Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. XII / 33. Jg / 50. Woche
Berlin und Bonn / Dezember 2017
G 1805
www.behoerdenspiegel.de
Erst am Anfang
Mehr Sicherheit im digitalen Zeitalter
Kunst hinter Gittern
Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer
Dr. Markus Söder über
Klaus Heilmann zu seiner Arbeit als
zur Schuldentilgung .................................. Seite 8
das bayerische LSI ................................. Seite 48
Kunsttherapeut mit Häftlingen ............... Seite 63
Zusätzliche Stellen für Bundespolizei (BS/mfe) Die Sicherheitsbehörden des Bundes dürfen sich auch in dieser Legislaturperiode wohl auf zusätzliches Personal freuen. Auf dem Zolltag des Behörden Spiegel und der GdP-Zoll in Berlin kündigte der Innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, an: “Die CDU/ CSU-Fraktion will den Personalaufwuchs der Sicherheitsbehörden auch in der neuen Legislaturperiode fortsetzen. Allein die Bundespolizei soll 7.500 neue Stellen erhalten.” Und er konstatierte: “Insgesamt haben wir in der vergangenen Legislaturperiode 10.000 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden durchgesetzt. Allein das Bundesinnenministerium hat einen personellen Aufwuchs um 25 Prozent erlebt.” (siehe auch Seite 52)
Europäische Reserve geplant (BS/mfe) Die Europäische Union will ihre eigenen Katas trophenschutzkapazitäten bauen. Diese zusätzlichen aus “rescEU”-Ressourcen, zu denen unter anderem Löschflugzeuge und Wasserpumpen gehören, sollen ausschließlich von der EU finanziert werden. Favorisiert werden dabei eher Miet- oder Leasingmodelle als ein Erwerb. Dafür stehen bis 2020 rund 280 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus will Brüssel künftig deutlich mehr Kosten übernehmen, wenn ein Mitgliedsstaat im Rahmen des EU-Katastrophenschutzpools einem anderen bei der Bewältigung eines Einsatzes hilft. Das Bundesinnenministerium prüft den Vorschlag derzeit noch. Scharfe Kritik kam bereits von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU).
BlockchainHandelsplatz (BS/ab) Die Wuppertaler Stadtwerke haben eine Blockchainbasierte Handelsplattform für Ökostrom in Betrieb genommen. Über die Plattform “Tal. Markt” könnten die Kunden ihren Strom bei lokalen Ökostromanbietern erwerben und auch einen Energiemix zusammenstellen. Dabei werde die Transaktion über die BlockchainTechnologie abgesichert, damit diese fälschungssicher bleibe. Dadurch könne keine Kilowattstunde Solar- oder Windstrom doppelt verkauft werden. “Über unser Modell eröffnen wir Anbietern Erneuerbarer Energien die Möglichkeit, ihre Anlagen direkt beim Endkunden zu vermarkten und so kostendeckende Erlöse zu erzielen”, sagt WSW-Vorstandsvorsitzender Andreas Feicht. So würden sich die Anlagen langfristig rentieren und der Klimaschutz könne gelingen.
Alle Jahre wieder den Gürtel enger schnallen Spardiktat ist eingespieltes Instrument (BS/Lora Köstler Messaoudi) Auf europäischer Ebene wird die Handlungsunfähigkeit Deutschlands beklagt. Für Antworten auf die EU-Reformvorschläge des französischen Ministerpräsidenten Emmanuel Macron wird das Zeitfenster immer kleiner. Nur wenn der Deutsche Bundestag entsprechende Beschlüsse fasst, könnte die geschäftsführende Regierung agieren. Im Inland hat sie es etwas einfacher. Auch wenn seit Juni dieses Jahres Ruhe in der Haushaltspolitik des Bundes herrscht, kann die Regierung arbeiten. Zumindest auf Sparflamme. So lange keine neue Regierung im Amt ist, ist die geschäftsführende Regierung für das Tagesgeschäft zuständig. Laut Grundgesetz kann diese Überganszeit theoretisch eine Wahlperiode dauern. Für die geschäftsführende Regierung gilt in dieser Zeit strikte Etatdisziplin, um den Handlungsspielraum der nächsten Regierung nicht einzuschränken. Im neuen Jahr wird deshalb unter der geschäftsführenden Regierung der Haushalt aus dem Jahr 2017 fortgeschrieben, zudem können Ermächtigungen aus früheren Haushaltsplänen herangezogen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird dazu im Dezember eine Regelung herausgeben. Trotz aller Einschränkungen gibt es keinen finanziellen Stillstand. Laut Artikel 111 GG kann die Bundesregierung in beschränktem Umfang Ausgaben vornehmen und auch Kredite aufnehmen. Das gilt aber nur für unabwendbare Ausgaben, zu denen die Regierung per Vertrag oder Gesetz verpflichtet ist. Gesetzliche Leistungen können demnach weitergezahlt und Vorhaben, die schon begonnen wurden, auch weitergeführt werden. Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen oder Beihilfen werden ebenfalls fortgesetzt, sofern durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits
fen. Bei den Investitionen ist der Rahmen etwas weiter gefasst, da man das Abfließen der Mittel hier nicht so strikt planen könne. Bei den Personalausgaben erlaubte das BMF in der letzten vorläufigen Haushaltsführung 2014 hingegen nur 45 Prozent der Gesamtmittel bis einschließlich Juni. Für Haushaltspolitiker ist die vorläufige Haushaltsführung ein “eingespieltes Instrument”, das in jedem Jahr nach der Bundestagswahl angewendet wird. Denn ein Wahltermin im September führte immer dazu, dass sich das parlamentarische Haushaltsverfahren samt Beschluss bis ins folgende Jahr hineinzog. Anders als nach der Bundestagswahl 2013 wird sich die vorläufige Haushaltsführung dieses Mal aber deutlich länger hinziehen. Zwar hat sich diese in der Vergangenheit als Sparprogramm für den Haushalt erwiesen, aber auf Dauer Kein Gestaltungsspielraum: Die Übergangsregierung muss in den kommenden Monaten den Gürtel deutlich enger weitermachen sollte man desschnallen und ihre Ausgaben auf das Nötigste beschränken. Illustration/Foto: BS/Dach; © fotomek, Fotolia.de halb damit nicht. Denn die vorläufige HaushaltsBeträge bewilligt wurden. InSelbst Kredite sind erlaubt, eignissen, die größere Ausgaben führung engt den Spielraum der ternationale Vereinbarungen wenn die Einnahmen aus Steu- erzwingen, greift das sogenann- geschäftsführenden Regierung laufen genauso weiter. Gehäl- ern und Abgaben nicht die Aus- te “Notermächtigungsrecht” des enorm ein. Die geschäftsfühter werden weitergezahlt, sogar gaben decken. Bis zur Höhe eines BMF (Artikel 112 GG), um zu- rende Regierung kann nichts im Beförderungen oder Neueinstel- Viertels des alten Haushaltsvo- sätzliches Geld zur Verfügung Haushalt umschichten, sie darf lungen sind möglich, sofern sie lumens darf die geschäftsfüh- zu stellen. Grundsätzlich wird nichts verändern. Unter diesen im Stellenplan vorgesehen sind. rende Regierung sich am Ka- davon ausgegangen, dass die Mi- Vorzeichen ist die Gestaltung Nur politische Besetzungen fin- pitalmarkt bedienen. Darüber nisterien jeden Monat ein Zwölf- von Politik nahezu ausgeschlosden nicht statt, solange es keine hinaus gibt es weitere Ausnah- tel ihres Ausgabenvolumens im sen. Auf Dauer macht das keiRegierung im Amt gibt. men. Bei unvorhersehbaren Er- Haushalt 2017 verwenden dür- nen Spaß...
Kommentar
Wir brauchen ein angepasstes Steuerrecht Spätestens nach den Panama- und Paradise-Papers wurde Parlament, Parteien und der Öffentlichkeit vor Augen geführt, was Finanzministerien und Steuerexperten längst klar war: Das herkömmliche Steuerrecht ist für die digitale Welt nicht gemacht. Wenn auch der Zoll, der für rund 40 Prozent der Einnahmen des Bundes die Verantwortung trägt, als Finanzpolizei über weitreichendere Befugnisse als die eigentliche Polizei verfügt und eine moderne Steuerbehörde ist, bleibt es dennoch bei der Herausforderung Digitalisierung. Denn alles sind bisher technische wie organisatorische Finessen. Mittlerweile wird klar: Es muss grundsätzlicher werden. Es müssen Fragen neu gestellt werden: Wer muss für was, wann und wo besteuert werden. Google und Facebook führen vor, wie Steuervermeidung mit legalen und öffentlich einsehbaren Regeln funktioniert. Daher diskutiert die EU gerade, die Steuerregeln auch hier ans digitale Zeitalter anzupassen. Für die Internet-Giganten heißt
die Lösung: “digitale Betriebsstätte”. Es sollen dort Steuern erhoben werden können, wo Umsätze gemacht werden, und nicht nur da, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Eine gute Idee, die aber den weiteren rasanten Digitalisierungsprozess nicht wird abbilden können. Immer mehr Roboter haben die Handarbeit ersetzt. Serielle Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten werden folgen. Mit Künstlicher Intelligenz ausgestattet, bewältigen “Bots” schon heute komplexe Herausforderungen. Menschliche Arbeit wird durch Maschinen ersetzt. Steuer wird aber auf menschliche Arbeit erhoben, die Maschinen bleiben steuerfrei, obwohl sie heute den Großteil des Mehrwerts schaffen.
Bedingungsloses Grundeinkommen, Maschinensteuer, globale Vereinheitlichung der Steuersätze – alles bisher un- oder nur schwer denkbar. Doch ohne Umdenken in der Steuersystematik werden die notwendigen Einnahmen radikal wegbrechen. Das Festhalten an dem Territorialprinzip, der Zuordnung einzelner Vorgänge zu juristischen und natürlichen Personen führt nicht nur unser Steuersystem im Digitalen ad absurdum. Warum passen wir die Rechtssysteme nicht an die Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche an, sondern versuchen weiterhin, mit einem Schmetterlingsköcher digitale Elefanten einzufangen? R. Uwe Proll
Sichere Weihnachten
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