Definitive Publikation der Wahlvorschläge Sekundarschule Bonstetten Kreisgemeinde Bonstetten, Stallikon, Wettswil Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 Urnengang vom 22. September 2013, 1. Wahlgang Auf die Wahlausschreibung vom 21. Juni 2013 und 06. August 2013 für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2010-2014 sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Name, Vorname Beruf
Jahrg. Adresse
Eugster Judith
1969
Kostencontrolling fĂĽr staatl. Infrastrukturdaten Albrecht Sibylle Kauffrau
1969
Eggstrasse 32 8907 Wettswil Hofwies 1 8906 Bonstetten
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. Es wird eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren, d. h. mit leeren Wahlzetteln, am 22. September 2013 durchgeführt. 16. August 2013
Wahlvorsteherschaft Bonstetten
Für die infolge Wegzugs aus der Schulpflege zurückgetretene Carmen Spillmann Schmid ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 zu wählen. In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung sowie den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis zum 25. September 2013 Wahlvorschläge (mit Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort) eingereicht werden (§ 49 ff GPR). Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Hedingen (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden. Wird für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der zunächst eingereichte Vorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt (§ 54 GPR). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird am Sonntag, 24. November 2013, eine ordentliche Urnenwahl durchgeführt. 16. August 2013 Gemeinderat Hedingen
Bestattungen Bonstetten In Bonstetten wurde beerdigt:
Gut geb. Sauter, Verena Elsbeth
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Gemeinderat/ Primarschulpflege Knonau
Einladung zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 3. September 2013, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Stampfi Informationen der Primarschule Knonau – Erweiterung und Optimierung Schulhaus Aeschrain – 3. Kindergarten Dorf Informationen des Gemeinderates Knonau – Einführung Tempo 30 auf Gemeindestrassen – Umbau Chamstrasse Gemeinderat und Primarschulpflege Knonau
Wenn die Kraft zu Ende geht, ist es nicht sterben, sondern Erlösung.
TODESANZEIGE Nach längerer Krankheit nehmen wir in Liebe und Dankbarkeit für die schöne, gemeinsame Zeit Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater und Grossvater
Marian Gerard Jancier 14. August 1952 – 4. August 2013
Helena Jancier Karina und Peter Bregenzer mit Fabian und Nicole Anverwandte und Freunde Mitarbeiter Hausdienst Bregenzer
FĂĽr die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfĂĽgige KanzleigebĂĽhr erhoben.
Bonstetten Bauherrschaft: Meier Marc und Beatrice, Chli Riet 3, 8143 Stallikon Projektverfasser: Karl Blaser AG, Bolligenstrasse 22b, 3326 Krauchthal Bauvorhaben: Anbau an Wohnhaus (Wohnraumerweiterung mit Terrasse), Ligusterweg 13, 8906 Bonstetten, Kat.Nr. 35 (Zone W2/40)
Wahlanordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Hedingen fĂĽr den Rest der Amtsdauer 2010/2014
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.
Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis zu einem späteren Zeitpunkt in Polen statt. Traueradresse: Karina und Peter Bregenzer, Sandacherstrasse 22, 8909 Zwillikon
Mettmenstetten Bauherrschaft: Ulrich Schönenberger, Bolletstrasse 4a, 8932 Mettmenstetten Bauprojekt: Neubau Gartenhaus auf Kat.-Nr. 4018, Bolletstrasse bei 4a (Wohnzone W2b)
Mettmenstetten Bauherrschaft: Urs Gallmann, Herferswil 4, 8932 Mettmenstetten Bauprojekt: Einbau Heizanlage in best. Schopfgebäude, Vers.-Nr. 58, Kat.-Nr. 2074, Herferswil 6 (Landwirtschaftszone)
Wir haben keine Mutter mehr, ihr Platz in unserer Mitte ist leer. Zerrissen ist das schönste Band, sie reicht uns nicht mehr ihre Hand. Geduldig trugst Du Leid und Schmerz, nun ruhe sanft, lieb Mutterherz.
Todesanzeige
Verena Gut-Sauter 12. November 1922 – 31. Juli 2013
Du, liebstes Mami, warst unser Mittelpunkt und darum werden wir Dich schmerzlichst vermissen.
Gottlieb und Heidi Gut-Schmid mit Familie Peter und Therese Gut-Haab mit Familie Werner und Elisabeth Gut-Kehl mit Familie Hansjürg und Regina Gut-Baumann Brigitta und René Gallmann-Gut mit Familie
Ausserordentliche SchulGemeindeversammlung
Traueradresse: Gottlieb Gut, Juchweg 6, 8915 Hausen am Albis
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil a.A. werden auf Montag, 16. September 2013, 20.15 Uhr, in den Singsaal des Schulhauses «Mettlen» zu einer ausserordentlichen SchulGemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangt folgendes Geschäft: Projektierungskredit für die Durchführung einer Gesamtleistungssubmission für die Erweiterung der Schulanlage Mettlen am Standort «Ägerten» in der Höhe von Fr. 350 000.– (inkl. MwSt.).
geb. 12. November 1922, von Stallikon ZH, verwitwet, wohnhaft gewesen Spätenweg 9, Bonstetten. Sie starb in Bonstetten ZH am 31. Juli 2013.
Der Antrag und die Akten liegen ab 30. August 2013 in der Schulverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Bestattungsamt Bonstetten
8907 Wettswil a. A., 16. August 2013 Primarschulpflege Wettswil am Albis
DANKSAGUNG Herzlichen Dank allen, die mit uns Abschied genommen haben von meinem lieben Mann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvater, Urgrossvater und Onkel
Adolf Iten-Leuenberger 16. Juni 1920 – 18. Juli 2013
Die grosse Anteilnahme hat uns sehr berührt und viel Trost und Kraft gegeben. Besonders danken wir: – Frau Pfarrerin Susanne Wey. Es gelang ihr, ein lebendiges Bild des Verstorbenen zu zeichnen. – Dr. Walter Baumann für die ärztliche Betreuung. – Den Spitex-Frauen für die Unterstützung und Pflege. – Allen Freunden, Verwandten und Bekannten, die unserem Adolf in Liebe begegnet sind und ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. – Für die vielen tröstenden Worte und Karten sowie die Spenden an das Kinderhilfswerk. Knonau, August 2013
Die Trauerfamilie