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sst nach 45 Jahren
from 20230504_WOZ_LIWANZ
by AZ-Anzeiger
Verkehrsanordnung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19 Dezember 1958 (SVG; SR 741 01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5 September 1979 (SSV; SR 741 21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat Spreitenbach
8957 Spreitenbach
1. Grünaustrasse (Parzelle Nr. 2019 / Einmündung aus der Landstrasse)
Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) [bestehend] mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft sowie Zufahrt Pferdestall und Rosenhof»
2. Raiackerstrasse (Parzelle Nr. 1610 / Einmündung aus der Landstrasse)
Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) [bestehend] mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft sowie Zufahrt Pferdestall und Rosenhof»
3. Fondlistrasse (Parzelle Nr. 1631 / Einmündung aus der Bründlistrasse)
Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) [bestehend] mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft sowie Zufahrt Pferdestall und Rosenhof»
4. Grütstrasse (Parzelle Nr. 2366 / Verzweigung Sandbühlstrasse Richtung Dorf) Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft»
5. Fondlistrasse (Parzelle Nr. 2060 / Einmündung aus der Grünaustrasse Richtung Dietikon) Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft»
Schule dort eine Werkstatt einrichtet, meldete er sich und erhielt prompt das Recht, den Ort mitzubenutzen.
«Ich habe schon immer gerne geschreinert und mit Holz gearbeitet», sagt Hoffmann, der ausgebildeter Möbelzeichner ist Kurz nach der Eröffnung erfreute sich die Freizeitwerkstatt bereits grosser Beliebtheit Der «Holzwurm»-Leiter schaffte immer mehr Werkzeug und Ausrüstung an, sodass es den Benutzerinnen und Benutzern an nichts fehlte Hoffmann zeigt auf Kreissäge, Bandsäge, Schleif-, Bohrund Hobelmaschine, die nun voraussichtlich von der ursprünglichen Firma zurückgenommen werden.
Über 4000 Besuche sind im Gästebuch eingetragen
«Zu Beginn zahlte man 3 Franken pro Besuch, am Schluss waren es 8 Franken», erinnert sich Hoffmann und blickt auf ein Büchlein neben dem Fotoalbum «Jeder musste sich hier eintragen » Über 4000 Besuche sind im Gästebuch dokumentiert. «Der ‹Holzwurm› hatte einen Schutzengel Es ist nie ein Unfall passiert», sagt der Senior stolz.
Zu den Höhepunkten in all den Jahren gehörte neben der Arbeit mit dem Werkstoff Holz der Austausch mit den Werkstattbesuchern «Ich habe vielen geholfen und selbst viel gelernt. Ein Mann kam zum Beispiel ein Jahr lang jeden Donnerstag vorbei, um eine Wohnwand zu erstellen.» Viel los gewesen sei auch immer in der Vorweihnachtszeit. «Vornehmlich Frauen bastelten weihnächtliche Dekorationen Zudem entstanden auch viele holzige Geschenke.»
Hoffmann gab überdies Kurse zu unterschiedlichen Schreinertechniken, so etwa zum Drechseln oder Schnitzen. Und für den Kindergarten Langäcker im Obergeschoss reparierten er und sein langjähriger Werkstatthelfer Dieter Pohle zahlreiche Spielsachen.
Viel bedeutet Hoffmann die Wertschätzung im Dorf für seinen Einsatz. Die Spreitenbacher Gugge Bräusi-Vögel überreichte dem Werkstattleiter einmal eine Spende von 500 Franken. 2013 erhielt der «Holzwurm» den Kulturpreis der Gemeinde Spreitenbach Hoffmann findet: «Es war eine schöne Zeit und ich bin dankbar, dass ich mein Hobby so lange hier unten ausleben konnte.»
6. Grütstrasse (Parzelle Nr. 2366 / Einmündung aus der Grünaustrasse Richtung Dietikon) Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit folgendem Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft»
7. Grünaustrasse (Parzelle Nr. 2019 / Höhe Parzelle Nr. 2049 Richtung Pferdestall) Aufhebung Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 05. Mai 2023 bis 05. Juni 2023 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.06.2023
Gemeinderat Spreitenbach
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Spreitenbach
Altpapier- /Kartonsammlung
Die Altpapier- und Kartonsammlung vom Samstag, 6. Mai 2023 wird von der Jugendriege des STV Spreitenbach durchgeführt.
Das angefallene Altpapier sowie der Karton sind zwingend zu trennen, zu bündeln und an den Kehrichtsammelstellen bis spätestens 8.00 Uhr separat zu deponieren. Couverts und beschichtetes Papier gehören zum Karton. Alles was nicht gebündelt, in Tragtaschen oder anderen Behältnissen ist, wird nicht mitgenommen.
Gemeindewerke Spreitenbach
Politapéro
Die Bevölkerung wird zum Politapéro vom Dienstag, 16. Mai 2023, 19.30 Uhr, Zentrumsschopf, eingeladen.
Themen:
1. Leitbild Gemeinde Spreitenbach
2. Dorffest 2024
3. Verselbstständigung Werke
4. Verschiedenes
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und lassen Sie sich vom Gemeinderat über die aktuellen Themen informieren.
Killwangen Spreitenbach
Regionaler Sachplan Grenzraum Killwangen-Spreitenbach Öffentliche Informationsveranstaltung und Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz
Die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach wollen die zukünftigen Planungsabsichten im Grenzraum beider Gemeinden gemeinsam angehen und in einer geeigneten Form konkretisieren, abstimmen und festhalten. Hierzu haben die beiden Gemeinden in den vergangenen Jahren den Regionalen Sachplan Grenzraum Killwangen-Spreitenbach erarbeitet.
Der Regionale Sachplan Grenzraum Killwangen-Spreitenbach zeigt auf, wie die Entwicklung, in diesem für beide Gemeinden wichtigen Gebiet, langfristig vorangetrieben und abgestimmt werden soll. Dabei werden Handlungsgrundsätze in den Themenbereichen Siedlung, Nutzung, Verkehr und Freiraum festgelegt. Der Regionale Sachplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument und als solches der Bevölkerung zur Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz zu unterbreiten.
Als Auftakt zur öffentlichen Mitwirkung zum Sachplan Grenzraum Killwangen-Spreitenbach laden die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach die interessierte Bevölkerung zur Informationsveranstaltung ein:
Dienstag, 6 Juni 2023, 19 30 Uhr, Turnhalle Zelgli, Kirchstrasse 6, 8956 Killwangen

Die Mitwirkung zum regionalen Sachplan Grenzraum KillwangenSpreitenbach dauert vom 1. Juni 2023 bis zum 31. August 2023. Während dieser Zeit sind die Unterlagen zum Sachplan und Informationen zum Verfahren online via die Webseiten der Gemeinden Killwangen und Spreitenbach abrufbar. Mittels der angebotenen E-Mitwirkung können Mitwirkungsbeiträge direkt online erfasst und übermittelt werden.
Die Gemeinderäte Killwangen und Spreitenbach laden herzlich zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung und am Mitwirkungsverfahren ein.
Freundliche Grüsse
BAUVERWALTUNG SPREITENBACH
Bereichsleiter Raumplanung
Daniel Schluep
Pikettdienst während Auffahrt
Donnerstag, 18. Mai 2023 (Auffahrt) sowie am Freitag, 19. Mai 2023 bleiben sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung und des Werkhofes geschlossen.
In dringenden Fällen können erreicht werden:
Wir danken für Ihr Verständnis Gemeinderat und Personal