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6. Intelligente Datennutzung und widerspruchsfreie Vorgaben für zirkuläres Wirtschaften
zu beschaffen, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen und abfallarmen Produktionsverfahren bzw. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind. Zudem sind durch § 45 KrWG Produkte erfasst, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen
Die Europäische Kommission plant im Rahmen ihres „Green Deal“, in sektorspezifischen Rechtsvorschriften verbindliche Mindestkriterien und Zielvorgaben für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung vorzuschlagen.
Forderung:
Die neue Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz anders als bisher auch eine tatsächliche Wirkung entfalten. Dazu sollten die Vergabestellen, z. B. durch zielführende allgemeine Verwaltungsvorschriften, Beratungsstellen und Kompetenzzentren, weiter unterstützt werden. Auf europäischer Ebene sollte sich die Bundesregierung für vergaberechtskonforme, handhabbare und eindeutige Regelungen zum GPP im Rahmen des „Green Deal“ einsetzen, die eine Ausschreibung von klimaschonenden Produkten und Dienstleistungen der Circular Economy anreizen. Dazu wird es auch erforderlich sein, dass bevorzugt zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen für die Beschaffungsstellen auch als solche zu erkennen sind.
6. Intelligente Datennutzung und widerspruchsfreie Vorgaben für zirkuläres Wirtschaften
Die stoffliche Zusammensetzung von Produkten und Abfällen spielt eine wichtige Rolle für das Gelingen der zirkulären Wirtschaft. Da insbesondere langlebige Güter erst nach Jahren oder Jahrzehnten ihr Lebensende erreichen und verwertet werden können, liegen aber ggf. keine oder nur wenige Informationen zur deren stofflicher Zusammensetzung vor. In Zukunft sollten daher intelligente digitale Systeme für Informationen zu Stoffen in Produkten etabliert werden, die tatsächlich einen Mehrwert für das industrielle Management von effizienten Wertschöpfungskreisläufen bieten. Auch das Wissen um das Vorhandensein sogenannter „besonders besorgniserregender Stoffe“ gemäß Chemikalienrecht (REACH) in Produkten sowie der angemessene, risikobasierte Umgang mit diesen in Produktions- und Verwertungsprozessen sind zentral für die Marktzulassung und die Akzeptanz bei Konsumentinnen und Konsumenten. Das seitens der EU-Kommission im Rahmen des „Green Deal“ formulierte Ziel einer „Zero Pollution Ambition“ ist in diesem Kontext allerdings auch deshalb zu hinterfragen, da viele als „Pollution“ wahrgenommene Stoffe natürliche Bestandteile in der Umwelt darstellen. Es bedarf daher einerseits einer realistischen, praxisorientierten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Bewertung der realen Risiken von eingesetzten Stoffen in Produkt- und Materialkreisläufen.
Forderung:
Die neue Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Schnittstellen zwischen dem Produkt, Stoff- und Abfallrecht so aufeinander abgestimmt werden, dass die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Schließung von Stoffkreisläufen bekommen und es keine widersprüchlichen Regelungen gibt. Zudem sind auch neue Verordnungen, Leitlinien und Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft und für Nebenprodukte in den Blick zu nehmen.
Dabei muss die wissenschaftliche Risikobewertung als Kernelement des Chemikalienmanagements erhalten bleiben. Auf EU-Ebene muss dabei ein Fokus auf die Kohärenz zwischen den Ambitionen zur Fortentwicklung der Circular Economy und der Nachhaltige-Chemikalien-Strategie liegen.
Digitale Informationssysteme wie z. B. der angekündigte digitale Produktpass der EU-Kommission, die die erforderlichen Daten für geschlossene Produkt- und Materialkreisläufe zur Verfügung stellen sollen, sind gemeinsam mit den betroffenen Kreisen zu entwickeln. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, um in Zukunft nicht zielführende und kostenintensive Initiativen wie die Umsetzung der sogenannten SCIP-Datenbank (gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i) der Abfallrahmenrichtlinie zu verhindern und zur Verfügung stehende Ressourcen sinnvoll zu nutzen.