2 minute read

Bundesfeiern in allen Gemeinden

Am 1. August wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft 175 Jahre alt. Die Gemeinden wussten dies gebührend zu feiern.

RINALDO FEUSI

Man feiert es nur einmal im Jahr und für viele ist der Anlass wichtiger als Silvester oder der eigene Geburtstag: der 1. August. Natürlich feierten ihn auch die Gemeinden im «Limmatwelle»-Gebiet ausgiebig Traditionsgemäss kam der Grossratspräsident nach Wettingen. Mitte-Grossrätin und Alt-Grossratspräsidentin Edith Saner sprach in Neuenhof und fand lobende Worte an die jüngste Gemeinde, die einen Ausländeranteil von 50 Prozent erreichte Die Killwanger verbanden die Festivitäten mit ihrer Beachparty In Spreitenbach kam Patrick Stäuble zu Wort und in Würenlos sprach ein ehemaliger Radprofi. S. 2/3, 6/7, 8/9, 10/11, 13

Hauslieferung Festlieferung Verkauf ab Lager www.getraenkeservice-aellig ch

Hauslieferung Festlieferung Verkauf ab Lager Ringstrasse 9, 5432 Neuenhof 056 406 10 10

Auch in Spreitenbach wurde ordentlich gefeiert zVg

Glasdach NYON ideale Lösung für das ganze Jahr

Die Stiftung Joël Kinderspitex Schweiz pflegt kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung in ihrem vertrauten Umfeld

Wir suchen in der Region Wettingen verantwortungsbewusste

Diplomierte Pflegefachpersonen 30 – 60% für Nachtwachen

(FH, HF, DNI, DNII, KJFF, KWS)

Befristete Anstellung September 2023 bis April 2024

Wir bieten fortschrittliche, familienfreundliche Anstellungsbedingungen und engagieren uns für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Wiedereinsteiger/-innen sind herzlich willkommen

Interessiert?

Auskünfte erteilt gerne Sabina di Giusto, Telefon 062 552 22 98

Bewerbungen bitte an: personal@joel-kinderspitex ch

Stiftung Joël Kinderspitex Schweiz

Personal

Gönhardweg 6, 5000 Aarau

Bauherrschaft: Christian Schmid und Terri Obrist Aeschstrasse 80 5430 Wettingen

Jetzt erleben und geniessen

LORI BURGER

*HAUSGEMACHT*

ABGABE VOM INSERAT UND BESTELLUNG VOM LORI BURGER *HAUSGEMACHT* 1 Kaffee GRATIS

Café Spatz, Landstrasse 83 5430 Wettingen, 056 430 01 19 www spatz ch

Bauherrschaft: Stefan Sauer Weizenstrasse 14 5430 Wettingen

Bauobjekt: Einbau Dachflächenfenster

Baustelle: Weizenstrasse 14

Parzelle: 5680

Zusatzgesuche: keine

Die öffentliche Planauflage erfolgt vom 3 August bis 1 September 2023 ausschliesslich online über www amtlichenachrichten ch Eine Einsichtnahme auf der Bauverwaltung ist nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache möglich Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat im Doppel während der Auflagefrist einzureichen Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten

Bau- und Planungsabteilung

Bauobjekt: Um- und Anbau Mehrfamilienhaus

Baustelle: Aeschstrasse 80

Parzelle: 2266

Zusatzgesuche: keine

Die öffentliche Planauflage erfolgt vom 3 August bis 1 September 2023 ausschliesslich online über www amtliche-nachrichten ch

Eine Einsichtnahme auf der Bauverwaltung ist nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache möglich Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat im Doppel während der Auflagefrist einzureichen Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten Bau- und Planungsabteilung

Ankauf zum Sammlerwert!!

Antiquitäten, Kunst, Möbel, Bilder, hochwert Porzellan, Teppiche, Zinn, Silberbesteck auch versilb , Münzen und Uhren aller Art

Auch ganze Sammlungen und Nachlässe

Diskrete Abwicklung!

Von Guttenberg GmbH

Tel. 079 899 00 77

Talstrasse 20 8001 Zürich info@von-guttenberg.ch

Kaufe Klavier oder Flügel

Wie Steinway & Sons, Bechstein, Schimmel, Bösendorfer, Sauter, Grotrian, Yamaha, Kawai u.v.m Barzahlung inkl. Transport

Von Guttenberg GmbH

Tel. 079 199 65 65

Talstrasse 20, 8001 Zürich info@von-guttenberg.ch

Bauherrschaft: Peter und Rita Zehnder Bergstrasse 61 5430 Wettingen

Bauobjekt: Stützmauer

Baustelle: Bergstrasse 61 Parzelle: 5806

Zusatzgesuche: keine

Die öffentliche Planauflage erfolgt vom 3 August bis 1 September 2023 ausschliesslich online über www amtliche-nachrichten ch Eine Einsichtnahme auf der Bauverwaltung ist nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache möglich Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat im Doppel während der Auflagefrist einzureichen Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten Bau- und Planungsabteilung

This article is from: