AUS DEM WASSERAMT SUBINGEN
Inseratedienst: G. Ingold, Tel. 032 614 11 37
EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN
Baupublikation Planauflage: Auflageort:
19.1. bis 2. 2. 2017 Bauverwaltung Bahnhofstrasse 9 Einsprachefrist: 2. 2. 2016 Bauherrschaft: VSL (Schweiz) AG Dahlienweg 23 4553 Subingen Bauleitung: Schilt & Partner AG Schachenstrasse 3b 4562 Biberist Bauobjekt: Neubau Bürocontainer Bauplatz: Industriestrasse 16 GB-Nr.: 3634 Zone: IG Die Baukommission 1203889/1452/Su
Einwohnergemeinde Subingen
Zur Erinnerung:
«Morn isch Papiersammlig» Freitag, 20. Januar
«und am Samschtig isch Kartonsammlig» Samstag, 21. Januar
Bauverwaltung Subingen 1172932/1452/Su
Brennholzverkauf
Einwohner- und Bürgergemeinde Subingen
Die Bürgergemeinde Subingen verkauft laufend günstiges Brennholz in verschiedenen Sortimenten. Auf Wunsch wird das Brennholz auch gesägt und gespalten geliefert. Beachten Sie dazu das diesem Anzeiger beigelegte Bestellblatt.
Kommunale Erneuerungswahlen 2017
Bestellungen nimmt der Forstverantwortliche Oskar Probst Deitingenstrasse 15 4553 Subingen, Tel. 032 614 13 03 gerne entgegen. Bürgergemeinde Subingen 1203610/1452/Su
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19. Januar
Einberufung der Wahlberechtigten für die Amtsperiode 2017– 2021 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Subingen und der Bürgerrat der Bürgergemeinde Subingen haben, gestützt auf § 30, Absatz 1, Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschlossen: 1. Die Einwohnergemeinderatswahlen und Bürgerratswahlen finden am 21. Mai 2017 statt. • Wahlvorschläge sind bis Montag, 3. April 2017, 17.00 Uhr auf dem amtlichen Formular der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. • Auflage der Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 5. April, bis Freitag, 7. April 2017, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. • Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Dienstag, 18. April 2017, 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. Die Beamtenwahlen finden am 2. Juli 2017 statt. Zu wählen sind: – Einwohnergemeindepräsident/in und Gemeindevizepräsidentin/in – Bürgerpräsident/in und Vizebürgerpräsident/in • Wahlvorschläge sind bis Montag, 22. Mai 2017, 17.00 Uhr auf dem amtlichen Formular der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. • Auflage der Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 24. Mai, bis Freitag, 26. Mai 2017, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. • Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 29. Mai 2017, 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung einzureichen. • Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. September 2017 statt. 3. Kommissionswahlen: Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde findet am 24. September 2017 statt.
• Wahlvorschläge sind bis Montag, 7. August 2017, 17.00 Uhr auf dem amtlichen Formular der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Formulare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. • Auflage der Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 9. August, bis Freitag, 11. August 2017, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. • In der Einwohnergemeinde Subingen finden die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates statt. Stille Wahlen: Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten/ -innen zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bei der Einwohner- und bei der Bürgergemeinde bei Proporzwie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Gemeinderat Der Bürgerrat 1203362/1452/Su
ZUCHWIL
Inseratedienst: E. Bälli, Tel. 032 685 32 68
Es spielen «piano-piano» Roman Schönenberger, Violine Marianne Rutscho, Piano
Kulturkommission der Einwohnergemeinde Zuchwil NEU: Für Gratis-Mitfahrgelegenheit melden Sie sich bitte bis 21.1.2017, 12.00 Uhr bei Ruth Vescovi, Tel. 076 327 10 46
Z CHWIL
1200845/1457/Zu
Gerichtliches Verbot Auf das Gesuch von 1. Angelo Parisotto, Solothurn, 2. Silvia Parisotto, Solothurn, wird Unbefugten richterlich untersagt, auf GB Zuchwil Nr. 1302 (Postweg 6 und 6a) Fahrzeuge jeglicher Art zu parkieren. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft. Richteramt Bucheggberg-Wasseramt Einsprachefrist 30 Tage seit Publikation beim Gericht. 1202868/Zu