WÜRENLOS
WOCHE NR. 13 DONNERSTAG, 29. MÄRZ 2018
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AUS DEM GEMEINDERAT GLÜCKWÜNSCHE ZUM GEBURTSTAG Folgenden Einwohnern im Alter von 75 und mehr Jahren gratuliert der Gemeinderat Würenlos zum Geburtstag, den sie im Monat April feiern können, recht herzlich und wünscht ihnen ein schönes Geburtstagsfest und weiterhin gute Gesundheit.
Senioren-Mittagstisch Würenlos; nächster Termin Der beliebte Senioren-Mittagstisch findet jeweils am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächster Treff: Donnerstag, 5. April, 12.30 Uhr, Restaurant Blume, Würenlos. Karfreitag und Ostermontag; Gesetzliche Feiertage Gemäss kantonaler Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz gelten der Karfreitag und der Ostermontag für die Gemeinden im Bezirk Baden als gesetzliche Feiertage. Sie sind im Sinne von Art. 20a des Arbeitsgesetzes dem Sonntag gleichgestellt. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Freitag, 30. März, und am Montag, 2. April, den ganzen Tag geschlossen. Für Notfälle können erreicht werden: • Bestattungsamt, 079 779 66 08 oder 079 380 94 60 • Technische Betriebe, 056 436 87 60 • Regionalpolizei Wettingen-Limmattal / Polizei, 056 437 77 77, oder Notruf 117. Besten Dank für das Verständnis. Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern Der Gemeinderat ruft in Erinnerung, dass das Betreten INSERAT
Baugesuchspublikation
Baugesuch-Nr.: 201811 Bauherrschaft: Güller Adrian und Manuela, Feldstrasse 2, 5436 Würenlos Projektverfasser: Urs Müller Architekten, Bärengässli 9, 5610 Wohlen Grundeigent.: Güller-Ernst Brigitta, Florastrasse 24, 5436 Würenlos Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und PV-Anlage Lage: Parzelle 4808 (Plan 70) Allewindestrasse Zone: Wohnzone E2 Gesuchsauflage vom 30. März bis 30. April 2018 während der ordentlichen Schalterstunden im Büro der Bauverwaltung. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. BAUVERWALTUNG WÜRENLOS
von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt ist, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z. B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten. Die Kulturlandschaft ist darauf angewiesen, dass sie von den Landwirten bewirtschaftet und gepflegt wird. Die Landwirtschaftsbetriebe leisten dazu einen enormen Aufwand. Die bewirtschafteten Äcker und Wiesen sollen daher nicht als Picknick- oder Spielplatz und auch nicht als Aufenthalts- oder Freifläche für Tiere, insbesondere Hunde, genutzt werden. Im Sinne der Rücksichtnahme bittet der Gemeinderat, dieses Verbot zu beachten. Kinder sind durch die Eltern darauf hinzuweisen. Im Weiteren gilt es zu beachten, dass Hundehalterinnen und -halter dazu verpflichtet sind, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Im Gemeindegebiet stehen dafür zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Schliesslich bittet der Gemeinderat auch, mehr Rücksicht auf die Natur zu nehmen und besonders auf das Wegwerfen von Abfall zu verzichten. Gerade das Beseitigen von Abfällen in den Wiesen und Äckern bedeutet einen grossen Arbeitsaufwand für die Landwirte und für das Bauamt. Zudem können Abfälle (Glas, Alu-Dosen, Plastik etc.) wie auch Hundekot, die ins Viehfutter gelangen, schwerwiegende Folgen für die Tiere haben. Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Würenlos, können sowohl das unbeaufsichtigte Laufenlassen der Hunde, das Liegenlassen von
Agathe Szelemech, Regionales Pflegezentrum Baden Karl Frutiger, Chileweg 7 Gottfried Brunner, Im Steindler 6, Niederwil Walter Moser, Buechzelglistrasse 36 Roger Vionnet, Glarnerweg 5 M. Petra Müller, Priorat, Kloster Fahr Isidor Moser, Kempfhofstrasse 42 Michaela Portmann, Priorat, Kloster Fahr Walter Müller, Juchstrasse 26 Maria Lucia Colucci, Schliffenenweg 17 Leo Güller, Bachwiesenstrasse 16 Margrith Häuptli-Peier, Buechzelglistrasse 24 Johann Moser, Steindlerstrasse 7 Herbert Laufer, Ländliweg 23 Christoph Frey, Juchstrasse 25 Daniela Laube, Priorat, Kloster Fahr Heinz Ernst, Altwiesenstrasse 25 Bruno Ernst, Juchstrasse 22 Samuel Schnyder, Bifigweg 8 Edith Huber-Ackermann, Lättenstrasse 8 Zita Keller-Koller, Altwiesenstrasse 68 Marta Ernst-Meier, Ländliweg 24 Verena Ryter-Meier, Mattenstrasse 8 Hans Ulrich Turconi, Flühwiesenweg 1 Gilberte Sieber-Stulz, Altwiesenstrasse 14 Georg Friedrich, Weizenstrasse 5 Walter Markwalder-Hoch, Mühlegasse 21 Rosa Willi-Marti, Erlenweg 18 Franz Müller, Furtbachweg 10 Magdalena Anner-Nebiker, Kohlgrubenweg 2 Hans Rudin, Tägerhardweg 2 Wolfgang Haschka, Tägerhardweg 4 Simone Schweitzer, proSenio, Lättenstrasse 4 Silvia Manser-Jenni, Bachwiesenstrasse 39 Hundekot und das Littering gebüsst werden. An dieser Stelle sei allen Hundehalterinnen und -haltern, welche pflichtbewusst und ordnungsgemäss mit ihren Vierbeinern unterwegs sind, ebenso gedankt wie jenen, welche diese allgemeinen Regeln befolgen. Kantonales Zwillingstreffen 2018 in Baden In diesem Jahr feiert der «Aargauer Zwillingsverein» sein 40-jähriges Bestehen. Um dieses Jubiläum gebührend zu feiern, führt der «Aargauer Zwillingsverein» am Samstag, 21. April, im Grand Casino Baden das 40. Kantonale Zwillingstreffen durch. Der Zwillingsverein bezweckt die Förderung der freundschaftlichen Kontakte unter den Aargauer Zwillingspaaren. Um diesem Ziel nachzukommen, veranstaltet
24./98 Jahre 15./92 Jahre 02./89 Jahre 11./87 Jahre 26./87 Jahre 28./86 Jahre 18./85 Jahre 26./84 Jahre 05./82 Jahre 26./82 Jahre 18./81 Jahre 16./80 Jahre 18./80 Jahre 09./79 Jahre 18./79 Jahre 19./79 Jahre 22./79 Jahre 06./78 Jahre 10./78 Jahre 02./77 Jahre 05./77 Jahre 07./77 Jahre 21./77 Jahre 25./77 Jahre 11./76 Jahre 21./76 Jahre 22./76 Jahre 29./76 Jahre 30./76 Jahre 08./75 Jahre 23./75 Jahre 23./75 Jahre 24./75 Jahre 29./75 Jahre
der Verein jährlich einen geselligen Anlass. Eingeladen und aufgerufen sind alle Aargauer Zwillingspaare, ob jung oder alt, eineiig oder zweieiig, gleichgeschlechtlich oder Mann und Frau. Traditionsgemäss erwartet die Zwillinge am Zwillingstreffen ein unterhaltsames und Motto getreues Abendprogramm mit grossem Bankett, Überraschungs-Showacts, Spiel, Musik, Tanz und einer Tombola mit vielen Preisen. In der Regel sind dabei die Zwillingsgeschwister gleich gekleidet. Dies soll auch unter den Zwillingspaaren für ein wenig Verwirrung sorgen. Der diesjährige Anlass steht unter dem Motto «Viva Las Vegas», passend zum Grand Casino Baden. Weitere Informationen zum Anlass (z. B. Anmeldung etc.) und zum Verein sind auf www.zwillingsvereinaargau.ch zu finden.