Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Öffentliches Inventar Rechnungsruf Erblasser: Hans Jürg Bächtiger, geboren 31. März 1936, von Zürich und Jonschwil SG, gestorben am 18. April 2012, wohnhaft gewesen Hinterbuchenegg, 8143 Stallikon. Datum der gerichtlichen Anordnung: 20. Juni 2012. Anmeldefrist für Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis 20. August 2012; vergleiche im Übrigen die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 13. Juli 2012. Schlieren, 13. Juli 2012 Notariat Schlieren Postfach 8952 Schlieren
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Sommerferien Für die Zeit vom 16. Juli bis und mit 17. August 2012 gelten folgende Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr nachmittags geschlossen Dienstag und Donnerstag: ganzer Tag geschlossen Ab Montag, 20. August 2012, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis
Gerichtliches Verbot Das Einzelgericht des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 21. Mai 2012 nach Einsicht in das Gesuch der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz), Real Estate Investment Management, JPKA 2, Paradeplatz 8, 8070 Zürich, vertreten durch Wincasa AG, Pfingstweidstrasse 60, Postfach 2320, 8031 Zürich, in Anwendung der Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt: Unberechtigten ist das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Mühlestrasse 4a–f, 8912 Obfelden, Grundbuch Blatt 509, Kataster Nr. 4333 (neu Kataster Nr. 4674), untersagt. Als Berechtigte gelten einzig Mieter der ihnen zugewiesenen Parkplätze, Besucher der genannten Liegenschaft während der Dauer ihres Besuches und Zulieferer/Lieferanten während der Dauer des Güterumschlages. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Polizeibusse bis zu Fr. 500.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Affoltern a. A., 13. Juli 2012 Gemeindeammannamt Affoltern a. A. R. Günthardt, Gemeindeammann
Entsorgung Vogelnistschutz an Gebäuden und in Storenkästen. Patent «ROROBIRDS» K. Heinrich Mobile 079 641 78 01 Fax 041 710 75 74
Verkauf von Feuerwerk
Gemeindestrassen
Für das Lagern und Verkaufen von Feuerwerkartikeln ist eine separate befristete Bewilligung der Feuerpolizei erforderlich. Diese Bewilligung ist rechtzeitig zu beantragen oder sofern abgelaufen, zu erneuern. Die Einhaltung der feuerpolizeilichen Auflagen bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Verkehrsbehinderung auf der Alten Landstrasse /Rebhaldenstrasse / Haltenstrasse
Es dürfen an diesem Sonntag keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, da dieser Tag kein offizieller Sonntagsverkauf der Gemeinde Affoltern am Albis ist. Aus diesem Grund wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich dafür auch keine Bewilligung erteilen. Die Verkaufsstellen für Feuerwerk, welche keine Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen im Gebiet der Gemeinde Affoltern am Albis jeweils am Bundesfeiertag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden (Beschluss Nr. 147 vom 22. Mai 2000 des Gemeinderates). Affoltern am Albis, 13. Juli 2012 Gemeinderat Affoltern am Albis
Abwasserreinigung
Gebühren für das Jahr 2012 Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 3. Juli 2012, gestützt auf kommunale Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen vom 12. Juni 2003, beschlossen: 1. Die Grundgebühr im Sinne von Art. 2.2 GebVSE wird für das Jahr 2012 auf Fr. –.10 pro m² gewichtete Grundstücksfläche (ohne Mehrwertsteuer) erhöht. 2. Der Mengenpreis im Sinne von Art. 2.2 GebVSE wird für das Jahr 2012 auf Fr. –.95 pro m³ Wasserverbrauch (ohne Mehrwertsteuer) gesenkt. Massgebend ist der Wasserbezug im Jahr 2011. 3. Die Anschlussgebühr im Sinne von Art. 3.2 GebVSE wird von Fr. 12.– pro m² auf neu Fr. 14.– pro m² massgeblicher Fläche (ohne Mehrwertsteuer) angepasst. 4. Die Anschlussgebühren gemäss Art. 3.2 GebVSE kommen in jenen Fällen zur Anwendung, in denen die Kanalisationsanschlussbewilligung nach dem 31. Dezember 2003 erteilt worden ist. Der Beschluss liegt während 30 Tagen, vom Tag dieser Publikation an gerechnet, während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Hedingen, 13. Juli 2012 Gemeinderat Hedingen
Einbürgerung Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Juni 2012 in das Bürgerrecht der Gemeinde Mettmenstetten aufgenommen: – Shpakova Marija, geb. 20. August 1997, russische Staatsangehörige, Albisstrasse 48 Mettmenstetten, 13. Juli 2012 Gemeinderat Mettmenstetten
Mit amtlichem Inserat vom 6. Juli 2012 wurde über die Ausführung von Belagsarbeiten auf den angeführten Gemeindestrassen orientiert. Aufgrund der schlechten Witterung in der vergangenen Woche konnten die Arbeiten durch die Unternehmer nicht planmässig in Angriff genommen werden. Der Einbau des Feinbelages auf den genannten Strassen wird neu von Montag, 16. Juli 2012, 07.00 Uhr, bis Mittwoch 18. Juli 2012, ca. 19.00 Uhr, erfolgen. Bedingt durch die Strassenbauarbeiten muss während der Bauzeit auf den genannten Strassen mit Verkehrsbehinderungen sowie auch teilweise mit Behinderungen bei den Zugängen zu den privaten Liegenschaften und Grundstücken gerechnet werden. Die Unternehmer sind bestrebt die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten und werden die jeweiligen Grundeigentümer direkt über die Behinderungen bei den Zugängen zu den privaten Liegenschaften informieren. Für die Einhaltung der Termine bleiben wetterbedingte Verzögerungen vorbehalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Tiefbausekretariat Obfelden, erreichbar unter 044 763 53 49 oder tomas.chod@obfelden.ch. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern und den Verkehrsteilnehmern für das Verständnis. Obfelden, 13. Juli 2012 Gemeinderat Obfelden
«Die Snuuphasen»
TODESANZEIGE Mit grosser Bestürzung haben wir die Nachricht vom unerwarteten Hinschied unseres lieben Freundes
Alfred Girschweiler «Grossherzog Wiler von Girsch und Kies Friedensfürst zu Paraguay»
zur Kenntnis nehmen müssen. Mit Alfred verlässt uns ein Unternehmer mit Format. Sein unermüdlicher Einsatz und seine Präsenz in Gesellschaft und Wirtschaft hinterlassen bleibende Werte. Wir werden ihn sehr vermissen. Seinen Angehörigen entbieten wir unsere tiefe Anteilnahme. «Die Snuuphasen» Trauerfeier: Mittwoch, 18. Juli 2012, um 15.00 Uhr, im Gemeindesaal, Schulrain 12, 8913 Ottenbach
Holzkorporation Unterlunnern Obfelden
TODESANZEIGE Wir haben die schmerzliche Pflicht, Sie vom Hinschied unseres ehemaligen Korporationsmitgliedes
Alfred Girschweiler 15. November 1932 – 6. Juli 2012
in Kenntnis zu setzen. Das Leben von Alfred war geprägt durch seine grosse unternehmerische Schaffenskraft. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Paraguay verwirklichte er nachhaltige Unternehmungen. Wir werden ihn in ehrender Erinnerung behalten. Den Angehörigen sprechen wir unser aufrichtiges Beileid aus. Holzkorporation Unterlunnern, Obfelden Der Vorstand
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Max Amacher, Obstgartenstrasse 10, 8910 Affoltern am Albis Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung Werkstatt in Wohnung, Einbau Dachlukarne und Dachflächenfenster, Anbau Balkone und Treppenhausaufbau, Vers.-Nr. 296, Kat.-Nr. 2983, Obstgartenstrasse 10, Wohnzone W2c
Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Alexander Bischof, c/o Bischof & Partner AG, Huttenpeterstrasse 6, Postfach, 5452 Oberrohrdorf Projektverfasser: Hübscher Architekten AG, Burkardusstrasse 13, 5632 Buttwil Bauvorhaben: Umbau Asylwohnungen in Mietwohnungen mit Einbau von Dachlukarnen und Dachflächenfenster, Vers.-Nr. 1622, Kat.-Nr. 5594, Seewadelstrasse 31–35, Wohnzone W3
Die Trauerfeier findet am Mittwoch, 18. Juli 2012, um 15.00 Uhr im Gemeindesaal, Schulrain 12, in Ottenbach statt.
Knonau
Wettswil am Albis
Bauherrschaft: Philippe Boss, Büelweid, 8934 Knonau Projektverfasser: Swisshaus Bauforum Hochdorf AG, Hauptstrasse 5, 6281 Hochdorf Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus, auf Parzelle Kat.-Nr. 203, Büelweid (Landwirtschaftszone)
Bauherrschaft: Nelly Spiess-Mohn und Josef P. + Nelly Spiess-Mohn-Stiftung, Tannstrasse 15, 8307 Effretikon Projektverfasser: J. N. Leimgruber + M. H. Sauter dipl. Arch. SIA AG, Bahnstrasse 8, Postfach, 8603 Schwerzenbach Bauvorhaben: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf Kat.-Nrn. 3671 und 3672, Lenggenweg/Ettenbergstrasse (Wohnzone W2b)
Maschwanden Bauherrschaft: Feldmann Generalbau AG, Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Projektverfasser: ap Architektur ag, Tellistrasse 114, 5000 Aarau Bauvorhaben: Projektänderung betreffend Fassadengestaltung und Änderungen im Grundriss beim Umbau der Scheune zu einen Mehrfamilienhaus, Dorfstrasse 65, 8933 Maschwanden, Kat.-Nr. 1084 (Kernzone)
Maschwanden Bauherrschaft: Stehli Jakob und Marcel, Chilerai 1, 8933 Maschwanden Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Kunstoffsilos, bei Chilerai 1, Kat.-Nr. 552 (Landwirtschaftszone)
Mettmenstetten Bauherrschaft: Urs + Gabi Wetli, Hübscheren 3, 8932 Mettmenstetten Vertreter: do. Bauprojekt: Umnutzung Schopf zu Pferdeoffenstall mit Fassadenänderungen sowie Befestigung Auslauf, Vers.Nr. 69, Kat.-Nr. 2067, Hübscheren 7 (Kernzone KC)
Bestattungen Affoltern am Albis Am 31. Mai 2012 ist in Deutschland gestorben:
Erwin Gehring geb. 19. Januar 1942, Ehemann der Gertrud Gehring, von Buchberg SH, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Alte Hedingerstrasse 55. Die Abdankung findet am Freitag, 13. Juli 2012, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis ZH statt. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Affoltern am Albis Am 6. Juli 2012 ist in Zürich gestorben:
Imhof geb. Boffo, Genoveffa Lucia geb. 14. Februar 1922, verwitwet, von Martisberg VS und Zürich ZH, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis, mit Aufenthalt in Zürich. Urnenbeisetzung am Freitag, 13. Juli 2012, um 14.00 Uhr im Friedhof Nordheim, Zürich, anschliessend Abdankung in der Friedhofskapelle Nordheim, Zürich. Bestattungsamt Affoltern am Albis