Bezirk Affoltern
Dienstag, 20. September 2011
9
Genügend Wasser in bester Qualität Die Aufgaben der Gruppenwasserversorgung Amt, deren Einzugsgebiet 19 Gemeinden umfasst Genügend Wasser mit ausreichendem Druck und in hoher Qualität liefern: Das sind im Wesentlichen die Aufgaben der Gruppenwasserversorgung Amt. Für die Mitglieder des Ämtler Arbeitgeberverbandes gabs dazu Informationen und eine Besichtigung im Maschwander Grundwasser-Pumpwerk. ................................................... von werner schneiter Wer trinken, duschen, baden, waschen, Blumen giessen oder das Auto sauber halten will: Hahn aufdrehen – und das Wasser fliesst. Wasser ist in der Schweiz genügend und in guter Qualität vorhanden – unser Land, das «Wasserschloss Europas», derweil in anderen Ländern dieses kostbare Gut weder in ausreichenden Mengen noch in der erforderlichen Qualität vorhanden ist. Dass hierzulande Wasserqualität und Versorgungssicherheit stimmen – dafür sorgen verschiedene Organisationen, oft Genossenschaften. Aber es gibt auch privatrechtliche Wasserversorgungen. Die Gruppenwasserversorgung Amt (GWVAmt), deren Einzugsgebiet 19 Gemeinden umfasst, ist eine einfache Gesellschaft und Partnerin dieser politischen Gemeinden. Vor dem Hintergrund latenter Wasserknappheit wurde sie 1950 im «Kreuz» in Maschwanden gegründet. Das eige-
ne Grundwasser-Pumpwerk Bibelos wurde 1952 in Maschwanden in Betrieb genommen. 1972, als eine weitere Trockenperiode zu schaffen machte, wurde der Verbund erweitert: Seither ist die GWVAmt in die Gruppenwasserversorgung Amt Limmattal Mutschellen (GALM) eingebunden. Die GALM ist gewissermassen Grossistin, die wiederum Seewasser von der Wasserversorgung Zürich bezieht. Verteilt wird das Wasser nicht direkt an die Bezüger, sondern an die Gemeinden. Ab dem Pumpwerk in Maschwanden wird es in die Reservoire Bernhau in Affoltern und Frohmoos in Hedingen gepumpt. Die Länge des Leitungsnetzes beträgt rund 20 km. Dazwischen liegen die Abgabestellen an Gemeinden, die mit der GWVAmt abrechnen. Zahlreiche Gemeinden sind aber nicht nur der GWVAmt angeschlossen, sondern auch untereinander vernetzt.
Täglich bis 14 000 Kubikmeter Wasser Im Durchschnitt, bei normalen Witterungsverhältnissen, werden täglich 3000 bis 4500 Kubikmeter Wasser geliefert. Die Spitzenwerte liegen allerdings bei 14 000 Kubikmeter pro Tag. Knapp 90 Prozent ist Eigenwasser aus dem Pumpwerk in Maschwanden, rund 12 Prozent stammen von der GALM – Seewasser. Je nach Wetterlage können sich die Anteile verschieben, wobei der Seewasseranteil in den Gemeinden recht unterschiedlich ist, in einzelnen Ämtler Gemeinden fliesst gar kein Seewasser. Stärker mit «wei-
Augenschein der Arbeitgeberverbandsmitglieder im Grundwasser-Pumpwerk der Gruppenwasserversorgung Amt in Maschwanden und Erklärungen von Betriebswart Renato Vincenti (rechts). cherem» Seewasser beliefert werden die Limmattaler und Aargauer Gemeinden. Wichtig ist vor allem, dass immer genügend Wasser in hoher Qualität zur Verfügung steht. «Mit Blick auf die Versorgungssicherheit benötigt jede Wasserversorgung zwei Beine. Und die Wasseroption muss viel höher sein als der tatsächliche Bezug», sagte Peter Rudin, Vorstandsmitglied der
GWVAmt an der Mitgliederversammlung des Ämtler Arbeitgeberverbandes. Ins Kapitel Versorgungssicherheit gehört auch der Werterhalt der Anlagen. Das Pumpwerk Maschwanden wurde im Jahr 2000 – im Rahmen des 50-Jahre-Jubiläums der GVWAmt – umfassend renoviert, dazu das Reservoir Frohmoos. Im Zuge des Autobahnbaus mussten zudem einzelne Leitungen umgelegt werden. Sicherheit garantie-
ren auch Wasserproben des Kantons, die im Falle der GWVAmt nie zu Beanstandungen Anlass gegeben haben. Von den sorgsam gepflegten Anlagen im Grundwasser-Pumpwerk Bibelos in Maschwanden konnten sich die zahlreichen Mitglieder des Ämtler Arbeitgeberverbandes ein Bild machen – bei einem interessanten, von Betriebswart Renato Vincenti geführten Rundgang.
Blöder Scherz mit lebensgefährlichen Folgen Bezirksgericht Zürich: Freiheitsstrafe für Messerattacke gegen Duo aus dem Bezirk Affoltern Eine spontane Schnapsidee hat zwei angetrunkene Discobesucher aus dem Bezirk Affoltern beinahe das Leben gekostet. Beide Männer wurden von einem aufgebrachten Jamaikaner angegriffen und im Halsbereich verletzt. Nun wurde der Messerstecher zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. ................................................... von attila szenogrady Es war in der Nacht auf den 12. Dezember 2009, als zwei junge Schweizer aus dem Bezirk Affoltern den berüchtigten Club «Q» in Zürich aufsuch-
anzeige
ten. Die beiden Mittzwanziger tranken sich dort einen starken Rausch an. Kurz nach Mitternacht begaben sie sich auf die Strasse. Fest steht, dass die beiden betrunkenen Männer vor dem Club einen parkierten Personenwagen aus dem Kanton Basel bemerkten. Das Fahrzeug wies an der linken Seite einen sichtbaren Glasschaden auf. Worauf der jüngere der beiden Geschädigten auf die Schnapsidee kam, die bereits zersplitterte Scheibe gänzlich einzuschlagen. Mit massiven Folgen. So waren der betroffene Autohalter und sein Kollege zufällig vor Ort. Die beiden Jamaikaner wurden damit unfreiwillig Zeugen der mutwilligen Zerstörung. Sie nahmen sogleich die Verfolgung des Duos auf.
Was danach passierte, war am letzten Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich höchst umstritten. Laut Staatsanwalt Markus Oertle griffen beide Dunkelhäutigen zu einem Messer oder einem scharfen Gegenstand und brachten ihren beiden Gegnern mehrere Schnittverletzungen im Gesichts- und Halsbereich bei. Das jüngere Opfer wurde erheblich verletzt. Neben einer klaffenden Wunde am Hals hatte er auch einen Bruch des Unterkiefers erlitten.
gen mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie mehrfacher Körperverletzung mit unbedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie 20 Monaten rechnen. Die Verteidiger verlangten hingegen Freisprüche und verwiesen auf eine unsichere Beweislage. Da sich weitere Jamaikaner am Tatort aufgehalten hatten, würden wegen der Dunkelheit auch andere Personen als Angreifer infrage kommen, argumentierten sie.
Ein Angreifer verurteilt Mehrfache Gefährdung des Lebens eingeklagt Vor Gericht wiesen die beiden angeschuldigten Jamaikaner die Vorwürfe der Anklage zurück. Sie mussten we-
Am Donnerstag eröffnete das Gericht sein Urteil. Dabei wurde der heute 39jährige Autohalter wegen mehrfacher Lebensgefährdung sowie mehrfacher Körperverletzung zu einer teilbeding-
ten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Zwölf Monate davon soll er verbüssen. Die Richter begründeten den Schuldspruch mit belastenden Aussagen der beiden Opfer, aber auch des Mitbeschuldigten, der seinen Landsmann beim Kampf beobachtet hatte. Mehr Glück hatte der zweite Jamaikaner. Er wurde mangels Beweisen freigesprochen. Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich geht hervor, dass der Verurteilte beiden Geschädigten Schmerzensgelder entrichten soll: 5000 Franken für das eine Opfer, 3000 Franken für den leichter verletzten Mann aus der anderen Gemeinde. Hinzu kommt noch ein zu bestimmender Schadenersatz.