WOS_KW05_2011

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WOCHENBLATT

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Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.

Dr. med. Heinz Schön FMH Innere Medizin Hausarzt Dorfzentrum Tramschlaufe Aesch

Abwesend vom 12.02. bis zum 27. 2. 2011 Info über Stellvertretungen auf www.dr-schoen.ch

Kleinlützel

Baupublikation Bauherrschaft: Dreier Renate, Rüttiweg 338, 4245 Kleinlützel Grundeigentümer: Dreier Renate, Rüttiweg 338, 4245 Kleinlützel Bauobjekt: Wetterschutzverglasung Bauplatz: Rüttiweg 338 Bauparzelle: 3282 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: bis 18. Februar 2011

Meltingen

Baupublikation Bauherr: Bernd Zimmermann, Wettsteinallee 65, 4058 Basel Bauobjekt: Umbau/Sanierung – Ausbau Dachgeschoss – Solaranlage für Brauchwasser Bauplatz: Hauptstrasse 16 Parzelle: GB Nr. 921 Projektverfasser: Arch. & Planung: Daniel Laufer, Bettingen Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: bis 18. Februar 2011

Baupublikation Bauherr: Friedrich Wüthrich, Obermöschbach 87, 4233 Meltingen Bauobjekt: Futterlager (Hochsiloanlage) Bauplatz: Hof Obermöschbach 87 Parzelle: GB Nr. 3 Projektverfasser: Bauherr Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: bis 18. Februar 2011

Seewen

Baupublikation Bauherrschaft: Müller-Wolf Martin, Bretzwilerstrasse 32, 4206 Seewen Bauobjekt: Erweiterung Abstellplatz und Zufahrt sowie Neueindeckung Schuppen Projektverfasser: Hochreuter Architektur GmbH, Untere Grundstrasse 1, 4206 Seewen Bauplatz: Auf Linden 1, 1a und 2 Bauparzelle: GB Nr. 3169, 3170 und 3494 Planauflage: beim Aktuar und Montag, 7. Februar, von 18.30 bis 19.00 Uhr im Sitzungszimmer Schulhaus Zelgli Einsprachefrist: bis 18. Februar 2011

Fehren

Baupublikation

Breitenbach Gründung einer Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach Gestützt auf die Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (BoVO, BGS 923.12) vom 24. August 2004 werden in der Zeit vom 4. Februar bis 7. März 2011 auf den Gemeindeverwaltungen Breitenbach und Büsserach die nachstehend aufgeführten Akten zur Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach öffentlich aufgelegt: 1. Plan über das Beizugsgebiet 1:5000 2. Grundeigentümer- und Liegenschaftenverzeichnis 3. Statutenentwurf Einsprachen gegen den Inhalt des Planes über das Beizugsgebiet sowie des Grundeigentümer- und Liegenschaftenverzeichnisses sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 7. März 2011 mit eingeschriebenem Brief dem Volkswirtschafts-Departement Amt für Landwirtschaft Hauptgasse 72, 4500 Solothurn einzureichen; sie müssen eine schriftliche Begründung enthalten. Kollektiveinsprachen sind unzulässig. Änderungsanträge zum Statuten-Entwurf sind mit einer schriftlichen Begründung ebenfalls bis spätestens 7. März 2011 beim Volkswirtschafts-Departement, Amt für Landwirtschaft, zur Prüfung einzureichen. Während der Auflage findet am 7. Februar 2011, 20.00 Uhr (Griensaal, Breitenbach) eine Orientierung statt. Zudem finden am 10. und 23. Februar 2011, im Gemeindehaus Büsserach sowie am 15. Februar und 2. März 2011, im Gemeindehaus Breitenbach, jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr, Auskunftserteilungen statt. ***************** Nach der Auflagefrist findet am Donnerstag, 5. Mai 2011, 19.00 Uhr im Griensaal, in Breitenbach die Gründungsversammlung statt. Zu dieser Versammlung sind alle GrundeigentümerInnen freundlich eingeladen. Traktanden: 1. Begrüssung durch die/den Tagespräsidentin/en: Vorsteherin Oberamt oder Vorsteher Amtschreiberei 2. Orientierung durch den Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Solothurn 3. Abstimmung über die Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach; Leitung: Vorsteherin Oberamt oder Vorsteher Amtschreiberei Bei Gründungsbeschluss: 4. Beschluss über Änderungsanträge zum Statuten-Entwurf (wurde sämtlichen betroffenen GrundeigentümerInnen zugestellt) 5. Wahl des/der Präsidenten/in 6. Wahl der Vorstandsmitglieder 7. Verschiedenes Bei der Beschlussfassung über die Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach ist speziell § 32 Abs. 3 der Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft zu beachten, welcher lautet: «Die bei der Gründungsversammlung nicht erscheinenden oder nicht stimmenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gelten als zustimmend (Art. 703 ZGB)». Die Vorbereitungskommission und die Gemeinderäte Breitenbach und Büsserach ersuchen die Grundeigentümer/innen höflich, dem Vorhaben «Güterregulierung Breitenbach-Büsserach» an der Gründungsversammlung vom 5. Mai 2011 zuzustimmen. Gemeinderäte Breitenbach und Büsserach und die Vorbereitungskommission der Güterregulierung Breitenbach-Büsserach

Büsserach Gründung einer Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach Gestützt auf die Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (BoVO, BGS 923.12) vom 24. August 2004 werden in der Zeit vom 4. Februar bis 7. März 2011 auf den Gemeindeverwaltungen Breitenbach und Büsserach die nachstehend aufgeführten Akten zur Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach öffentlich aufgelegt: 1. Plan über das Beizugsgebiet 1:5000 2. Grundeigentümer- und Liegenschaftenverzeichnis 3. Statutenentwurf Einsprachen gegen den Inhalt des Planes über das Beizugsgebiet sowie des Grundeigentümer- und Liegenschaftenverzeichnisses sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 7. März 2011 mit eingeschriebenem Brief dem Volkswirtschafts-Departement Amt für Landwirtschaft Hauptgasse 72, 4500 Solothurn einzureichen; sie müssen eine schriftliche Begründung enthalten. Kollektiveinsprachen sind unzulässig. Änderungsanträge zum Statuten-Entwurf sind mit einer schriftlichen Begründung ebenfalls bis spätestens 7. März 2011 beim Volkswirtschafts-Departement, Amt für Landwirtschaft, zur Prüfung einzureichen. Während der Auflage findet am 7. Februar 2011, 20.00 Uhr (Griensaal, Breitenbach) eine Orientierung statt. Zudem finden am 10. und 23. Februar 2011, im Gemeindehaus Büsserach sowie am 15. Februar und 2. März 2011, im Gemeindehaus Breitenbach, jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr, Auskunftserteilungen statt. ***************** Nach der Auflagefrist findet am Donnerstag, 5. Mai 2011, 19.00 Uhr im Griensaal, in Breitenbach die Gründungsversammlung statt. Zu dieser Versammlung sind alle GrundeigentümerInnen freundlich eingeladen. Traktanden: 1. Begrüssung durch die/den Tagespräsidentin/en: Vorsteherin Oberamt oder Vorsteher Amtschreiberei 2. Orientierung durch den Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Solothurn 3. Abstimmung über die Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach; Leitung: Vorsteherin Oberamt oder Vorsteher Amtschreiberei Bei Gründungsbeschluss: 4. Beschluss über Änderungsanträge zum Statuten-Entwurf (wurde sämtlichen betroffenen GrundeigentümerInnen zugestellt) 5. Wahl des/der Präsidenten/in 6. Wahl der Vorstandsmitglieder 7. Verschiedenes Bei der Beschlussfassung über die Gründung der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach ist speziell § 32 Abs. 3 der Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft zu beachten, welcher lautet: «Die bei der Gründungsversammlung nicht erscheinenden oder nicht stimmenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gelten als zustimmend (Art. 703 ZGB)». Die Vorbereitungskommission und die Gemeinderäte Breitenbach und Büsserach ersuchen die Grundeigentümer/innen höflich, dem Vorhaben «Güterregulierung Breitenbach-Büsserach» an der Gründungsversammlung vom 5. Mai 2011 zuzustimmen. Gemeinderäte Breitenbach und Büsserach und die Vorbereitungskommission der Güterregulierung Breitenbach-Büsserach

Büren

Projektänderung/ Nachträgliche Eingabe Bauherrschaft: Dieter Iselin und Ester Rupp, Weiherstrasse 275, 4232 Fehren Bauobjekt: Änderung der Teichgrösse (grösser als bei der Eingabe). Änderung anstelle StützmauerBlockwurf Granit. Einfriedung mit Jägerzaun (80 cm Höhe) anstelle einer Stützmauer West-Seite. Projektverfasser: Jermann & Partner, Dorfstr. 24 c, 4243 Dittingen. Bauplatz: Weiherstrasse Bauparzelle: Grundbuch Nr. 592 Beantragte Ausnahmen: Keine Planauflage: Gemeindeverwaltung Fehren Einsprachefrist: bis 17. Februar 2011

Baupublikation Bauherrschaft: Corinne Stebler, Bienenstrasse 23, 4104 Oberwil Bauobjekt: EFH, Nachtrag Heizung, Wärmepumpe mit Erdsonde Projektverfasser: B’Werk GmbH, Herrengrabenweg 50, 4054 Basel Bauplatz: Turnplatzweg 3 Bauparzelle: 2997 Planauflage: beim Baupräsidenten Einsprachefrist: bis 18. Februar 2011

Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel der Trauer leuchten.

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von meinem geliebten Lebensgefährten, Bruder, Schwager und unserem lieben Onkel

Werner Holzherr 22. Juli 1934 bis 1. Februar 2011 Nach einer langwierigen, geduldig ertragenen Krankheit bist du sanft und friedlich eingeschlafen.

In Dankbarkeit: Janine Houmard Franz und Esther Holzherr-Allemann mit Rahel und Josua Omar Holzherr und Tanja Kobelt Margrit Eggenschwiler und Peter Bühlmann Der Trauergottesdienst mit anschliessender Urnenbeisetzung findet am Dienstag, 8. Februar 2011, um 14.30 Uhr in der Pfarreikirche Bärschwil statt. Anstelle von Blumenspenden gedenke man der Parkinson Schweiz, Gewerbestrasse 12a, 8132 Egg, Postkonto 80-7856-2. Traueradresse: Franz Holzherr-Allemann, Fahrenbodenstr. 175, 4252 Bärschwil Gilt als Leidzirkular.

BÜRGIN & THOMA Beerdigungsinstitut für Laufen & Umgebung Ihr zuverlässiger Partner · Tag und Nacht für Sie da Rennimattstrasse 42 · 4242 Laufen

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Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15

Donnerstag, 3. Februar 2011 Nr. 5


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