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Donnerstag, 22. Oktober 2015 Nr. 43
Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck Telefon 0848 112 112 Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.
Hofstetten-Flüh
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Verkehrsbeschränkung in Kleinlützel Laufenstrasse ausserorts Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement: Wegen Holzfällarbeiten (Schutzwaldprojekt Bannsteinholle) wird der Verkehr auf der Kantonsstrasse, Laufenstrasse ausserorts, zwischen Einmündung Dorfstrasse und Kantonsgrenze Basellandschaft (Röschenz) in beiden Fahrrichtungen für sämtlichen Verkehr gesperrt; die Umleitung erfolgt über Soyhières – Movelier – Ederswiler und umgekehrt. Nachts und an den Wochenenden wird der Verkehr jeweils nach Bedarf mittels einer verkehrsabhängigen Lichtsignalanlage geregelt. Die Zu- und Wegfahrt zur MSL Schloss- und Beschlägefabrik AG für Berechtigte, der Postautodienst und die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen sind gewährleistet. Dauer: 2. November bis 4. Dezember 2015 jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr
Baupublikation Bauherr: Andreas Meier Choliberg 9, 4114 Hofstetten SO Projektverfasser: Niklaus Bühler, dipl. Architekt FH, Hauptstrasse 74, 4204 Himmelried Bauobjekt: Wohnraumerweiterung und Balkon
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 23. Oktober 2015
Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger
Bauplatz: Choliberg 9, 4114 Hofstetten Bauparzellen, GB-Nr.: 2826 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO (am 13. und 14. Oktober 2015, Gemeindeverwaltung) Einsprachefrist: 6. November 2015
Baupublikation Bauherrschaft: Kauer Nadja Huggerwald 510, 4245 Kleinlützel Grundeigentümer: Marquardt J. + S. Huggerwald 718, 4245 Kleinlützel Bauobjekt: Einbau Cheminéeofen mit Stahlkamin Bauplatz: Huggerwald Bauparzelle: 1921 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 6. November 2015
Nunningen
Baupublikation
für die grosse Anteilnahme und die vielen Zeichen der Verbundenheit, die wir beim Abschied von unserem lieben, unvergesslichen
Fridolin Vögtli-Fritsch erfahren durften. Ein besonderer Dank geht an Herrn Pfarrer Kilian Maduka und Herrn Pater Joseph Vögtli für den feierlich gestalteten Abschiedsgottesdienst sowie an Frau Rosa Cardinaux. Bedanken möchten wir uns bei den Ärzten und dem Pflegepersonal des Universitätsspitals Basel sowie bei seinen langjährigen Hausärzten Dr. Rudin und Dr. Fortuna. Ebenfalls danken wir für die zahlreichen Karten und tröstenden Worte, für die schönen Blumen, Geldspenden, Spenden für heilige Messen und späteren Grabschmuck. Ein Dankeschön den Verwandten, Freunden, Bekannten und Schulkameraden, die ihm im Leben Gutes erwiesen haben, und all jenen, die den lieben Verstorbenen auf seinem letzten Weg begleitet haben.
Büsserach
EINWOHNERGEMEINDE 4227 BÜSSERACH
Kleinlützel
DANKSAGUNG
Seewen, im Oktober 2015
Du hast gesorgt, du hast geschafft, bis dir die Krankheit nahm die Kraft. Nun schlaf in Frieden, ruhe sanft und hab für alles Liebe Dank.
Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15ff. der Grundeigentümerbeitragsverordnung liegt öffentlich auf:
Grundeigentümerbeitragsplan «Beleuchtung Untere Hofmattstrasse»
Traurig nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvater, Bruder, Schwager und Onkel
Auflagedauer: 23. Oktober 2015 bis 23. November 2015 Auflageort: Gemeindehaus, Baubüro Zeit: Während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten Gemäss § 16 der Grundeigentümerbeitragsverordnung können Einsprachen innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Büsserach eingereicht werden. Sie sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. 4227 Büsserach, 14. Oktober 2015
Achilles Häner-Kohler 5. April 1936 – 17. Oktober 2015 Nach tapfer ertragener Krankheit durfte er friedlich einschlafen.
Der Gemeinderat
In stiller Trauer: Verena Häner-Kohler André und Esther Häner-Wyss mit Barbara und Simone Thomas und Sandra Häner-Wohlgemuth mit Lars und Kevin Patrick und Jacqueline Häner-Wohlgemuth mit Pascal und Fabienne
Bauherr: Burkhardt-Bütschli Irene und Daniel Langackerstrasse 5, 4208 Nunningen Bauobjekt: Ersatz Schwimmbad und Sanierung Stützmauern
Zwingen
Verantwortlich: Burkhardt-Bütschli Irene und Daniel, Langackerstrasse 5, 4208 Nunningen Bauplatz: Langackerstrasse
Festlegung der Wahltermine 2016
Bauparzelle: GB-Nr. 883 Planauflage: Gemeindekanzlei Einsprachefrist: 22. Oktober bis 5. November 2015
Die Trauerfamilie
Der Gemeinderat Zwingen hat anlässlich seiner Sitzung vom 7. September 2015 folgende Termine für die Gemeindewahlen 2016 festgelegt: 28. 2. 2016 Wahl Gemeinderat* Wahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission* 5. 6. 2016 Wahl Gemeindepräsidium* Wahl Schulrat (Primar/Kindergarten)** 26. 6. 2016 Nachwahl Gemeindepräsidium
Die Trauerfeier findet am Freitag, 23. Oktober 2015, um 14.30 Uhr in der St.-German-Kirche in Seewen statt. Anschliessend Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Traueradresse: Verena Häner-Kohler, Zelglistrasse 10, 4206 Seewen Dreissigster: Sonntag, 15. November 2015, um 10.00 Uhr in der St.-German-Kirche, Seewen. Gilt als Leidzirkular.
*Amtsperiode 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 **Amtsperiode 1. August 2016 bis 31. Juli 2020 Weitere Informationen zu den Einreichungsfristen der Wahlvorschläge und die nötigen Formulare finden sie unter www.zwingen.ch.
Du hast gelebt für Deine Lieben, all Deine Müh und Arbeit war für sie, gutes Mutti, ruh in Frieden, vergessen werden wir Dich nie.
Hofstetten-Flüh
In Liebe und grosser Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
Martha Borer-Häner
Gemeinde Hofstetten-Flüh
Öffentliche Planauflage
8. Februar 1930 bis 16. Oktober 2015
Gestützt auf § 15 ff. kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) vom 3. Juli 1978 legt der Gemeinderat während 30 Tagen öffentlich, vom 26. Oktober bis 24. November 2015 zur Einsichtnahme auf:
Wir werden Dich sehr vermissen.
Anne-Marie und Urs Wyss-Borer Werner und Claudia Borer-Cueni Esther und Hanspeter Stebler-Borer Rita und Seppi D’Amico-Borer Elisabeth Borer-Borer Othmar Brunner-Borer Grosskinder mit Partnern und Urgrosskinder
Beitragspläne und Beitragstabellen Erschliessung «In den Gärten» Ortsteil Hofstetten (Strasse, Wasser, Kanalisation, Landerwerb 1:500) Auflageort:
Foyer Erdgeschoss Mehrzweckhalle «Mammut» Büneweg 2, 4114 Hofstetten Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 9.00 bis 11.00 und 15.00 bis 17.00 Uhr Mi: 9.00 bis 11.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr Do: 9.00 bis 11.00, nachmittags geschlossen Rechtsmittel: Einsprachen gegen die provisorische Beitragsverfügung sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist, d. h. vom 26. Oktober bis 24. November 2015, an den Gemeinderat Hofstetten-Flüh, Büneweg 2, 4114 Hofstetten, einzureichen (§§ 15 und 16 der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978). Der Gemeinderat
Die Trauerfeier findet am Montag, 26. Oktober 2015, um 14.30 Uhr in der Kirche Büsserach statt. Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt. Dreissigster: Samstag, 28. November 2015, um 18.00 Uhr. Traueradresse: A. Wyss-Borer, Oberdorfstrasse 53, 4227 Büsserach Gilt als Leidzirkular.