Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Gemeinde Ottenbach Grundpfandverwertung Schuldner De Pretto Guido Walter, Meiholzstrasse 3b, 8913 Ottenbach, und De Pretto Alexandra Martina, Winkelstrasse 39, 8912 Obfelden, je solidarisch haftend Pfandeigentümer De Pretto Guido Walter, Meiholzstrasse 3b, 8913 Ottenbach, und De Pretto Alexandra Martina, Winkelstrasse 39, 8912 Obfelden, Miteigentümer je zur Hälfte Tag und Zeit der Steigerung
Auflage des Kollokationsplanes Im Konkurs über den Nachlass der Frau Susanne Wolter, geb. 8. Juli 1983, vom Bichelsee-Balterswil TG und Unterägeri ZG, gest. 24. Februar 2014, wohnhaft gewesen Niederfeldstrasse 47, 8932 Mettmenstetten, liegen der Kollokationsplan und das Inventar des beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. Oktober 2014 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist schriftlich beim Konkursamt Affoltern das Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen.
Freitag, 17. Oktober 2014, 13.30 Uhr Steigerungslokal Besprechungszimmer K21, Kopfbau Kasino, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis Grundstück In der Gemeinde Ottenbach laut Grundregister Blatt 748, Plan Nr. 2, Kataster-Nr. 1376: Wohnhaus, für Fr. 1 324 000.– versichert (Schätzung der Kantonalen Gebäudeversicherung vom 11. März 2009, Gebäude Nr. 318) sowie separates Garagengebäude, für Fr. 71 800.– versichert (Schätzung der Kantonalen Gebäudeversicherung vom 1. Juli 2003, Gebäude Nr. 1042), mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen 121 m², Nebengebäude 69 m², Bodenbedeckungsarten: befestigte Fläche 162 m², Gebäude 190 m², Trottoir 2 m², Gartenanlage 752 m², Jonenstrasse 29, 8913 Ottenbach. Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Fr. 1 580 000.– Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 50 000.– in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Affoltern am Albis ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis
Betreibungsamt Affoltern am Albis R. Günthardt, Betreibungsbeamter
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsblatt vom 10. Oktober 2014 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Sowseit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist schriftlich beim Konkursamt Affoltern das Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach Affoltern am Albis
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. August 2014 sind für die Ersatzwahl innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: 1. Apter Joëlle 1977 Unternehmerin und Mutter Fuchsmatt 1 parteilos 2. Ineichen-Wolf Melanie 1984 Kundendienst Ebertswilerstrasse 2 parteilos 3. Sidler-Föllmi Andrea 1966 Lehrerin HWM Houenmattstrasse 18, Ebertswil parteilos In Anwendung von Art. 6 der Hauser Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 17. Oktober 2014, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, c/o Daniela Bommer, Gemeindeschreiberin, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, eingereicht werden können. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 8. März 2015 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Hausen am Albis, per E-Mail: jacqueline.kauer@hausen.zh.ch, via Homepage www.hausen.ch oder Telefon 044 764 80 20, erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Hausen am Albis, 10. Oktober 2014
Gemeinderat Hausen am Albis
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014
Im Konkurs über den Nachlass der Frau Margrit Egli, geb. 1. November 1946, von Männedorf ZH und Egolzwil LU, wohnhaft gewesen Schuelweidweg 4, 8914 Aeugstertal, gestorben am 13. Februar 2014, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf.
Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2014/2018
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014
Auflage des Kollokationsplanes
Gemeinde Hausen am Albis
Gemeindeammannamt Bonstetten
Schluss der konkursamtlichen Nachlassliquidation Die konkursamtliche Liquidation über den Nachlass von Hans Küng, geb. 14. Juni 1934, von Aristau AG, gest. 9. Juni 2011, wohnhaft gewesen Grossmatt 9, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 1. Oktober 2014 als geschlossen erklärt worden. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis
Einstellung des Konkurses Über Pius Estermann, geb. 12. September 1966, von Römerswil LU, Hochdorf LU, Hofackerstrasse 2, 8908 Hedingen, Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zürich ehemals eingetragenen Einzelunternehmens Speedy-Kurier Estermann, mit Sitz in Hedingen, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 22. Mai 2014 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 30. September 2014 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger innert 20 Tagen die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 4000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis
Gerichtliches Verbot
Delegiertenversammlung Donnerstag, 13. November 2014, 19.00 Uhr Mehrzweckgebäude Stampfi, Stampfistrasse 8, 8934 Knonau A. Statutarische Geschäfte 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler 2. Kenntnisnahme des Protokolls der Delegiertenversammlung vom 22. Mai 2014 3. Sitzungsgelder Vorstand: Bericht und Antrag des Vorstandes 4. Stellenplan 2015: Bericht und Antrag des Vorstandes 5. Voranschlag 2015: Bericht und Antrag des Vorstandes 6. Abschluss des statutarischen Teils B. Informationen aus dem Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern • Projekt «Konsens 2016» • Abschluss Projekt «Kommunikationskonzept» Die Unterlagen liegen ab 30. Oktober 2014 beim Sozialdienst Bezirk Affoltern, Obfelderstrasse 41b (3. Stock), 8910 Affoltern am Albis, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014 Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern Margareta Wildhaber, Präsidentin
Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern am Albis hat am 4. August 2014 nach Einsicht in das Begehren der gesuchstellenden Partei, Wohnbaugenossenschaft «Lueg is Land» Buchs, Postfach 535, 8107 Buchs, in Anwendung von § 258 ZPO, verfügt: Unberechtigten ist das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Friedhofstrasse 51 bis 75, 8906 Bonstetten, Grundbuch Blatt 569 und 188, Kat.Nr. 2113, untersagt. Widerhandlungen werden mit einer Busse von bis zu Fr. 500.– bestraft. Berechtigt sind nur Besucher während der Dauer ihres Besuches, bis maximal 6 Stunden. Durch die richterlichen Behörden ist das vorstehende gerichtliche Verbot in Anwendung von Artikeln 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt worden. Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich massgebend. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen. (§ 260 ZPO) 8906 Bonstetten, 10. Oktober 2014 Gemeindeammannamt Bonstetten lic. iur. T. Michel Burri, Gemeindeammann
Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über den Nachlass von Luciano Spino, geb. 12. Dezember 1965, von Zürich, gest. 20. September 2013, wohnhaft gewesen in 8914 Aeugst am Albis, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. Oktober 2014 verwiesen. Affoltern am Albis, 10. Oktober 2014 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis
Bestattungen Stallikon Am Freitag, 3. Oktober 2014, ist in Stallikon ZH gestorben:
Bohli Konrad geboren am 23. April 1965, von Stallikon ZH, ledig, wohnhaft gewesen Dorfstrasse 12, 8143 Stallikon. Die Abdankungsfeier findet am Mittwoch, 15. Oktober 2014, um 14.00 Uhr in der reformierten Kirche Stallikon statt. Die Urnenbeisetzung erfolgt im engsten Familienkreis. Bestattungsamt Stallikon