SOLOTHURN & LEBERN RIEDHOLZ Brennholzbestellung Forstbetrieb Leberberg Siehe Hauptinserat unter Aktuell
1284691/RiN
Richterliches Verbot Die Eigentümerin der Parzelle Selzach Grundstück Nr. 4590, Credit Suisse Anlagestiftung, Real Estate Switzerland, c/o Credit Suisse AG, Zürich lässt hiermit das Grundstück gegen unberechtigtes Befahren und Abstellen jeglicher Fahrzeuge mit richterlichem Parkverbot belegen. Unberechtigten ist das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf der Parzelle Nr. 4590 richterlich untersagt. Wiederhandlungen gegen das Verbot werden gestützt auf Art. 258 ZPO mit Bussen bis CHF 2000.– bestraft.
RÜTTENEN Einwohnergemeinde Rüttenen
Papiersammlung Montag, 26. Februar 2018, ab 7.00 Uhr Das Papier ist an der gleichen Stelle wie der Kehricht zu deponieren. Das Papier ist mit Schnur zu bündeln. Für Karton finden separate Sammlungen statt. Fachstelle Umwelt 1284570/Rü
SELZACH BAUPUBLIKATION
Gesuchsteller: Sutter Christine und Christoph Breitenweg 32, 2545 Selzach Bauobjekt: Sitzplatzverglasung Bauplatz: Breitenweg 32, auf GB Selzach Nr. 3768, Wohnzone W2b Planverfasser: Steiner Metallbau Biberist AG Solothurnstrasse 18, 4562 Biberist Einsprachefrist: 9. März 2018 Auflageort: Bauverwaltung Einsprachen schriftlich und begründet an die Bau- und Werkkommission.
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BAUPUBLIKATION
Gesuchsteller: Vögeli Mathias und Adrian p. A. Dorfstrasse 1c, 2545 Selzach Bauobjekt: Umbau Bauernhaus, Einbau neue Wohnung im Ökonomieteil, Abbruch Anbau West und 2 Silos mit Schopf Bauplatz: Brügglistrasse 30, auf GB Selzach Nr. 5372, ausserhalb Bauzone Planverfasser: Karl Sutter Architekt , Günsbergstr. 7, 4535 Hubersdorf Einsprachefrist: 9. März 2018 Auflageort: Bauverwaltung Einsprachen schriftlich und begründet an die Bau- und Werkkommission.
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Bewilligt. Solothurn, 4. Januar 2018 Richteramt Solothurn-Lebern Amtsgerichtspräsident von Felten Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbot erst nach Publikation und Anschlag rechtswirksam wird. 1278164
Brennholzbestellung Forstbetrieb Leberberg Siehe Hauptinserat unter Aktuell
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Konzert Musikschule BeLoSe Siehe Hauptinserat unter Bellach Musikschule BeLoSe 1283561/Se