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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 21. November 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches AMMERSWIL

Rekrutierung 2014 Zur Ergänzung unseres Mannschaftsbestands laden wir Sie ein zur Orientierung und Rekrutierung am: Montag, 2. Dezember 2013, 19 Uhr, Feuerwehrlokal Lenzburg (Niederlenzerstr. 40, Theoriesaal im 1. Stock) Alle in Lenzburg, Ammerswil und Staufen wohnhaften Frauen und Männer, welche mindestens 18 Jahre alt sind und sich für den Feuerwehrdienst interessieren, melden sich bitte an der Rekrutierung im Feuerwehrlokal.

Notfall-Apotheke Samstag, 23. Nov. 2013, 16.00 Uhr, bis Samstag, 30. Nov. 2013 Dominique Brentano Frey

Apotheke Brentano, Wildegg (Schloss-Apotheke) Tel. 062 893 15 65, Fax 062 893 15 57 Bruggerstrasse 11 Notfall: 0800 300 001 In sehr dringenden Fällen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen nach ortsüblichem Geschäftsschluss nur telefonischer Dienst. An Sonn-, Fest- und Feiertagen geöffnet 10.00–11.30, 17.30–18.30 Uhr

Wir bieten Ihnen eine interessante Grundausbildung im Feuerwehrdienst an. Bei Wunsch und Eignung ist auch eine Weiterbildung als Spezialist/-in (Atemschutz, Maschinist, Verkehr, Sanität oder Elektriker) möglich.

Bauherr: Bauobjekt: Bauplatz:

Rupp Willy, Bifang 9, Lenzburg Abbruch Treibhaus Bifang 9, Parzelle Nr. 1762

Bauherr:

Zimmermann André, Ammerswilerstrasse 43b, Lenzburg Balkonverglasung Ammerswilerstrasse 43b Parzelle Nr. 472

Bauobjekt: Bauplatz: Bauherr:

Müller Meinrad und Judith Unterer Haldenweg 5, Lenzburg Planverfasser: Meinrad Müller Architektur und Bauleitung AG, Schützenmattstrasse 3b, Lenzburg Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus und Abbruch bestehendes Häuschen Bauplatz: Sonnenbergstrasse 9 Parzelle Nr. 1346 Öffentliche Auflage auf der Bauverwaltung vom 22. November bis 23. Dezember 2013.

113. Jahrgang

158. Jahrgang 90. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim. Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG, Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Kennzahlen: Gesamtauflage: 30 314 Ex. Erscheint jeden Donnerstag. Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 20 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) Redaktionsteam: Graziella Jämsä (GRJ) Redaktionelle Mitarbeit: Alfred Gassmann (AG), Pia Weber (PW) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch, Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Markus Cueni, markus.cueni@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 27, Fax 058 200 58 21 Susanne Basler, susanne.basler@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 28, Fax 058 200 58 21 Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr. Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche. Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr. Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr. Prospektbeilagen/Marketing Nathalie Enseroth nathalie.enseroth@azmedien.ch, Telefon 058 200 58 18, Fax 058 200 58 21 Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch, Telefon 058 200 55 86, Fax 058 200 55 56 Preise 2010 inkl. 2,4% MwSt: Fr. 96.– (12 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Lenzburg, 20. November 2013 Gemeinderat

Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen sowie Gesamterneuerungswahl des Einwohnerrats vom 24. November 2013 Die Urnen sind wie folgt aufgestellt: Samstag, 23. November 2013, 11 – 12 Uhr im Rathaus Sonntag, 24. November 2013, 9 – 10 Uhr im Rathaus Bitte achten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe darauf, • dass die Adresse des Wahlbüros im Kuvertfenster erscheint; • dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. Eine Anleitung für das korrekte Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe enthält der Stimmrechtsausweis. Lenzburg, 30. Oktober 2013 Stadtrat

Baugesuche

Rekrutierung 2014 Zur Ergänzung unseres Mannschaftsbestands laden wir Sie ein zur Orientierung und Rekrutierung am: Montag, 2. Dezember 2013, 19 Uhr, Feuerwehrlokal Lenzburg (Niederlenzerstr. 40, Theoriesaal im 1. Stock) Alle in Lenzburg, Ammerswil und Staufen wohnhaften Frauen und Männer, welche mindestens 18 Jahre alt sind und sich für den Feuerwehrdienst interessieren, melden sich bitte an der Rekrutierung im Feuerwehrlokal. Wir bieten Ihnen eine interessante Grundausbildung im Feuerwehrdienst an. Bei Wunsch und Eignung ist auch eine Weiterbildung als Spezialist/-in (Atemschutz, Maschinist, Verkehr, Sanität oder Elektriker) möglich.

Feuerwehrkommission

Baugesuche

DÜRRENÄSCH

Feuerwehrkommission

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2013 veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv gefasst und unterstehen dem fakultativen Referendum. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Juni 2013 2. Voranschlag 2014 mit einem Gemeindesteuerfuss von 98% 3. Zustimmung zum Kredit von Fr. 150 000.– für die Erneuerung der Schlammbehandlung, inkl. Prozessleitsystem, der Abwasserreinigungsanlage Falkenmatt Ablauf der Referendumsfrist: 23. Dezember 2013 Ammerswil, 20. November 2013 Gemeinderat

DINTIKON

Baugesuch Bauherrschaft: A. Beeler Dorfplatz, Oberlunkhofen Grundeigent.: A. Beeler Dorfplatz, Oberlunkhofen Projektverf.: Beeler Bauplaner AG Dorfplatz, Oberlunkhofen Bauobjekt: Aufstockung Gewerbehaus «Hendschikerfeld» Standort: Parallelstrasse, Parz. Nr. 566 Bemerkung: Gewerbehaus befindet sich im Bau, daher Gebäudehöhe ausserhalb des Grundrisses profiliert Zus. Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Baubewilligungen Öffentliche Auflage vom 22. November 2013 bis 23. Dezember 2013 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Dintikon, 20. November 2013 Gemeinderat

Einladung zur ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung Am 25. November 2013 findet eine ausserordentliche Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal (FOS) statt. Die Versammlung ist öffentlich und findet um 20.00 Uhr im Magazin der FOS statt, die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen. Traktanden: 1. Begrüssung 2. Satzungsänderungen 3. Wahlen

Baugesuch Bauherrschaft: Zbinden Beat Neumatt 13, Auenstein Strasse/Parz.: Neumatt 13 / 105 Bauvorhaben: Wintergartenanbau und Fassadenverkleidung / Schwimmteich Kant. und/oder eidg. Bew.: notwendig Dieses Baugesuch liegt vom 25. November bis 24. Dezember 2013 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Auenstein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Auenstein, 5105 Auenstein, zu richten. Auenstein, 20. November 2013 Gemeinderat

Publikation von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2013 veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens auf der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Einwohnergemeindeversammlung 1) Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2013 2) Genehmigung des Voranschlages 2014 mit einem unveränderten Steuerfuss von 92% 3) Zustimmung zum Überweisungsantrag «Vororientierung Bäumer» mit Ergänzung juristischer Abklärungen und Rechtsbeistand 4) Genehmigung des Bruttokredits über Fr. 116 000.– für die Kugelfangsanierung der 50-m-Schiessanlage «Ischlag» Wahlbeschluss Wahl von 2 Stimmenzählerinnen und 2 Ersatzmitgliedern für die Amtsperiode 2014/2017. Gewählt sind: Doris Furter und Charlotte Schnider sowie die bisherigen Ersatzmitglieder Claudia Heimgartner und Corinne Bucheli. Rechtsmittel Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die polititschen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Ortsbürgergemeinde 1) Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2013 2) Genehmigung des Voranschlages 2014 3) Einräumung einer Kompetenzsumme von Fr. 50 000.– an den Gemeinderat für den Abschluss von Grundstückverträgen während der Amtsperiode 2014/2017 4) Festsetzung der Mitgliederzahl der Finanzkommission und Wahl derselben für die Amtpersiode 2014/2017: Die Zahl wird auf 5 Mitglieder festgesetzt und die Kommission der Einwohnergemeinde für zuständig erklärt. Wahl von 2 Stimmenzählern und 2 Ersatzmitgliedern für die Amtpersiode 2014/2017: Es werden die Mitglieder der Einwohnergemeinde bestätigt – siehe Wahlbeschluss Einwohnergemeindeversammlung. Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und Punkt 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Dezember 2013 Auenstein, 20. November 2013 Gemeinderat

BRUNEGG

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachstehenden Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 19. November 2013 veröffentlicht. Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll. Genehmigung. 2. Voranschlag 2014, Steuerfuss 102% (unverändert). Genehmigung. 3. Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsplan «Zonenvorschriften». Genehmigung. 5. Sanierung und Umgestaltung Hauptstrasse K395. Kreditbewilligung von Fr. 4 727 000.–. 6. Umbau Volg-Gebäude für die Möglichkeit der Umnutzung. Kreditbewilligung von Fr. 400 000.–. Sämtliche Traktanden wurden gutgeheissen. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Dezember 2013 Brunegg, 20. November 2013 Gemeinderat

Bauherr: Bauobjekt: Standort: Bauherr: Bauobjekt: Standort:

Adolf Hess und Sandra Lienhard, Teufenthalerstrasse 3 Dürrenäsch Anbau offener Unterstand an Gebäude Nr. 202 Parz. 26, Teufenthalerstrasse 3 Markus und Sibylle Kuhn Höchweidstrasse 19, Dürrenäsch Anbau Doppelgarage an Gebäude Nr. 588, Neubau Pool und Sichtschutzwände Parz. 851 und 781 Höchweidstrasse 19

Öffentliche Auflage in der Gemeindekanzlei vom 22. November bis 23. Dezember 2013. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5724 Dürrenäsch, zu richten. Sie müssen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Dürrenäsch, 20. November 2013 Gemeinderat

EGLISWIL

Es brennt – was tun? Feuerwehrrekrutierung für 2014 Zur Ergänzung unseres Mannschaftsbestandes laden wir alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger der Jahrgänge 1973 bis 1993 zur Orientierung über die Feuerwehr und deren Übungsbetrieb ein. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen, Feuerwehrgesetz § 7 Abs. 2, sind Frauen und Männer in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Orientierung findet am Montag, 9. Dezember 2013, um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin, Seetalstrasse 34, 5703 Seon, statt und ist unverbindlich! Falls jemand an diesem Abend nicht erscheinen kann und trotzdem Feuerwehrdienst leisten möchte, kann er/sie sich direkt beim Feuerwehrkommando melden. Nähere Auskunft erteilen; Kdt. Schaus Andreas, Tel. 062 775 00 45, und Vize-Kdt. Huber Roman, Tel. 062 775 03 76. Egliswil, 20. November 2013 Feuerwehrkommando Seon-Egliswil

Baugesuch Bauherr Bauobjekt

Auflage

Einsprachen

Wicki Theres Sonnenhofweg 1, Egliswil Wohnhausanbau an das bestehende Einfamilienhaus Nr. 491 auf Parzellen Nr. 891 und 925 am Sonnenhofweg Baugesuch und Pläne liegen bis zum 23. Dezember 2013 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich und im Doppel einzureichen. Egliswil, 20. November 2013 Gemeinderat

HALLWIL

Baugesuch-Planauflage Bauherrschaft: Mühlemann Michael Ausserdorf 20, Hallwil Grundeigent.: Mühlemann Michael Ausserdorf 20, Hallwil, und Schwegler Stephan, Servance (F) Bauobjekt: Erweiterung best. Gartenhaus Leuchtreklametafel und Autoabstellplätze auf Parz.Nr. 668 Bauplatz: Parz. Nrn. 666 und 668 Ausserdorf Auflagefrist: 22. November bis 23. Dezember 2013 Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. Hallwil, 20. November 2013 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Seiler Heinrich und Dommen Marianne, Flurweg 8, Möriken Bauobjekt Photovoltaikanlage Bauplatz Parz. 2111, Geb.-Nr. 1289 Flurweg 8 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 22. November bis 23. Dezember 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 20. November 2013 Gemeindekanzlei


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