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Ein Tor zum alten Do
Das Zentrum Neuenhofs soll während der nächsten Jahre aufgewertet werden. Eines der bevorstehenden Bauprojekte wird von der Familie Voser realisiert. Es ist die vierte Generation, die hier baut.
RINALDO FEUSI
In Neuenhof ragen die Bauprofile hoch: Die Häuser auf den beiden Parzellen zwischen Bifang-, Lagerund Zürcherstrasse sollen rückgebaut werden. Neu soll hier das Tor zum alten Dorf entstehen Geplant sind 20 Wohnungen auf 5 Stockwerken und ein Attikageschoss. Mindestens 40 Prozent der Wohnungen müssen gemäss BNO

4,5 Zimmer oder mehr bieten Das Parterre soll dem Gewerbe dienen Ebenfalls wird es dank einer kleinen Parkanlage grüner ums Haus
BNO als verbindliche Richtlinie Ausschlaggebend für das Bauprojekt waren diverse Faktoren. Mitbauherr Fabian Voser kennt die Häuser bestens. Sein Urgrossvater kaufte die beiden Parzellen Die momentan stehenden Häuser wurden 1953 und 1954 gebaut «Meine Grosseltern haben hier auch eine Zeit lang gewohnt», erklärt er Auch er hat Erinnerungen an die Liegenschaften geknüpft. Doch es hilft kein Biegen und kein Brechen: «Sie entsprechen einfach
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Gemeinde Neuenhof
Die Bauprofile reichen weit in die Höhe 22 Wo nicht mehr den heutigen Vorgaben. Weder energetisch noch von der Bausubstanz her » Mit der BNO 2018 wurden die Parzellen schliesslich umgezont und damit kam die Möglichkeit, dass der Neubau höher sein kann als die bisherigen Liegenschaften. Die Erwartungen der Behörden sind klar, bestehendes Bauland soll verdichtet bebaut werden 25 Meter sollen es werden Bei der Einfahrt Lagerstrasse in den Kreisel sind heute Parkplätze. Diese werden durch eine Grünfläche ersetzt. Für Besucher sind nur
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktandenliste
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2022
2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2022
3. Genehmigung Stellenantrag Schulverwaltung
4. Genehmigung Rechnung 2022
Sämtliche Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 aller Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei Neuenhof bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 31. Juli 2023
Neuenhof, 29. Juni 2023 GEMEINDERAT NEUENHOF