Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft

Page 7

Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft

Bevorzugung von umweltfreundlichen Produkten und Materialien durch Vergabestellen festgeschrieben, die allerdings keine Rechtsansprüche Dritter begründet. Demnach sind u. a. solche Produkte bevorzugt zu beschaffen, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen und abfallarmen Produktionsverfahren bzw. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind. Zudem sind durch § 45 KrWG Produkte erfasst, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen. Die Europäische Kommission plant im Rahmen ihres „Green Deal“, in sektorspezifischen Rechtsvorschriften verbindliche Mindestkriterien und Zielvorgaben für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung vorzuschlagen. Forderung: Die neue Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz anders als bisher auch eine tatsächliche Wirkung entfalten. Dazu sollten die Vergabestellen, z. B. durch zielführende allgemeine Verwaltungsvorschriften, Beratungsstellen und Kompetenzzentren, weiter unterstützt werden. Auf europäischer Ebene sollte sich die Bundesregierung für vergaberechtskonforme, handhabbare und eindeutige Regelungen zum GPP im Rahmen des „Green Deal“ einsetzen, die eine Ausschreibung von klimaschonenden Produkten und Dienstleistungen der Circular Economy anreizen. Dazu wird es auch erforderlich sein, dass bevorzugt zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen für die Beschaffungsstellen auch als solche zu erkennen sind.

6. Intelligente Datennutzung und widerspruchsfreie Vorgaben für zirkuläres Wirtschaften Die stoffliche Zusammensetzung von Produkten und Abfällen spielt eine wichtige Rolle für das Gelingen der zirkulären Wirtschaft. Da insbesondere langlebige Güter erst nach Jahren oder Jahrzehnten ihr Lebensende erreichen und verwertet werden können, liegen aber ggf. keine oder nur wenige Informationen zur deren stofflicher Zusammensetzung vor. In Zukunft sollten daher intelligente digitale Systeme für Informationen zu Stoffen in Produkten etabliert werden, die tatsächlich einen Mehrwert für das industrielle Management von effizienten Wertschöpfungskreisläufen bieten. Auch das Wissen um das Vorhandensein sogenannter „besonders besorgniserregender Stoffe“ gemäß Chemikalienrecht (REACH) in Produkten sowie der angemessene, risikobasierte Umgang mit diesen in Produktions- und Verwertungsprozessen sind zentral für die Marktzulassung und die Akzeptanz bei Konsumentinnen und Konsumenten. Das seitens der EU-Kommission im Rahmen des „Green Deal“ formulierte Ziel einer „Zero Pollution Ambition“ ist in diesem Kontext allerdings auch deshalb zu hinterfragen, da viele als „Pollution“ wahrgenommene Stoffe natürliche Bestandteile in der Umwelt darstellen. Es bedarf daher einerseits einer realistischen, praxisorientierten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Bewertung der realen Risiken von eingesetzten Stoffen in Produkt- und Materialkreisläufen.

7


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu