Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 913 I AZ 8910 Affoltern a. A.
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aus dem bezirk affoltern I Nr. 49 I 168. Jahrgang I Dienstag, 24. Juni 2014
Zukunftsfragen
Literarisches Pingpong Begegnung
Klausurtagung des Gemeinderates Bonstetten: Nicht nur Tagesgeschäfte behandelt. > Seite 3
Talk mit Mona Vetsch und Urs Heinz Aerni in der Ottenbacher Bibliothek. > Seite 7
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Rund 20 Nationen am samstäglichen Fest der Kulturen in Affoltern. > Seite 7
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Ehrgeiz geweckt Projektarbeiten der 3.-Sekundarklassen in Affoltern. > Seite 8
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«Wir sind für alle da!» Der Seewadel am Seniorennachmittag Stallikon-Wettswil. > Seite 9
Giusep Frys angekündigter «Plan B» Auch ohne Verglasung und Dach werden die Terrassen des Hotels Uto Kulm weiterbewirtschaftet Am Montagmorgen hat sich Giusep Fry zum Bundesgerichtsurteil geäussert, dass den Abbruchbefehl für die Verglasungen und Dächer der Sonnenterrassen bestätigt hat. Der Hotelier zeigte sich enttäuscht, obschon er mit dem Urteil gerechnet hat. Deswegen aufgeben will er aber nicht. ................................................... von martin platter Am Freitag hat das Bundesgericht den Abbruchbefehl der Gemeinde Stallikon bestätigt – wie zuvor schon das Verwaltungsgericht und das Baurekursgericht. Demnach muss Hotelier Giusep Fry seine offenbar widerrechtlich gebauten Verglasungen und Dächer der Sonnenterrassen entfernen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gewichteten die Lausanner Richter höher wie die Interessen des umtriebigen Hoteliers. Damit ist Fry mit seiner Verzögerungstaktik vorerst gescheitert. 2010 hatte der Kantonsrat einer Umzonung des Üetliberg-Gipfels von der Land-
wirtschafts- in eine Erholungszone zugestimmt. Dieser Beschluss nährte bei Fry die Hoffnung, dass sich die Verglasungen und Stoffüberdachungen im Nachhinein doch noch legalisieren lassen würden. Denn gemäss Gestaltungsplan, den die Baudirektion ausarbeitete, wären die wintersicheren Terrassen erlaubt gewesen. In Kraft gesetzt wurde der von Regierungsrat und Baudirektor Markus Kägi erlassene Gestaltungsplan bis heute aber nicht. Denn der Gesamt-Regierungsrat hat die Rekurse von verschiedenen Natur- und Heimatschutzorganisationen gegen den Gestaltungsplan gutgeheissen, wogegen Fry wiederum Rekurs einlegte. Da es völlig ungewiss sei, wann dieser Gestaltungsplan Gültigkeit erlange, müsse der Rückbau erfolgen, begründete das Bundesgericht. «Der Entscheid ist eine Erleichterung für mich. Ich wusste, dass es so kommen würde. Nun haben wir endlich Gewissheit. Innert sechs Monate müssen wir Rückbauen», kommentierte Fry anlässlich einer Pressekonferenz am Montagmorgen auf dem Üetliberg, die der Bündner geschickt als PR-Aktion nutzte. Es habe es so akzep-
tiert, sagte Fry noch im Nachsatz. Wieso hat er dennoch so gebaut? Es sei ihm lediglich um den Windschutz gegangen. Diese Bewilligung liege vor, sagte er trotzig. Auf die Frage, ob er die ganzen rechtlichen Querelen, die er mit seinem eigenwilligen Vorgehen ausgelöst hat, denn bereue, antwortete Fry: «Im Nachhinein ist man immer schlauer. Als Unternehmer muss man die Grenzen manchmal überschreiten, sonst ist man Unterlasser.»
Wohl kein Abbau von Arbeitsplätzen Hart ging der Gastrounternehmer mit den Politikern ins Gericht: «Ich bin sehr enttäuscht, dass der Gestaltungsplan nicht in Kraft gesetzt wurde. Die Politiker haben den Schwanz eingezogen.» Ob er den Rekurs gegen die Nichtinkraftsetzung zurückzieht, konnte er noch nicht sagen. Arbeitsplätze werden entgegen ersten Ankündigungen nun aber eher doch nicht abgebaut. «Der Rückbau wird etwa 100 000 Franken kosten. Dazu kommen 400 000 Franken an Investitions-Kosten für wetterfeste Tisch, Stühle und weitere bauliche
Guisep Fry auf der Terrasse, deren Dach und Verglasung gemäss Bundesgerichtsentscheid entfernt werden müssen. Trotz der Querelen hat der Hotelier das Lachen nicht verlernt. (Bild Martin Platter) Massnahmen am Gebäude», rechnete Giusep Fry vor. Auch einen Sonnenschutz werde es geben, denn man könne die Gäste ja nicht in der prallen Sonne sitzen lassen. Im Herbst und Winter tendiere man auf der Terrasse zu einem Selbstbedienungs-Betrieb. Im Frühling und Sommer werde wie
bis anhin mit Service gearbeitet. Auf zwei Millionen Franken bezifferte der Hotelier den Jahresumsatz der 200 Plätze fassenden Terrasse. Durch den Wegfall der Verglasung und des Stoffdaches würden es künftig wohl rund eine halbe Million Franken weniger Umsatz sein, so Fry. anzeigen
Durchmesserlinie mit markanten Änderungen für Knonauer Amt Verfahren zum Fahrplan 2016/2017 gestartet Mit der Regionalen Verkehrskonferenz Knonaueramt (RVK) haben ZVV, SBB, PostAuto und die Delegierten der Säuliämtler Gemeinden das Verfahren zum Fahrplan 2016/2017 gestartet. Dieser wird mit der Inbetriebnahme der zweiten Etappe der Zürcher Durchmesserlinie ab Dezember 2015 markante Änderungen bringen. ................................................... von urs e. kneubühl Die Zürcher S-Bahn und die im Dezember 2015 fertiggestellte zweite Etappe der Zürcher Durchmesserlinie sind der Massstab. Sie geben für das Verfahren des ZVV-Fahrplans 2016/2017 den Takt vor. Entsprechend, so die Vorgaben, soll das Angebot auf die Fahrplanänderungen der vierten Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ausgerichtet werden, unter gleichzeitiger Haltung des Angebotsniveaus mit Betriebszeiten und Takt. Das bringt einige markante Änderungen. So werden ab Dezember 2015 nicht mehr die S9 und die S15 der Zürcher S-Bahn das Knonauer Amt bedienen, sondern die S5 und die S14. Erstere verkehrt von ab Zürich Stadelhofen
Technische Mängel beanstandet Die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich hat am Freitagabend in Affoltern am Albis eine verkehrspolizeiliche Kontrolle durchgeführt. Während der Kontrolle wurden rund drei Dutzend Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. Sieben Fahrzeuge mussten wegen technischer Mängel beanstandet werden. Sie wiesen fehlerhafte Beleuchtungen, ungenügende Bereifungen oder abgelaufene Abgaswartungen auf. Vier Autos mit grösseren Mängeln, zum Beispiel gebrochenen Federn oder defekten Auspuffanlagen, werden dem Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung gemeldet. (pd.)
Auf dem Albispass wird Geräuschmessung fällig Nicht mehr S9 und S15 – hier am Bahnhof in Affoltern – bedienen ab Dezember 2015 das Knonauer Amt, sondern S5 und S14. (Bild Werner Schneiter) ohne Halt nach Uster–Wetzikon–Rapperswil und Pfäffikon SZ. Die S14 verkehrt via Uster nach Hinwil und bringt damit eine Direktverbindung nach Zürich Oerlikon. Die Haltestelle Zürich Hardbrücke allerdings kann wegen der Linienführung von der S14 nicht bedient werden, was nur noch Halbstunden-, statt Viertelstundentakt nach Hardbrücke, Stadelhofen und ins Oberland mit der S5 bedeutet.
PostAuto Zürich sieht darin die Chance, im Knonauer Amt das Buskonzept zu überarbeiten und zukunftsfähig zu machen, etwa mit der Verstärkung der Schnellbusverbindung durch den Üetliberg-Tunnel, die in den nächsten Monaten eine eigene Autobahnausfahrt in Zürich Brunau bekommt. ................................................... > Weiterer Bericht auf Seite 5
Während rund vier Stunden hat die Kantonspolizei Zürich auf dem Albispass am Samstag insgesamt 95 Motorräder und deren Lenker überprüft. An sechs Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt, die zu einen Aufgebot für eine Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt führten. Fünf Motorradfahrer erhielten für kleinere Mängel einen Beanstandungsrapport. Eine Maschine wurde wegen unerlaubtem Eingriff an der Schalldämpferanlage sichergestellt. Durch Spezialisten wird nun eine Geräuschmessung durchgeführt. Drei weitere wurden je mit einer Ordnungsbusse belegt. (pd.)
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