände wollen das Thema weiter voranbringen und im Kreis der Händler, kommunaler Verantwortungsträger und der Politik über die Herausforderungen der Digitalisierung sowie der Nahversorgung lösungsorientiert diskutieren. Weitere 50.000 Schließungen

Von folgendem Befund ist auszugehen: Mit einer guten Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter haben viele Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren ihre Attraktivität bereits positiv beeinflusst. Im Zuge der Digitalisierung unserer Gesellschaft erkennen wir jedoch dauerhafte Umsatzverschiebungen zugunsten des Online-Handels mit weitreichenden Konsequenzen für das Gefüge in unseren Städten. Experten prognostizieren, dass im Jahr 2025 bis zu 20 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes online getätigt wird.

Es droht damit kurzfristig die Schließung von bis zu 50.000 weiteren Geschäften in Deutschland.

In der Folge werden leere Schaufenster in unseren Innenstädten

Allianz für Innenstädte

Örtlichen Einzelhandel stärken – Chancen der Digitalisierung nutzen

(BS/Bernd Düsterdiek) Welche Auswirkungen hat der Online-Handel auf unsere Innenstädte und Ortskerne? Was können Handel und Kommunen zur Stärkung der Innenstädte tun? Welche Rahmenbedingungen müssen verbessert werden? Wie können wir dauerhaft eine Nahversorgung der Bürger, insbesondere auch im ländlichen Raum, sicherstellen? Und wie lassen sich diesbezügliche Entscheidungs- und Planungsprozesse möglichst effizient gestalten?

zu einer Abwärtsspirale führen, die Zentren verlieren weiter an Attraktivität. Dieser Entwicklung muss aktiv gegengesteuert werden, denn die Innenstadt ist das “Gesicht einer Stadt” und die Visitenkarte gegenüber Besuchern und Touristen. Sie steht für Identität, Kultur und Lebensqualität und gewährleistet Wirtschaftskraft sowie Arbeitsplätze.

“Stärkung der Mitte”

Städte und Handel müssen daher “an einem Strang ziehen”, um unsere Innenstädte langfristig attraktiv zu erhalten. Insbesondere gilt es, dass Händler und Kommunen die Chancen der Digitalisierung selbst aktiv nutzen. Es geht darum, den Kunden zum Beispiel mit neuen Services einen echten Mehrwert anzubieten. Neben der OnlineWarenpräsentation gehören hierzu auch digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlsysteme.

Lokale Plattformen, auf denen Einzelhändler ihre Produkte und Dienstleistungen online präsentieren, leisten vielerorts bereits ebenfalls positive Bei-

Globaler Städte-Benchmark

Vergleich von Verwaltungsdienstleistungen

(BS/Antonios Marinidis) Die Städte sehen sich immer größeren Erwartungshaltungen gegenübergestellt. Effektivität und Effizienz in Bezug auf Verwaltungsdienstleistungen gewinnen infolge dessen immer mehr an Bedeutung. Können Vergleiche der städtischen Dienstleistungen mittels Benchmark-Analysen einen Beitrag zur Optimierung leisten? Das globale Wirtschaftsprüfungsnetzwerk KPMG International hat dies in der kürzlich veröffentlichten Studie “Mut zur Verbesserung” untersucht.

In der Wirtschaft sind Benchmark-Analysen gang und gäbe. Bürgermeister würden solche

Methoden laut Alan Mitchell, Executive Director Cities Global Center of Excellence bei KPMG International, auch gerne anwenden: “Die Stadtoberhäupter würden sich gerne mit anderen Städten vergleichen, um neue Ideen und Innovationen zu identifizieren. Sie suchen nach Möglichkeiten, erfolgreiche Beispiele für die Verwaltungsdienstleistungen oder Methoden zur Kostensenkung zu übernehmen.”

Die verglichenen Verwaltungsleistungen

Vor diesem Hintergrund haben weltweit 35 Städte (bspw. Barcelona, Toronto, Philadelphia, Kapstadt) an einem Vergleich teilgenommen. Daraus resultierten – aus einer ursprünglichen Liste von 120 – zwölf Verwaltungsleistungen u. a. in den Bereichen Entsorgung von wiederverwertbaren Abfällen, Baugenehmigungen, Abwasserentsorgung, Brandbekämpfung, Müllabfuhr, Abfalltrennung, ÖPNV und Trinkwasserversorgung, bei denen genügend Städte die entsprechenden Daten für eine Gegenüberstellung vorweisen konnten.

Ausgewählte Verwaltungsleistungen und deren wichtigsten Erkenntnisse und Innovationen aus der Benchmark-Analyse im Überblick:

Transit / ÖPNV:

Im Durchschnitt geben die befragten Städte 1,67 US-Dollar pro Fahrt im öffentlichen Verkehrswesen aus. Pro Streckennetzkilometer werden durchschnittlich 24,70 US-Dollar ausgegeben. E-Mobilität scheint für viele Städte ein großes Thema zu sein. Um umweltschonender zu

träge. Die Städte und Gemeinden können ihrerseits durch gestalterisch gelungene Einkaufsstraßen, Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität und guten Wegebeziehungen zwischen Einzelhandelslagen, einem leistungsstarken ÖPNV und einem guten Parkplatzangebot den Rahmen für einen vitalen Innenstadthandel setzen. Dazu gehört auch die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit.

Mietpreise, Ladenöffnungszeiten und Verkehrswende

Die “Stärkung der Mitte” geht letztlich aber auch die Bürge-

Bernd Düsterdiek ist Referatsleiter Städtebau und Umwelt beim DStGB. Foto: BS/DStGB

rinnen und Bürger selbst etwas an. Sie kann nur in enger Abstimmung mit allen Innenstadtakteuren gelingen. So sind nach Auffassung des DStGB insbesondere die Eigentümer von Handelsimmobilien aufgefordert, eine angemessene Mietpreispolitik zu betreiben. Diese müssen vermehrt neue Formen, wie etwa frequenzabhängige Mietenstaffelungen, umsetzen.

Dies kann gerade den inhabergeführten und stationären Einzelhandel stützen und zu einer Stabilisierung der Innenstädte beitragen.

In Sachen “Ladenöffnungszeiten” sprechen sich DStGB und HDE für eine maßvolle Flexibilisierung aus. Bei grundsätzlicher Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe sollte den Kommunen gemeinsam mit dem Einzelhandel vor Ort eigenständig die Entscheidungsfreiheit gegeben werden, die Anzahl verkaufsoffener Sonntage festzulegen. Aktuell diskutiert wird zudem das Thema “Fahrverbote für Innenstädte”. Hier gilt: Statt nur an Symptomen zu kurieren, muss ein Masterplan VerkehrswendedieMobilitätvonMenschen und Gütern und die Lebendigkeit der Innenstädte gewährleisten.

Dazu sollten die Hersteller als Verursacher der Schadstoffbelastung die Fahrzeuge zügig und vollständig umrüsten. Statt einer kaum in Anspruch genommenen Prämie beim Kauf von Elektroautos für alle plädieren DStGB und HDE für eine gezielte Förderprämie zugunsten des innenstadtrelevanten Handels und des Handwerks. Der für den Handel relevante innerstädtische Lieferverkehr muss zudem optimiert werden. Emissionsarme Lösungen, wie Sammeldepots für Paket- und Zustelldienste an verträglichen Standorten außerhalb der Innenstädte mit anschließender Anlieferung der Waren durch Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder, sollten flächendeckend ausgeweitet werden.

Diese und weitere Fragen werden wir auch im Jahr 2018 im Rahmen von Tagesveranstaltungen der “Allianz für Innenstädte” besprechen. Nähere Informationen zu den Terminen finden Sie in Kürze auf der DStGBHomepage unter der Rubrik “Veranstaltungen” (www.dstgb. de). Hier ist auch das aktuelle Positionspapier “Allianz für Innenstädte” des DStGB abrufbar.

agieren, setzt eine große Anzahl an Städten vermehrt E-Busse bzw. Hybrid-Busse anstelle von herkömmlichen Bussen, ein. Die Behörden der Stadt Kasan (Russland) setzen, um effizienter im öffentlichen Verkehrswesen zu sein, neue Systeme zur automatischen Verkehrskontrolle ein.

Zugang zu Parkanlagen: Die Gesamtausgaben für Parkanlagen liegen zwischen 3.200 und 54.900 US-Dollar. Im Schnitt belaufen sich die Kosten pro Hektar Parkfläche auf 12.730 US-Dollar.

Eine anziehende Wirkung von Parks lässt sich nicht leugnen:

In einem Großteil der Städte wohnen wenigstens 90 Prozent der Einwohner im unmittelbaren Umkreis einer Parkanlage. Um die Parkanlagen wieder attraktiver – in erster Linie für die Generation Y – zu machen, richten viele Städte WLAN und Internetknotenpunkte ein.

Müllabfuhr:

Durchschnittlich 201 US-Dollar werden für den Abtransport einer Tonne Abfall benötigt. Die Kostenspanne der einzelnen Städte pro Tonne bewegt sich zwischen 31 und 582 US-Dollar.

In vielen Städten ist die Müllentsorgung gebührenpflichtig und in mindestens 50 Prozent der Städte findet eine hundertprozentige Versorgung von Haushalten statt. Die Stadt Dresden hat ein Gebührensystem etabliert, das sich an der Menge des weggeworfenen Mülls orientiert, sodass die Müllvermeidung und die Mülltrennung im weitesten Sinne gefördert werden. Belfast setzt auf eine Software zur Routenoptimierung. Dadurch lässt sich die Abfallsammlung effizienter gestalten.

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“Kurbäder”

Erst die Pflicht, dann die Kur?

Nicht allerorts leistet der Kurbetrieb einen positiven Deckungsbeitrag. Zahlreiche Kurorte haben mit größeren finanziellen Problemen zu kämpfen als vergleichbare Städte und Gemeinden ohne einen solchen Status. Das liegt maßgeblich am sehr heterogenen Leistungsportfolio. So sind z. B. die in Kurorten weit verbreiteten Kurparks sehr pflegeintensiv. Eine Steuerung des Kurbetriebs sollte aber nicht nur alleine auf das Defizit der Kurleistungen ausgerichtet sein. Wir haben festgestellt, dass auch eine Betrachtung der Kennzahl Ergebnisbeitrag je kurtaxpflichtiger Übernachtung zweckdienlich ist. Denn selbst vergleichsweise hohe Aufwendungen können angemessen sein, wenn die Kurleistungen im entsprechenden Umfang genutzt werden. Beispielsweise hatte Bad Wildungen mit sieben Mio. Euro den mit Abstand höchsten absoluten negativen Ergebnisbeitrag im Vergleich. Dieser auf den ersten Blick sehr hohe Wert relativiert sich jedoch durch die Fallzahl der Kurgäste. 2015 hatte Bad Wildungen knapp 1,3 Millionen kurtaxpflichtige Übernachtungen. Das Defizit pro Kurgast lag damit unter sechs Euro und war dadurch sogar unterdurchschnittlich. Genau umgekehrt verhielt es sich in Bad Endbach. Absolut gesehen lag der negative Ergebnisbeitrag dort mit fast 1,5 Mio. Euro zwar nur leicht über dem von uns ermittelten Median. In Bezug auf die Kurgäste hatte Bad Endbach jedoch das mit Abstand höchste Defizit der Kurleistungen. Es betrug über 95 Euro je kurtaxpflichtiger Übernachtung und war damit fast 16-mal höher als in Bad Wildungen. Ursächlich

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

dafür waren die mit 15.475 vergleichsweise sehr niedrigen kurtaxpflichtigen Übernachtungen. Gefährdet der Kurbetrieb insgesamt die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Sonst ist nicht nur der Kurbetrieb, sondern letztlich die ganze kommunale Selbstverwaltung vor Ort gefährdet. Einzelne Leistungen sind auf Einsparpotenziale zu überprüfen. Als letztes Mittel ist in Betracht zu ziehen, den Kurortstatus aufzugeben. Werden alternativ Defizite beispielsweise durch die Anhebung des Grundsteuer-B-Hebesatzes ausgeglichen, bezahlt der Bürger vor Ort den Preis der Genesung des Kurgastes. Gefragt ist in dieser Situation aber ebenso das Land, das die Kurort-Landschaft insgesamt gerade dann überdenken sollte, wenn es wie in Hessen mehr Kurorte als Landkreise gibt. Tendenziell ist es sicherlich sinnvoll, quantitativ weniger Kurorte mit dafür qualitativ besseren Kurleistungen zu haben. Ein landeseigener Kurort-Bedarfsplan sowie die Konzentration der Landesförderung auf weniger Kommunen könnten dazu einen Beitrag leisten. Lesen Sie mehr zum Thema “Kurorte” im Kommunalbericht

2017, Hessischer Landtag, Drucksache 19/5336 vom 28.

November 2017, S. 200 ff.

Monetäre Nachbarschaftshilfe

BaFin prüft kommunalen Geldverleih

(BS/lkm) Die Stadt Neuss ist in der komfortablen Situation, mehr Geld zu haben, als sie ausgeben kann. Der Nachbargemeinde Grevenbroich geht es nicht so gut. Da Neuss für das “Parken” seines Vermögens bei der Sparkasse seit Oktober 2017 ein Verwahrentgelt von 0,45 Prozent zahlen muss, kam man hier auf die Idee, mit dem Geld dem finanziell weniger gut gestellten Grevenbroich unter die Arme zu greifen und dabei auch noch zu sparen.

Mich wundert es, dass in noch keiner anderen Stadt jemand auf die Idee gekommen ist. Für mich ist diese Lösung naheliegend”, so Frank Gensler, Kämmerer der nordrhein-westfälischen Stadt Neuss, gegenüber unserer Zeitung.

Konkret geht es um eine Darlehensgewährung in Höhe von 30 Millionen Euro auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Grevenbroich. Es handelt sich dabei aber nicht um ein zinsloses Darlehen.

Neuss zahlt dafür 0,2 Prozent Zinsen an Grevenbroich. “Das ist angesichts der aktuellen Liquiditätslage im Markt nichts Ungewöhnliches”, erklärt Gensler. Damit man in Neuss bei dem Darlehensgeschäft auf der

Um bei der Sparkasse das Verwahrentgelt in Höhe von 0,45 Prozent zu vermeiden, will man in Neuss das Geld lieber der Nachbargemeinde Grevenbroich überlassen. Foto: BS/Markus Hein, pixelio.de

sicheren Seite ist, hat man sich an die BaFin gewandt und dort um Feststellung der Erlaubnisfreiheit des Darlehensgeschäftes gebeten. Aktuell steht die Stellungnahme der BaFin noch aus. Die Aufsicht hat noch kei-

ne Tendenz erkennen lassen” , so Gensler zu einer möglichen Entscheidung. Bevor man auf die Idee mit Grevenbroich kam, hat die Neusser Verwaltung in den vergangenen Monaten verschiedene Möglich-

Sparkassen im Niedrigzinsumfeld

Mehr Stabilität durch mehr Provision

keiten geprüft, um die Negativverzinsung des städtischen Liquiditätssaldos zu verringern. Unter anderem wurde Kontakt zu verschiedenen Banken im gesamten Bundesgebiet aufgenommen, um dort Anlagemöglichkeiten zu prüfen. Ein Großteil der Banken habe jedoch entweder kein Angebot abgegeben oder ein Angebot unterbreitet, das nicht wesentlich von den Konditionen der Sparkasse Neuss abwich. Lediglich eine Bank signalisierte Bereitschaft zu einer Geldanlage zu 0,00 Prozent. Da man jedoch keine konkrete, umfängliche Aussage zur Absicherung dieser Geldanlage machen konnte, wurde von einer Anlage bei dieser Bank abgesehen.

(BS/Dr. Matthias Köhler*) Vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfelds stellt sich Banken die Frage, ob sie den Rückgang des Zinsüberschusses durch den Ausbau des Provisionsgeschäfts ausgleichen und dadurch ihre Profitabilität erhöhen können. Eine aktuelle Studie der Deutschen Bundesbank untersucht diese Frage mithilfe von anonymisierten Daten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) zum Provisionsgeschäft von 416 Sparkassen in den Jahren von 2002 bis 2013.

Die deutschen Banken und Sparkassen sehen sich seit Langem einem Rückgang der Zinsspanne gegenüber. Die Zinsspanne entspricht der Differenz zwischen den Kreditzinsen, die Kreditnehmer an die Bank zahlen, und den Einlagenzinsen, die Banken an ihre Kunden zahlen. In den vergangenen Jahren ist die Zinsspanne wegen des Niedrigzinsumfelds weiter gesunken, weil Banken und Sparkassen bisher darauf verzichten, von ihren Einlegern Negativzinsen zu ver-

langen, um den Rückgang der Kreditzinsen auszugleichen. Von dieser Nullzinsschranke sind vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken betroffen, weil diese stark im Einlagengeschäft tätig sind. Seitens der Bankenaufsicht ist der Rückgang der Zinsspanne bedenklich, da die Institute erforderliches Eigenkapital dann vorwiegend durch einbehaltene Gewinne aufbauen. Um den Rückgang des Zinsüberschusses auszugleichen, planen viele Sparkassen, ihre Provisionseinnahmen in den kommenden Jahren zu erhöhen (siehe hierzu auch die Präsentation der Deutschen Bundesbank zur Vorstellung der Ergebnisse der Niedrigzinsumfrage am 30.08.2017). Derzeit erzielen die Sparkassen mehr als die Hälfte ihrer Provisionseinnahmen im Zahlungsverkehr. Dazu zählen auch die Kontoführungsgebühren. Andere Provisionen, etwa aus dem Wertpapiergeschäft oder aus der Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, spielen für die Sparkassen eine deutlich geringere Rolle. Wenn man untersucht, ob die

Sparkassen durch den Ausbau des Provisionsgeschäfts profitabler werden, ist darauf zu achten, wie die Banken ihre Provisionseinnahmen erzielen. So verspricht der Ausbau des Zahlungsverkehrsgeschäfts zwar zusätzliche und zugleich stabile Einnahmen, weil z. B. die Kontoführungsgebühren nur selten geändert werden. Allerdings ist das Zahlungsverkehrsgeschäft stark mit dem Kredit- und Einlagengeschäft der Banken verknüpft. Deutlich geringer ist der Zusammenhang hingegen zwischen den Zins- und Provisionseinnahmen aus dem Wertpapiergeschäft, da letztere für gewöhnlich stark an den Verlauf der Aktienkurse gekoppelt sind: Bei steigenden Kursen werden tendenziell mehr und häufiger Wertpapiere gehandelt als bei fallenden Kursen. Allerdings sind die Provisionseinnahmen aus dem Wertpapiergeschäft deshalb deutlich volatiler als die Einnahmen aus dem Zahlungsverkehr. Die Ergebnisse der Studie lassen vermuten, dass Sparkassen mit einem höheren Anteil an Provisionseinkommen, vor

allem aus dem Zahlungsverkehrs- und dem Wertpapiergeschäft, ihre Profitabilität erhöhen können. Dies gilt auch, wenn man berücksichtigt, dass die Provisionseinnahmen aus dem Wertpapiergeschäft volatiler sind. Sparkassen mit einem höheren Anteil an Einnahmen aus dem Wertpapiergeschäft scheinen zugleich stabiler zu sein. Dies legt nahe, dass Sparkassen durch das Wertpapiergeschäft ihre Einnahmen nicht nur erhöhen, sondern auch ihre Erträge besser streuen und ihre Abhängigkeit vom Zinseinkommen verringern können.

*Dr. Matthias Köhler ist Analyst und Researcher der Deutschen Bundesbank. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Diskussionspapier der Deutschen Bundesbank:

“An analysis of non-traditional activities at German savings banks – Does the type of fee and commission income matter?”. Die Diskussionspapiere der Deutschen Bundesbank spiegeln die persönliche Auffassung der Autoren und nicht notwendigerweise die der Deutschen Bundesbank wider.

Banken erwarten Zinswende vor 2020

Kommunal­Barometer 2018

(BS/lkm) Laut dem “Kommunal-Barometer 2018” sind rund 44 Prozent der Kommunen und kommunalen Unternehmen in Deutschland gut auf steigende Zinsen vorbereitet. Sie haben sich entweder die niedrigen Zinsen langfristig gesichert, alternative Finanzierungsformen etabliert oder die gute Konjunktur der vergangenen Jahre zum Schuldenabbau genutzt.

“Im Umkehrschluss sind also mehr als die Hälfte der Kommunen und kommunalen Unter-

nehmen nicht oder nur bedingt auf die Zinswende vorbereitet”, sagt CommneX-Geschäftsführer Friedrich v. Jagow. Das Unternehmen hat die Studie in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt durchgeführt. Für die Studie wurden rund 140 Experten aus Kommunen, kommunalen Unternehmen und Finanzinstituten befragt.

“In diese attraktive Lücke werden die Banken sofort hineinstoßen. Laut unserer Studie wird fast jede zweite Bank oder Sparkasse parallel zur nächsten Zinserhöhung das eigene Engagement im Bereich der Kommunalfinanzierung spürbar oder sogar stark nach oben fahren. Der Markt ist attraktiv und diese Attraktivität wird weiter

steigen.” Dass viele Kommunen dennoch nicht richtig auf die Folgen der Zinswende vorbereitet sind, hat offenbar auch damit zu tun, dass 62 Prozent von ihnen erst ab 2020 mit einer Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank rechnen. “Die Kommunen könnten sich hier allerdings in trügerischer Sicherheit wiegen”, befürchtet Carl v. Halem, ebenfalls Geschäftsführer von CommneX. “Denn bei den befragten Finanzinstituten erwartet eine knappe Mehrheit, dass die EZB schon im nächsten Jahr handeln wird.” Der kommunale Kreditmarkt hat in Deutschland inklusive der Kommunalunternehmen ein jährliches Volumen von rund 290 Milliarden Euro.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 20 Kommunaler
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Haushalt

Wer viel will, muss auch viel bauen

5G nur dann sinnvoll, wenn die Mobilfunk-Basisstationen an Glasfasernetze angebunden sind!

(BS/Dr. Stephan Albers) Der kommende Mobilfunkstandard 5G ist neben Schlagworten wie Gigabit-Netze oder Gigabit-Gesellschaft aktuell sicher einer der meist genannten Begriffe, wenn es um die Themen Digitalisierung sowie Breitband- beziehungsweise Glasfaserausbau geht

Manche Branchenteilnehmer

stilisieren 5G geradezu zum

Heilsbringer herauf, der künftig ultraschnelle Bandbreiten im Gigabit-Bereich und QuasiEchtzeit-Kommunikation durch minimale Reaktionszeiten ermöglichen soll. Auch die Politik projiziert in die – bislang gerade einmal in ersten Pilotprojekten erprobten – künftigen 5G-Netze gerne die Lösung zur Abdeckung bislang mit Breitband unterversorgter Regionen, die insbesondere im ländlichen Raum liegen.

Von nichts kommt nichts!

Vergessen wird bei all diesen – zugegebenermaßen durchaus wünschenswerten – Zukunftsvisionen eines: 5G-Netze sind nichts anderes als Glasfasernetze mit Luftschnittstelle. Vereinfacht könnte man auch sagen:

5G ist mobile Glasfaser – lediglich die letzten Meter von der Mobilfunk-Basisstation bis zum Endgerät des Nutzers werden per Funk überbrückt. Das heißt aber auch: Für hochleistungsfähige 5G-Netze werden leistungsfähige und zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis in jedes Gebäude benötigt. Denn die MobilfunkBasisstationen, die die künftigen Gigabit-Bandbreiten mobil übertragen sollen, müssen diese gigantischen Datenmengen auch transportieren können. Das bedeutet, dass künftig alle Mobilfunk-Antennen direkt an ein flächendeckend verfügbares, hochleistungsfähiges Glasfasernetz angebunden sein müssen. Mit dem reinen Aufstellen einer (neuen) Antenne im ländlichen Raum ist es also nicht getan.

Dies ist eigentlich auch logisch: Denn von nichts kommt nichts!

5G ersetzt keine Glasfaseranschlüsse!

Hinzu kommt die Tatsache, dass für hochleistungsfähige

5G-Netze erheblich mehr Basisstationen benötigt werden als heute. Ansonsten leidet die Qualität (Shared-Medium-Effekt).

Diesen Umstand müssen viele Nutzer schon heute in Ballungsräumen und an besonders frequentierten Orten schmerzvoll erleben. Auch gilt dies ebenso im Falle der erheblich weniger leistungsfähigen Anbindung von Basisstationen über Richtfunk oder antike Kupferleitungen: Die Netzüberlastung ist hier vorprogrammiert.

5G wird Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude – und damit das Festnetz – daher keinesfalls ersetzen. Dies stellt eine wissenschaftliche Kurzstudie des Instituts für Infrastrukturökonomie & Management (IEM) mit Sitz in München fest, das seine Kernaussage mit dem Titel – “Erst die Netze, dann das Vergnügen: Warum kein Weg an Glasfaseranschlussnetzen für 5G vorbeigeht” – plakativ benennt. Glasfaser bis in den ländlichen Raum

Kernergebnis der Studie: Für den Aufbau eines leistungsfähigen und zukunftssicheren 5GMobilfunknetzes in Deutschland bedarf es flächendeckender Glasfaseranschlussnetze – insbesondere in bevölkerungsschwachen, meist ländlichen Regionen außerhalb der Städte

und Ballungsräume. Damit bis zum Rollout der 5G-Mobilfunknetze (voraussichtlich ab dem Jahr 2020/2021) eine ausreichende Glasfaser-Infrastruktur als Basis zur Verfügung gestellt werden kann, muss heute ein langfristig angelegtes Infrastrukturziel mit dem Fokus auf reine Glasfaser gesetzt werden. Glasfaser-only-Strategie

Die Ergebnisse des Münchener Instituts bestätigen die eindeutige Positionierung des BREKO, der sich mit seinen mehr als 170 Netzbetreibern klar für ein eindeutiges Glasfaser-Infrastrukturziel ausspricht: Deutschland braucht bis 2025 flächendeckend Glasfaseranschlüsse mit mindestens einem GBit/s. In seinem “Aktionsplan Glasfaser” setzt der Verband klar auf eine “Glasfaser-only”-Strategie. Dieses Prinzip muss nach Überzeugung des BREKO auch für die künftige Breitbandförderung gelten – eine weitere Förderung kupferbasierter Übergangstechnologien wie Vectoring oder Super-Vectoring darf es nicht geben. Für den BREKO ist somit klar: Fördergelder des Staates darf es künftig nur noch für

Die Trends im deutschen TK-Markt

Glasfaser bis in die Haushalte und Vectoring dominieren die Telekommunikation (BS/Norbert Böttcher*) Der Breitbandausbau in Deutschland schreitet zwar langsam, aber dafür stetig voran. Ende 2017 waren laut Angaben des Branchenverbandes VATM hierzulande etwa 3,1 Millionen Haushalte an Glasfasernetze angeschlossen. Das entspricht einer Steigerung um über 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Fortschritt ist erkennbar. Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland wird KEYMILE zufolge durch fünf Trends bestimmt.

Einer davon ist der weiter steigende Bandbreitenbedarf, insbesondere durch Cloud-Services, Streaming und Gaming.

Cloud-Dienste erfordern hohe Upload-Geschwindigkeiten und fördern damit den Trend zu symmetrischen Datenraten.

Public Clouds werden sich zum zentralen Baustein für komplexe IoT(Internet of Things)-Netze und -Architekturen entwickeln.

Ergänzend dazu tragen Privathaushalte mit Streaming von hochauflösenden TV-Inhalten, YouTube-Videos und Gaming ihren Teil zum Wachstum bei. Eine weitere gewichtige Rolle spielen die immer umfangreicheren, regelmäßigen Security-Patches und Betriebssystem-Updates für digitale Geräte in Haushalten und Unternehmen.

Schwerpunkt liegt auf FTTH

Da Fibre-To-The-Home (FTTH) und Fibre-To-The-Building

Mehr Dampf unter den Kessel!

Ausbauprojekte mit der einzig zukunftssicheren Technologie – der reinen Glasfaser bis in alle Gebäude – geben.

Forderungen an die Politik von morgen

Das sieht übrigens auch das EU-Parlament so: In ihrem Initiativbericht zur Gigabit-Gesellschaft und zu 5G stellen die EU-Parlamentarier fest, dass Glasfaser die unverzichtbare Basis-Infrastruktur für die nächste Mobilfunk-Generation 5G darstellt, um das Potenzial der Dienste des 5G-Mobilfunkstandards voll ausschöpfen zu können.

Die neue Bundesregierung muss deutlich klarstellen, dass sie sich auf nachhaltige, reine Glasfasernetze bis in alle Gebäude Deutschlands fokussiert. Daher muss sie – anstelle des bisherigen, wenig ambitionierten 50-MBit/s-Ausbauziels – ein weitsichtiges Gigabit-Ziel bis zum Jahr 2025 setzen und dies auch erreichen. So wird – wie in vielen anderen europäischen Ländern auch – eine zukunftssichere Basisinfrastruktur für die rasch fortschreitende Digitalisierung aufgebaut. Auf diese Weise wird durch die ultraschnelle Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen auch die optimale Voraussetzung für ein engmaschiges, hochleistungsfähiges 5G-Netz geschaffen, das die festnetzbasierten Glasfaseranschlüsse sinnvoll ergänzt.

Stärkere Kooperation um Glasfasernetz auszubauen (BS/ab) Der Deutsche Landkreistag (DLT) und Vodafone Deutschland haben gemeinsam eine verstärkte Kooperation bestätigt, um den Breitbandausbau mit Glasfaserkabeln voranzutreiben. Mittels einer zwei Milliarden Euro Investition des Unternehmens soll das Glasfasernetz ausgebaut werden. Der DLT hofft auf eine Attraktivitäts- sowie Effizienzsteigerung der Landkreise.

“Wir brauchen eine flächendeckende, hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur. Und zwar möglichst schnell, damit Deutschland nicht den Anschluss an eine Welt verpasst, in der der Digitalisierung immer größere Bedeutung zukommt”, äußert sich DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager Er begründet die Kooperation damit, dass in ländlichen Räumen dafür sogenannte Landkreisund Gemeindemodelle besonders “gut” geeignet seien. Auch den vorläufigen Koalitionsvertrag, der sich stärker dem Thema Glasfaser widmet und Fördersummen von zehn bis zwölf Milliarden Euro plane, bewertet der Landkreistag positiv. “Jetzt muss allerdings Dampf unter den Kessel, damit wir tatsächlich zügig eine flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaser erreichen können”, betont Sager. Der Ausbau sei ohne die Landkreise nicht zu stemmen. Nein zum Vectoring!

Die Digitalisierung werde nach Aussagen der Verbandsmitglieder von vielen Landkreisen als große Chance gesehen. Mehr als die Hälfte der Landkreise würden sich Effizienzgewinne bezüglich der Verwaltungsorganisation sowie eine Attraktivitätssteigerung gegenüber den Unternehmen und Bürgern erhoffen.

“Die Landkreise kooperieren vor Ort mit vielen – gerade auch

Das Ende der Kupfer-Ära scheint sich fortzusetzen. Dann bewegen sich die Daten in Lichtgeschwindigkeit durch die Leitungen – statt im Kriechtempo. Foto: BS/Marvin Siefke, pixelio.de

mittelständischen – Telekommunikationsunternehmen. Der DLT pflegt Beziehungen mit der gesamten Breitbandbranche, beispielsweise mit Verbänden wie BREKO oder BUGLAS”, so Dr. Markus Mempel, Sprecher des DLT. Vor einigen Jahren habe es auch gemeinsame Auftritte mit der Deutschen Telekom gegeben. Aber deren Fokussierung auf den Einsatz der Vectoring-Technologie sei aktuell der “falsche” Weg, kritisiert Dr. Mempel Durch Vectoring seien die notwendigen Bandbreiten nicht zu realisieren. “Was wir daher brauchen, ist eine konsequente Glasfaserinfrastruktur – bis ins letzte Dorf”, resümiert der Sprecher.

(FTTB) sehr zukunftssicher sind, werden Netzbetreiber, wenn immer möglich, ihre Investitionen auf diesen Bereich konzentrieren. Dies unabhängig davon, ob aktive (Ethernet-Punkt-zu-Punkt, P2P) oder passive (Passive Optical Network, PON) Zugangstechnologien zum Einsatz kommen.

PON-Systeme sollten die Anforderung nach symmetrischer Datenübertragung berücksichtigen und mit den nächsten PON-Generationen XGS-PON und NGPON2 aufrüstbar sein. FTTH ist die erste Wahl. Wo sich dies nicht realisieren lässt, kommt FTTB zum Zuge.

Hybride Szenarien bauen Brücken

VDSL2 und Vectoring im Profil 17a, G.fast als VDSL2-Nachfolger sowie Investitionen in Glasfasernetze sind für die Mehrheit der deutschen Netzbetreiber Teil eines Technologiemixes. Dabei

dienen sie zur Breitbandversorgung auf dem mittelfristigen Weg zu reinen Glasfasernetzen. Bestehende Kupfernetze werden in vielen Fällen noch mindestens fünf bis zehn Jahre in Betrieb sein.

Vectoring mit Profil 35b erreicht bis zu 300 Mbit/s

Die Deutsche Telekom hatdamit begonnen, ihr Netz mit schnellerem Vectoring durch das Profil 35b aufzurüsten. Dieses nutzt ein erweitertes Frequenzspektrum, nämlich 35 statt 17 MHz (Vectoring im Profil 17a). Hierdurch werden Datenraten von bis zu 300 Mbit/s erreicht. Mit ersten Auslegungen des Vectorings mit Profil 35b ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

Joint Venture plant FTTH/ FTTB-Ausbau

Schließlich haben im November 2017 die Deutsche Telekom und der norddeutsche Energieversorger EWE ein Joint Venture angekündigt. Das Gemeinschaftsunternehmen will bis zu zwei Milliarden Euro investieren und im Nordwesten von Deutschland rund eine Million Privathaushalte direkt an das Glasfasernetz anschließen. Die Kooperation könnte beispielhaft sein, um die Breitbandversorgung in Deutschland auch in anderen Regionen intensiv voranzubringen.

Schnell, schneller – Glasfaser. Ohne High-Speed-Internet über Glasfaser und die Brückentechnologie Vectoring bleibt Deutschland in der Digitalisierung zurück. Foto: BS/KEYMILE

*Norbert Böttcher, Produktmanager bei KEYMILE

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Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e. V. Foto: BS/BREKO e. V.

MELDUNGEN

Circa 500 Mio. Euro

(BS/ab) Mit insgesamt 5,6 Mio. Euro hat Baden-Württemberg 34 Förderscheide an Kommunen für den Glasfaserausbau vergeben. In dem südlichen Bundesland würden 67 Prozent aller Haushalte Zugang zu Internetanschlüssen mit Downloadraten von mehr als 100 Mbit/s besitzen. Bis zum Jahr 2021 sind rund eine halbe Milliarde Euro für die Förderung eingeplant, um noch weitere Haushalte zu erschließen. Die Versorgung mit schnellem Internet ist Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Aber das Land greift dort ein, wo die Anbieter nicht investieren, wobei dies vor allem den ländlichen Raum betrifft

5G–Versteigerung

(BS/ab) Mit der Frequenzversteigerung, so der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Wilhelm Eschweiler, würden die Weichen für den Mobilfunkaufbau bis in das Jahr 2040 gestellt. Aber da die Frequenzen im ländlichen Raum kapazitätsbegrenzt seien, sei ein Ausbau an Basisstationen notwendig. Aktuell werde deshalb geprüft, wie ein möglichst kosteneffizienter Ausbau vorangetrieben werden könnte. Eschweiler verweist aber in diesem Zusammenhang darauf, dass der geplante Koalitionsvertrag eine Vorgabe enthalte, die Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung zu vergeben.

(K)ein Grund zur Panik?

Alles

eine Frage der Steuerung

(BS/Adrian Bednarski) Deutschland im Jahr 2035. 30 Prozent der Autos werden elektrisch angetrieben. Dann passiert es – Blackout: Der Strom fällt aus, weil alle Bürger ihre E-Autos gleichzeitig laden. Ein bedrohliches Szenario. Aber wie realistisch ist es?

“Für diese Menge an E-Autos ist das Niederspannungsnetz im deutschen Stromnetz nicht ausgelegt”, heißt es in der Studie mit dem Titel “Der EMobilitäts-Blackout” der Technischen Universität München in Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen. In ihr wird das oben beschriebene Szenario untersucht. Ohne präventive Maßnahmen sei ab 2032 mit flächendeckenden Stromausfällen zu rechnen, warnen die Autoren.

Blackout-Hysterie

“Der Blackout bezeichnet einen großflächigen Stromausfall, bei dem auch kein Restnetz mehr besteht, um den Betrieb auf dieser Grundlage wieder aufnehmen zu können”, erläutert Olaf Peter Eul, Sprecher der Bundesnetzagentur. In Deutschland sei bislang kein solcher Fall eingetreten. Davon zu unterscheiden seien auch großflächigere Versorgungsunterbrechungen wegen der Beschädigung von Betriebsmitteln – etwa Strommasten –, die jedoch gleichermaßen keinen Blackout darstellen würden.

“Die Angst vor einem Blackout ist unbegründet, da das deutsche Stromnetz fortlaufend modernisiert wird”, entgegnet

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energieund Wasserwirtschaft (BDEW) der Studie. Auch der Bundesverband eMobilität (BEM), die Bundesnetzagentur sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzen den Blackout für unwahrscheinlich ein, wie eine Abfrage des Behörden Spiegel ergab.

Kapferer räumt aber ein, dass der Aufschwung der Elektromobilität zu einer veränderten Belastung des Stromnetzes, insbesondere der Niederspannungsebene, mit punktuellen Lastspitzen führen werde. “Diese könnten auf der Ebene der Ortsverteilung, aber auch einiger Umspannwerke, nicht zur Verfügung gestellt werden”, so die Erläuterung seitens des VKU.

Baut die Netze aus

“Deutschland hat im internationalen Vergleich eines der zuverlässigsten Stromnetze überhaupt. Dieses konstant hohe Niveau der Versorgungssicherheit gilt es beizubehalten”, so Eul Dafür wiederum bräuchten die Verteilnetzbetreiber präzise Informationen, um den Netzausbau auf der Nieder- und Mittelspannungsebene voranzutreiben.

Regionale Etappensiege

Glasfaserausbau kommt in Brandenburg und Sachsen-Anhalt voran (BS/Gret Beccard*) Der Glasfaserausbau ist zur Hochleistungslogistik geworden, deshalb lohnt sich immer wieder die kleinen und großen Erfolge der ausbauenden Unternehmen und der Kommunen zu betrachten.

Am Beispiel Brandenburg zeigt sich eine der Besonderheiten regionaler Infrastrukturen. An den Backbone eines der größten alternativen Versorgers in Berlin und Brandenburg konnten immer mehr Regionen sukzessive angeschlossen werden. Allein in den letzten drei Jahren wurden mehrere hundert Ortsnetze durch das Telekommunikationsunternehmen DNS:NET ausgebaut und somit Standortnachteile etlicher Gemeinden beseitigt. In erheblichem Umfang erfolgt dieser Ausbau eigenwirtschaftlich.

In Nauen (Havelland, Brandenburg) werden derzeit die Ausbaugebiete vorbereitet, so dass Bauvorhaben per Fiber-to-theHome (FTTH), also Glasfaser bis in das Haus, umgesetzt werden können. Ebenso in Schildow (Mühlenbecker Land, Brandenburg), hier werden FTTH Gebiete extra erschlossen.

Auch die Heidesiedlung in Elstal bei Potsdam profitiert nun von Geschwindigkeiten von 100 Mbit und mehr. In Potsdam Mittelmark gehen in den kommenden Wochen weitere 1000 Haushalte online. Der Glasfaserausbau durch die DNS:NET orientiert sich zudem auch an geplanten Bauvorhaben in den Kommunen. Ein Beispiel dafür, dass man mit Pragmatismus vorankommt. Der Ortsteil Briesen der Gemeinde Halbe im Landkreis Dahme-Spreewald konnte komplett angebunden werden, weil der Austausch der Straßenbeleuchtung anstand. Die digitale Wirtschaft, Firmen und Gewerbestandorte profitieren ebenfalls vom Berliner/ Brandenburger Glasfaserring, darunter der Ludwigsfelder Rousseau Park, der Marzahner Cleantech Park sowie zahlreiche Einzelunternehmen. Diese haben ihre Geschicke selbst in die Hand genommen

und die Planung und die Realisierung von FTTH Anbindungen, gemeinsam mit dem Projektmanagement der DNS:NET, koordiniert. Für die Handwerksbetriebe, mittelständische Firmen, Start-ups und Unternehmen mit vielen Niederlassungen bedeutet die Anbindung an die Glasfaser: Bandbreitengeschwindigkeiten von einem Gigabit werden Alltag, erleichtern die Vernetzung zwischen den Standorten und weisen den Weg hin zu neuen Geschäftsstrategien.

Sachsen-Anhalt geht in die Fläche

Der Börde Landkreis in Sachsen-Anhalt gibt sich nicht mit einem Flickenteppich und Zweiklasseninternet zufrieden und setzt deshalb auf flächendeckenden Glasfaserausbau. Hier hat sich eine zukunftsweisende Arbeitsstruktur gegründet, die ARGE-Breitband. Im Verbund der ARGE-Breitband ergibt sich eine einzigartige Struktur aus Städten und Verbandsgemeinden, die konsequent auf Glasfaser setzen. Die ARGE-Breitband Struktur ist ein bemerkenswerter Ansatz in Sachsen-Anhalt und überregional. Auch die Dimension des Glasfasernetzes ist beispielgebend im gesamten Land. Etwa 70 bis 80 Prozent der einzelnen Gemeindegebiete sind unterversorgt. Hier werden flächendeckende Giga-Netze errichtet, die ausschließlich über Fördermittel und Pachteinnahmen refinanziert werden. Das strategische Ziel der Gemeinden ist ein vollständiges und flächendeckendes Glasfasernetz für eine zukunftsfähige kommunale Infrastruktur. Acht Einheits- und Verbandsgemeinden sind derzeit in der ARGE-Breitband organisiert: die Einheitsgemeinden Oebisfelde-Weferlingen, Barleben,

Nach dem VKU ist der Netzausbau jedoch mit hohen Investitionen verbunden. “Das bezahlt der Verbraucher über die Netzentgelte, deshalb sollte dieser der letzte Schritt sein”, betont der Verband. Dies sei wiederum unwirtschaftlich sowie sozial ungerecht, wenn die Verteilernetze ausgebaut würden, um jedem Fahrzeugnutzer die Möglichkeit zu bieten, sein E-Auto zuhause mit beliebiger Ladeleistung aufzuladen.

Flexibles Laden als Übergangslösung?

Es existiert auch ein anderer Lösungsansatz. “Wir gehen davon aus, dass die Integration Erneuerbarer Energien bei einer großen Anzahl gesteuerter, intelligenter Ladevorgänge verbessert wird und damit die

Netzsituation insgesamt weiter stabilisiert werden kann”, so BEM-Vize-Präsident Christian Heep “Hier müssen die Potenziale der Digitalisierung konsequent genutzt und smarte Technik wie Steuerungssoftware in den Netzen eingesetzt werden”, ergänzt der Vorsitzende der BDEWHauptgeschäftsführung.

Perspektivisch könnten die E-Fahrzeuge einen Beitrag leisten, um das Stromnetz zu stabilisieren: Denn die Batterien könnten als flexible Zwischenspeicher für die schwankende Einspeisung aus Erneuerbaren Energien genutzt werden.

Außerdem sei, verglichen mit dem Netzausbau, die intelligente Steuerung der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen die kostengünstigere

Lösung, so der VKU. “Sie ist verursachungsgerecht, weil die Zusatzkosten dort anfallen, wo auch der Zusatznutzen entsteht.” Deshalb seien Betreiber von Ladesäulen und die Nutzer von E-Fahrzeugen in der Situation, einen Beitrag leisten zu müssen. Dazu gehöre notfalls eine gesetzliche Verpflichtung. Auch Eul merkt zusätzlich an:

“Durch intelligente Lademöglichkeiten lässt sich der für die E-Mobilität notwendige Netzausbau langfristig zwar nicht generell vermeiden, aber auf ein sinnvolles Maß beschränken.” Gleichzeitig beuge die Steuerbarkeit einer Überlastung der Netze vor. “Denn ein aus Überlastungen resultierender Schaden am Netz wäre für alle Beteiligten die schlechteste Variante.”

Die E-Auto-Flotte wächst

Initiative “Wir Westerwälder!” setzt auf E-Mobilität (BS/Florian Strunk*) In den Fuhrpark der Kreisverwaltung Altenkirchen sind mittlerweile sechs Elektroautos integriert. Weitere sollen folgen, denn die Initiative “Wir Westerwälder!” möchte in der Elektromobilität voranschreiten. Aber damit der ökologische Fußabdruck auch wirklich “sauber” bleibt, werden die Fahrzeuge mit dem Strom aus der kreiseigenen Photovoltaikanlage geladen.

Niedere Börde, Wanzleben, Oschersleben sowie die Verbandsgemeinden Flechtingen, Elbe-Heide und Westliche Börde. Von den circa 6.000 Unternehmen der Region sind 90 Prozent in Ortslagen und ländlichen Bereichen angesiedelt. Nur zehn Prozent der auszubauenden Bereiche betrifft klassische Gewerbegebiete. Das soll sich schnell ändern. FTTH als Zukunftstechnologie - das soll nun für alle zur Verfügung stehen. Im Ausschreibeverfahren wurde als Spezialist und Kompetenzpartner für den Betrieb von Glasfaserinfrastruktur die DNS:NET ausgewählt.

Bürgernähe und Bildung

Ende Februar 2018 wurde für die weitere Zukunftssicherung ein wichtiger Entschluss ge-troffen, diese Entscheidung geht auf das Thema Bildung und Bürgernähe ein. In naher Zukunft werden in den acht Gemeinden der ARGE-Breitband alle Schulen direkt an das Glasfaser-Netz unentgeltlich angeschlossen. Dies ist eine wichtige Entscheidung und ein Bestandteil des Strategiekonzeptes des Landkreises, der ARGE-Breitband und der Gemeinden. 48 Breitbandanträge für Schulen und öffentliche Gebäude an den Breitbandnetzbetreiber wurden im Februar an den Netzbetreiber übergeben. Die Verwaltungseinrichtungen in den acht Gemeinden erhalten einen kostenfreien Zugang zum Glasfasernetz. Die Ausrüstung bestimmter öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Museen, der Kreisvolkshochschule mit WLAN-Hotspots ist als nächstes geplant.

*Gret Beccard, Fachjournalistin für Wirtschaft und ITK in der DACH Region

Die Elektrofahrzeugflotte der Kreisverwaltung Altenkirchen wächst. Neu im Fuhrpark sind zwei reine Elektroautos (BEV) und zwei Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV). Die vier neuen Fahrzeuge gesellen sich zu zwei Plug-in-Hybriden, die bereits seit zwei Jahren im Betrieb sind. Somit stehen bald sechs Elektroautos zur Verfügung. Neben den Mitarbeitern der Kreisverwaltung werden auch die Kollegen des Regionalbüros der Energieagentur RheinlandPfalz die Fahrzeuge für ihre Dienstfahrten nutzen. Die Initiative “Wir Westerwälder!”, ein Zusammenschluss der drei Landkreise Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis, beschloss im Frühjahr 2016, Elektromobilität in den kommunalen Fahrzeugflotten gemeinsam voranzutreiben und nahm an einem Förderprogramm des Bundes teil. “Wir freuen uns über die neuen Elektroautos. Als öffentliche Einrichtung möchten wir gerne unserer Vorbildfunktion nachkommen und zum Klimaschutz beitragen. In diesem Zusammenhang haben wir bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl an Photovoltaikanlagen auf unseren Kreisdächern und neue Heizsysteme auf Basis der Holzhackschnitzeltechnik installiert. Mit dem nun gestarteten sukzessiven Umstieg weg von der konventionellen Antriebstechnik hin zur Elektromobilität, kommt ein weiterer wichtiger Baustein hinzu”, sagt Landrat Michael Lieber E-Strom für E-Autos

Die Kreisverwaltung nutzt für das Aufladen der Elektroautos den selbst generierten Strom aus den Photovoltaikanlagen auf den eigenen Dächern. Auch das Dach der neuen Garage wird mit Photovoltaikmodulen ausgestattet, wo die Autos bequem über die vorhandenen Wandladestationen (Wallboxen) geladen werden. “Elektrofahrzeuge sind im Betrieb klimafreundlich, wenn sie den Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen”, so Klimaschutzmanager Stefan Glässner. Dadurch werde der oft kritisierte hohe Energieverbrauch, der für die Batterieherstellung anfalle,

nach relativ kurzer Zeit kompensiert.

Für die Beschaffung der beiden vollelektrischen Fahrzeuge nutzte die Kreisverwaltung Zuschüsse aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums (BMVI). Für den gemeinschaftlichen Förderantrag der Initiative “Wir Westerwälder!”, in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen, bewilligte das BMVI Fördergelder für die Beschaffung von rund 20 Elektroautos und 30 öffentlich zugänglichen Ladesäulen für die beteiligten Kommunen.

Lars Kober von der Regionalentwicklung der Kreisverwaltung Altenkirchen koordinierte den interkommunalen Förderantrag, der in seinem Umfang bundesweit zu den größten Anträgen des Förderprogramms gehörte. “Der nächste Meilenstein ist die Errichtung der beiden geförderten Ladesäulen in Altenkirchen, womit wir als Kommune den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur unterstützen. Neben einer normalen AC-Ladesäule werden wir auch eine sogenannte Schnellladesäule installieren, bei der ein Ladevorgang zwischen 20 bis 30 Minuten dauert”, erläutert Kober Warten auf den nächsten Förderaufruf

Das BMVI gewährt über die Förderrichtlinie Elektromobilität für die Anschaffung von

Elektroautos einen Zuschuss von 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber dem vergleichbaren Fahrzeug mit konventionellem Antrieb. Bei Ladesäulen sind es 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, die bezuschusst werden. Notwendig ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich und anwenderfreundlich ist. Die Kommunen können sich auch die Erstellung von Mobilitätskonzepten fördern lassen. Das Interesse an Elektroautos für die Fuhrparks der Verwaltungen oder auch als Bürgerelektroauto für die Ortgemeinde ist sehr groß. Der nächste Förderaufruf und damit die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen, wird vermutlich im April veröffentlicht. Wir unterstützen die Kommunen gernedabei,einengemeinschaftlichen Förderantrag aus der Region auf die Beine zu stellen und das erfolgreiche Projekt zu wiederholen! Genauere Informationen werden den Kommunen sobald wie möglich von der Energieagentur zur Verfügung gestellt und Workshops zur Herangehensweise angeboten.

Mehr Informationen zum Projekt aus dem Westerwald erhalten Sie auf dem Kongress “Neue Mobilität , am 9. Mai 2018 in Mainz.

*Florian Strunk, Projektleiter Elektromobilität im ländlichen Raum bei der Energieagentur

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 22 Breitband / Elektromobilität S022_BS03_All_swm
Die Kreisverwaltung Altenkirchen fährt elektrisch. Landrat Michael Lieber, Florian Strunk (Energieagentur Rheinland-Pfalz), Klimaschutzmanager Stefan Glässner, Lars Kober und Fuhrparkmanager Andreas Kahn (v.l.) präsentieren die wachsende Elektroautoflotte. Foto: BS/Kreisverwaltung Altenkirchen

Die Hamburger Hochbahn AG ist das größte Verkehrsunternehmen der Freien und Hansestadt und befindet sich vollständig in ihrem Eigentum. Somit gilt sie als Beteiligung des Konzerns Hamburg. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden, Henrik Falk, verzeichnet das Unternehmen rund 1,2 Millionen Fahrgastfahrten pro Tag, die sich auf die U-Bahn und Teile des Stadtbus-Netzes aufteilen. Mit etwa 5.000 Mitarbeitern ist die Hochbahn der größte Partner im Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Auf dem Hamburger Tag der Beteiligungsverwaltung stellte Falk die künftige Strategie des Unternehmens als “Vision Hochbahn 2030” vor. Unter dem Motto “Intelligente Mobilität für eine lebenswerte Zukunft” wolle die Hochbahn als übergreifendes Ziel an erster Stelle eine Steigerung der Kundenzahlen erreichen und “die nachhaltige Mobilität in der Smart City Hamburg organisieren”. Der Vorstandsvorsitzende mahnt, dass sich urbane Mobilität immer schneller weiterentwickelte und das Unternehmen sich diesen Gegebenheiten anpassen müsse. Hierzu sollten neue Geschäftsmodelle erschlossen und erprobt werden. Da neben den klassischen Kernthemen des ÖPNV neue Mobilitätsbereiche eine immer wichtigere Rolle spielten, könne man sich als Verkehrsunternehmen von Dienstleistungsunternehmen wie “Uber” inspirieren lassen. Solche Software-getriebenen Car-Sharing-Angebote in Verbindung mit dem ÖPNV “wären die Chance”, so Falk gegenüber den etwa 100 Teilnehmern der Veranstaltung.

Zukunftsweisende Konzepte

Auch im öffentlichen Verkehrsbetrieb zeichnete sich der Trend

Die Kosten der Demokratie Beteiligungsmanagement zwischen Wirtschaftlichkeit und Daseinsvorsorge

(BS/Katarina Heidrich) Die Hamburger Hochbahn AG versteht sich als “Laboratorium für innovative On-Demand-Mobilitätslösungen”. Als öffentliches Unternehmen folgt sie dem erweiterten Verantwortungsmodell beim Beteiligungsmanagement der Hansestadt. Auf dem Tag der Beteiligungsverwaltung des Behörden Spiegel wurde ein erstes Zwischenfazit zu diesem Modell gezogen. Ebenso stellten sich grundsätzliche Fragen nach staatlichen Aufgaben und Grenzen der Daseinsvorsorge.

hin zur Digitalisierung ab, auf die die Strategie der Hochbahn ausgerichtet sei. Da Kundenorientierung an erster Stelle stehe und Unterhaltung in diesem Bereich wichtig sei, sieht Falk das Bereitstellen von kostenlosem W-Lan als unumgänglich an. “Es ist wie Butter und Brot für die Kundengruppe”, vergleicht der frühere Geschäftsführer der BVG-Beteiligungsholding. Eine Befragung der Kunden habe ergeben, dass diejenigen, welche das W-Lan intensiv nutzten, die Hochbahn an sich deutlich besser bewerteten. In den nächsten zehn bis 15 Jahren wolle das Unternehmen zudem das U-Bahn-Netz um weitere 30 Prozent ausbauen, lässt Falk verlauten. Des Weiteren solle eine so enge Taktung der Verkehrsmittel erfolgen, sodass “2030 keiner mehr das Wort Fahrplan kennt”. Auch der Kilmaschutz spielt eine Rolle bei den Zukunftsvisionen der Hochbahn AG. So sollen ab 2020 ausschließlich emissionsfreie Antriebe beschafft werden. Auch Kooperationen mit privaten Unternehmen sollten nicht ausgeschlossen werden, obgleich der Vorstandsvorsitzende die Zusammenführung der Beteiligungsverwaltung und der Unternehmen als oftmals “schwer zu orchestrieren” beschreibt. Am Beispiel einer App zeigt er aber die Vorteile solcher Zusammenarbeit auf: “switchh” dient als Ergänzung zum HVV und ist eine App für den mul-

timodalen Verkehr. Der Verkehrsverbund der Stadt und die Unternehmen car2go, Europcar sowie das Fahrradverleihsystem Stadtrad verknüpfen über sie Verkehrsmittel. Der Kunde kann also neben dem Angebot an Bussen, U- und S-Bahnen sowie Schiffslinien mit einer einzigen App auch Mietwagen und -räder überblicken, orten und buchen.

Geteilte Verantwortlichkeiten zur Kompetenzbündelung

Die Hochbahn AG ist aber nur eine von insgesamt 400 Tochterorganisationen beziehungsweise Beteiligungen Hamburgs. Zur Kontrolle nutzt die Verwaltung ein erweitertes Verantwortungsmodell. Dieses setzt sich zusammen aus den entsprechenden Fachbehörden, der Finanzbehörde und einer Senatskommission für öffentliche Unterneh-

Stadtwerke 2030

men (SKÖU). Der Hamburger Senat hat der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt die Aufgabe gestellt, eine Optimierung des Beteiligungsmanagements durchzuführen. Das Zwischenergebnis zeige, dass das Verantwortungsmodell trotz einiger Verbesserungen so weiter bestehen bleiben solle, lässt die Amtsleiterin Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Hamburger Finanzbehörde, Dr. Sibylle Roggencamp, verlauten. Das Konzept habe sich bewährt in der Stadt. Das Beteiligungsmanagement der Hansestadt hat unter anderem die Aufgaben, Aufsichtsgremien zu besetzen oder Vergütungsrahmen für die Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen festzulegen, erläutert Roggencamp Alle Beteiligungen Hamburgs folgen der CSR-Richtlinie, die sich an Leitlinien der “Global

Zukunftsfähigkeit kommunaler Energieversorger durch neue Geschäftsmodelle (BS/kh) Zu den Herausforderungen kommunaler Energieversorgungsunternehmen (EVU) zählen zunehmende Regulierung, die fortschreitende Digitalisierung, steigender Wettbewerb und sinkende Gewinne. Zu meistern sind diese vor allem durch neue Kooperationen und Geschäftsmodelle. Führungskräfte von Stadtwerken sind sich uneinig, ob dazu auch Rekommunalisierungen gehören. Sie fordern jedoch unisono hierfür den Abbau von Kooperationshürden durch den Gesetzgeber.

92 Prozent der Energieversorger geben als zentrales Risiko Regulierungsdruck und sinkende Netzrenditen an. Grund sei der politische Wille, den Anstieg von Verbraucherpreisen zu verhindern. Da die Energiewende zu einer veränderten Netzinfrastruktur führt, erhoffen sich 75 Prozent von ihnen eine staatlich regulierte Lösung für die Netzund Kraftwerksreserve. Zwar wird die regenerative Erzeugung von den Stadtwerke-Managern insgesamt positiver bewertet, jedoch finde in diesem Bereich ein intensiver Wettbewerb mit Finanzinvestoren und branchenfremden Marktteilnehmern statt. Ebenso ist der Energiehandel von zunehmenden Wettbewerb, höherer Transparenz sowie einem steigenden Automatisierungsgrad gekennzeichnet. Die Folge sind sinkende Handelsmargen und ein erhöhter Rationalisierungsdruck. Nötig sind Anpassungen der Wertschöpfungsbreite und -tiefe. Des Weiteren werden die EVU künftig andere kommunale Aufgaben wie beispielsweise den ÖPNV oder Schwimmbäder weniger quersubventionieren können.

Zwar sehen hier 51 Prozent der Studienteilnehmer eine zwingende Notwendigkeit für Rationalisierungsmaßnahmen, dennoch können sich rund 45 Prozent von ihnen vorstellen, in Zukunft vermehrt kommunale Aufgaben zu übernehmen.

Dies geht aus der Studie “Stadtwerke 2030” hervor, die

Der Übergang von konventioneller zu regenerativer Energieerzeugung stellt die Stadtwerke vor Herausforderungen. Netzinfrastrukturen verändern sich und die Wettbewerbsintensität nimmt zu.

die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) erstellt hat. Für den Bericht wurden Vorstände, Geschäftsführer und andere Manager von 300 kommunalen Energieversorgungsunternehmen befragt.

Neue Geschäftsmodelle und Kooperationen sollen Abhilfe schaffen

82 Prozent der Teilnehmer benennen die integrierte Wertschöpfungskette als sinnvollen Ansatz, um die zukünftigen Aufgaben zu meistern. Also eine Bündelung der Geschäftsfelder Erzeugung, Netz und Vertrieb. 49 Prozent der Befragten geben eine Fokussierung auf den reinen Infrastrukturdienstleister rund um die Netze als sinnvolle

Foto: BS/Uwe Schlick, pixelio.de

strategische Alternative an. 48 Prozent sehen ihr Unternehmen hingegen als künftigen (digitalen) Serviceanbieter und planen, den Dienstleistungsanteil an der Wertschöpfung deutlich zu erhöhen. Den Kundenservice zu verbessern, halten knapp 62 Prozent der Befragten für essenziell. Besonders aber Kooperationen gelten als zielführend, um neue Geschäftsfelder zu erschließen.

“Um die Chancen aus der Digitalisierung sowie der Energieund Verkehrswende zu nutzen, sollten kommunale EVU sich vor allem für Kooperationen öffnen”, sagt Sven-Joachim Otto, mitverantwortlicher Studienautor und Partner bei PwC Legal. “Dafür könnten sich auch bislang branchenfremde Unternehmen eignen, beispielsweise aus den Bereichen Elektromobilität oder

Reporting Initiative” (GRI) orientiert. Konzernleitlinien sollen sich demnach nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen richten. Durch die Schaffung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen finde eine “Kompetenzbündelung auf Senatsebene” statt, die für Expertise und Transparenz sorge, so Roggencamp. Trotzdem sei es oft schwierig, gegen Bedenken anzukommen, völlige Transparenz beispielsweise bei Vergütungen herzustellen. Orientierung nach dem Gemeinwohl pralle hier auf Unternehmensorientierung. In Hamburg besetze das Beteiligungsmanagement aus diesem Grund auch gerne Aufsichtsräte mit Externen, denn “man muss gute Leute in guten Positionen haben”, schließt die Amtsleiterin. Nur so gelänge die Gratwanderung zwischen ökonomischer Effizienz und dem Abdecken der Daseinsvorsorge.

Legitimität und Grenzen der Daseinsvorsorge

Der Begriff der Daseinsvorsorge sei kein ökonomischer, sondern eher ein juristischer, moniert der Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Justus Haucap. Er sieht hierin das erste Problem bezüglich öffentlicher Unternehmen.

Da Fragen nach der Dringlichkeit und den spezifischen Bereichen der Daseinsvorsorge

immer wieder unterschiedliche Antworten bereithielten – selbst zwischen den Ländern – sei eine eindeutige Aufgabenformulierung ebenso schwierig. Am Beispiel Breitbandversorgung zeigt Haucap diese Divergenz. Man könne zwar argumentieren, dass vom Breitbandausbau externe Faktoren ausgingen, allerdings: “Daseinsvorsorge im engeren Sinne ist es nicht, eher Wirtschaftsförderung”, betont der DICE-Direktor. Die Notwendigkeit einer Daseinsvorsorge impliziere, dass von einem bestimmten Gut oder einer Dienstleistung weniger angeboten werde, als politisch erwünscht ist, erläutert Haucap. Dies sei aber nicht zu verwechseln mit einem Marktversagen, wo die Versorgung geringer oder höher sei, als es effizient wäre. Es stellte sich allerdings die Frage, ob die Daseinsvorsorge von öffentlichen oder privaten Unternehmen wahrgenommen werden sollte, da beide unterschiedliche Ziele verfolgten. Die Erfolge oder Outputs von öffentlichen Unternehmen seien im Gegensatz zur Gewinnmaximierung der Privaten schwer messbar, gibt Haucap zu bedenken. Am Beispiel der Abfallwirtschaft macht er deutlich, dass durch den Trend der Rekommunalisierung immer weniger Ausschreibungen immer weniger privaten Anbietern Raum im Markt ließ. Dadurch beteiligten sich wieder weniger an Ausschreibungen, wodurch die Kommunen wiederum weniger ausschrieben; es entstehe eine Abwärtsspirale. Haucaps Fazit ist, dass Daseinsvorsorge legitim ist, aber nicht dem Wettbewerb zuwiderlaufen müsse. Dazu brauche es wettbewerbskonforme Ausgestaltungen. Daseinsvorsorge falle unter die “Kosten der Demokratie”, illustriert Haucap.

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Smart Energy.” Allerdings haben die Studienteilnehmer teilweise Skepsis gegenüber der Bildung von Kooperationsmodellen. Die Gründe hierfür liegen zum einen in eingeschränkten unternehmerischen Freiheitsgraden (56 Prozent) und zum anderen in negativen Vorerfahrungen mit Kooperationen (76 Prozent).

Um diese umsetzen zu können, bedürfe es ebenso eines Abbaus der Kooperationshürden durch den Gesetzgeber. Gerade das Gemeinderecht oder die Anreizregulierungsverordnung seien solche Hindernisse. “Dieser Nachteil ist für Stadtwerke gegenüber privaten Anbietern problematisch. Die Digitalisierung verstärkt dieses Problem noch, da von allen Marktteilnehmern Schnelligkeit und Flexibilität gefordert sind. Daher muss es Verbesserungen geben”, unterstreicht Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU).

MELDUNG

Stopp der kommunalen

(BS) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch private Entsorgungsunternehmen Sperrmüll aus privaten Haushalten sammeln dürfen. SomitwirddiePraxiseinigerKommunen unterbunden, den privaten Unternehmen die Sperrmüllsammlung aus Privathaushalten zu untersagen. Hintergrund war

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Sperrmüllmonopole

die Klage eines privatrechtlichen Entsorgungsunternehmens gegen den Ennepe-Ruhr-Kreis (NRW), der dem Unternehmen untersagte, gewerbliche Sammlungen von unter anderem “sonstigen gemischten Abfällen” an den Betriebsstandorten Essen und Dortmund durchzuführen. Der beklagte Kreis hatte dies damit

Zecken-Frey mit dem Wirkstoff IR3535 kann sogar gegen einige Tropenkrankheiten schützen.

Foto: BS/Hagopur

begründet, solche Abfälle unterlägen der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Sammlung der übrigen Abfallfraktionen durch die Klägerin das bestehende Entsorgungssystem des Kreises nicht wesentlich beeinträchtigt.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 23 Kommunalwirtschaft / Stadtwerke S023_BS03_All_cl
Prof. Dr. Justus Haucap spricht auf dem Hamburger Tag der Beteiligungsverwaltung von den unscharfen Grenzen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Foto: BS/Heidrich

Deren Mitarbeiter müssen, nachdem die einzelnen Bezirksämter die Korrektheit der Unterschriften kontrolliert haben, nun die inhaltliche Zulässigkeit des Volksbegehrens prüfen. Zwar existiert dazu im Abstimmungsrecht keine ausdrückliche Frist, da die Dauer dieses Prozesses auch vom Umfang und der rechtlichen Komplexität des zu prüfenden Gesetzentwurfes abhängt. Es wird aber durchaus mit einem mehrmonatigen Prüfverfahren gerechnet. Mindestens 20.000 Unterschriften müssen für gültig erklärt werden. Das Vorhaben der Initiative, an der unter anderem der ehemalige Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), der frühere Bürgermeister des Bezirks Neukölln, Heinz Buschkowsky, und die stellvertretende Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Sabine Schumann, beteiligt sind, sieht die Nutzung von bis zu 2.500 mobilen Kameras vor. Des Weiteren setzen sich ihre Wortführer für die Nutzung intelligenter Videotechnik ein, die Straftaten und regelabweichendes Verhalten selbstständig erkennt. Schumann sagt

dazu: “Wir haben einen umfassenden Ansatz gewählt.” Dieser hat durchaus seinen Preis, gerechnet wird bis 2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 80 Millionen Euro. 50 Millionen davon würden für den Kauf der Videotechnik anfallen, fünf Millionen für zusätzliche Personalkosten und 25 Millionen für ein eigens zu gründendes Institut für Kriminalitätsprävention, dessen Experten das Vorhaben wissenschaftlich evaluieren und Empfehlungen aussprechen sollen. Schumann sagt dazu: “Das wäre das günstigste Volksbegehren, das es in Berlin jemals gab. Pro Bürger würden nur fünf Euro

Unterschriften übergeben

Initiative will Videobeobachtung in der Bundeshauptstadt ausweiten

(BS/Marco Feldmann/Dr. Gerd Portugall) In Berlin sollen künftig rund 50 besonders kriminalitätsbelastete Orte, Justizgebäude und große Fahrradabstellanlagen dauerhaft videoüberwacht werden. Das verlangen zumindest die Mitglieder des “Aktionsbündnisses für mehr Videoaufklärung und Datenschutz” und haben dazu ein Volksbegehren initiiert. In dessen Rahmen wurden kürzlich mehrere Tausend Unterschriften an die Berliner Innenverwaltung übergeben.

an Kosten anfallen.” Zugleich betont sie: “Es geht in erster Linie um Prävention.” Nur mehr Personal einzustellen, bringe nichts. Vielmehr gelte: “Erforderlich ist ein in sich schlüssiges System.” Die stellvertretende DPolG-Landeschefin räumt zugleich ein: “Wir haben zunächst einen Entwurf vorgelegt. Über den lässt sich diskutieren. Es ist nichts in Stein gemeißelt.” Ungeachtet dessen kritisiert sie: Kompetenz möglicherweise überschritten

Der Gesetzentwurf der Initiative sieht auch die Möglichkeit zu verdeckten Bild- und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit vor. Hieran entzündet sich Kritik. So heißt es in einem Gutachten des Strafrechtlers Prof. Dr. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg etwa, dass an der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin für solche Maßnahmen durchgreifende Bedenken bestünden, da der Bund im Bereich der verdeckten Datenerhebungen durch Bild- und Tonaufnahmen von seiner Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht habe. Deshalb gelte: “Festzustellen ist damit, dass der Berliner Gesetzgeber mit der Einführung der gegenständlichen Befugnisse seine Gesetzgebungskompetenzen überschreiten würde.” Damit einher geht laut Roggan “ein hohes Risiko verfassungsgerichtlicher

In Berlin sollen künftig nicht mehr nur Schleusenbereiche videoüberwacht werden (Foto). Auch im öffentlichen Raum soll, wenn es nach dem Willen einer Initiative geht, verstärkt auf diese Technik zurückgegriffen werden. Foto:

Beanstandung”. Des Weiteren bemängelt der Jurist, dass die Aufzählung gefährdeter Objekte im Gesetzentwurf der Initiative aufgrund “ihrer begrifflichen Weite und unsystematischer Aneinanderreihung zu einer Verunklarung, nicht aber zu der gebotenen Konkretisierung der zu überwachen Objekte führt”. Im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz handele es sich im Vergleich mit der derzeit geltenden Regelung um einen erheblichen Rückschritt, meint

Roggan. Skeptisch zeigt sich auch Berlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk: “Ob und inwieweit Freiheitsrechte eingeschränkt werden dürfen, um Straftaten vorzubeugen oder aufzuklären, bedarf einer sachlichen öffentlichen Diskussion und einer sorgfältigen Abwägung aller betroffenen Aspekte.” Wer derartige Maßnahmen allerdings in einem Gesetzentwurf mit dem Titel “Mehr Sicherheit und mehr Datenschutz” verpacke, verkaufe dem Bürger eine Mogelpackung. Außerdem konstatiert Smoltczyk: “Dass das vorgeschlagene Gesetz zu mehr Sicherheit führt, ist mehr als zweifelhaft. Dass es mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist, steht fest.”

Vieles für Speicherung irrelevant

Die Berliner Datenschutzbeauftragte bemängelt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Videomaterial zunächst in aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich anfechtbarer Weise anlasslos auf Vorrat gespeichert werden solle. Zudem sei vorgesehen, durch die Nutzung intelligenter Videotechnik tiefer als bisher in das Persönlichkeitsrecht der Bürger einzugreifen. Und schließlich beanstandet sie, dass Menschen durch die Ausweitung der Videobeobachtung unter Generalverdacht gestellt würden. Hier entgegnet

Schumann: “Wir gehen davon aus, dass 95 bis 98 Prozent aller Aufnahmen der Kameras für eine Aufnahme und Speicherung irrelevant wären, weil auf ihnen kein Anfangsverdacht einer Straftat oder atypisches Verhalten zu erkennen sein dürfte.”

Verband mit Qualifizierungsoffensive

Eine Ausweitung der Videobeobachtung im öffentlichen Raum ist auch durch die christlich-liberale Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres ersten Sicherheitspakets geplant, welches sie kürzlich verabschiedete. Zu diesem öffentlichen Raum können auch Reisewege für Fußballfans zu den Stadien am Wochenende gehören. Hendrik Große Lefert, Sicherheitsbeauftragter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), verdeutlichte die SicherungsDimensionen, um die es sich beim Thema Fußball handelt:

Bis zu 80.000 Amateurspiele finden pro Jahr in Deutschland statt. Hinzu kämen noch einmal rund 1.000 Profispiele von Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga. Allein zu den Profispielen kämen jährlich etwa 21 Millionen Zuschauer. Dabei würden insgesamt rund 350.000 Ordner eingesetzt.

Laut Große Lefert habe der DFB eine Qualifizierungsoffensive für Ordner begonnen. In der vergangenen Saison hätten DFB und Deutsche Fußball-Liga (DFL) 6,6 Millionen Euro in die

MELDUNG

Sicherheit der Spiele investiert –einschließlich Dekra-Zertifizierung. Nicht zuletzt auch damit empfehle sich Deutschland als Bewerber um die Europameisterschaft im Jahr 2024, so der DFB-Sicherheitsbeauftragte auf dem Europäischen Polizeikongress des Behörden Spiegel. Auch Mittel im Anti-Terrorkampf

Die Sicherheit von Großveranstaltungen und öffentlichen Räumen müsse aber auch und gerade gegenüber Terroristen gewährleistet werden, so Dakar Eilat, Oberst a. D. der israelischen Polizei. Während früher Geiselnahmen häufig das Ziel von terroristischen Aktionen gewesen seien, sollten heutige Anschläge möglichst wahllos hohe Opferzahlen “produzieren”. Eilat betrachte sich nicht als Polizei-Techniker, sondern als Polizei-Taktiker. Deshalb lege er auch viel Wert auf regelmäßige Übungen durch das Sicherheitspersonal. Leider ginge das meiste Geld in der Regel in neue Technik.

Dass Terrorbekämpfung auch durch Hochtechnologie zum Erfolg führen könne, habe unlängst ein Identifizierungsgerät der DERMALOG Identification Systems GmbH bewiesen, so deren Unternehmensgründer und Geschäftsführer Günther Mull Schließlich sei es damit gelungen, den meistgesuchten Terroristen Indonesiens zu finden und festzusetzen. Deutschland hingegen sei “kein BiometrieParadies”. Hierzulande würden die technischen Möglichkeiten, welche die Biometrie biete, nicht hinlänglich genutzt, so der studierte Humanbiologe. Bei Fingerabdrücken sei die höchste Identifizierungsquote zu erzielen, wenn die Abdrücke aller zehn Finger einer Person erfasst würden, erläuterte Mull

Müll wird schneller entfernt

(BS/lkm/mfe) Hamburgs Stadtreinigung hat ihre SauberkeitsApplikation für Smartphones aktualisiert. Mithilfe der meistgenutzten Funktion “Müllecke melden” können Verschmutzungen im öffentlichen Straßenland nun noch rascher von Bürgern gemeldet und anschließend beseitigt werden. Hilfreich sind dabei die im Rahmen der Mitteilung mitgesendeten Ortungsdaten. Durch sie kann die Meldung sofort an die zuständige Betriebseinheit weitergeleitet werden. Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete, dass nun in weit mehr als 90 Prozent der Fälle die gemeldete Ver-

Zukunft Gewerberec ht 2018

schmutzung innerhalb von 72 Stunden, meistens sogar schon am nächsten Tag, beseitigt werden könne. Wöchentlich werden rund 60 Vermüllungen beseitigt.

Um den Abfall schneller zu beseitigen, hat die Hamburger Stadtreinigung nun ihre Smartphone-App aktualisiert. Foto: BS/Rike, pixelio.de

Ordnungs- und wirtschaftsver waltungsrechtliche Entwicklungen Fo to

Veranstaltung am 18. April 2018 in Königswinter

Die diesjährige Tagung spannt den Themenbogen u.a. von der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, dem neuen Versicherungsvermittlerrecht, den aktuellen Novellierungen des Maklerrechts, der für 2019 anstehende Änderungen des Bewachungsgewerbes bis zu den Herausforderungen der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in den Gewerbeämtern. Nach den Vorträgen und in den Kommunikationspausen wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.

Weitere Informat ionen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte- forum.de

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 24 Kommunale Ordnung S024_BS03_All_cl
BS/Doris Opitz, pixelio.de
BS/Fieseler

Digitaler Staat

Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / März 2018

Ein Netz, ein Betreiber

Cyber-Angriff auf die Bundesregierung / Mehr Sicherheit durch Konsolidierung?

(BS/Benjamin Stiebel) Die Bundesregierung war von einem erfolgreichen Cyber-Angriff betroffen. Nun muss schnell und gründlich aufgeklärt werden, wie die Angreifer vorgegangen sind, um bisherige Schäden einschätzen, weitere verhindern und Systeme für die Zukunft besser härten zu können. Der Vorfall wirft aber auch Fragen in Bezug auf die längerfristige strategische Ausrichtung beim Betrieb der Netze der Bundesverwaltung auf. Im Zuge des Konsolidierungsprojekts “Netze des Bundes” steht hier eine Neuverteilung von Aufgaben bevor – möglicherweise auch in Bezug auf Sicherheitskompetenzen.

Ziel der Cyber-Attacke war offenbar das Auswärtige Amt. Dieses wurde aber nicht direkt attackiert. Die Hacker hatten wohl schon vor über einem Jahr begonnen, sich schrittweise im Regierungsnetz auszubreiten. Zunächst hatten sie sich Zugang über die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BaköV) verschafft. Mittels manipulierter elektronischer Unterlagen eines E-Learning-Kurses für Mitarbeiter des Auswärtigen Amts seien dann deren Rechner gekapert worden. Bei den Betroffenen soll es sich um Mitarbeiter der Abteilung 2 (Politische Abteilung) gehandelt haben. Die wenigen bei der Aktion abgeflossenen Dokumente hätten alle Bezug zu Russland und der Ukraine gehabt. Die Hacker hatten sich im Informationsverbund BerlinBonn (IVBB) ausgebreitet, in dem u. a. die Sprach- und Datenkommunikation zwischen Standorten der Bundesministerien und Sicherheitsbehörden abgewickelt wird. Dieses Netz gilt als besonders gut gesichert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersucht den Fall nun in Zusammenarbeit mit weiteren Ermittlungsbehörden. Bei der Spurensuche erweise sich aber als verhängnisvoll, dass Logfiles über Netzaktivitäten im IVBB aus Datenschutzgründen und in Absprache mit Personalräten nur drei Monate gespeichert würden. Eine genaue Rekonstruktion des Vorgehens der Angreifer ist so kaum möglich. Die Härtung und Überwachung der eigenen Netze ist für die Bundesverwaltung eine gewaltige Aufgabe. Allein an dem IVBB und dem verknüpften IVBV (Informationsverbund Bundesver-

Die Bundesregierung strebt den Betrieb ihrer Kommunikationsnetze aus einer Hand an. Was bedeutet das für die Cyber-Sicherheit?

waltung) sind fast 1.300 Behörden- und Ministerienstandorte inklusive nachgelagerter Bereiche angebunden. Darüber hinaus gibt es noch rund 40 größere ressorteigen betriebene Netze. Im Zuge des mit insgesamt über 420 Mio. Euro veranschlagten Projekts “Netze des Bundes” (NdB) soll hier eine Konsolidierung erfolgen. Ziel ist es, Planung, Beschaffung und Betrieb der Regierungsnetze langfristig selbst in die Hand zu nehmen und sich von Dienstleistern weitgehend unabhängig zu machen. Letzendlich soll es nur noch ein Netz in der Verantwortung eines bundeseigenen Betreibers geben. Das soll nicht nur wirtschaftlicher sein, sondern auch mehr Kontrolle und Sicherheit bringen. Das schon vor zehn Jahren auf Initiative des BMI angestoßene Projekt steht vor einem wichtigen Meilenstein. Zum 1. Januar 2019 soll die Bundesanstalt für den

Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) die Verantwortung für den Netzbetrieb von der Telekomtochter T-Systems übernehmen. Noch im Laufe des Jahres soll auch die Migrierung des IVBB auf den im Aufbau befindlichen Nachfolger “NdB 1.0” erfolgen. Kritisch äußert sich Tabea Rößner, netzpolitische Sprecherin der Grünen: “Das ewige Projekt “Netze des Bundes” kränkelt seit Jahren vor sich hin und zeigte von Beginn an eklatante Organisationsmängel”. Jetzt müsse das Projekt hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur noch kritischer betrachtet werden. “Zwar sollen die “Netze des Bundes” bisherige Infrastruktur vereinheitlichen und sicherer machen, der Angriff auf das als besonders sicher gerühmte IVBB zeigt aber auf, dass eine (diversitäre) Redundanz der Systeme in Hinblick auf die Sicherheit deutliche Vor-

teile hat.” Thomas Jarzombek, MdB CDU, sieht in der Konsolidierung dagegen eine Chance für die Sicherheit. Je fragmentierter die Systeme seien, desto größer sei auch das Risiko unsicherer Komponenten oder Konfigurationen. Außerdem habe man es bei IVBB und anderen Netzen des Bundes mit segmentierten Netzen zu tun. “Das heißt, dass jemand, der sich an einem Punkt innerhalb eines Segments Zugriff verschafft, damit noch keinen Zugriff auf andere Segmente hat”, so Jarzombek Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel “ein Netz, ein Betreiber” wird auch von Konstantin von Notz grundsätzlich begrüßt. “Ich habe jedoch große Zweifel, ob dies im anvisierten Zeitraum tatsächlich gelingt”, gibt der stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende der Grünen zu bedenken. Im Wettbewerb um IT-Fachkräfte sei die Besetzung der anvisierten

ZugFeRD: Strauchelt es, statt zu ziehen?

Stellen “extrem ambitioniert”. Im Zuge der Ertüchtigung der BDBOS sind zunächst rund 260 neue Stellen vorgesehen, davon sollen 157 noch im Jahr 2018 besetzt werden. Bei NdB werden nicht sofort sämtliche Betriebsaufgaben übernommen, wie der Abteilungsleiter Technik/Infrastruktur und Projektgruppenleiter Netze des Bundes bei der BDBOS, Detlef Döhring, erklärt: “In der Anfangsphase wird die BDBOS vor allem koordinierend wirken. Mit dem Personalaufwuchs werden wir aber sukzessive in die Rolle einer allumfassenden Betreiberin für die Netze des Bundes hineinwachsen.”

Die T-Systems soll nach dem 1. Januar 2019 den weiteren Betriebsübergang als Dienstleister unterstützen. Darüber werde derzeit noch verhandelt, heißt es aus dem BMI. Der Betrieb von NdB wird also frühestens in einigen Jahren voll in der Hand des Bundes liegen. Im Lichte des noch längst nicht aufgeklärten Cyber-Angriffs auf die Bundesregierung wird besonders die Frage interessant sein, wer langfristig für die Sicherheit bei NdB verantwortlich zeichnet. Die Prävention und Cyber-Abwehr im Vorgänger IVBB ist bisher eine Kernkompetenz des BSI. Im Zuge der Konsolidierung könnte die CyberSicherheitsbehörde hier aber Unterstützung bekommen, wie der Projektleiter aus der BDBOS Döhring gegenüber dem Behörden Spiegel erklärt: “Es wird eine Aufgabenabgrenzung zwischen BSI und BDBOS geben. Hierzu stehen unsere Behörden in einem engen Austausch. Die BDBOS wird hier mehr Kompetenzen in operativer Hinsicht übernehmen.”

Das E-Rechnungsformat kriegt Gegenwind aus NRW (BS/Adrian Bednarski) In einem aktuellen Entwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen E-Government-Gesetzes dürfen hybride E-Rechnungsformate wie ZugFeRD nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr angenommen werden. Die Bilddatei, die ihm zugrunde liegt, sorgt für Probleme. Zwar macht sie das Lesen komfortabler, verursacht jedoch auch Verunsicherungen. Könnte der Vorstoß aus NRW das Ende für das von Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam entwickelte Modell bedeuten?

Die Begründung dahinter findet sich im Entwurf wieder:

“Mit der E-Rechnungsrichtlinie sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden, die aus mangelnder Interoperabilität der befindlichen Systeme resultieren. Außerdem soll die Verbreitung der elektronischen Rechnung insgesamt gefördert werden.”

Durch die Nutzung hybrider E-Rechnungsformate steigt die Komplexität in deren Bearbeitung. Exemplarisch dargestellt:

Ein Sachbearbeiter erhält eine hybride E-Rechnung, die die strukturierte XML-Datei sowie die Bilddatei – das PDF/A3-Dokument – umfasst. Wenn er nur die Bilddatei überprüft und auf dieser basierend die Auszahlung veranlasst, dann bestehen zwei mögliche Probleme.

Zum einen können die Zahlen in beiden Dateien voneinander abweichen. Aber die eigentliche XML-Datei stellt die rechtlich bindende Rechnung dar. Dies

KNAPP

Bär wird Staatsministerin für Digitales (BS/gg) Mit Dorothee Bär (MdB, CSU) wird in der nächsten Bundesregierung erstmals eine Staatsministerin im Bundeskanzleramt für den Bereich Digitales mit am Kabinettstisch sitzen. Die 39-Jährige zählt auf Bundesebene zu den renommiertesten Netz- und Digitalpolitikern. Dem dritten Kabinett von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gehörte sie von Dezember 2013 bis Oktober 2017 als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt an. Nach dessen Ausscheiden aus der Regierung war Bär zuletzt formell Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt, der Dobrindts Posten kommissarisch übernommen hatte. Ihre Hauptaufgabe dürfte künftig in der Koordinierung der verschiedenen Digitalisierungsaktivitäten der Ressorts liegen.

Fast 500 Mitarbeiter für Digitalisierung (BS/gg) In den 14 Bundesministerien waren Ende Februar insgesamt 482 Mitarbeiter mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt. Diese Beschäftigten sind in den unterschiedlichen Häusern auf 76 Abteilungen verteilt und arbeiten insgesamt in 244 Teams an digitalen Themen. Nicht berücksichtigt sind dabei IT-Referate und IT-Koordinierungsreferate, die sich mit der IT der jeweiligen Bundesministerien befassen. Die meisten Dienstposten (100,5) stellt dabei das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gefolgt vom Bundesministerium des Innern mit 94,45 und dem Bundesministerium der Verteidigung mit 67 Dienstposten. Diese Zahlen veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Anna Christmann, Bündnis 90 / Die Grünen.

Bayern baut

Förderung aus

könnte somit zur Überweisung eines Fehlbetrages führen. Zum anderen bedeuten zwei unterschiedliche Beträge auch eine doppelte Umsatzsteuer, weshalb die Rechnung aufgrund steuerrechtlicher Bedenken abgelehnt werden müsste. Somit könnten diese Probleme mehr Achtsamkeit und Aufwand bei den Sachbearbeitern hervorrufen, obwohl durch die E-Rechnung der Prozess vereinfacht werden sollte.

Kritik aus Verbänden Die nordrhein-westfälischen Verbände des Städtetags, des Landkreistags sowie des Städte- und Gemeindebunds kritisieren den Entwurf in unterschiedlichen Punkten. Zum einen handle es sich bei der Annahme von E-Rechnungen um eine Übertragung der Aufgabe auf die kommunale Ebene. Deshalb möchten die Verbände eine Kostenfolgeabschätzung nach-

gereicht sehen. Außerdem heißt es in der Stellungnahme: “Wenn sich durch die Aufgabenübertragung eine wesentliche finanzielle Belastung der Kommunen ergeben sollte, wäre ein entsprechender Belastungsausgleich durch das Land zu leisten.” Zum anderen wird kritisiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf die hybriden Rechnungsformate ausschließe. “Damit fasst der Gesetzentwurf die Begriffsdefinition der E-Rechnung enger als die zugrundeliegende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates”, merken die Verbände an. Für die Übergangszeit fehle dann jedoch eine rechtliche Regelung dahingehend, welche Rechnung dann die rechtlich verbindliche sei.

“Auch bleibt es offen, ob nach Ablauf des Übergangszeitraums, Papierrechnungen und E-Mails mit PDF-Anhängen als zulässige Formen übrigbleiben.”

Denn hybride E-Rechnungen

dürfen dann nicht mehr angenommen werden. Matthias Hauschild, Referent vom Deutschen Städtetag, ergänzt: “Es befindet sich sehr vieles im Fluss. Alles, was sich heute abzeichnet, kann morgen ungültig sein.” Aktuell bestünden viele Diskussionen zwischen den Bundesländern, Städten und Gemeinden, wie mit E-Rechnungen umgegangen werden soll. “Die Interessenslage variiert, denn kleine Kommunen kriegen definitiv weniger Rechnungen als Großstädte und dementsprechend könnten diese mehr Interesse an der einfachen Bilddatei haben”, so Hauschild. Zudem brauche es einheitliche Regelungen. Sonst würde der Bürokratieaufwand seitens der Verwaltungen gesenkt, aber jener der Wirtschaft gesteigert. Da diese im ungünstigen Falle für jede Ebene die Zusendung der E-Rechnung anders durchführen müssten. Inwiefern NRW den derzeitigen

Entwurf aufrechthalten und hybride Formate wie ZugFeRD 2.0 ausschließen möchte beziehungsweise kann, bleibt noch offen. In der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes in § 4 Absatz 1 steht geschrieben: “Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.” Da ZugFeRD 2.0, die Comfort-Version – jedoch nicht ZugFeRD 1.0 – dem entspreche, ist ungeklärt, ob ein Ausschluss gültig ist.

Aber: “Sofern der Datenaustauschstandard ZugFeRD 2.0 Comfort verwendet wird, verbleibt nach dem Entpacken der XML-Datei die Frage, was mit dem PDF weitergeschehen soll. Dies ist auch noch nicht abschließend beantwortet worden”, merkt Hauschild an.

(BS) Der Freistaat Bayern verdreifacht das Fördervolumen des Programms ISIS12 auf rund 4,4 Millionen Euro. “Mit der Erhöhung der Fördermittel und der geplanten Fortsetzung der staatlichen Förderung auch für die Jahre 2019 und 2020 in vergleichbarer Höhe machen wir unsere bayerischen Kommunen auch bei der digitalen Sicherheit zu Vorreitern”, sagte dazu der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Adressaten der staatlichen Förderung sind seit 2015 zum Beispiel kommunale Zweckverbände und öffentliche Kommunalunternehmen. Bisher seien mehr als 170 davon mit jeweils bis zu 15.000 Euro unterstützt worden. Für die Förderperiode 2017/2018 sei schon deutlich mehr Fördervolumen beantragt worden, als durch den Haushalt dafür zur Verfügung gestellt worden war.Unterstützt wird der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) mit dem Vorgehensmodell ISIS12.

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Foto: BS/© natali-mis, Fotolia.de

Behörden Spiegel: Norwegen belegt bei europäischen E-Government-Benchmarks stets vordere Plätze – zumeist deutlich vor Deutschland. Was ist das Erfolgsrezept des “EGovernments made in Norway”?

Chaffey: Meiner Meinung nach gibt es hierfür mehrere wichtige Faktoren. Eine wesentliche Voraussetzung ist das große Vertrauen, das die norwegische Verwaltung in der Bevölkerung genießt. Die meisten Bürger möchten bereits ausgefüllte Formulare, die automatisiert bearbeitet werden. Dies alles erleichtert den Aufbau eines digitalen öffentlichen Sektors, der den Anwender in den Mittelpunkt stellt, Wert auf die gemeinsame Nutzung von Daten legt sowie sektorenübergreifende, qualitativ hochwertige Dienstleistungen entwickelt. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Metadaten ist in Norwegen gut ausgebaut. Dies ist das Ergebnis von bereits vor langer Zeit eingerichteten Datenbanken, die für die Entwicklung eines digitalen öffentlichen Sektors eine große Bedeutung haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Basis für eine effektive öffentliche Verwaltung und gut funktionierende automatisierte Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen.

Behörden Spiegel: Können Sie hierfür Beispiele nennen?

Chaffey: Der Übergang von der Einwilligung zur Übermittlung von Daten hin zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten hatte erhebliche Auswirkungen auf die Steuerverwaltung. Drei von vier Steuerzahlern erhalten jetzt die Steuererklärung und den Steuerbescheid elektronisch.

Das norwegische Verwaltungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage sowohl für die Zustimmung als auch für die Befugnis zur automatischen elektronischen Datenübermittlung.

Umfassender Datenschutz und umfassende Informationssicherheit stehen im Mittelpunkt. Der einzelne Bürger muss in einem möglichst großen Umfang das Verfügungsrecht über seine personenbezogenen Daten haben. Für die Verarbeitung dieser Daten ist zunächst

Auf Vertrauen aufgebaut

Umgang mit Daten ist Erfolgsgarant des norwegischen E-Governments

(BS) Norwegen, das diesjährige Partnerland des Kongresses Digitaler Staat, den der Behörden Spiegel am 20./21. März in Berlin veranstaltet, gehört in Europa seit Jahren zu den Top-Nationen bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Über die Gründe und den gegenwärtigen Stand der Transformation im Königreich sprach der Behörden Spiegel mit Paul Chaffey, Staatssekretär im norwegischen Ministerium für öffentliche Verwaltung und Modernisierung. Die Fragen stellte Guido Gehrt.

der Zweck maßgebend, darüber hinaus ist die Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Wir verfügen über eine gut entwickelte Infrastruktur und qualitativ hochwertige öffentliche Register und verwenden bereits mehrere fachübergreifende digitale Komponenten wie zum Beispiel den digitalen Briefkasten, Anwendungen wie Altinn und ID­Porten sowie ein digitales Ausschreibungs­ und Vergabesystem.

Wir geben Innovation und schöpferischen Ideen Raum. Dies ermöglicht digitale Lösungen sowohl innerhalb der Fachbereiche als auch fachübergreifend, wie zum Beispiel bei der Beantragung von Bafög und Baugenehmigungen. Über unser Zentralamt “DIFI” fördern wir die Koordination zwischen den einzelnen Institutionen, zum Beispiel durch die Vermittlung von Projektfinanzierungen und durch den Digitalisierungsausschuss.

Behörden Spiegel: Dänemark und Schweden leisten Ihnen bei den Top-Platzierungen zumeist Gesellschaft. Was machen die nordischen Länder anders bzw. besser als das restliche Europa?

Chaffey: Die nordischen Länder haben eine relativ ähnliche Verwaltungsstruktur und arbeiten oft bei der Angleichung von Gesetzen und Verordnungen wie der Umsetzung des EURegelwerks zusammen. Eine enge Kooperation besteht auch bei der Realisierung von technischen Lösungen für interoperable grenzübergreifende Dienstleistungen.

Die nordischen Länder haben generell eine sehr gut ausgebaute digitale Infrastruktur – wie Breitband und Mobilfunkdurchdringung – und die digitale Kompetenz in der Bevölkerung ist sehr hoch. Das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat ist in den nordischen Ländern generell sehr hoch und

Paul Chaffey ist seit 2013 als Staatssekretär im norwegischen Ministerium für Kommunalverwaltung und Modernisierung tätig. “E-Government made in Norway” ist auch das Thema seines Vortrags am 20. März auf dem Kongress Digitaler Staat. Foto: BS/Ministerium für Kommunalverwaltung und Modernisierung Norwegen

es ist uns wichtig, dass die Anwender bei der Entwicklung von digitalen Lösungen miteinbezogen werden.

Die nordischen Länder legen Wert darauf, dass neue Verordnungen grundsätzlich offen für alle verwendbaren Technologien sein müssen und die Digitalisierung fördern, statt sie zu verhindern.

Behörden Spiegel: Welches sind derzeit die zentralen Projekte im norwegischen E-Government?

Chaffey: Bei uns gibt es viele große Projekte sowohl im sozialen Bereich als auch im Justizund Bildungssektor. Gleichzeitig arbeiten wir auch an der Implementierung und weiteren Verbreitung neuer fachübergreifender Lösungen, wie zum Beispiel einen sicheren digitalen Datenaustausch, digitalen Ausschreibungen und Vergaben sowie mehr Schnittstellen zum digitalen Rechnungssystem.

Wir erwägen die Entwicklung von gemeinsamen Plattformen zum Datenaustausch, z. B. innerhalb des Gesundheitssektors, aber auch sektorübergreifend. Im Gesundheitssektor implementieren wir das Prinzip “ein Bürger – eine Krankenakte”.

Behörden Spiegel: Wie ist hierbei die Kooperation zwi-

Kompakte Handreichungen

schen dem Staat und den einzelnen Kommunen vor Ort?

Chaffey: Die Digitalisierung des Staates muss vorangetrieben werden. Im kommunalen Bereich ist ein noch größerer Aufwand notwendig. Hier müssen der Staat und die Kommunen mehr und besser zusammenarbeiten, um dem Bürger und der Wirtschaft qualitativ hochwertige, anwenderfreundliche und fachübergreifende digitale Dienstleistungen anzubieten. Was die fachübergreifenden Aufgaben angeht: Hier wünscht die Regi erung, dass die staatlichen Einrichtungen mehr Verantwortung übernehmen, um digitale Lösungen zu entwickeln, die auch von den Gemeinden und den Verwaltungsbezirken verwendet werden können und dem Bedarf im kommunalen Bereich gerecht werden. Außerdem müssen staatliche Einrichtungen bei der Digitalisierung die Bedürfnisse der Gemeinden und Verwaltungsbezirke stärker berücksichtigen. Sie müssen bei der Digitalisierung frühzeitig den kommunalen Sektor – soweit dieser betroffen ist – mit einbeziehen. Das Ministerium für Kommunalverwal­

tung und Modernisierung gewährt über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss von 1,25 Mio. Norwegischen Kronen (125.000 Euro) zur Finanzierung von kommunalen IT­Projekten. Der kommunale Sektor muss Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Ziel ist es, zusätzliche gemeinsame digitale Lösungen für den kommunalen Bereich zu entwickeln.

Behörden Spiegel: Die Europäische Union plant die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway), das grenzüberschreitend Informationen, Verfahren, Hilfsund Problemlösungsdienste für Bürger sowie für Unternehmen online anbieten soll. Wird sich Norwegen, das ja sehr enge Kontakte zur EU pflegt, auch als Nicht-EU-Mitglied an diesem Gateway beteiligen?

und auch die für E­Governance. Wir legen großen Wert darauf, die Entwicklung harmonisierter und standardisierter Regelwerke und damit grenzüberschreitender Dienste zu unterstützen. Norwegen nimmt u. a. aktiv an EU­Programmen wie ISA2 und CEF Telecom teil. Diese Programme sind die wichtigsten Instrumente der EU, um grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen zu entwickeln, zu implementieren und zur Verfügung zu stellen.

Behörden Spiegel: E-Government bzw. die Digitalisierung der Verwaltung ist ein immerwährender Prozess. Welche weiteren Verbesserungen streben Sie für das norwegische E-Government zeitnah an bzw. würden Sie sich persönlich wünschen?

“Für Norwegen hat die internationale Zusammenarbeit hohe Priorität, besonders im Bereich der Digitalisierung.”

Chaffey: Im Bereich IT­Politik arbeitet unser Staat eng mit der EU zusammen und setzt im Normalfall die für Norwegen relevanten Gesetze und Verordnungen um. Der Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des “Single Digital Gateway” ist allerdings in der EU noch nicht endgültig beschlossen. Norwegen konnte diesen Vorschlag daher noch nicht abschließend beurteilen und hat folglich auch noch nicht abschließend Stellung zur Umsetzung bezogen.

Behörden Spiegel: Welche Rolle spielt generell der internationale Austausch im E-Government, nicht zuletzt im Hinblick auf Standardsetzung und Harmonisierung?

Chaffey: Für Norwegen hat die internationale Zusammenarbeit hohe Priorität, besonders im Bereich der Digitalisierung. Norwegen verfolgt die Strategie der EU für den Binnenmarkt

Kurzpapiere unterstützen bei der Umsetzung der DSGVO (BS/stb) Mit Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht. Dann müssen alle Stellen, die personenbezogene Daten erheben, die neuen Anforderungen erfüllen – auch wenn erst die praktische Rechtsprechung und gegebenenfalls Grundsatzurteile im Laufe der nächsten Jahre zeigen werden, wie bestimmte Vorgaben konkret umzusetzen sind. Vorbehaltlich dessen geben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden Hilfestellung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen in Form von Kurzpapieren zu wichtigen Themenbereichen.

Die Grundidee besteht darin, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine einheitliche Sichtweise in der Datenschutzkonferenz abstimmen. In den Kurzpapieren legen sie bündig dar, wie die DSGVO ihrer Auffassung nach im praktischen Vollzug angewendet werden sollte.

Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte erhalten damit kompakte Handreichungen, die ihnen eine gewisse Sicherheit bei der aufwendigen Umstrukturierung von Geschäftsprozessen und der Erstellung der notwendigen Dokumentationen geben können.

Seit vergangenem Sommer hat die Datenschutzkonferenz 13 solcher Kurzpapiere beschlossen (diese können auf der Webseite der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, www.bf­

di.bund.de, heruntergeladen werden). Darin werden relevante Themenkomplexe wie Sanktionsmechanismen, Datenschutz ­ Folgeabschätzung, Betroffenenrechte oder Auftragsverarbeitung erläutert.

Dokumentation als Grundlage

Die DSGVO fordert von Verantwortlichen und Autragsverarbeitern, alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten in einem Verzeichnis zu führen. Darin sind Zwecke der Verarbeitung zu dokumentieren sowie Beschreibungen der jeweils betroffenen Kategorien von Daten. Außerdem soll eine allgemeine Beschreibung der jeweiligen “technischen und organisatorischen Maßnahmen” enthalten sein. Die Aufsichtsbehörden halten hier Mustervorlagen mit weiteren Hinweisen vor.

Betont wird, dass das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eine zentrale Rolle spielen wird, damit datenschutzrechtliche Vorgaben überhaupt eingehalten werden können. Änderungen bringt die DSGVO auch für Auftragsverarbeiter. Diesen wird in Zukunft mehr Verantwortung auferlegt, wie in einem weiteren Kurzpapier zu lesen ist. So gelten für sie ausdrücklich dieselben rechtlichen Folgen im Falle gesetzwidriger Datenverarbeitung wie für die Auftraggeber – bis hin zur Haftung bei Schadenersatzforderungen. Das heißt aber nicht, dass Verantwortliche sich durch Beauftragung externer Verarbeiter von eigenen Pflichten befreien können. Vielmehr zeichnet der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung insgesamt verantwortlich, heißt es im Kurzpapier

weiter. Um Probleme im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten frühzeitig erkennen und bewerten zu können, sieht die DSGVO das Instrument der DatenschutzFolgenabschätzung (DSFA) vor. Diese ist durchzuführen, wenn eine Form der Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene mit sich bringt. Unter welchen Umständen eine DSFA durchgeführt werden sollte und wie der Prozess gestaltet werden kann, wird in einem weiteren Kurzpapier erläutert.

Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der DSGVO werden auch im Themenkanal “Digitaler Datenschutz” auf dem Fachkongress Digitaler Staat des Behörden Spiegel am 20./21. März in Berlin diskutiert.

Chaffey: Das Thema E­Government und Digitalisierung steht in Norwegen weit oben auf der politischen Tagesordnung. Grundlegende Strategien und Zielsetzungen wurden dem norwegischen Parlament im Weißbuch “Die Digitale Agenda für Norwegen” vorgelegt. Es wurde 2017 im Parlament verabschiedet und an der Umsetzung der festgelegten Ziele und Schwerpunkte wird bis heute gearbeitet. Unsere wichtigsten Grundsätze: die Anwender wie unsere Bürger, die Wirtschaft als auch nichtstaatliche Organisationen in den Mittelpunkt der politischen Gestaltung setzen und die Grundlage für anwenderfreundliche Dienstleistungen schaffen. In vielen Bereichen ist Norwegen schon weit, aber wir haben noch Potenziale, die es zu heben gilt. Die Arbeit geht weiter – wir müssen Schritt halten mit der technologischen Weiterentwicklung und gleichzeitig die Erwartungen der Bürger an die Dienstleistungen berücksichtigen. Es ist wichtig, die Digitalisierung im staatlichen und kommunalen Bereich bestmöglich zu koordinieren. Die rasche technologische Entwicklung führt dazu, dass wir technologischen, regulatorischen und ethischen Herausforderungen gegenüberstehen.

Eine der wichtigsten Empfehlungen, die Norwegen im OECD “Peer Review” für seine IT­Politik erhalten hat: den Handlungsdruck erkennen und die Digitalisierung umfassender und strategischer koordinieren. Dieser Empfehlung schließe ich mich ohne Wenn und Aber an.

Viel zu tun

Hamburgischer Datschutzbeauftragter legt Bericht vor (BS/stb) Die mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbundenen Aufgaben werden nur schwer zu bewältigen sein. So die Einschätzung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, anlässlich der Veröffentlichung seines 26. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2016 und 2017.

“Im Datenschutz bleibt 2018 kein Stein auf dem anderen”, so Caspar Ob es den Aufsichtsbehörden gelinge, die neuen Aufgaben zeitgerecht umzusetzen, müsse sich noch zeigen. “In Hamburg bleibt die Situation der Aufsichtsbehörde auch weiterhin sehr angespannt”, so Caspar. Im Jahr 2017 sei die Zahl der Eingaben auf ein neues Jahreshoch gestiegen. Insgesamt stelle der Schutz der Privatsphäre der Bürger immer komplexere Anforderungen. Der Datenschützer betonte aber:

“Das alles darf aber nicht von der positiven Tatsache ablenken, dass mit Geltung der neuen Regelungen im Datenschutz auf EU­Ebene eine neue Zeitrechnung beginnt.”

Im Berichtszeitraum hatte die hamburgische Datenschutzbehörde sich unter anderem mit dem Recht auf Vergessenwer­

den im Zusammenhang mit der Google­Suche beschäftigt. Gegen das Unternehmen, das seinen deutschen Sitz in der Hansestadt hat, gehen immer wieder Beschwerden von Personen ein, die die Sperrung von Suchergebnissen zu ihrem Namen verlangen. Im Zusammenhang mit unerlaubter Videoüberwachung in den Gasträumen eines Restaurants seien Bußgelder vergängt worden. Überprüfungen bei der Polizei Hamburg hätten ergeben, dass rechtliche Anforderungen für die Speicherung personenbezogener Daten häufig nicht erfüllt gewesen seien, z. B. weil Strafverfahrensausgänge nicht zeitnah berücksichtigt worden seien. In einem Fall habe erst die Löschung von 87 Prozent des Datenbestandes in einer Datei (3.794 Datensätze) zu einem datenschutzkonformen Zustand geführt.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 26 Digitaler Staat S026_BS03_All_cl
“Wir geben Innovation und schöpferischen Ideen Raum.”

Digitaler Leitfaden für hessische Kommunen

Werden aktuelle Steuerungsmängel durch die Digitalisierung behoben?

(BS/Dr. Ulrich Keilmann) Eine Legaldefinition des Begriffes “Digitalisierung” gibt es nicht. Für die Kommunen bedeutet er aber zweifelsfrei, Technologien einzusetzen, die helfen, ihre Leistungen effektiver und effizienter zu erbringen. Dabei wird deutlich, dass Digitalisierung an sich keine Wunder, gleichwohl punktuell Verbesserungsmöglichkeiten hervorrufen kann.

Aufgrund der Bedeutung dieses Themas setzt sich der Hessische Rechnungshof aktuell in der 213. Vergleichenden Prüfung mit dem Thema Digitalisierung auseinander. Der Stand der Digitalisierung von 12 hessischen Städten und Gemeinden steht hierbei im Fokus. Ziel ist es, einen digitalen Leitfaden für Kommunen zu entwickeln. Schwerpunkte liegen u. a. auf den Verwaltungsabläufen mit Dienstleistungscharakter sowie dem Standesamtswesen.

Ein “Haushalt 4.0” bzw. “digitale Instrumente für mehr Transparenz und bessere Steuerung kommunaler Finanzen” – wie es das Fachforum im Themenkanal Digitaler Haushalt auf dem Digitalen Staat fokussiert – sind vielfach noch Zukunftsmusik.

Vielmehr zeigt die Prüfungserfahrung der Überörtlichen

Prüfung, dass bereits aktuelle Steuerungsformen kommunaler Finanzen nicht oder nur unzureichend genutzt werden:

• Kosten- und Leistungsrechnung sind leider oft mangelhaft,

• die interne Leistungsverrechnung ist nur gering oder überhaupt nicht ausgeprägt,

• gegen den “Vorherigkeitsgrundsatz” wird immer wieder verstoßen,

MELDUNG

Dr. Ulrich Keilmann ist Leiter der Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen. Foto: BS/privat

• Ziele und Kennzahlen zu einzelnen Produkten werden selten als Steuerungselemente verstanden oder gar genutzt, • Jahresabschlüsse und geschweige denn Gesamtabschlüsse werden viel zu spät erstellt.

Natürlich gibt es einige Kommunen, die all diese klassischen Formen der Haushaltssteuerung bereits ausgiebig in der kommunalen Praxis leben (und eventuell sogar lieben?). Die Mehrheit der Kommunen hat zumindest in einigen dieser Punkte – selbst im OfflineModus – noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Schritt für Schritt zur Digitalen Kommune heißt ein brandaktuelles Projekt der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement

Nachhaltigere Tragfähigkeit für EU-Haushalte?

Rechnungslegung soll europaweit vereinheitlicht werden (BS/Dr. Birgit Frischmuth) Auf EU-Ebene wird intensiv an Europäischen Standards für die Rechnungslegung des öffentlichen Sektors gearbeitet. Das Ziel der EU sind einheitliche und verbindliche europäische Vorgaben für eine Verbesserung der statistischen Daten. Die EU-Kommission setzt dabei eindeutig auf eine doppische Rechnungslegung. Die zu erarbeitenden Standards für diesen Zweck sollen sich eng an den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) orientieren. Die Projektverantwortlichen auf EU-Ebene sind überzeugt, dass so mehr nachhaltige Tragfähigkeit für die öffentlichen Haushalte in Europa erreicht werden könne.

(KGSt). Getreu dieser Bezeichnung sollten Kommunen die Steuerung ihrer Finanzen angehen: Erst die aufgezeigten Herausforderungen meistern, dann durch Digitalisierung mit ihren vielfältigen Möglichkeiten die weitere Optimierung angehen. Bei alledem dürfen die Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nicht vergessen werden. Vielmehr sollten deren Bedarfe und konkrete Nachfragen viel stärker sowohl in den Fokus der Weiterentwicklung eines “Haushalts 4.0” integriert als auch in das Verwaltungshandeln und in die Angebote an die Bürger eingebunden werden. Idealiter sollten sich die beiden Interessen ergänzen. Mehr Transparenz und eine effektivere und effizientere Ressourcennutzung durch bessere Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten sind – wie das Fachforenprogramm “Digitaler Haushalt” im Behörden Spiegel beworben wurde – lobenswerte Ziele.

Bedarf an offeneren Strukturen in der Verwaltung

(BS/wim) Damit Start-ups und Öffentlicher Dienst öfter zusammenfinden, müssen laut einer Studie der Hertie School of Governance noch einige Abläufe der Behörden sinnvoll über-

arbeitet werden. So müssten Vergabeverfahren beschleunigt werden und die in Ausschreibungen geforderten Referenzen angepasst werden. Die Studie empfiehlt, Start-ups stattdes-

sen durch Zertifizierungen vertrauenswürdiger zu machen. Generell fordert die Studie vor allem mehr Interaktion zwischen beiden Seiten, um sich besser kennenzulernen.

Fachkräftemangel so nicht lösbar

Verwaltungen benötigen trotzdem mehr Personal

(BS/Friedhelm Schäfer) Digitalisierung und Fachkräftemangel – dies sind die Megathemen, die in den kommenden Jahren die Entwicklung der Arbeitswelt in Deutschland bestimmen werden.

Friedhelm Schäfer ist Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des DBB Beamtenbund und Tarifunion.

Foto: BS/DBB/Marco Urban

Die Digitalisierung hat längst begonnen, es geht nicht mehr um das “ob”, sondern um das “wie”. Deutschland steht dabei im internationalen Vergleich auf den hinteren Rängen – hier besteht dringender Nachholbedarf. Ein wesentlicher Grund dafür ist die fehlende Infrastruktur, die unter anderem mit den föderalen Strukturen in Deutschland zu tun hat. Bund, Länder und Kommunen entwickeln jeweils eigene IT-Systeme, die nicht kompatibel sind. Es ist schon nicht mehr fünf vor zwölf, sondern alternativlos, hier endlich gemeinsam tätig zu werden. Sonst gerät die Bundesrepublik, die eigentlich eine hohe internationale Reputation für ihre Infrastruktur und ihren Öffentlichen Dienst genießt, noch weiter ins Hintertreffen.

Öffentlicher Dienst hart getroffen

Der Fachkräftemangel, als Folge des demografischen Wandels, ist ebenfalls bereits Realität. Diese Entwicklung trifft den Öffentlichen Dienst mit seiner

Altersstruktur besonders hart.

In den kommenden zehn Jahren werden über deutlich mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Bund, Ländern und Kommunen in den Ruhestand gehen. Dies geschieht in einer Situation, die die Bürger schon heute als “Mangelwirtschaft” wahrnehmen. Über viele Jahre haben die Aufgaben für die öffentliche Verwaltung zugenommen, gleichzeitig wurde jahrelang Personal abgebaut. Dies führte zu Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten und nicht zuletzt häufig zu Verzögerungen oder gar Einschränkungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

Bürgerportal könnte hilfreich sein

Sinkende Bevölkerungszahlen lösen das Problem nicht. Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass angesichts des demografischen Wandels zunehmend über die Zusammenlegung von Behörden bis hin zu Kreisgebietsreformen nachgedacht wird. Dennoch muss klar sein: Die öffentliche Infrastruktur muss als solche erhalten und betrieben werden – und zwar flächendeckend, also auch und besonders in ländlichen Räumen. Digitale Verfahren – wie

In Deutschland überwiegt eindeutig Skepsis, ob dieser eingeschlagene Weg richtig ist. Das Hauptargument, in dem sich die Skeptiker unter den Kameralisten wie auch den Doppikern gleichermaßen treffen, ist: Diese Reform wird zu hohen zusätzlichen einmaligen und laufenden Kosten für den öffentlichen Sektor in Deutschland führen. Für die überwiegend doppisch buchenden Kommunen ist ebenfalls Aufwand, aber kein unmittelbarer Nutzen aus EPSAS zu erwarten. Wird es gelingen, das deutsche Handelsgesetzbuch als Referenz für die öffentliche Rechnungslegung in Europa durchzusetzen? Das ist eher unwahrscheinlich. Auch der Bundesrechnungshof verwies in seinem jüngsten Bericht darauf, dass die EU-Kommission seit Jahren die freiwillige Einführung von IPSAS in Mitgliedsstaaten finanziell fördert und damit eine Entscheidung praktisch vorweg nimmt. Noch steht allerdings nicht fest, wie die EPSAS im Unterschied zu den IPSAS konkret formuliert sein werden. Daraus ergibt sich: Will man IPSAS verhindern, muss man EPSAS gestalten. Eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den angelsächsisch geprägten IPSAS ist wesentliche Bedingung für

eine fundierte Wertung. Inzwischen gibt es in Deutschland auch eine entsprechend sensibilisierte Fachöffentlichkeit. Das damit verfügbare Know-how sollte bei der Positionsfindung der deutschen Verhandlungsführer in Sachen EPSAS maßgeblich sein. Dabei kann auf ein “Proofof-Concept” zu den Umsetzungsmöglichkeiten von EPSAS für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zugegriffen werden. Zudem hat das Hessische Ministerium der Finanzen eine “Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards” am Beispiel des Bundeslandes Hessen veröffentlicht. Die aktuelle Rechnungslegung des Landes Hessen und der FHH erfolgt nach den Standards der staatlichen Doppik. Eine alleinige Spiegelung der EPSASVorschläge an der staatlichen Doppik ist jedoch nicht ausreichend. Die nun seit Jahren praktizierten Regelungen kommunaler Doppik und die damit verbundenen Erfahrungen müssen ebenso einbezogen werden. Konsequenzen einer

Dr. Birgit Frischmuth ist Hauptreferentin des Deutschen Städtetages.

Foto: BS/Dombrowsky

Umstellung der öffentlichen Rechnungslegung auf IPSAS können aus Studien am Beispiel einzelner Städte (wie Münster, Hiddenhausen, Leverkusen) abgelesen werden. Noch bestehen Optionen, die Kosten einer Umstellung auf EPSAS einzugrenzen und auch deutsche Erfahrungen in die Auslegung europäischer Standards in die öffentliche Rechnungslegung einzubringen. Der Bund und die Länder sollten im eigenen Interesse diese Chance nutzen. Die Verantwortung für die Konsolidierung der nationalen Gesprächspositionen liegt beim Bund und den Ländern. Tatsächlich machte die letzte Bundesregierung von bestehenden Angeboten zum Dialog wenig Gebrauch. So ist es nicht überraschend, dass auch der Bundesrat an die Bundesregierung die Forderung gerichtet hat, zumindest für alle Kosten durch EPSAS aufzukommen.

Arbeit 4.0: Alle Räder stehen still…

…solange die Verwaltung nicht weiß, wohin sie will (BS/ab) Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Lebenswelt 4.0 im Zeichen der Digitalisierung – Schlagwörter, die durch die Medien und Diskurse geistern, aber schwer zu greifen sind. Es sind Ideen von einer Zukunft, über deren Gestaltung diskutiert wird. Kann dies eine Chance für die Verwaltungen sein, sich in den Diskurs einzubringen und zum Treiber von Arbeit 4.0 zu werden?

etwa das geplante bundesweite Bürgerportal, das jedem Bürger künftig den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglichen soll – können dabei einen Beitrag leisten.

Von Menschen für Menschen

Eines muss aber klar sein: Die Digitalisierung wird die Probleme durch den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst nicht lösen. Wer glaubt, alleine durch Rationalisierung den Personalmangel zu beheben, der irrt. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Erstens: Bereits heute haben wir zu wenig Personal und vor allem zu wenig Stellen – diese Lücke ist so groß, dass es schwer vorstellbar ist, sie nur durch digitale Lösungen zu schließen.

Zweitens: Um überhaupt Strukturen zu digitalisieren, brauchen wir anfangs mehr Personal statt weniger IT-Fachkräfte, Fortbildungen, Personalentwicklung und -planung. Zum Nulltarif ist eine digitale Verwaltung nicht zu haben.

Drittens: Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass der Digitalisierung auch Grenzen gesetzt sind. Die Polizistin auf der Straße, der Pfleger im Krankenhaus, die Lehrerin in der Schule, der Erzieher in der Kita – um nur einige Beispiele zu nennen –werden auch zukünftig nicht zu ersetzen sein. Moderne Technik hin oder her: Daseinsfürsorge ist auch in Zukunft ein Dienst von Menschen für Menschen.

Arbeit 4.0 beinhaltet nicht nur, wie die zukünftige Produktion, der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung aussehen werden, sondern auch einen kulturellen Wandel dahingehend, wie “gutes Arbeiten” und berufliche Sicherheit in einer schneller werdenden Welt gestaltet werden können. Gleichermaßen spielt darin die “digitale Ethik” eine Rolle, die Work-Life-Balance und Familienvereinbarkeit. Denn alle Lebensbereiche werden betroffen sein. Auf der einen Seite steht die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, wenn autonomes Fahren Berufe wie Taxi-und Busfahrer hinterfragen lässt. Auf der anderen Seite bedeutet die Technologie Erleichterungen. Roboter helfen Krankenpflegern in ersten Projekten, die Patienten anzuheben und damit physische Belastung zu schmälern. Dann bleibt noch der Öffentliche Dienst, gezeichnet durch Sicherheit, aber auch Personalnot, die nicht nur die IT-Fachkräfte

betrifft, sondern gleichermaßen die Verwaltungsfachangestellten. Öffentlich wird dieser mit Behäbigkeit und starren Strukturen assoziiert. Ein Bildnis, welches es schwierig macht, junge Menschen zu gewinnen. E-Rechnungen, digitale Dienstleistungen mittels Portalverbund, E-Akte und die E-Geburt sind nicht nur Angebote, die für den Bürger attraktiv sind, sondern sie entlasten durch optimierte, digitale Prozesse auch die Mitarbeiter. Die Digitalisierung mit der damit einhergehenden Arbeit 4.0 kann der Verwaltung helfen, sich selbst neu zu gestalten und somit auch als Vorreiter zu agieren.

H om e-Office-Möglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und Vertrauensbasis werden oft erwähnt, aber vielfach noch nicht gelebt. “Aber ein voll digitaler Arbeitsplatz mit maximaler Flexibilität ist bereits Wirklichkeit und kein Pilotprojekt. Zudem sind die Mitarbeiter damit hochzufrieden”, so IT-Leiter Stephan

Grosser vom Landratsamt Weilheim-Schongau. Aber daneben spielen noch die Personalgewinnung, die -ausbildung und die -weiterbildung entscheidende Rollen. “Die Verwaltung in Deutschland wird seit 30 Jahren digitalisiert. Nur geschah dies nicht stringent und zentral”, äußerte sich Dr. Helge Braun, Staatsminister im Bundeskanzleramt, zur Digitalisierung. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, wenn die Behörden sich gemeinsam austauschen, wie Personal gewonnen werden kann und wie die zukünftige Ausbildung auszusehen hat, um dem digitalen Wandel gerecht zu werden. Während gleichzeitig das Thema Fort- und Weiterbildungen für aktuelle Verwaltungsmitarbeiter in den Fokus rücken muss, um aktuelle digitale Projekte und Software handhaben zu können.

Arbeit 4.0 ist ein Themenschwerpunkt auf dem Digitalen Staat vom 20. bis zum 21. März 2018.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 27 Digitaler Staat S027_BS03_All_swm
DIGI TA L ER STAAT Digitaler Staat: Die App zum Kongress
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Die

Die digitale Kommune

GiroSolution unterstützt bei E-Payment und E-Rechnung

(BS/Dr. Markus Hild) Die Umsetzung von E-Government schreitet kontinuierlich voran. So nimmt die Zahl der Städte und Kommunen, die ihre Dienstleistungen über Bürger-Serviceportale im Internet anbieten, stetig zu. Als zentraler Zahlungsdienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe für E-Government bietet GiroSolution den Kommunen über die Bezahlplattform GiroCheckout alle gängigen Online-Bezahlverfahren zur Integration in ihre Bürgerportale an. Darüber hinaus steht GiroSolution den Kommunen bei der Umstellung auf elektronische Rechnungen mit der Lösung S-Rechnungs-Service ebenso kompetent zur Seite wie bei der Verwaltung ihres Schuldenportfolios mit S-Kompass.

Durch das Bereitstellen eines Online-Services zur Abwicklung von Behördengängen inklusive fallabschließender Online-Bezahlmöglichkeiten profitieren Kommunen auf vielfältige Weise: mehr Komfort und Service für Bürger, Vereinfachung von Verwaltungsprozessen sowie Umsetzung von Gesetzesvorgaben. Über die virtuelle Bezahlplattform GiroCheckout können alle gängigen elektronischen Bezahlverfahren, wie z. B. paydirekt, giropay, Kreditkartenoder Lastschriftzahlungen, im Bürgerportal angeboten werden – gleichzeitig erfolgt eine direkte Zuordnung aus den Zahlungen auf das jeweilige Sparkassenkonto der Kommune. Neben dem E-Payment gewinnt auch das Thema elektronische Rechnung zunehmend an Relevanz für Kommunen. Denn durch die im letzten Jahr veröffentlichte Richtlinie zur E-Rechnung sind Kommunen verpflichtet, bis April 2020 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Der “SRechnungs-Service”, ein neues Angebot von GiroSolution, das in Zusammenarbeit mit den Sparkassen aufgebaut wird, erleich-

MELDUNG

tert Kommunen die Umstellung auf elektronische Rechnungen. Die Umstellung erfolgt völlig unkompliziert – ohne Anpassung der IT-Infrastruktur und ohne Schulungsaufwand.

Durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen ergeben sich für Kommunen neben hohen Kosteneinsparungspotenzialen beim Rechnungseingang und -ausgang weitere Vorteile, wie z. B. eine Verschlankung von Verwaltungsprozessen, Reduktion von Fehlern bei der Erfassung und Verarbeitung von Rechnungen und damit verbundene Zeiteinsparungen. Gleichzeitig gehen Kommunen auf dem Weg zur digitalen Kommune einen großen Schritt voran und setzen Gesetzesvorgaben fristgerecht um. Ergänzend zu

Rund 70 Aussteller auf Digitaler Staat

(BS) Mit rund 70 Ausstellern bietet der Digitale Staat nicht nur ein interessantes und ab-

wechslungsreiches Programm, sondern auch die Gelegenheit, sich an den Ständen zu infor-

den Lösungen GiroCheckout und S-RechnungsService bietet GiroSolution mit S-Kompass eine Software zum Schuldenmanagement an, die kommunale Institutionen bei der Steuerung und Planung ihrer Schuldenportfolios effektiv unterstützt. Gleichzeitig haben Kommunen jederzeit einen Überblick über ihre Zins- und Tilgungszahlungen. Interessierte können sich vom GiroSolution-Leistungsportfolio beim Digitalen Staat vom 20.-21. März 2018 in Berlin überzeugen.

Im E-Government-Forum 1 stelle ich in meinem Vortrag die Herausforderungen des EPayments und der E-Rechnung vor und liefere den Kommunen Lösungen aus der SparkassenFinanzgruppe für die einfache und unkomplizierte Umsetzung. Gerne stehe ich zu einem persönlichen Gespräch am GiroSolution-Stand (Nummer 27) für Fragen rund um unser Angebot zur Verfügung.

Das Netzwerk NExT

Verwaltungs-Experten setzen auf Kooperation

(BS/Sophie Schwerdtle) NExT steht für “Netzwerk – Experten digitale Transformation der Verwaltung” und ist ein exklusives Netzwerk zum Austausch und zur Gestaltung der digitalen Transformation der Verwaltung in Deutschland. Die Mitglieder sind Vordenkende und aktive Gestaltende der Digitalisierung im öffentlichen Sektor.

Ende Januar ist NExT im Rahmen einer Auftaktveranstaltung in Berlin mit 17 Teilnehmenden aus 13 unterschiedlichen Behörden, u. a. aus den Ressorts BMI, BMF und BMVg sowie aus dem AA, gestartet. Das Netzwerk steht unter der Schirmherrschaft des CIO des Bundes, Staatssekretär Klaus Vitt.

NExT verfolgt eine klare Agenda und hat den Anspruch, die Digitalisierung im öffentlichen Sektor maßgeblich mitzugestalten. Ziel ist die Entwicklung eines erprobten ganzheitlichen Werkzeugkastens für die Digitalisierung der Verwaltung. Der Fokus liegt auf den nächsten drei Monaten. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden in den Werkstätten konkrete Vorhaben festgelegt, die in diesem Zeitraum entwickelt und erprobt werden sollen. Im Rahmen des nächsten Paneltreffens im April werden die Ergebnisse präsentiert. Parallel zur Erprobung von Initiativen in den Werkstätten erarbeiten die Werkstattleiter einen Vorgehensplan für die Digitalisierung von Behörden.

NExT besteht aus einem Panel zum Austausch und zur Steuerung sowie sechs thematischen Werkstätten für die schnelle Erprobung von Ideen. Jede Werkstatt wird von einem Mitglied des Panels geleitet. Grafik: BS/NExT

Auf diese Weise wird ein Werkzeugkasten entstehen, der sowohl die Herangehensweise als auch konkrete Vorhaben für

die Digitalisierung von Behörden enthält. Inzwischen ist das Netzwerk bereits um mehrere Teilnehmende gewachsen.

Die Leiter der sechs Werkstätten des Netzwerkes NExT

mieren und vertiefende Gespräche zu führen (Übersicht unter www.digitaler-staat.org).

Werkstatt

Digitale Projekte

Sven Egyedy M.Sc, LL.M. Auswärtiges Amt, Chief Technology Officer, stv. Leiter IT-Gruppe

“Einer für alle! In der Werkstatt Digitale Projekte sollen praxisnahe, konkrete Projekte umgesetzt werden, die behördenübergreifende Lösungsansätze so realisieren, dass die Ergebnisse von anderen weitergenutzt werden können.”

Werkstatt Digitale Fähigkeiten

Kapitän zur See Roland Obersteg Kommando Cyber- und Informationsraum, Abteilungsleiter Führung

“NExT bietet mir die Möglichkeit, ressortübergreifend Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Personalführung und -gewinnung, zu identifizieren und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.”

Werkstatt Neue Technologie Dr. Hans-Günter Gaul Bundesnotarkammer K.d.ö.R., IT-Direktor

“Die Werkstatt “Neue Technologien” ist ein Brutkasten für neue Ideen!”

Werkstatt Organisation und Arbeitsweise

Thomas Riede Statistisches Bundesamt, Leitung Forschung & Entwicklung und Digitale Agenda

“Digitale Transformation heißt Wandel der Organisation und vor allem der Arbeitsweise in unseren Häusern. Die Werkstatt “Organisation und Arbeitsweise” wird dieses zentrale Thema strategisch und praktisch vorantreiben.”

Werkstatt Kooperationen

Robert Eberle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Team IT Labor

“In der Werkstatt Kooperationen wollen wir mit unterschiedlichen Partnern zusammenarbeiten und gemeinsam von den verschiedenen Sichtweisen auf das Thema Digitalisierung profitieren.”

Werkstatt Kommunikation und Marketing

Sophie Schwerdtle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Leiterin Kontaktstelle NExT

“NExT bedeutet für mich fachlicher Austausch, voneinander lernen und miteinander Neues erproben.”

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 28 Digitaler Staat S028_BS03_All_dach
Dr. Markus Hild ist Geschäftsführer der GiroSolution GmbH. Foto: BS/GiroSolution
Fotos: BS/NExT

KOMPETENZZENTRUM ÖFFENTLICHE IT (ÖFIT)

Monatliche Themenseite in Kooperation mit:

März 2018

beim Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme

Sicherheit, Offenheit und schneller Zugang liegen hoch im Kurs

Digitalpolitische Themen genießen in der Bevölkerung hohe Priorität. Das zeigt eine repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT). Mit welchen konkreten Themen sollte sich die nächste Bundesregierung auch über vereinbarte Handlungsfelder hinaus befassen?

Sicherheit, Offenheit und eine moderne, digitale Grundversorgung sind die wichtigsten Anliegen der Menschen in Deutschland. So jedenfalls sieht es eine Mehrheit der gut 1.000 Bürgerinnen und Bürger, die im Dezember 2017 an einer repräsentativen Umfrage zu digitalpolitischen Themen teilnahmen. Mehr als 95 Prozent der Befragten gaben CyberSicherheit als drängende Aufgabe für die Politik der kommenden vier Jahre an. Ebenso viele befürworten einfachere und von jedermann nutzbare Verschlüsselungsverfahren. Bei der Frage, ob staatliche Sicherheitsbehörden über die technischen Möglichkeiten verfügen sollten, Kommunikationsdienste wie Messenger jederzeit überwachen zu können, ist die Bevölkerung hingegen gespalten.

DieE-Government-Gesetze von Bund und Ländern ließen die Schriftform und ihre Äquivalenzen unangetastet. Bleibt nur das Unterfangen, den gesamten Rechtsbestand zu analysieren, das sog. Normenscreening. Der Bund vermeldete darüber kaum Erfolge, als er mit seinem Bericht von Juli 2016 an den Bundestag 80 Prozent der Schriftformerfordernisse für vorerst nicht verzichtbar feststellte.

In die Debatte ist jetzt ein neuer Vorschlag eingebracht worden: Per Gesetz sollen alle Schriftformerfordernisse zu einem bestimmten Stichtag außer Kraft gesetzt werden. Folge wäre, dass Verwaltungsverfahren formfrei (§ 10 VwVfG) wären. Ist so etwas denkbar oder steht die verwaltungsrechtliche Schriftform unter verfassungsrechtlichen Schutz?

Unnötig klarzustellen dürfte sein, dass die Schriftform selbst keinen verfassungsrechtlichen Schutz genießt, da sie keine Grundrechtsträgerin ist. Wenn überhaupt könnte die Abschaffung, das heißt die flächendeckende Ermöglichung nicht formgebundener oder ausschließlich elektronischer Kommunikation, die grundrechtlich geschützten Positionen der Verwaltungsadressaten beeinträchtigen.

Das Grundgesetz verwendet den Begriff der “Schrift” bzw. der “Schriftlichkeit” an sechs Stellen. Für die Fragestellung ist insbesondere Art. 17 GG von Relevanz. Er gibt jedermann das Recht, sich schriftlich an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Zu analysieren ist, welche Bedeutung dieser Formulierung zukommt. Die Frage nach dem Inhalt der verfassungsrechtlichen Schriftform ist bislang nicht abschließend beantwortet.

Die Bedeutung des Internets als Zugangskanal zur Verwal-

Das fordern die Bürger_innen von einer neuen Digitalen Agenda

Welches digitalpolitische Thema fällt den Befragten spontan ein?

80,2% der Bevölkerung stehen neuen digitalen Technologien positiv gegenüber

26,2% nennen Breitbandausbau als wichtiges digitalpolitisches Thema

Wie wird die Wichtigkeit ausgewählter Themen eingeschätzt?

95,6% bewerten Sicherheit als prioritär Ein weiteres wichtiges Thema ist Offenheit

Cyber-Sicherheit Open Access Digitalisierung im Gesundheitswesen Digitale Verwaltung Künstliche Intelligenz Industrie 4.0

open

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100%

11,7% Cybersicherheit 8,3% Datenschutz 6,1% Autonomes Fahren 4,2% Arbeitsplätze

25,6% wünschen sich mehr Regulierung

Wie groß ist die Zustimmung zu konkreten politischen Forderungen?

95,5% sind für einfachere Verschlüsselung und

81,8% für ein Recht auf schnelles Internet

60% 40%20% 0% 20%40%60%80%100%

sehr wichtig wichtig

Jeder braucht gute Digitalkompetenzen.

Jeder sollte seine Kommunikation einfacher verschlüsseln können. Sicherheitsbehörden sollen Kommunikationsdienste überwachen können.

Selbstfahrende Fahrzeuge sollten überall getestet werden.

Es sollte ein Recht auf schnelles Internet geben. stimmen zu stimmen nicht zu

Quelle: Repräsentative Bevölkerungsumfrage mit 1.009 Befragten im Dezember 2017

Grafik: BS/ÖFIT

Weitere Auswertungen und Ergebnisse werden in den kommenden Wochen auf der Website www.oeffentliche-it. de sowie auf Twitter @OeffentlicheIT sukzessive veröffentlicht. Die aktuellen Ergebnisse zur Digitalpolitik finden Sie auf http://www.oeffentliche-it.de/bevoelkerungsumfrage.

Die Schriftform – durch das Grundgesetz geschützt?

Der unendliche Kampf ums E-Government

§Mehr Offenheit und eine leistungsfähige Infrastruktur gefordert Eminent wichtig scheint den Menschen der freie Zugang zu Daten im Netz zu sein, wie die hohe Bewertung des freien Zugangs zu Forschungsergebnissen (Open Access) zeigt. Über 80 Prozent stufen dies als sehr wichtig ein. Auch die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur steht hoch im Kurs. Für ein Recht auf einen schnellen Internetzugang sprechen sich 80 Prozent aus. Ähnlich viele sind der Meinung, dass jede und jeder ausgeprägte Digitalkompetenzen benötigt. Tests von selbstfahrenden Fahrzeugen in der eigenen Wohnsiedlung befürwortet hingegen nur etwas über die Hälfte der Befragten. Differenzierte Auseinandersetzung noch am Anfang Insgesamt genießen digitalpolitische Themen einen hohen Stellenwert. Kein einziges der ausgewählten Themen wird von einer Mehrheit der Bevölkerung als weniger wichtig betrachtet. Bittet man die Befragten, spontan Digitalthemen zu benennen, mit denen sich die Politik aus ihrer Sicht in der nächsten Legislaturperiode befassen sollte, so können vier von fünf ein konkretes Thema benennen. Die meistgenannten Themen sind hierbei Breitbandausbau und Regulierung (jeweils 26 Prozent) vor Cyber-Sicherheit (12 Prozent), Datenschutz (acht Prozent), autonomes Fahren (sechs Prozent) und der Sicherung von Arbeitsplätzen (vier Prozent). Auch Bildung, E-Health, Künstliche Intelligenz und Robotik werden genannt.

(BS/Matthias Kammer/Dr. Sönke E. Schulz) Bei Debatten über das E-Government in Deutschland gehört das Thema “Schriftform” nach wie vor auf die Agenda. Sie wird vielfach als Haupthinderungsgrund für eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen identifiziert. Auch die 2002 erfolgte Gleichsetzung der elektronischen Schriftform mit der herkömmlichen papiergebundenen durch das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Anpassungen an technische Neuerungen, insbesondere im Jahr 2013, brachten nicht den gewünschten Durchbruch.

tung nimmt stetig zu und geht auch am Petitionswesen nicht vorbei. Bereits die Einführung der elektronischen Signatur in § 126a BGB, § 3a VwVfG machte die Weiterentwicklung des Formerfordernisses deutlich. Anzuerkennen ist, dass die zivilrechtliche Schriftform nicht mit Schriftformerfordernissen im öffentlichen Recht gleichzusetzen ist, weil hier zumindest im Kommunikationsverhältnis zwischen Staat und Bürger ein großzügigeres Verständnis angemessen ist. So werden seit geraumer Zeit auch das Tele- und das Computerfax als Schriftformäquivalente angesehen. Maßgeblich für die Auslegung des Rechtsbegriffs sind Sinn und Zweck und die hinter dem Schriftformerfordernis stehenden Funktionen.

Eine wichtige Funktion der herkömmlichen Schriftlichkeit ist, Verlässlichkeit, Echtheit und Nachweisbarkeit der Eingaben und Angaben sicherzustellen. Die Gewähr für diesen Erklärungswillen kann heute mit den modernen Techniken auf andere Weise garantiert werden.

Auch beim Petitionsverfahren ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich, wenn bei einer elektronischen bzw. Online-Übermittlung die mit den Formen des schriftlichen Verkehrs verknüpften Zwecke erreicht werden.

Der vom Bundestag gewählte Weg, Online-Formulare für Petitionen nach Art. 17 GG vorzuhalten, die als Schriftformäquivalent anerkannt werden, zeigt, dass das Verfassungsrecht die elektronische Form kennt: Ei-

Matthias Kammer ist Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) und Co-Vorsitzender des Nationalen E-GovernmentKompetenzzentrums (NEGZ)

hördenkommunikation werden. Dabei stünde es insbesondere auch im Interesse der Verwaltung, den digitalen Weg mitzugehen. Ein solcher elektronischer Kanal sollte zum “Normalfall” der Kommunikation werden.

Foto: BS/DIVSI

Dr. Sönke Schulz ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages und Mitglied im Vorstand des NEGZ.

Foto: BS/Landkreistag Schleswig-Holstein

ner qualifizierten elektronischen Signatur bedarf es nicht. Dies hat erhebliche Indizwirkung für eine grundsätzliche Offenheit einer verbindlichen Staat-Bürger-Kommunikation für neue Kommunikationsmedien. Diese Kommunikation ist bei entsprechender Gestaltung ebenso möglich, ohne die papiergebundene Schriftlichkeit beizubehalten. Verpflichtendes E-Government: ein “No-Go”?

In der Vergangenheit stellte sich die die Frage, ob mehrere Zugangskanäle zur Verwaltung verfassungsrechtlich geboten seien und eine Verengung auf wenige oder gar nur einen Kanal verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

Dabei wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die sog. “Digi-

tal Divide” dadurch verfestigt werde und der Zugang zur Verwaltung seine Selbstverständlichkeit verliere, weil er an eine spezifische Medienkompetenz gekoppelt wird. Daher wird vielfach argumentiert, der klassische Zugang müsse aus verfassungsrechtlichen Gründen aufrechterhalten werden. Nur für besondere Bereiche, bei denen im Regelfall alle Beteiligten über elektronische Kommunikationsmittel verfügen, könne die Behörde verlangen, dass ihr elektronischer Zugang benutzt wird. Die verfassungsrechtliche Absicherung des Grundsatzes, dass in einem Rechtsstaat effektive Zugangsmöglichkeiten für alle Bürger geschaffen werden müssen, darf jedoch nicht zu einem Grundrecht auf mediale Selbstbestimmung bzw. ein “Grundrecht auf IT-Abwehr” überdehnt werden.

Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Wahl des Kommunikationsmediums existiert nicht. Der Schutz vor Diskriminierung gebietet allerdings, adäquate Auffanglösungen für Personen zu schaffen, die von der Internetnutzung ausgeschlossen sind oder mit ihr Schwierigkeiten haben. Das “Amt” wird

auch in Zukunft ansprechbar bleiben müssen.

Betrachtet man bisherige Diskussionen, waren diejenigen, die ein Recht auf Papierkommunikation forderten, eher in der Minderheit. Es ist eher tatsächlichen Begebenheiten und Fachressorts geschuldet, das ein umfassender Übergang zur Verpflichtung zu elektronischer Kommunikation nicht erfolgt ist.

Ein einheitlicher Portalverbund für die Verwaltung und die elektronische Abwicklung aller Verwaltungsverfahren in den nächsten fünf Jahren werden nach dem Prinzip “Freiwilligkeit” umsetzbar sein. Ein echter Mehrwert bietet sich aber erst, wenn die Nutzerzahlen signifikant steigen.

Angesichts der zum Teil noch vorhandenen Skepsis wird der elektronische (und mobile) Zugangskanal zwar noch nicht in den nächsten Jahren, aber spätestens, wenn die Generation der “Digital Natives” in der Überzahl ist, zum Normalfall (auch) der Be-

Fazit: Das Internet bleibt Dass das Internet mittlerweile große Bedeutung für die soziokulturelle Teilhabe an der Gesellschaft gewonnen hat, kann kaum bestritten werden. Es wird zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen eingesetzt, ebenso bildet es Teilbereiche des gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens ab, von dem derjenige, der die Fähigkeiten zur Nutzung des Internets nicht besitzt, ausgeschlossen wird. Dies gilt auch und gerade für den Kontakt zwischen Bürger und Verwaltung. Längst gilt: Keine soziale Teilhabe im Alltag ohne digitale Teilhabe. Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung klassischer Kanäle und die Absicherung eines vermeintlichen Wahlrechts der Bürger der rückwärtsgewandte Weg: Es muss Anspruch des Staates sein, die Gesamtheit seiner Bürger dazu zu befähigen, mit neuen Kommunikationsmedien und -formen eigenverantwortlich und selbstsicher umgehen zu können.

IT als Treiber der Verwaltungsmodernisierung: Der Newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik des Behörden Spiegel

Anmeldung: www.behoerdenspiegel.de newsletter@behoerdenspiegel.de

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 29 ÖFIT S029_BS03_All_cl

Das Online-Zugangsgesetz sei ein gutes Fundament, so Verenkotte, aber die Umsetzung, die Anpassung der Prozesse und Fachverfahren stellten die eigentliche Herausforderung dar. “Papierloses arbeiten hat mit Digitalisierung gar nichts zu tun. Es existieren zahlreiche Fachverfahren, die hochkomplex sind. Denn die Verwaltungsabläufe sind der springende Punkt. Diese müssen verändert werden, sie müssen neugedacht werden”, sagte der Präsident.

“Nichts ist am Anfang optimal, nicht die Kutschen, nicht die Autos, nicht die Digitalisierung. Wir müssen durch Feedbacks und Analysen schrittweise optimieren. Aber wichtig ist, ist dass wir es tun und dass wir uns bewusst sind, dass wir an einem Scheideweg stehen”, betonte er.

Dänemark: Fehler machen ist keine Schande

Das nicht alles von Anfang an optimal läuft, zeigt sich auch am stark digitalisierten Dänemark.

“Es hat viele Jahre gedauert, bei der Digitalisierung weit vorne zu sein”, sagte Lars Frelle-Petersen.

Der stellvertretende Staatssekretär für öffentliche Innovationen aus dem Dänischen Finanzministerium schränkt aber ein, dass Dänemark 18-mal kleiner sei als Deutschland.

Aber entscheidend für den digitalen Wandel in Dänemark sei insbesondere die Mentalität: “Die Dänen vertrauen den Behörden und möchten sogar vermehrt, dass wir ihre Daten noch stärker und sinnvoller nutzen”, so Frelle-Petersen. Dabei

Sind wir gegenwartsfähig?

Personalklau, fehlender Grundkonsens und fehlende Visionen

(BS/ab) “Der demografische Wandel hat den Fachkräftemangel in den Verwaltungen erreicht und er ist spürbar”, erklärte der Präsident des Bundesverwaltungsamtes (BVA), Christoph Verenkotte, auf der “Digit Now”, einer Konferenz, zu der sein Haus Ende Februar Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung ins Bundespresseamt in Berlin eingeladen hatte. Er betonte weiter: “Die Digitalisierung ist ein Thema von nationaler Bedeutung. Aber es ist schade, dass wir es trotzdem immer wieder betonen müssen. Die Frage, die sich die Verwaltung selbst stellen muss, ist nicht nur, inwiefern wir zukunftsfähig, sondern überhaupt gegenwartsfähig sind.” Dass aller Anfang schwer ist, zeigte sich auch im digitalen Musterland Dänemark.

zeichnen sich Parallelen ab zwischen der dänischen und der deutschen Digitalisierung – nur die Dänen starteten früher. Nach Anfangsschwierigkeiten hätten diese 2007 eine digitale Signatur in Kooperation mit privaten Unternehmen entwickelt. 2010 sei diese Signatur ausgefeilt gewesen und angewandt worden, wodurch die Dienste der Behörden digital angeboten sowie abgerufen werden konnten. Im Schnitt würden die Bürger sich dreimal pro Woche digital einloggen, um auf unterschiedliche Serviceleistungen zurückzugreifen.

Fehlende Vision von der Verwaltung 4.0

Aber die Verwaltung von morgen muss sich noch vielen Fragen des digitalen Wandels stellen. “Wir sollten uns auf ein Zielbild verständigen. Wie soll die Verwaltung eines Tages aussehen?”, so Beate Lohmann, Leiterin der Abteilung O aus dem Bundesinnenministerium. Dabei müsse bedacht werden, dass jede Behörde ihr eigenes Tempo habe, aber eine “reine nutzerorientierte Digitalisierung – prak-

Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes, sieht in der Digitalisierung einen Scheideweg und die Behörden in der Pflicht, ihre Servicementalität stärker auf den Bürger auszurichten und diesem gerecht zu werden.

tisch eine Prozessoptimierung alten Schlages, wird dem nicht gerecht”, befand Lohmann. Es reiche nicht, nur BestPractice-Beispiele zu sammeln und diese in die Fläche zu transportieren. “Irgendwann braucht es einen Schnitt und einen Grundkonsens”, betonte die

Initiative D21 präsentiert die Zahl des Monats

… statt strukturelle Förderung

(BS/Roland Dathe/Lena Starke*) “Schon wieder ein neues System? Dabei war doch das letzte gerade einmal drei Jahre im Einsatz und erst jetzt hatten wir es halbwegs verstanden. Das geht mir alles zu schnell…” Kennen Sie das von sich, von Kolleg(innen) oder aus dem Bekanntenkreis? Die digitale Welt ist schnelllebig und unterzieht sich großen Veränderungen.

Neue Produkte und Anwendungen kommen gefühlt in immer kürzerer Zeit und fordern von uns ein, dass wir wieder etwas Neues lernen. Das passiert im Privatleben wie auch in der Arbeitswelt. Viele Arbeitnehmer/ -innen fühlen sich dabei jedoch offensichtlich allein gelassen und erhalten nicht ausreichend Unterstützung durch den Arbeitgeber.

Die kürzlich veröffentlichte Studie D21-Digital-Index 2017/ 2018 ergab, dass sich 56 Prozent der Befragten das benötigte digitale Wissen nach dem Motto “Learning by doing” selbst aneignen.

Aktuell profitieren nur 15 Prozent der Befragten von bezahlten Schulungen, wie die Studie ergab. Dieses Problem erfordert Handlungen und Willen der Politik. Der vorliegende Koalitionsvertrag von Union und SPD zeigt, dass die Themen Platz auf der politischen Agenda finden. Die Schwerpunkte der Digitalisierung im Vertrag zeigen, dass ein klarer Fokus auch auf die digitale Arbeitswelt und die Ausbildung der Arbeitnehmer/-innen gelegt werden soll. Projekte wie die “Initiative Berufsbildung 4.0”, die Bündelung der Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern oder auch die Förderung von Volkshochschulen

56% 

Mehr als die Hälfte der Deutschen eignet sich neues Wissen im Bereich Computer, Internet und digitale Themen vor allem eigenständig durch Ausprobieren an.

versprechen Besserung. Jetzt gilt es, die Projekte im Koalitionsvertrag umzusetzen und weiter auszubauen, denn digitales Wissen spielt für die Menschen in allen Bereichen eine immer größere Rolle, gerade der Arbeitsmarkt wandelt sich. Es ist wichtig, die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen und sie durch Schulungen und Weiterbildungsangebote digital fit zu machen. Um den Lernprozess der Bevölkerung flächendeckend zu unterstützen, ist daher eine bessere Angebotsstruktur notwendig. Zusätzliche Anreize könnten zudem Menschen erreichen, die bis jetzt kaum an digitalen Themen partizipieren. Bei diesem Thema dürfen aber nicht nur die Arbeitnehmer-/ innen eine Rolle spielen, denn die Vermittlung von digitalem Wissen sollte konsequenterweise bereits in der Schule beginnen. Nur so kann man sicher-

stellen, dass Schüler/-innen auf einem grundlegenden digitalen Wissensstand sind und auf die Herausforderungen der modernen Welt vorbereitet sind. Für sie wird es elementar wichtig, sich in neu entstandenen Berufswelten zu behaupten. Digitale Kompetenzen müssen im Schulsystem verankert und digitale Berufsfelder erläutert werden.

Fast jeder Dritte fühlt sich von der Dynamik und der Komplexität der Digitalisierung überfordert, wie der D21-Digital-Index ergab. Gerade diesen Menschen fällt das “Learning by doing” besonders schwer. Sie brauchen geeignete Angebote, die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Anstrengungen benötigen.

*Roland Dathe ist Pressereferent bei der Initiative D21. Lena Starke absolviert dort aktuell ein Praktikum.

Paragrafen blockieren lassen. Wenn sie sich blockiert fühlen, dann melden sie den Paragrafen und vielleicht kriegen wir ihn gemeinsam geändert.”

Stärkere Vernetzung

notwendig

Zudem sei eine wesentlich stärkere Vernetzung notwendig, um das aktuelle Inselwissen zu einem Festland zu vereinen. Hierbei merkte Lohmann aber selbstkritisch an: “Kommunikation sagt sich einfach, jedoch tun sich viele damit schwer. Entscheidend ist, dass wir uns öffnen und bereit sind, Wissen auszutauschen und zu teilen.”

die Nutzerorientierung müsse intrinsisch motiviert sein. Modernisierung ohne notwendiges Personal?

Aber um Handeln zu können, brauche es das notwendige Personal. “Wir brauchen völlig neue Personalmodelle”, betonte Dr. Katrin Suder, Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Es brauche einen stärkeren Personalaustausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor. “Wir dürfen uns nicht gegenseitig die klugen Köpfe klauen, sondern müssen gemeinsam deren Wissen nutzen”, fuhr sie fort. Aber unabhängig von neuen Angestellten blieben weitere Fragen hinsichtlich Arbeitsplatz und Arbeit 4.0 momentan ungeklärt. Wer trägt die erforderlichen Investitionen?

Abteilungsleiterin. Um Hemmnisse abzubauen, bat sie: “Verwaltungen sollen sich nicht von

Denn Verwaltungen und ihre Dienstleistungen dienen schließlich den Bürgern, weshalb die Behörden nicht darauf warten können, bis eben diese Verbesserungsvorschläge voranbrächten. Es müsse von innen heraus kommen und

“Wir müssten eigentlich wissen, welche Stärken jemand hat und wer welches Potenzial besitzt, das durch Fort- und Weiterbildungen gefördert werden kann”, kritisiert wiederum Lohmann. Auch wie die Arbeitsweisen sich verändern würden, müsse zeitnah geklärt werden. Aber vor allem: “Digitalisierung – von Personal zur Technologie – benötigt Investitionen. Nur wer trägt diese?”, fragte BMVgStaatssekretärin Dr. Suder ins Publikum.

Digitalisierung mit Hürden

Studie zeigt Handlungswillen und Herausforderungen (BS/stb) Verwaltungen und IT-Dienstleister im öffentlichen Sektor betrachten das Vorantreiben der Digitalisierung als wichtigstes Ziel von Investitionen in Informationstechnologie. Die Zufriedenheit mit bisherigen Erfolgen ist ähnlich stark ausgeprägt wie in der Wirtschaft. Hemmnisse werden klar benannt – allen voran Fachkräftemangel und technische Altlasten.

Das ergibt eine Umfrage, die von Capgemini jährlich unter IT-Entscheidungsträgern verschiedener Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt wird. Die Ergebnisse der “IT-TrendsStudie 2018” für den öffentlichen Sektor liegen dem Behörden Spiegel exklusiv vor. Über alle Branchen hinweg prognostizieren die Befragten steigende IT-Budgets für das Jahr 2018, obwohl die Privatwirtschaft sich etwas optimistischer zeigt. Zwar erwarten die IT-Dienstleister der öffentlichen Hand deutliche Erhöhungen, die Verwaltungen selbst geben aber zurückhaltendere Prognosen ab. Als wichtigste Anforderungen an die IT nennen die meisten IT-Verantwortlichen im öffentlichen Sektor (etwa zwei Drittel) das Vorantreiben der Digitalisierung. Die Erhöhung der Datensicherheit wird ebenfalls als wichtig angesehen und wird mit fast 50 Prozent überdurchschnittlich häufig genannt. Weitere zentrale Anforderungen sind die Verbesserung von Effizienz, die Reduzierung von Kosten und die Erhöhung der Zufriedenheit der Bürger und Unternehmen als Endkunden. Unterdurchschnittlich häufig nennen die Befragten aus dem öffentlichen Bereich die Entwicklung innovativer Technologien und die schnellere Bereitstellung von IT.

Erfolgsfaktoren erkennen

Die IT-Dienstleister der öffentlichen Hand messen der Digitalisierung anders als die Verwaltungen überdurchschnittliche Bedeutung bei und haben eigene Geschäftsprozesse bereits stärker auf die Digitalisierung ausgerichtet, als das bei Verwaltungen der Fall ist. Die Verwaltungen müssen nicht nur Altanwendungen anpassen, sondern auch insgesamt noch rund 73 Prozent ihrer Geschäftsprozesse – bei IT-Dienstleistern sind es etwas über die Hälfte.

40 Prozent aller Umfrageteilnehmer sind zufrieden oder sehr zufrieden dem Fortschritt bei der Digitalisierung. Ähnlich wie die Befragten aus der Wirtschaft führen Verwaltungen konkrete Erfolge bei der Digitalisierung vor allem auf die Rekrutierung der entsprechenden Fachkräfte und den Ausbau der Datenanalyse zurück. Bewährt haben sich die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen sowie die Bildung interdisziplinärer Teams aus IT- und Fachspezialisten.

Die bei der Digitalisierung erfolgreichsten Unternehmen nennen neben dem Ausbau der Datenanalyse sowie der stärkeren Vernetzung und der Bildung interdisziplinärer Teams zusätzlich die Erhöhung der eigenen Kapazitäten in der Software-Entwicklung sowie den vermehrten Einsatz digital affiner Führungskräfte. Diese Erfolgsfaktoren scheinen bei vielen IT-Verantwortlichen aller Branchen unterschätzt zu werden.

Hürden sind bekannt Insgesamt sehen die Befragten aus dem öffentlichen Sektor größere Probleme bei der Digitalisierung als die aus der Privatwirtschaft. Technologie ist dabei das kleinste Problem, wenn überhaupt geht es in erster Linie um die Umsetzung von Big-Data-Technologien. Über die Pilotierung sind bisher nur wenige hinausgekommen. Zumindest kann von einem Abnehmen der Skepsis ausgegangen werden, denn immer mehr ITVerantwortliche geben an, sich mit dem Thema befassen zu wollen. Realisiert werden Big-DataAnwendungen in der Regel in Zusammenarbeit mit Externen.

Eine weitere Hürde für Verwaltungen ergibt sich aus technischen Altlasten. In der Vergangenheit wurden IT-Systeme häufig in Eigenregie entwickelt, um Fachprozesse optimal zu unterstützen. In der Regel werden die Systeme fortentwickelt

und genutzt, bis ein Wechsel wegen Sicherheitsproblemen oder fehlendem Nachwuchs mit entsprechenden Kenntnissen unvermeidlich wird. Allmählich setzt sich in Verwaltungen aber der Rückgriff auf Standardanwendungen oder auf Referenzmodell-basierte Konzepte um, die eine Modernisierung erleichtern.

Probleme bereiten den IT-Entscheidern auch ein Mangel an Flexibilität – genannt werden vor allem starre Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse – sowie das Fehlen einer übergreifenden Planung. Eine der höchsten Hürden ist nach wie vor die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter. Der öffentliche Sektor leidet besonders unter dem Fachkräftemangel, weil es nur wenige attraktive ITKarrierepfade gibt und Gehälter nicht wettbewerbsfähig sind.

Da die Ausbildung im öffentlichen Sektor bislang kaum IT-Themen beinhaltet, ist der Weiterbildungsbedarf vor allem im Fachbereich sehr hoch. Entsprechend werden derzeit etwa 40 Prozent der Mitarbeiter von Dienstleistern und Behörden zur Bewältigung der Digitalisierung weiterqualifiziert. Insbesondere für Führungskräfte und IT-Entscheider mangelt es aber an entsprechenden Angeboten.

Fazit

Digitalisierung kann nur gelingen, wenn Verwaltungen sie proaktiv angehen. Nachholbedarf besteht vor allem bei der Ausund Weiterbildung. Der öffentliche Sektor sollte vor allem mehr IT-orientierte Karrierepfade anbieten. Eine Konzentration auf den Ausbau eigener Ressourcen wird aber nicht genügen. Erfolgreiche Digitalisierung erfordert einen Kulturwandel und stärkere Kooperation mit externen Partnern.

Die Studie steht unter https:// www.capgemini.com/it-trends zum Download bereit.

Seite 30 Behörden Spiegel / März 2018 Informationstechnologie S030_BS03_All_cl
“Learning by doing” …
Foto: BS/Bundesverwaltungsamt

Messen, Benchmarken, Überzeugen

3. Konferenz IT-Konsolidierung diskutiert über Steuerungspotenziale (BS/stb) Die Konsolidierung von IT-Landschaften in der öffentlichen Verwaltung ist ein komplexes Unterfangen. Sie bedarf klarer und zielorientierter Steuerung. Durchdachtes Projektmanagement kann helfen, Herausforderungen bei der Überschreitung von Kompetenzgrenzen zu begegnen.

“Zu steuern gibt es eine Menge. Überall sieht man Konsolidierungsbestrebungen”, sagte Dr. Matthias Flügge zur Eröffnung der nunmehr dritten Konferenz IT-Konsolidierung, die das Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (FOKUS) gemeinsam mit Capgemini und Cassini Consulting in Berlin veranstaltete. Der Behörden Spiegel war als Medienpartner an Bord. Nicht nur gebe es Aktivitäten auf allen Verwaltungsebenen vom Bund bis zu den Kommunen, wie der Leiter des Geschäftsbereichs Digital Public Services bei FOKUS fortfuhr. Konsolidiert werde auch auf allen Levels der ITArchitektur: bei Infrastrukturen, IT-Betriebsstätten und Anwendungslandschaften. Bei der Umsetzung von Projekten, so Flügge, müsse man aber immer wieder Grenzen überschreiten – bei Fachbereichen, Ressorts und auch beim Budget.

Das Projekt im Griff

Bei der IT-Konsolidierung des Bundes habe sich die Aufteilung von Kompetenzen für die sechs Teilprojekte (TP) auf mehrere Ressorts bewährt, meint der Gesamtprojektleiter Rolf Krost (Bundesministerium des Innern). So sei das schon abgeschlossene TP2 zur Erarbeitung eines allgemeinen Vorgehensmodells im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt gewesen, also in einer Behörde, die selbst Adressat für die Konsolidierung durch die zentralen Dienstleister sei.

Auch bei der Umsetzung der einzelnen Projekte verfolge man den Ansatz einer dezentralen Verantwortung. “Die Behörden werden nicht konsolidiert, sondern sie konsolidieren sich in gewisser Weise selbst”, betonte Krost. “Wir lassen die Verantwortung da, wo sie hingehört.”

Das bedeute aber nicht, dass die Behörden ganz auf sich gestellt seien, man stehe ihnen mit Begleitteams beratend und unterstützend zur Seite.

Auf die weniger formalisierten, aber dennoch maßgeblichen Aspekte der Steuerung machte Sabine Smentek die etwa 180 Fachbesucher aufmerksam. Als Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres verantwortet Sie den durch das E-Government-Gesetz ge-

Digitale Transformation in der Staatskanzlei

Erfolgsfaktoren und Herausforderungen auf dem Weg zur papierlosen Verwaltung (BS/Rupert Odersky) Die Bayerische Staatskanzlei beschäftigt sich intensiv mit der digitalen Transformation und verlagert ihre Verwaltungsabläufe von der papierbasierten in die digitale Welt. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt der Veränderung.

Für den Begriff “digitale Transformation” gibt es zahlreiche Interpretationsversuche. Welche Chancen eröffnen sich, welche Herausforderungen gilt es zu meistern? Was bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Bayerische Staatskanzlei beschäftigt sich im Zuge der Einführung der elektronischen Akte mit Vorgangsbearbeitung intensiv mit dem Thema und legt dabei besonderes Augenmerk auf den Faktor Mensch.

Versteht sich auch als Übersetzerin aus der komplexen Welt der Verwaltungs-IT in die Lebenswelt der Bürger: die IKT-Staatssekretärin in Berlin, Sabine Smentek. Foto: BS/Fraunhofer FOKUS

forderten Wandel von der dezentralen zur zentralen Steuerung bei der IT der Hauptstadt. Projektmanagement sei im besten Fall strukturiert und klar.

“Politische Steuerung ist aber anders”, so Smentek Widerständen aus Ressorts oder IT-Abteilungen begegne man eher durch informelle Vorgänge. “Die eigentliche Arbeit zur Steuerung und zur Vertrauensbildung findet zwischen den Gremiensitzungen statt.” Ressourcen für IT-Projekte gewinne man weniger durch Erklärung technischer Notwendigkeiten, sondern durch Erklärung des Nutzens für die Wähler.

“Den Bürgern sind unsere Serverorganisation und unsere Fachverfahren egal”, spitzt Smentek zu. “Sie wollen eine bürgernahe und effiziente Verwaltung.”

Erfolg messbar machen

Erfolgreiche Steuerung erfordere neben einem konzentrierten Miteinander der Beteiligten aber auch die Fähigkeit, Kurs zu halten. “Wir müssen eine begleitende Erfolgskontrolle etablieren, auch damit ggf. nachgesteuert werden kann”, stellte Jan Fasswald, Leiter des Prüfungsgebiets IT-Konsolidierung, Netzpolitik und Digitalfunk im Bundesrechnungshof, klar. Für die IT-Konsolidierung des Bundes wurde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem IT-Controlling (TP4) beauftragt. Bei Abfragen stoße man häufig auf das Problem der Ressorthoheit, berichtete Susanne Busch aus dem BMVI. “Wir können über Behördengrenzen hinweg kein klassisches Controlling einrichten, wie es

innerhalb von Organisationen üblich ist.”

Dennoch zeigte sich Busch zufrieden mit dem, was bisher erreicht werden konnte. So würden regelmäßig relevante Kennzahlen zu Betriebsstätten und Personaleinsatz sowie zum Status der einzelnen Projektstände erfasst. Berichtet werde unter anderem an die Gesamtprojektleitung, den ITRat und an den Haushaltsausschuss des Bundestages.

Einig waren sich die Konferenzteilnehmer trotz aller sonst lebhaft diskutierten Kontroversen jedenfalls darüber, dass es nicht ausreiche, nur Rechenzentren und Server zu zählen. Man müsse auch Wege finden, Faktoren wie Kundenzufriedenheit und ITSicherheit zu erheben, so Fasswald Auf die Möglichkeit, an branchenübergreifenden Vergleichsstudien von professionellen Anbietern teilzunehmen, wies der Vorstandsvorsitzende bei Dataport, Dr. Johann Bizer, hin: “Ohne klare Ziele kommt man nicht weiter. Um Erfolge auch zu sehen, kann man sich benchmarken und mit der Industrie messen lassen.”

Ein wichtiger Treiber der Regierung bei der Konsolidierung sei der Haushaltsausschuss, wie Dr. Reinhard Brandl (CSU) betonte. Regelmäßig würden Fortschrittsberichte eingefordert, an denen dann auch die Bewilligung von Haushaltsmitteln festgemacht werde. In Bezug auf die Erfolgsmessung plädierte Brandl aber für etwas Geduld: “Die Betriebs- und Dienstekonsolidierung muss jetzt erst einmal richtig ins Starten kommen.” Bisher gebe es zum Beispiel noch kaum Kunden, deren Zufriedenheit erhoben werden könne.

Digitale Fitness der Mitarbeiter forcieren Menschen lieben Papier als immer verfügbaren Wissensspeicher. Doch Papier hat auch Nachteile: Es ist schwer, benötigt viel Platz und erschwert ein orts- und zeitunabhängiges Arbeiten. Können die Vorteile aus beiden Welten vereint werden?

Die Bayerische Staatskanzlei hat sich der Herausforderung gestellt und im Rahmen der Umsetzung ihrer digitalen Strategie vier Handlungsfelder (Hardware, Software, Prozesse anpassen, digitale Fitness) abgeleitet.

Die ersten beiden Handlungsfelder umfassen die Beschaffung der richtigen Hardware (Geräte mit Touchscreen und Stift) und Software (optimiert für mobile Endgeräte), um ein Arbeiten “wie mit Papier” weiter zu ermöglichen.

Das dritte Handlungsfeld beschäftigt sich mit den vorhandenen Prozessen. Diese gilt es kritisch zu prüfen, zu optimieren und an die digitale Arbeitsweise anzu-

Sprach über die Einführung der E-Akte: Ministerialrat Rupert Odersky, Leiter Referat Informationstechnik und IuK-nahe Organisation in der Bayerischen Staatskanzlei. Foto: BS/Fabasoft

passen (Mut zur Veränderung).

Im vierten Handlungsfeld steht der Mensch im Mittelpunkt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen aktiv in den Veränderungsprozess miteinbezogen und schrittweise in die digitale Arbeitsweise mitgenommen werden. Dafür müssen sie “digital fit gemacht” werden. Stufenkonzept zur sukzessiven Einführung

Diese Aspekte werden bei der Einführung der E-Akte mittels Stufenkonzept sukzessive umgesetzt. Am Beginn stand dabei die flächendeckende Einführung der Fabasoft eGovSuite (E-Akte mit Vorgangsbearbeitung) in der Zentralabteilung. Nach Schulung der

Vorzimmer erfolgt die Umstellung der Arbeitsweise in den weiteren Abteilungen und Bereichen. Die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit, der Erfahrungsaustausch und das Einholen von Feedback von der Amtsleitung bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Integration – bis hin zur Hausspitze – in der Bayerischen Staatskanzlei. Schulungen, Feedback von Schlüsselpersonen und Pilotgruppen, kombiniert mit der Möglichkeit, Informationen permanent abrufen zu können, unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Übergangsphase. Dazu hat die Bayerische Staatskanzlei im Intranet eine eigene Portalseite eingerichtet. Dort wird in Videos erklärt, wie in der E-Akte beispielsweise Vorgänge bearbeitet, Workflows gestartet oder Dokumente gezeichnet werden können.

Herausforderungen für die Zukunft

Die ersten Ziele sind bereits erreicht, doch es gibt noch einiges zu tun. Beispielsweise die konsequente Orientierung am mobilen Arbeitsplatz, die weitere Fokussierung auf die Touch-Bedienung von Software oder die Integration der Führungsspitze. Es ist geplant, dass in Zukunft alle etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bayerischen Staatskanzlei von den neuen Technologien profitieren und die Papierakte nicht mehr vermissen.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 31 Informationstechnologie S031_BS03_All_swm

Behörden Spiegel: Herr

Fromm, dem ITDZ Berlin wird im Berliner EGovG als zentralem IKT-Dienstleister eine starke Rolle, aber auch eine große Verantwortung bei dessen Umsetzung zugewiesen. Wo liegen die Kernherausforderungen?

Fromm: Die Anforderungen an die Berliner Verwaltung als Dienstleister steigen. Die Berliner Bürgerinnen und Bürger sowie die Berliner Wirtschaft wünschen sich unkomplizierte Wege, um ihre Verwaltungsvorgänge zu erledigen. Ein Anspruch, der auch in den Leitlinien der Berliner Regierungspolitik formuliert ist und dem das EGovG gerecht wird. Persönlich freue ich mich sehr, dass wir in Berlin ein starkes EGovG haben. Und ja, die Umsetzung ist herausfordernd. Wir stehen mitten in einem Paradigmenwechsel, weg vom Ansatz der Manufaktur und individuellen Kundenlösungen hin zu professionalisierten Dienstleistungen durch eine IT-Fabrik. Das EGovG schreibt die Standardisierung der IKT innerhalb der Berliner Verwaltung vor. Diese ist auch dringend notwendig. Die Komplexität von IT-Sicherheit und IT-Systemen lässt sich nicht mehr anders bewältigen. Es kann nicht sinnvoll oder zielführend sein, dass wir im Land Berlin mehr als zwanzig verschiedene Systeme für Inventarisierungen betreiben, dass wir schon in einem Bezirk vier unterschiedliche Telefonanlagen vorfinden oder wir in Behörden Serverräume haben, wo neben dem Server eine Spülmaschine oder auch Fahrräder Platz finden.

Von der Manufaktur zur Fabrik

Land und ITDZ Berlin wollen Quantensprung in der Verwaltungs-IT machen

(BS) Das ITDZ Berlin entwickelt als einer der größten Landes-IT-Dienstleister in Deutschland als Full-Service-Anbieter IT-Lösungen für die Berliner Verwaltung. Durch das E-Government-Gesetz (EGovG) des Landes Berlin wurde dessen Rolle nachhaltig gestärkt und der Aufgabenbereich erweitert. Wie der IT-Dienstleister die damit zusammenhängenden Herausforderungen strategisch anpacken und meistern will, war u. a. Gegenstand eines Gesprächs von Behörden Spiegel-Redakteur Guido Gehrt mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des ITDZ Berlin, Jens Fromm.

“Unsere Zahl an Mitarbeitenden wird sich in den nächsten Jahren verdoppeln, mehr als 500 zusätzliche Stellen werden erforderlich sein.”

Jens Fromm ist seit dem 1. Januar 2017 stellvertretender Vorstand im ITDZ Berlin. Zuvor war er über zehn Jahre für das Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin tätig, u. a. als Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT). Foto: BS/ITDZ Berlin, Petras

Jeder muss liebgewonnene Eigenheiten und Gewohnheiten infrage stellen, ändern oder auch anpassen. Dies muss man offen adressieren. Standardisierung bedeutet aber auch, dass wir künftig für die gleichen Anforderungen unserer Kunden auch die gleichen Lösungen anbieten werden und so flexibler und effizienter reagieren können.

Daher ist für mich eine der größten Herausforderungen, wie wir es schaffen, all die Menschen, die tagtäglich mit der digitalisierten Arbeitswelt umgehen, für dieses gewaltige Vorhaben zu gewinnen. Im ITDZ Berlin verfolgen wir verschiedene Ansätze, die eigenen Mitarbeitenden für diese gewaltige Aufgabe zu begeistern, unsere Auszubildenden zu halten, neue Fachkräfte zu gewinnen und unsere Kunden von Anfang an mitzunehmen. Wir stehen in intensivem

Austausch mit allen Beteiligten, treten miteinander in Dialog und versuchen so, die Menschen an dieser digitalen Transformation teilhaben zu lassen.

Behörden Spiegel: Das EGovG bindet Ihr Haus stärker an die Landesstrategie an. Nicht zuletzt führt die IKT-Staatssekretärin die Aufsicht über das ITDZ. Inwieweit hat dies auch strategische Auswirkungen auf das Unternehmen?

Fromm: Wir befinden uns im ITDZ Berlin in einem grundsätzlichen Wandel. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die künftigen Standards des Landes Berlin nicht nur selbst einzuhalten, sondern auch für unsere Kunden umzusetzen. Gemeinsam mit der IKT-Steuerung definieren wir diese Standards und entwickeln sie weiter. Zukünftig

werden wir einen Großteil unseres Umsatzes mit nur einem Auftraggeber statt wie bisher mit einer Vielzahl unterschiedlicher Auftraggeber machen. Perspektivisch werden wir über 67.000 IKT-Arbeitsplätze bereitstellen, über 100.000 Telefonanschlüsse zur Verfügung stellen und 25 Basisdienste, wie etwa das Berliner Landesnetz, die Vermittlung und Auskunft, Antragsmanagement oder das Servicekonto betreiben. Dies hat erhebliche strategische Auswirkungen auf unser Unternehmen. Direkt nach Verabschiedung des EGovernment-Gesetzes haben wir in allen Bereichen des ITDZ Berlin eine Vielzahl an Maßnahmen gestartet. Diese reichen von der Modernisierung unseres Rechenzentrums, wo wir konsequent auf eine Virtualisierung und Modernisierung setzen, bis zum Umbau des Kundenmana-

gements, um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir sind konsequent dabei, unser Produktportfolio zu konsolidieren und damit zu reduzieren, unsere Prozesse zu schärfen oder zu etablieren, unsere Verträge zu standardisieren. Wir haben im ITDZ Berlin noch zahlreiche Baustellen, an denen wir jeden Tag hart arbeiten, um gemeinsam mit dem Land Berlin einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltungs-IT zu machen.

Behörden Spiegel: Die im EGovG verankerte Abnahmeverpflichtung der Verwaltung für verschiedene ITDZ-Services liefert sicherlich zusätzliche PS für den Wachstumsmotor des Unternehmens. Womit rechnen Sie in den kommenden Jahren?

Fromm: Bisher haben wir mit knapp 600 Mitarbeitenden 14.500 IKT-Arbeitsplätze und 49.000 Telefonanschlüssen betreut, betreiben etwas über 60 Fachverfahren und beantworten mehrere Millionen telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern jährlich. Durch das EGovernment-Gesetz rechnen wir mit einem enormen Aufwuchs. Um dies zu ermöglichen, werden wir wachsen müssen. Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der Anschlüsse an unser Berliner Landesnetz verzwölffacht und unsere Serveranzahl im Rechenzentrum verdoppelt. Unsere Zahl an Mitarbeitenden wird sich in den nächsten Jahren verdoppeln, mehr als 500 zusätzliche Stellen werden erforderlich sein. Diese Zahlen sind beeindruckend und wir haben großen Respekt vor der Aufgabe. Wir gehen deshalb Schritt für Schritt vor und denken in erreichbaren Zielen. Das ITDZ Berlin wird diese Aufgabe nicht alleine schaffen können. Im Interesse des Landes Berlins würde ich mich freuen, wenn wir dies als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten verstehen.

Behörden Spiegel: Die Abnahmeverpflichtung gilt seit Anfang des Jahres. Wie läuft es?

Fromm: Mit unseren derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen leisten wir gute Arbeit. Eine IT-Migration wie sie in Berlin ansteht, ist in Deutschland einmalig und muss sukzessive umgesetzt werden. Daher brauchen wir für die bevorstehenden Aufgaben einen langen Atem. Das bedeutet, Teile der behördlichen Infrastrukturen werden wir in geordneten Prozessen über die nächsten Jahre hinweg übernehmen. Dies bedingt sowohl weitere infrastrukturelle Investitionen, betriebliche Konsolidierung und organisatorische Umstrukturierung im ITDZ Berlin. Zeitgleich müssen sich die Behörden selbst auch Migrations-ready machen. Ein externes Beratungs- und Unterstützungszentrum könnte die Behörden in diesem Vorhaben, schnell und effektiv in unsere Infrastruktur zu migrieren, sinnvoll unterstützen. Dies fordert finanzielle Ressourcen und ist eine politische Entscheidung.

Behörden Spiegel: Bei welchen Projekten liegt aktuell ein besonderer Fokus?

Fromm: Um unserem Haus klare Ziele zu geben und Erfolge messbar zu machen, haben

wir im letzten Jahr ein neues Zielsystem etabliert. Der Fokus in diesem Jahr liegt ganz auf der Migration. Dazu bauen wir gerade ein umfangreiches Migrationsprogramm auf. Es stellt die Basis für die sukzessiven Migrationen der Behörden in unsere Infrastruktur. Ich gehe davon aus, dass wir im dritten Quartal rund 70–80 zusätzliche Expertinnen und Experten beschäftigen, die ausschließlich innerhalb des Programms arbeiten. Als erster Pilotbezirk haben wir gemeinsam mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf begonnen. Hier konnten wir wertvolle Erfahrungen sammeln, die wir als lesson learned in die folgenden Migrationsprojekte mitnehmen, die aber auch immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen geführt haben. Es zeigt sich, dass wir bei vielen Themen vor historisch gewachsenen technischen, politischen oder auch organisatorischen Herausforderungen stehen. Alleine werden wir diese Herausforderungen nicht lösen. Hier brauchen wir politische Unterstützung.

Behörden Spiegel: Auch Sie suchen händeringend IT-Fachkräfte. Lässt sich die Nachfrage angesichts der großen Konkurrenz im Berliner Umfeld überhaupt befriedigen?

Fromm: Wir als ITDZ Berlin versuchen über unterschiedliche Wege, Fachkräfte für uns zu gewinnen. Die Konkurrenz auf dem Berliner Markt ist groß. Neben der Wirtschaft ist auch der Bund händeringend auf der Suche nach IT-Experten. Es war für uns deswegen ein wichtiger Schritt, dass IT-Fachkräfte in Berlin nun auch unter die Mangelberufe fallen. Das gibt uns in der Bezahlung einen ganz anderen Spielraum. Seit vielen Jahren bilden wir auch selbst aus und haben mit aktuell über 55 Auszubildenden einen starken Ausbildungsbereich, der übrigens bereits mehrfach von der IHK ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus versuchen wir in vielen Kooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen junge Fachkräfte direkt von der Uni oder noch während des Studiums zu gewinnen. Mittelfristig müssen wir in diesem Zusammenhang auch über die Nutzung von privaten Clouds externer Dienstleister und langfristige partnerschaftliche Kooperation mit Firmen nachdenken.

Behörden Spiegel: Wie beurteilen Sie, der als Wissenschaftler u. a. Studien zum E-Government erstellt hat, die Verabschiedung des Onlinezugangsgesetztes?

Fromm: Durch meinen Wechsel zum IT-Landesdienstleister durfte ich eine komplett neue Perspektive kennenlernen. Manchmal wünsche ich mir, dass ich das, was ich im letzten Jahr gelernt habe, schon als Fraunhofer und ÖFIT-Leiter gewusst hätte. Manch eine Publikation wäre sicherlich noch kritischer ausgefallen. Ich kann nicht für andere Länder oder den Bund sprechen. Aber ich kann klar sagen, dass wir in Berlin erst einmal das Fundament für eine moderne, standardisierte und nachhaltige IT bauen müssen, um anschließend ein fortschrittliches E-Government im Sinne einer medienbruchfreien digitalen Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zu etablieren. Wir brauchen in Berlin eine konsolidierte IKT, hochverfügbar in entsprechender Qualität. Dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe für das Land Berlin und ich freue mich, dass das ITDZ Berlin ein Teil dieses Vorhabens ist.

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Die Berliner Digital Initiative setzt auf die Vorreiterrolle des Staates für die Digitalisierung von Politik und Gesellschaft. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass diese Vorreiterrolle von Regierung und Verwaltung maßgeblich ist für die Impulssetzung. “Die digitale Transformation der Verwaltung kann durch die Nutzung der Kompetenzen zur digitalen Innovation der Wirtschaft beschleunigt werden”, sagt Petra Winkler von Atos, Mitglied der Initiative. Den Akteuren der Initiative kommt es aber vor allem darauf an, die Expertise, die in verschiedenen Behörden durchaus in hohem Maße vorhanden ist, zu bündeln und mit der Expertise der Wirtschaft zu vermählen. “Um die herausfordernden, interdisziplinären ITund Kommunikationsprojekte der sicheren Digitalisierung der Verwaltung erfolgreich und nachhaltig umzusetzen, bedarf es der umfassenden Expertise und Erfahrung der Wirtschaft aus allen Bereich der digitalen Innovation in Verbindung mit einem effizienten Tagesgeschäft, so Winkler weiter. Es geht der Initiative also darum, das bisherige Nebeneinander und mitunter auch Gegeneinander aufzulösen, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Unternehmen sowie auch die Kompetenz bei Bürgern zu bündeln und zu einem gemeinsamen Aufbruch Deutschlands in die digitale Welt zusammenzuführen.

Gemeinsamer Aktionsplan “Digitale Verwaltung” Sichere Rechenzentren, eine sichere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur für flächendeckende GigabitNetze müssen das Rückgrat einer digitalen Wirtschaft und Verwaltung werden. Sie seien Kernbestandteil einer digitalen

Gemeinsam für ein “digital first”

Berliner Digital Initiative fordert offene Kooperation für den digitalen Staat (BS/rup) “Wir sind der festen Überzeugung, dass eine moderne, innovative und sichere Verwaltung Voraussetzung und Treiber einer erfolgreichen und nachhaltigen Digitalisierung in Deutschland ist. Dazu müssen die Leistungen des Öffentlichen Dienstes serviceorientiert sowie bürger- und unternehmerfreundlich sein”, heißt es in der Präambel eines Grundsatzpapiers, dass die Berliner Digital Initiative in den letzten Wochen verbreitete. Der Koalitionsvertrag, welcher der Arbeit der neuen Bundesregierung zugrunde liegt, sieht die Digitalisierung der Verwaltung in dieser Legislaturperiode als entscheidenden Faktor für die Digitalisierung des gesamten Landes. Doch der Vertrag behandelt das Thema eklektizistisch, es fehlt die Grundstruktur, das zusammenführende Element und damit die Definition eines Treibers der Digitalisierung.

Infrastruktur, ohne die weder digitale Kommunikation noch andere digitale Dienste funktionieren könnten, betont die Initiative besonders das Thema Sicherheit. Sie seien aber auch Ausgangspunkt und Basis für Wettbewerbsfähigkeit, technologischen Fortschritt, DatensicherungunddigitaleVersorgung. Die Festlegung verbindlicher Sicherheitsstandards sei dabei eine Grundvoraussetzung zur Erhöhung der Informationssicherheit. Die Initiative setzt auf eine moderne und innovative sowie sichere Verwaltung als Voraussetzung einer nachhaltigen Digitalisierung in Deutschland. Damit sieht die Initiative die Verwaltung und Regierung im Mittelpunkt der Digitalisierung. Nach Meinung der Berliner Digital Initiative ist also für eine Gesamtstrategie der Digitalisierung des Landes ein Treiber erforderlich, und das sollen die Regierung und die Verwaltung sein. Ob das allerdings in der bevorstehenden Legislaturperiode gelingt, muss sich zeigen, denn bereits im Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode waren dort ähnliche Formulierungen zu finden, ohne dass allerdings der Gesamtprozess gezielt gesteuert wurde. Nach Ansicht der Initiative ist daher ein gemeinsamer Aktionsplan “Digitale Verwaltung” mit messbaren Zielen und Umsetzungsschritten und klaren Kompetenzver­

Digital Initiative für mehr Innovation bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein.

teilungen notwendig. Die organisatorische Verantwortung, die Steuerung und das Controlling müssen bei einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise dem Bundeskanzleramt, liegen. Den Schritt hat die Regierung gemacht. Eine Staatsministerin für Digitales im Bundeskanzleramt: Dorothee Bär. Das nährt Hoffnung, birgt echte Chancen. Keine Parallelwelten schaffen Wenn Behörden und Verwaltungen nicht konsequent auf Digitalisierung setzen, könnte sie das Schicksal ereilen, dass sie letztlich obsolet werden. Ein Beispiel hierfür ist der Antrag auf BAföG. Dies ist beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu beantragen. Diesen Antrag findet man im Portal des Bundes, doch einfacher und problemloser bei Google. Dort kann

man das “Original” unter dem Stichwort “BAföG” aufrufen, ausfüllen und direkt ans Amt schicken. Dies Beispiel zeigt exemplarisch, dass eine digitale Präsenz des Öffentlichen Dienstes dann überflüssig wird, wenn diese nicht den Marktgesetzen und einfachen Handhabungen entspricht. In diesem Fall ist es Google, das amtliche Anträge verbreitet und für deren Weiterverarbeitung sorgt. Daher sagt Dr. Christoph Baron von IBM, ebenfalls Mitglied der Berliner Digital Initiative: “Ich meine, dass jedwede Digitalisierung vom Standpunkt des Sinnvollen her gedacht werden muss. Was machen andere Bereiche der Gesellschaft bereits digital und wie kommt die Verwaltung direkt dahin? Das dänische Prinzip des Once­Only heißt digital first by default. Ich wünsche

Den Kommunen nichts vorschreiben

Baden-Württembergs Digitalisierungsstrategie setzt auf Anreize (BS/ab) “Wir sind auf unserem digitalen Weg gut gestartet”, freut sich Stefan Krebs, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie Baden-Württemberg. Sechs Themenschwerpunkte beinhaltet die Digitalisierungsstrategie des Landes: digitale Verwaltung, Gesundheitsanwendungen, intelligente Mobilität, Bildung und Weiterbildung, Start-ups sowie Wirtschaft 4.0. Aber wie war die Herangehensweise und welche Projekte sind geplant?

“Eins vorweg: Unser Weg ist nicht für alle etwas. Darum nehmen sie sich das Gute heraus und jenes, was für ihr Bundesland oder ihre Kommune nicht zutrifft, können sie selbst anpassen”, betont Krebs. Bei der eigenen Landesstrategie sei Wert darauf gelegt worden, keine andere Digitalisierungsstrategie, die von externen Beratern angetragen wurde, zu übernehmen. “Wir wollten eine eigene bauen. Dabei haben wir mittels Bürgerbeteiligung die Bürgerschaft, die Wissenschaft und die Wirtschaft mitreden lassen und ihnen zugehört. Denn: Die Digitalisierung muss den Bürger in den Mittelpunkt stellen”, so Krebs, der gleichzeitig Chief Information Officer (CIO) und Chief Digital Officer (CDO) der grün­schwarzen Landesregierung ist, bei einer Veranstaltung in der Landesvertretung BadenWürttembergs Ende Februar in Berlin. Ein weiterer Schritt sei, dass das Thema Digitalisierung nicht zum politischen Profilschärfen verwendet, sondern gemeinsam vorangetrieben werde. Diese Zusammenarbeit spiegle sich auch in den Ministerien wider. “Wir möchten nicht, dass jedes Ressort alleine losrennt, sondern koordiniert und abgestimmt mit den anderen arbeitet”, sagte Krebs. Es gebe genügend überschneidende Projekte, die diese kooperative Herangehensweise erforderten. Exemplarisch erläutert er dies am Ärztemangel im ländlichen Raum: “Dieser

Stefan Krebs, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie Baden-Württemberg, erläutert die Herangehensweise sowie die ersten Projekte, um die Digitalisierung voranzutreiben.

Foto: BS/Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg

betrifft zwei Ministerien und die Lösung dafür: Ihr bringt gemeinsam die Telemedizin voran.”

Start-ups, Breitband und autonomes Fahren

Die Basis der Digitalisierung sei schnelles Internet. Hierbei sei das südliche Bundesland bereits gut aufgestellt. 74 Prozent der Haushalte würden eine Mindestgeschwindigkeit von 50

Mbit/s erreichen. Von 2016 bis 2019 werde die Landesregierung insgesamt rund 526 Millionen

Euro in die Breitbandförderung investieren. Hierbei hob Krebs hervor: “Die Regierung stürzt sich nicht in die stark besiedelten Gebiete, wo der Wettbewerb tobt. Sondern konzentriert sich

mit den Fördermitteln auf den Glasfaserausbau im ländlichen Raum.”

Auf dieser Infrastruktur aufbauend, könnten dann andere Themen vorangetrieben werden. Hierzu gehöre das autonome Fahren. Dies werde in einem Pilotprojekt in Karlsruhe um den ÖPNV erweitert und werde eine Kombination von Streckenabschnitten aus Autobahn, Überland und Innenstadt umfassen.

Damit viele Themen mit neuen Innovationen vorangetrieben werden, braucht es kreative Köpfe. Dessen nimmt sich auch Baden­Württemberg an. Ein Start­up “Seedfonds”, eine Idee, die durch einen Besuch in Israel entstanden sei, soll den Jungunternehmen dabei helfen, anfangs über die Runden zu kommen.

Anreize, Aufrüsten und Bilden

Um dem Bildungsaspekt hervorzuheben, seien 400 neue Professuren in dem Bereich Digitalisierung seit 2012 entstanden, wovon zwei Drittel Neueinstellungen seien. “Außerdem möchten wir mit Bildung und Fördermaßnahmen die Verwaltung vom Wissen her nachrüsten. Deshalb bauen wir eine Digitalakademie mit verschiedenen Spitzenverbänden zusammen auf”, so Krebs. Zusätzlich seien sogenannte Digitallotsen geplant, die auf allen Ebenen der Landes­, Kreis und Kommunalverwaltung helfen sollen. Aber er warnt auch eindringlich: “Den größten Fehler,

den Sie machen können, ist, den Kommunen vorzuschreiben, wie ihre Leistungen und Angebote auszusehen haben.” Deshalb setze die Strategie vermehrt auf Anreize. Mittels Förderprämien und preisdotierten Wettbewerben sollen die Kommunen selbst animiert werden, sich dem digitalen Wandel zu widmen und diesen mitzugestalten. “Mit Fördergeldern von 45.000 Euro digitalisiere ich keine ganze Kommune, aber ich bringe sie in die Gänge. Das Resultat daraus sind hochqualitative Ideen und Projekte, die wir weiterverbreiten und aufnehmen können, um die gesamte Digitalisierung voranzutreiben”, resümierte er. Aber mit dem Thema Digitalisierung geht gleichermaßen der IT­Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung einher. Hierbei hob Krebs hervor: “Menschen die an Geld interessiert sind, kommen nicht zu uns. Aber wir punkten dafür mit anderen Werten und attraktiven Angeboten. Realistisch ist, dass ich das Basisgeschäft abdecken kann. Die wirklich starken Fachkräfte werden notwendigerweise eingekauft werden müssen.”

Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes ist auch ein zentrales Thema des Kongresses Baden-Württemberg 4.0, den der Behörden Spiegel in Kooperation mit der Stabstelle für Digitalisierung am 3. Juli 2018 in Stuttgart veranstaltet. Weitere Informationen unter: www.bw-4-0.de

mir die Verwaltung selbstbewusster in der Umsetzung und aufgeklärter in der Akzeptanz von Partnerschaften. Gemeinsames Handeln muss wieder im Vordergrund stehen.” Mit anderen Worten heißt das, dass die Verwaltung ihre eigene Digitalisierung vorantreiben muss, aber Kooperationsfähigkeit mit Dritten, eben auch aus der Wirtschaft, beweisen muss. Es wird dem Öffentlichen Dienst nicht gelingen, eine Parallelstruktur im Digitalen zu schaffen, dafür sind die heutigen Internet­Angebote zu lukrativ, zu innovativ und einfach zu schnell. Nur der Weg der Kooperation zwischen Unternehmen und Öffentlichem Dienst, das gegenseitige Befruchten und die eine gemeinsame Idee sind ein Garant für das Gelingen eines digitalen Serviceangebots. Davon allerdings ist im Koalitionsvertrag nicht die Rede. Stattdessen von einer Vielzahl von neuen Agenturen und neuen Strukturen. Die Berliner Digital Initiative plädiert daher ausdrücklich dafür, dass Kooperationen und Koordination zwischen Öffentlichem Dienst und Wirtschaft sinnvoll gestaltet werden sollen. Die Aufgaben des Öffentlichen Dienstes, nämlich Sicherheit und auch öffentliche Vorsorge zu garantieren, sind am besten zu organisieren mit vorhandenen Kapazitäten und der Kreativität der Wirtschaft. “Parallelwelten” aufzubauen, wäre der falsche Weg. Sicherheit spielt bei der Angebotsvielfalt der digitalen Behördenangebote eine entscheidende Rolle. Sie wurde in der Vergangenheit jedoch dramatisch ver­

MELDUNG

nachlässigt, wie die zahlreichen Beispiele von erfolgreichen Angriffen auf Krankenhäuser, Kritischen Infrastrukturen und jetzt sogar auf das Hochsicherheitsnetz des Bundes (IVBB) zeigen. Bei der Digitalisierung der Kommunikation mit Bürgern und Wirtschaft spielt sie eine entscheidende Rolle, auf Basis von vertrauenswürdigen Kommunikationskanälen. “EGovernment könnte von einer stärkeren Nutzung von Vertrauensdiensten nach dem europäischen Standard der eIDASVerordnung enorm profitieren, um dies zu beschleunigen, wäre eine Anpassung der relevanten Gesetze hilfreich, wie die Studie “Vertrauensraum in der Digitalisierung” zeigt”, sagt Patrick von Braunmühl von der Bundesdruckerei, der ebenfalls an der Initiative mitwirkt. Vertrauen in die Bearbeitung der Daten ist eine Grundvoraussetzung für das Handeln der Behörden im Digitalen. Also auch in diesem Punkt ist der Ansatz der Berliner Digital Initiative sinnvoll und zwingend. Gemeinsam müssen die Projekte der ITSicherheit angegangen werden, in einer Kooperation zwischen Unternehmen und Staat.

Das Selbstverständnis der Initiative

Wie soll man nun verstehen, was diese Berliner Digital Initiative eigentlich will? Es ist ja eine von vielen Stimmen, die im Berliner Kontext zu hören sind. Da gibt es die klassischen Verbände der Industrie, die Initiativen einzelner Branchen, die zahlreichen Organisationen und Vereine, die sich um Datenschutz, Vertrauen im Internet, Modernisierung und allerlei weitere Fragen kümmern. Die Berliner Digital Initiative bringt jedoch eines auf den Punkt: Nur die offene Kooperation zwischen der Industrie und den Behörden schafft mit Blick auf den Standort Deutschland den notwendigen Schub für die Digitalisierung, zum anderen auch den notwendigen Fokus auf die Sicherheit. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten ist die sichere Digitalisierung des Landes, das prioritäre Ziel der nächsten Legislaturperiode, zu schaffen.

Die Berliner Digital Initiative ist ein Think Tank, der sich in der Cyber Akademie gebildet hat und ohne wirtschaftliche Interessen die Fokussierung auf das Thema Digitalisierung bündeln und durch seine Vorschläge vorantreiben will. Die Initiative wird sich auch auf dem Kongress “Digitaler Staat” am 20./21. März 2018 im KOSMOS Berlin präsentieren.

IT-Planungsrat in Weimar

(BS/gg) Am 16. und 17. April 2018 findet der 6. Fachkongress des IT­Planungsrats in Weimar statt.

Die Veranstaltung richtet sich auch in diesem Jahr exklusiv an Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen. Entscheidungsträger der öffentlichen Verwaltungen aus Bund, Ländern und Kommunen (auch IT­Planungsrat, Fachministerkonferenzen, Ministerien, Fachbehörden, kommunale Spitzenverbände) gehören dabei ebenso zur Zielgruppe wie Fachleute der verschiedenen Verwaltungsebenen aus den Bereichen IT, E­Government, Verwaltungsmodernisierung und aus der Wissenschaft. Auch Parlamentarier aller Ebenen und deren Mitarbeiter können an der Veranstaltung teilnehmen, wie auch Verantwortliche für IT­Sicherheit und Datenschutz oder aus dem Bereich der Personalvertretungen.

Der Veranstalter möchte damit grundsätzlich eine offene fachliche Diskussion ermöglichen und “Vertriebsvorträge” vermeiden. Etwaige gesonderte Impulse von externer Seite (z. B. im Rahmen von Keynotes auf der Ebene Vorstand/ Entscheider aus der Wirtschaft) sind aber aber grundsätzlich möglich. Ziel ist es, dass innerhalb des Teilnehmerkreises eine offene Kommunikation über Projekte, Projekterfolge und auch Projektrisiken stattfindet. Parallel zum ersten Kongresstag findet am 16. April in Weimar auch die Frühjahrssitzung des IT­Planungsrats statt, die in der Vergangenheit immer am Rande der CeBIT in Hannover durchgeführt wurde.

Weitere Informationen zum Kongressprogramm sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: www. it-planungsrat.de

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 34 Informationstechnologie S034_BS03_All_cl
Geballte Expertise: Seit 2009 setzt sich die Berliner Foto: BS/Sebastian Lahr

Mit dem Angriff auf Kritische Infrastrukturen wurde das Nervensystem unserer Gesellschaft angegriffen. Und nicht zuletzt wurde mit dem jüngst bekannt gewordenen Angriff auf das hochsensible und hochgesicherte Datennetz der Bundesverwaltung deutlich, wie real die Gefahr aus dem Netz ist und wie groß die Möglichkeiten der Angreifer sind. Mit dem täglich steigenden Grad der über das Internet vernetzten Geräte und Alltagsgegenstände wachsen auch die Angriffspotenziale exponentiell. Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sind aufgerufen, bei der Stärkung der CyberSicherheit an einem Strang zu ziehen. Denn was brauchen wir für eine erfolgreiche Digitalisierung? Einerseits schnelle Datenleitungen und andererseits müssen Daten sicher sein. Nur so kann die Digitalisierung gelingen.

digital@bw

Bis zum Jahr 2030 sollen nach Expertenmeinung eine halbe Billion Alltagsgegenstände über das Internet vernetzt sein. Ob autonom fahrende Autos, telemedizinische Sprechstunden oder intelligente Roboter in Hotels und in den Fabrikhallen der Industrie 4.0. Sie alle kommunizieren über das Internet und lassen sich damit auch hacken. Mit der exponentiell wachsenden Vernetzung steigt auch die Gefahr, angegriffen zu werden, exponentiell. Baden-Württemberg macht die Cyber-Sicherheit daher zu einem zentralen Arbeitsschwerpunkt unserer landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw. Warum? Es geht bei der Digitalisierung auch um Vertrauen. Ist doch für viele Leute bei all den neuen technischen Möglichkeiten zunächst mal eine gehörige Portion Skepsis und Vorbehalt vorhanden. Eine menschliche Reaktion. Die Menschen in unserem Land werden sich nur dann telemedizinisch behandeln lassen oder selbstfahrende Fahrzeuge nutzen, wenn sie darauf vertrauen können, dass die IT-Systeme sicher sind und die Fahrzeugsteuerung nicht gekapert werden kann. Daher muss die Cyber-Sicherheit alle Aspekte abdecken: Das geht von der Prävention, also der Vorsorge, dass ein Angriff möglichst folgenlos bleibt, über die Repression, also die konsequente Strafverfolgung und Abschreckung, bis hin zur aktiven Hilfestellung für Opfer eines An-

Internet kennt keine einsamen Inseln

Cyber-Sicherheit als Grundlage der Digitalisierung

(BS/Thomas Strobl) Kein Internet, keine Heizung und kein Handyempfang. Vor über zwei Jahren, am 22. Dezember 2015, ist in der Ukraine dieses Szenario eingetreten. Cyber-Angreifer sorgten damit für den vermutlich ersten Blackout, der durch eine Schadsoftware herbeigeführt wurde. HackerAngriffe passieren auch in Deutschland täglich und das tausendfach. Der Krypto-Trojaner “Wannacry” hat uns im Mai vergangenen Jahres mit dem Angriff auf über 230.000 Computer in 150 Ländern deutlich vor Augen geführt, dass auch unsere Infrastruktur verwundbar ist.

griffs. Diesen Weg schlagen wir in Baden-Württemberg ein.

Schlüsselrolle der ZAC Cyber-Sicherheit bedeutet, konsequent gegen Straftaten im Cyber-Raum vorzugehen. Die baden-württembergische Polizei hat schon früh einen strategischen Fokus auf die Bekämpfung der Gefahren im Netz gelegt. Bereits 2012 wurde beim Landeskriminalamt BadenWürttemberg (LKA) eine eigene Abteilung “Cybercrime und Digitale Spuren” ins Leben gerufen. Heute arbeiten dort rund 130 Spezialisten für die Sicherheit im Netz. Sie machen Internetrecherchen, sichern Datenspuren, überwachen die Telekommunikation und analysieren beschlagnahmte Datenträger.

Ende 2013 wurde beim LKA die Zentrale Ansprechstelle für Cybercrime (ZAC) eingerichtet. Die ZAC ist erste Anlaufstelle für Bürger, Behörden und Unternehmen. Mit 600 Kontaktaufnahmen im Jahr hat sich die ZAC bei den Unternehmen als professionelle Einheit für die Bekämpfung und Strafverfolgung von Straftaten im Netz etabliert. Sie ist damit ein zentraler Grundpfeiler in der baden-württembergischen Sicherheitsarchitektur. Mit ihr gehört BadenWürttemberg heute schon zu den Musterländern bei CyberErmittlungen bundesweit. Weitere 280 Cyber-Experten sind zudem in den regionalen Polizeipräsidien tätig. Damit wurde in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz für die Ermittlung und Verfolgung von Cyber Crime eingerichtet. Sichere Landesverwaltung 2017 hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration eine “Sicherheitsleitlinie” erlassen und damit die Grundlagen für eine schlagkräftige IT-Sicherheitsorganisation geschaffen. Dazu zählt unter anderem die Neukonzeption des “Computer Emergency Response Teams” CERT BWL – sozusagen die schnelle Eingreiftruppe im Cyber-Raum. Das CERT BWL

Thomas Strobl ist stellvertretender Ministerpräsident und Minsiter für Inneres, Digitales und Migration in Baden-Württemberg.

bildet künftig die Schnittstelle u. a. zu den Kommunen und deren Rechenzentren, den CERTs des Bundes, der Länder und zu Einrichtungen der Wirtschaft. Der Informationssicherheit der Landesverwaltung dient auch die IT-Neuordnung und eine Bündelung der IT-Landschaft, um Synergien zu erzeugen und einheitliche Sicherheitsstandards und Meldewege zu etablieren. Neue Wege mit Cyber-Wehr

Die bestehende Sicherheitsarchitektur wollen wir um einen weiteren tragenden Pfeiler ausbauen: die Cyber-Wehr Baden-Württemberg. Mit der Cyber-Wehr wird in der Technologieregion Karlsruhe in Kooperation mit dem Forschungszentrum für Informatik (FZI) und u. a. dem CyberForum e. V. eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen eingerichtet. Kommt es zu einem Sicherheitsvorfall, etwa einer Cyber-Attacke, wird die Cyber-Wehr über eine eigene Notfall-Rufnummer den Kontakt zu speziell ausgebildeten und zertifizierten Notfall-Teams vermitteln. Denn oft stehen gerade kleinere Unternehmen, Handwerker oder auch der selbstständige Arzt vor einer großen Frage, nachdem sie Opfer eines Hackerangriffs wurden: An wen kann ich mich wenden? Der Weg zur Polizei ist oftmals eine große Überwindung, da ein aufwendiges Ermittlungsverfahren damit einhergehen könnte. Mit der Cyber-Wehr schaffen wir ein Angebot, das diese Hemmschwelle senkt und dennoch eine erste fachliche Beratung anbieten kann. Damit schließen wir eine wesentliche Angebotslücke. Denn es gibt nur sehr wenige Ex-

tionen über Sicherheitsvorfälle (anonymisiert) auszutauschen, gemeinsame Lagebilder zu erstellen und Warnmeldungen zu veröffentlichen sowie mittelfristig bspw. bei einer Angriffswelle operativ zusammenzuarbeiten.

Ausblick

PITS 2018

Sicherheit und Risiko Sicherheit und Risiko

perten in BadenWürttemberg und deutschlandweit, die auf S ich erheitsvorfälle spezialisiert sind. Unter dem Dach der CyberWehr werden Experten aus W i ssenschaft, Wirtschaft und Sicherheitsbehörden wie die ZAC oder das Landesamt für Verfassungsschutz ein standardisiertes Verfahren für Sicherheitsvorfälle entwickeln, das von der Dokumentation über einen vereinheitlichten Maßnahmenplan bis hin zur Alarmierung der Sicherheitsbehörden reicht. Damit wollen wir bei der Sicherheits- und Vorfallanalyse Knowhow bündeln und auf einheitliche Standards setzen, aus denen sich Ansätze zur Prävention im ganzen Land ableiten lassen und bündeln. Das im Januar dieses Jahres gestartete Pilotprojekt ist zunächst auf zwei Jahre ausgelegt und soll nach einer erfolgreichen Erprobungsphase landesweit ausgerollt werden. Die Notfallteams der CyberWehr werden eng mit den Sicherheitsbehörden wie der ZAC des Landeskriminalamtes

Foto: BS/Privat

und dem Landesamt für Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Denn eines ist klar: Je mehr Unternehmen Sicherheitsvorfälle melden, umso besser können wir die aktuelle Bedrohungslage in BadenWürttemberg bewerten. Denn ein großes Problem im Abwehrkampf gegen Cyber-Kriminelle ist das hohe Dunkelfeld nicht gemeldeter Vorfälle. Prävention und Verhinderung von Angriffen ist dann am besten möglich, wenn wir auch die Angriffsarten der Kriminellen kennen. Das Projekt Cyber-Wehr wird von einem Steuerungsgremium fachlich und strategisch begleitet, bei dem Vertreter der ZAC, des Landesamtes für Verfassungsschutz und des CERT BWL der Landesverwaltung vertreten sind. Weitere Partner aus Justiz, Wirtschaft und Forschung werden hinzukommen. In den kommenden Monaten wird das Steuerungsgremium Schnittstellen und Meldewege definieren, um behördenübergreifend Informationen aus Sicherheitsvorfällen auf anonymisierter Basis auszutauschen und einen Wissenstransfer zu ermöglichen. Als nächste Meilensteine dieser vernetzten Zusammenarbeit wird daran gearbeitet, Informa-

Es ist uns in Baden-Württemberg klar, dass wir die Cyber-Sicherheit nicht in Insellösungen denken und umsetzen können – ein unkoordiniertes Vor-sichhin-Werkeln der vielfältigen Akteure auf diesem Gebiet wäre zum Scheitern verurteilt. Bei der Stärkung von Cyber-Sicherheit setzen wir daher auf einen engen Schulterschluss zwischen Europa, Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft. Gemeinsame Forschungsprojekte zum autonomen Fahren und dem Internet der Dinge sowie eine landesweite Informationskampagne zu den Gefahren aus dem Cyber-Raum sollen auf dieser Basis in Zukunft gemeinsam angegangen werden. Damit setzen wir in Baden-Württemberg auf einen Dreiklang aus Prävention, Reaktion und Repression. Der “entgrenzten” Kriminalität im Internet und der gleichzeitig steigenden Komplexität bei der Bekämpfung von Cyber-Crime wollen wir mit der Bündelung von bereits vorhandenen starken Kompetenzen und einer engeren Zusammenarbeit der Schlüsselakteure innerhalb der Sicherheitsarchitektur entgegentreten. So können wir den komplexen Herausforderungen der Cyber-Bedrohungen unseres Jahrhunderts begegnen.

Die Zukunft der IT-Sicherheit liegt in der Cloud von Jan Lindner, Geschäftsführer Panda Security

(BS) Wenn es um das Thema Cloud Computing geht, sprechen wir über einen der größten Wachstumstreiber in der IT-Branche. Gerade für mobile Nutzer bieten Cloud-Technologien heute unübersehbare Vorteile. Während dem Anwender in vielen Bereichen jedoch die Wahl gelassen wird, ob er Cloud-Technologien einsetzen will, ist der Cloud-Ansatz bei Antimalware-Lösungen absolut unumgänglich. Am Beispiel der IT-Sicherheit lässt sich sehr gut zeigen, wie effizient die Cloud sein kann.

So werden alle von Panda Adaptive Defense analysierten Daten zum Applikationsverhalten nur lokal gecacht. Die Auswertung erfolgt jedoch in unserer hauseigenen CloudUmgebung. Die “Collective Intelligence” zum Beispiel, das Herzstück der Panda-Security-Erkennungstechnologien, analysiert und klassifiziert permanent riesige Mengen an Good- und Malware-Informationen, um den maximalen Sicherheitslevel bei unseren Anwendern sicherzustellen. Dies geschieht in Sekundenschnel-

Der Fachkongress Deutschlands für IT- und Cybersicherheit bei Staat und Verwaltung

le und ohne die Rechenleistung des lokalen Systems zu beeinträchtigen. Nur so lässt sich die Analyse für das Client-System ressourcenschonend gestalten. Die CPU-Last von Adaptive Defense liegt bei höchstens fünf Prozent und ist somit für den User praktisch nicht spürbar. Ohne die Cloud ist effektiver und praktikabler IT-Schutz also bereits heutzutage nicht mehr möglich. Oder anders gesagt: Die Zukunft liegt in der Cloud – mit Sicherheit.

Ihr Jan Lindner

Technologie-Partner:

Strategien für eine erfolgreiche Digitalisierung

Strategien für eine erfolgreiche Digitalisierung

10.–11 . September 2018, Hotel Adlon, 10117 Berlin

Security-Partner „Mobile Sicherheit“

FOLGENDE THEMEN SIND GEPLAN T:

• Option Hack-Back

• Keine Chance dem Blackout – Resilienz Kritischer Infrastrukturen

• ISIS 12 und ISO 27001: Die IT-Sicherheitsverfahren und ihre Anforderungen

• Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung

• Digitalisierung, aber richtig!

• Cybersicherheits-Strategien

• Forensik im Cyberraum

• Endpoint-Protection

• Ransomware – und immer noch kein Ende!

• IT-Sicherheit 2018: Trends, Innovationen, Lösungen

• Alles in die Cloud – aber ohne Risiko!

• Schutz öf fentlicher Infrastrukturen und Netz e

• Risiko Mitarbeiter: Awareness und Social Engineering

• Mobile Security

• Darknet: Terrorismus in der digitalen Welt

• Die sichere Landesbehörde

• Wirtschaftsspionage

• IT-Security made in Germany

• Cybercrime

• Zugrif fsrechte sicher gestalten

• CERT’s in der Verwaltung: Risikomanagement und Risikominimierung

Seite 35 Behörden Spiegel / März 2018 IT-Sicherheit S035_BS03_All_dach
Fo to © Ja ku b Jirsak, Fo to lia.com
Eine Veranstaltung des Themenpartner

Lange wurde die Blockchain vor allem als Technologie diskutiert, die starke Verwerfungen in der Bankenbranche bringen wird, da sie Finanztransaktionen zwischen Teilnehmern unabhängig von einer vermittelnden Institution erlaubt. Neue und innovative Anwendungen, die weit über die Umsetzung virtueller Währungen wie Bitcoin hinausgehen, zeigen mittlerweile aber, dass die zugrunde liegende Technologie in der einen oder anderen Ausprägung in praktisch allen Branchen von Bedeutung sein wird, eine Erklärung des Grundkonzepts lesen Sie im Text unten.

Mit Blockchains der zweiten Generation wie Ethereum können nicht nur Transaktionen dezentral und manipulationssicher abgewickelt werden. “Es können damit in dezentraler Art und Weise Programme ausgeführt werden”, erklärt Tim Bansemer, Gründer des Beratungsunternehmens inblock.io, auf dem Blockchain-Symposium 2018 des Behörden Spiegel in Berlin. “Bei Ethereum zahlt man für die Nutzung einer virtuellen

Maschine, auf der beliebige Daten verwendet oder Code ausgeführt werden kann”, ergänzte der fachliche Leiter und Moderator der Veranstaltung.

Das ist Grundlage für viele

Möglichkeiten: Nutzer können innerhalb des EthereumSystems eigene virtuelle Währungen erschaffen, Konten für

IT-Sicherheit / Blockchain

Große Innovation in kleinen Schritten

Die Blockchain in die Kommunen bringen

(BS/Benjamin Stiebel) Viele Unternehmer, IT-Experten und Juristen sehen in der Blockchain die Infrastruktur der Zukunft schlechthin. Auch der öffentliche Sektor hat großes Interesse an der vielseitig einsetzbaren Technologie. Aufgrund des offenen und auf Gemeinschaftlichkeit beruhenden Grundkonzepts könnte die Blockchain gerade auf kommunaler Ebene gut funktionieren und frühe Früchte tragen.

die Finanzierung von Projekten durch interessierte Förderer einrichten (Crowdfunding) oder Smart Contracts aufsetzen – das sind Computerprogramme, die Vertragsbeziehungen technisch abbilden und sogar selbstständig ausführen können.

“Es handelt sich hier um eine Art großen, öffentlichen Weltcomputer, der aber sehr langsam ist”, so Bansemer. Öffentliche Blockchain-Systeme wie Bitcoin oder Ethereum, in denen Tausende Transaktionen pro Tag abgewickelt werden, verbrauchen Rechenleistung, Speicher und Energie in großen Mengen.

Zukunftsmusik für den öffentlichen Sektor

Interessant für Privatwirtschaft und öffentliche Verwaltung ist daher die Möglichkeit, die Technologie in kleinerem Maßstab – und damit auch schneller – als private Blockchain mit eingeschränktem Zugriff umzusetzen. So könnte ein digitales Grundbuch einer Kommune realisiert werden.

Zugriffsberechtigt wären, neben

Die Teilnehmer des

dem zuständigen Amtsgericht und ggf. weiteren Behörden, zum Beispiel Architekten und die Grundeigentümer. Einträge zu Änderungen von Eigentumsverhältnissen oder Belastungen würden fälschungssicher digital hinterlegt und wären jederzeit für alle zugriffsberechtigten Teilnehmer einsehbar.

Interessant ist die Blockchain auch für Smart-City-Konzepte. Die Bezahlung beim Öffentlichen Personennahverkehr, beim Car-

Was ist eigentlich eine Blockchain?

Sicher durch Verteilung

(BS/stb) Die erste und noch heute betriebene Blockchain ist das technische Rückgrat der Kryptowährung Bitcoin. Das Konzept wurde 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto beschrieben und kurze Zeit später als weltweit zugängliches Open-Source-System umgesetzt. Ziel war es, ein Zahlungs- und Buchführungssystem zu entwickeln, das alle Teilnehmer sicher verwenden können, ohne auf Mittelsmänner vertrauen zu müssen. Grundlagen sind verteilte Berechnung und Datenhaltung sowie Verschlüsselung.

Bei einer Blockchain werden die Daten nicht in einer zentralen Datenbank, sondern dezentral auf vielen verschiedenen Rechenknoten gespeichert. Während z. B. bei einer Bank alle Kontostände mit Gutschriften und Belastungen aller Kunden zentral in einem tabellarischen Hauptbuch festgehalten werden, liegt bei der dezentralen Lösung eine Kopie des Hauptbuches in Form einer Blockchain (dt. Block-Kette) bei vielen verschiedenen Teilnehmern.

Neue Daten – also bspw. Transaktionen wie Kontobewegungen – werden in einen Block zusammengefasst und der Datenkette jeweils an jedem Rechenknoten hinzugefügt. Der neue Block wird mittels eines Verschlüsselungsverfahrens mit seinem Vorgänger verkettet. Dabei wird durch eine komplexe mathematische Berechnung eine Prüfsumme gebildet, die sowohl von den Datensätzen des aktuellen Blocks als auch von der Prüfsumme des Vorgängerblocks abhängt.

Eine Löschung oder nachträgliche Veränderung von Daten ist nicht möglich, weil sich dadurch die kryptografisch berechnete Prüfsumme der Blockchain ändern würde. Der Unterschied

zu den Kopien an den anderen Knotenpunkten würde sofort auffallen.

Der Ablauf bei Bitcoin Anders als bei einer typischen Datenbanklösung führen alle Rechenknoten die Berechnung zur Anknüpfung neuer Daten aus. Es wird ein Knotenpunkt gewählt, der die finale Berechnung – also die Generierung des neuen Blocks – durchführt. Die anderen überprüfen das Ergebnis und übernehmen es.

Bei der Bitcoin-Blockchain sammeln zunächst alle Rechenknoten (sog. Miner) die neuen Transaktionswünsche aller Nutzer in einem Block. Sobald eine bestimmte Datenmenge vorliegt, wird eine Art Lotterie in Gang gesetzt, um zu entscheiden, welcher Knoten den nächsten Block schreiben darf.

Bei Bitcoin wird die Proof-ofWork-Methode verwendet: Alle Rechenknoten versuchen, ein schweres mathematisches Rätsel zu lösen (sog. Mining, dt. Schürfen).

Sobald ein Knoten fertig ist, erstellt er den neuen Block und sendet ihn an alle anderen. Diese überprüfen nun das Ergebnis des Proof-of-Work-Rätsels sowie die enthaltenden Daten und

akzeptieren den Block durch Anknüpfung an ihre Kopie der Blockchain. Damit sind die neuen Transaktionen vollzogen. Der Gewinner des Mining-Prozesses erhält eine bestimmte Menge Bitcoins. Damit wird ein Anreiz dafür geschaffen, einen Rechenknoten zu betreiben. Datenschutz exklusive Anwendungsfälle für die Blockchain-Technologie finden sich überall, wo Transaktionen oder Kontenführung eine Rolle spielen. Es können aber grundsätzlich alle Arten von Daten vertraulich und manipulationssicher gespeichert werden, z. B. Register jeder Art. Wichtig ist es aber, zwischen Integrität und Datenschutz zu unterscheiden. Daten sind in einer gut umgesetzten Blockchain zwar vor Löschung und Veränderung geschützt, ein Schutz vor Zugriff auf sensible Daten ist aber nicht Bestandteil des Grundkonzeptes und muss ggf. mittels zusätzlicher Endezu-Ende-Verschlüsselung der gespeicherten Daten sichergestellt werden. Bei der BitcoinBlockchain sind beispielsweise alle Transaktionen offen einsehbar, wenn auch nicht ohne Weiteres natürlichen Personen zuordenbar.

Block 1 Block 2 Block 3

Verweis auf Block 1 Prüfsumme

Verweis auf Block 2 Prüfsumme

diskutierten mit

sharing oder an der Ladesäule bei der Elektromobilität könnte in Zukunft über Smart Contracts abgewickelt werden. Sobald die Zahlung an den Smart Contract erfolgt ist, kann auf die Dienstleistung zugegriffen werden: Das Drehkreuz gibt den Weg frei, der Mietwagen öffnet sich und kann gestartet werden, das E-Auto wird geladen.

In der Blockchain könnte auch der Schlüssel für ein elektronisches Wahlsystem liegen, das alle Anforderungen an Sicherheit, Anonymität und Verifizierbarkeit erfüllt. Grundlage dafür wäre ein Konzept digitaler Identität, bei dem Bürger sich eineindeutig und sicher beim Wahlsystem oder auch anderen digitalen Dienstleistungen

authentifizieren können. Auch dafür könnte die Blockchain eine manipulationssichere BasisInfrastruktur liefern.

Vorreiter Kommune?

Hier tut sich also ein gewaltiger Horizont an Möglichkeiten auf. Die Anfänge sollten aber in kleinen Schritten erfolgen –so jedenfalls das Fazit der Diskussionen der Teilnehmer des Blockchain-Symposiums. “Es muss bei Blockchain-Anwendungen nicht notwendig alles im Großen gedacht werden”, betonte Dr. Markus Büch. Der Grundgedanke hinter der Blockchain sei es, Monopole aufzuheben und einen Bedarf mit einer gemeinschaftlichen und basisdemokratischen Lösung zu de-

cken. Damit stehe das Konzept trotz der globalen Ausrichtung der ersten Blockchain-Systeme genossenschaftlichen Modellen nahe. “Man müsste jetzt Best Practices für Anwendungen in den Kommunen schaffen”, meinte Büch. “Da ließen sich möglicherweise viel eher kooperative Projekte umsetzen als auf Bundesebene.” Besonders Partnerschaften mit Hochschulen, Vereinen oder Stiftungen vor Ort seien erfolgversprechend, so der Jurist. “Blockchain kann der Schlüssel für eine praktische, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung sein”, ergänzte Joachim Lohkamp, CEO der Jolocom GmbH und Vorstandsmitglied beim Blockchain Bundesverband. So könnten verteilte Register es leisten, dass nach einem Umzug eine einmalige Adressänderung ausreicht, damit alle relevanten Stellen sofort informiert sind. Zunächst könne man aber Erfahrungen im Rahmen von neuen Anwendungsfällen sammeln, bei denen möglicherweise mit weniger politischem Widerstand zu rechnen sei. Konkret schlug Lohkamp Register für Drohnen vor, um neue Ansätze zu erproben. Auch Julian Leitloff, CEO von Fractal Blockchain, will die öffentliche Verwaltung ermutigen, in kleinen Schritten dazuzulernen. “Es müssen auch Experimente zugelassen werden. Man kann viel aus dem Scheitern lernen.” Dabei könne man sich erfolgreiche Start-ups zum Vorbild nehmen. Diese würden Neues zunächst auch nur in Einzelbereichen erproben. So könnten sie Fehlschläge besser verkraften und dabei als Gesamtunternehmen von Erfahrungen profitieren und innovativ sein.

Prozesse beschleunigen

Blockchain in der öffentlichen Verwaltung

(BS/Rolf Berzau) Die Blockchain-Technologie weckt mehr als nur Neugier bei der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Fast jeder zweite Entscheider (47 Prozent), prüft den Einsatz im eigenen Haus, zeigt eine Studie von Sopra Steria Consulting. Die Technologie eignet sich für Bund, Länder und Kommunen vor allem dazu, komplexe Vorgänge mit vielen gleichzeitig beteiligten Stellen schneller zu erledigen und dabei einen sicheren Nachweis über deren Fortschritt zu dokumentieren.

Ein wichtiges Merkmal der Blockchain-Technologie ist der Wegfall zentraler Instanzen. Staatliche Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, BAföG und Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber, könnten ausgezahlt werden, ohne dass jede Transaktion physisch durch viele Hände laufen muss, bis sie legitimiert ist. Dafür würden sogenannte Smart Contracts sorgen. Dies sind automatisierte Regelwerke, die eine vorab definierte Aktion auslösen, sobald eine oder mehrere ebenfalls vorab hinterlegte Bedingungen erfüllt sind.

Rolf Berzau ist Senior Manager Public Services von Sopra Steria Consulting und Experte für den Einsatz digitaler Technologien in der öffentlichen Verwaltung.

Foto: BS/Sopra Steria Consulting

Datensatz Datensatz

Prüfsumme Block 1

Datensatz Datensatz

Prüfsumme Block 2

Datensatz Datensatz

Prüfsumme Block 3

Für jeden neuen Block wird eine Prüfsumme (auch Hashwert genannt) mittels einer kryptografischen Funktion berechnet. Das Ergebnis ist direkt von den enthaltenen Datensätzen und der Prüfsumme des Vorgängerblocks abhängig. Die Prüfsumme identifiziert die Blockchain bis zu diesem Kettenglied eindeutig. Jede Veränderung von Daten würde auch die Prüfsumme ändern. Grafik: BS/Wedemeyer

Speziell wenn verschiedene Zuständigkeiten die Verwaltungsarbeit bremsen, bietet sich ein Blockchain-Ansatz an. Am Beispiel der Lebenslagen von Asylsuchenden könnten unter anderem das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, das Ausländerzentralregister, die zuständige Kommune sowie weitere Leistungserbringer wie Sprachschulen involviert sein. Ähnlich viele beteiligte Stellen sind beim Antrag auf Elterngeld möglich. Viele Schritte bei der Bewilligung von Leistungen lassen sich durch definierte und in Datenbanken hinterlegte Regeln automatisieren. Gleichzeitig sinkt durch die digitale Nachvollziehbarkeit jeder Transaktion das Risiko von Leistungsmissbrauch. Weitere Vorgänge mit Verwaltungsbeteiligung ließen sich mit diesem Prinzip beschleunigen. Staatliche Stellen beglaubigen Dokumente, gewähren Zugriff auf Informationen und erteilen Ausfünfte aus Registern – nicht

selten sind mehrere Stellen beteiligt, etwa bei Schwertransporten und bei Bauvorhaben. Das örtliche Melderegister, zentrales Fahrzeugregister sowie Gewerbe- und Handelsregister zählen zu den am häufigsten genutzten Datenbanken, die aber häufig noch nicht den heutigen digitalen Ansprüchen genügen. Ein Großteil der Zugriffe lässt sich mithilfe der BlockchainTechnologie in eine digitale und zumindest teilautomatisierte Register-, Beglaubigungs- und Auskunfts-Architektur überführen.

Registermodernisierung per Blockchain

Denkbar wäre es in diesem Zusammenhang, die vom Normenkontrollrat geforderte Registermodernisierung in Teilen auf Basis der Blockchain-Technologie abzubilden. Durch die Merkmale der Unveränderlichkeit und der Nachvollziehbarkeit wäre ein fälschungssicherer Zugang mit einer zentralen Identifikationsnummer auf hohem Datenschutzniveau möglich. Bürger und Unternehmen erhalten so automatisiert Zugang zu öffentlichen Daten.

Umgekehrt könnten Ämter nach

dem Once-OnlyPrinzip einmal erhobene Daten wiederverwenden und zwischen einzelnen Behörden austauschen. Sie können genau die Daten einsehen, die sie für einen Verwaltungsakt benötigen, etwa den Führerschein, eine Geburtsurkunde und den Handelsregistereintrag. Die Blockchain-Technologie sorgt für einen automatisierten Prozess. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass immer nachvollzogen werden kann, wer wann auf welche Daten zugreift.

Blockchain-Infrastruktur aus einem Guss

Die Blockchain-Technologie hat somit das Potenzial, die Arbeit der öffentlichen Verwaltungen und den Service für die Bürger zu verbessern. Die nötige technische Infrastruktur sollte im Verbund der Rechenzentren errichtet werden. Die Voraussetzungen sind durchaus vorhanden. Das nationale Servicekonto wird eingeführt, die Entwicklungen rund um den elektronischen Personalausweis gehen weiter, die in Koalitionsverträgen auf Bundes- und Landesebene manifestierten Pläne für Blockchain-Prototypen untermauern die Relevanz zusätzlich. Wichtig für die Umsetzung ist die enge Abstimmung und Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen, damit eine Blockchain-Infrastruktur aus einem Guss entsteht.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 36
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Blockchain-Symposiums dem Podium lebhaft über Anwendungen der innovativen Technologie auf kommunaler Ebene. V.l.n.r.: Markus Büch, Joachim Lohkamp, Tim Bansemer (Moderation) und Julian Leitloff. Foto: BS/Stiebel

Mensch als Schwachstelle

Wirtschaftskriminalität verursacht massive Schäden

(BS/mfe) Im Kampf gegen Wirtschaftsspionage kommt es vor allem auf eine ausreichende Sensibilisierung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung an. Schließlich ist der Mensch in diesem Bereich der große Schwachpunkt. Handelt der Beschäftigte hier falsch, helfen auch die besten IT-Sicherheitsvorkehrungen nicht.

Dabei führt Wirtschaftskriminalität in Deutschland jedes Jahr zu massiven Schäden –trotz eines großen Dunkelfeldes, weil zahlreiche Taten aufgrund eines befürchteten Reputationsverlustes nicht angezeigt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) macht dieses Phänomen zwar nur ein Prozent aller Delikte aus, verursacht allerdings 43 Prozent der Gesamtschadenssumme. Hier zeigt sich, dass der Öffentliche Dienst und die Privatwirtschaft Deutschlands ein lukratives Ziel für ausländische Nachrichtendienste sind.

Eine gewisse Abhilfe können gesicherte Cloud-Lösungen bieten, deren Server über kommunale Rechenzentren laufen. Zudem kommt es darauf an, dass Behörden und Unternehmen für sie relevantes Wissen identifizieren und schützen. Hier dürfe jedoch keine Beschränkung auf besonders wichtige Daten erfolgen. Vielmehr brauche es eine umfassende Absicherung, zumal rund 50 Prozent der Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch Innentäter begangen würden, wurde auf

Wirtschaftskriminalität, etwa durch Ausspähung von Datenträgern und Computern, führt Jahr für Jahr zu hohen finanziellen Schäden in Deutschland.

einem Seminar der Cyber Akademie in Berlin deutlich. Bei Innentätern, die grundsätzlich über Insider-Wissen verfügen, kann es sich übrigens sowohl um aktive als auch ehemalige Mitarbeiter handeln. Auch Berater, Zulieferer und Dienstleister können in Frage kommen. Mögliche Motive der Täter sind persönliche Vorteile, Geldleistungen, der Wunsch nach Anerkennung sowie Rachegelüste. Begünstigt wird das Agieren von Innentätern, wenn Behörden ihre Binnenkultur vernachlässigen und

erforderliche Kontrollen unterlassen. Um effektiv gegen solche Personen vorgehen zu können, bedarf es einer effektiven Risikobeurteilung beziehungsweise Schwachstellenanalyse, einer passenden Mitarbeiterauswahl, einer ausreichenden Sensibilisierung sowie eines durchgängigen Sicherheitskonzeptes und einer regelmäßigen Auditierung. Ebenso hilfreich ist das Befolgen des Need-to-know-Prinzips, nach dem nicht jeder Mitarbeiter Kenntnis über jeden Sachverhalt haben sollte.

Zusammen stark gegen Cyber-Kriminelle

BSI und Land NRW unterzeichnen Kooperationsvertrag

(BS/wim) Um bei der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung eine effektive IT-Sicherheit für die neuen Systeme sicherzustellen, haben der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und der nordrhein-westfälische Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Mitte Februar eine Absichtserklärung zur engeren Zusammenarbeit unterzeichnet.

Nach Kooperationen mit Hessen und Rheinland-Pfalz ist Nordrhein-Westfalen (NRW) somit das dritte Bundesland, mit dem das BSI eine derartige Vereinbarung abgeschlossen hat. Für BSI-Präsident Schönbohm ist dies eine wichtige Maßnahme: “Das Teilen von Informationen untereinander erhöht die Robustheit des Systems immens. Mehr Daten bedeuten mehr Qualität für die IT-Sicherheit.” Bei den Kooperationen gibt es von dem IT-Dienstleister kein Pauschalangebot. Stattdessen kann jedes Land für sich entscheiden, welche Dienste des BSI es in Anspruch nehmen möchte und was es selbst übernimmt. Der Denkansatz im BSI ist grundsätzlich, die Sicherheit von IT-Systemen immer von Beginn an in die Planungen mit einzubeziehen, um einen größtmöglichen Schutz direkt im digitalen Fundament zu verankern. Ein solcher fundierter digitaler Schutz ist für Minister Pinkwart essenziell, damit die Digitalisierung vollständig

funktioniert: “Das analoge System muss endlich vollständig überwunden werden, aber der Staat muss auch im Falle eines Cyber-Angriffs handlungsfähig bleiben. Deswegen müssen nicht nur die Daten der Bürger sicher sein, sondern auch die der Behörden.” Mit der Kooperation wolle man eine langfristige Strategie entwickeln, um die digitale Verwaltung von Grund auf sicher aufzustellen.

LSI nicht ausgeschlossen

Eine solche Strategie für ITSicherheit ist Pinkwart dabei wichtiger als die behördliche Organisation. Diese könne sich dann an einer funktionierenden Strategie orientieren. Gleichzeitig wollte der Minister auch nicht ausschließen, in NRW ein Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) einzurichten, analog zu dem Ende letzten Jahres in Bayern neu installierten LSI. Allerdings wird bei solchen Planungen auch das nordrhein-westfälische Innenministerium ein Wörtchen mitreden wollen, denn dieses

betreibt schon seit 2011 ein “Cybercrime-Kompetenzzentrum” bei dem ihm unterstellten Landeskriminalamt (LKA). Zusätzlich zu dem Kooperationsabkommen tritt das Land NRW gleichzeitig auch der nationalen Allianz für CyberSicherheit bei. Damit will der Digitalisierungsminister erreichen, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei allen Fragen zum Thema ITSicherheit unterstützt werden und somit Fälle wie der Angriff auf das Neusser Lukaskrankenhaus möglichst vermieden werden können: “Uns geht es bei der IT-Sicherheit ganz besonders auch um Prophylaxe. Daher hat die Aufklärung in Wirtschaft und Verwaltung eine hohe Priorität.” Damit es nicht bei der Absichtserklärung bleibt, sind beide Parteien bereits in weitergehenden Gesprächen, um eine Verwaltungsvereinbarung zu erstellen. Wenn es nach Pinkwart geht, soll diese noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet und unterschrieben sein.

Weil viele Mitgliedstaaten bereits eigene eID-Systeme eingeführt haben, diese sich aber technisch und in Bezug auf die Sicherheit deutlich unterscheiden, sieht die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services) keine Vollharmonisierung auf einer einheitlichen Basis vor. Das Ziel ist vielmehr, Interoperabilität zwischen den Systemen herzustellen. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, müssen die Identifizierungsmittel den Anforderungen der Verwaltungsdienste genügen. Es gibt die drei Vertrauensniveaus “niedrig”, “substanziell” und “hoch”. Die Anerkennung einer eID-Lösung auf dem Niveau “substanziell” oder “hoch” erfolgt in einem Notifizierungsverfahren.

EU-weit Online ausweisen

“Deutschland hat bereits im vergangenen September als erstes EU-Land die Notifizierung seiner nationalen eID-Lösung abgeschlossen”, sagt Matthias Taube, Referatsleiter für Identifizierungssysteme, Pass- und Ausweiswesen im Bundesminis-

Digitale Verwaltung überschreitet Grenzen

Deutschland geht bei sicherer Infrastruktur für eIDAS voran (BS/stb) Ab September dieses Jahres sind die EU-Staaten zur gegenseitigen Akzeptanz ihrer elektronischen Identitäten (eID) verpflichtet. Voraussetzung ist die Notifizierung der jeweiligen Lösungen für das entsprechende Sicherheitsniveau. Außerdem müssen die zugrundeliegenden Systeme technisch zu den eID anderer Länder kompatibel gemacht werden. Deutschland ist schon ein gutes Stück vorangegangen. Einige Fragen werden sich aber erst bei der konkreten Umsetzung der einzelnen Anwendungsfälle klären lassen.

terium des Innern. “Im Rahmen einer Begutachtung sind die EUStaaten zum Ergebnis gekommen, dass die deutsche eID die Anforderungen für das Vertrauensniveau “hoch” erfüllt.”

Damit müssen alle anderen

EU-Staaten ihre digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu September 2018 für die OnlineAusweisfunktion des neuen Personalausweises öffnen – für Unternehmen ist die Anerkennung freiwillig. So könnten Deutsche mit dem neuen Personalausweis bald EU-weit digital Wohnsitze, Fahrzeuge oder Gewerbe anmelden oder sich bei Hochschulen immatrikulieren – vorausgesetzt die jeweiligen Stellen bieten die Dienste digital an und verlangen eine elektronische Identifikation. Außerdem muss der Nutzer die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises aktiviert

haben und über die notwendige Hard- und Software verfügen.

(Mehr zum Status-quo der Online-Ausweisfunktion lesen Sie im Behörden Spiegel Februar 2018, S. 25.)

Im Laufe des Jahres 2018 werden sich noch etwa zehn bis zwölf weitere Staaten notifizieren lassen, wie es aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heißt. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland hat dann jeweils zwölf Monate Zeit, bis sie die ausländischen eID zur Identifizierung für ihre digitalen Dienste akzeptieren muss.

Infrastrukturen anpassen

Die gegenseitige Akzeptanz bedeutet technischen und organisatorischen Aufwand für alle Mitgliedsstaaten. Die Interoperabilität wird mit Schnittstellen

(eIDAS-Nodes) realisiert. “Das notifizierte Land muss Services bereitstellen, die anderen Länder brauchen Konnektoren – daran arbeiten alle Mitgliedstaaten bereits”, fasst es Dr. Jens Bender vom Referat eID-Technologien und Chipkarten im BSI zusammen. Deutschland stellt als Sender für die Authentizitätsprüfung mit deutscher eID eine Middleware zur Verfügung, die jeweils von den anderen Staaten vor Ort integriert wird. Möglich ist es für sendende Staaten auch, einen zentralen Server im eigenen Land zu betreiben.

In beiden Fällen erfolgt die Datenübertragung an den Konnektor im Empfängerland, der wiederum mit dem eigentlichen Diensterbringer kommuniziert. “Dabei verändert sich die Nutzerschnittstelle kaum” betont Bender “Der Diensteanbieter

soll bei der Anpassung so wenig Arbeit wie möglich haben.” Grundlagen für die technische Integration in die eIDASInfrastruktur wurden 2017 mit dem Projekt TREATS (Trans European AuThentication Services) gelegt. Dahinter steht ein Konsortium aus deutschen eID-Service-Anbietern, Serverherstellern und Anwendungsbetreibern. Ein Pilot mit einer beispielhaften Serverstruktur wurde mit den Niederlanden aufgesetzt – seit Januar läuft der Wirkbetrieb. Freek J.M. van Krevel aus dem Niederländischen Wirtschaftsministerium sagt dazu: “Deutschland ist ein Vorbild, weil es mit guter Vorbereitung und Planung herangeht. Nun ist ein Standard gesetzt. Die anderen Länder müssen sehen, dass sie damit korrespondieren.”

Unterschiedliche Datensätze Einige technische Schwierigkeiten sind jedoch mit der Umsetzung einer Server-Infrastruktur noch nicht abschließend gelöst. Denn unterschiedliche eID der EU-Länder arbeiten auch mit unterschiedlichen Datensätzen. “Zum Teil haben wir es mit ganz unterschiedlichen Vorstellungen davon zu tun, was zur Identität gehört”, erklärt Bender vom BSI. Zwar definiert eIDAS ein minimales Set an Daten, die geliefert werden müssen. Allerdings werden beispielsweise der Geburtsname und die Adresse nicht in allen Ländern in der eIDLösung registriert, obwohl eine Beschränkung auf Name und Geburtsdatum nicht unbedingt eindeutig ist. Hier muss geklärt werden, wie mit unvollständigen Datensätzen technisch und organisatorisch umgegangen werden kann. Welche Daten sind für bestimmte Dienste überhaupt notwendig? Können fehlende Daten ohne Nachweis des Vertrauensniveaus nacherhoben werden? Bei diesen Fragen ist dann doch der Diensteanbieter gefragt, Regeln festzulegen und Anwendungen anzupassen.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 37 IT-Sicherheit S37_BS03_All_cl
Foto: BS/Richard Patterson, CC BY 2.0, flickr.com

Neues aus der Cyber Akademie

OZG, E-Akte & Co

(CAk/stb) Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Grundlage für eine schnellere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

sein. Bund und Länder werden damit dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen und binnen fünf Jahren grundsätzlich alle Dienstleistungen dort online anzubieten.

Bürger und Unternehmen sollen so schneller und komfortabler Anliegen erledigen können und nur dazu ein Nutzerkonto benötigen (Once-Only-Prinzip). Anlass zur Entwicklung des Konzepts hatte unter anderem das Vorbild Estland gegeben, wo registerbasiertes E-Government und Once-Only-Prinzip schon seit Jahren erfolgreich praktiziert werden. Der Portalverbund solle dasselbe Ergebnis bringen, aber die Größe der Bundesrepublik und die föderale und stärker ausdifferenzierte Verwaltungsstruktur hierzulande berücksichtigen, erklärte Erwin Schwärzer, Unterabteilungsleiter IT I im Bundesinnenministerium. Mit dem Gesetz sei bewusst eine sehr ambitionierte Frist für die Umsetzung festgelegt worden, so Schwärzer. “Das erfordert natürlich Zusammenarbeit von allen und auf allen Ebenen.”

Auch Dr. Ralf Resch, Geschäftsführer bei Vitako, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, beurteilte den Druck, der durch das OZG entstehe, als positiv. Er fand aber auch kritische Worte: “Der Portalverbund sorgt allein noch nicht dafür, dass die Nutzer sofort in die Verfahren kommen. Vor allem das muss aber schneller gehen. Wir

vermissen die Durchgängigkeit der Prozesse für Servicekonten.” Der Zugang zu Dienstleistungsportalen an sich sei das das geringste Problem, so Resch weiter.

Man könne seine Anliegen auch einfach googeln, um zum Ziel zu gelangen. BMIUnterabteilungsleiter Schwärzer räumte ein, dass allein ein gemeinsamer Zugang nicht alle Probleme lösen könne. “Ziel ist es, Struktur und einheitlichere Qualität in die unterschiedlichen Angebote zu bekommen”, sagte Schwärzer. Das OZG habe vor allem eine Katalysatorfunktion.

“Wir wollen Druck auf den Kessel bringen”, so Schwärzer. Vor diesem Hintergrund des OZG – aber auch mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung – steigen die Anforderungen der Informationssicherheit an die öffentliche Verwaltung. Sie steht vor

Themenseite in Kooperation mit: März 2018

Zentrum für Informationssicherheit

Informationssicherheit durch Know -how

Best-Practice-Seminare 2018

(IT-) Sicherheitskonzepte für Kritische Infrastrukturen/Rechenzentren

ö. Ä. konzipieren und verfassen

15.03.2018, Berlin

Lead- Auditor nach ISO/IEC 27001

19.03.2018, Berlin

Ausbildung zum qualifizier ten IT Risk Manager – Zertifikat

19.03.2018, Berlin

IT-Sicherheitsrecht: Überblick und praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen

12.04.2018, Berlin

Mac-Forensik – fortgeschrittene Analyse-Techniken und Hacking

16.04.2018, Berlin

BSI-Grundschutz in der Praxis

17.04.2018, Düsseldorf

der Herausforderung, die rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die IT-Sicherheit bereits bei der Systementwicklung zu berücksichtigen, im ITBetrieb umzusetzen und im Rahmen eines ISMS aufrechtzuerhalten.

Um die wesentlichen Grundprinzipien und Standards der dafür erforderlichen Disziplinen Projektmanagement (PM), IT-Servicemanagement (ITSM) und Informationssicherheitsmanagement (ISMS), ihre Verflechtung sowie die rechtlichen Grundlagen zu erörtern, führt die Cyber Akademie den Workshop “IT-Management-Grundlagen für Bund, Land und Kommune” am 19. März 2018 in Berlin durch.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cyber-akademie.de .

Seminar für Datenschutz und Informationssicherheit

(CAk/fl) In den allermeisten Fällen werden die Themenkomplexe Datenschutz und Informationssicherheit nach wie vor strikt getrennt betrachtet und damit in zwei verschiedenen Funktionsrollen verankert.

In der Praxis werden die Aufgaben des ITSicherheitsbeauftragten durch einen techniknahen Spezialisten erfüllt und die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird oft von juristisch geprägten Personen, oftmals durch den Hausjuristen/Head of Legal, ausgeübt. Meist fehlen jedoch die grundlegenden Kenntnisse über die Anforderungen des jeweilig anderen Bereichs.

“Oftmals ist man froh, nicht auch noch für das andere Themengebiet verantwortlich zu sein, da das andere Thema “einem nicht so liegt” bzw. die dazugehörigen Wissengrundlagen fehlen. Die Zukunft in der Praxis wird jedoch meines Erachtens anders aussehen. Beide Themenkomplexe sehe ich in einer Verschmelzung bzw. wechselseitigen Ergänzung und Vertretung”, so Heiko Fauth, Entwickler und Initiator der neuen CDSIMZertifizierung (Certified Data- and Information-Security-Manager). Aufgrund der zahlreichen Überschneidungen beider Bereiche, welche sich durch die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch verstärken, hatte Heiko Fauth schon längere Zeit die Vision, beide Bereiche zu einem Zertifizierungsseminar miteinander zu verknüpfen. Damit zu rechnen ist, dass beide Rollen zukünftig in einem Unternehmen/ einer Behörde in Personalunion wahrgenommen werden müssen oder als Vertreter für beide Gebiete. Natürlich ist das Seminar auch die optimale Grundlage für Berater aus

beiden Bereichen, da in der täglichen Praxis beide Rollen zukünftig im permanenten Austausch miteinander stehen werden.

Die Verankerung der Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität sowie die Durchführung einer Risikoanalyse innerhalb eines Datenschutz-ManagementSystems, so wie es die DSGVO vorsieht, macht deutlich, dass ein Wissen aus beiden Bereichen zwangsläufig erforderlich sein wird, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Durch eine nachhaltige Verknüpfung beider Management-Systeme (ISMS & DSMS) lassen sich viele Synergien schaffen.

Theorie und Praxis vereint

Aus diesem Grund finden sich nicht nur die grundlegenden theoretischen Bausteine wie die Initiierung und Umsetzung eines ISMS nach ISO 27001 und IT-Grundschutz, auch die Einführung in den Datenschutz, unter Berücksichtigung der DSGVO, sowie sehr praxisrelevante Themen wie Netzwerk-, Infrastruktursicherheit, IT-Forensik, IT-Dokumentation, aber auch Cyber-Security und systemische Risiken im Seminar wieder. In der Seminarzusammenstellung ist es gelungen, eine sehr breite und praxisbezogene Themenvielfalt aufzunehmen sowie namhafte Referenten als Dozenten zu versammeln.

Nachhaltiges Lernerlebnis

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Teilnehmer voll und ganz auf die Seminarinhalte konzentrieren und sich bei einem schönen Rahmenprogramm am Abend austauschen können. Die Resonanz unserer Teilnehmer bestätigt, dass das Gesamtkonzept voll und ganz stimmig ist. Für das sehr breit gefächerte und fundierte Fachwissen der Referenten wurde ein Rahmen geschaffen, in dem sich das erlernte Wissen bestmöglich nachhaltig

Sicherheitsexperte Heiko Fauth ist Dozent der Cyber Akademie.

verankern kann. Wir haben unser Konzept “Practical Rooting” genannt. Also eine praxisnahe Verwurzelung der Themen, welche im Anschluss zur Blüte gebracht werden kann”, so Heiko Fauth. Das Seminar findet momentan drei Mal pro Jahr statt und dauert insgesamt 16 Tage, pro Monat je eine Woche Unterricht. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das gelernte Wissen setzen kann und auftauchende Fragen während der “Pausen” im nächsten Teil beantwortet werden können.

Ab Sommer 2018 wird dieses Seminar dann auch als Blended-Learning-Variante zur Verfügung stehen, welche vorbereitende E-Learning-Inhalte zur Verfügung stellt, um anschließend in einem sechstägigen Seminar abgerundet und vertieft zu werden. Weitere Informationen zu dem Seminar und Schulungsinhalten finden Sie auch unter www.cyber-akademie.de.

Management-Seminare 2018

Managementgrundlagen der Digitalisierung: Projektmanagement

24.04.2018, Berlin

Managementgrundlagen der Digitalisierung: IT-Ser vice-Management

25.04.2018, Berlin

Managementgrundlagen der Digitalisierung: Informationssicherheitsmanagement –

Aufbau und Betrieb eines ISMS

26.04.2018, Berlin

Weitere Informationen zu diesen und anderen Seminaren unter: www.cyber-akademie.de

NEUES aus IT- und Datenschutzrecht der Cyber Akademie

Ausweitung des Begriffs pbD

(CAk/vs) Die ab Mai 2018 geltende EUDSGVO enthält in Art. 4 Nr. 1 EU-DSGVO eine Legaldefinition des Begriffs der personenbezogenen Daten (pbD). Da die Grundverordnung nur sachlich anwendbar ist, wenn die Verarbeitung von pbD vorliegt, ist es daher wichtig zu wissen, welche Daten hierunter fallen.

Bereits im Oktober 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch IP-Adressen zu den pbD gehören.

Seiner Richtung treu bleibend, erklärte der EuGH nunmehr zum Az. C-434/16, dass ebenfalls Antworten in Prüfungsarbeiten zu den pbD zählen. Die Richter

begründen ihre Entscheidung damit, dass der Inhalt der Antworten den Kenntnisstand, das Kompetenzniveau, die Gedankengänge, das Urteilsvermögen sowie das kritische Denken des Prüflings widerspiegeln. Weiterhin enthält eine schriftliche Prüfung Informationen über die Handschrift sowie die individuelle Leistung des Betroffenen.

Wichtig somit für jede Prüfstelle: Sollte die Prüfungsordnung keinerlei datenschutzrechtliche Bestimmungen aufweisen, müsste dies spätestens bis Mai 2018 unter dem Gesichtspunkt der EU-DSGVO und dem BDSG-Neu nachgeholt werden.

Geltungsbereich der EU-DSGVO

(CAk/vs) Der Art. 2 I EU-DSGVO bestimmt den sachlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Diese findet demgemäß

(u. a.) Anwendung für die nicht-automatisierte Verarbeitung von pbD, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Eine nicht-automatisierte Verarbeitung ist eine manuelle Verarbeitung von pbD. Ein Dateisystem ist gem. Art. 6 Nr. 6 EU-DSGVO jede strukturierte Sammlung von pbD, die nach bestimmten Kriterien zugänglich ist.

Die Frage, mit welcher sich der EuGH in Bezug auf die nicht-automatisierte Verarbeitung aktuell beschäftigt, ist: Fallen die Zeugen Jehovas (ZJ), wenn diese sich bei Hausbesuchen Notizen machen, unter den sachlichen Anwendungsbereich des Art. 2 I EU-DSGVO? Der Hintergrund ist, dass die finnische Datenschutzkommission die ZJ dazu verpflich-

tet hatte, dass sollten diese bei ihren Hausbesuchen Notizen machen, sie sich sodann an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu halten haben. Gegen diese Entscheidung erhoben die ZJ Klage und lehnten die Entscheidung mit der Begründung ab, dass diese Notizen nur den persönlichen Zwecken dienten und daher nicht unter die Datenschutzbestimmungen fielen. Die Grundsatzdiskussion wurde nunmehr bis zum EuGH eskaliert. Am 01.02.2018 hat der Generalanwalt, Paolo Mengozzi, seinen Schlussantrag vorgelegt, in welchem er darauf plädiert, dass die Notizen der ZJ unter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und somit ab Mai 2018 unter den Art. 2 I EU-DSGVO fallen, da die Daten nicht zur Ausübung von persönlichen oder familiären Zwecken erhoben werden. Eine Entscheidung des EuGHs bleibt nunmehr abzuwarten.

Die neue Seminarbroschüre 2018 ist da.

Mehr unter www.cyber-akademie.de.

Seite 38 Behörden Spiegel / März 2018 Cyber Akademie S038_BS03_All_dach
Die Themen-Workshops der Cyber Akademie sind ein nachgefragtes Format. Foto: CAk/Stiebel Foto: CAk/privat

Sicherheit & Verteidigung

Behörden

Polizeirecht steht vor der Reform

Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen Beamten mehr Befugnisse einräumen

(BS/Marco Feldmann) Angesichts internationalem Terrorismus und reisender Einbrecherbanden sollen Polizeivollzugsbeamte sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Bayern künftig mehr Ermittlungsansätze nutzen können und erweiterte Rechte erhalten. Dies gilt in beiden Bundesländern etwa für die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Anwendung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).

InBayern ist darüber hinaus vorgesehen, mehr polizeiliche Maßnahmen unter einen Richtervorbehalt zu stellen. In Zukunft soll das etwa auch für längerfristige Observationen oder das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen gelten. Darüber hinaus soll der Einsatz von Bodycams intensiviert werden. In NordrheinWestfalen wird die “normale” TKÜ, die dort bisher nur nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zulässig war, auch im Polizeigesetz verankert (Details siehe Tabelle). Dieses hinke in vielen Bereichen den Anforderungen an den Kampf gegen terroristische Bedrohungen hinterher, heißt es selbst aus dem Düsseldorfer Innenministerium.

Gewerkschaft will Distanzelektroimpulsgeräte

Bei den Gewerkschaften fällt das Echo auf die Reformvorhaben unterschiedlich aus. Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Erich Rettinghaus, sagt: “Wir begrüßen außerordentlich das von Innenminister Herbert Reul vorgestellte Sicherheitspaket eins der Landesregierung mit einem neuen Polizeigesetz als ersten wichtigen Schritt zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. “Als besonders positiv bewertet er die Ankündigung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung einzuführen. Zugleich unterstreicht Rettinghaus: “Schon lange fordern wir in Nordrhein-Westfalen die Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes für alle operativen Einheiten der Schutz- und Kriminalpolizei in Fahrzeugausstattung.” Hier schein Rettinghaus gehört zu werden. Das In-

Gesetzesvergleich

Befugnisse in Bayern erlaubt in Bayern geplant in NordrheinWestfalen erlaubt in NordrheinWestfalen geplant

Quellen-TKÜ

Präventiv- bzw. Unterbindungsgewahrsam einführen bzw. ausweiten

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Aufenthalts- und Kontaktverbote für Gefährder

Ausweitung Videobeobachtung und Speicherfristen

Strategische bzw. Schleierfahndung

Erweiterte Rechte bei DNA-Auswertung

Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen mit der Zeit gehen und ihren Polizisten mehr moderne Ermittlungskompetenzen einräumen. Dazu gehört unter anderem die Befugnis zur Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachungen. Was jedoch mit den reformierten Polizeigesetzen geschieht, sobald ein Musterpolizeigesetz steht, bleibt unklar. Grafik: BS/eigene Recherche

nenministerium will die Geräte in den Waffenkatalog des Polizeigesetzes aufnehmen. Kritik an den geplanten Änderungen im Süden der Republik kommt hingegen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Dessen stellvertretender Landesvorsitzender, Martin Auer, meint, dass aus kriminalpolizeilicher Sicht bei der Überwachung islamistischer Gefährder weitere verdeckte Maßnahmen wie etwa Observationen oder auch der präventive Einsatz von Vertrauenspersonen erforderlich seien. Hierfür müssten durch die bayerische Kriminalpolizei im Staatsschutzbereich eigene Vertrauenspersonen geführt werden dürfen.

Andere Zielrichtung Zwar habe sich die Kooperation mit dem Landesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

Gleichwohl sei die Zielrichtung beim Einsatz einer Quelle durch den Verfassungsschutz nicht deckungsgleich mit jener beim Einsatz durch die Polizei, so Auer. Zumindest kritisch hinterfragt werden muss allerdings, weshalb die beiden Landesregierungen die Reformen gerade zum jetzigen Zeitpunkt anstoßen.

IMK befasst sich noch mit Musterpolizeigesetz Schließlich arbeitet die Innenministerkonferenz (IMK) zurzeit an einem Musterpolizeigesetz, auch wenn sie sich auf ihrer letzten Tagung nicht mit dem Thema befasste. Ob die Thematik auf der kommenden Sitzung behandelt wird, steht nach Angaben des derzeitigen Vorsitzlandes Sachsen-Anhalt noch nicht fest (mehr zu Reformen der einzelnen Polizeigesetze finden Sie im Infokasten). Ungeachtet

dessen bewertet das Magdeburger Innenministerium es grundsätzlich positiv, wenn mit den Überarbeitungen der Länderpolizeigesetze hohe gemeinsame gesetzliche Standards geschaffen werden und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit erreicht wird.

Stuttgart fortschrittlich

Weiter als Nordrhein-Westfalen und Bayern ist übrigens bereits Baden-Württemberg. Hier wurde das Polizeigesetz schon im November vergangenen Jahres novelliert.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagt dazu: “Baden-Württemberg hat eines der modernsten und effektivsten Polizeigesetze in ganz Deutschland. Unsere Polizei und unsere Ermittlungsbehörden haben nun den Instrumentenkasten, den sie brauchen.”

Entwicklung der Polizeigesetze

BW: Polizeigesetz im November 2017 reformiert.

BY: Neues Polizeigesetz wird zurzeit im Landtag behandelt.

BE: Diskussion über Reform soll noch 2018 begonnen werden.

BB: Gesetzentwurf befindet sich in der Vorabstimmung innerhalb der Landesregierung.

HB: Neues Polizeigesetz für erste Jahreshälfte 2018 geplant.

HH: Reform für zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen.

HE: Entwurf für neues Polizeigesetz in Landtag eingebracht.

MV: Neues Polizeigesetz in Ausschussberatungen im Landtag.

NI: Reformgesetz soll im Laufe des Jahres 2018 in Landtag eingebracht werden.

NW: Neues Polizeigesetz soll bis Sommer 2018 in Kraft treten.

RP: Novelle des Polizeigesetzes in Planung.

SL: Novelle des Polizeigesetzes in Planung.

SN: Gesetzentwurf wird derzeit im Innenministerium erarbeitet.

ST: Gesetz 2017 reformiert; weitere Reform derzeit im Landtag.

SH: Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

TH: Reform des Polizeigesetzes im parlamentarischen Verfahren.

Bund: Novelle des Bundespolizeigesetzes noch für 2018 geplant.

14. Europäischer Katastrophenschutzkongress “Katastrophenschutzarchitektur in Europa”

SAVE

Der Europäische Katastrophenschutzkongress vom 26. bis 27. Juni 2018:

Dieser Kongress ist eine internationale Fachkonferenz, welche die verschiedenen Entscheidungsträger und Akteure des nationalen, europäischen und internationalen Katastrophenschutzes über die aktuellsten Entwicklungen informiert.

Der Kongress fördert den aktiven Dialog zwischen Behörden, Universitäten und Experten aus dem Katastrophen- und Zivilschutz. Jährlich ist diese Konferenz Treffpunkt für 800 Teilnehmer aus mehr als 20 Nationen. Gemeinsam diskutieren sie über Entwicklungen, vertiefen Kooperationen und schaffen Netzwerke.

Veranstalter

KNAPP

Vertrag offenbar unterschriftsreif

(BS/leh/mfe) Der nach dem Verkauf des englischen Funkgeräteherstellers Sepura an den chinesischen Konzern Hytera im Rahmen eines außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfungsverfahrens geforderte öffentlich-rechtliche Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Deutschlands ist anscheinend ausverhandelt. Ungeachtet seiner Unterschriftsreife sei er Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) aber noch nicht vorgelegt worden, erfuhr der Behörden Spiegel. Solange das Vertragswerk nicht vorliegt, wird die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) jedoch keine Zertifizierung der von Thüringen für die Feuerwehren georderten, mit völlig neuer Software ausgestatteten Funkgeräte vornehmen. Eine Aufhebung der Zertifizierung bereits erworbener und im Einsatz befindlicher Funkgeräte von Sepura/Hytera stand nie zur Debatte.

Ursache weiter unklar (BS/por) In Berlin hat Ende Februar der Verteidigungsausschuss des Bundestages in seiner dritten Sitzung in diesem Jahr getagt. Thematisiert wurden u. a. neue Erkenntnisse zum “Tiger”-Absturz in Mali, die Lage in den Einsatzgebieten und der Bericht zur Materiallage der Bundeswehr. Dabei stellte sich heraus, dass die Ursache für den Unfall des Kampfhubschraubers Ende Juli des vergangenen Jahres immer noch nicht abschließend geklärt ist. Die Untersuchungen werden voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Nach der Sitzung sahen die Ausschuss-Mitglieder übereinstimmend Handlungsbedarf bei der Materiallage. Die Truppe müsse nicht nur finanziell, sondern auch personell und organisatorisch besser aufgestellt werden.

S039_BS01_All_swm
Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / März 2018
Fotos: ASB Deutschland e.V.; DLRG; Malteser; THW; Feldmann; Dombrowsky
THE DATE DI / MI 26.– 27. Juni
www .katastrophenschutzk ongress.de
2018 Vienna House Andel’s Berlin

Dienächsten Fußballweltmeisterschaften finden vom 14. Juni bis zum 15. Juli in elf russischen Städten statt, von Jekaterinburg bis Wolgograd. Gedroht wird nicht nur mit diesem Messi-Plakat. Auch in anderen Veröffentlichungen posieren Dschihadisten mit Bomben und Maschinengewehren vor russischen Stadien, im Hintergrund das offizielle FIFA-Symbol, dazu die Warnung: “Ich schwöre, bald wird das Feuer der Mudschahedin dich verbrennen, warte nur ab!” Auch wenn sich alle Blicke auf das Endspiel im LuzhnikiStadion in Moskau richten, Anschläge sind auch auf jedes der anderen Stadien denkbar.

Bis zu 5.000 russische Dschihadisten kämpften für den Kalifen, auch wenn diese Zahl von russischer Seite bestritten wird.

Alleine im Jahr 2015 sind 2.500 in den “Heiligen Krieg” gezogen. Im Kaukasus wurde das “Islamic Caucasus Emirate” (ICE) gegründet, dessen Stärke ebenfalls auf rund 5.000 Kämpfer geschätzt wird. Die zentralasiatischen Republiken Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Kasachstan waren für den Daesh schon immer lukrative Rekrutierungsräume. Russische Kämpfer stellten beim Daesh ganze Bataillone, galten als die tapfersten “foreign terrorist fighters” (FTF) und mindestens zwei der “Kriegsminister” des Daesh waren kaukasische Kämpfer. Seit Monaten versucht der russische Präsident Wladimir Putin in aller Stille, eine geordnete Rückführung seiner in Syrien und Irak gefangenen Staatsangehörigen und deren Frauen und Kinder zu bewerkstelligen.

Mehr Verbrechen mit Terrorhintergrund

Russland hat, wie alle anderen Staaten auch, enorme Probleme mit den radikalisierten, fanatisierten und kriegserfahrenen Rückkehrern mit extremer Gewaltsozialisation. Mit einiger

Soversicherte der Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), Andreas Gegenfurtner, dass die geplante Umstellung der Netztechnik auf den IP-Standard unter der strengen Prämisse einer sicheren Migration erfolge. “Es ist unser Anspruch, die hohe Verfügbarkeit des Digitalfunks BOS auch in der Phase der Umstellung beizubehalten. Für den nach der Netzmodernisierung angestrebten BOSBreitbandausbau müssen jetzt die Anforderungen der BOS in die Standardisierungsprozesse eingebracht werden.” Die seit Ende letzten Jahres bestehende Mitgliedschaft der BDBOS beim European Telecommunications Standards Institute (ETSI) sei daher ein wichtiger Schritt, um den Anforderungen der Einsatzorganisationen, zum Beispiel der Gruppenkommunikation, noch stärker Gehör zu verschaffen. Die Implementierung neuer Standards müsse durch die Hersteller erfolgen, um dann von den Betreibern im Feld ausgerollt zu werden.

Zu wenig Aufmerksamkeit

für Public Safety

Dem Sektor Public Safety würde seitens der internationalen Mobilfunkindustrie jedoch nach wie vor zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, kritisierte Gegenfurtner auf dem Anwenderforum des Europäischen Polizeikongresses in Berlin. Außerdem wies er auf die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Frequenzen für BOSBreitbanddienste hin. Im Übrigen zeigte sich Gegenfurtner optimistisch: “Breitbanddienste für die BOS werden früher kommen als allgemein erwartet.”

Ein russisches Sommermärchen?

Kommende Fußballweltmeisterschaft im Visier islamistischer Terroristen

(BS/Uwe Kranz) Die Botschaft ist unmissverständlich: Die vom Daesh Ende 2017 über verschlüsselte Telegram-Nachrichten und die Daesh-nahe Wafa’ Media Foundation verbreiteten Plakate zeigen Fußballstar Lionel Messi hinter Gittern, aus seinem linken Auge tropft eine blutige Träne, darunter der englische Titel: “Soon. Just Terrorism”. Ein verzweifelter PR-Gag eines in sich zusammenstürzenden Kalifats? Kaum. Ein letztes Aufbäumen, parallel zu den vielen anderen Aufrufen zu “Lone-Wolf”-Attentaten? Ganz sicher. Oder ein bewusst lancierter, konkreter Hinweis, sozusagen ein “Mega-Anschlag” mit Ansage? Vielleicht.

Serie TERRORZIELE (TEIL 20)

Sorge ist aus den wenigen Informationen, die international zur Verfügung stehen, zu entnehmen, dass die Zahl der Verbrechen mit Terrorhintergrund seit dem Einstieg Russlands in den syrischen “Bürgerkrieg” im Inland sprunghaft angestiegen ist. Die französische Nachrichtenagentur AFP errechnete Mitte vergangenen Jahres, dass von den 5.000 bis 6.000 europäischen FTF inzwischen rund 1.500 heimgekehrt seien, mit oder ohne Auftrag des Kalifen, daheim Attentate durchzuführen. Nach Erkenntnissen von kriminalistischer Wissenschaft und Praxis stellen zwischen 25 und 35 Prozent der Rückkehrer eine gravierende Gefahr für die Innere Sicherheit nicht nur in ihren Heimatländern dar, sondern dank des Schengener Abkommens für die ganze Europäische Union. Hinzu kommt, dass über 110.250 der in der EU offiziell bekannten und ausreisepflichtigen Asylbewerber einfach abgetaucht sind.

Stadien zentrale Ziele

Im Kontext der publizierten Attentatsdrohungen ist die Bedrohung der russischen Stadien also durchaus schon allein aus der Zahl der rückkehrenden FTF aus EU und Russland sehr ernst zu nehmen. Die bei einer Fußballweltmeisterschaft zu erwartenden globalen Fan-Reisen

erhöhen naturgemäß das Sicherheitsrisiko. Vor allem aber die Liste vollendeter beziehungsweise versuchter Daesh-Anschlägen auf Fußball-Großereignisse aus der jüngeren Vergangenheit demonstrieren, wie wichtig diese Ziele im strategischen “big picture” der Terroristen ist: Im November 2015 fand in Paris der herausragende Daesh-Anschlag statt, beginnend vor dem Eingang D des Stade de Paris, kurz nach Beginn des Fußballspiels Deutschland gegen Frankreich. Der Attentäter, angeblich Ahmad Almohammad (die bei ihm gefundenen Ausweispapiere gehörten aber einem syrischen Soldaten, der Monate zuvor fiel), war zusammen mit 200 anderen Syrern als Flüchtling auf der griechischen Insel Leros registriert und identifiziert und Tage später in einer Flüchtlingsunterkunft in Serbien kontrolliert worden. Eigentlich wollte er den Sprengsatz erst im Stadion zünden, um möglichst viele der 80.000 Besucher zu töten. Als seine Sprengstoffweste bei der Einlasskontrolle entdeckt wurde, floh er, sprengte sich unweit in die Luft und nahm dabei einem anderen Menschen das Leben.

Teil einer konzertierten Aktion

Dieses Attentat war Teil einer konzertierten Aktion: Zehn Minuten später sprengte sich ein weiterer Attentäter nahe Eingang H in die Luft, ein dritter zündete seinen Sprengsatz zwanzig Minuten später vor einem BurgerRestaurant nahe dem Stadion. Die November-Attentate rund

um das Stade de Paris waren offensichtlich auch langfristig vorbereitet: Bei dem zweiten dieser Attentäter wurde ein syrischer Pass gefunden, ausgestellt auf Mohammad Almahmod. Bei seinem Pass handelte es sich um einen der vielen Blanko-Ausweise, die der Daesh in Raqqa erbeutet hatte. Auch er wurde in Leros als Flüchtling registriert. Der dritte Attentäter, Bilal Hafdi, ein Franzose mit Wohnsitz in Belgien, telefonierte am Tattag noch mit

vo-Albaner Lavdrim Muhaxheri, alias Abu Abdullah al Kosova, mit 400 als Flüchtlinge getarnten Kämpfern aus Syrien über Italien nach Europa eingesickert sei, um dort Attentate zu begehen. Verbund stärken

eingeschleust werden, häufig getarnt als Kriegsflüchtlinge oder Asylbewerber, und unter verschiedenen Identitäten durch Europa vagabundieren.

Uwe Kranz, Terrorexperte des Behörden Spiegel, sieht große Gefahren auf die kommende Fußballweltmeisterschaft in Russland zukommen.

Foto: BS/Dombrowsky

Abdelhamid Abbaaoud, der bei einer Razzia wenige Tage danach getötet wurde. Dieser gilt als der eigentliche Planer aller ParisAttentate.

Nur wenige Tage nach den Terrorattacken in Paris musste das Freundschaftsspiel Deutschland gegen die Niederlande in Hannover 90 Minuten vor dem Anpfiff abgesagt werden. Es lag ein ernst zu nehmender Hinweis des französischen Geheimdienstes auf einen Sprengstoffanschlag durch islamistische Gefährder des Daesh vor. Der italienische Geheimdienst warnte Ende Dezember 2016 davor, dass der weltweit gesuchte Koso-

Zukunft des Digitalfunks der BOS

Auf dem Weg zur mobilen Datenkommunikation

Diese Beispielsfälle und andere vollendete und versuchte Anschläge auf Fußballstadien im türkischen Istanbul, im albanischen Elbasan und in Frankreichs Hauptstadt Paris zeigen unter anderem, dass bei der Beurteilung der Lage zu berücksichtigen ist, dass Anschläge mit Bomben, Sprengstoffwesten, unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen oder Schusswaffen begangen wurden. Der Daesh verfügt inzwischen aber auch über genügend Erfahrungen für den Einsatz mit Sprengsätzen bewaffneter Drohnen.

Des Weiteren wird klar, dass Anschläge vor, während und nach dem Spiel zum taktischen Repertoire des Daesh gehören und dass begleitende, ablenkende und “konzertierte” Aktionen ebenso einzuplanen sind wie zeitlich kurz versetzte “twinattacks”, denen insbesondere Beamte des ersten Angriffs oder Rettungskräfte zum Opfer fallen können. Zudem wird offenbar, dass Attentäter schon Wochen vorher gezielt und legendiert

Auch zeigen sie, dass Großereignisse dieser Art mehrspurige Bedrohungsszenarien sind. Ihnen muss einerseits mehrschichtig und großräumig und andererseits mit dem Einsatz modernster Techniken begegnet werden. Und schließlich verdeutlichen die Beispiele, dass der technische und informationelle Informationsverbund zwischen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden noch stärker intensiviert werden muss. Er muss auch die Erkenntnisse der Nachrichtendienste in geeigneter Weise umfassen.

Der FSB richtete 2016 eine internationale Arbeitsgruppe ein, in der Sicherheitsbehörden von 32 Staaten vertreten sind. Ihr steht ein spezielles Budget in Höhe von 512 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Außerdem erließ Staatspräsident Putin einen umstrittenen Sicherheitserlass, der in Kürze in Kraft treten wird. Damit soll in Russland eine friedliche Fußballweltmeisterschaft stattfinden. Vielleicht ein russisches Sommermärchen. Aber zu welchem Preis?

Fehlerkorrektur

(BS/mfe) Im Beitrag unseres Terrorexperten, Uwe Kranz, in der Februar-Ausgabe (Seite 41) ist uns ein Fehler unterlaufen. Es ist nicht die israelische Regierung, die inhaftierten palästinensischen Terroristen eine Entschädigung zahlt. Dies übernimmt die Palästinensische Autonomiebehörde. Sie erhält allerdings bereits seit Jahren Zahlungen, unter anderem auch von Deutschland und Israel, die diese Alimentatition erst erlauben. Wir bitten um Entschuldigung.

(BS/leh) Der Digitalfunk garantiert den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eine hochverfügbare und abhörsichere mobile Sprachkommunikation zur Durchführung ihrer Aufgaben. Er wird von den BOS in allen Ländern im täglichen Einsatz genutzt und hat seine Bewährungsprobe auch bei Großeinsätzen und außergewöhnlichen Lagen bestanden. Dennoch ist es ein Gebot der Zeit, sich mit der Zukunft des Digitalfunks zu befassen.

Jürgen Will vom Bundesinnenministerium (BMI) präsentierte das auf der Basis von Beschlüssen der Innenministerkonferenz (IMK) von der Arbeitsgruppe Breitband erarbeitete Konzept für die Pilotierung einer Breitbandinfrastruktur. Das finalisierte Konzept wird der IMK zur Frühjahrssitzung zur Entscheidung vorgelegt werden. Ziele des Piloten sind die Klärung wesentlicher Fragen in Bezug auf technische, organisatorische und finanzielle Aspekte, die Betrachtung rechtlicher Rahmenbedingungen für Vereinbarungen mit Netzbetreibern und die Nutzung des Erkenntnisgewinns für die spätere Einführung.

Migration aus verschiedenen

Perspektiven beleuchtet

Mehrere Beiträge des Anwenderforums waren dem Thema

Migration gewidmet. Dabei ging es sowohl um die IP-Migration von PMR-Netzen als auch um die vom Schmal- zum Breitband. Eine internationale Betrachtung der IP-Migration und Netzsicherheit präsentierte Michael Hermann Wolf, der Vertriebsleiter für Deutschland, Österreich und der Schweiz der Airbus Defence and Space und der Cassidian Communications GmbH.

Bei der Migration vom Schmalband zum Breitband standen Hybrid-Lösungen im Fokus. Dr. Barbara Held, Abteilungsleiterin Betrieb der BDBOS und

Der Präsident der BDBOS, Andreas Gegenfurtner (l.), machte deutlich, dass die Umstellung der Netztechnik auf den IP-Standard unter der strengen Prämisse einer sicheren Migration erfolgen werde. Jürgen Will aus dem Bundesinnenministerium (BMI, r.) stellte das Konzept für die Pilotierung einer Breitbandinfrastruktur vor. Fotos: BS/BDBOS, Wilke; Marinidou

Board-Member der TCCA, stellte zunächst die in einer Studie der TCCA beschriebenen Hybrid-Lösungen vor. Bernhard Klinger, Vice President Business Development der Hytera Mobilfunk GmbH, zeigte das Potenzial von Hybrid-Lösungen für eine anwenderfreundliche Migration zum Breitband auf. Der Leiter Behördengeschäft der Motorola Solutions GmbH in Deutschland, Axel Kukuk, stellte transformative Technologien in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen. Als integralen Bestandteil einer bundesweiten Einführungsstrategie präsentierte Stephan Kornrumpf von der Customer Unit der Ericsson GmbH schließlich ein Pilotsystem “Mobiles Breitband als Erweiterung zum Digitalfunk”. Ba-

sis des vierstufigen Konzeptes von Ericsson ist ein dezidiertes Public-Safety-LTE-Kernnetz mit Applikationen, das den BOS unter anderem die Steuerung und Kontrolle des Nutzerzugriffs und der Dienste sowie die Nutzung verschiedener MNO-Netze für nationales Roaming und eines spezifischen QoS-Managements ermöglicht, Sicherheit für Nutzerdaten und Nutzeraktivitäten schafft und die Stabilität und Verfügbarkeit der Applikationen erhöht.

In Kürze Pilotierungsbeginn in Niedersachsen Ebenfalls im Fokus standen bereits bei der Polizei im mobilen Einsatz befindliche Anwendungen unter Nutzung kommerzieller Mobilfunknetze. Andreas

Noack CEO der heinekingmedia GmbH, stellte mit “stashcat®” einen bereits bei einer Reihe von Polizeibehörden verwendeten Messenger vor. Diese eigens für Behörden und Unternehmen entwickelte Anwendung deckt den Bedarf an vertraulicher Kommunikation und Datenaustausch ab, den der Digitalfunk nicht leisten kann. Die Lösung kombiniert die Funktionalitäten von bekannten Messengern und Cloud-Anwendungen, wie zum Beispiel WhatsApp und Dropbox, und bietet darüber hinaus weitere wichtige Funktionen.

Marco Trumtrar von der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen berichtete über den erfolgreichen Testbetrieb mit diesem Messenger bei der niedersächsischen Polizei. Nach Anpassung

auf die individuellen Bedürfnisse der niedersächsischen Polizei und dem Branding als eigene App soll nunmehr die Pilotierung von “stashcat®” mit circa 3.000 Teilnehmern in Kürze beginnen. Der Messenger wird in der polizeieigenen Infrastruktur betrieben.

“Mobile Policing” auch in Rheinland-Pfalz

Über das im Oktober 2017 gestartete Pilotprojekt “Mobiler Arbeitsplatz der Polizei RheinlandPfalz” referierte Dittmar Fuchs, der Leiter Zentrale Technik des neuen Präsidiums Einsatz, Logistik und Technik RheinlandPfalz. Das Pilotprojekt reiht sich ein in das auch in mehreren anderen Ländern bereits gestartete beziehungsweise geplante “Mobile Policing”, bei dem es um die Einbindung mobiler Arbeitsplätze (Smartphones, Tablets) in die bestehenden Strukturen der landes- und bundesweiten Informationssysteme, der landesweiten Vorgangsbearbeitungssysteme und der bestehenden beziehungsweise aktuell zu beschaffenden Einsatzleitsoftware zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit geht.

In die gleiche Richtung weist der Einsatz interaktiver Streifenwagen der Polizei in mehreren Bundesländern. Über die Erfahrungen mit den zurzeit im Einsatz befindlichen 54 interaktiven Streifenwagen der Polizei Sachsen-Anhalt berichtete Jörg Paul vom Technischen Polizeiamt des Landes. Zugleich gab er einen Ausblick auf die über das Auftragsmanagement hinausgehenden geplanten weiteren Anwendungen, die in Zukunft genutzt werden sollen.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 40 Innere Sicherheit S40_BS03_All_cl

Europaweit nichts Vergleichbares

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit großer Aufgabenfülle (BS/mfe) “Es gibt in ganz Europa keine Behörde, die mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergleichbar ist.” Diese These stellt der Präsident der Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn, Andreas Obersteller, auf. Zugleich räumt er ein, dass die Dual-Use-Thematik, also die Kontrolle, ob Güter sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden könnten, der komplexeste Aspekt der Ausfuhrkontrolle sei.

Um den komplexen Anforderungen der Prüfung von Genehmigungsverfahren im Außenwirtschaftsrecht vollumfänglich nachkommen zu können, ergänzen sich zwei Abteilungen; Während in einer die Antragsverfahren von Verwaltungsmitarbeitern und Juristen geprüft werden, beurteilen Naturwissenschaftler und Ingenieure die einzelnen Ausfuhrvorhaben aus technischer Sicht. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass sich die Technik hier kontinuierlich weiterentwickele, so Obersteller Hinzu komme, dass Aspekte des Schutzes von Menschenrechten in diesem Bereich in Zukunft noch strukturierter betrachtet und in Genehmigungsverfahren intensiver beachtet werden müssten. Das sehe der Reformentwurf der EG-DualUse-Verordnung vor, über deren exakte Ausgestaltung derzeit in Brüssel verhandelt werde, erläutert Obersteller Offen sei hier momentan aber noch, was genau unter dem Begriff Menschenrechte subsumiert werde und welche Erkenntnisquelle herangezogen werden solle. So existiere etwa ein Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Fest stehe gleichwohl bereits heute, dass die Länderberichte des Auswärtigen Amtes und Erkenntnisse der Nachrichtendienste in Zukunft in Dual-Use-Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen werden.

Zukunft wird politisierter

Außerdem prognostiziert Obersteller für die Ausfuhrkontrolle:

“Es wird in Zukunft politisierter werden, auch wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit seinen 50.000 Vorgängen nur über zwei bis drei Prozent des jährlichen Außenwirtschaftsvolumens der Bundesrepublik entscheidet.” Auch die Wirtschaft sei für die Relevanz von Menschenrechtsfragen zunehmend sensibilisiert.

“Die Industrie hat das Thema auf dem Schirm, ist aber auch

Jede Veröffentlichung im Netz und jeder Seitenaufruf erfordert einen Austausch der IP-Adressen zwischen den Kommunikationspartnern. Über den Provider, der die IP-Adressen verwaltet, lässt sich die Identität des Anschlussinhabers ermitteln. Auch die Inhalte der Kommunikation könnten ohne besondere Verschlüsselung an den Netzwerkknoten ausgelesen werden. Durch das TorNetzwerk werden die ursprünglichen IP-Adressen verschleiert und Inhaltsdaten effektiv verschlüsselt. Die Nutzung ist legal und ohne großen Aufwand möglich. Selbst die Gestaltung einer eigenen anonymen Website erfordert keine besonderen technischen Kenntnisse.

Bei Hassbotschaften, Beleidigungen, Stalking und Angriffen auf Computersysteme kann schon der richtige Einsatz des Tor-Browsers genügen, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Aber auch für Betrugstaten in allen Schattierungen, wie beispielsweise “Romance Scamming”, “CEO Fraud”, Phishing und für Warenbestellungen unter falscher Identität lässt sich das Tor-Netz nutzen. Den Schwerpunkt der Kriminalität bilden aber die Marktplätze, auf denen, vergleichbar zu eBay, jedermann verbotene

noch auf der Suche nach dem richtigen Weg.” Grundsätzlich gelte für die Ausfuhrkontrolle

übrigens: “Je unspezifischer das Gut ist, desto schwieriger ist die behördliche Beurteilung und gerade bei vermeintlich einfachen Gütern ist der Verwaltungsaufwand oft höher als erwartet.”

Bei militärischen Gütern sei der Aufklärungsaufwand bezüglich des Verwendungszwecks überschaubar. Andere Güter könnten sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen, sodass der Bewertungsaufwand deutlich größer sei. Wie komplex die Verwendungskontrolle im Einzelfall sein kann, verdeutlicht Obersteller am Beispiel der sogenannten Post-Shipment-Kontrollen. Hier hätten BAFA-Mitarbeiter sogar bereits im Iran und in Indien vor Ort überprüft, ob die exportierten Güter tatsächlich dem genehmigten Zweck beziehungsweise Endverbleib zukamen. “Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, sondern verstehen uns als Flankenschutz für die deutsche Wirtschaft vor Beschaffungsversuchen kritischer Staaten”, betont Obersteller Zudem konstatiert er: “Wir sind Dienstleister für das Bundeswirtschaftsministerium und Ansprechpartner für die Unternehmen.” Diesem Selbstverständnis folgten alle rund 1.000 BAFA-Beschäftigten, zu denen neben Juristen und Betriebswirten auch Ingenieure, Naturwissenschaftler, Wirtschaftsprüfer und Beamte und Tarifbeschäftigte unterschiedlicher Laufbahnen gehörten.

Keineswegs auf Außenwirtschaftsverkehr beschränkt

Der BAFA-Präsident räumt jedoch ein, dass ihm die Anwerbung von Nachwuchskräften Kopfzerbrechen bereite, weil sein Amt viele Zeitverträge abschließen müsse. Häufige sachgrundlose Befristungen und ein hoher Anteil von Ein-JahresVerträgen, insbesondere in den Förderreferaten, erschwerten die Nachwuchsgewinnung.

Die Aufgabenfülle der Behörde beschränkt sich keinesfalls nur auf den Außenwirtschaftsverkehr. In diesen Bereichen arbeiteten rund 20 bis 25 Prozent aller Beschäftigten, erklärt Obersteller. Vielmehr ist das BAFA unter anderem auch für die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste auf Schiffen zuständig, die unter deutscher Flagge fahren. Hier müsse sein Amt die Ausfuhr der von den Bewachern mitgeführten Waffen genehmigen. “Dazu tauschen wir uns mit der Bundespolizei und der Hamburger Waffenbehörde, die hier zentral zuständig ist, über die zu zertifizierenden Unternehmen aus”, berichtet der Präsident. In diesem Bereich hätten seit 2013 22 deutsche Unternehmen eine Genehmigung beantragt. Für 13 von ihnen konnte eine Zulassung erteilt werden. Darüber hinaus werde sein Amt ab Anfang kommenden Jahres das Bewacherregister für private Sicherheitsdienstleister führen und die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter der dort verzeichneten Firmen kontrollieren. Dazu sagt Obersteller: “Unsere Partner in diesem Bereich sind die Länder und die Gewerbeaufsichtsämter.”

“Behörde in der Behörde”

Eine weitere, inzwischen vom BAFA zu erfüllende Aufgabe ist die Kontrolle von Wirtschaftsprüferkanzleien im Hinblick auf die Frage, ob ihre Mitarbeiter Compliance-Regeln einhalten und die Wirtschaftsprüfungen systemisch korrekt erfolgen. Zuvor war dafür die Berliner Abschlussprüferaufsichtskammer zuständig, bis eine EURichtlinie den Wechsel nötig machte. Zu dieser Zuständigkeit meint der BAFA-Präsident: “Die dafür verantwortliche Abschlussprüferaufsichtsstelle ist eine Behörde in der Behörde. Sie ist organisatorisch in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegliedert, die Rechts- und Fachaufsicht liegt direkt beim Bundeswirtschaftsministerium.”

Kolumne

Es braucht politische Zielvorgaben

Winfried Nachtwei, ehemaliges Mitglied des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag und Vorsitzender des Beirats Zivile Krisenprävention der Bundesregierung

(BS) Erstmalig begegnete ich deutschen Polizisten im Ausland 1996 in Mostar bei der von Hans Koschnik geleiteten Mission der Westeuropäischen Union – und seitdem Dutzende Male bei Kriseneinsätzen auf dem Balkan und in Afghanistan. Durchgängig erlebte ich diese Polizistinnen und Polizisten als sehr professionell, umsichtig und respektvoll im Umgang mit ihren örtlichen Kollegen. Eine Grunderfahrung bei Stabilisierungseinsätzen seit den 1990er-Jahren ist, dass Militär in Krisenländern im besten Fall kriegerische Gewalt eindämmen und militärische Aufbauhilfe leisten kann. Internationale Polizisten sind aber – zusammen mit Re c htsstaatsund Verwaltungsexperten – regelmäßig unverzichtbar, um den Aufbau einer verlässlichen Polizei und nachhaltig Bürgersicherheit zu fördern. Ihr erfolgreiches Wirken ist eine notwenige Voraussetzung für den Abzug von Stabilisierungstruppen. Die Bedeutungszunahme internationaler Polizeiaufbauhilfe zeigt sich im enormen Wachstum der Polizeikomponente bei UN-Friedensmissionen: Von 35 Polizisten im Jahr 1988 wuchs sie über 7.400 Anfang 2006 auf 14.500 Anfang 2012.

sekretärs, ist das prominenteste Beispiel dafür. Doch der gute Ruf deutscher Polizisten ist kein Grund zu politischer Selbstzufriedenheit!

Die deutsche Führungsrolle beim Aufbau der afghanischen Polizei wurde sechs Jahre lang mit viel zu wenig Personal wahrgenommen. Während im Mai

“Der gute Ruf deutscher Polizisten ist kein Grund zu politischer Selbstzufriedenheit”

2001 550 Deutsche an internationalen Polizeimissionen teilnahmen (davon 318 bei UNMIK im Kosovo), waren es im Januar 2018 131, davon 50 in acht EUMissionen, 51 beim bilateralen German Police Project Team in Afghanistan und 30 in sechs UN-Missionen. Deutschland befindet sich damit auf Rang 41 der insgesamt 11.100 Polizisten bei UN-Missionen.

Damit liegt der Umfang der deutschen Beiträge zu Polizeimissionen weit unter dem dringenden internationalen Bedarf – und dem Potenzial Deutschlands. Im Jahr 2000 beschloss der Europäische Rat die Bereitstellung von 5.000 Polizisten für internationale Missionen. Für Deutschland lief das auf 910 Polizisten hinaus. Umgesetzt wurde diese Verpflichtung bis heute nicht.

forderungsprofil und die enorm anwachsenden Anforderungen der Inneren Sicherheit. Ausschlaggebend für die mangelnde deutsche Entsendebereitschaft in Polizeimissionen ist aber, dass der politische Wille hierzu bisher unverbindlich war, dass es für dieses strategisch wichtige sicherheitspolitische Instrument in der Bundesregierung kein treibendes politisches Zentrum und in Politik und Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit gibt.

Eine Außen- und Sicherheitspolitik, die es ernst meint mit der gewachsenen internationalen Verantwortung Deutschlands, muss jetzt verbindliche politische Vorgaben (Planziele) definieren, wie viele Polizistinnen und Polizisten mit welchen Spezialisierungen Deutschland in den nächsten Jahren aufwachsend in Polizeimissionen entsenden können will.

Damit Auslandverwendungen nicht mit Zusatzbelastungen für die Kollegen in den Heimatdienststellen einhergehen, muss der Bund hierfür zusätzliche Ressourcen in Form eines virtuellen Personalpools bereitstellen. Angesichts der Krisenhäufung in der europäischen Nachbarschaft sollte Deutschland bei internationalen Polizeimissionen schneller besser werden.

Inzwischen nahmen weit über 9.000 Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern an circa 30 Friedenseinsätzen von Vereinten Nationen, Europäischer Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie bilateralen Missionen teil. Sie haben international einen hervorragenden Ruf. Stefan Feller aus Nordrhein-Westfalen, bis Ende letzten Jahres oberster Polizeiberater des UN-General-

Seit Anfang 2014 bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zur gewachsenen internationalen Verantwortung Deutschlands. 2016 forderte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen eine deutliche Aufstockung der deutschen Beiträge zu Polizeimissionen. An ihrem faktischen Rückgang änderte das nichts. Das liegt nicht an einem Mangel an Freiwilligen. Erschwert wird die Personalgewinnung für Missionen in der Tat durch ihr zunehmend spezialisiertes An-

Ermittlungserfolge nicht unmöglich

Strafverfolger stehen beim Tor-Netzwerk jedoch vor großen Herausforderungen (BS/Lukas Knorr*) Ohne das Darknet hätte es den Münchner Amoklauf vielleicht nie gegeben. Im Darknet ist das Tor-Netzwerk die bekannteste und am häufigsten genutzte Technologie. Entstanden aus dem hehren Vorsatz, private Informationen vor staatlichem Zugriff zu schützen, bietet es Kriminellen ein perfektes Umfeld. Denn auch den Strafverfolgungsbehörden gelingt eine Identifizierung der Täter nicht ohne Weiteres. Dennoch sind Ermittlungserfolge möglich.

Waren und Dienstleistungen anbieten kann. Hier kann alles verkauft und gekauft werden, wofür man sonst zumindest in dunkle Bahnhofsviertel oder gar ins Ausland gehen müsste. Das reichhaltigste Angebot findet sich im Sortiment der Betäubungsmittel, aber auch Waffen, Falschgeld, Schadsoftware sowie Zugangsdaten für Onlineshops und Zahlungsdienstleister lassen sich hier unproblematisch erwerben. Die Bezahlung erfolgt fast immer in Bitcoins, deren Weg sich trotz transparenter Blockchain selten nachvollziehen lässt. Für den Außenstehenden dagegen kaum zugänglich sind die geschlossenen Foren zum Austausch von Kinderpornografie.

Anonymisierung schwer zu

durchbrechen

Als Staatsanwalt kommt man bei strenger Auslegung des Legalitätsprinzips im Tor-Netzwerk schnell an seine Grenzen. Innerhalb kürzester Zeit

entdeckt man mehr Straftaten als Kapazitäten zur Verfolgung vorhanden sind. Und wenn sich der Täter fehlerfrei verhält, hat der Staatsanwalt nur geringe Chancen, die Anonymisierung des Tor-Netzwerks zu durchbrechen. Zwar finden sich immer wieder Lücken im Sicherheitskonzept der Software, diese werden aber durch die Entwickler des Tor-Projekts schnell beseitigt. Je öfter allerdings ein Täter handeln und kommunizieren muss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er Fehler begeht oder Indizien setzt, die eine Identifizierung ermöglichen. Diese Fehler und Hinweise gilt es zu finden.

Leider sind die Zeiten vorbei, in denen Täter Bilder posteten, die in den Dateieigenschaften Geodaten enthielten. Zum Teil sorgen die Anbieter der großen Marktplätze selbst dafür, dass ihren Kunden solche kapitalen Fehler nicht unterlaufen. Bei der Suche nach Schwachstellen stehen den Ermittlungsbehörden

deshalb technische Werkzeuge unterschiedlichster Qualität zur Verfügung. Diese reichen von einfachen und jedermann zur Verfügung stehenden Netzwerktools bis zur aufwendigen Überwachung aufgrund richterlicher Anordnung. Auch klassische Ermittlungsmethoden wie der Einsatz verdeckter Ermittler führen oft zum Ziel. Kein Fall ist wie der andere und daher sind stets individuelle und kreative Lösungen gefragt. Erfolgreich sind bei Ermittlungen im Darknet gerade die Ermittlungsansätze, die ein Denken “um die Ecke” erfordern und die Identität des Täters an einer Stelle bloßlegen, die für ihn völlig überraschend kommt. Fehler eines Täters können zudem nur entdeckt werden, wenn ausnahmslos alle Aktionen auf Schwachstellen überprüft werden. Treffend lautet daher das Motto einer australischen Ermittlungseinheit zur Bekämpfung von Kinderpornografie “Leave no stone untur-

ned”. Da aktuell eine gesetzlich verpflichtende Speicherung der Verbindungsdaten nicht erfolgt, sind die Ermittlungen immer zeitkritisch. Zudem ist häufig die förmliche internationale Zusammenarbeit mit anderen Justizbehörden erforderlich.

Täter im Unklaren lassen

Mit großem Aufwand konnten so dennoch beachtliche Erfolge erzielt werden. Hierzu zählen neben den “Takedowns” der großen Marktplätze Silkroad, Alphabay und Hansamarket auch die Enttarnung großer pädophiler Foren im vergangenen Jahr. Dabei blieb der Öffentlichkeit meist verborgen, wie es nun tatsächlich gelungen ist, den Täter zu ermitteln. Zu begrenzt sind die konkreten Ermittlungstechniken, um sie durch Bekanntgabe zu entwerten und potentielle Täter anzuleiten, bekannte Fehler zu vermeiden. Die Täter sollen gezielt in Unklarheit gelassen werden, über welche Fähigkeiten die Ermittlungsbehörden

MELDUNG

BFEs auch in NRW

(BS/mfe) Auch bei der Polizei Nordrhein-Westfalens wird es künftig Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFE) geben. Dazu werden sechs Einheiten in drei Hundertschaften in Bochum, Wuppertal und Köln zusammengefasst. Die erste BFE soll bereits am 1. September aufgestellt werden.

verfügen. Neben der Verhängung von hohen Freiheitsstrafen hat bereits das nicht zu kalkulierende Risiko einer Enttarnung eine spürbar abschreckende Wirkung.

Richtiges rechtliches Instrumentarium erforderlich Auch in Zukunft werden Kriminelle das Darknet nutzen, um unerkannt Straftaten zu begehen. Zu einfach und effektiv ist dessen Nutzung. Die Kursentwicklung des Bitcoins dürfte erhebliches Kapital in die Kassen der Betreiber der illegalen Marktplätze und Händler gespült haben. Dieses steht nun für neue Investitionen zur Verfügung.

Die Ermittlungsbehörden können hierauf nur mit Spezialisierung und höherem Personaleinsatz reagieren. Und sie benötigen auch das erforderliche rechtliche Instrumentarium. Denn ohne die Umsetzung einer verbindlichen gesetzlichen Speicherung der Verbindungsdaten kann eine mühsam ermittelte IP-Adresse am Ende völlig wertlos sein.

*Lukas Knorr ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 41 Innere Sicherheit S41_BS03_All_cl

Jüdische und israelische Ziele im Fokus

al-Quds-Einheit auch in Deutschland aktiv (BS/Marco Feldmann) Der Iran unterhält mit der sogenannten al-Quds-Einheit eine nachrichtendienstlich agierende militärische Spezialeinheit der Revolutionsgarden. Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) richten deren Mitglieder ihren Fokus vor allem auf (pro-)jüdische beziehungsweise israelische Ziele.

Zwar heißt es im Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Jahre 2016: “Eine akute Gefährdung von Personen oder Objekten durch die Quds Force war bislang nicht feststellbar.”

Zugleich ist dort jedoch auch zu lesen: “Laut einer Veröffentlichung auf der Internetseite einer regierungstreuen Nachrichtenagentur äußerte im Oktober 2016 ein hochrangiger Offizier auf einer Gedenkveranstaltung für die “Märtyrer” von zwei Bataillonen der Revolutionsgarden, die Welt könne sich sicher sein, dass die Revolutionsgarden “bald auch in Amerika und Europa Gestalt annehmen” werden.”

Allgemeiner Auftrag der alQuds-Einheit ist es, dem Iran nahestehende Kräfte im Ausland zu unterstützen. Dazu gehörten in der Vergangenheit unter anderem kurdische Guerilla-Kämpfer im Krieg gegen den Irak und islamistische Kräfte während des Bosnienkrieges.

“Hilfe” gewährt die schätzungsweise 5.000 Mann umfassende Eliteeinheit der iranischen Revolutionsgarden, die unmittelbar dem geistlichen Oberhaupt, Ajatollah Ali Khamenei, untersteht und in den 1990er-Jahren gegründet wurde, durch Finanzierung, Ausbildung sowie die Bereitstellung von Waffen und Gerät. Unterstützt werden et-

wa auch proiranische Kräfte innerhalb der Hamas und der sunnitische “Palästinensische Islamische Dschihad”. Außerdem werden die Mitglieder der Einheit bei Einsätzen im Ausland tätig. So sollen sie im Irak aktiv geworden sein und dort sogar US-amerikanische Soldaten entführt und getötet haben. Schon Verurteilungen hierzulande

In Deutschland wurde im vergangenen Jahr ein aus Pakistan stammender Student wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen ausländischen Staat vom Berliner Kammergericht zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll im

Vermischung von Realität und Fiktion

KI-Systeme bringen Chancen und Herausforderungen (BS/Wim Orth) Künstliche Intelligenz (KI) wird die Polizeiarbeit der Zukunft revolutionieren. Gleichzeitig wird dadurch für Ermittlungsbeamte aber die Unterscheidung zwischen wahren und gefälschten Informationen immer schwerer. Davon zeigt sich Patrick Voss-de Haan, Leiter der Forschungs- und Beratungsstelle Cybercrime beim Bundeskriminalamt (BKA) überzeugt.

Auftrag der al-Quds-Einheit einen französisch-israelischen Wirtschaftsprofessor sowie den ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und früheren Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe, ausgespäht haben. Grundsätzlich halten die Experten des BfV im Hinblick auf die islamische Republik in ihrem aktuellsten Tätigkeitsbericht fest, dass die Ausspähung und Bekämpfung oppositioneller Bewegungen im In- und Ausland die zentrale Aufgabe des iranischen Nachrichtendienstapparates sei. Hauptakteur der gegen die Bundesrepublik gerichteten Aktivitäten sei weiterhin das Ministry of Intelligence.

In Zeiten hochdynamischer und sich ständig neu erfindender Cyber-Kriminalität kämen die behördlichen Kriminalbeamten häufig an die Grenzen dessen, was mit moderner Ermittlungsarbeit machbar ist. Gerade für die Arbeit des Bundeskriminalamtes könnten daher zeitgemäße digitale Ermittlungshilfen auf Basis künstlicher Intelligenz essenziell sein. Von der Verbesserung von Fotos mit geringer Auflösung gingen die Möglichkeiten moderner KI-Systeme bis hin zu Assistenzprogrammen, die Lügen nicht nur anhand der Stimmlage, sondern auch anhand von Gesichtsbewegungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 92 Prozent erkennen, erläuterte der BKA-Beamte. Das seien fast zehn Prozent mehr als geschulte Menschen es könnten. Die Entwicklung sei inzwischen so weit, dass es eine von Google entwickelte KI gebe, die bessere KI-Systeme entwickeln könne als der Mensch.

Automatische Erkennung

möglich

All diese Systeme könnten der Polizei nicht nur bei Stimmen und Gesichtern helfen, sondern auch bei der Verknüpfung von

Drei Prozent Steuer pro Einsatz

Offenbach will Wettaufwandssteuer einführen

(BS/mfe) Im hessischen Offenbach soll es in Zukunft eine Wettaufwandssteuer geben. Eine entsprechende Satzung beschloss der Magistrat der Stadt nahe Frankfurt. Vorgesehen ist, dass pro Wetteinsatz drei Prozent Steuern anfallen. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem Entwurf noch zustimmen.

Kämmerer Peter Freier (CDU) sagte dazu: “Eine umfassende juristische Prüfung durch die Steuerabteilung der Kämmerei kam zu dem Ergebnis, dass einer Einführung der Steuer nichts mehr im Wege steht.” Geplant ist eine Erhebung der Steuer ab dem 1. Juli.

Freier betonte: “Die Wettaufwandssteuer soll als präventives Lenkungsmittel dabei helfen, die Spielsucht zu bekämpfen und gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessern.” Wenn seine Verwaltung es schaffe, auch nur einige wenige Menschen vom Wetten abzuhalten, habe sich

der Einsatz gegen die Spielsucht bereits gelohnt. Der Kämmerer rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von etwa 260.000 Euro, wobei er unterstreicht: “Die Steuer auf den Wetteinsatz zu erheben, wird dem Prinzip der Steuergerechtigkeit nach den Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts am ehesten gerecht.”

Außerdem werde dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wettbetreiber nicht gefährdet. Schließlich handele es sich bei der Wettaufwandssteuer um eine indirekte Steuer, weil sie zwar von den

Betreibern der Wettbüros erhoben, kalkulatorisch jedoch auf die Wettenden umgelegt werden könne. Des Weiteren gebiete es die Steuergerechtigkeit, dass in Offenbach nicht mehr nur Spielapparate besteuert werden, meint Freier Außerdem handele es sich bei der Wettaufwandssteuer um einen zusätzlichen Beitrag, um die Ansiedlung und den Betrieb von Wettbüros und Spielhallen in der Stadt einzudämmen, so der CDU-Politiker. Ähnliche Steuern erheben beziehungsweise planen unter anderem Hanau, Obertshausen. Dortmund und Frankfurt am Main.

Neues Präventionskonzept in Hamm

Stadt will Kommunalen Ordnungsdienst aufstocken (BS/mfe) Die Stadtverwaltung im westfälischen Hamm will die Sicherheitslage im Bahnhofsquartier verbessern. Dazu präsentierte sie ein Präventionskonzept. Dieses sieht unter anderem einen Ausbau des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), eine neue Beleuchtung sowie die spezielle Ansprache von Randgruppen, wie etwa Obdachlosen oder Suchtkranken, in diesem Gebiet vor.

Der KOD der kreisfreien Stadt mit rund 180.000 Einwohnern soll zusätzliche Mitarbeiter erhalten. Er würde dann statt derzeit 16,5 künftig 23,5 Stellen umfassen. Dadurch würden einerseits zwar weitere Personalkosten von etwa 400.000 Euro entstehen, andererseits könnte die Arbeit des KOD im Bahnhofsbereich verstetigt werden. Des Weiteren soll die Arbeit des privaten Sicherheitsdienstes, der momentan bereits in der Zentralbibliothek im Einsatz ist, fortgeführt werden. Wahrscheinlich ab April soll er bis 2022 dauerhaft dort installiert werden. Das geht mit Kosten in Höhe von circa 170.000 Euro einher. Darüber hinaus wird

die Verwaltung speziell für die Wintermonate ein Lichtkonzept ausarbeiten. Dieses werde unter anderem die technische Erneuerung der Beleuchtung im Bereich der Bussteige vorsehen. Des Weiteren sind die Illumination großer Bäume sowie das Aufstellen künstlicher Leuchtbäume geplant. Gesamtkosten: etwa 130.000 Euro.

An allen Stellschrauben

drehen

Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) erklärte zu dem Maßnahmenpaket, das auch die Ansprache von obdachlosen, armen sowie suchtkranken Menschen durch pädagogische Fachkräfte

vorsieht: “Wir wollen alle Stellschrauben betätigen, die uns als Stadt hier zur Verfügung stehen.” Dafür nehme die Stadt nochmals erheblich kommunale Mittel in die Hand, so der Christdemokrat. Und Hunsteger-Petermann räumte ein, dass es sich dabei letztlich nur um Rahmenbedingungen handele, die zunächst Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl hätten. Die konkrete Kriminalitätsverfolgung sei selbstverständlich weiterhin Aufgabe der Polizei und der Justiz. Aus diesem Grunde sei es umso wichtiger, dass nun alle relevanten Akteure für ein gemeinsames Vorgehen an einem Tisch zusammengesessen hätten.

Straftaten durch das systematische Wiedererkennen von Orten und Objekten, unterstrich Voss-de Haan auf dem Europäischen Polizeikongress des Behörden Spiegel in Berlin. Bei der Auswertung von Video- und Bilddaten könnten außerdem Waffen und andere illegale Gegenstände automatisiert erkannt werden. Ebenso könne die Technologie auf Datenträgern normale Pornografie von Kinderpornografie unterscheiden. Generell soll die Technik die Effizienz und Präzision bei Massenauswertungen deutlich verbessern. Naturgemäß können diese modernen Hilfssysteme jedoch nicht nur für die Bekämpfung von Verbrechen genutzt werden, sondern ebenso gut Kriminellen in die Karten spielen, um ihre Taten und Identitäten zu verschleiern. So beschrieb Voss-de Haan eine Software, mit der Tag und Nacht Bilder und Videos ins Gegenteil umgewandelt werden könnten. Ein weiteres Beispiel war eine Videosoftware, bei der die Gesichter der handelnden Personen beliebig mit anderen Gesichtern ausgetauscht werden: “So können Informationen, und somit auch Beweismittel, mit ausreichend

Rechenleistung von Kriminellen problemlos verändert werden”, warnte der BKA-Mitarbeiter.

Oftmals Doppelarbeit

Des Weiteren merkte Voss-de Haan an, dass die digitale Entwicklung auch innerhalb der Polizeiarbeit zwei Seiten hätte. Einerseits ließen sich mithilfe der Technik viele Straftaten effizienter bearbeiten, während andererseits Jobverluste und die Zunahme sogenannter Fake News zu Verschiebungen in der polizeilichen Arbeit führen würden. Zudem gebe es deutlich zu viel Arbeit, die in Deutschland und der Europäischen Union parallel und somit doppelt gemacht werde: “Die Koordinierung untereinander ist schwer, da man oft nicht weiß, wer woanders eventuell schon am gleichen Fall arbeitet. Dabei wäre eine koordinierte Bekämpfung von Cyber-Kriminellen viel ressourcenschonender.”

Diese Koordinierungsprobleme führt er im Besonderen auf rechtliche Abweichungen zwischen den EU-Staaten zurück, denn durch die damit verbundenen unterschiedlichen Strukturen gebe es häufig keine direkten Ansprechpartner in den anderen Ländern.

Die Angriffskurve ist steiler

Deutschland immer mehr im Fokus von Wirtschaftskriminellen (BS/Volker Wagner) Die Ausgangslage ist klar: Kein Tag ohne Cyber-Crime, Identitätsdiebstähle, virtuelle und reale physische Attacken. Wir befinden uns im zunehmenden Maße im Fadenkreuz von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsspionage. Es lässt sich jedenfalls beobachten, dass unsere Unternehmen und Behörden immer mehr Anstrengungen unternehmen – die Abwehr wird stärker.

als auch Großunternehmen

immer mehr Angriffspunkte existieren.

Volker Wagner ist Vorstandsvorsitzender des ASW Bundesverbandes.

Foto: BS/Deutsche Telekom AG

Dazu tragen der Einsatz neuer Technologien sowie die bessere Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft bei. Dennoch gilt: Die Angriffsformen werden zunehmend komplexer, innovativer und globaler. Das führt dazu, dass die Schere zwischen Angriff und Abwehr immer weiter auseinandergeht. Wir haben es also mit zwei Kurven zu tun, die zwar beide ansteigen, von denen aber die Angriffskurve schneller ist. Mit anderen Worten, die Bedrohung nimmt zu. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir unter Federführung des Bundesinnenministeriums (BMI) die Initiative Wirtschaftsschutz ins Leben gerufen haben – sozusagen als Public Private Partnership zwischen Regierungsstellen, Sicherheitsbehörden, Wirtschaftsverbänden und Unternehmen. Wirtschaftsgrundschutz als Erfolgsbeispiel

Das Projekt Wirtschaftsgrundschutz ist ein Erfolgsbeispiel für die übergreifende Zusammenarbeit. Es wird getragen von den Projektpartnern Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), HiSolutions sowie ASW Bundesverband und liefert als Ergebnis konkrete, praxisorientierte Hilfestellungen für die deutsche Wirtschaft. Unser Anspruch ist es, sowohl mittelständischen

Methoden aufzuzeigen, wie konkrete Bedrohungen bewältigt werden können. Der Wirtschaftsgrundschutz bietet unter anderem Maßnahmen im Bereich der physischen und personellen Sicherheit sowie des Kunden- und Lieferantenmanagements.

Initiative und Sicherheitspartnerschaften vernetzen

Die Einführung der Initiative Wirtschaftsschutz wurde erfolgreich im Jahre 2016 gestartet. Jedoch zeigen die Nutzerzahlen auf, dass die Zielgruppe Mittelstand noch nicht umfassend erreicht wurde. Deshalb müssen wir den Wirtschaftsschutz dort anbieten, wo die Wirtschaft tätig ist. In vielen Regionen gibt es bereits Sicherheitspartnerschaften zwischen den Landessicherheitsbehörden den Industrie- und Handelskammern und den ASW Landesverbänden. Ein weiterer flächendeckender Ausbau dieser Sicherheitspartnerschaften in den Regionen und eine intensivere Verzahnung mit der Initiative Wirtschaftsschutz sind anzustreben.

Innovationsschutz nicht vergessen

Wer seine Geschäftsprozesse nicht konsequent digitalisiert, wird nicht wettbewerbsfähig bleiben. Die Schaffung von Innovation ist aber nur ein Aspekt des Ganzen. Dem Schutz von Innovationen muss hier ein gleiches Augenmerk gelten. Vernetzung und Verschlankung sorgen dafür, dass nicht nur Spionage attraktiver wird, sondern auch

Die Digitalisierung durchdringt in unglaublichem Tempo jeden Bereich von Wirtschaft und Gesellschaft. Alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert. Alles, was vernetzt werden kann, wird vernetzt. Und alles, was vernetzt ist, wird über die Cloud global und jederzeit verfügbar gemacht. Dies gilt auch für Cyber-Attacken! Alles, was gehackt werden kann, wird gehackt. Das geht von Spionage, Datenklau über Zerstören bis zum Manipulieren und Beeinflussen. Damit ist klar: Sicherheit ist das Fundament für Vertrauen in die Digitalisierung.

Es funktioniert nur gemeinsam

Um sich über die eigenen Maßnahmen hinaus zu schützen, schließen sich immer mehr Unternehmen zusammen und suchen den aktiven Expertenaustausch auch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und der Politik. Denn nur gemeinsam können der Eigenschutz und der Schutz der gesamten Wirtschaft auf ein hohes Niveau gebracht und dort gehalten werden. Der ASW Bundesverband fördert die Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses durch enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, staatlichen Stellen und Verbänden auch über Landesgrenzen hinaus.

Mehr zum Thema “Wirtschaftsschutz” und Präventionsmöglichkeiten lesen Sie auch auf Seite 37 dieser Behörden Spiegel-Ausgabe. Hier finden Sie einen Beitrag zu Gefahren für Unternehmen durch sogenannte Innentäter und Chancen, sich gegen sie zu wehren.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 42 Innere Sicherheit S042_BS03_All_swm
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richten sich die Aktivitäten der al-Quds-Einheit vor allem gegen israelische Ziele. Foto: BS/BfV

Sie arbeitet ungeachtet dieser Geschlechterverteilung, des körperlich durchaus anstrengenden Schichtdienstes und der großen Verantwortung, die sie trägt, sehr gerne seit zweieinhalb Jahren als Sachbearbeiterin im Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ).

In den Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes verschlug es die 31-Jährige schon früh. Bereits seit ihrem 15. Lebensjahr engagiert sich Bauer ehrenamtlich beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). “Hier bin ich heute noch oft bei Sanitätseinsätzen dabei”, berichtet sie. Nach ihrem Abitur absolvierte die gebürtige Bayerin mit schulterlangem Haar auch ein Freiwilliges Soziales Jahr auf einer DRK-Landrettungswache im Freistaat.

Doppelte Belastung bewältigt

Anschließend absolvierte sie, die sich bereits zu Schulzeiten stark für Naturwissenschaften interessierte und die Fächer Mathematik und Physik als Leistungskurse belegte, ein Bachelor-Studium zum Rettungsingenieurwesen in Köln. Bevor sie dieses 2012 abschloss, verbrachte sie ein Praxissemester bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Auch dort blieb Bauer Themen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes treu: Sie arbeitete damals im für die Gefahrenabwehr und den Feuerschutz zuständigen Referat. Ihren Master machte Bauer schließlich in Wuppertal. Dort studierte sie – wie fast nicht anders zu erwarten – Sicherheitstechnik mit dem Schwerpunkt Brand- und Bevölkerungsschutz. Dazu berichtet die heutige Sachbearbeiterin: “Ich habe meine Master-Arbeit zu Ende geschrieben, als ich bereits im Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum tätig war.” Dort ist die Ledige, die in ihrer Freizeit viel Sport treibt, inzwischen im Früh-, Spät- oder Nachtdienst tätig. Ist sie tags-

Allein unter Männern

Franziska Bauer ist die einzige Frau im Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum

(BS/Marco Feldmann) Bei der Auswertung von Zeitungsberichten oder dem Verfolgen von Fernsehnachrichten aus aller Welt im Gebäude des Bonner Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist sie ausschließlich von männlichen Kollegen umgeben. Aber das stört Franziska Bauer nicht.

Franziska Bauer (31) ist Sachbearbeiterin im Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ), das seinen Sitz im Dienstgebäude des Bonner Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat. Dort wirkt sie unter anderem an der Erstellung eines täglichen Bevölkerungsschutz-Lagebildes sowie gegebenenfalls notwendiger Sonderberichte mit.

über im Einsatz, arbeitet Bauer acht Stunden lang mit einem weiteren Kollegen zusammen. Dabei ist einer von ihnen der sogenannte Lagebearbeiter, während der andere als Schichtführer agiert.

Jeden Tag ein Lagebild

Über die Aufgabenteilung sagt die studierte Ingenieurin: “Der Lagebearbeiter erstellt kontinuierlich ein weltweites Bevölkerungsschutz-Lagebild. Dabei stützt er sich neben Presseerzeugnissen vor allem auf die Analyse von behördlichen Informationen.” Diese kommen beispielsweise aus Lagebildern anderer Staaten, den Lagezentren des Bundesinnenministeriums (BMI) sowie der Länder, des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder anderer Bundesbehörden.

“Auf diesen Daten beruhend wird jeden Tag um 13 Uhr ein Lagebild für die Situation in Deutschland an unterschiedliche Ministerien und andere Behörden versendet.” Bei besonderen Lagen würden darüber hinaus anlassbezogene

Sonderberichte verschickt. Das gelte etwa, wenn es zu länderübergreifenden Schadenslagen komme oder zu solchen im Ausland, bei denen deutsche Staatsbürger betroffen seien. Wichtige Aufgaben kommen dabei auch dem Schichtführer zu. Denn: “Er muss alles bearbeiten, was im Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum aufläuft”, erklärt Bauer Dazu gehörten vor allem zahllose EMails täglich. Außerdem müsse er den ständigen Kontakt mit anderen Behörden halten und diese über Erkenntnisse des GMLZ informieren. In der Nachtschicht, die zehn Stunden dauert, müsse ein Mitarbeiter die Funktionen von Schichtführer und Lagebearbeiter übernehmen. Grund dafür sei die knappe Personaldecke des GMLZ, meint die Sachbearbeiterin, die als Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe E 11 angehört. Grundsätzlich seien jedoch – egal ob in den Tagesoder Nachtstunden – jeweils ein GMLZ-Mitarbeiter des gehobenen und einer des höheren Dienstes in Rufbereitschaft.

GMLZ springt für andere Behörden ein Dennoch seien die Nachtschichten sehr fordernd, erzählt Bauer. Denn: “Dann übernimmt das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum auch Aufgaben

Stuttgarter Innenministerium startet Kampagne

Verkehrsteilnehmer sollen zur Bildung einer Rettungsgasse angehalten werden (BS/mfe) In Baden-Württemberg hat die Kampagne “Rettungsgasse – rettet Leben” begonnen. Im Rahmen der Aktion, die vom Stuttgarter Innenministerium, dem ADAC Württemberg und dem Fahrlehrerverband BadenWürttemberg getragen wird, soll die Polizei auf Autobahnen und zweispurigen Bundesstraßen insgesamt 60 Brückenbanner anbringen, die zur Bildung von Rettungsgassen auffordern.

Außerdem wird es Plakate an Tankstellen, Raststätten und Polizeidienststellen sowie Informationsflyer in verschiedenen Sprachen und einen Videospot in den Sozialen Medien geben. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte: “Wir machen ernst. Die Polizei wird die Bildung der Rettungsgasse künftig ganz gezielt überwachen und Verstöße konsequent ahnden.” Hierfür werde die Landespolizei auch verstärkt Foto- und Videotechniken an Unfallstellen einsetzen. Denn, so der Ressortchef: “Eine Rettungsgasse zu bilden, ist einfach, es gehört zum Einmaleins für Verkehrsteilnehmer.”

Einsatzfahrzeuge stecken oft fest

Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse werden seit Oktober vergangenen Jahres mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro sowie zwei

MELDUNG

Punkten im Flensburger Fahreignungsregister bestraft. Bei Behinderung oder Gefährdung von Einsatzfahrzeugen droht sogar ein einmonatiges Fahr-

Sekunde! Leider kommen unsere Rettungsdienste, die Polizei, die Feuerwehr oder dringend benötigte Bergungsfahrzeuge häufig nicht schnell genug zur

anderer Behörden.” Dazu gehörten unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Robert Koch-Institut (RKI). Zudem gelte: “Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum ist die nationale Kontaktstelle für verschiedene Melde- und Warnverfahren, zum Beispiel auf der Ebene der Weltgesundheitsorganisation.”

Werde etwa bei einer möglichen Cyber-Attacke ein bestimmter Schwellenwert überschritten, informierten die GMLZ-Mitarbeiter nachts die Kräfte der BSIRufbereitschaft. “Gleiches gilt für die Kollegen des Robert KochInstituts bei Informationen zu übertragbaren Krankheiten”, sagt Bauer, die den Austausch der verschiedenen Institutionen beziehungsweise Behörden lobt.

Schließlich trage dieses “Geben und Nehmen” auch dazu bei, das vom GMLZ zu erstellende Bevölkerungsschutz-Lagebild mit noch mehr Informationen zu hinterlegen und so zu präzisieren.

Mitarbeiter koordinieren Ressourcenmanagement

Weitere Aufgaben des GMLZ, das 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag besetzt ist sowie zurzeit über 14 im Schichtdienst tätige Sachbearbeiter und außerhalb des Schichtdienstes einen Sachbearbeiter, einen Referenten und einen Referatsleiter verfügt, sind das nationale und internationale Ressourcenmanagement in Bevölkerungsschutzlagen auf Bitte der Bundesländer sowie die Bearbeitung von Unterstüt-

zungsersuchen der Europäischen Kommission. Dazu konstatiert Bauer: “Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum ist im Inland eine Servicestelle für die Bundesländer. Es unterstützt diese, sofern sie es wünschen.” Und zu den für eine Arbeit im GMLZ erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten sagt sie: “Meine Kollegen und ich müssen gut improvisieren können. Wir brauchen keine Spezialisten, sondern Generalisten.”

Verschiedene berufliche Hintergründe

Diese Ausrichtung spiegelt sich auch in den unterschiedlichen beruflichen Hintergründen der Mitarbeiter wider. Im GMLZ arbeiten neben Ingenieuren wie Bauer unter anderem Geografen und Politikwissenschaftler. Eines haben sie dabei alle gemeinsam: Von ihnen wird erwartet, dass sie operative Einsatz- und Führungserfahrungen bei Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Technischem Hilfswerk, Polizei oder Bundeswehr gesammelt und dort mindestens die Ausbildung zum Gruppenführer erfolgreich absolviert haben.

Eigentlich ist die Bildung von Rettungsgassen bei Staus Pflicht. Allerdings kommen Einsatzfahrzeuge oftmals nur schwer an Unfallorte, weil diese Gassen blockiert sind. Hier will das Stuttgarter Innenministerium gegensteuern.

Foto: BS/Petra Bork, pixelio.de

verbot. Das Problem ist nur, und das erkannte auch Strobl: “Bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn zählt jede

Unfallstelle.” Und das geschehe nur, weil die Rettungsgasse durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer versperrt werde.

Überall Seuchenübungen verlangt

(BS/mfe) Der Deutsche Landkreistag (DLT) fordert, dass in allen Bundesländern Krisenübungen zum Eintritt des Seuchenfalls unter Einbeziehung der Kreisebene stattfinden sollen. Speziell im Hinblick auf die

afrikanische Schweinepest, die von Wildschweinen übertragen wird, sollten schon im Vorfeld Tilgungspläne erstellt und beübt werden. Zudem plädieren die Verantwortlichen des DLT dafür, an allen Parkplätzen und

Raststätten ausreichend standsichere und vor Wildtieren verschlossene Müllbehälter aufzustellen. Dies dürfe nicht nur für die Autobahnen gelten, sondern auch für Bundes- und Landesstraßen.

Die Mitarbeiter des GMLZ, das Tag und Nacht besetzt ist, sind auch für das Ressourcenmanagement in Bevölkerungsschutzlagen verantwortlich. Außerdem übernehmen sie nachts Lagezentren-Aufgaben anderer Behörden, etwa jene des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Fotos: BS/BBK

500 Millionen Tote pro Jahr

Vernachlässigte Tropenkrankheiten großes Problem in Entwicklungsländern (BS/mfe) Ob Flussblindheit, Lepra, das Dengue-Fieber oder die Schlafkrankheit: Jährlich sterben an vernachlässigten Tropenkrankheiten weltweit eine halbe Milliarde Menschen. Mehr als eine Milliarde auf dem gesamten Globus leiden an ihnen. Bekannt sind über 30 entsprechende Erkrankungen, auf einer Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden sich seit vergangenem Jahr 20 Krankheiten.

Ausgelöst werden die Erkrankungen, zu denen etwa auch Lepra, die ägyptische Körnerkrankheit, Krätze und Tollwut gehören, vor allem durch Parasiten. Des Weiteren sind vernachlässigte Tropenkrankheiten, die aufgrund zunehmender Reiseiaktivitäten und wegen Migrationsströmen nach Europa auch hier ein Thema sind, dadurch gekennzeichnet, dass sie insbesondere in Entwicklungsländern auftreten und dort vor allem ärmere Menschen betroffen sind.

DRUID soll Forschung voranbringen

Darauf machte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) im Rahmen der Vorstellung des neuen Forschungszentrums DRUID (“Novel Drug Targets against Poverty-Related and Neglected Tropical Infectious Diseases”) aufmerksam. Das Zentrum, an dem unter anderem Wissenschaftler des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Universitäten Gießen, Frankfurt am Main und Marburg beteiligt sind, solle der Wirkstoffentwicklung zur Bekämpfung der vernachlässigten Tropenkrankheiten einen Schub geben und die entsprechende Forschung voranbringen, so der Wiesbadener Ressortchef. Zudem unterstrich Al-Wazir: “Wir müssen jenen helfen, die unter schlechten

Bedingungen leben müssen.”

Im Kampf gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten seien neue Medikamente gleichwohl nicht die einzige Lösung. Vielmehr komme es auch darauf an, Hygiene- und Aufklärungskampagnen durchzuführen. Nur wenn ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werde, könne es schlussendlich gelingen, vernachlässigte Tropenkrankheiten auszurotten, zeigte sich Al-Wazir überzeugt.

Ganzheitlicher Ansatz erforderlich

Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jedoch verschiedene Akteure, darunter Universitäten und die Pharmaindustrie, zusammenarbeiten, verlangte Prof. Jochen Maas, Leiter der Werkstatt “Wissenschaft und Forschung” der “Initiative Gesundheitsindustrie Hessen”. Auch er unterstrich die Bedeutsamkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, bei dem auch die Akzeptanz von Medikamenten von großer Bedeu-

tung sei. Und Maas betonte, dass aus seiner Sicht von den 20 auf der WHO-Liste befindlichen vernachlässigten Tropenkrankheiten derzeit zehn tatsächlich behandelt werden könnten, für die übrigen aber noch neue Medikamente entwickelt werden müssten.

Armutskreisläufe durchbrechen

Wie wichtig der Kampf gegen diese Erkrankungen ist, machte schließlich Prof. Katja Becker, Hochschullehrerin in Gießen und Sprecherin des LOEWE-Zentrums DRUID, deutlich: “Die Bekämpfung solcher Krankheiten unterbricht Armutskreisläufe.”

Verlangte einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten: Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen).

Foto: BS/HTAI, Rother

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 43 Katastrophenschutz S43_BS03_All_swm

Neben den Dimensionen

Land, See, Luft und Weltraum müssten Streitkräfte mittlerweile auch den Cyber-und Informationsraum als eigenen Operationsraum abdecken, so der Inspekteur CIR in Berlin. Allerdings stelle die letztgenannte Dimension einen “Sonderfall” dar, da die Bundeswehr in der digitalen Welt neben staatlichen auch vermehrt mit nicht-staatlichen Akteuren (Organisierte Kriminalität, Terrornetzwerke u. Ä.) konfrontiert sei, als dies für die “klassischen” Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe gelte.

Organisation und Struktur

Das Kommando CIR wurde im April 2017 offiziell durch die Verteidigungsministerin in Dienst gestellt, d. h. seitdem befinde es sich “am Netz”, wie Generalmajor Michael Vetter, Stellvertretender Inspekteur CIR und Chef des Stabes, gegenüber dem Behörden Spiegel sagte. Man habe mit einer “Startaufstellung” von rund 260 Bundeswehr-Angehörigen begonnen, welche von Anfang an die truppendienstliche Führung sicherstellen sollte. Mittlerweile arbeiteten etwa 290 Menschen in der Bonner Johanna-KinkelStraße; Zielgröße sei ein Personalbestand von rund 680 Mitarbeitern. Dazu plane man die Anmietung einer zusätzlichen Liegenschaft in der Godesberger Allee, so General Vetter Bis 2021 solle die Aufstellung abgeschlossen sein.

Ein “großer Meilenstein” für das Kommando CIR, so dessen Stellvertretender Inspekteur, sei im Juli erreicht worden, mit der truppendienstlichen Unterstellung erstens des Kommandos Strategische Aufklärung (KdoStratAufkl) in Gelsdorf im Landkreis Ahrweiler, zweitens des Kommandos Informationstechnik der Bundeswehr

Das Kommando CIR

Die Digitalisierung der Bundeswehr schreitet voran

Foto: Bundeswehr

(BS/Dr. Gerd Portugall) “Die fortschreitende Digitalisierung durchdringt die ganze Bundeswehr!” Das sagte Ende November auf der Berliner Sicherheitskonferenz im “Future Forces Forum” aller Bundeswehr-Inspekteure Generalleutnant Ludwig Leinhos, Inspekteur Cyber- und Informationsraum (CIR). Ihm untersteht das Kommando CIR in Bonn, das den jüngsten militärischen Organisationsbereich der deutschen Streitkräfte führt. In diesem Zusammenhang mahnte General Leinhos “agilere Beschaffungsprozesse” in der Bundeswehr insgesamt an, aber erst recht auch in seinem Verantwortungsbereich.

Gliederung

Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum

Kommando Strategische Aufklärung

Kommando Cyber- und Informationsraum

Zentrum Geoinformation der Bundeswehr

BONN EUSKIRCHEN

tionstechnik GmbH “mit an Bord” sein. Das Kommando CIR wird für ein definiertes Portfolio Verantwortung übernehmen und das CPM-Dokument “Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung (FFF)” federführend erarbeiten. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung wurde mit dem Planungsamt der Bundeswehr bereits geschlossen.

Personal im Fokus

Zentrale Abbildende Aufklärung

Auswertezentrum Elektronischer Kampf

Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung

Betriebszentrum IT-Systeme der Bundeswehr

Zentrum für Softwarekompetenz der Bundeswehr

Schule für Informationstechnik der Bundeswehr

Zentrum für Cyber-Operationen Zentrum Operative Kommunikation Elektronische Kampfführungs Bataillone

Schule für Strategische Aufklärung der Bundeswehr

(KdoITBw) – vormals Führungsunterstützungskommando –auf der Bonner Hardthöhe sowie drittens des Zentrums für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBw) in Euskirchen.

Im Kommando CIR wird unterdessen mit Hochdruck ein gemeinsames Lagezentrum Cyber- und Informationsraum aufgebaut, welches die militärisch

relevante Lage aller wichtigen Aspekte des Cyber- und Informationsumfeldes miteinander korreliert. Ende Oktober ist der Pilotbetrieb gestartet. Mithilfe u. a. von “Big Data Analytics” sollen Anomalien im Netz identifiziert werden und anschließend hinsichtlich möglicher Auswirkungen für die Bundeswehr, aber auch für die gesamtstaat-

Preisrecht und Preisprüfung bei Verteidigungsaufträgen

02.05.2018, Hamburg

Die neue Beschaffungspraxis der Bundeswehr

16.05.2018, Hamburg

www.fuehrungskraefte-forum.de

BONN RHEINBACH PÖCKING *DDO/DTA 1 ST NATOSIGNAL BATAILLON

Die “zentrale Herausforderung” stellten “Personalgewinnung und Personalbindung” dar, betonte der Stellvertretende Inspekteur. Da stehe die Bundeswehr “im Kampf um die Köpfe” mit Industrie und Verwaltung. Mehr Werbung, z. B. in sog. “Cyber Camps” für Jugendliche ab 16, könne hier helfen. Während in IT-Bataillonen hauptsächlich IT-Feldwebel anzutreffen seien, würden in Zentren wie z. B. dem Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (ZCSBw) mehrheitlich Offiziere und vergleichbare Beamte eingesetzt.

Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr

Bataillone Informationstechnik

EUSKIRCHEN ab 01.04.2019 EUSKIRCHEN + IT BTL 281 GEROLSTEIN + IT BTL 282 KASTELLAUN + IT BTL 292 DILLINGEN AN DER DONAU + IT BTL 293 MURNAU AM STAFFELSEE + IT BTL 381 STORKOW + IT BTL 383 ERFURT + 1 ST NSB WESEL* Gliederung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (CIR) Grafik: BS/PIZ CIR

liche Cyber-Sicherheit analysiert werden. Die Produkte des Lagezentrums sollen dann unterschiedlichsten Bedarfsträgern innerhalb wie außerhalb der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden. Bereits seit 2011 gibt es ein gemeinsames Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) mit dem Bonner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Aufsichtsbehörde. Die Bundeswehr arbeitet schon heute eng mit dem NCAZ zusammen. Zukünftig wird sich die Bundeswehr mit eigenen Ressourcen in einem weiter entwickelten Nationalen Cyber-Abwehrzentrum – Arbeitsbegriff “Nationales Cyber-Abwehrzentrum plus” – einbringen. Parallel hierzu verbessert die Bundeswehr ihre eigenen Fähigkeiten zur Abwehr von Angriffen aus dem Cyber-Raum. So wurde ebenfalls im April 2017 am Standort Eus-kirchen das Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (ZCSBw) aufgestellt, das im Ziel über etwa 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen wird. Das ZCSBw betreibt ein “Cyber Security Operations Centre” (CSOC), stellt mobile Teams (Computer Emergency Response Teams – CERT) zur Abwehr von Angriffen bereit und

MELDUNG

Grafiken: PIZ CIR

verfügt über Kapazitäten zur forensischen Untersuchung von angegriffenen Systemen. Die Fähigkeiten des ZCSBw werden auch im Rahmen der gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheit bereitgestellt.

Herausforderungen

Wie “psychologische Kriegsführung” im Internet-Zeitalter funktioniere, habe die Bundeswehr bei ihrem Litauen-Einsatz im Rahmen der “enhanced Forward Presence” (eFP) der NATO zur Sicherung der Ostflanke der Verbündeten und zur Abschreckung Russlands erfahren müssen: Weil die multinationale “Battlegroup Lithuania” unter deutscher Führung stehe, seien im Netz “Fake News” aufgetaucht, wonach Bundeswehr-Soldaten eine minderjährige Einheimische vergewaltigt hätten. Eine andere “Meldung” behauptete, der deutsche Bataillonskommandeur in Rukla arbeite für den russischen Geheimdienst, so General Vetter Wie schon sein Inspekteur, so mahnte auch General Vetter eine schnellere IT-Beschaffung an. Angesprochen sei hier das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Dabei solle aber auch die bundeseigene BWI Informa-

Perspektiven der Verteidigungswirtschaft

(BS/por) Die Digitalisierung stehe bei künftigen landbasierten Operationen ganz klar im Mittelpunkt, so Generalmajor Reinhard Wolski, Amtschef des Amtes für Heeresentwicklung in Köln, bei einer wehrtechnischen Fachveranstaltung Ende Januar in Bonn. Ausdrücklich genannt wurden in diesem Zusammenhang MoTaKo (Mobile taktische Kommunikation) und MoTIV (Mobiler taktischer Informationsverbund). Eine zentrale Rolle spiele dabei die Integration von Systemen vom “Sensor zum Shooter”. Der Infanterist der Zukunft sei aber “Sensor und Shooter”, d. h. dieser dürfe keinen “Information Overflow” erleiden. Gerade im Einsatz in Afghanistan habe

Bei den IT-Feldwebeln gebe es zwar immer noch eine Reihe unbesetzter Dienstposten, doch sei hier immerhin ein Bewerberanstieg zu verzeichnen; die zahlreichen Aktivitäten insbesondere durch die Truppe vor Ort begännen zu greifen. Dennoch seien weitergehende Möglichkeiten zu untersuchen. Dies umfasse beispielsweise die Einrichtung von Fachlaufbahnen mit guter Bezahlung und sicherem Arbeitsplatz, um entsprechende Anreize für qualifizierte Bewerber bieten zu können. Darüber hinaus werde an der Universität der Bundeswehr in München ein Master-Studiengang “Cyber-Sicherheit” eingerichtet, der sowohl Soldatinnen und Soldaten als auch in geringem Umfang Studierenden aus anderen Ressorts offenstehe.

Viel verspricht sich das Kommando CIR von dem sog. “Cyber-Reserve”-Programm. Dafür kämen nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten infrage. Bisher hätten mehr als 50 militärische Reservisten dieses Programm durchlaufen. Innerhalb nur eines halben Jahres hätten sich rund 500 “echte Interessenten” dafür gemeldet. Die Schaffung von Planstellen für solche Reservisten sei “kein Problem”, versicherte der Chef des Stabes.

Cyber Innovation Hub

Einen neuen Weg beschreitet die Bundeswehr mit dem sog. “Cyber Innovation Hub” (CIH). Er ist geplant als Schnittstelle zwischen Start-up-Szene und Bundeswehr. Durch diesen “Netzknoten” soll die Dynamik auf diesem agilen Feld mit genutzt werden, um so schnell Entwicklungen für die Bundeswehr verfügbar machen zu können.

sich die streitkräftegemeinsame Integration bewährt, so General Wolski. Unter anderem deshalb sei der Aufbau eines multinationalen Systemzentrums für Landstreitkräfte geplant. Das neueste Vorhaben: ein TestVerband solle neue Tarnmuster erproben, so der Amtschef.

Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Bundeswehr habe Dr. Katrin Suder, beamtete Staatssekretärin im BMVg, das Thema “Künstliche Intelligenz” (KI) auf die Agenda gesetzt.

Das berichtete Brigadegeneral Gerald Funke, Unterabteilungsleiter Planung I im Ministerium.Während Dr. Christian Mölling, Stellv. Direktor des Forschungsinstituts der Deut-

schen Gesellschaft für Auswärtige Politik, sich skeptisch gegenüber den jüngsten europäischen Initiativen zur gemeinschaftlichen Verteidigung äußerte, zeigte sich General Funke optimistischer: Er verwies dabei auf die 17 Projekte der im vergangenen November verabredeten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) der EU-Mitglieder sowie auf die 16 Cluster des Rahmennationenkonzeptes europäischer NATOStaaten. Im Zusammenhang mit dem neuen Europäischen Verteidigungsfonds der EUKommission vom vergangenen Juni merkte der Luftwaffengeneral an, dass Geld schon ein “mächtiges Wirkmittel” darstellen könne.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 44
Wehrtechnik S044_BS03_All_swm
Kommando Informationstechnik der Bundeswehr GRAFSCHAFT GRAFSCHAFT DAUN HOF RHEINBACH ab 01.04.2018 MAYEN FLENSBURG + ELOKABTL 911 STAD UM + ELOKABTL 912 NIENBURG AN DER WESER + ELOKABTL 931 DAUN + ELOKABTL 932 FRANKENBERG (EDER)
Praxisseminare Sicherheit und Verteidigung

Neues aus der Wehrtechnik

Gravierende Ausrüstungsmängel

BDSV

(BS) Der Ende Februar veröffentlichte Bericht des Wehrbeauftragten Dr. Hans-Peter Bartels über das Jahr 2017 lege gravierende Mängel in der Ausrüstung der Bundeswehr offen, die sich gegenüber dem Vorjahr teilweise noch verschlimmert hätten, so der Wortlaut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV).

Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV, erklärte hierzu: “Entgegen landläufiger Meinung in der Öffentlichkeit gehen diese Ausrüstungsmängel nur zum allergeringsten Teil auf Gründe in der Industrie zurück. Wie der Bericht des Wehrbeauftragten belegt, liegt es vielmehr vor allen an mangelhafter Material- und Ersatzteildisposition durch die Beschaffungs-

Interoperabilität in der Praxis General Atomics

(BS) Frankreich beteiligte sich erstmals mit seinem unbemannten Aufklärungssystem

MQ-9A “Reaper” an der internationalen Übung “Serpentex” im Luftraum über Korsika. Ziel des Manövers ist seit nunmehr zehn Jahren das gemeinsame Training der Luftnahunterstützung zum direkten Schutz von Bodenstreitkräften (CAS – “Close Air Support”). An der letztmaligen Übung waren neun NATO-Staaten beteiligt. Mit seinen Sensoren identifizierte der MQ-9A Bedrohungen und markierte Ziele zur weiteren Bekämpfung durch Kampfflugzeuge und Hubschrauber. Frankreich nahm mit einer am Heimatstützpunkt in Cognac-Châteaubernard stationierten “Reaper” an der Übung teil. Und die Regierung in Paris hat große Pläne für ihre MQ-9A-Flotte: Zwei Systeme zu je drei Flugzeugen sind bereits

verwaltung der Bundeswehr, dass Gerät nicht im erforderlichen Umfang einsatzbereit ist. Hier ist der Abschied von althergebrachten B eschaffungsgebräuchen dringend geboten. Es kann daher nur unterstützt werden, dass der Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine grundlegende Überprüfung dieser Bundeswehr-Beschaffungsorganisation ankündigt.”

Neuer Vice President Secure Communications Rohde & Schwarz Cybersecurity

(BS) Olaf Siemens hat zum Jahresanfang die Position als neuer Vice President Secure Communications der Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH übernommen. Er verantwortet die Weiterentwicklung des Produktportfolios des Herstellers von IT-Sicherheitslösungen für Unternehmen und Behörden für den Bereich Secure Communications. Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem Ausbau der Position im Bereich Leitungsverschlüsselung und der Unterstützung bei der internationalen Expansion liegen. Außerdem ist die Markteinführung einer neuen Produktgeneration für Verschlüsselung mit neuen und patentierten technologischen Ansätzen vorgesehen. Insbesondere im Segment der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden wird großes Potenzial gesehen.

Millionenaufträge der US-Streitkräfte Rheinmetall

Siemens war bereits zuvor im Bereich der ITSicherheit tätig, u. a. als Chief Operation Officer der Deutschen CyberSicherheitsorganisation in Berlin (spezialisiert auf “Threat Intelligence” und “Threat Detection”) und als Director of Product Development beim Verschlüsselungsspezialisten Utimaco (heute Sophos). Als General Manager führte er außerdem das Geschäft für IT-Security des TÜV Rheinland.

im Einsatz. Ein Ausbildungssimulator und zwei weitere Systeme sollen folgen. Auch ist geplant, die Wartung und Instandsetzung künftig von den französischen Streitkräften durchführen zu lassen. So will das linksrheinische Nachbarland seine nationale Souveränität weiter ausbauen: bei Ausbildung, Betrieb und technisch-logistischer Betreuung.

(BS) Die US-Streitkräfte haben Rheinmetall Millionenaufträge zur Lieferung von Munition erteilt. Das U.S. Marine Corps bestellte Tag-/ Nacht-Übungsgranaten im Kaliber 40 mm x 46 im Wert von rund drei Millionen US-Dollar (das entspricht 2,5 Millionen Euro). Die Patronen enthalten keine umweltschädlichen Substanzen und werden bei American Rheinmetall Munitions, Inc. (ARM) in Camden/Arkansas gefertigt. Die ARM ist eine Tochterfirma des Düsseldorfer Wehrtechnikunternehmens Rheinmetall Defence. Die Auslieferung hat im Dezember des vergangenen Jahres begonnen.

Die U.S. Navy beschafft im Rahmen eines Auftrags im Wert von 3,8 Millionen US-Dollar (3,2 Millionen Euro) Blitzknallgranaten, inzwischen durch die Regierung in Washington als “MK 24 MOD 0” typenklassifiziert. Die Auslie-

ferung erfolgt in diesem Jahr über die ARM, wobei die nicht-letalen Spezialwirkmittel am deutschen Standort Trittau gefertigt werden. Neben 40-mm-“LowVelocity”- und -“HighVelocity”-Munition treibt Rheinmetall auch die Fortentwicklung der zukunftsträchtigen 40-mm-“MediumVelocity”-Familie voran. Darüber hinaus bietet das wehrtechnische Systemhaus auch passende Waffensysteme und Feuerleittechnologie für 40-mm-Munition an.

Ein Angehöriger der U. S. Special Forces mit einer Übungsgranate Foto: BS/Rheinmetall

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 45 Wehrtechnik S045_BS03_All_swm
Dr. Hans Christoph Atzpodien Foto: BS/BDSV Neuer Vice President Secure Communications: Olaf Siemens Foto: BS/Rohde & Schwarz Eine Aufklärungsdrohne vom Typ “Reaper” Foto: BS/Portugall

Behörden Spiegel: Stichwort

“Personal”: Wie viele Menschen arbeiten in Ihrem Amt sowie im nachgeordneten Bereich?

Hauröder-Strüning: Im Amt selbst – mit seinen fünf Abteilungen, dem Stabselement Controlling und dem Leitungsstab – sind es rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon circa 400 Soldaten. Dabei rechne ich die sieben Kompetenzzentren Baumanagement dazu.

Im nachgeordneten Bereich habe ich etwa 23.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, mit insgesamt rund 900 Soldaten. Die Mitarbeiter sind in dem Zentrum Brandschutz mit allen Feuerwachen, dem Verpflegungsamt, den 43 Bundeswehr-Dienstleistungszentren und – nicht zu vergessen – den sieben Bundeswehrverwaltungsstellen im Ausland sowie den zwölf Einsatzwehrverwaltungsstellen in allen Einsatzgebieten tätig.

Behörden Spiegel: Betrifft der geplante Personalaufwuchs auch Ihren Bereich?

Hauröder-Strüning: Selbstverständlich. Wenn die Streitkräfte aufwachsen, muss auch die Wehrverwaltung – hier der Bereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen – aufwachsen. Mit den Trendwenden Personal und Material muss es auch eine Trendwende Infrastruktur geben. Es sind mehr Gebäude zu betreuen, mehr Soldaten zu verpflegen und das Material muss auch untergebracht werden. Da ich für den Bereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen verantwortlich bin, ist auch mein Bereich betroffen –und das ist gut so.

Behörden Spiegel: Stichwort “Infrastruktur”: Die Bundeswehr

Präsidentin des BAIUDBw im Gespräch

“Wir können die Flüchtlingsorganisation jederzeit hochfahren”

(BS) Die bundesweite Koordinierung der Dienstleistungen für die Streitkräfte und ihre zentrale Wahrnehmung ist Aufgabe des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIDBw) mit Sitz in Bonn. Dessen Präsidentin ist seit etwas über einem Jahr Ulrike Hauröder-Strüning. Dies nahm der Behörden Spiegel zum Anlass, die Amtsleiterin in einem Interview um eine erste, natürlich nur vorläufige Bilanz zu bitten. Die Fragen stellte Dr. Gerd Portugall.

war eingebunden beim Flüchtlingsansturm im Jahre 2015 – damals waren Sie Unterabteilungsleiterin IUD/Infrastruktur im BMVg. Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr gemacht? Und welche Lehre daraus gezogen?

Hauröder-Strüning: Meine persönliche Erfahrung war, dass wir den Flüchtlingsansturm im Bereich Unterbringung gemeinsam mit den Streitkräften hervorragend bewältigt haben. Die Zusammenarbeit des gesamten Organisationsbereichs IUD – vom Ministerium über das BAIUDBw und die Bundeswehr-Dienstleistungszentren – mit dem Führungsstab der Streitkräfte im BMVg, mit dem Kommando Streitkräftebasis und mit den Landeskommandos auf Augenhöhe war einzigartig. Auch die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Bundesliegenschaften hat hervorragend funktioniert. Es hat sich gezeigt, dass mit der stabsmäßigen Organisation der Bundeswehr ein großer Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet wurde. Ich bin allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr dankbar, dass sie so an einem Strang gezogen haben. Wir haben die damalige Organisation zurückgefahren, quasi eingefroren, und können sie jederzeit wieder hochfahren.

Behörden Spiegel: Stichwort

“Umweltschutz”: Betreffen Kli-

mawandel und Dieselskandal auch die Bundeswehr?

Hauröder-Strüning: Wie alle Menschen, die auf dieser Erde leben, sind auch wir in der Bundeswehr vom Klimawandel betroffen. Das BAIUDBw ist dafür verantwortlich, dass regenerative Energien für Wärme und Strom eingesetzt werden. Wir benutzen in meinem Bereich, wo immer möglich, Elektrofahrzeuge. Vom Dieselskandal sind wir, wie alle anderen Bürger auch, überrascht worden. Unsere Fahrzeuge bekommen wir von der Bw-Fuhrpark. Es sind normale, handelsübliche Fahrzeuge.

Behörden Spiegel: Wie läuft die Zusammenarbeit Ihrer Be-

hörde mit Industrie und externen Dienstleistern?

Hauröder-Strüning: Wir sind neben dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) die Behörde, die für die dezentrale Beschaffung zuständig ist. Da wir alle in der Bundeswehr nur über endliche Ressourcen verfügen, sind wir in manchen Bereichen auf die Unterstützung der Industrie und externe Dienstleister angewiesen. Dies kann je nach Bedarf im Bereich der Reinigungsleistungen, im Bereich der Bewachung, der Verpflegung, der Geländebetreuung, des Be-

triebs von Liegenschaften oder auch der Errichtung von Infrastruktur im Einsatz nötig sein. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Zusammenarbeit so unterschiedlich ist, wie auch das Spektrum der Leistungen unterschiedlich ist. Auch für die Unterbringung im Einsatz werden teilweise Dritte beauftragt. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass unser Personal im Einsatz die Leistungen überwacht, ergänzt und für den Fall, dass sich die Sicherheitslage ändert oder Behörden Probleme bereiten, wir die Leistungen wieder selbst übernehmen müssen. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, dass meine Mitarbeiter im Inland den Betrieb der Liegenschaften selbst wahrnehmen, um dann gut vorbereitet in die Einsätze zu gehen, wenn es nötig ist. Das ist quasi die In-ÜbungHaltung meines OrgBereichs.

Behörden Spiegel: Sie sind jetzt etwas länger als ein Jahr im Amt. Wie ist ihr bisheriger Eindruck?

Hauröder-Strüning: Mir macht die Arbeit hier im Amt vom ersten Tag an großen Spaß. Die Aufgaben sind so vielfältig und abwechslungsreich, dass ich mich jeden Morgen auf die Arbeit und die Mitarbeiter freue. Gerade wenn herausfordernde

Aufgaben zu erledigen sind, stehen wir im Amt zusammen und lösen diese. Ganz konkret stehen wir im Moment eng zusammen, um einen Engpass im Bereich des Travel-Managements zu überwinden. Hier leisten alle im Amt ihren Beitrag, das macht mich sehr stolz. In meiner Antrittsrede habe ich gesagt, wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen. Danach handele ich.

Wir haben jeden Montag eine Abteilungsleiterrunde und jeden Morgen in meinem Leitungsbüro eine Morgenlage. Hier entscheiden wir schnell Dinge, die erledigt werden müssen und geben Aufträge ins Haus.

Behörden Spiegel: Zum Schluss habe ich noch eine Frage zu Ihrer akademischen Berufswahl: Wie hat Ihr naturwissenschaftliches Studium der Geologie und Paläontologie Sie vorbereitet auf die Karriere bei der Bundeswehr?

Hauröder-Strüning: Dieses Studium erdet. Durch die Zeiträume und die Dimensionen, in denen man sich bewegt, bekommt man den Blick für das Wesentliche. Man lernt Aufgaben und Probleme zu lösen und Entscheidungen zu treffen. Bei mir waren noch wenige Studentinnen im Semester. Wir haben viele Exkursionen unternommen, da lernt man, mit Menschen auszukommen und sich aufeinander zu verlassen. Bei meiner ersten Stelle bei der Bundeswehr habe ich früh gelernt, mit einem Bohrtrupp rauszugehen und Menschen zu führen. Mein Studium hat mich also nicht nur fachlich, sondern auch menschlich geprägt.

Nur eine Frage des Geldes?

Verteidigungspolitischer Streitpunkt “Zwei-Prozent-BIP-Anteil” (BS/por) Zwar spielt die Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei den bisherigen Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen nur eine untergeordnete Rolle. Dafür befindet sich ein großer “Pferdefuß” auf diesem Politikfeld, der mit Geld, mit viel Geld zu tun hat: die Debatte um den prozentualen Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) für den Verteidigungsetat. Während die Union sich dezidiert für das Erreichen des Zwei-Prozent-Zieles der NATO ausspricht, möchte die SPD deutlich geringere Steigerungsraten für den Einzelplan 14.

Der Koalitionsvertrag von Anfang Februar nimmt ausdrücklich Bezug auf den 51. Finanzplan des Bundes. Darin enthalten ist die geplante jährliche Erhöhung des Verteidigungsetats von rund 38,5 Milliarden Euro in diesem Jahr bis auf 42,4 Milliarden Euro für 2021. Die angehenden Koalitionäre machen in ihrer getroffenen Verabredung jedoch einen großen Bogen um das Thema “Zwei-Prozent-Anteil am BIP bis 2024”. Dass zwischen 2022 und 2024 die dann zu erwartende Lücke von ca. 30 Milliarden Euro geschlossen werden wird, ist – außer bei einer dramatischen Verschärfung der Sicherheitslage in Mitteleuropa – mehr als unwahrscheinlich. Absichtserklärung, nicht Verpflichtung

Die Atlantische Allianz hatte im Herbst 2014 auf ihrem Gipfeltreffen in Wales beschlossen, die Verteidigungshaushalte ihrer Mitgliedssländer innerhalb von zehn Jahren schrittweise auf zwei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Die europäischen NATOStaaten – und mit ihnen auch die Bundeswehr – hatten nämlich nach der russischen Aggression auf der Krim und in der Ostukraine vom Frühjahr 2014 feststellen müssen, dass ihre jeweiligen konventionellen Fähigkeiten kaum noch für die Landes- und Bündnisverteidigung ausreichten. Abschreckung kann so nicht funktionieren. Der Aufbau entsprechender militärischer Strukturen kostet die Bündnispartner viel Geld.

Die Zielgröße von zwei Prozent vom BIP ist jedoch eine rein politische Absichtserklärung und keine völkerrechtlich verbindliche Selbstverpflichtung:

Im Gipfel-Kommuniqué ist nachzulesen, dass diejenigen Verbündeten, deren BIP-Anteil unter zwei Prozent lag, “beabsichtigen, sich innerhalb eines Jahrzehnts auf die Zwei-Prozent-Richtlinie zuzubewegen, um ihre NATO-Fähigkeitsziele zu erfüllen und um die NATOFähigkeitslücken zu schließen”.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach sich “auf mittlere und längere Sicht” ausdrücklich für dieses Ziel aus.

Inflationsbereinigung ist mitzurechnen

Ein Aspekt kommt jedoch in der öffentlichen Debatte hierzulande überhaupt nicht vor, auf den Dr. Christian Mölling Stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), auf einer wehrtechnischen Konferenz

Ende Januar in Bonn hinwies: Die “Verteidigungsinflation” betrage pro Jahr zwischen fünf und zehn Prozent. Daraus folge, dass der jeweilige Verteidigungshaushalt um diesen Wert steigen müsse, nur um das erreichte Niveau halten zu können. Eine echte Steigerung der aktuellen militärischen Fähigkeiten würde eine deutliche Erhöhung des Einzelplans 14 voraussetzen. Die im 51. Finanzplan vorgesehenen Steigerungsraten von 4,4 Prozent 2018 – jährlich abnehmend – bis 2021 mit nur noch 2,8 Prozent

sind davon meilenweit entfernt. Im Wahlkampf distanzierten sich Sozialdemokraten wie der ehemalige Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages, Rainer Arnold, deutlich vom Zwei-Prozent-Ziel der NATO, während Christdemokraten wie Henning Otte betonten, wie wichtig das Festhalten an diesem Ziel sei.

Parteipolitisches Pro und Contra

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Arnold erklärte gegenüber dem Behörden Spiegel (September-Ausgabe 2017, S.66): “Wir wissen doch längst, dass Krisenprävention, Wiederaufbau und wirtschaftliche Zusammenarbeit einen größeren Beitrag leisten können als jede Militärausgabe. (…) In Wahrheit sind in der Vergangenheit die 36 Milliarden Euro, die im Bundesetat für Verteidigungsausgaben veranschlagt wurden, vielfach gar nicht ausgegeben worden, weil teure Rüstungsgüter nicht oder viel zu spät kamen.”

Der CDU-Abgeordnete Otte, wieder Mitglied des Verteidigungsausschusses, hingegen betonte: “Die der NATO zugesagten Fähigkeiten und die mit ihr vereinbarten zwei Prozent des BIP für Verteidigungsausgaben sind dabei die Zielmarke der deutschen Politik. (…) Auf dem NATO-Gipfel von Wales hat sich die gesamte Bundesregierung zum Zwei-Prozent-Ziel bekannt. (…) Zu unseren Zusagen zu stehen, ist auch ein Ausdruck von Verlässlichkeit innerhalb des Bündnisses”, so der CDUVerteidigungspolitiker.

Behörden Spiegel / März 2018 Seite 46 Verteidigung S046_BS03_All_cl
Stand dem Behörden Spiegel Rede und Antwort: BAIUDBw-Präsidentin Ulrike Hauröder-Strüning. Foto: BS/BAIUDBw, Marcus Rott

Seit 2016 ist der BRH, vertreten durch den Präsidenten Kay Scheller, eine von drei nationalen Kontrollbehörden im United Nations (UN) Board of Auditors – dem Rat der Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen (so die offizielle deutsche Übersetzung). Das Board prüft das Haushaltsgebaren von insgesamt 27 UN-Organisationen, Fonds und Projekten einschließlich der UN-Friedensmissionen (siehe Hinweiskasten “Zu prüfende UN-Organisationen”). Es existiert seit 1946, nach einem Beschluss der UN-Generalversammlung. “Deutschland ist einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen, es ist daher folgerichtig, dass wir – insoweit aber als Teil eines UN-Organs, nicht als deutsche Behörde – auch die Jahresabschlüsse prüfen und uns zu finanziellen, haushaltsmäßigen und wirtschaftlichen Fragen der Vereinten Nationen äußern”, erläutert Steiert Sie prüft im BRH eigentlich im Bereich Hochbau, hat die internationalen Prüfungen aber sehr gerne übernommen. Neben Deutschland sind derzeit die Rechnungshöfe von Tansania und Indien in dem Gremium vertreten. Alle zwei Jahre wechselt eine Nation den Sitz, die Mandatsdauer beträgt insgesamt sechs Jahre, führt die 50-jährige weiter aus. Aktuell stehen bei der Ministerialrätin und ihrem Team drei Mandate im Fokus. Zum einen das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), zum anderen die Universität der Vereinten Nationen (UNU) sowie die Bauund Renovierungsmaßnahmen um das “Palais des Nations” (Völkerbundpalast) in Genf (in der UN-Sprache das Strategic Heritage Plan Project oder kurz SHP). “Was wir dort im Detail prüfen und wann, legen wir jährlich in Prüfungskonzepten fest”, so Steiert “Das Sekretariat des Board of Auditors in New York kündigt dann unseren Besuch sechs Wochen vorher förmlich an.”

Prüfungen weltweit Kernaufgabe des OHCHR unter der jetzigen Leitung von Zeid Ra‘ad Al Hussein ist die Förderung und der Schutz der Menschenrechte weltweit. Programme und Projekte werden in vielen Ländern und auf allen Kontinenten durch “field presences” (Außenstellen) umgesetzt. Über 40 stehen auf einer Liste zur Auswahl. Diese sind einer ersten Risikoanalyse unterzogen und entsprechend den Ergebnissen klassifiziert worden. Maßgebliche Faktoren sind einerseits das Budget, andererseits die Zahl der Mitarbeiter in den einzelnen Außenstellen. Und zum dritten der zeitliche Abstand zur letzten Prüfung. Aber auch spezifische Risiken spielen eine Rolle. “Wir konzentrieren uns auf diejenigen, die ein hohes Risikopotenzial haben”, sind sich die An-

Baufachfrau Silke Steiert liebt die bewegungsreichen und vielfältigen Aufgaben

(BS/Jörn Fieseler) “Das wird eine intensive Prüfung”, kündigt Silke Steiert mit einem Blick auf die Präsentation und den darauf abgebildeten Zeitplan an. Die Teamleiterin beim Bundesrechnungshof (BRH) und ihre 13-köpfige Crew sind in diesen Monaten sehr viel unterwegs. Heute gilt es, die Projekte und die Reisetätigkeiten der vier Männer im Raum und der via Videokonferenz zugeschalteten Kollegin aus Bonn genau zu koordinieren. Denn Steiert und ihr Team kontrollieren vor allem das Ausgabeverhalten von Teilen der Vereinten Nationen.

Deshalb wechselte sie 1997 in die Bauverwaltung des Landes Brandenburg und absolvierte über zwei Jahre ihr Baureferendariat. Vor gut 13 Jahren kam sie dann zum BRH. 2004 wurde sie als stellvertretende Sachgebietsleiterin eines Prüfungsamtes eingestellt, nachdem sie zuvor über sechs Jahre in der Landesbauverwaltung

Brandenburg verschiedene Funktionen innehatte, u. a. im brandenburgischen Wünsdorf die Leitung der Planungs- und Hochbauabteilung

Absprachen und die Koordination der Mitarbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil im Arbeitsalltag von Silke Steiert (rechts) und ihren Kollegen. Fotos: BS/Fieseler

wesenden einig. Neben Steiert besteht das Team aus fünf ständigen Prüfern. Je nach Bedarf werden weitere acht Mitarbeiter aus dem Team hinzugezogen. Nicht nur aus den anderen Abteilungen aus dem BRH, auch Mitarbeiter von den Landesrechnungshöfen unterstützen so zeitweise. “Dadurch haben wir viel Abwechslung im Team, nicht nur fachlich, sondern auch persönlich”, so Steiert, die vor fast eineinhalb Jahren die Teamleitung übernommen hat.

Vieles vom Schreibtisch aus Die am Ende anhand der gewichteten Faktoren und Risiken ausgewählte “field presence” des OHCHR erhält eine sogenannte “information request”. Darin wird den jeweiligen Verantwortlichen im Vorfeld erläutert, welche Unterlagen für die Prüfung vorhanden sein müssen und was davon schon vorher zur Kontrolle und Auswertung nach Deutschland geschickt werden soll, beschreibt Steiert das Prozedere. Das erleichtere die eigene Arbeit, so könne schon am heimischen Schreibtisch einiges erledigt werden. Auf das Informationsschreiben folgt ein Eröffnungsgespräch vor Ort zu Beginn der Prüfung, in dem die genauen Prüfziele erläutert werden. Obwohl jede Organisation anders ist, sind die Arbeitsabläufe doch immer die gleichen. Und nach dem ersten Prüfungsjahr auch

eingeschliffen, wie die Teamleiterin bestätigt. “Im letzten Jahr haben wir ein Landesbüro im Nahen Osten geprüft”, berichtet die Teamleiterin weiter. Außerdem standen neben Spezialprüfungsthemen bei allen Mandaten drei übergreifende Themen im Fokus: Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und IT. Insgesamt fünf Berichte hat das Team für den Prüfungszeitraum Januar bis Dezember 2016 erstellt. “Allerdings fällt es nicht immer leicht, am Ende die passenden Empfehlungen abzugeben, da die Organisationen teilweise schwierigen politischen Rahmenbedingungen ausgesetzt sind”, räumt Steiert ein, die international erfahren ist. Schließlich war sie für zwei Jahre im Rahmen eines Twinning-Projektes der EU als Langzeitexpertin zur Stärkung des Georgischen Rechnungshofes im Einsatz. Der eigene Dienstherr hatte diese berufliche Station ermöglicht, an die sie gerne zurückdenkt. Nicht nur wegen der beruflichen Erfahrungen, die ihr in der jetzigen Funktion natürlich zugutekommen, sondern auch wegen der kulturellen Aspekte. “In Tiflis gibt es einen sehr schönen Kunstmarkt”, schwärmt Steiert, weshalb sie auch einige kleine Bilder mit nach Deutschland gebracht hat, die sie gerne in ihrem Büro zeigt und erläutert.

Eigenes Vergaberecht der Vereinten Nationen

Sonderstatus haben”, erzählt Steiert. Die Einhaltung erfolge nur auf freiwilliger Basis. Aus der Wirtschaft in die Verwaltung Planung und Bauen liegen der Quereinsteigerin im Öffentlichen Dienst. Denn eigentlich hat sie Architektur studiert und in ihrer ersten beruflichen Station vor allem an Planungen und Wettbewerben ihrer Zunft gearbeitet. Bei Letzteren bewertet eine unabhängige Ju-

ry die eingereichten Entwürfe. Dabei war Steiert sehr erfolgreich. Im Zuge eines gewonnenen Wettbewerbs war sie in dieser Zeit federführende Projektleiterin für einen Teil der städtebaulichen Gesamtplanung für den Wissenschafts- und Technologiepark Berlin-Adlershof. Doch diese Art der Gestaltung reichte der Architektin nicht. “Ich wollte mehr Einfluss auf Bauprojekte bekommen”, erinnert sich Steiert, “und die Vorgaben für Architekten mitgestalten.”

“Auch beim SHP ist das Prozedere das Gleiche wie beim OHCHR oder bei der UNU”, so die frühere Verwaltungsmitarbeiterin weiter. Die Abkürzungen, die für sie selbstverständlich sind, sind für den Uneingeweihten noch gewöhnungsbedürftig. Hinter dem Kürzel UNU verbirgt sich die Universität der Vereinten Nationen, auch Weltuniversität genannt. Sie hat ihren Hauptsitz in Tokio, das Vize-Rektorat in Europa in Bonn und Verbindungsbüros in Paris und New York. Die Verwaltung dieser Forschungseinrichtung wiederum befindet sich überwiegend in Kuala Lumpur. Sie ist das dritte Mandat des Teams von Steiert. Hier steht insbesondere die klassische Jahresabschlussprüfung im Fokus. Wer glaubt, dass dieses Mandat über die Bonner Außenstelle und die kurzen Wege erfüllt werden kann, der irrt jedoch. Besuche in Japan und Kuala Lumpur sind für dieses Mandat notwendig. Außerdem prüft das Team jedes Jahr eines der weltweiten Forschungs- und Ausbildungsinstitute und Programme der Universität.

“Das ist ein Bild von Tengo Tcholokava, einem Künstler, der seine Bilder auf meinem Lieblingskunstmarkt in Tiflis verkauft”, erzählt Steiert über das Bild gegenüber von ihrem Schreibtisch.

Beim zweiten Mandat geht es um die Wirtschaftlichkeit beim Bauen – sozusagen das Leib- und Magenthema der Baufachfrau, die in der Potsdamer Außenstelle des BRH ihr Büro hat. Es umfasst die Bau- und Renovierungsarbeiten im Rahmen des SHP am “Palais des Nations”. Bis 2023 sieht das Projekt Ausgaben von mehr als 800 Mio. Schweizer Franken vor. Hier geht es vor allem um die Kontrolle sämtlicher Planungen, Ausschreibungen und Vergaben. Wobei die Vereinten Nationen ihr eigenes Vergaberecht haben. “Dieses weicht zum Teil von nationalen Regelungen ab. Zudem gelten die baurechtlichen Vorschriften der Schweiz, z. B. zum Brandschutz, nicht unmittelbar, da die Vereinten Nationen einen

Die BRH-Außenstelle in Potsdam kann auf eine lange Geschichte zurückblicken: Schon vor dem Jahr 1871 prüften hier Beamte der damaligen Preußischen Oberrechnungskammer das Haushaltsgebaren der preußischen Könige. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 setzten die Mitarbeiter des Rechnungshofes des Deutschen Reiches in dem Gebäude an der heutigen Dortustraße bis 1945 diese Tätigkeit fort. Am 1. Dezember 1998 wurde dort die Außenstelle des BRH eingerichtet.

Zu prüfende Organisationen

Flexibel in Beruf und Freizeit Bleibt bei all den Reisen Zeit für Privates? “Wenn man flexibel ist”, antwortet die 50-jährige mit einem Augenzwinkern. Steiert sieht darin jedoch keinen Nachteil: “Der Bundesrechnungshof hält jung, ich habe viel Bewegung und viel Abwechslung”, sagt sie lachend. Zum Glück könne sie sich auf ihren Lebenspartner verlassen. Aber auch auf ihren Freundeskreis. Beide sind ihr sehr wichtig. Zur Not trifft sie sich schon mal mit Freunden und Bekannten berufsbegleitend im Ausland – wenn es passt. Etwa in der Hauptstadt des Landes der aufgehenden Sonne. “Eine Freundin ist Stewardess. Beim letzten Besuch in Tokio war sie ebenfalls beruflich in der Stadt, sodass wir uns nach der Arbeit treffen konnten”, berichtet Steiert Nur mit ihrem Hobby, dem Singen in einem Chor, ist es schwierig, gesteht sie. Denn nicht immer kann sie an den Proben teilnehmen. Aber nach über 20 Jahren Mitgliedschaft kenne sie die meisten Oratorien und könne auch ohne langes Proben mitsingen.

(BS/jf) Seit dem 1. Juli 2016 ist der Bundesrechnungshof für folgende Organisationen, Sonderfonds/Programme sowie Friedensmissionen zuständig:

UN-Sekretariate:

• Vereinte Nationen – Beschaffungsabteilung (UNPD)

• Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG)

• Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR)

• Bau- und Renovierungsmaßnahme des “Palais des Nations” in Genf – (SHP)

• Sonderfonds und Programme

• Universität der Vereinten Nationen (UNU)

• Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR)

• Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)

• Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)

• Sekretariat der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)

• Sekretariat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC)

Friedenseinsätze/Feldmissionen:

• Operation der Vereinten Nationen in Côte d‘Ivoire (UNOCI)

• Hybrider Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID)

• Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS)

• Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)

• Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA)

Weitere Informationen zu den internationalen Prüfaufgaben des Bundesrechnungshofes unter: www.bundesrechnungshof.de

Seite 47 Behörden Spiegel / März 2018 Die letzte Seite S047_BS03_All_dach
“Der Bundesrechnungshof hält jung!”
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