REINACH Amtliche Publikationen
REINACH
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A. AUS DEM EINWOHNERRAT Mutation im Einwohnerrat Per Ende Dezember 2013 ist Marie-Therese Müller-Schärer BDP aus dem Einwohnerrat ausgetreten. Für sie ist per 1.1.2014 Bernhard Bütschli BDP nachgerückt. Der Gemeinderat dankt Frau Müller für ihr langjähriges Engagement und heisst Herrn Bütschli herzlich willkommen.
B. AMTLICHE MITTEILUNGEN 1. Baugesuche 001/14 Gesuchsteller: Ispert Ziya und Elif, Bärenweg 35, 4153 Reinach – Projekt: Neubau Garage sowie gedeckter Sitzplatz, Parz. 2050, Bärenweg 35 – Projektverfasser: Ispert Ziya und Elif, Bärenweg 35, 4153 Reinach 002/14 Gesuchsteller: Sunrise Communications AG, c/o Huawei Technologies Switzerland, Waldeggstrasse 37, 3097 Liebefeld – Projekt: Neubau Mobilfunkanlage Sunrise, Parz. 894, Mischelistrasse 23 – Projektverfasser: Weiss+Appetito Services AG, Statthalterstrasse 46, 3018 Bern Die hier aufgeführten Baugesuche orientieren Sie über die laufenden Bauvorhaben. Sie wurden in der laufenden Woche publiziert. Detaillierte Informationen über die Planauflageund Einsprachefristen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft, den Aushängen in den Schaukästen der Gemeinde oder der Reinacher Homepage unter der Rubrik «Amtliche Mitteilungen» (www.reinach-bl.ch).
2. Volksabstimmungen vom 9. Februar 2014 Am 9. Februar 2014 gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung. Eidgenössische Vorlagen: a) Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative) «Für den öffentlichen Verkehr»; b) Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»; c) Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung». Kantonale Vorlage: d) Formulierte Verfassungsinitiative vom 10. August 2012 «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus». Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten folgendes zu berücksichtigen: Briefliche Stimmabgabe 1. Für die briefliche Stimmabgabe muss der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» ins «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» gelegt werden. 2. Dem Antwortcouvert beizulegen ist der «Stimmrechtsausweis». Dieser ist nur gültig, wenn er von der stimm-
berechtigten Person eigenhändig unterschrieben ist. 3. Der «Stimmrechtsausweis» muss so im «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» platziert werden, dass die Anschrift der Gemeinde Reinach im Fenster sichtbar ist. 4. Das «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» kann persönlich im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, abgegeben werden, in den Gemeindebriefkasten eingeworfen oder per Post gesandt werden. Dieses Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Das Couvert muss spätestens um 17 Uhr am Tag vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin in der Gemeinde Reinach eintreffen. 5. Die briefliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimmoder Wahlunterlagen sind. Damit Ihre Stimme gültig ist, senden Sie das Abstimmungscouvert bitte unbedingt rechtzeitig ein, und zwar bei brieflicher Stimmabgabe bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag. Persönliche Stimmabgabe Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den «Stimmrechtsausweis» im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten ab 13. Januar 2014 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden. Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
C. DIE GEMEINDE INFORMIERT 1. Aus der Verwaltung Abfuhrdaten: 11. Januar 2014: Recycling-Park, 9.00–15.00 Uhr 14. Januar 2014: Grünabfuhr, gesamte Gemeinde 15. Januar 2014: Papierabfuhr, Kreis West 15. Januar 2014: Kartonabfuhr, Kreis Ost Details zu den Abfalltouren finden Sie in der Abfallfibel der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde (für i-Phone auch als Push abonnierbar).
2. Aus den Schulen a) Primarschule Einladung zum Informationsabend Am Montag, 13. Januar 2014, um 20.00 Uhr findet in der Aula des Schulhauses Fiechten der Informationsabend für die Eltern und Erziehungsberechtigten der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler statt. Wir bitten Sie, die Informationsveranstaltung im Interesse Ihres Kindes zu besuchen und freuen uns, Sie begrüssen zu dürfen. Schulleitung Primarstufe
Donnerstag, 9. Januar 2014 Nr. 02
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Gartenzwergverbot im Zonenplan? Urs Hintermann gab die Antwort
Mit den besten Wünschen an den Finder: Blau-weisse Luftballons flogen im Anschluss an den Reinacher Neujahrsapéro in FOTO: HEINER LEUTHARDT alle Welt hinaus.
In seiner traditionellen Neujahrsansprache befasste sich Gemeindepräsident Urs Hintermann vor zahlreichen Gästen auch mit aktuellen Reinacher Schlüsselthemen. Heiner Leuthardt
S
chwerwiegende Themen kennzeichnen die nationale Politik, von denen nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen wird. Gemeindepräsident Urs Hintermann griff sie unerschrocken und offen auf, so etwa das Dekret des Bundesrates, das von Meteo Schweiz ultimativ bessere Wetterprognosen verlangt oder das Verbot von Gartenzwergen in Klosters. «Glücklich das Land, das solche Probleme hat…», so Urs Hintermann. Natürlich durfte man sich als Bewohner einer glücklichen Gemeinde, wie Reinach ist, fragen, ob da ein Gartenzwergverbot in der Luft liegt und zusammen mit dem Fahnenstangenverbot, den beiden urschweizerischen, selbstbewussten Symbolen der Schweizer Eigenart ähnliche Vorschriften auch in Reinach vorbereitet werden. Ja, gerade bei dieser zentralen Frage hielt sich der Gemeindepräsident ver-
wunderlicherweise bis zum Schluss bedeckt und sprach lieber über «Nebensächliches» wie das Neujahrsritual, die heilsame Wirkung des Entsorgens von erledigten Sachen, dem Setzen von neuen Zielen oder über «Reinach 2014», bei dem es ja nur etwa um das Gartenbad oder das Hallenbad oder das Schulraumkonzept geht. Was sind schon 10 Millionen…? Was sind da schon Investitionen von 10 Millionen Franken für die Sanierung des Gartenbades oder der Bau eines Hallenbades für 25 Millionen Franken oder die Sanierung, Erweiterung und Neubau der Reinacher Primarschulanlagen für 100 Millionen Franken, wenn da ein kommunales Gartenzwergverbot droht? Aber keine Angst, Urs Hintermann gab mit Nachdruck zu Protokoll: «Im Zonenplan ist kein Gartenzwergverbot vorgesehen!» Zudem fügte er mit vorausschauender Gelassenheit an, dass es ihn nicht wundern werde, wenn schon bald in Reinach die Aussage die Runde mache, er habe bei der Neujahrsansprache gesagt, in Reinach gebe es ein Gartenzwergverbot. Folgerichtig distanziert sich auch der hier Schreibende ebenso vorsorglich wie nachdrücklich von der potenziellen Fehlaussage eines Gartenzwergverbotes und beteuert, dass die zahlreichen Anwesenden beim Neujahrsapéro mit herzlichem Lachen die Probleme des
Bundesrates in Bern und der Behörden von Klosters quittierten. Nicht über die Verhältnisse leben Mit betroffenem Raunen nahmen sie demgegenüber die von Urs Hintermann angesprochenen Geschäfte zur Kenntnis und waren mit ihm einig, dass Reinach sich nicht beliebig höher verschulden könne, «beispielsweise für ein Hallenbad oder die Sanierung der Pensionskasse; die nächste Generation müsste dann die Rechnung dafür tragen, dass wir über unsere Verhältnisse leben. Eine höhere Verschuldung ist dann zu vertreten, wenn es um Investitionen in die Zukunft der nächsten Generation geht, wie dies bei der Sanierung der Schulanlagen der Fall ist.» Urs Hintermann zeigte mit seinem Dank an all jene, die sich für die Gemeinde engagieren, zugleich auf, dass ausgesprochen viel Positives mit grossem Engagement geleistet wird. «In Tausenden von Arbeitsstunden tragen sie zur Lebensqualität der Gemeinde bei.» Vergnügliche Drehorgelklänge Ein ausgesprochenes Vergnügen war der Auftritt des Duo Martin Lechner (Gesang) und Roland Köppel (Piano) sowie der von Drehorgelklängen begleitete Flug der blauen und weissen Ballone mit ihren guten Wünschen in den strahlenden Winterhimmel.
DIE POLIZEI MELDET
Mischeli-Center: Raubüberfall am helllichten Tag WoB. Am Montagnachmittag wurde im Mischeli-Center die Dennerfiliale überfallen. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft waren die beiden im Geschäft anwesenden Verkäuferinnen gerade mit dem Auffüllen der Regale beschäftigt, als kurz vor 14 Uhr ein bislang unbekannter Mann das Lebensmittelgeschäft betrat und sich an der Kasse zu schaffen machte. Eine Angestellte bemerkte den Mann und sprach ihn an. Nachdem der Unbekannte in Richtung Ausgang flüchtete, kam es vor dem Geschäft zu einem Gerangel zwischen den beiden Personen. Die Mitarbeiterin erlitt dabei Stichverletzungen am rechten Unterarm. Der unbekannte Mann flüchtete in Richtung Niederbergstrasse und stieg in einen roten Personenwagen ein, welcher mit einer weiteren Person besetzt war. Der Unbekannte hatte zuvor mehrere Hundert Franken aus der Kasse entwendet. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte eine Patrouille der Polizei einen verdächtigen Mann kontrollieren und vorläufig festnehmen. Ob
Tatort Denner: Eine Mitarbeiterin der Filiale wurde von einem Räuber verletzt. es sich dabei um den Täter handelt, war bis Redaktionsschluss noch unklar und Gegenstand von weiteren Abklärungen. Personen, welche Angaben zum Tathergang oder zum roten Personenwa-
FOTO: TOK
gen bzw. dem unbekannten Mann machen können, werden gebeten, sich bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal zu melden (Telefon 061 553 35 35).