Reform des Aufsichtsratsrechts

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POSITION | RECHTSPOLITIK | AUFSICHTSRAT

Reform des Aufsichtsratsrechts Erste Bewertung der Eckpunkte (NZG 2021, 477 ff.) aus Sicht des BDI

3. Januar 2022 Vorüberlegung Der „Arbeitskreis Recht des Aufsichtsrats“ hat im April 2021 Eckpunkte für eine umfassende Reform des Rechts des Aufsichtsrats vorgestellt (vgl. NZG 2021, 477 ff.) Zur Begründung führt der Arbeitskreis im Wesentlichen an, dass die Herausforderungen, mit denen Aufsichtsräte konfrontiert sind, in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen hätten. Ursache seien die zunehmende Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie die vielfältigen zusätzlichen Aufgaben, die der deutsche und der europäische Gesetzgeber dem Aufsichtsrat nach und nach zugewiesen haben. Der Aufsichtsrat sehe sich zudem einem neu formierten, international geprägten Aktionariat gegenüber, in dem institutionelle Investoren, Vermögensverwalter, Stimmrechtsberater und Ratingagenturen das Geschehen prägen. Auch in der Wahrnehmung des BDI hat sich die Rolle und Tätigkeit des Aufsichtsrats insbesondere bei größeren börsennotierten Unternehmen durch eine zunehmende Professionalisierung der Kontrollfunktion und eine größere Außenwirkung deutlich gewandelt. Trotz dieser Entwicklung sind die gesetzlichen Vorschriften über den Aufsichtsrat seit Inkrafttreten des Aktiengesetzes nur vereinzelt überarbeitet worden. Aktuelle und anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung enthält hingegen der Deutsche Corporate Governance Kodex in Form von Empfehlungen und Anregungen. Hinzu kommen Anforderungen großer Investoren und auch Stimmrechtsberater, die zum Teil deutlich über die gesetzlichen Anforderungen und die Kodexvorgaben hinausgehen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDI die Initiative des Arbeitskreises. Nach einer ersten Bewertung der vorliegenden Eckpunkte zur Reform des Aufsichtsratsrechts hält der BDI einen Großteil der Eckpunkte für sinnvoll. Einzelne Eckpunkte sind aus Sicht des BDI hingegen eher kritisch zu bewerten, insbesondere da Details einzelner Sachverhalte dem Markt überlassen oder im Kodex geregelt werden sollten. Im Folgenden findet sich eine Bewertung der jeweils vorab kurz zusammengefassten Eckpunkte aus Sicht des BDI.

Dr. Kerstin Lappe | Recht, Wettbewerb, Verbraucherpolitik | T: +49 30 2028-1554 | k.lappe@bdi.eu


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