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WOCHENBLATT

6 Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.

Dr. med. Heinz Schön www.dr-schoen.ch Hausarztpraxis Dorfzentrum Tramschlaufe Aesch Tel. 061 751 63 78 Zurück am 15. August 2011

Hofstetten-Flüh

Baupublikation Bauherr: Fasanella Mario und Veronika, Mühleweg 7, 4112 Flüh Projektverfasser: Willmann OHG, O. Güntert, Hardstrasse 126, 4020 Basel Bauobjekt: Wintergarten unbeheizt Bauplatz: Mühleweg 7, 4112 Flüh Bauparzelle, GB-Nr.: 3719 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh, Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 26. August 2011

Baupublikation Bauherr: Huber Hans und Rosa, Rauracherweg 21, 4114 Hofstetten SO Projektverfasser: Huber Hans und Rosa, Rauracherweg 21, 4114 Hofstetten SO Bauobjekt: Solaranlage Bauplatz: Rauracherweg 21, 4114 Hofstetten Bauparzelle, GB-Nr.: 3824 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh, Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 26. August 2011

Witterswil

Erschwil

Gemeinde Witterswil

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 15 ff des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und die kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978 liegen öffentlich auf:

Beitragsplan und -tabelle Lärmsanierungsprojekt Ettingerstrasse Den betroffenen GrundeigentümerInnen werden die Akten persönlich zugestellt. Auflagedauer: 16. August bis 15. September 2011 Auflageort: Gemeindeverwaltung Witterswil während der üblichen Schalterstunden Einsprachen gegen den Beitragsplan (Kostenverteilung) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 4108 Witterswil, einzureichen. (Einsprachen gegen das Lärmsanierungsprojekt sind gemäss separater Publikation beim Bau- und Justizdepartement, Rötihof, 4509 Solothurn, einzureichen.) Der Gemeinderat

Hochwald

Baupublikation Bauherr: von Allmen Stefan und Claudia, Herrenmattweg 2, 4146 Hochwald Bauobjekt: Solarkollektoren Bauplatz: Herrenmattweg 2, 4146 Hochwald Parzelle: GB 1781 Planauflage: Gemeindesekretariat Hochwald sowie Montag von 19 bis 20 Uhr bei der Baukommission. Einsprachefrist: bis 26. August 2011

Nuglar-St. Pantaleon

Baupublikation Bauobjekt: BG 11-014: Einbau Kaminanlage und Cheminée-Ofen Grundbuch-Nr.: 2268 Adresse: 4412 Nuglar, Gempenstrasse 11 Gesuchsteller: Dörflinger Roger, 4412 Nuglar, Gempenstrasse 11 Grundeigentümer: Dörflinger Roger, 4412 Nuglar, Gempenstrasse 11 Planverfasser: Gesuchsteller Datum Baugesuch: 8. August 2011 Planauflage: Gemeindeverwaltung Nuglar-St.Pantaleon Einsprachefrist: 25. August 2011

Büren

Baupublikation Bauherrschaft: Meier-Dürrenmatt Markus und Claudia, Brühlweg 7, 4413 Büren Bauobjekt: Photovoltaik-Netzverbundanlage Projektverfasser: Schlichting Patrick, Weidstrasse 19, 4564 Zielebach Bauplatz: Brühlweg 7, 4413 Büren Grundbuch Nr.: 2530 Planauflage: Beim Baupräsidenten Einsprachefrist: bis 26. August 2011

Verkehrsbeschränkung in Erschwil, Büsserachstrasse Erneuerung Bushaltestellen «St. Benedikt» Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement: Wegen der Erneuerung der Bushaltestellen «St. Benedikt» sind folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich: – Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt, der Verkehr wird behindert – Die Fussgänger werden lokal umgeleitet – Die bestehenden Bushaltestellen werden ausser Betrieb genommen. Es werden auf der Fahrbahn zwei provisorische Haltestellen eingerichtet. In Richtung Passwang ist die provisorische Haltestelle vor der Einmündung Niederebnetstrasse und in Richtung Büsserach nach der genannten Einmündung vorgesehen. – Der Verkehrsregelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Dauer: 22. August bis ca. Ende Oktober 2011 Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Gemeinde Witterswil

Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 15 ff des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978 liegen öffentlich auf:

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 12. August 2011

Bau- und Justizdepartement Der Vorsteher W. Straumann

Beitragsplan und -tabelle Einbau Feinbelag Sommergasse Den betroffenen Grundeigentümer/-eigentümerinnen werden die Akten persönlich zugestellt. Auflagedauer: Auflageort:

Rodersdorf

16. August bis 15. September 2011 Gemeindeverwaltung Witterswil während der üblichen Schalterstunden

EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 4108 Witterswil, einzureichen.

Baupublikation Bauherr: Pochon Jean-Luc und Tina, Büneweg 29, 4114 Hofstetten SO Projektverfasser: Pochon Jean-Luc und Tina , Büneweg 29, 4114 Hofstetten SO Bauobjekt: Gartenhaus neu Ofen/Kamin versetzen Bauplatz: Büneweg 29, 4114 Hofstetten Bauparzelle, GB-Nr.: 4056 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh, Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 26. August 2011

Donnerstag, 11. August 2011 Nr. 32

Der Gemeinderat

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan «Weitblick» auf GB Rodersdorf Nr. 184 BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Auflagezeit

Öffentliche Planauflage Gemeinde Witterswil

Die Auflage erfolgt vom 11. August bis 9. September 2011

Auflageort

Gemeindeverwaltung Rodersdorf während der Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung 061 731 33 16

Gestützt auf § 7 der kantonalen Lärmschutz-Verordnung (LSV-SO) vom 1. September 2002 wird das Lärmsanierungsprojekt über die Benkenstrasse / Bättwilerstrasse / Bahnhofstrasse / Ettingerstrasse öffentlich aufgelegt.

Informations- Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am veranstaltung Dienstag, 23. August 2011, von 19.00 bis 20.30 Uhr im Gemeindesaal statt. Einsprachen

Das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gibt Aufschluss über die Lärmbelastung sowie Art und Wirksamkeit der geplanten Sanierungsmassnahmen. Zudem enthält es Anträge um Erteilung von Erleichterungen nach Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV). Das LSP umfasst folgenden Bericht inkl. Pläne: Bericht Lärmsanierungsprojekt Bericht Jauslin + Stebler Ingenieure AG Muttenz, vom 20. Juni 2011 inkl. Bauprojekt Lärmschutzwand Bodenmatt Ettingerstrasse

Einsprachen gegen den Gestaltungsplan sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Gemeindepräsidium, 4118 Rodersdorf, einzureichen. Der Gemeinderat

Zwingen

Auflagezeit: 16. August 2011 bis 14. September 2011 Auflageorte: – Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Witterswil, Bättwilerstrasse 23, 4108 Witterswil (während der Schalteröffnungszeiten) – Kreisbauamt III, Amthaus, 4143 Dornach

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einsprachen gegen das Lärmsanierungsprojekt (LSP) sind innerhalb der Auflagefrist beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, 4509 Solothurn, schriftlich einzureichen. Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Solothurn, 12. August 2011

Bau- und Justizdepartement Der Vorsteher W. Straumann

Mittwoch, 24. August 2011, 20.15 Uhr im Gemeindesaal 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2011 2. Genehmigung des Finanzierungsmodells und der dazu nötigen Vollmachten für den Neubau Feuerwehrmagazin des Verbunds Stützpunktfeuerwehr Laufen 3. Beratung und Beschlussfassung über das Reglement Mittagstisch Zwingen 4. Beratung und Beschlussfassung über den Waldbaulinienplan «Weyermatt» 5. Informationen und Verschiedenes

Baupublikation Bauherr: Fam. Walser-Lakatos, Bodenmattstrasse 9, 4108 Witterswil Bauobjekt: Wintergartenanbau Bauplatz: Bodenmattstrasse 9 Bauparzelle: GB-Nr. 1512 Planauflage: Gemeindeverwaltung Witterswil Einsprachefrist: an die Baukommission Witterswil bis 29. August 2011

Nunningen

Baupublikation Bauherr: Riedberg Wohnbau AG, Bächgass 6, 4208 Nunningen Bauobjekt: Photovoltaikanlage Architekt: EBM Ecotec AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein Bauplatz: Kalm Bauparzelle: GB-Nr. 2715 Planauflage: Gemeindekanzlei Einsprachefrist: 11. bis 25. August 2011

Die Unterlagen zu den Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung, Schlossgasse 4, eingesehen werden. Alle Stimmberechtigten werden zur Teilnahme an diese Versammlung freundlich eingeladen. Zwingen, 11. August 2011

Gemeinderat Zwingen


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