Wettswil am Albis
Gemeindeammannamt Hausen am Albis
Gerichtliches Verbot Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 7. Dezember 2011 nach Einsicht in das Gesuch der Gemeinde Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis, in Anwendung von Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt: Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Parkplätzen am Chileweg 2, 8915 Hausen am Albis, Grundregisterblatt 1269, Kataster-Nr. 2355, von Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr untersagt. Als Berechtigte gelten einzig die Werk- und Regiemitarbeiter der Gemeinde Hausen am Albis sowie deren Besucher während der Dauer ihres Besuches. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Polizeibusse bis zu Fr. 200.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Hausen am Albis, 13. Januar 2012 Gemeindeammannamt Hausen am Albis V. Moroff, Gemeindeammann
Pfarrwahlen 2012 Publikation Wahlanordnung Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Knonau 1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 25. August 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Thomas Maurer (Beschäftigungsgrad 80%) auf der ordentlichen Pfarrstelle für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer 2012/2016 zu beantragen. 2. Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für den in Ziffer 1 erwähnten Pfarrer an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am 11. März 2012 statt. 3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat, Bezirksgebäude, Im Grund, 8910 Affoltern, erhoben werden. 4. Mitteilung an die politische Gemeinde Knonau, an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat. 5. Amtliche Veröffentlichung im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern und im Amtsblatt des Kantons Zürich. Knonau, 23. Dezember 2011 Evangelisch reformierte Kirchenpflege Der Präsident: Bruno Grob
Die Aktuarin: Verena Walder
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis
Gerichtliches Verbot Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 28. November 2011 nach Einsicht in das Gesuch der Breite Betpur Immobilien AG in Konkurs, Lindenmoosstrasse 12, Postfach 626, 8910 Affoltern am Albis, vertreten durch die Wälti & Partner AG, Stampfenbachstrasse 57, 8006 Zürich, in Anwendung der Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt: Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Gelände und den Besucherparkplätzen an der Breitenstrasse 20, 22, 24 und 26, 8910 Affoltern am Albis, Grundbuchblatt 2749, Kataster-Nr. 5262, untersagt. Als Berechtigte gelten einzig die Besucher der genannten Liegenschaft während der Dauer ihres Besuches. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Polizeibusse bis zu Fr. 200.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). 8910 Affoltern am Albis, 13. Januar 2012 Gemeindeammannamt Affoltern am Albis R. Günthardt, Gemeindeammann
Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojektes in der Gemeinde Wettswil a. A. Gemäss § 16 des Strassengesetzes wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Gemeinde Wettswil a. A. Lärmschutz Staatsstrassen Akustisches Sanierungsprojekt Die Projektunterlagen liegen ab 13. Januar 2012 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Wettswil a. A. auf und können zu den üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 13. Februar 2012, in schriftlicher Form der Gemeindeverwaltung Wettswil a.A., Bausekretariat, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil am Albis, (zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich) einzureichen.
Mettmenstetterstrasse Bauvorhaben Fussgängerschutzinsel Höhe Ankengasse
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.
Auflage des Ausführungsprojektes und des Landerwerbsplanes gem. § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz (Abtretung von Privatrechten/ Leistung von Beiträgen)
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Das Projektdossier und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche – während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil, zur Einsicht auf. Das Projekt ist an der im Titel erwähnten Örtlichkeit ausgesteckt.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümer oder anderswie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gegen das Projekt beim Gemeinderat Rifferswil, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Andernfalls wird gem. § 23 Abtretungsgesetz davon ausgegangen, dass Dritte mit der ihnen zugemuteten Abtretung einverstanden sind und mit Bezug auf ihre eigenen Ansprüche im Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission anerkennen. Ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung der Unternehmung an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechtes hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Vorgenommene Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften stehen, werden bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht berücksichtigt und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. 13. Januar 2012 Gemeinderat Rifferswil
Bei dieser Auflage handelt es sich um die Auflage des Ausführungsprojektes nach § 16 ff. des Strassengesetzes, gegen das nur direkt Betroffene einspracheberechtigt sind. Wettswil a. A., 13. Januar 2012 Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Gemeinderat Wettswil a. A.
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Aeugst am Albis Bauherrschaft: Sönnig Karin und Heinz, Stümelweg 7, 8914 Aeugst am Albis Projektverfasser: entrée, Architekten und Ingenieure AG, Albisstrasse 68, 8134 Adliswil Bauvorhaben: Anbau von 2 Zimmern, Terrasse sowie Ausbau Untergeschoss mit Schwimmbad und Wellnessbereich am bestehenden Wohnhaus auf Parzelle Kat.-Nr. 1304, GV-Nr. 916, Zone: W1, Gestaltungsplangebiet Stümel (GP 3), Stümelweg 7, Gemeinde Aeugst am Albis
Bonstetten Gesuchsteller: Seewarte Zentralschweiz AG, Sinserstrasse 67, 6330 Cham Projektverfasser: Blättler Dafflon Architekten, Binzstrasse 39, 8045 Zürich Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen als Ersatzbau von alter Scheune, Vers.-Nr. 386, auf Grundstück Nr. 2082, Dorfstrasse 6 (Kernzone Hofis)
Hausen am Albis Gesuchsteller: Rudolf Rohner, Hinteralbis 9, 8915 Hausen a. A. Projektverfasser: HGP AG, Hintere Bahnhofstrasse 9, 8853 Lachen Bauprojekt: Neubau Mistplatte mit Leitung zur Jauchegrube auf Kat.-Nr. 2555, Hinteralbis 9, 8915 Hausen a. A. (LW)
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Wettswil am Albis Bauherrschaft: Urs und Danila Zurbuchen, Wannächerstrasse 25, 8907 Wettswil a. A. Projektverfasser: Thermogreen, Kaiserstuhlstrasse 2, 8154 Oberglatt Bauvorhaben: Sitzplatzverglasung beim Wohnhaus Vers.-Nr. 1326 auf Kat.-Nr. 3462 an der Wannächerstrasse 25 (Wohnzone W2a)
Wettswil am Albis Bauherrschaft: Corinne und Hanspeter Fick, Eggstrasse 34, 8907 Wettswil am Albis Bauvorhaben: Gartenschwimmbad beim Wohnhaus Vers.-Nr. 1186 auf Kat.-Nr. 3147 an der Eggstrasse 34 (Wohnzone W1)
Bestattungen Aeugst am Albis Beerdigung am Dienstag, 17. Januar 2012, von
Studer Peter geboren am 15. April 1933, wohnhaft gewesen in 8914 Aeugst am Albis, Allmendstrasse 33, verstorben am 9. Januar 2012. Abdankung 14.00 Uhr in der Kirche Aeugst am Albis. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis. Der Friedhofvorsteher
Bonstetten In Bonstetten wurde beerdigt:
Wüthrich geb. Zurbrügg, Anna geboren am 7. Juni 1963, von Trub BE, Ehefrau des Wüthrich Urs, wohnhaft Im Schachenof 30, Bonstetten. Sie starb in Zürich am 6. Januar 2012. Bestattungsamt Bonstetten
Hedingen Gesuchsteller: Suter Ueli + Rahel, Litzistrasse 4, 8908 Hedingen Bauprojekt: Anbau Futterlager und neuer Standort für bestehendes Jauchesilo, Litzistrasse, Kat.-Nr. 2489, Landwirtschaftszone kantonal
Obfelden Gesuchsteller: Bala Agron, Dorfstrasse 43, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Sichtschutzwand über Garage und Steinstaketen in Granit entlang der Dorfstrasse auf Kat.-Nr. 2106 an der Dorfstrasse 43 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3), bereits ausgeführt.
Hedingen In Zürich ist am 7. Januar 2012 gestorben:
D’Amato, Giuseppe Vincenzo geboren am 4. Juni 1967, von Oberlunkhofen AG, Ehemann der D’Amato geb. Hagenbuch Irene, wohnhaft gewesen in Hedingen, Unterdorfstrasse 11. Abschiedsgottesdienst in Hedingen am Samstag, 14. Januar 2012, 14.00 Uhr. Bestattungsamt Hedingen
Obfelden
Stallikon
Gesuchsteller: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Walcheplatz 2, 8090 Zürich Grundeigentümer: Frey Hans-Rudolf, Schulrain 12, 8909 Zwillikon Baurechtliches Vorhaben: Terrainveränderung auf einer Teilfläche des Grundstückes Kat.-Nr. 100.01 (alt 4386) in der Chüeweid, (Landwirtschaftszone)
Am Samstag, 7. Januar 2012 ist in Zürich ZH gestorben:
Obfelden Praxis Dr. med. F. Loretz, Seestrasse 3, Cham, Tel. 041 780 16 60
Bauherrschaft: Margrith Kägi, Poststrasse 5b, 8907 Wettswil a. A. Projektverfasser: Atelier A Peter Ackermann GmbH, Zürcherstrasse 18, 8908 Hedingen Bauvorhaben:Energetische Gesamtsanierung mit Balkonerweiterungen, Vordachänderungen und Photovoltaikanlage beim Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 305 auf Kat.-Nr. 2662 an der Ettenbergstrasse 3 (Kernzone)
Gesuchsteller: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Walcheplatz 2, 8090 Zürich Grundeigentümer: Frei Hans Rudolf, Guggimoos 32, 5425 Schneisingen AG Baurechtliches Vorhaben: Terrainveränderung auf einer Teilfläche des Grundstückes Kat.-Nr. 285.03 (alt 4385) in der Chüeweid, (Landwirtschaftszone)
Möhrle Reinhard Ewald geboren am 30. Dezember 1927, von Zürich ZH, verwitwet von Möhrle geb. Speck Anneliese, wohnhaft gewesen Chüeweidweg 4, 8143 Stallikon. Die Trauerfeier findet am Dienstag, 17. Januar 2012, 14.00 Uhr, in der Kirche Stallikon statt. Bestattungsamt Stallikon