Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Auflage des öffentlichen Inventars Das öffentliche Inventar über den Nachlass Hans Jürg Bächtiger, geb. 31. März 1936, von Zürich und Jonschwil SG, gestorben 18. April 2012, wohnhaft gewesen Hinterbuchenegg, 8143 Stallikon, liegt den Beteiligten beim Notariat Schlieren, Uitikonerstrasse 9c, 8952 Schlieren, vom 19. Oktober 2012 bis 20. November 2012 zur Einsicht auf.
Schluss des Konkursverfahrens Das Liquidationsverfahren gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR über die Ins CoSwiss GmbH, In der Breiti, 8914 Aeugstertal, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern vom 4. Oktober 2012 als geschlossen erklärt worden. Zürich, 10. Oktober 2012 Konkursamt Affoltern am Albis Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Gemeinde: Wettswil a. A. Projekt: 644 Stationsstrasse
Schlieren, 19. Oktober 2012
Grundächerstrasse bis Moosstrasse Haltestellen, Gehweg, Lärmschutzwand, Instandsetzung
Notariat Schlieren Postfach 8952 Schlieren
Lärmschutz Staatsstrassen in Wettswil a.A.
Politische Gemeinde Affoltern am Albis Primarschulgemeinde Affoltern am Albis Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/ Aeugst am Albis
Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden auf Montag, 19. November 2012, 20.00 Uhr, in den Kasinosaal, Gemeindezentrum, Marktplatz 1, zu einer Gemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte: A) Sekundarschulgemeinde, Primarschulgemeinde und Politische Gemeinde Gemeinsame Vorstellung des Finanzplanes 2012 bis 2016 B) Sekundarschulgemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2013 2. Bekanntmachungen Die Akten zum Beschlussgeschäft liegen ab Montag, 5. November 2012, in der Schulverwaltung der Sekundarschule, Zwillikerstrasse 16, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. C) Primarschulgemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2013 2. Bekanntmachungen Die Akten zum Beschlussgeschäft liegen ab Montag, 5. November 2012, in der Schulverwaltung der Primarschule, Breitenstrasse 18, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. D) Politische Gemeinde 1. Bewilligung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2013 2. Genehmigung der Bauabrechnung betreffend den Neubau Werkhof Lindenmoos, Lindenmoosstrasse 21, 8910 Affoltern am Albis 3. Genehmigung der Bauabrechnung betreffend die Sanierung und Erweiterung Allwetterplatz (Sportanlagen Im Moos) 4. Bekanntmachungen Die Akten zu den Beschlussgeschäften liegen ab Montag, 5. November 2012, in der Gemeindekanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. Affoltern am Albis, 19. Oktober 2012 Die Gemeindevorsteherschaften
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Auflage des Ausführungsprojektes, des Landerwerbsplanes und des akustischen Sanierungsprojektes gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz Abtretung von Privatrechten/ Leistung von Beiträgen Die Projektdossiers und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis der sämtlichen für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenenPersonen sowie der an sie gestellten Ansprüche – während 30 Tagen, von heute an, im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Das Projekt ist an Ort ausgesteckt. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Wettswil a. A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a. A., schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung der Unternehmung an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vor-genommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. Wettswil a. A., 19. Oktober 2012 Gemeinderat Wettswil a. A.
Così ammaliato con il cuore sono rimasto là alla piccola finestra . . . E la si vedeva svuotarsi piano piano e in essa non v’erano che stelle e il libretto delle nonne e dei loro tempi si era chiuso.
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: McDonald’s Suisse Development Sàrl, Rue de Morges 23, 1023 Crissier Projektverfasser: Schällibaum + Partner AG, Norastrasse 7, 8040 Zürich Bauvorhaben: Erweiterungsbau McDonald’s Restaurant, Vers.-Nr. 3174, Kat.-Nr. 5625, Industriestrasse 8, Industriezone
Andrea Zanzotto
Traurig nehmen wir Abschied von
Teresa Ravasio-De Bastiani 12. Januar 1932 (Tarzo) bis 13. Oktober 2012 (Hedingen)
Sie ist in ihrem 81. Lebensjahr von uns gegangen. In tiefer Trauer: Fernando Di Lazzaro Denis Ravasio und Susanne, Luca, Nino Ivan Ravasio und Marta, Vanessa, Yasmin Giovanni Ravasio und Yve, Lorenz, Giulia, Sina Lou Die Urnenbeisetzung erfolgt im Familienkreis. Die Trauerfeier findet am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 14.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hedingen statt. Es werden keine Leidzirkulare versandt. Anstelle von Blumenspenden gedenke man des Kinderheims Paradies, 8932 Mettmenstetten, Postkonto 80-29458-4. Traueradresse: Giovanni Ravasio, Klosbachstrasse 33, 8032 Zürich
Hausem am Albis Gesuchsteller: Ursula Rüegg, Husertal 21, 8925 Ebertswil Projektverfasser: Ursula Rüegg, Husertal 21, 8925 Ebertswil Bauprojekt: Pferde-Auslaufplatz auf Kat.-Nr. 860, Husertal 21, 8925 Ebertswil (LW)
Hausen am Albis Gesuchsteller: Beat Burkard, Bergstrasse 4, 8915 Hausen am Albis Projektverfasser: frickarchitektur, Ebertswilerstrasse 2, 8915 Hausen am Albis Bauprojekt: Gesuch für befristeten Betrieb Fonduestübli auf Kat.-Nr. 3486, Albisstrasse 2 (Kernzone KI)
Hausen am Albis Gesuchsteller: Urs Flückiger, Houen 1, 8925 Ebertswil Projektverfasser: Urs Flückiger, Houen 1, 8925 Ebertswil Bauprojekt: Bereits vollzogene Umnutzung der Weidescheune, Linerenweg, Husertal auf Kat.-Nr. 857, Linerenweg (LW)
Ottenbach Bauherr: Villiger Hans und Sonja, Isenbergstrasse 3, 8913 Ottenbach Bauprojekt: Flachdachwintergarten mit begehbarer Terrasse und zwei Schlepplukarnen am Wohnhaus (Assek.-Nr. 88) an der Isenbergstrasse 3 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1133 (KA).
Wettswil am Albis Bauherrschaft: RSH Bau- und Immobilien AG, vertr. durch Peter Hotz, Webereistrasse 55, 8134 Adliswil Projektverfasser: Liechti Graf Zumsteg, Dipl. Architekten ETH/SIA AG, Stapferstrasse 2, 5200 Brugg Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Vers.-Nrn. 8 und 9 und Neubau von 8 Mehrfamilienhäusern, 5 Einfamilienhäusern, 1 Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sowie 1 Atelier auf Kat.Nrn. 3098 und 3097, Bäumlisächerstrasse/Heidenweg (Wohnzone W2a/ privater Gestaltungsplan Bäumlisächer)
Bestattungen Knonau Zimmermann-Lehner, Peter Karl von Zürich ZH und Vitznau LU, geboren am 2. April 1956, wohnhaft gewesen in 8934 Knonau, Bergli 28, gestorben am 9. Oktober 2012, in Villasimius (IT).
Hedingen In Hedingen ist am 13. Oktober 2012 gestorben:
Ravasio-De Bastiani, Teresa geboren am 12. Januar 1932, Staatsangehörige von Italien, verwitwet, wohnhaft gewesen in Hedingen, Vordere Zwillikerstrasse 7.
Es findet keine Beisetzung statt.
Urnenbeisetzung im Familienkreis. Abschiedsgottesdienst in der reformierten Kirche Hedingen am Mittwoch, 24. Oktober 2012, 14.00 Uhr.
Der Friedhofvorsteher
Bestattungsamt Hedingen