LiWe_1_2013

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WETTINGEN

Die nachstehenden Bauleistungen werden gemäss SubmD vom 26. November 1996 öffentlich ausgeschrieben: Werkleitungs- und Oberbausanierung Freistrasse 1. Auftraggeber: Einwohnergemeinde Wettingen Elektrizitäts- und Wasserwerk Wettingen Regionalwerke Baden AG UPC Cablecom GmbH 2. Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wettingen, Bau- und Planungsabteilung, Alberich-Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen 3. Objekt: Werkleitungs- und Oberbausanierung Freistrasse 4. Art und Umfang der Leistungen: Unterhaltsarbeiten Strassenoberbau: ca. 330 m Erneuerung Elektrisch: ca. 440 m Erneuerung Wasserversorgung: ca. 340 m Erneuerung Cablecom-Leitungen: ca. 50 m Erneuerung Gasleitung: ca. 10 m Strassenbau Aushub 510 m³ Transporte 640 m³ Fundationsschicht 900 m³ Planie 1800 m² Abschlüsse 1000 m Tragschichten 285 t Deckschichten 155 t Werkleitungsbau Aushub 920 m³ Transporte 1150 m³ Materiallieferungen 710 m³ Rohrblockanlagen 440 m Schächte und Kandelaber 10 St. Entwässerung Kontrollschächte Deckel 6 St. Einlaufschächte Deckel 13 St. Offerten zu Teilleistungen der Ausschreibung können nicht berücksichtigt werden. 5. Auftragsart: Bauauftrag 6. Verfahrensart: Offenes Verfahren 7. Varianten und Teilangebote: Varianten und Teilangebote sind nicht zugelassen. 8. Hauptzuschlagskriterien: Preis 65%, Kompetenz 20%, Termine 10%, Firmenstruktur 5% 9. Ausführung: Frühjahr bis Herbst 2013 10. Sprache des Verfahrens und der Angebote: Deutsch 11. Anschrift und Frist für die Anmeldung zur Teilnahme an der Submission: a) Bezug: Wer an der Submission (Gesamtangebot, keine einzelnen Arbeitsgattungen) teilnehmen möchte, meldet das Interesse schriftlich an. b) Adresse: Einwohnergemeinde Wettingen, Stichwort: «Submissionsteilnahme Freistrasse», Bau- und Planungsabteilung, Alberich-ZwyssigStrasse 76, 5430 Wettingen c) Anmeldefrist: 14. Januar 2013, 15.00 Uhr Eingang Sekretariat Bauverwaltung, Raum 305, Rathaus d) Unkostenbeitrag: Fr. 100.–; Bestätigung der Einzahlung per Fax bis 18. Januar 2013 e) Versand der Angebotsunterlagen: 25. Januar 2013 f) Begehung: Es findet keine Begehung statt. Der Unternehmer hat sich vor Ort über die Verhältnisse ins Bild zu setzen. g) Hinweise: Die Submission erfolgt vorbehältlich der finanzrechtlichen Sicherstellung durch Einwohnerratsentscheid am 24. Januar 2013. 12. Anschrift und Frist für das Einreichen des Angebots: a) Adresse: Einwohnergemeinde Wettingen, Stichwort: «Submission Freistrasse», Bau- und Planungsabteilung, Alberich-Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen b) Eingabefrist: 26. Februar 2013, 15.00 Uhr Eingang Sekretariat Bauverwaltung, Raum 305, Rathaus 13. Grundlage der Ausschreibung: nicht nach Gatt/WTO-Übereinkommen 14. Rechtsmittelbelehrung: 1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA:SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist a) anzugeben, wo das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Gemeinderat Wettingen

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AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinde Wettingen

Öffentliche Ausschreibung

WOCHE NR. 51/52 DONNERSTAG, 20. DEZEMBER 2012

Gratulationen Oskar Schuler, Regionales Pflegezentrum, Baden, feierte am 12. Dezember seinen 90. Geburtstag; Hilda Schwarz-Bieri, Siedlungsweg 11, Wettingen, feiert am 29. Dezember ihren 90. Geburtstag. Den 95. Geburtstag feierte am 6. Dezember Emma GmürSchumacher, Langäcker 11, Wettingen. Der Gemeinderat gratuliert herzlich. Öffnungszeiten der Verwaltung während der Feiertage Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben vom 22. Dezember bis und mit 6. Januar geschlossen. In Notfällen ist die Polizei über Telefon Nr. 117 oder 056 437 77 77 erreichbar. Für die Meldung von Todesfällen ist

ein Pikettdienst eingerichtet, der von 10–12 Uhr über die Telefonnummer 056 437 72 08 erreichbar ist. Der Gemeinderat wünscht allen schöne Feiertage und steht gerne ab Montag, 7. Januar 2013, wieder zur Verfügung. Wettinger Neujahrskonzert Das Aargauer Symphonie-Orchester und Solistin Maria Goldschmidt spielen am Mittwoch, 2. Januar, im Tägerhard. Die Grussbotschaft des Regierungsrates wird traditionsgemäss von Frau Landammann Susanne Hochuli überbracht. Im Anschluss an das Konzert offeriert der Gemeinderat den Gästen einen Apéro.

INSERAT

Gemeinde Wettingen

Einwohnerrat Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 1.

Das Protokoll der Sitzung vom 18. Oktober 2012 wird genehmigt.

2.

Pauli Christian (FDP) wird als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2010–2013 gewählt.

3.

Folgenden Personen wird die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Wettingen zugesichert: 3.1 Einbürgerung; Dügünyurdu Alieren, geb. 2000, türkischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Wettingen, Sonnrainweg 3 3.2 Einbürgerung; Lorenz Thomas, geb. 1963, und Lorenz Gertraud, geb. 1966, beide deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Wettingen, Kapellenweg 14 4.1 Von der «Strategie Familienergänzende Betreuung Vorschulkinder» wird zustimmend Kenntnis genommen. 4.2 Die Leitlinien der «Strategie Familienergänzende Betreuung Vorschulkinder» (ab 2014) werden genehmigt. Die strategischen Leitlinien, gemäss «Strategie Familienergänzende Betreuung Vorschulkinder», für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Vorschulkinderbilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. 4.3 Der Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten familienergänzenden Betreuungsangebotes für Kinder im Vorschulalter wird genehmigt. 4.4 Der Verpflichtungskredit von Fr. 45 100.– für die Vorbereitung der Umsetzung der Strategie im Jahr 2013 wird genehmigt. 5.1 Der Gemeinderat wird ermächtigt, für die Umsetzung des Gemeindebüros die notwendigen Schritte einzuleiten. 5.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stellenplan gestaffelt um 160% erhöht werden soll. 6.

Für die Gestaltung eines Gemeindebüros im Erdgeschoss des Rathauses wird ein Baukredit von Fr. 1 378 500.– bewilligt.

7.

Für die Aktualisierung und Instandstellung der Informatik-Standortvernetzung wird ein Kredit von Fr. 72 450.– bewilligt.

8.

Das Postulat Ernst Kirsten, SP, vom 24. Mai 2012 betreffend Frühförderungskonzept für Kinder im Vorschulalter wird überwiesen.

9.

Von der Beantwortung der Interpellation Reinert Marie-Louise, EVP, vom 15. März 2012 betreffend Klosterjubiläum wird Kenntnis genommen.

Die Beschlüsse unter den Ziffern 4 bis 7 unterliegen dem fakultativen Referendum und werden rechtskräftig, wenn innert 30 Tagen, von der Publikation in der Wettinger Post (20. Dezember 2012) an gerechnet, das Referendum dagegen nicht ergriffen wird. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist zur ordentlichen Bürozeit auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwohnerrat


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