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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 313 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

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AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 51 I 178. Jahrgang I Dienstag, 2. Juli 2024

Auf die Zukunft

Blinkender Zauber

Nach der erfolgreichen Spendenaktion stiessen Wegbereiter auf das Weiterbestehen des Volgs Maschwanden an. Seite 5

Die neuste Episode der Serie «Streifzüge durch die Natur» widmet sich den Glühwürmchen. Seite 8

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Verzicht auf erneute Abstimmung Nach Urteil des Verwaltungsgerichts: Wettswil plant ohne neue Bau- und Zonenordnung Livia HäberLing Am 19. November 2023 haben die Wettswilerinnen und Wettswiler über die Bauund Zonenordnung (BZO) «WeierächerGrabmatten» abgestimmt. Mit 768 Jaund 722 Nein-Stimmen fand die Vorlage damals eine knappe Mehrheit. Ende März wurde das Abstimmungsresultat vom Verwaltungsgericht allerdings für ungültig erklärt. Ob die Abstimmung wiederholt würde, war damals noch offen. Nun ist klar, dass es dazu nicht kommen wird. In ihrem jüngsten Verhandlungsbericht («Anzeiger» vom 28. Juni) teilte die Gemeinde mit, dass sie die Vorlage nicht mehr an die Stimmberechtigten herantragen wird. Das Geschäft, das als Bau- und Zonenordnung womöglich etwas trocken klingt, ist ein Puzzleteil in der Entwicklung von Wettswil, die für das Dorf weitreichende Auswirkungen haben wird. Beim Areal Weierächer-Grabmatten handelt es sich um Bauland, auf dem in Zukunft Wohnungen für mehr als 1000 Personen entstehen sollen. Zum Vergleich: Wettswil hat aktuell 5300 Einwohnerinnen und Einwohner. Die grösste Grundeigentümerin ist die Stadt Zürich. Sie möchte seit Langem vorwärtsmachen. Zwölf Jahre ist es her, seit sie bei der Gemeinde Wettswil ihre Bauabsicht kundtat und um Einleitung des Quartierplanverfahrens bat. Dieses hat zum Ziel, mit den Landbesitzern der umliegenden Parzellen eine Erschliessungsvariante zu finden. Zuvor hatte es Bemühungen gegeben, die Sache auf privater Vertragsbasis zu regeln. Ohne Erfolg. Solange allerdings nicht geklärt

ist, wo die künftigen Zufahrtswege entlangführen, kann die Stadt Zürich ihr Bauvorhaben nicht vorantreiben. Einig geworden sind sich die Grundeigentümer des betroffenen Quartiers auch im Rahmen des Quartierplanverfahrens nicht. Zwei Erschliessungsvarianten standen im Vordergrund, beide fanden Befürworter und Gegner. Die Gemeinde selbst hat sich zunächst für die eine, später dann für die andere Variante ausgesprochen. Gegen diese

«Der Gemeinderat hat bisher keinen Entscheid über die Erschliessungsvariante gefällt.» Dominik Pfefferli, Gemeindeschreiber Wettswil

von der Gemeinde favorisierte Variante setzten sich die Brüder Daniel und Hermann Baur, die als Landeigentümer direkt betroffen wären, zur Wehr. Sie hielten die geplante Zufahrtsvariante verkehrstechnisch für gefährlich. In einer von ihnen selbst durchgeführten (und nicht repräsentativen) Umfrage fanden ihre Bedenken viel Zuspruch. Es waren denn auch diese beiden Brüder, die wegen der Abstimmung vom 19. November zur BZO an den Bezirksrat und später ans Verwaltungsgericht gelangten. Ihre Kritik: Anhand der geplanten Umzonungen würde die von ihnen präferierte Erschliessungs-

variante faktisch verunmöglicht. In den Abstimmungsunterlagen werde dieser Umstand allerdings nicht offengelegt. Informationen zur von der Gemeinde geplanten Erschliessungsvariante würden komplett fehlen, bemängelten sie. Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht und hob das Abstimmungsresultat auf.

Grundeigentümerversammlung für das 1. Quartal 2025 geplant Wie also weiter? Darüber habe sich der Gemeinderat in den vergangenen Wochen intensiv Gedanken gemacht, hiess es im erwähnten Verhandlungsbericht. Man hätte die Stimmberechtigten gerne bereits an der Gemeindeversammlung über den neusten Stand informiert, erklärte Gemeindeschreiber Dominik Pfefferli auf Anfrage. Allerdings habe dies zeitlich nicht gereicht, weil das Geschäft erst gleichentags im Gemeinderat besprochen worden war. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist es dem Gemeinderat überlassen, ob und in welcher Form die Abstimmung wiederholt werden soll. Verpflichtet ist er dazu nicht, denn Verfahrensbeteiligte sind nur die betroffenen Grundeigentümer. Die Umzonung ist für die Erschliessung nicht zwingend notwendig. Vielmehr habe der Gemeinderat damit die Eingriffe in das Privateigentum minimieren und vermeiden wollen, dass ein und dasselbe Privatgrundstück verschiedenen Zonen zugeordnet wird und so also zu einem Teil der Landwirtschaftszone und zum anderen Teil der Bauzone angehöre.

«Auf Empfehlung der Quartierplankommission hat der Gemeinderat nun entschieden, dass die Teilrevision der Nutzungsplanung nicht nochmals dem Volk vorgelegt werden soll», schreibt die Gemeinde im Bericht. Stattdessen soll das Quartierplanverfahren mit der bestehenden Nutzungsplanung vorangetrieben werden. «Angesichts der bereits sehr langen Verfahrensdauer fühlt sich der Gemeinderat gegenüber den Grundeigentümerschaften verpflichtet, das Verfahren weiter voranzutreiben, jedoch auf die gleichzeitige Änderung der Nutzungsplanung zu verzichten.» Hermann Baur, der die Aufhebung des Abstimmungsergebnisses gemeinsam mit seinem Bruder erwirkt hatte, möchte sich im Moment nicht zum Entscheid der Gemeinde äussern. Welche Erschliessungsvariante zum Zug kommt, steht gemäss Dominik Pfefferli allerdings noch nicht fest: «Der Gemeinderat hat bisher keinen Entscheid über die Erschliessungsvariante gefällt. Die Quartierplankommission wurde beauftragt, die weiteren Schritte des Quartierplanverfahrens ohne Nutzungsplanänderung einzuleiten und nach Abschluss dieser Arbeiten Antrag an den Gemeinderat zu stellen.» Als nächster Schritt soll der ausgearbeitete Quartierplan den Grundeigentümern vorgelegt werden. Die Gemeinde strebe an, die Grundeigentümerversammlung im ersten Quartal 2025 durchzuführen, so Pfefferli, der auch betont, dass die Gemeinde gerne mehr kommunizieren würde, dies aufgrund eines laufenden Verfahrens aktuell aber noch nicht möglich sei.

Nationen sind im frisch zertifizierten FC Affoltern vertreten. Seite 15

«Ich möchte die Tradition des Hauses fortführen.» Seite 11 Kesang Soghatsang, «Pöstli»-Wirt in Rifferswil. (Bild Brigitte Reemts Flum)

Windkraft und Rechnung 2023 Weil in Knonau die Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer auch 2023 kräftig sprudelten und weil auch bei einigen anderen Steuerarten mehr Geld in die Kasse kam, als Ende 2022 budgetiert, kann sich die Gemeinde Knonau über ein gutes Finanzposter freuen. Das führte zu einem Ergebnis von 2 Millionen Franken über Budget, wie Gemeindepräsidentin Esther Breitenmoser am Donnerstagabend anlässlich der Gemeindeversammlung verkündete. Besonders erfreulich ist dabei die Tatsache, dass bei den Ausgaben gespart werden konnte. Das Stimmvolk nahm es grossmehrheitlich zufrieden zur Kenntnis. Gespaltener Meinung war man dann bei der Frage, wie mit einer Einzelinitiative zum Thema Windräder umzugehen sei. 700 Meter Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden forderte die Initiative. Die Gemeinde machte bei ihrer ablehnenden Haltung deutlich, dass die Initiative auch bei einer Annahme rechtlich nicht haltbar wäre. Man wolle vielmehr nach anderen Wegen des Widerstandes suchen. (fh)

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Kleine Windräder mit Potenzial

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Mehrere Kantonsräte, darunter Daniel Sommer (EVP, Affoltern), haben bei der Regierung eine Anfrage zu einem noch eher unbekannten Segment der Energieproduktion aus Windrädern gemacht. Es geht um sogenannte Kleinwindkraftanlagen. «Solche Anlagen gibt es bereits ab einem Meter Höhe, sie sind maximal 30 Meter hoch und erzeugen eine Leistung von bis zu 30 kW», so Sommer gegenüber unserer Zeitung. Diese noch wenig bekannte Technologie finde vor allem bei Eigenheimbesitzenden immer mehr Interesse.

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Erst einmal ist eine generelle Einschätzung gefragt In der Anfrage wollen die Politiker nun eine Menge Antworten auf ihre Fragen. «Weil auf Gesetzesebene aber leider noch wenig Grundlagen bestehen, wie solche Anlagen eingestuft werden und wie die Bewilligungspraxis ist, möchten wir vom Regierungsrat seine generelle Einschätzung zu dieser Technologie erhalten. Weitere Fragen betreffen Bewilligungspraxis oder Meldepflicht. (fh)

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Diese Arbeiten können sich sehen lassen In mehreren Ämtler Sekundarschulen wurden in der vergangenen Woche die Abschlussarbeiten präsentiert. So wie auch bei Familie Ulrich an der Hedinger Sek. Dort freute man Bild Nico Ilic sich über den guten Zweck des Projektes von Tochter Anaïs. (red) Seiten 6 und 7

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