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WÜRENLOS
Aus Dem Gemeinderat
Unentgeltliche Rechtsauskunft Nächste Beratung: Donnerstag, 25. Mai, 18.30–19.30 Uhr im Sitzungszimmer der Bauverwaltung, Erdgeschoss, Gemeindehaus.
Senioren-Mittagstisch Der beliebte Senioren-Mittagstisch findet jeweils am ersten Donnerstag im Monat statt Nächster Treff: Donnerstag, 1 Juni, 12 30 Uhr, Restaurant Steinhof, Würenlos. Eine Anmeldungen bis Sonntag, 28. Mai, an Hedy Koller, Tel. 056 424 17 34 ist erforderlich.
Bauwesen – Baubewilligungen Der Gemeinderat hat die Bewilligungen für folgende Bauvorhaben erteilt: Rolf Sturzenegger, Klosterfeldweg 5, 5608 Stetten, Abbruch Einfamilienhaus (AGV Nr 626) und Neubau Einfamilienhaus mit innenaufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe, Glarnerweg 8; Sandro und Rosaria La Marca, Buechzelglistrasse 76b, 5436 Würenlos, Montage Sichtschutz, Buechzelglistrasse 76b / Nachträgliches Baugesuch; Gabrielo Mauro
INSERATE
Baugesuchspublikation
Baugesuch Nr.: 202332
Bauherrschaft: Bodenverbesserungsgenossenschaft Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos
Bauvorhaben: In der Gemeinde Würenlos werden im Zusammenhang mit der Modernen Melioration Würenlos diverse Flurwege instand gestellt und teilweise erneuert
Lage: Parzellen 1261, 1308, 1285 (Plan 30), 1168, 1167, 1183 (Plan 29), 1521 (Plan 33), 3159 (Plan 34)
Zone: ausserhalb Bauzone
Zusatzgesuch: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht, Übersichtsplan und Normalprofile) entnommen werden.
Das vorliegende Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft publiziert.
Öffentliche Auflage vom 20 Mai bis 19. Juni 2023 während der ordentlichen Schalterstunden bei der Bauverwaltung Würenlos.
Gegen dieses Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Würenlos schriftlich Einwendung erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann
Die Frist kann nicht verlängert werden.
Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Würenlos zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
GEMEINDE WÜRENLOS GEMEINDERAT und Elvira Tini, Bergstrasse 28, 8044 Zürich, An- und Umbau Einfamilienhaus, Montage innenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe und PV-Anlage, Schulstrasse 47.
Die Baukommission hat die Bewilligungen für folgende Bauvorhaben erteilt: Swiss Re Investments AG, Mythenquai 50/60, 8022 Zürich, Energetische Flachdachsanierungen, Aussengeräte Luft-Wasser-Wärmepumpen (auf dem Dach), PV-Anlagen, zwei neue Velounterstände, Fenstervergrösserungen, Ersatz Balkongeländer, neue Umgebungsgestaltung und diverse Innenumbauten, Birkenweg 10, 12 und 14; Kaufmann Landmaschinen, Grundstrasse 5, 5436 Würenlos, Aussengerät Luft-WasserWärmepumpe, Grundstrasse 5; Daniela und Stephan Egli, Flühstrasse 4, 5436 Würenlos, Sitzplatz und Pool mit Böschungssicherung, Flühstrasse 4; Sabrina und Sven Bertschinger, Buechzelglistrasse 47, 5436 Würenlos, Gartenumgestaltung und Neubau Swimmingpool mit Filterpumpe und Sichtschutz, Buechzelglistrasse 47; Rita Bodorné Toth und Zoltan Bodor, Kornstrasse 14, 5436 Würenlos, Aussengerät Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kornstrasse 14; Urs Ernst, Flühstrasse 4a und Stephan Egli, Flühstrasse 4, 5436 Würenlos, Innenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit neuem Schacht, Flühstrasse 4a und 4; Urs und Rita Ernst, Flühstrasse 4a und 6, 5436 Würenlos, Erstellung Stützmauer für Nutzgarten, Flühstrasse 4a und 6.
Die Bauverwaltung hat die Bewilligungen für folgende Bauvorhaben erteilt: Roland und Susanne Brand, Lättenstrasse 23, 5436 Würenlos, Fassadenänderung von Holzverkleidung auf Kupfer, Lättenstrasse 23.
INSERATE
Baugesuchspublikation
Baugesuch Nr.: 202331
Bauherrschaft: Moser, Daniel, Kempfhofstrasse 46, 5436 Würenlos
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Aussengerät Luft-Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 295 (Plan 59), Kempfhofstrasse
Zone: Dorfzone D
Gesuchsauflage vom 20 Mai bis 19 Juni 2023 während der ordentlichen Schalterstunden im Büro der Bauverwaltung Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
BAUVERWALTUNG WÜRENLOS