WOCHENBLATT
6 Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck. Telefon 0848 112 112 Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.
Nuglar-St. Pantaleon
Baupublikation Bauobjekt: 13-020 Balkonanbau Grundbuch-Nr.: 2665 Adresse: 4421 St. Pantaleon, Rebenstrasse 1 Gesuchsteller: Hofmeier Andreas und Miriam 4421 St. Pantaleon, Rebenstrasse 1 Grundeigentümer: Hofmeier Andreas und Miriam, 4421 St. Pantaleon, Rebenstrasse 1 Planverfasser: AZ Holz AG 4410 Liestal, Oristalstrasse 121 Datum Baugesuch: 12. Juni 2013 Planauflage: Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon Einsprachefrist: 5. Juli 2013
Fehren
Baupublikation Bauherrschaft: Moser Roland Steinenbühlstrasse 224, 4232 Fehren Bauobjekt: Vordach aus Glas bei Garagen Ostseite, Grösse 6,06 × 2,00 m Bauzone: W2A Projektverfasser: Bauherr Bauplatz: Steinenbühlstrasse 224, 4232 Fehren Bauparzelle: Grundbuch-Nr. 499 Planauflage: Gemeindeverwaltung Fehren Einsprachefrist: 5. Juli 2013
Seewen
Baupublikation Bauherrschaft: Hauser Martin und Beatrice Blauenstein 5, 4206 Seewen Bauobjekt: Einbau Holzschnitzelheizung und Schnitzelsilo sowie Fernheizleitung zu Nr. 5 Projektverfasser: Hochreuter Architektur GmbH Untere Grundstrasse 1, 4206 Seewen Bauplatz: Blauenstein 3 Bauparzelle: GB 1205, 90233 und 3566 Planauflage: Beim Aktuar Einsprachefrist: Bis 5. Juli 2013
Zullwil
Baupublikation Bauherrschaft: J. Brunner und S. Kaiser Zünackerstrasse 635, 4625 Oberbuchsiten Bauobjekt: Neubau EFH Architekt: Rudolf Jeger Berggasse 180, 4233 Meltingen Bauplatz: Rebenstrasse Bauparzelle GB-Nr: 1129 Planauflage: Beim Baupräsidenten Einsprachefrist: 5. Juli 2013
Kleinlützel
Baupublikation Bauherrschaft: Plozza Hanspeter und Beatrix Huggerwaldstrasse 350, 4245 Kleinlützel Grundeigentümer: Plozza Hanspeter und Beatrix Huggerwaldstrasse 350, 4245 Kleinlützel
Kinderarzt-Praxis, Rampenweg 2, 4242 Laufen Tel. 061 761 15 71
Donnerstag, 20. Juni 2013 Nr. 25
Fehren
Die Praxis bleibt vom 15.–26. 7. 2013 wegen Ferien geschlossen. Ab 29. 7. 2013, 8 Uhr, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. Dr. Zahn / Dr. Zell / Dr. v. Hornstein
BÜRGERGEMEINDE 4232 FEHREN Der Bürgergemeinderat Fehren hat am 24. April 2013 folgende Massnahme beschlossen:
Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist mit uns am Abend und am Morgen und ganz gewiss an jedem neuen Tag. Dietrich Bonhoeffer
Gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO
In stiller Trauer nehmen wir Abschied von
Verena Lobsiger-Belletti 5. September 1942 bis 17. Juni 2013
Bernhard Lobsiger-Belletti Markus Lobsiger Rolf Lobsiger mit Ravi und Pablo Simon Lobsiger
Unbefugten wird richterlich untersagt, auf dem Parkplatz bei der Kirschenplantage «Oberi Weid», Parzelle Grundbuch Fehren mit aktueller GB-Nr. 251, aufgrund der derzeit laufenden amtlichen Neuvermessung voraussichtlich mit neuer GB-Nr. 622, Fahrzeuge jeglicher Art abzustellen oder zu parkieren. Das Parkieren ist nur Besuchern/Benutzern der Kirschenplantage erlaubt. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Richteramt Dorneck-Thierstein, Zivilabteilung, Amthausstrasse 15, 4143 Dornach 1, Beschwerde eingereicht werden. Bürgergemeinderat Fehren
Wir nehmen Abschied am Montag, 24. Juni 2013, um 14.00 Uhr in der evangelisch-reformierten Kirche Laufen. Anschliessend Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis. Statt Blumen: Spenden an Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter, Basler Kantonalbank, 4002 Basel, Kontonummer 16 545.784.06.
Zwingen
Ausschreibung von Bauarbeiten 1. Auftraggeberin: Gemeinde Röschenz, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz 2. Art des Verfahrens: offenes Verfahren 3. Gegenstand und und Umfang der Arbeiten Sanierung Bündtenweg Hauptkubaturen: – ca. 4500 m³ Aushub – ca. 2700 m² Spriessung – ca. 800 m Kanalisations-/ Entwässerungsleitungen – 10 Beleuchtungskandelaber – 11 Kontrollschächte – 12 Strassensammler – ca. 430 m Wasserleitung – ca. 650 m³ Sohlen- und Hüllbeton – ca. 4500 m³ Kies / Sand – ca. 1190 m Schalenstein Typ 12 / SN 8 – ca. 550 t Asphaltbelag 4. Teilangebote: Nicht zugelassen 5. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Ausführung: August 2013 (spätestens Ende August 2013 Baubeginn) 6. Ort der Ausführung: 4244 Röschenz 7. Arbeitsgemeinschaften: Zugelassen 8. Sprache für das Angebot: Deutsch 9. Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen können ab dem 25. Juni 2013 auf Voranmeldung bei der Sperisen Ingenieure GmbH, Industriestrasse 2, 4222 Zwingen, Tel. 061 765 98 80, abgeholt werden. 10. Begehung: Es findet keine Begehung statt. 11. Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich, eintreffend bis spätestens 4. Juli 2013, dem Projektverfasser einzureichen. Beantwortet werden die Fragen per Mail bis 10. Juli 2013. 12. Eignungs-/Zuschlagskriterien Eignungskriterien: – Vollständig ausgefülltes, rechtsgültig unterzeichnetes und fristgerecht eingereichtes Angebot. – Verbindliche Angaben zum Schlüsselpersonal bis Bauende (Bauführer und Polier/Vorarbeiter). – Terminprogramm mit verbindlichem Baubeginn. – Selbstdeklaration betreffend Einhaltung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau. – Nachweis der Einhaltung des GAV in Form einer Bestätigung der zuständigen Paritätischen Kommission oder Bestätigung eines unabhängigen Treuhandbüros. Zuschlagskriterien: – Preis: 70% – Erfahrung des Bauherrn mit dem Anbieter bei früher erbrachten Arbeiten 30% 13. Adresse und Fristen für die Einreichung des Angebotes Die Angebote sind verschlossen bis Freitag, 19. Juli 2013, 11.00 Uhr mit gut sichtbarem Vermerk «Submission Bündtenweg» bei der Gemeindeverwaltung in 4244 Röschenz abzugeben 14. Gültigkeit der Angebote: 6 Monate ab Eingabetermin des Angebotes 15. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen 16. Kaution/Sicherheit: Keine
Bauobjekt: Geräteschuppen
17. Entschädigung für die Bewerbung Für die Aufwendungen der Offertphase werden keine Entschädigungen ausgerichtet.
Bauplatz: Huggerwaldstrasse 350
18. Ausschreibung: Nicht nach Gatt/WTO-Übereinkommen
Bauparzelle: 2986
19. Preisverhandlungen: Ausgeschlossen Es sind Nettoangebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden. Es finden keine Abgebotsrunden oder Ähnliches statt.
Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 5. Juli 2013
20. Verfahrensgrundsätze: Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau. Unternehmervarianten sind nicht zugelassen. 21. Mitteilung des Zuschlags: Die Zuschlagsverfügung wird den Anbietern und Anbieterinnen schriftlich eröffnet. 22. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig