Azeiger_08_2013

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AUS SOLOTHURN & LEBERN Erneuerungswahlen in der Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2013 – 2017 Der Gemeinderat der Römischkatholischen Kirchgemeinde Oberdorf beschliesst: 1. In der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Oberdorf finden Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 14. April 2013 statt. 1.1 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 25. Februar 2013, 17.00 Uhr bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden vom Donnerstag, 21. Februar, bis Freitag, 1. März, bei der Kirchgemeindeverwaltung, c/o S. Gyger Treuhand, Westbahnhofstrasse 2, 4502 Solothurn, aufgelegt. Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Sitze zu vergeben sind, so stellt die Kirchgemeindeschreiberin am 4. März das Zustandekommen stiller Wahlen fest. Die Gewählten werden im Kirchenblatt publiziert. Andernfalls gilt: 1.3 Publikation der Listen im Leberberger Anzeiger 1.4 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 18. März 2013, bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. 1.5 Donnerstag, 28. März, Wahlmaterial bei Stimmberechtigten 1.6 Briefliche Stimmabgabe bei der Kirchgemeindeschreiberin möglich bis Samstag, 13. April, 12.00 Uhr. 2. In der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Oberdorf finden die Erneuerungswahlen für den/die Gemeindepräsidenten/in am 14. April 2013 statt. 2.1 Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 21. Februar, 17.00 Uhr bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. Werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als Sitze zu vergeben sind, so stellt die Kirchgemeindeschreiberin am 14. April das Zustandekommen stiller Wahlen fest. Der/die Gewählte wird im Kirchenblatt publiziert. Andernfalls gilt: 2.2 Publikation der Kandidaten und Kandidatinnen im Leberberger Anzeiger. 2.3 Das Wahlpropagandamaterial bis spätestens Montag, 18. März, 12.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. 2.4 Donnerstag, 28. März, Wahlmaterial bei den Stimmberechtigten 2.5 Briefliche Stimmabgabe an die Kirchgemeindeschreiberin möglich bis Samstag, 13. April, 12.00 Uhr. Adresse der Kirchgemeindeschreiberin: Frau J. Flury Heissackerweg 23b 4513 Langendorf Die Kirchgemeindeverwaltung 838988/Ob

Papiersammlung (ohne Karton und Plastik, max. Bundhöhe: 20 cm)

Bitte Papier vor 7 Uhr deponieren Freitag, 22. Februar 2013 (Abfuhr ab 7.30 Uhr)

840562/Ob

RIEDHOLZ Bau- und Justizdepartement und Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn Einwohnergemeinden Riedholz und Flumenthal

Öffentliche Planauflage Gestützt auf §§ 68 ff. des Planungs- und Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Planung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Kantonale Nutzungsplanung Inertstoff-Deponie Attisholz Die Planung besteht aus folgenden Unterlagen: • Änderung Teilzonenplan, Situation 1 : 1000, mit Zonenvorschriften • Gestaltungsplans- und Erschliessungsplan, Situation 1 : 1000 • Profile zum Gestaltungs- und Erschliessungsplan, 1 : 500 • Sonderbauvorschriften • Umweltverträglichkeitsbericht (orientierend) • Raumplanungsbericht (orientierend) Bekanntmachung und Auflage eines Rodungsgesuches Gemäss Art. 5 Waldverordnung (SR 921.01) und § 9 Kantonale Waldverordnung (BGS 931.12) Zweck der Rodung: Erweiterung Inertstoff-Deponie Attisholz Gesuchssteller: Vigier Management AG Wylihof 1, 4542 Luterbach Rodungsfläche: 10 540 m2 als temporäre Rodung (Koord. ca. 610 980 / 230 980; 611 180 / 230 980) und 890 m2 als definitive Rodung (Koord. ca. 611 150 / 230 850; 610 930 / 230 760) Parzelle: GB Riedholz Nr. 393 Die öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung Inertstoff-Deponie Attisholz und des Rodungsgesuches erfolgt vom 21. Februar bis und mit 22. März 2013. Auflageorte: − Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn Montag − Freitag, 8.00 − 12.00 und 14.00 − 17.00 Uhr

− Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Rathaus, 4509 Solothurn (Rodungsgesuch) Montag − Freitag, 8.00 − 12.00 und 14.00 − 17.00 Uhr − Gemeindeverwaltung Riedholz Wallierhofstrasse 5 4533 Riedholz (während der Schalteröffnungszeiten) − Gemeindeverwaltung Flumenthal Jurastrasse 6, 4534 Flumenthal (während der Schalteröffnungszeiten)

RÜTTENEN Einwohnergemeinde Rüttenen

Papiersammlung Montag, 25. Februar 2013, ab 7.00 Uhr Das Papier ist an der gleichen Stelle wie der Kehricht zu deponieren. Das Papier ist zu bündeln. Für Karton finden separate Sammlungen statt. Fachstelle Umwelt

Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Nutzungsplanung berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Bau- und Justizdepartement, Rötihof, 4509 Solothurn, Einsprache erheben. Einsprachen gegen das Rodungsgesuch sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Rathaus, 4509 Solothurn, einzureichen. Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

839227/Rü

4509 Solothurn, 18. Februar 2013 Für das Bau- und Justizdepartement Walter Straumann, Regierungsrat

840166/Rü

Für das Volkswirtschaftsdepartement Esther Gassler, Frau Landammann 839843/Ri/Ni

837845/Rü

Einwohnergemeinde Oberdorf

Römisch-katholische Kirchgemeinde Oberdorf

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21. Februar

SELZACH Sonderseiten zu den Gemeinderats- und Amteibeamtenwahlen Siehe «In eigener Sache» unter «Lokales & Regionales»


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