LBA_09_2012

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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 1. März 2012 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Amtliches NIEDERLENZ

RUPPERSWIL

Baugesuch

Baugesuch

Bauherren:

Bauherr:

Evelyne Fringeli Im Chrüzacher 22, 8306 Brüttisellen René und Erika Kömeter Zopfgasse 26, 5603 Staufen Einwohnergemeinde Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz Thomas Würgler Fröhlichstrasse 9, 5000 Aarau

Bauobjekt: Sanierung Ufermauer Aabach Parzellen: 181, 753, 754 und 180 Objektadresse: Hauptstrasse 43, 45 und 47 Weitere Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom 2. März bis Montag, 2. April 2012, bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz. Niederlenz, 29. Februar 2012 RTB Regionale Technische Betriebe

Baugesuch Bauherrschaft: Thomas und Carmen Haab Steinackerstrasse 6, Möriken Bauobjekt: Sichtschutzwand Bauplatz: Parz. 977, Steinackerstrasse 6 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 2. März bis 2. April 2012. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 29. Februar 2012 Gemeindekanzlei Stadt Lenzburg, Gemeinden Möriken-Wildegg, Niederlenz und Othmarsingen

Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung; Lenzburger Lauf Das OK Lenzburger Lauf ersucht um Bewilligung zur Durchführung des Lenzburger Laufes vom 12. Mai 2012. Die Laufstrecke betrifft Waldungen in den Gemeinden Lenzburg, MörikenWildegg, Niederlenz und Othmarsingen. Da über 500 Teilnehmende erwartet werden, ist die Veranstaltung gemäss § 20f. der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AwaV) bewilligungspflichtig. Das Gesuch liegt mit Streckenplan vom 2. bis 21. März 2012 auf der Stadt-kanzlei Lenzburg und den Gemeindekanzleien Möriken-Wildegg, Niederlenz und Othmarsingen öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim jeweiligen Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Möriken-Wildegg, 29. Februar 2012 Gemeinderat

Steuererklärung ausfüllen!

Einsprachen während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat. Rupperswil, 29. Februar 2012 Gemeinderat

Baugesuch Bauherr:

Ott-Hochstrasser Hans Peter und Denise Aarauerstrasse 43, Rupperswil Bauobjekt: Wohnhausanbau Bauplatz: Parzelle 2043, Aarauerstrasse 43 Auflage: 2. März bis 2. April 2012 Einsprachen während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat. Rupperswil, 29. Februar 2012 Gemeinderat

Pro Senectute Senioren-Mittagessen Datum/Zeit: Donnerstag, 8. März 2012, 11.30 Uhr Ort/Restaurant: Rupperswil, Altersheim Länzerthus An- und Abmeldungen direkt an: Altersheim Länzerthus, Tel. 062 889 01 89 Rupperswil, 29. Februar 2012 Pro Senectute

OTHMARSINGEN Stadt Lenzburg, Gemeinden Möriken-Wildegg, Niederlenz und Othmarsingen

Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung; Lenzburger Lauf Das OK Lenzburger Lauf ersucht um Bewilligung zur Durchführung des Lenzburger Laufes vom 12. Mai 2012. Die Laufstrecke betrifft Waldungen in den Gemeinden Lenzburg, MörikenWildegg, Niederlenz und Othmarsingen. Da über 500 Teilnehmende erwartet werden, ist die Veranstaltung gemäss § 20f. der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AwaV) bewilligungspflichtig. Das Gesuch liegt mit Streckenplan vom 2. bis 21. März 2012 auf der Stadt-kanzlei Lenzburg und den Gemeindekanzleien Möriken-Wildegg, Niederlenz und Othmarsingen öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim jeweiligen Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Othmarsingen, 29. Februar 2012 Gemeinderat

Baugesuch Bauherr:

Schröter Bruno und Ornella, Bahnhofstrasse 12, 5502 Hunzenschwil Objekt: Einbau von je einem Dachflächenfenster auf der Ost- und Westseite des Gebäudes Nr. 136 (nachträgliches Baugesuch) Ortslage: Hölli 2 Parzelle 972 Bauherr: EBC Immobilien AG Ahornweg 5A, 5504 Othmarsingen Objekt: Erstellung Firmentafel Ortslage: Ahornweg 3 Parzelle 755 Öffentliche Auflage vom 2. März 2012 bis 4. April 2012 während der Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen. Othmarsingen, 29. Februar 2012 Gemeindekanzlei

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Baugesuch

AG Kämpf Planung und Holzbau Suhrhardweg 6, Rupperswil Bauobjekt: Einfamilienhaus Bauplatz: Parzellen 711, Kapellenweg Auflage: 2. März bis 2. April 2012

Bauherr:

Projektauflage Gemeinde: Seengen Strecke: K374, AO / R551 Radwegverlegung Die Projektpläne und die Landerwerbstabelle mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 5. März bis 3. April 2012 in der Gemeindeverwaltung Seengen während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Seengen, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einwendungsverfahren keine Parteientschädigung ausgerichtet wird. Aarau, 21. Februar 2012 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb

Baugesuch Bauherrschaft: Hans und Verena Hofstetter Badweg 9, Seengen Vorhaben: Neubau Aussenlift Ortslage: Parzelle Nr. 2934, Geb. Nr. 669 Badweg 9 Öffentliche Auflage vom 2. März bis 2. April 2012 bei der Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 29. Februar 2012 Gemeindekanzlei

Kaufmann Guido und Lüthy Doris Moosgasse 6, Sarmenstorf Projektverf.: Karpf Pavel, Schlüsselackerstrasse 12a, Sarmenstorf Bauobjekt: Gartenhaus Bauplatz: Moosgasse 6 Zone: W2 Parzelle: 861 Öffentliche Auflage vom 9. März bis 10. April 2012 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 29. Februar 2012 Gemeinderat

Rufen Sie an: Tel. 062 891 84 15

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Baugesuch Bauherr:

Müller Pius, Grintenstrasse 2, Waltenschwil Projektverf.: Xaver Meyer AG, Winteristrasse 20, Villmergen Bauobjekt: Neubau Terrassenhaus mit 4 Wohneinheiten, (überarbeitetes Projekt) Bauplatz: Breitistrasse 29a bis 29d Zone: EF (Gestaltungsplan «Eichirebe-Breiti») Parzelle: 110 Weitere Departement Bau, Verkehr Bewillig.: und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage vom 2. März bis 2. April 2012 auf der Gemeindekanzlei. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 1. März 2012 Gemeinderat

Instrumentenparcours Die Kreismusikschule Seengen führt am Samstag, 10. März 2012, von 10.30 bis 12.00 Uhr die Instrumentenvorstellung durch. Ort: Seengen, Schulhaus 4 (Primarschule) ALESA-Gebäude und Rest. Bären Bei guter Witterung findet um 11.00 und 11.30 Uhr vor dem Restaurant Bären ein kurzes Schlagzeug-Platzkonzert statt. Die Instrumentallehrpersonen stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Alle Interessierten sind herzlich zum Kennenlernen und Ausprobieren der Instrumente eingeladen! Hallwil, 29. Februar 2012 Kreismusikschule Seengen

Küche komplett

12 800.– SEON

Besuchstage Kindergarten und Schulen Seon Am Montag, 12. März 2012, und Dienstag, 13. März 2012 findet die Besuchswoche der Kindergärten, aller Stufen der Schulen Seon sowie der Musikschule und Tagesstrukturen statt. Eltern und Interessierte sind herzlich dazu eingeladen. Auch in diesem Jahr laden wir Sie ein, sich im Besucher-Café zu erfrischen. Dieses ist im Parterre des Hertimattschulhauses 2 jeweils zwischen 10.00 Uhr und 10.30 Uhr geöffnet. Das Betreuungsteam Tagesstrukturen freut sich über Besucher/innen am Mittagstisch. Falls Sie mitessen wollen, bitten wir um Ihre Anmeldung jeweils bis morgens 8.00 Uhr an Telefon 062 769 66 39. Seon, 29. Februar 2012 Gemeindeverwaltung

mit Granitarbeitsplatte und Geräten von BOSCH oder SIEMENS

Hauptstrasse 34b CH-5502 Hunzenschwil Tel. 062 897 48 70


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