4
AMTLICHES
Donnerstag, 20. Mai 2021
n
Baugesuch
Bauherrschaft: n
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 26. September 2021 finden in Meisterschwanden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Es werden gewählt: • • • • •
Gemeinderat (5 Mitglieder) Gemeindepräsident Vizepräsident Finanzkommission (5 Mitglieder) Steuerkommission (3 Mitglieder und ein Ersatzmitglied) • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Meisterschwanden bezogen oder unter www.meisterschwanden.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GRP). Regelung für Gemeinderatswahlen Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindepräsident bzw. Vizepräsident werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich (§ 30b GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindepräsident oder Vizepräsident nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Regelung für die übrigen Behörden-Wahlen Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GRP). Wahlbüro Meisterschwanden, 20. Mai 2021
Bauobjekt:
Ortslage:
Zusätzliche Bewilligung:
Anne Berner und Tobias Döbeli Albisstrasse 40 8038 Zürich Neue Aussensauna und Modernisierung bestehendes Einfamilienhaus
Pascale und Marco Gertsch Widenmattweg 1 5617 Tennwil
Ortslage:
Parzelle Nr. 1771 Widenmattweg 1 5617 Tennwil Keine
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.
Baugesuch
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Meisterschwanden Hauptstrasse 10 5616 Meisterschwanden
Bauobjekt:
Sanierung Flückenstrasse mit Werkleitungen
Ortslage:
Parzelle Nr. 831 Flückenstrasse 5616 Meisterschwanden Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Umwelt
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.
n
Bauvorhaben:
Sanierung Hauptstrasse; Start Mitwirkungsverfahren
Der Strassenbelag auf der Kantonsstrasse (Abschnitt zwischen Zufahrt Schützenhaus bis Brücke Dorfbach inkl. der Haltestelle Oberdorf) muss vom Kanton Aargau in den kommenden Jahren saniert werden. Diese Situation bietet der Gemeinde Meisterschwanden die einmalige Chance, anstelle einer reinen Belagssanierung den Strassenraum vollumfassend neu zu gestalten und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Eine solche Chance ergibt sich für die Gemeinde erst wieder bei der nächsten Sanierung in rund 30 Jahren. Der Gemeinderat hat (gestützt auf dem ausgearbeiteten Verkehrskonzept der Verkehrskommission) seine Wünsche beim Kanton als Bauherrin deponiert. Diese flossen ins Projekt ein, sodass zwischen Kanton und Gemeinde ein gemeinsames Sanierungsprojekt erarbeitet worden ist, dass von beiden Instanzen getragen wird. Normalerweise würden Kanton und Gemeinde an einem Orientierungsabend gemeinsam das Projekt vorstellen. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation wird nun aber ein neues und digitalisiertes Vorgehen gewählt: D.h. ab 20. Mai 2021 sind die Projektunterlagen zur geplanten Sanierung auf der gemeindeeigenen Homepage publiziert. Zusätzliche Videos dienen dabei zur Unterstützung. Zwischen Donnerstag, 20. Mai und Montag, 21. Juni 2021 erfolgt ein Mitwirkungsverfahren, welches mit einer E-Mitwirkungssoftware digital durchgeführt wird. Während dieser Frist kann direkt über das E-Mitwirkungs-Programm eine Stellungnahme eingereicht werden. Sämtliche Infos finden Sie unter www.meisterschwanden.ch/sanierunghauptstrasse. Die Bevölkerung wird eingeladen, in dieser Zeit Stellung zu nehmen. Im Anschluss wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zusammen mit der Gemeinde die Anliegen prüfen und anschliessend das Projekt für die Kreditgenehmigung vorbereiten. Hinweis: Bezüglich dem Mitwirkungsverfahren besteht analog einer Informationsveranstaltung kein Rechtsanspruch. Allfällige Einwendungen sind daher während der öffentlichen Auflage einzureichen. Departement Bau, Verkehr und Umwelt und der Gemeinderat Meisterschwanden
Umbau Stall im Gebäude Nr. 80 in Rindviehstall, Neubau Milchviehstall mit 2 Hochsilos und Umgebungsgestaltung 246, 634 / Dorfstrasse 24
Einsprachen: Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gesuchsteller/in: Einwohnergemeinde Leutwil, vertreten durch den Gemeinderat Dorfstrasse 12 5725 Leutwil Bauvorhaben:
Neubau Kanalisation, Wasserleitung und Strassenbelag
Standort:
Parzelle Nr. 157, 164, 812 / Feldstrasse, Büelstrasse
Einsprachen:
Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021
Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat Leutwil
Information Bevölkerung Verhandlungsunfähigkeit Gemeinderat Leutwil
Der Gemeinderat Leutwil informiert die Bevölkerung hiermit, dass der Gemeinderat Leutwil aufgrund Ausstandspflicht von zwei Gemeinderatsmitgliedern in der Behandlung des folgenden Baugesuchs verhandlungsunfähig ist: Gesuchsteller/in:
Scheurer Walter, Dorfstrasse 24, 5725 Leutwil
Bauvorhaben:
Umbau Stall im Gebäude Nr. 80 in Rindviehstall, Neubau Milchviehstall mit 2 Hochsilos und Umgebungsgestaltung
Standort:
246, 634 / Dorfstrasse 24
Für die Verhandlungsfähigkeit des Gemeinderates bedarf es nach § 42 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 der absoluten Mehrheit des Rates. Dies ist im vorliegenden Geschäft nicht gegeben. Gemäss Rücksprache mit der Gemeindeabteilung wird ein Stimmberechtigter der Gemeinde Leutwil aufsichtsrechtlich als ausserordentliches Mitglied des Gemeinderates für die Behandlung des Geschäfts eingesetzt. Diese Wiederherstellung der Verhandlungsfähigkeit ist aktuell in Gang. Die Gemeinde wird die Bevölkerung wiederum informieren, wenn die Verhandlungsfähigkeit wiederhergestellt ist.
n
n
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 1. Wahlgang vom 26. September 2021
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 von folgenden Behörden und Kommissionen statt: – Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann und Vizeammann – Finanzkommission (3 Mitglieder) – Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) – Stimmenzähler (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) Mit Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 1. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege. Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidierenden kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde Leutwil www.leutwil.ch heruntergeladen werden. Gemeindeammann und Vizeammann werden, nachdem in unserer Gemeindeordnung keine andere Regelung enthalten ist, nach § 27a GPR am gleichen Tag, d.h. ebenfalls am 26. September 2021, gewählt. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Die Wahlen des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns finden in jedem Fall an der Urne statt (§ 30b GPR). Für die Wahl der restlichen Behörde gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. 20. Mai 2021 Wahlbüro Leutwil
Information Öffnungszeiten für die Bevölkerung
Die Gemeindeverwaltung Leutwil reduziert aufgrund personeller Abwesenheiten über den Sommer ihre Öffnungszeiten. In der Zeit vom 21. Juni 2021 bis 18. Juli 2021 sind wir wie folgt für Sie da: Montag, 21. Juni 2021, 14.00 – 18.00 Uhr Montag, 28. Juni 2021, 14.00 – 18.00 Uhr Montag, 5. Juli 2021, 14.00 – 18.00 Uhr Montag, 12. Juli 2021, 14.00 – 18.00 Uhr An den restlichen Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung Leutwil geschlossen. Vom 19. Juli 2021 – 1. August 2021 bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Wir sind somit erst ab dem 2. August 2021 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Todesfällen melden Sie sich unter folgender Telefonnummer: 077 513 67 87 (die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung bei Todesfällen ist jederzeit gewährleistet. Falls wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können, rufen wir Sie zurück). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinde Leutwil
n
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 – 2025; Anmeldeverfahren
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022–2025 sind folgende Gemeindebehörden und Kommissionen zu wählen: • Gemeinderat (5 Mitglieder) inkl. Gemeindepräsidium und Vize-Gemeindepräsidium • Finanzkommission (3 Mitglieder) • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) Der erste Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Brunegg zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin oder Vize-Gemeindepräsident oder Vize-Gemeindepräsidentin nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 271 Abs. 2 GPR). Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. (§ 30a Bs. 1 + 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Von dieser Regelung ausgeschlossen ist die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindepräsidiums und des Vize-Gemeindepräsidiums. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang statt (keine stille Wahl möglich).
Gemäss Rücksprache mit der Gemeindeabteilung kann die Gemeinde Leutwil das betroffene Baugesuch dennoch zur Auflage publizieren. Sie finden die entsprechende Publikation und die Angaben zur Auflagefrist im amtlichen Publikationsorgan und im Amtsblatt vom 20. Mai 2021. Gemeinde Leutwil
■
Baugesuch
Gemeinderat Leutwil n
Gedeckte Pergola
Zusätzliche Bewilligung:
Gesuchsteller/in: Scheurer Walter Dorfstrasse 24 5725 Leutwil
Standort:
Bauobjekt:
n
Baugesuch
Keine
Baugesuch
Zusätzliche Bewilligung:
n
Parzelle Nr. 1602 Buchholzweg 17 5616 Meisterschwanden
Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.
Bauherrschaft:
■
n
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf.
n
Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg
Brunegg, 17. Mai 2021 Wahlbüro Brunegg
n
Baugesuch
(Projektänderung zu BG 2021-05 Rückbau Geb. Nrn. 128/129/131/695 und Neubau MFH) Bauherrschaft:
Schaf Irina, Spinnereiplatz 1, 8041 Zürich
Projektverfasser: Architheke AG, Zurzacherstrasse 232, 5200 Brugg Bauvorhaben:
Anpassung Carport und Untergeschoss
Ortslage:
Parzelle 804, Alte Leutwilerstrasse 2
angrenzend an: Kantonsstrasse K 34, Leutwilerstrasse, Dorfbach (Bach Nr. 2.06.180) Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 21. Mai 2021 bis 21. Juni 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 20. Mai 2021 Gemeinderat Boniswil
n
Einwohnergemeindeversammlung Dienstag, 8. Juni 2021, 20.15 Uhr, im Saalbau
Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2020 2. Gemeinderechnungen pro 2020 3. Rechenschaftsbericht pro 2020 4. Fusion Bevölkerungsschutz Lenzburg und Seetal 5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Heike Rische, 1981, und ihre Tochter Lisa Sophie Rische, 2012, beide deutsche Staatsangehörige 6. Gemeinderatsbesoldungen 2022–2025 7. Verschiedenes Alle Stimmberechtigten werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften liegen vom 25. Mai 2021 bis zur Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf oder können von der Homepage heruntergeladen werden. Boniswil, 20. Mai 2021 Gemeinderat Boniswil