Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 25 470 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 035 I 173. Jahrgang I Freitag, 3. Mai 2019
Bänke verunstaltet
Shakespeare auf Eis
Zwei 16-Jährige haben mehrere hundert Franken Sachschaden angerichtet. > Seite 3
Der Rifferswiler Schauspieler Flurin Cabalzar an den Freilichtspielen Luzern. > Seite 7
Aufwärtstrend bei den Spital-Zahlen
Den Gemeindepräsidenten mit dem Tod bedroht
Ein Defizit von 1.8 Mio. Franken hatte das Spital Affoltern für 2018 budgetiert, tatsächlich beträgt das Minus nun «nur» 464 565 Franken – trotz ausserbetrieblichen Kosten für Restrukturierung und Abstimmungsvorbereitungen von 345 000 Franken. Satte Gewinne resultierten in den Disziplinen Akutgeriatrie und Palliative Care, welche in der zukünftigen Strategie eine wichtige Rolle spielen. Im ersten Quartal 2019 erzielte der Zweckverband ein Plus von rund 660 000 Franken. ................................................... > Bericht auf Seite 3
Visionen statt Tagespolitik 2030 sei die Schweiz CO2-neutral, die Löhne lägen bei verkürzten Arbeitszeiten höher als heute, die Frauen seien gleichberechtigt, das Gesundheitssystem sei erneuert, das Bildungssystem ausgebaut. In seiner Ansprache zur 1.Mai-Feier in Affoltern nahm SP-Nationalrat Fabian Molina keinen Bezug zu den bevorstehenden Abstimmungen oder zu Themen der internationalen Zusammenarbeit. Er interpretierte seine Rolle als die eines Festredners, der Ziele formuliert. ................................................... > Bericht auf Seite 3
300 Einsprachen gegen Reitverbot
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Kultur-App Standortförderung: Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen trägt Früchte. > Seite 8
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«Blauregen» Die Glyzinie ist ein Hingucker, setzt aber auch giftige Samen frei. > Seite 10
Gefängnis für «Messie», der sich gegen die Zwangsräumung wehrte Er machte den Gemeindepräsidenten und einen Gemeinderat für die Zwangsräumung seiner Liegenschaft verantwortlich, bedrohte diese mit dem Tod. Dafür fordert die Staatsanwaltschaft für einen «Messie» acht Monate Gefängnis unbedingt. ................................................... von werner schneiter «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» – dafür muss sich der 73-Jährige nächste Woche vor Bezirksgericht verantworten. Bis zum Urteil gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die Ursache fusst auf einer Zwangsräumung seines Grundstücks, auf dem der Mann während Jahren Sammelgut deponiert hatte. Laut Anklage sprach er deswegen wiederholt und immer eindringlicher Todesdrohungen gegen den Gemeindepräsidenten und einen Gemeinderat aus. Er
werde die beiden Behördenmitglieder erschiessen und sich hernach selber richten, sagte er gegenüber einer Familie im Dorf, welche die Polizei benachrichtigte und auch die Bedrohten warnte. Letztlich führte das zu einer vorübergehenden Schliessung der Gemeindeverwaltung. Diese konnte ihren Betrieb nur beschränkt aufrechterhalten und nur nach Voranmeldung betreten werden.
Polizeiposten und -fahrzeuge in die Luft sprengen Laut Anklageschrift erliess die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis nach Bekanntwerden der Todesdrohungen am 24. Mai 2018 einen Vorführbefehl gegen den Beschuldigten. Als er von drei Polizeibeamten aufgefordert wurde, sie auf den Posten zu begleiten, widersetzte sich der Mann und versuchte sogar, einen Beamten in den Arm zu beissen – und sagte, aggressiv geworden, er werde sie kaputtma-
chen, zusammenschlagen und mit einer Bombe, die er im Auto habe, den gesamten Polizeiposten und alle Polizeifahrzeuge in die Luft sprengen. Während der Einvernahme auf dem Polizeiposten eskalierte die Situation weiter. Der Mann stand auf und schüttete dem Beamten einen Becher mit Wasser ins Gesicht, hob den Stuhl in die Höhe, wohl in der Absicht, diesen gegen den Beamten zu schleudern. In Handschellen gelegt, konnte dann die Einvernahme fortgeführt werden. Wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte fordert die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten. Der Mann war vom 25. Mai bis zum 22. November 2018 in Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragt ausserdem die Verlängerung der mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Affoltern am 23. November 2018 angeordneten und am 23. Februar ausgelaufenen Ersatzmassnahmen. (-ter.)
Turnfest: Der Aufbau hat begonnen
Die Strecke an der Reuss zwischen Lorzenspitz und Reussbrücke Obfelden ist bei Reitern sehr beliebt. Doch bald sind hier Pferde nicht mehr erwünscht. Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) beantragte Ende 2018 beim Bezirksgericht Affoltern mehrere Wegverbote. Dagegen sind rund 300 Einsprachen eingegangen. Kein anderes Reitverbot habe in jüngerer Zeit so viel Aufmerksamkeit erweckt, so Claudia Weber vom Verband Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine. ................................................... > Bericht auf Seite 5
Cooltour-Premiere Im Gemeindesaal in Hausen steckt das Theater Cooltour mitten in den Probearbeiten für das Stück «Absurda Comica oder Herr Peter Squenz» von Andreas Gryphius. Es handelt von einer Gruppe Handwerker, die unter der Leitung des selbsternannten Genius Peter Squenz durch ihr Spiel von der Königin Ehre, Ruhm und ein gutes Trinkgeld erhalten will. Auf komödiantische Art werden die gesellschaftlichen Zustände zur Barockzeit, die Klassenunterschiede – hier Adel, dort Volk – thematisiert und kritisch beleuchtet. Am 8. Mai ist Premiere. ................................................... > Bericht auf Seite 9
Die Obfelder Turnerfamilie engagiert sich intensiv fürs Regionalturnfest im Dorf. (Bild Beat Streiff) Dass das Regionalturnfest Obfelden in grossen Schritten naht, ist auch im Dorf sichtbar. 30 Fahnen hüllen dieDorfstrasse seit Kurzem in RTF-Farben.
Und auch der Aufbau der Infrastruktur auf dem Festgelände läuft bereits. Bald werden täglich dutzende Personen im Einsatz stehen und Tonnen an
Material verbauen, so InfrastrukturLeiter Stephan Hinners. ................................................... > Bericht auf Seite 25
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Vegan kochen Das Affoltemer Ehepaar Reed hat pflanzenbasierende Rezepte zusammengestellt. > Seite 11
Künftig weniger Quartierplanverfahren Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen alle Gebäude und Anlagen ausreichend und verkehrssicher erschlossen sein. Bauten, Bepflanzungen und sonstige Nutzungen eines Grundstücks dürfen weder den Verkehr behindern oder gefährden noch den Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigen. In dieser Hinsicht wird das PBG bisher durch drei Verordnungen ergänzt: die Zugangsnormalien, die Verkehrssicherheitsverordnung sowie die Strassenabstandsverordnung. Diese Erlasse sind rund 35 bis 40 Jahre alt. Sie haben sich bewährt, sind jedoch in verschiedenen Bereichen veraltet und widersprüchlich. Der Regierungsrat überweist dem Kantonsrat nun eine Verkehrserschliessungsverordnung, welche die Regelungsinhalte zusammenfasst. Dabei wurden die zulässige Anzahl der Wohneinheiten, die über die jeweiligen Strassen der Feinerschliessung angeschlossen werden dürfen, deutlich erhöht. Nach Inkrafttreten der Verordnung sei generell mit weniger Quartierplanverfahren zu rechnen. (ki) anzeigen