Gemeinde Aeugst am Albis Gemeindeversammlungen Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf Donnerstag, 11. Dezember 2014, in die Kirche Aeugst am Albis, zu den Gemeindeversammlungen eingeladen: A. Primarschulgemeinde
20.00 Uhr
1. Information Schulsozialarbeit 2. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2015 des Primarschulgutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 38 %. B. Politische Gemeinde
anschliessend
1. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2015 des politischen Gemeindegutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 37 %. 2. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Erlass einer neuen Personalverordnung für die Mitarbeitenden der politischen Gemeinde (Verwaltung und Werkhof). Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde – aktueller Stand der Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Aeugst am Albis – aktueller Stand der Liegenschaft Dorfstrasse 37 – Zweckverband Spital Affoltern, aktuelle Situation C. Reformierte Kirchgemeinde anschliessend 1. Antrag der Kirchenpflege betreffend die Genehmigung des neuen Entschädigungsreglementes. 2. Antrag der Kirchenpflege betreffend die Genehmigung eines Baukredites für den Ersatz der Fenster im Pfarrhaus. 3. Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2015 des reformierten Kirchengutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 12 %. 4. Kenntnisnahme von Gesprächsaufnahmen im Zusammenhang mit KirchGemeindePlus. Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Mittwoch, 26. November 2014, im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte GPR vom 27. Oktober 2004 verwiesen.
Einladung zur
Gemeindeversammlung
Einladung zur
Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten unserer Gemeinde werden eingeladen zu einer Gemeindeversammlung auf
Kirchgemeindeversammlung
Montag, 8. Dezember 2014,
Sonntag, den 7. Dezember 2014, in der reformierten Kirche im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 10.45 Uhr
vom Dienstag, 9. Dezember 2014, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Stampfi Traktanden: Politische Gemeinde 1. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Abdallah, Hassan, libanesischer Staatsangehöriger 2. Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses (112 %) Ref. Kirchgemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses (14 %) 2. Aufnahme von Gesprächen mit umliegenden Kirchgemeinden für eine zukünftige Zusammenarbeit; Genehmigung Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 21. November 2014 in der Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Sämtliche Anträge und Akten sind auch unter www.knonau.ch abrufbar. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.
Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Die Präsidenten und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Rechtsmittel Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz). Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über die Ausübung mit Stimmrechtsrekurs gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab der Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz). Gemeinde Aeugst am Albis
1. Voranschlag/Steuerfuss 2015 2. Schulhaus Rossau, Verkauf B. Politische Gemeinde 1. Voranschlag/Steuerfuss 2015 2. 900 Jahre Mettmenstetten, Jubiläumsaktivitäten 2016, Kredit Die Anträge liegen in der Gemeindeverwaltung ab 24. November 2014 zur Einsicht auf. Die Weisung steht unter www.mettmenstetten.ch-›Politik-› Gemeindeversammlung oder unter Neuigkeiten sowie unter www.ps-mettmenstetten.ch zum Download zur Verfügung.
Gemeinderat Reformierte Kirchenpflege
Sekundarschulgemeinde Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten
Die Stimmberechtigten der Gemeinden Obfelden (Politische Gemeinde, Primarschulgemeinde und Reformierte Kirchgemeinde) werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf Donnerstag, 11. Dezember 2014, 20.00 Uhr, im Singsaal der Schulanlage Chilenfeld. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003.
Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Anträge können auch auf der Homepage der Gemeinde Obfelden (www.obfelden.ch) eingesehen werden. Obfelden, 7. November 2014 Die Gemeindevorsteherschaften
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Mettmenstetten
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Der Antrag liegt in der Gemeindeverwaltung ab 24. November 2014 zur Einsicht auf.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Die Weisung steht unter www.mettmenstetten.ch-›Politik-› Gemeindeversammlung oder unter Neuigkeiten sowie unter www.sekmaettmi.ch zum Download zur Verfügung.
Affoltern am Albis
19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Wygarten, Mettmenstetten, zur Behandlung des folgenden Geschäfts:
Mettmenstetten, 7. November 2014 Sekundarschulpflege Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten
A. Politische Gemeinde Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses auf 47 %
C. Reformierte Kirchgemeinde Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses auf 12 %
Freundlich lädt ein:
1. Voranschlag/Steuerfuss 2015
Montag, 8. Dezember 2014,
Anträge:
B. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses auf 46 % 2. Genehmigung des Abschlusses eines vierjährigen Leasingvertrages mit der Firma HP Financial Services, Dübendorf und Installation und Lieferung der neuen IT-Infrastruktur durch die Firma Letec IT Solutions AG, Schaffhausen
Die Weisung an die Stimmberechtigten liegt dem «reformiert.» Nr. 12 bei. Sämtliche Unterlagen liegen ab 20. November 2014 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Die Stimmberechtigten der Gemeinden Knonau, Maschwanden und Mettmenstetten werden eingeladen zu einer Kreis-Gemeindeversammlung auf
Einladung zur Gemeindeversammlung
Im Anschluss an die Verhandlungen lädt die Kirchenpflege die Anwesenden zum Apéro ein.
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.
Gemeindeversammlung
Politische Gemeinde Primarschulgemeinde Reformierte Kirchgemeinde
Geschäfte: 1. Genehmigung des Voranschlages 2015 und Festsetzung des Steuerfusses auf 12 % 2. Aufnahme von Gesprächen mit umliegenden Kirchgemeinden für eine zukünftige Zusammenarbeit 3. Mitteilungen/Umfrage
Mettmenstetten, 7. November 2014 Primarschulpflege und Gemeinderat
Die Vorsteherschaften:
An der Gemeindeversammlung sind alle in Aeugst am Albis niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt.
Protokoll
A. Primarschulgemeinde
Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.
Stimmberechtigung
An der Kirchgemeindeversammlung sind nur die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehörigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmberechtigt.
im Anschluss an die um 19.30 Uhr beginnende Versammlung der Sekundarschulgemeinde Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Mehrzweckhalle Wygarten, Mettmenstetten, zur Behandlung der folgenden Geschäfte:
Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1, Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: CE Consularia GmbH, Archengässli 4, 8304 Wallisellen Bauvorhaben: Abbruch EFH Vers.-Nr. 1304 und Neubau MFH mit Autoeinstellhalle, Kat.-Nr. 4314, Bachmattstrasse/Uerklisweg, Wohnzone W3
Hedingen
Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil a. A. werden auf Montag, 8. Dezember 2014, 20.15 Uhr, in den Singsaal des Schulhauses «Mettlen» zu einer Gemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangen folgende
Gesuchsteller: Lippuner Anselmo und Andrea, Chrüzacherweg 5, 8906 Bonstetten Projektverfasser: Strebel Susanne, Dörflistrasse 8, 8933 Maschwanden Bauprojekt: 1. Projektänderung: Ersatzbau, Ismatt 6, Kat.-Nr. 1980, Vers.Nr. 5; Kernzone Weiler
Geschäfte: A. Politische Gemeinde 1. Budget und Steueransatz 2015 B. Primarschulgemeinde 1. Budget und Steueransatz 2015 Im Anschluss an die Versammlung: Information betreffend Neubau Mettlen III Die Anträge und Akten liegen ab 21. November 2014 in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003. 8907 Wettswil a. A., 7. November 2014 Gemeinderat Wettswil a. A. Primarschulpflege Wettswil a. A.
Obfelden Gesuchsteller: Altherr Christoph und Marianne, Winkelstrasse 34, 8912 Obfelden Projektverfasser: ATRIUM-design ag, Aarauerstrasse 8, 5734 Reinach Baurechtliches Vorhaben: Anbau gedeckter Sitzplatz am Wohnhaus Vers.Nr. 1482 auf Kat.-Nr. 3982 an der Winkelstrasse 34 (Zone W2E)
De Plättlileger walter-staehli@bluewin.ch 079 696 89 21, 8909 Zwillikon
Qualität aus Freude am Beruf