Einladung an die Stimmberechtigten der Gemeinde Hedingen zur
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 13. Dezember 2012, 19.45 Uhr, im Schachensaal Geschäfte A. Reformierte Kirchgemeinde (Beginn 19.45 Uhr) 1) Voranschlag und Steuerfuss 2013. Festsetzung B. Politische Gemeinde (Beginn 20.15 Uhr) 1) Sanierung landwirtschaftliche Strassen. Bauabrechnung 2) Ersatzbau Trottenscheune. Vorberatung zuhanden der Urnenabstimmung 3) Renovation Liegenschaft Schachenstrasse 7. Vorberatung zuhanden der Urnenabstimmung 4) Kanalisation Mühlerain. Bewilligung Zusatzkredit 5) Spitex-Verein. Neuer jährlich wiederkehrender Kredit 6) Voranschlag und Steuerfuss 2013. Festsetzung C. Apéro Hinweise Die Akten und das Stimmregister können im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, während den üblichen Öffnungszeiten oder im Internet unter www.hedingen.ch/Gemeindeversammlung eingesehen werden. Die Broschüren mit dem beleuchtenden Bericht wurden den Stimmberechtigten bereits zugestellt. Bezüglich Stimmberechtigung wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte vom 1. September 2003 verwiesen.
Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis, Kappel am Albis, Rifferswil
(Albert Schweitzer)
TODESANZEIGE UND DANKSAGUNG
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012
In Liebe und grosser Dankbarkeit haben wir von unserem lieben Mami und Grossmami Abschied genommen.
1. Genehmigung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses auf 22 %
Gertrud (Trudy) Schwald-Moser
Rechtsmittelbelehrung:
30. Januar 1923 – 29. November 2012
Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können – von der Veröffentlichung an gerechnet – schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte) – innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz) – innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gem. § 151 Gemeindegesetz). Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle der drei Kreisgemeinden zur Einsicht auf. Sekundarschulpflege Hausen am Albis
Gemeindeversammlungen vom 5. Dezember 2012
Beschlüsse:
Hedingen, 11. Dezember 2012
Politische Gemeinde
Reformierte Kirchenpflege Hedingen Gemeinderat Hedingen
1. Für die Vorhaben Erweiterungsbau Schule Rifferswil und Sanierung und Umbau der bestehenden Schulliegenschaften wurde ein Wettbewerbskredit von Fr. 225 000.– bewilligt. 2. Der Voranschlag 2013 (Steuerfuss 85 %) wurde genehmigt.
Nach einem reich erfüllten Leben durfte Mami im 90. Altersjahr im Tertianum Zürich-Enge ruhig einschlafen. Wir sind sehr traurig, aber dankbar für alles, was sie uns gegeben hat. Die Beisetzung hat auf Wunsch von Mami am Freitag, 7. Dezember 2012, im engsten Familienkreis auf dem Friedhof Wettswil am Albis stattgefunden. Mami durfte zu ihrem geliebten Ehegatten zurückkehren. Wir danken allen ganz herzlich, die Trudy in Freundschaft verbunden waren. Unser spezieller Dank gilt Herrn Pfarrer Dr. Niklaus Peter für seine Begleitung und die tröstenden Worte anlässlich der Beisetzung. Ebenfalls danken wir Herrn Prof. Dr. med. Hermann Henke für die kompetente und herzliche Betreuung von Trudy sowie dem Pflegepersonal des Tertianum Zürich-Enge für die einfühlsame Pflege und Begleitung. Wettswil am Albis, 8. Dezember 2012 In stiller Trauer Hans-Peter und Corina Schwald-Schaetzle mit Alain, Eric und Carole Barbara und Claude Zwicky-Schwald mit Cédric und Céline Sybil und Ruedi Wiedmer-Rohner Verwandte und Freunde Anstelle von Blumen sind Spenden zugunsten der Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche, CH-3052 Zollikofen, auf das Postkonto 30-974-3, gerne willkommen. Traueradresse: H.-P. Schwald, Junggrütstrasse 33, 8907 Wettswil a. A.
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012 1. Genehmigung Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) an der Primarschule Stallikon 2. Genehmigung Voranschlag 2013 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des Steuerfusses auf 71 %. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab heutiger Publikation im Gemeindehaus (Schalter EG) zur Einsicht auf. Rechtsmittel 1. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz, LS 131.1). 2. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern am Albis angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz, LS 131.1). 3. Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) spätestens innert 5 Tagen, ab dieser Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz, LS 131.1). Stallikon, 11. Dezember 2012 Gemeinderat Stallikon
Der Voranschlag 2013 (Steuerfuss 14 %) wurde genehmigt.
Überall sind Spuren deines Lebens . . . Gedanken, Bilder, Augenblicke und Gefühle. Sie werden uns immer an dich erinnern.
Rechtsmittelbelehrung
Rita Huber-Frey
Die Protokolle liegen in der Gemeindeverwaltung Rifferswil zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung der Protokolle sind in Rekursform innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen. Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern (Adr. siehe oben) erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Verfahrenskosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurs- oder Beschwerdeschriften müssen einen Antrag mit Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist – soweit möglich – beizulegen. Rifferswil, 11. Dezember 2012 Gemeinderat Rifferswil Evang.-ref. Kirchenpflege Rifferswil
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Einen geliebten Menschen zu verlieren ist unendlich schwer. Doch es ist tröstend zu wissen, wie viel Liebe, Freundschaft, Achtung und Wertschätzung ihr entgegengebracht wurde. Herzlichen Dank allen, die sich mit uns verbunden fühlten, die mit uns Abschied nahmen und ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten. Tief bewegt hat uns die grosse Zahl der Mittrauernden an der Abschiedsfeier. Sie gaben uns die Gewissheit in unserer Trauer nicht allein zu sein. Wir sind dankbar für die einfühlsamen Worte von Herrn Pfarrer Walter Hauser. Die vielen persönlichen Karten, die Briefe, Blumen und Spenden waren und sind uns Trost. Besonders herzlich danken wir dem Team der Villa Sonnenberg für die herzliche und liebevolle Pflege in den letzten Tagen. Hedingen, im Dezember 2012
Die Trauerfamilie
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